Lösung Übungen zu den bisher gelernten Einkunftsarten
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- Elly Bretz
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1 Lösung Übungen zu den bisher gelernten Einkunftsarten Aufgabe 1 Ehemann EansA 19 EStG: 12M * 8.000,00 = , ,00 = ,00 PKW-Gestellung Private Nutzung nach 8 Absatz 2 i. V. m. 6 Absatz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ,00 abrunden auf volle 100, ,00 * 1% * 12M = 3.600,00 Fahrten Wohnung Arbeitsstätte nach 8 Absatz 2 Satz 3 EStG ,00 * 0,03% * 30 km * 12M = 3.240,00 Gesamt: 3.600, ,00 = 6.840,00 Einnahmen gesamt: , ,00 = ,00 Fahrtkosten: 220 T * 30 km * 0,30 = 1.980,00 nach 9 Absatz 2 EStG Kontoführung 16,00 PC: 2.160,00 : 3j = 720,00 für 4M = 240,00, davon 50% für berufliche Nutzung = 120,00 nach 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 6 i. V. m. Nr. 7 i. V. m. 7 Absatz 1 EStG Reisekosten: Fahrtkosten 320,00 + Übernachtung 150,00 + Verpflegung 48,00 = 518,00 Verpflegung nach 4 Absatz 5 Nr. 5 EStG: für den mehr als 14 Stunden 12,00, für den Stunden 24,00 und für den auch mehr als 14 Stunden 12,00 48,00 gesamt Kinderbetreuungskosten: 2/3 von 5.700,00 = 3.800,00 < 4.000,00 nach 4f und 9 Absatz 5 EStG (Frau Weiler ist nur 11 Stunden pro Woche berufstätig, aber 10 Stunden sind ausreichend) Werbungskosten gesamt: 1.980, , , , ,00 = 6.434,00 EansA: , ,00 = ,00 Gewinnanteil an GmbH: ,00, davon 50% (HEV 3 Nr. 40d EStG) = ,00 Keine Werbungskosten, da die Ehefrau höhere tatsächliche Kosten nachweist 1
2 EaKV: ,00-750,00 Sparer-Freibetrag nach 20 Absatz 4 EStG = ,00 Ehefrau EasA 18 EStG ,00 Einnahmen, von denen nach 3 Nr. 26 EStG nicht die tatsächlichen WK von 530,00 sondern der Betrag von 2.100,00 laut Gesetz abgezogen werden ,00 EansA 19 EStG 12M * 2.500,00 = ,00 abzüglich Versorgungsfreibetrag nach 19 Absatz 2 EStG 2.760,00 abzüglich Zuschlag 828,00 abzüglich WK-Pauschale nach 9a Satz 1 Nr. 1b EStG 102,00 = ,00 NR: ,00 * 36,8% = ,00 > Höchstbetrag 2.760,00 Dividenden: 5.444,10 = 78,9% 6.900,00 = 100% Davon 50% (HEV 3 Nr. 40d EStG) = 3.450,00 Pfandbriefe: 2.597,30 = 68,35% 3.800,00 = 100% Stückzinsen sind nach H 20.2 ESTH als negative Einnahmen beim Käufer abzuziehen Einnahmen gesamt: 3.800,00-210,00 = 3.590,00 Sparguthaben: 6.249,80 Wichtig: es lag ein Freistellungauftrag vor, so dass Zinsen in Höhe von 1.602,00 steuerfrei ausgezahlt wurden! 6.249, ,00 = 4.647,80 = 68,35% 6.800,00 = 100% ,00 = 8.402,00 Einnahmen gesamt: 3.450, , ,00 = ,00 Depotgebühren 280,00, davon 110,00 für die Pfandbriefe 170,00 für die Dividenden, davon 50% nach 3c EStG = 85,00 Werbungskosten gesamt: 85, ,00 = 195,00 EaKV: ,00-195,00-750,00 Sparer-Freibetrag = ,00 Aufgabe 2 Ehemann 2
3 EaLF 13 EStG Nach 4a Absatz 2 Nr. 1 EStG wird der Gewinn der Wirtschaftsjahre 2007/2008 und 2008/2009 auf das Kalenderjahr 2008 aufgeteilt. Da das Wirtschaftsjahr vom bis zum geht, müssen vom Wirtschaftsjahr 2007/ Monate und vom Wirtschaftsjahr 2008/ Monate berücksichtigt werden ,00 + 9/12M = ,00 Gewinn 7.000,00 * 3/12M = 1.750,00 Verlust Gesamt: ,00 Gewinn 1.750,00 Verlust = ,00 Gewinn EansA 19 EStG 6.000,00 * 12M = , , , ,00 = ,00 Nach 38a Absatz 1 Satz 3 EStG gehört das Weihnachtsgeld für 2007, welches erst am zugeflossen ist, zum Jahr EStG ist beim Zufluss der Löhne nicht zu beachten! Fahrtkosten: 230 T * 31 km * 0,30 = 2.139,00 Mehrmalige Fahrten an einem Tag können nicht angesetzt werden. 9 Absatz 2 EStG PC: 1.764,00 : 3J = 588,00 * 10/12M = 490,00 nach 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 6 i. V. m. Nr. 7 i. V. m. 7 Absatz 1 EStG Kontoführung 16,00 Werbungskosten gesamt: 2.139, , ,00 = 2.645,00 Kinderbetreuungskosten: Da Frau Heinze nicht erwerbstätig ist, können nach 4f i. V. m. 9 Absatz 5 EStG keine Kosten geltend gemacht werden. EansA: , ,00 = ,00 Ehefrau: Dividenden: 6.312,00 = 78,9 % 8.000,00 = 100%, davon 50% HEV 3 Nr. 40d EStG = 4.000,00 Wertpapiere: 2.012, ,00 = 410,10 = 68,35 % 600,00 = 100 % ,00 = 2.202,00 Einnahmen gesamt: 4.000, ,00 = 6.202,00 3
4 150,00 * 50% nach 3c EStG = 75, ,00 = 155,00 > 102,00 Pauschale EaKV: 6.202,00-155, ,00 Sparer-Freibetrag = 4.547,00 EaVV 21 EStG EG: 2.000, ,00 = 2.600,00 * 12M = ,00 2. OG: 1.000, ,00 = 1.300,00 * 8M = 9.600,00 Einnahmen gesamt: , ,00 = ,00 AfA: ,00 * 90% = ,00 fürs Gebäude, davon 2% = 6.480,00 Instandhaltung: 3.400, ,00 UST = 4.046,00 Grundsteuer und Gebühren: 250,00 * 4 (vierteljährlich) = 1.000,00 Heizung und Warmwasser: 2.400,00 Versicherung 980,00 Aufteilbare WK: 6.480, , , , ,00 = ,00 fürs ganze Haus, da 1/3 von den Eheleuten selbst bewohnt werden, können 2/3 als WK angesetzt werden, also ,00 * 2/3 = 9.938, ,00 Schuldzinsen (nur für die vermieteten Wohnungen) = ,00 EaVV: , ,00 = ,00 Aufgabe 3 EaGw 15 EStG Beteiligung an der Schneider KG als atypische stille Gesellschafterin sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach 15 Absatz 1 Nr. 2 EStG. EaGW: ,00 EasA 18 EStG Tätigkeit an der VHS: Einnahmen 1.800,00 < 2.100,00 Freibetrag nach 3 Nr. 26 EStG EasA = 0,00 4
5 Beteiligung an der Schwarzer OHG als typische stille Gesellschafterin nach 20 Absatz 1 Nr. 4 EStG. Einnahmen ,00 = 73,625% ,00 abzüglich WK-Pauschale 51,00 abzüglich Sparer-Freibetrag 750,00 = ,00 EaVV 21 EStG 400, ,00 = 550,00 * 9M = 4.950,00 AfA: ,00 * 75% = ,00 fürs Gebäude * 2% für 9M = 3.150,00 Schuldzinsen 6.000,00 Instandhaltung 7.000, ,00 = 8.330,00 Grundbesitzabgaben 800,00 Versicherung: 720,00 - Erstattung 180,00 = 540,00 Werbungskosten gesamt: 3.150, , , , ,00 = ,00 EaVV: 4.950, ,00 = ,00 Verlust Sonstige Einkünfte 22 EStG Rente: 22 Nr. 1 a) aa) EStG 3.500,00 * 12M = ,00 * 50% = ,00 Da die Rente bereits 2005 bezogen wurde, liegt der Besteuerungsanteil laut Tabelle bei 50%. Unterhaltsleistungen: 22 Nr. 1a EStG 1.900,00 * 12M = ,00 > ,00 Höchstbetrag Nur der Unterhalt für Frau Winter in Höhe des Höchstbetrages wird hier berücksichtigt nach 22 Nr. 1a i. V. m. 10 Absatz 1 Nr. 1 EStG , ,00 = ,00-102,00 WK-Pauschale = ,00 Veräußerungsgeschäft nach 22 Nr. 2 i. V. m. 23 EStG Veräußerungspreis ,00 vermindert um die fortgeführten Anschaffungskosten ,00 = Gewinn ,00 gemäß 23 Absatz 3 EStG NR: Kauf in August 2005, Verkauf zum : ,00 * 2% für 5/12 M = 1.750, : ,00 * 2% = 4.200,00 5
6 2007: 4.200, : 3.150,00 (siehe oben) AfA gesamt: 1.750, , , ,00 = ,00 Wert Gebäude zum Zeitpunkt des Verkaufs: , ,00 = , ,00 für Grund und Boden ( ,00 * 25%) = ,00 se gesamt:34.703, ,00 = ,00 Aufgabe 4 Dividenden 7.200,00 = 100 %, davon 50% HEV nach 3 Nr. 40d EStG = 3.600,00 Wertpapiere 1.845,45 = 68,35% 2.700,00 = 100% Abzüglich Stückzinsen nach H 20.0 EStH 1.680,00, also Einnahmen von 1.020,00 Einnahmen gesamt: 3.600, ,00 = 4.620,00 Aktien 220, % USt 41,80 = 261,80 * 50% = 130,90 Wertpapiere: 160, % USt 30,40 = 190,40 Werbungskosten gesamt: 130, ,40 = 321,30 EaKV: 4.620,00-321,30-750,00 Sparer-Freibetrag = 3.548,70 Aufgabenteil b), d) und e). EaVV 21 EStG 9.600,00 AfA: ,00 * 75% = ,00 fürs Gebäude * 2% = 5.400,00 Schuldzinsen: 3.000,00 * 4 (vierteljährlich) = ,00 Erhaltungsaufwand ,00 : 3J = ,00 nach 82b EStG Werbungskosten gesamt: 5.400, , ,00 = ,00 EaVV: 9.600, ,00 = ,00 Verlust Aufgabenteil f) 6
7 Sonstige Einkünfte 22 EStG Rente: 22 Nr. 1 a) aa) EStG ,00 gesamt, davon 50% = 9.000,00-102,00 WK-Pauschale nach 9a Satz 1 Nr. 3 EStG = 8.898,00 Aufgabenteil c) Veräußerungsgeschäft nach 22 Nr. 2 i. V. m. 23 EStG 400 Stück * 42,70 = ,00 + 1,08% 184,46 = ,46 AK 400 Stück * 51,20 = ,00 Veräußerungspreis ,00 * 1,08 % = 221,18 Veräußerungskosten Nach 23 Absatz 3 Satz 1 EStG ermittelt sich der Veräußerungsgewinn wie folgt: ,00-221, ,46 = 2.994,36 davon 50% = 1.497,18 nach 3 Nr. 40j EStG Sonstige Einkünfte gesamt: 8.898, ,18 = ,18 Aufgabe 5 EaGw 15 EStG Beteiligung an der Krüger OHG Verlust ,00 + Bewirtung 600,00 + Geschenke 3.600,00 + Geldbußen 800,00 = ,00, davon 55% = ,00 Korrekturen nach: 4 Absatz 5 Nr. 1 EStG für die Geschenke, da diese den Wert von 35,00 netto übersteigen 4 Absatz 5 Nr. 2 EStG, da nur 70% der Bewirtung abgezogen werden darf 30% sind nicht abzugsfähig also 600,00 4 Absatz 5 Nr. 8 EStG für Geldbußen Zugerechnet wird auf seinen Anteil das Gehalt ,00, die Zinsen 8.000,00 und die Miete von ,00, die um die Ausgaben von 8.000,00 gekürzt wird, so dass insgesamt ein Verlust von ,00 entsteht. Aufgabenteil (1) Festgeld: 946,80-400,00 = 546,80 = 68,35% 800,00 = 100% + 400,00 = 1.200,00 Dividende: 8.000,00, davon 50% = 4.000,00 nach 3 Nr. 40d EStG HEV 7
8 Gewinnanteil Service GmbH: 1.420,20 = 78,9% 1.800,00, davon 50% HEV = 900,00 Einnahmen gesamt: 1.200, , ,00 = 6.100,00 Werbungkosten: Zinsen ,00 + Depotgebühren 150,00 = ,00, davon 50% nach 3c EStG = 5.175,00 EaKV: 6.100, ,00-750,00 Sparer-Freibetrag = 175,00 Aufgabenteil (3) EaVV 21 EStG 2.000,00 * 9M = ,00, da am bereits veräußert! AfA: AK ,00 - Grund und Boden ,00 = ,00 fürs Gebäude * 2% für 9/12M = 6.300,00 Schuldzinsen 9.000,00 Sonstige ,00 WK gesamt: 6.300, , ,00 = ,00 EaVV: , ,00 = ,00 Aufgabeteil (2) Sonstige Einkünfte 22 EStG Abgekürzte Rente nach 22 Nr. 1 a) bb) EStG; Ertragsanteil bestimmt sich aber nach 55 EStDV, da die Rente nur für 20 Jahre gezahlt wird. Es ergibt sich ein Ertragsanteil von 21% laut Tabelle gemäß 55 Absatz 2 Satz 2 EStDV ,00 * 21% = 2.520,00 - WK-Pauschale 102,00 = 2.418,00 Aufgabenteil (4) Veräußerungsgeschäft nach 22 Nr. 2 i. V. m. 23 EStG Veräußerungspreis ,00 - Veräußerungskosten 500,00 - fortgeführte AK ,00 = Verlust ,00 NR: Kauf im Juni 2005, Verkauf Okt : ,00 * 2% * 7/12M = 4.900, : ,00 * 2% = 8.400, : 8.400, : 6.300,00 8
9 AfA gesamt: 4.900, , , ,00 = ,00 Wert Gebäude zum Zeitpunkt des Verkaufs: , ,00 = ,00 + Grund und Boden ,00 = ,00 Aufgabenteil (2) SdE: , , , ,00 = ,00 Die Verluste aus Veräußerungsgeschäften dürfen nach 23 Absatz 3 Satz 8 EStG nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden. Aufgabe 6 EaGw 15 EStG Nach 4a Absatz 2 Nr. 2 EStG gilt der Gewinn des Wirtschaftsjahres als in dem Kalenderjahr bezogen, in dem es endet. da das Wirtschaftsjahr 2007/2008 in 2008 endet, ist hier der Gewinn von ,00 anzusetzen. Teilaufgabe a) EansA 19 EStG Laufendes Gehalt 3.800,00 * 3M = ,00 Ruhegehalt ,00 abzüglich Versorgungsfreibetrag 1.980,00 abzüglich Zuschlag 594,00 = ,00 NR: 2.500,00 * 12M = , ,00 = ,00, davon 35,2% = ,00 maximal 2.640,00 Höchstbetrag zu 9/12M = 1.980,00 laut Tabelle 19 Absatz 2 Satz 3 EStG Zuschlag 792,00 * 9/12M = 594,00 Bemessungsgrundlage für die Freibeträge ist das Zwölffache des Versorgungsbezugs für den ersten vollen Monat nach 19 Absatz 2 Satz 4 b) EStG. Die Freibeträge sind nach Satz 12 für jeden Monat, in denen keine Versorgungsbezüge gezahlt wurden, zu ermäßigen. Da keine Werbungskosten geltend gemacht werden, sind die Pauschbeträge nach 9a Satz 1 Nr. 1 a) und b) in Höhe von 920, ,00 = 1.022,00 abzuziehen. EansA: , , ,00 = ,00 Teilaufgabe c) Beteiligung an der Peter Dickel OHG als typischer stiller Gesellschafter 20 Absatz 1 Nr. 4 EStG ,00 = 100% 9
10 Stückzinsen = negative Einnahmen 485,00 Einnahmen gesamt: ,00-485,00 = ,00 - WK-Pauschale 51,00 - Sparer- Freibetrag 750,00 = 9.850,00 Teilaufgabe b) und e) EaVV 21 EStG ,00 AfA: ,00 * 2% = ,00 Schuldzinsen: ,00 WK gesamt: , ,00 = ,00, davon 25% = 6.000,00 Wichtig: Da Herrn Baum nur 25% des Hauses gehören, darf er auch nur 25% der WK geltend machen! EaVV: , ,00 = 4.000,00 Teilaufgabe d) SdE: , , , ,00 = ,00 10
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