iii. Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt UZ

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1 iii. Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt UZ Dienstanweisung für den Katastrophendienststab der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) Seite 1 von 11

2 Inhalt 1 Rechtsgrundlagen 2 Leitung und Aufgaben 2.1 Katastrophen und größere Schadensereignisse 2.2 Größere Schadstoffunfälle in den seeschiffstiefen Bereichen des Hamburger Hafens und der Elbe 2.3 Technische Abwehr von Gefahren sowie Instandsetzung und Wiederherstellung von Anlagen der Infrastruktur 3 Sitz 4 Gliederung (Organigramm) 5 Personelle Besetzung 6 Alarmierung 6.1 Allgemeine Regelungen 6.2 Alarmierung außerhalb der regulären Arbeitszeit Arbeitsabläufe Dokumentation Eingänge Ausgänge Lagebesprechungen Anwesenheits liste Technische Einrichtungen Lichtwellenleitersystem / Elektronische Systeme zur Lageunterstützung Telefax Funk 9 Fortschreibung der Dienstanweisung 10 Inkrafttreten Seite 2 von 11

3 Anlnoen Anlage i Anlage 2 Anlage 3 a Anlage 3 b Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 a Zulage 7 b Erreichbarkeit des Katastrophendienststab^ Aufgabenbesciireibung Personelle Besetzung Fachberater und fachtechnlsche Mitarbeiter Alairnierungsschema Protokollformular Anwesenheitsliste Alarmierungspian (Erstt^setEung) Aiarmierungsplan {Bedarfsbesetzung) Seit 3 wn 11

4 1. Rechtsgrundlagen Die Grundlagen für die Einrichtung des Katastrophendienststabes der BSU sind: > Hamburgisches Katastnophenschutzgesetz (HmbKatSG) > Anordnung zur Durchführung des Hamburgischen Katastrophenschutzgesetzes (Zuständigkeitsanordnung) > Katastrophenschutzordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg (KatSO) > Allgemeine Richtlinie für den Katastrophenschutz > Besondere Richtlinie für die Organisation der Katastrophendienststäbe der Freien und Hansestadt Hamburg - Stabsrichtlinie - 2. Leitung und Aufgaben 2.1 Katastrophen und größere Schadensereignisse Die Leitung der Katastrophenabwehr der BSU obliegt der Staatsrätin / dem Staatsrat (-SVU-). Der Katastrophendienststab hat kein originäres Weisungsrecht, sondern handelt im Aufträge der Leitung der Katastrophenabwehr bzw. im Rahmen ihres Leitungswillens. Im Rahmen des vorbeugenden Katastrophenschutzes beteiligt sich der Katastrophendienststab der BSU an behördenübergreifenden Übungen und Schulungen. Im Rahmen des abwehrenden Katastrophenschutzes unterstützt der Katastrophendienststab die Leitung der Katastrophenabwehr durch Information, Beratung und Vorbereitung von Entscheidungen. Die Umsetzung getroffener Anweisungen ist sicherzustellen. Der Katastrophendienststab übernimmt die Führungsorganisation innerhalb der BSU. Ihm kommt außerdem die Bedeutung eines beratenden Fachstabes zur Unterstützung des Zentralen Katastrophendienststabes (ZKD) bei der Behörde für Inneres und Sport (BIS) zu, sofern dieser zusammengetreten ist. Als Stab einer Fachbehörde leistet er darüber hinaus auf Anforderung des Zentralen Katastrophendienststabes personelle, materielle sowie wissenschaftlich-technische Hilfe bei der Durchführung von Abwehrmaßnahmen bei Katastrophen und anderen Schadensereignissen größeren Ausmaßes im Rahmen der fachlichen Zuständigkeit. Innerhalb der BSU übernimmt ab Schadensstufe II (schwerwiegender UnfallA/orfall mit großen Schäden, meist großflächig: lang andauernde Beseitigung, die aber lokal gesteuert werden kann; großes Interesse der Öffentlichkeit) der Katastrophendienststab der BSU die Führungsorganisation. Seite 4 von 11

5 2.2 GröBere Schadstoffunfälle in den seeschiffstiefen Bereichen des Hafens und der Elbe Bund und Küstenländer haben am 19. Juni 2002 eine Verwaltungsvereinbarung über die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen (BLV-SUB) abgeschlossen. Sofern ein komplexer Schadstoffunfall im Bereich der BLV-SUB (grundsätzlich sind dies die seeschiffstiefen Wasserbereiche von Hafen und Elbe) eintritt, übernimmt die Leitung des Havariekommandos die Einsatzleitung. Er überträgt diese dann der zuständigen Behörde Hamburgs. Die gemeinsame Kostentragung der Partner wird davon nicht berührt. Zu den Definitionen von Schadstoff, Komplexer Schadstoffunfall und örtlicher Geltungsbereich siehe 2 und 3 der BLV-SUB. Die Zusammenarbeit zwischen den hamburgischen Behörden regelt die Besondere Richtlinie für die Bekämpfung von Gefahren durch Öl und andere wassergefährdende Stoffe der BIS. Der Leiter Sofortmaßnahmen der BSU wird die Einberufung des Stabes empfehlen, wenn mindestens einer der folgenden Richtwerte zutrifft; Schiffskollision Stoffaustritt > 51 mehr als 3 Hafenbecken durch Stoffaustritt betroffen mehr als 3 km Ufer stark verschmutzt Natuisdiutzgebiet betroffen besonderes öffentliches Interesse 2.3 Technische Abwehr von Gefahren sowie Instandsetzung und Wiederherstellung von Anlagen Die Tätigkeiten des Katastrophendienststabes erstrecken sich dabei auf folgende Anlagen im Zuständigkeitsbereich der BSU; Hochwasserschutzanlagen Wasserwirtschaftliche Infrastrukturanlagen (u.a. Schleusen, Schöpfwerke) Sonstige bauliche Anlagen 3. Standort Der Katastrophendienststab hat seinen Sitz im Dienstgebäude der BSU, Neuenfelder Straße 19 in Hamburg. Der Einsatz- und Lageraum briindet sich im Gebäudeteil F, Raum F Gliederung Der Katastrophendienststab der BSU gliedert sich nach der Stabsrichtlinie in Anlehnung an alle hamburgischen Katastrophendienststäbe der Fachbehörden in die Stabsbereiche (StB) Lage (StB 1) Einsatz (StB 2) Dienstleistung (StB 4) Seite 5 von 11

6 Die Stabsbereiche sind wiederum in Sachbereiche (SB) untergliedert (siehe Organigramm). Die jeweiligen Aufgabenbeschreibungen ergeben sich aus der Anlage 2. Leitung der Katastrophenabwehr der BSU Leitung des Katastrophendienststabes der BSU Stabsbereich 1 Lage Sachbereich 11 Aufnahme, Auswertung und Informationsweitergabe Sachbereich 14 Darstellung und Dokumentation Stabsbereich 2 Einsatz Sachbereich 21 Gefahrenabwehr (je nach Aiarmierungsanlass) Stabsbereich 4 Dienstleistung Sachbereich 41 innerer Dienstbetrieb Sachbereich 42 IT und Funktechnik Sachbereich 43 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Sachbereich 44 Besondere Angeiegenheiten Sachbereich 45 Rechtsangelegenheiten Ein Stabsbereich 3 Bevölkerung (vgl. Stabsrichtiinie) wird aufgrund der Aufgabenstellung des Katastrophendienststabes der BSU nidit eingerichtet. 5. Personelle Besetzung (Anlagen 3 a und 3 b) Zur Bewältigung der Aufgaben des vorbeugenden und des abwehrenden Katastrophenschutzes können grundsätzlich alle Beschäftigten der BSU herangezogen werden. Der Katastrophendienststeb wird im Wesentlichen aus Beschäftigten der BSU gebiidet. Über die konkrete Besetzung des Katastrophendienststabes entscheidet dessen Leitung. Die personelle Besetzung ist in der Anlage 3 a dargestellt. Die Erstbesetzung des Katastrophendienststabes erfolgt in der Regel aus dem in der Anlage 3 a gekennzeichneten Personenkreis. Darüber hinaus sind in der Aniage 3 b die Beschäftigten aufgeführt, die für die fachliche Beratung des Zentralen Katastrophendienststabes (ZKD) an lass bezogen auf Anfoitlerung zur Verfügung stehen. Des Weiteren können die in der Anlage 3 b genannten Fachberater in den Katastrophendienststab der BSU berufen werden. Seite 6 von 11

7 Fachberater können auf Anforderung auch in andere Katastrophendienststäbe entsandt werden. 6. Alarmierung 6.1 Allgemeine Regelungen Die Alantiierung des Katastrophendienststabes erfoigt grundsätzlich über den Führungs- und Lagedienst der Polizei auf Veranlassung der / des für die BIS zuständigen Staatsrätin / Staatsrates, nadirangig durch die Leitung des ZKD bzw. die Polizeiführung vom Dienst. Darüber hinaus kann auch die Leitung der Katastrophenabwehr den Katastrophendienststab (vor Alarmierung des ZKD) einbenjfen, sofern dieser Schritt für notwendig erachtet wird. Meldekopf der BSU ist die Leitung der Katastrophenabwehr (-SVU-) bzw. bei Nichterreichen die Vertretung - die Leitung des Katastrophendienststabes. Die Leitung des Katastrophendienststabes veranlasst die Alarmierung aller erforderlichen Bediensteten je nach Umfang des Schadensereignisses. Um eine Alarmierung außerhalb der regulären Dienstzeit zu ermöglichen, sind alle Im Katastrophendienststab der BSU mitwirkenden Bediensteten verpflichtet, der Dienststelle (-Z210-) ihre privaten telefonischen Erreichbarkeiten (Festnetz- und Mobiltelefon) mitzuteilen. Im Interesse einer funktionierenden Einsatefähigkeit des l^tastrophendienstetabes der BSU können außerhalb der regulären Dienstzeit Alarmierungsübungen durchgeführt werden. Während der Dienstzeit gehen die Mitteilungen über akute Schadens- oder Gefahrenfälle bei den Meldestellen der Polizei, der Feuerwehr, dem Referat Schadensmanagement und Sofortmaßnahmen der BSU oder den weiteren zuständigen Fachdienststellen ein. Außerhalb der normalen Dienstzeit wenjen die Schadensfälle über die Notrufnummem der Polizei und der Feuerwehr gemeldet. Der Meldekopf für alle hamburgischen Behörden ist das DE 11 unterrichtet über relevante Schadensfälle, die in den Zuständigkeitsbereich der BSU fallen, den Meldekopf der Behörde: Schadensmanagement und Sofortmaßnahmen -IB 340- beim Amt für Immissionsschute und Betriebe vrährend der Dienstzeit von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr (freitags bis 15 Uhr) unter Seite 7 «>n 11

8 6.2 Alarmierung außerhalb der regulären Dienstzeit Außerhalb der Dienstzeit ist die / der jeweilige Rufliabende über FLD per Alarmmeidegerät (CityruO oder Telefon erreichbar. Die / Der Diensthabende des Referates Schadensmanagement und Sofortmaßnahmen alarmiert, nachdem ausreichende Informationen über die Art und das entsprechende Ausmaß des Schadensereignisses vorliegen, die Leitung des Referates. Diese Informiert bei entsprechenden Schadensereignissen/Katastrophen die Leitung der Katastrophenabwehr der BSD (-SVU-) oder deren / dessen Stellvertretung über Telefon. Die Leitung der Katastrophenabwehr entscheidet über die Einberufung des Katastrophendienststabes der BSU und ggf. über umgehend elnzuleitende Maßnahmen. Bei Nichterreichen der Leitung der Katastrophenabwehr entscheidet die Leitung des Katastrophendienststabes bzw. dessen Stellvertretung über die Einberufung des Stabes. Wird die Einberufung des Katastrophendienststabes angeordnet, veranlasst die Leitung des Referates Schadensmanagement und Sofortmaßnahmen die Aiarmierung der Stabsmitglieder gemäß Alarmierungsplan (siehe Anlagen 7 a und 7 b). Grundsätzlich winj zunächst eine Erstbesetzung, bestehend aus den Stabsbereichsleitungen und der Leitungsunterstützung alarmiert (siehe Anlage 7 a). Lagebedingt wird der Stab auf Anweisung der Stabsleitung zum erforderlichen Umfang erweitert (siehe Anlage 7 b). Die Alarmierung erfolgt telefonisch. Die Stabsmitglieder haben sich nach der Alarmierung unverzüglich an den Sitz des Katastrophendienststabes zu begeben. 7. Arbeitsabläufe Bei der Behandlung von Meldungen, Nachrichten, Informationen und sonstigen Eingängen hat der Grundsatz der Schnelligkeit Voirang gegenüber formalen Regelungen. 7.1 Dokumentation Innerhalb des Katastrophendienststabes sind grundsätzlich zum Zwecke der Dokumentation und der Auswertung alle Ereignisse, wie wichtige Meldungen und Informationen, Entscheidungen und getroffene Maßnahmen - soweit diese nicht schriftlich eingehen oder abgesandt werden - zu protokollieren (siehe Anlage 5). Die Sachbereiche SB 11 (Aufnahme, Auswertung, Irrformationsweitergabe) und SB 14 (Darstellung, Dokumentation) führen zentral über alle ein- und ausgehenden Meldungen ein Protokoll mit Zeitübersicht. Das Protokoll soll einen fortlaufenden Überblick über die für die Stabsbereiche bedeutsame Lageentwicklung ermöglichen und die Jeweils getroffenen Maßnahmen erkennen lassen. Die Unterlagen sind nach Einsatzende -Z210- zu übergeben. 7.2 Eingänge Informationen, die den Katastrophendienststab über die vorhandenen Meldewege emeichen, werden grundsätzlich vom SB 11 entgegengenommen und erfasst. Seite 8 von 11

9 Jeder Sachbereich ist verpflichtet, Meldungen entgegenzunehmen und der Aufnahmestelle SB 11 zu übergeben. Dringliche Meidungen sind umgehend der Leitung des Katastrophendienststabes vorzulegen. Nach Auswertung durch SB 11 sind die Informationen unverzüglich in die entsprechenden Stabsbereiche zu leiten. Eingänge mit Geheimhaltungsgrad "VS-Vertraulich", "VS-Geheim" oder "VS-Streng Geheim" sind zuvor von der Leitungsunterstützung oder vom SB 41 zu registrieren. 7.3 Ausgänge Schriftlich abzusetzende Meldungen sind dem SB 11 zur Aufnahme und Weitergabe zuzuleiten. SB 11 übergibt die abzusetzende Meldung an SB 41 zum Versand. SB 41 hat für eine schnellstmögliche Übermittlung zu sorgen. Nach Übermittlung wird das Original der Nachricht mit entsprechender Versandbestätigung (Datum, Uhrzeit und Handzeichen) über SB 11 an SB 14 zurückgeleitet. Grundsätzlich haben die Stabsbereiche ausgehende Meldungen von besonderer Bedeutung/Eilbedürftigkeit fernmündlich im Voraus an die Empfänger zu übermitteln. Sie sind im Anschluss mit Versandbestätigung zu versehen und zur Dokumentation über SB 11 an SB 14 zu leiten. 7.4 Lagebesprechungen Lagebesprechungen sind ein wesentliches Element der Stabsarbeit mit dem Ziel der Entscheidungsfindung. Sie dienen daneben der Lageaktualisierung, der Unterrichtung der Stabsbereiche, der Lagebeurteilung und der Erfolgskontrolle, der Koordinierung von Maßnahmen, der Bestimmung von Prioritäten, der Erteilung von Aufträgen, der Klärung von Widersprüchen, dem Ausgleich von Zielkonflikten. Lagebesprechungen sind grundsätzlich regelmäßig oder nach Bedarf mit festem oder wechselndem Teilnehmerkreis durchzuführen. Über den Teilnehmefkreis der Lagebesprechung entscheidet die Leitung der Katastrophenabwehr bzw. die Leitung des Katastrophendienststabes der BSU. Soweit im Einzelfall nichts anderes bestimmt war, nehmen an den Lagebesprechungen teil: die Leitung der Katastrophenabwehr, die Leitung des Katastrophendienststabes, die Stabsbereichsleitungen, die Fachberater nach Aufforderung durch die Leitung des Katastrophendienststabes. Die Lagebesprediungen finden im statt. Seite 9 von 11

10 Die Lagebesprechungen sind rechtzeitig in geeigneter Weise von der Leitung des Katastrophendienststabes der BSU anzukündigen. Sie wird dabei von der Stabsbereichsleitung 1»Lage beraten. Gemeinsame Lagebesprechungen mit wetteren beteiligten Hamburger Katastrophendienststäben werden mit der im Einsatz- und Lageraum installierten Videokonferenzanlage oder im Rahmen von Telefonkonferenzen durchgeführt Anwesenheitsi iste Die Anwesenheitsliste führt SB 41. Die einzelnen Stabsbereiche haben im Einsatzfail die entsprechenden Meldungen täglich aufzugeben (siehe Anlage 6). 8. Technische Einrichtungen 8.1 LichtwellenieKersvstem / Elektronische Systeme zur Laaeunterstützuna Für eine weit reichende Information über die Lage ist die BSU, wie alle anderen Katastrophendienststäbe auch, direkt mit dem ZKD der BIS üb^ ein Lichtwellenleitersystem verbunden. Der Fachstab der BSU hat damit die Möglichkeit, durch Bildund Tonübertragungen (Videokonferenzanlage, Telefonkonferenzanlage) direkte Informationen aus dem Lagezentrum des ZKD zu erhalten. Als Reservesystem dient eine Telefonkonferenzanlage, in die sich alle Katastrophendienststäbe einwählen können. Die Einwahlnummer für die BSU lautet Zusätzlich gibt es ein elektronisches Datenübermittlungssystem. Hierbei handelt es sich um ein in sidi geschlossenes ZKD-Netz, der Katastrophenschutzbehörden zur Übermittlung von Text- und Bilddateien. Das System ist im Raum ^^^^(Einsatzund Lageraum) am Katastrophenschutzrechner installiert und wird vom SB 42 bedient. Der Zugang zum ZKD-Netz wird von der Leitungsunterstützung hergestellt. Das Lichtwellenleitersystem, die Konferenzschaltung und das ZKD-Netz werden von der BIS zur Verfügung gestellt und unterhalten. Die weitere technische Ausstattung des Katastrophendienststabes Ist von -Z210- sicherzustellen. 8.2 Funktionspostfach ( ) Der Katastrophendienststab der BSU ist über das Funktionspostfach tim FHH-Netz unter Katastrophenschutz BSU abgeoiiaei Die Bedienung des Funktionspostfaches wird durch die Leitungsunterstützung sichergestellt 8.3 Telefax Dem Katastrophendienststab der BSU steht ein Telefaxgerät mit der Erreichbarkeit unter^^^^^^^ur Verfügung. Seite 10\»>n 11

11 Funk Bei Ausfall aller herkömmlichen Kommunikationsmittel ist die Verbindung mit anderen Katastrophenschutzbehörden überein vorhandenes Funkgerät möglich. Das Bedienungsgerät wirel wahlweise im Einsatz- und Lageraum oder in den angrenzenden Räumlichkeiten in Betrieb genommen. Der Funkbetrieb wird durch SB 42 sichergestellt. 9. Fortschreibung der Dienstanweisung Die stellt sicher, dass die Daten und Regelungen dieser Dienstanweisung regelmäßig aktualisiert werden. Die ivnter und Abteilungen der BSU sind verpflichtet, die Anlagen 3 a (Personelle Besetzung) und 3 b (Fachberater und fachtechnische Mitarbeiter) sowie die Anlagen 7 a (Alarmierurigsplan Erstbesetzung ) und 7 b (Alarmierungsplan Bedarfsbesetzung ) regelmäßig im Hinblick auf Aktualisierungsbedarfe zu überprüfen und sachliche und personelle Änderungen -Z210- unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. 10. Inkrafttreten Die Dienstanweisung tritt mit dem heutigen Tage In Kraft. Hamburg, den 14 Qo AS Seiten von 11

12 V 's*» 1 Anlage 1 T.r.t Erreichbarkeit des Katastrophendienststabes der BSU im Seite 1 von 1

13 Anlage 2 Aufqabenbeschreibunqen des Katastrophendienststabes der BSU Leitung der Katastrophenabwehr Dienststellung: Staatsrätin / Staatsrat Umwelt (SVU) der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) Aufgaben: Entscheidung über den Zusammentritt des Katastrophendienststabes der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Lenkung der Abwehrmafinahmen der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Entscheidung über zu treffende Maßnahmen der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Leitung des Katastrophendienststabes der BSU Dienststellung: Die Leitung des Katastrophendienststabes der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ist der Leitung der Katastrophenabwehr der Behörde unmittelbar unterstellt. Die Aufgabe wird von der Leitung des Amtes für Immissionsschutz und Betriebe (IB) wahhrgenommen. Aufgaben: Alarmierung des Katastrophendienststabes der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt im Einvernehmen mit der Leitung der Katastrophenabwehr oder auf deren Weisung hin. Festlegung der im Einzetfall zu besetzenden Stabsbereiche Koordinierung der Arbeitsabläufe im Katastrophendienststab der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Vorbereitung und Durchführung von Lagebesprechungen Aufzeigen von Entscheidungsmöglichkeiten für die Leitung der Katastrophenabwehr der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Information der Leitung der Katastrophenabwehr Vollzug der Anordnungen der Leitung der Katastrophenabwehr Überwachung des Vollzugs und der Dokumentation der Abwehrmaßnahmen Entscheidung über Heranziehung von Sachverständigen sowie zusätzlicher Fachberatern Seite 1 von 5

14 Anlage 2 Stabsbereich 1 - Lage - Dienststellung: Leitung Stabsbereich 1 ist der Leitung des Katastrophendienststabes der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt unmittelbar unterstellt und hat mit allen Stabsbereichen eng zusammenzuarbeiten. Aufgaben: Ermittlung, Feststellung und Darstellung der Lage Unterrichtung der Leitung des Katastrophendienststabes und der betroffenen Stabsbereiche über die Lageentwicklung und wichtige Ereignisse Vortrag der Gesamtlage bei Lagebesprechungen Zusammenarbeit mit dem Stabsbereich 4 zur Gewährleistung einer effektiven Öffentlichkeitsarbeit Zusammenarbeit mit Fachberatern, fachtechnischen Mitarbeitern und Sachverständigen. Sachbereiche: Dienststellung: SB 11 - Aufnahme/Auswertung/Informationsweitergabe (Aufgaben der SB 12 und + SB 13 werden von SB 11 wahrgenommen) SB 14 - Darstellung, Dokumentation Die Sachbereiche sind der Stabsbereichsleitung 1 unmittelbar unterstellt. Aufgaben: SB 11 - Aufnahme, Auswertung, Informationsweitergabe Aufnehmen, Einholen und Erfassen aller über Fernsprecher, Fernschreiber, Telefax oder Funk eingehenden und ausgehenden Meldungen, Nachrichten und Informationen Erfassen der Eingänge und Weitergabe an die zuständigen Stabsbereiche Auswerten aller Meldungen, Nachrichten und Informationen zu einer zeitliche und sachliche Zusammenhänge erfassenden aktuellen Lagedarstellung und Dokumentation Aufbereiten ggf. Ergänzen, Bewerten und Klassifizieren von Nachrichten/Informationen Steuerung aller Nachrichten und Informationen an die zuständigen Stabsbereiche SB 14 - Darstellung, Dokumentation Vorbereitung und Einrichtung einer Videokonferenz / Telefonschaltkonferenz mit der Behörde für Inneres und Sport und anderen Katastrohenschutzdienststellen Technische Lagedarstellung mittels der audio-visuellen Gerätetechnik Darstellung der Lage durch Lagekarten, Folien, Tafeln, Schaubilder, Grafiken usw. Seite 2 von 5

15 Anlage 2 Dokumentation der von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt verfassten Mitteilungen, der getroffenen Entscheidungen und der veranlassten Maßnahmen in schriftlicher Form Dienststellung: Stabsbereich 2 - Einsatz - Leitung Stabsbereich 2 ist der Leitung des Katastrophendienststabes unmittelbar unterstellt. Aufgaben: Ständige Lagebeurteilung, Erarbeitung von Konzepten ggf. in Rückkoppelung mit anderen Katastrophendienststäben Anforderung und Bereitstellung von Kräften, Führungs- und Einsatzmitteln technisch-fachliche Beratung Vortrag bei Stabs- und Lagebesprechungen Zusammenarbeit mit Fachberatern, fachtechnischen Mitarbeitern und Sachverständigen Anordnen von Maßnahmen auf Grund von Weisungen der Leitung Fortschreibung des Mitteleinsatzes Erfolgskontrolle Sachbereich: Dienststellung: SB 21 - Technische Gefahrenabwehr/Schadensminderung und beseitigung Der Sachbereich ist der Leitung des Stabsbereichs 2 unmittelbar unterstellt, Aufgaben: Technische Gefahrenabwehr Schadensminderung und -beseitigung Beurteilung, Erarbeitung und Umsetzung von Schwerpunkten der Katastrophenabwehrmaßnahmen in bezug auf technische Leistungen ggf. Verbindung zu anderen Stäben und Fachbehörden Seite 3 von 5

16 Anlage 2 Stabsbereich 4 - Dienstleistung - Dienststellung: Leitung Stabsbereich 4 ist der Leitung des Katastrophendienststabes unmittelbar unterstellt. Aufgaben: Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Katastrophendienststabes materielle Ausstattung Beratung und Unterrichtung der Leitung des Katastrophendienststabes in allen Fragen, wie Innerer Dienstbetrieb des Stabes IT- und Funkdienste Öffentlichkeitsarbeit Besondere Angelegenheiten {personelle und finanzielle Ressourcen) Rechtsberatung Sachbereiche: Dienststellung: SB 41 - innerer Dienstbetrieb SB 42 - IT und Funkdienste SB 43 - Öffentlichkeitsarbeit SB 44 - Besondere Angelegenheiten SB 45 - Rechtsfragen Die Sachbereiche sind der Leitung des Stabsbereiches 4 unmittelbar unterstellt. Aufgaben: SB 41 - Innerer Dienstbetrieb - Sicherstellung des inneren Dienstbetriebes bezüglich der Stabslogistik (u.a. Verpflegung), Schreibdienst, Post- und Botendienst, Pförtnerdienst Registrierung alter Ein- und Ausgänge mit Geheimhaltungsgrad VS-Vertraulich und höher Alarmierung weiterer fachlicher Berater auf Weisung der Leitung des Katastrophendienststabes SB 42 - IT- und Funkdienste - Sicherstellung der schnellstmöglichen Informationsweitergabe an andere Stäbe Koordinieren des Einsatzes und der Bedienung der Funkeinrichtung Seite 4 von 5

17 Aufnehmen und Weiterleiten Meldungen, Nachrichten und Informationen über Funknetz SB 43 - Öffentlichkeitsarbeit - Anlage 2 Die Informationen der Medien erfolgt generell in Absprache mit dem ZKD der BIS, wenn der ZKD einberufen ist. Beschaffung und Weitergabe von Unterlagen zur Information der Medien Auskunftserteilung an Presse, Rundfunk und Fernsehen Auswertung der Berichterstattung Einladung zu Pressekonferenzen sowie deren Vorbereitung und Durchführung Verbindung zur Staatlichen Pressestelle und anderen Pressereferaten SB 44 - Besondere Angelegenheiten - Haushalt/Finanzen (Mittelbereitstellung) Grundsatzfragen des Personalwesens Personalbereitstellung SB 45 - Rechtsfragen - Anlassbezogene Rechtsberatung Dienststellung: Fachberater / fachtechnische Mitarbeiter Aufgaben: Mitarbeit in anderen Stäben (ZKD) Fachberater haben den Stab fachlich zu beraten. Sie bringen den im jeweiligen Geschäftsbereich der entsendenden Steile vorhandenen Sachverstand (insbesondere auf wissenschaftlichem/technischem/taktischem Gebiet) in die Entscheidungsfindung des Stabes ein und geben durch das Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten und durch Empfehlungen Entscheidungshilfen. - Den Fachberatern stehen Einrichtungen und Funktionen des Jeweiligen Stabes zur Verfügung; sie werden unterstützt von den fachtechnischen Mitarbeitern und den Sachbereichen des Stabsbereiches, dem sie zugeordnet sind. Von anderen Stabsaufgaben sind sie entbunden. - Fachtechnische Mitarbeiter unterstützen den Fachberater oder wirken bei der Stabsarbeit mit. Sie stellen ihr fachliches und technisches Wissen zur Verfügung und bringen ihre Kenntnisse über Aufbau, Mittel, Möglichkeiten und Verbindungen der entsendenden Stelle in die Arbeit ein. Seite 5 von 5

18 Anlage 3 a Stand 12/2014 Dienstanweisung für den Katastrophendienststab der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Personelle Besetzung Hinweis: Die Anlage 3a beinhaltet ausschließlich personenbezogene Daten und wird der Akte nicht beigefügt. Seite 1

19 Anlage 3 b Stand 12/2014 Dienstanweisung für den Katastrophendienststab der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Fachberater und fachtechnische Mitarbeiter im ZKD (StB 2 oder anderen Stäben) Hinweis: Die Aniage 3b beinhaitet ausschüeßiich personenbezogene Daten und wird der Akte nicht beigefügt. Seite 1

20 Anlage 4 Alarmierunqsschema Katastrophendienststab BSU Schadensfall Meldung an Polizei Weitergabe an FLD Alarmierung der /des Rufhabenden des Amtes für Immissionsschutz und Betriebe Fernmündliche Rückfrage der / des Rufhabenden zum Schadensereignis im Bedarfsfall Alarmierung der Leitung Sofortmaßnahmen Alarmierung der Leitung der Katastrophe nabwehr (-SVU-) oder Vertretung und Entscheidung zum Auslösen des Alarms für den Katastrophendienststab Alarmierung der Stabsleitung und der Leitungsunterstützung durch den Rufbereitschaftsleiter (stehe Anlage 7 a) Alarmierung der erforderlichen Mitarbeiter durch die Leitungsunterstützung (siehe Anlage 7 b)

21 Katastrophendienststab der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg Wählen Sie einen StB aus Wählen Sie einen SB aus. Uhrteft Telefon (Zutreffendes bitte ankreuzen) EINGANG 1 Mitteilung von: AUSGANG 1 Mitteilung an: durch / E-Fax Telefon Funkspruch Gespräch durch / E-Fax Telefon Funkspruch Gespräch 2 Inhalt UnUrschrift StB/SS 3 Verteiler Leitung Kat. Abwehr Leitung Kat. Stab zur Kenntnis StBl StB 2 zur weiteren Veranlassung StB 4 SBll zur Übermittlung SB 14 SB 42 4 Maßnahmen Unterschrift StB/SB

22 Anwesenheitsübersicht Katastrophendienststab BSU Anlage 6 Datum: Nr. 1. Name Leitzeichen Stabsbereich Dienstaufnahme Unterschrift Seite 1 von 1

23 Anlage 7 a Stand 12/2014 Dienstanweisung für den Katastrophendienststab der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Alarmierunqsplan (Erstbesetzuno) Hinweis: Die Anlage 7a beinhaltet ausschließlich personenbezogene Daten und wird der Akte nicht beigefügt. Seite 1

24 Anlage 7 b Stand 12/2014 Dienstanweisung für den Katastrophendienststab der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Alarmierunqsplan (Bedarfsbesetzunq) Hinweis: Die Anlage 7b beinhaltet ausschließlich personenbezogene Daten und wird der Akte nicht beigefügt. Seite

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