Gesetz zur Abschaffung und Kompensation der Studiengebühren und Änderung anderer Gesetze 1. Lesung

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1 15. LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG 21. Sitzung Donnerstag, 8. Dezember 2011, 9:30 Uhr TOP 3 Gesetz zur Abschaffung und Kompensation der Studiengebühren und Änderung anderer Gesetze 1. Lesung Rede von Dr. Dietrich Birk MdL Hochschulpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort.

2 Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, das Studiengebührenabschaffungsgesetz, das Sie heute in das Parlament einbringen Sie mögen es als wichtiges Signal sehen, ist aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion vor allem ein falsches Signal, welches sich in der Zukunft auch rächen wird. Ich werde Ihnen dies im Laufe der Rede nachweisen. Die frühere Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben im Jahr 2007 Studiengebühren eingeführt. Was war unser Ziel? Unser Ziel war vor allem, eine strukturelle Stärkung der Lehre an den Hochschulen herbeizuführen, mit den Studiengebühren einen ordnungspolitisch richtigen Weg zu gehen und vor allem einen sozial ausgewogenen Weg zu beschreiten, was wir auch getan haben. Immerhin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ermöglichen 140 Millionen Euro pro Jahr für die Stärkung der Lehre eine deutliche Ausweitung der Kursangebote, mehr Tutorien, kleinere Gruppengrößen, eine deutliche Stärkung von Lehrveranstaltungen, zusätzlich geschaffene Dozentenstellen. Über die Hälfte der Studiengebühren wurde für zusätzliches Lehrpersonal aufgewendet. Die Studiengebühren ermöglichten aber auch eine bessere technische Ausstattung: EDV, neue Medien, verbesserte Hörsaaltechnik, Präsentationstechnik und verbesserte Serviceleistungen an unseren Hochschulstandorten, etwa verlängerte Bibliotheksöffnungszeiten, zusätzliche Lehrmittel, etwa in Form von Büchern und Zeitschriften. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass diese Mittel gut angelegt waren und angelegt sind, zeigt auch die 19. Erhebung des Deutschen Sozialwerks für Studierende. Die kommen nämlich ganz klar zu der Auffassung, dass es keine Gebührenflucht gibt. Vielmehr gibt es gerade aus den Nichtgebührenländern einen deutlichen Zuzug an Studierenden in Gebührenländer wie Baden-Württemberg. Das heißt, wir haben heute mehr Studierende, als wir vor der Einführung der Studiengebühren hatten, wir haben allein in diesem Jahr zum Wintersemester 2011/2012 einen Zuwachs der Erstsemester um 20 Prozent. Das ist ein ganz klarer Beleg dafür, dass wir einen starken Studienstandort Baden-Württemberg haben und dass wir auch mit den

3 Studiengebühren weiterhin den Anreiz ausüben, um Studierenden eine gute Ausbildung in Baden-Württemberg zu ermöglichen. Frau Ministerin, auch ordnungspolitisch passen die Studiengebühren in unsere Zeit. Wieso? Es ist doch überhaupt nicht einzusehen, dass in erster Linie Nichtakademiker das Studium für Akademiker, die weitaus bessere Arbeitsplatzchancen haben, bessere Verdienstmöglichkeiten haben, finanzieren. Wo ist denn die Gerechtigkeit, wenn es etwa um die duale Ausbildung geht, wenn es etwa um die Meisterausbildung geht, wo der Betroffene im Vergleich zum Akademiker eine deutlich stärkere Eigenleistung zu tragen hat? Deshalb, meine Damen und Herren, machen wir uns auch in diesem Punkt nichts vor. Ein Studienplatz in Baden-Württemberg kostet über das gesamte Studium hinweg noch immer in der Größenordnung von bis Euro, je nachdem, ob es geisteswissenschaftliche oder naturwissenschaftliche Studiengänge sind. Da kann es auch nicht zu viel sein, wenn man von einem Studierenden, wenn er acht Semester oder zehn Semester studiert, in der Größenordnung zwischen und Euro verlangt. Das muss einem eine Ausbildung auch wert sein. Die Studiengebühren sind auch sozial gerecht ausgestaltet. Es gibt kaum ein anderes Bundesland, das so viele Befreiungstatbestände hat. Mutterschutz, Kindererziehung, Behinderung, längere Krankheit, Studierende aus Familien mit mehr als zwei Kindern zahlen nur für zwei Kinder. Damit wir uns recht verstehen: Das ist noch immer viel Geld, aber wir haben auch dafür einen sozialverträgliches Studiengebührenfinanzierungsmodell mit den Studienkrediten eingeführt. Wir können feststellen, meine Damen und Herren, dass die Studiengebühr in Baden- Württemberg kein sozialer Numerus clausus war. Alles andere ist eine unzutreffende Unterstellung. Das möchte ich auch gegenüber Grün-Rot klar zurückweisen. Im Übrigen zahlt jeder auch derjenige, der BAföG bekommt nach seinem Studium maximal einen Betrag von Euro zurück, und dies erst zwei Jahre nach dem Berufseinstieg und erst ab einem bestimmten Einkommen.

4 Meine Damen und Herren, ich denke schon, dass gerade die Akademiker, die ja im Arbeitsmarkt in der Zukunft noch stärker gesucht werden, diesen Betrag auch wirklich in gestuften Formen und mit moderaten Rückzahlungsraten tragen können. Wir haben uns dazu immer bekannt. Ich hatte auch nicht den Eindruck, Frau Ministerin, dass dieses in den letzten Jahren bei unseren Studierenden das Hauptproblem Nummer 1 war. Vielmehr haben sie diese Studiengebühren akzeptiert. Sie haben sie deshalb mitgetragen, weil sie einen Vorteil davon hatten, eine bessere Lehre, und weil sie natürlich auch maßgeblich über den Einsatz der Einnahmen aus den Studiengebühren mitbestimmen konnten. Frau Ministerin, jetzt wollen Sie Qualitätssicherungsmittel einführen. Sie sagen, das, was bisher aus Studiengebühren geflossen ist, soll künftig aus dem Haushalt kommen. Es ist nicht mehr als recht und billig, dass diese Mittel zumindest den Hochschulen in der Zukunft auch für diese Zwecke zur Verfügung stehen. Für das Jahr 2012 rechnen Sie mit 140 Millionen Euro, ansteigend bis 2015 mit bis zu 163 Millionen Euro. Sie verschweigen, Frau Ministerin jetzt wird es ernst, dass wir im Haushalt in den Jahren 2013 bis 2015 eine strukturelle Unterdeckung in der Größenordnung von über 2 Milliarden Euro jährlich haben. Wenn ich das summiere, sind es auf diesen Zeitraum gerechnet über 7 Milliarden Euro. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie glauben es doch selbst nicht. Wenn Sie in den kommenden drei Jahren in eine Konsolidierungsphase kommen, dann wird dieser Betrag, den Sie heute über den Haushalt zur Verfügung stellen, zur Disposition stehen. So, wie das Finanzministerium gegenüber dem Wissenschaftsministerium dann verhandeln wird, wird es doch völlig klar sein, dass diese Mittel wieder aus dem Haushalt gestrichen werden zulasten der Lehre und der Hochschulen in Baden-Württemberg. Insofern, Frau Ministerin, wären Sie heute viel glaubwürdiger, wenn Sie, die Landesregierung, einen Hochschulpakt für Qualitätssicherung in der Lehre mit den Hochschulen abgeschlossen hätten die Unterschrift der Landesregierung, Ihre, die des Finanzministers sowie die der Hochschulen. Es hätte Planungssicherheit für die nächsten Jahre gegeben, dass diese Mittel in voller Höhe zur Verfügung stehen. Derzeit sind sie

5 vielleicht im Haushalt 2012, aber bei der Frage, ob sie in der mittelfristigen Finanzplanung sind, sind Sie uns bis heute eine entsprechende Antwort schuldig geblieben. Wir gehen davon aus, dass Sie eine gute Motivation haben. Ich sehe aber derzeit noch nicht, dass auch wirklich eine Planungssicherheit bei diesen Mitteln für eine Stärkung der Lehre in den nächsten Jahren gegeben ist. Da wären Sie glaubwürdiger, wenn Sie dies mit einem Pakt für eine Qualitätssicherung der Hochschullehre mit den Hochschulen vereinbaren würden. Denn erschwerend kommt noch hinzu: Ab 2014 haben wir einen neuen Solidarpakt. Das heißt, spätestens für 2012/2013 werden Sie mit dem Finanzminister verhandeln müssen. Sie glauben doch selbst nicht, dass er dann diese Mittel nicht auf den neuen Solidarpakt anrechnet. Dies wird dazu führen, dass an unseren Hochschulen tendenziell eher weniger Mittel zur Verfügung stehen werden, als es derzeit der Fall ist. Ich kann nur davor warnen. Sie werden dieses Rücknahmegesetz noch schwer bereuen, weil diese 140 Millionen Euro im Jahr 2012 und weitere Mittel in den darauffolgenden Jahren an den Hochschulen fehlen werden. Meine Damen und Herren, dann sprechen Sie von 280 Euro, die jede Hochschule pro Studierendem in Zukunft bekommen wird. Wir haben aber an den Hochschulen ganz unterschiedliche Befreiungstatbestände. Die Dualen Hochschulen, die Fachhochschulen und die Universitäten kann man nicht alle über denselben Kamm scheren. Was wird das Resultat sein? Sie haben es selbst gesagt: Es wird selbstverständlich Gewinner und Verlierer geben. Wir wissen von den Dualen Hochschulen, dass sie etwa 5 Millionen Euro pro Jahr weniger zur Verfügung haben werden. Bei den Fachhochschulen wird dies einhergehen. Deshalb kann nicht davon die Rede sein, dass alle Hochschulen fair behandelt werden. Wir werden in der weiteren Beratung ganz genau darauf achten, dass es nicht zu einem Nettoverlust dieser Mittel für die Hochschulen kommt, sondern dass Sie seitens der Landesregierung Wort halten, dass das, was bislang über die Studiengebühren zur Verfügung gestellt wurde, dann 1 : 1 aus den Haushaltsmitteln für jede Hochschulart und für jede Hochschule auch in der Zukunft zur Verfügung gestellt wird. Sonst hätten unsere Hochschulen bei diesem Gesetz mit Zitronen gehandelt. Das darf nicht sein.

6 Ein letzter Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, der uns natürlich auch nachdenklich stimmt. Es sind Vertreterinnen und Vertreter der kirchlichen Hochschulen anwesend. Frau Ministerin, in diesem Punkt nehmen wir Sie beim Wort; wir haben schon die Erwartung, dass die Landesregierung, wenn die Studiengebühren jetzt hier abgeschafft werden und die privaten Hochschulen, insbesondere die kirchlichen Hochschulen auch nicht mehr in der Lage sind, die Studiengebühren zu erheben sie könnten es freiwillig tun, aber sie werden es natürlich nicht machen, weil es natürlich im Wettbewerb ein Nachteil ist für einen entsprechenden Mittelausgleich sorgt. Dafür werden wir uns, die Oppositionsfraktionen, einsetzen, dass insbesondere unsere kirchlichen Hochschulen im Land gegenüber den staatlichen Hochschulen nicht schlechter gestellt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich in der Ersten Beratung zum Schluss kommen. Wir werden dieses Gesetzgebungsverfahren sehr kritisch begleiten. Wir werden ein fairer, offener Ansprechpartner für die Hochschulen in Baden-Württemberg sein. Uns ist daran gelegen, dass die Lehre in Baden-Württemberg an den Hochschulen weiterhin stark bleibt. Mit diesem Gesetzentwurf, den Sie heute eingebracht haben, hinterlassen Sie mehr Fragen als Antworten. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf in dieser Form nicht zustimmen.

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