Verordnung über die Reduktion der C02-Emissionen: Anhörungsverfahren

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1 Bundesamt für Umwelt Sektion Klima 3003 Bern per an: Urtenen-Schönbühl, Verordnung über die Reduktion der C02-Emissionen: Anhörungsverfahren Sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 10. Mai 2012 haben Sie dem Schweizerischen Gemeindeverband (SGV) das oben erwähnte Geschäft zur Stellungnahme unterbreitet. Für die Gelegenheit, uns aus Sicht der rund 1800 dem SGV angeschlossenen Gemeinden äussern zu können, danken wir Ihnen. Ergänzend zu unten stehenden Ausführungen verweisen wir für ausführlichere technische Informationen zu den einzelnen Artikeln ausserdem auf die Stellungnahme der Organisation Kommunale Infrastruktur. Allgemeine Bemerkungen: stärkerer Bezug zur kommunalen Ebene gefordert Für den SGV muss die schweizerische Klimapolitik gemeinsam und abgestimmt mit der Energiestrategie 2050 definiert und beurteilt werden. Massnahmen zum Ausstieg aus der Atomenergie dürfen die Klimaziele des Bundes nicht beeinträchtigen. Zudem muss die Klimapolitik zwingend mit dem Masterplan Cleantech abgestimmt werden, da gerade dieser Technologiebereich massgeblich zur Erreichung der Klimaziele beitragen soll. Energie- und Klimapolitik stellen für Städte und Gemeinden wichtige strategische Handlungsfelder dar. Dabei steht für den SGV ein koordiniertes Vorgehen im Vordergrund. Nur so können die gemeinsamen politischen Ziele im Klima-, Energie- und Wirtschaftsbereich erreicht, die lokale und regionale Wertschöpfung gesteigert und die nachhaltige Entwicklung in Städten und Gemeinden langfristig gesichert werden. Die Politik muss zudem die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Zielerreichung in allen Bereichen so setzen, dass für die investierenden Akteure die nötige langfristige Planungssicherheit besteht. Die kommunale Ebene wird bei der Umsetzung der Massnahmen zur Reduktion der CO2- Emissionen, bei der Verminderung des Energieverbrauchs sowie beim Zubau von erneuerbaren Energien eine wichtige Rolle spielen. Ebenso betreffen die Auswirkungen des Klimawandels die Einwohnerinnen und Einwohner am unmittelbarsten auf lokaler Ebene. Umso mehr bedauert es der SGV, dass die vorliegende Vorlage keinen stärkeren Bezug zu Städten und Gemeinden herstellt. Dem SGV ist es ein grosses Anliegen, dass die kommunale Ebene aktiv in die klima- und energiepolitischen Diskussionen mit Bund und Kantonen mit einbezogen wird. Bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Städte und Gemeinden betreffen, muss ein besonderes Gewicht auf die auf kommunaler Ebene

2 vorherrschenden Strukturen (z.b. wenige grössere Städte, viele mittlere und kleinere Verwaltungen, Miliztauglichkeit) und bei den konkreten Massnahmen prioritär auf bereits laufende Programme (z.b. Energiestadt) gelegt werden. Diese Anliegen wurden aus Sicht des SGV in der vorliegenden Vorlage zu wenig konsequent umgesetzt. Das CO2-Gesetz bezeichnet das BAFU als zuständiges Amt für die Klimapolitik. Der SGV begrüsst hingegen die Absicht ausdrücklich, dass bei der Umsetzung des Gesetzes das BAFU von anderen Bundesämtern (insbesondere ASTRA, BFE, EZV) unterstützt wird, keine Doppelstrukturen geschaffen werden und der Verwaltungsaufwand klein gehalten wird. Bemerkungen zu einzelnen Punkten Reduktionsziele Das CO2-Gesetz sieht vor, dass die im Inland emittierten Treibhausgase bis 2020 um mindestens 20 Prozent gegenüber 1990 sinken müssen. Nach aktuellem Wissenstand kann davon ausgegangen werden, dass zur Erreichung der international vereinbarten Erwärmungsgrenze von 2 nach 2020 (Art.1 CO2-Gesetz), weiterführende Senkungen der Treibhausgasemissionen in der Schweiz nötig sein werden. Gemäss erläuterndem Bericht entstehen rund drei Viertel der Schweizer Treibhausgasemissionen bei der Verbrennung fossiler Energieträger. Folglich sind zur Erreichung der CO2-Ziele insbesondere Massnahmen im Gebäude- und Verkehrsbereich sowie in der Industrie gefordert. Diese werden vom SGV grundsätzlich unterstützt. Der Bundesrat hat auf Verordnungsstufe für die einzelnen Sektoren folgende indikative Zwischenziele festlegt: Für die Zielerreichung ist ausschlaggebend, dass die Treibhausgasemissionen kontinuierlich zurückgehen, damit die gewünschte Reduktionswirkung im Jahr 2020 erreicht wird. Hier gilt es zu beachten, dass der Ausstoss aus Treibstoffen aktuell immer noch 11,7 Prozent über dem Niveau von 1990 liegt, trotz eines Rückgangs im Jahr Die Deckung dieser Ziellücke erfolgt heute mittels Ausland-Zertifikaten durch die Stiftung Klimarappen, die zum Teil durch eine Abgabe auf Treibstoffen alimentiert wird. Die Erreichung des Zwischenziels im Verkehrsbereich bleibt aber umstritten. Anders sieht die

3 Situation bei den Brennstoffen aus. Verglichen mit 1990 lässt sich hier aktuell eine Reduktion um 18,1 Prozent errechnen, womit die Zwischenziele im Gebäudebereich erreichbar scheinen. Grundsätzlich soll diesen Entwicklungen bei der Festlegung der für die Schweiz anzustrebenden Zwischenziele gebührend Rechnung getragen werden. Der SGV könnte sich vorstellen, dass die Schweiz ein Bekenntnis zu einer aktiveren Klimapolitik abgibt (wie dies z.b. die Reduktionsziele von -30% oder -40% in Deutschland, Schweden, Grossbritannien oder Mexico verdeutlichen). Dadurch würde die langfristige Planungssicherheit für Investitionen in emissionsarme Produkte und Technologien erhöht und unsere Wirtschaft könnte frühzeitig von Konkurrenzvorteilen profitieren. Allerdings darf daraus der Volkswirtschaft als Ganzes kein Wettbewerbsnachteil erwachsen (u.a. dank angepassten Übergangsfristen). Für stark betroffene Industriebereiche müssen flankierende Massnahmen vorgesehen werden. Wirtschaft und Gesellschaft sollen sich frühzeitig auf zukunftsgerichtete Technologien ausrichten, die sich nicht vornehmlich auf fossile, sondern vor allem auf emissionsarme und erneuerbare Energieträger abstützen. Der SGV ist überzeugt, dass Innovationen in Wirtschaft und Gewerbe stimuliert werden können und somit langfristig national und dezentral Wertschöpfung generiert wird. Unterstellung von KVA unter Emissionshandelssystem (EHS) Wie in den Ausführungen der Organisation Kommunale Infrastruktur aufgezeigt, wird über Artikel 43 der CO2-Verordnung (respektive Anhang 4) stillschweigend versucht, die thermische Verwertung von Abfällen neu ebenfalls dem schweizerischen EHS-System zu unterstellen. Der SGV möchte betonen, dass dieser Vorschlag gemäss dem oben geforderten ganzheitlichen Ansatz von Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik weder zweckmässig noch zielführend ist und somit strikte abzulehnen ist. Die Unterstellung der KVA unter die CO2-Gesetzgebung stellt eine nicht sinnvolle fiskalische Belastung durch den Bund ohne jegliche Lenkungswirkung dar, da seitens der Betreiber gar keine Reduktion der Abfallmengen vorgenommen werden kann. Im Anhang 4 der CO2- Verordnung ist in Ziffer 1 Buchstaben c deshalb zwingend folgende Anpassung vorzunehmen: Anlagen, deren Hauptzweck die Entsorgung von Abfällen ist Gebäudeprogramm Die bestehenden Vereinbarungen im äusserst wirksamen Gebäudeprogramm werden mit Inkrafttreten des revidierten CO2-Gesetzes und der vorliegenden Verordnung unverändert weitergeführt. Aufgrund der hohen Nachfrage und der beschränkten, zur Verfügung stehenden Mittel, wurden die Beitragssätze im Gebäudeprogramm in den letzten Jahren zweimal gesenkt. Bei einer Erhöhung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen könnte der Lenkungseffekt durch den Ausbau des Gebäudeprogramms verstärkt werden. Der Maximalbeitrag von 300 Mio. Franken an das Gebäudeprogramm könnte aber wohl erst bei einer Abgabehöhe von mehr als 60 Franken pro Tonne CO2 voll ausgeschöpft werden. Grundsätzlich ist es für alle Betroffenen so, dass Programmanpassungen immer eine Verunsicherung mit sich bringen und deshalb im Sinne der Kontinuität und Verlässlichkeit auf häufige Änderungen verzichtet werden sollte. Da im Gebäudeprogramm bis heute mehr Fördergelder zugesprochen wurden als eigentlich verfügbar sind, sollte jetzt die Finanzierung des Programms so geplant werden, dass die gewünschte Durchführung für die gesamte Programmdauer gesichert werden kann. Aus Sicht des SGV wäre es auf Grund des bedeutenden Anteils an Treibhausgasemissionen von Gebäuden und der hohen Wirksamkeit des Programms grundsätzlich wünschenswert, dass die bestehenden Anstrengungen im Gebäudebereich verstärkt werden. Zusätzliche oder alternative dafür

4 geeignete Finanzierungsmöglichkeiten wären in diesem Rahmen vom Bund zu prüfen und zu bestimmen. Gesamtwirkungsgrad und Kompensation bei fossil-thermischen Kraftwerken Im Rahmen der Energiestrategie 2050 werden grössere Gas-und Dampfkraftwerke (GuD) oftmals als Überbrückungsanlagen zur Deckung der Stromlücke als Folge der Abschaltung der Kernkraftwerke erwähnt. Auf Brennstoffen inklusive Erdgas wird bekanntlich die CO2-Abgabe erhoben, wobei das zusätzliche CO2 im Inland kompensiert werden muss und die Rentabilität von GuD s deshalb in Frage gestellt ist. Umgekehrt ist beispielsweise importierter Strom aus Kohlekraftwerken keiner CO2-Kompensation unterstellt. Der SGV regt deshalb an, dass die Pflicht zur CO2-Kompensation für die verschiedenen Energieformen vom Bund nochmals systematisch analysiert und überdacht wird. Ziel muss es sein, insbesondere Fehlanreize bei Investitionen in die zukünftige Energieinfrastruktur zu verhindern und für alle Energieträger - unter Berücksichtigung der Klimaziele - die gleichen Voraussetzungen zu schaffen, unter denen sich sodann die effizientesten Technologien am Markt durchsetzen können. Mit GuD s wird ausschliesslich Strom erzeugt, wobei der Wirkungsgrad gegenüber herkömmlichen Gaskraftwerken erheblich gesteigert werden kann. Bei Wärme-Kraft- Kraftwerken (WKK) wird gleichzeitig auch Wärme produziert, womit der Wirkungsgrad dieser Anlagen auf fast 90% steigt. WKK-Anlagen verfolgen also einen kombinierten, umfassenden Ansatz, indem sie verschiedene Netze verbinden (Strom, Gas, Wärme). Sowohl GuD- als auch WKK-Anlagen können zudem für die zukünftige Netzstabilität wichtig sein, da sie relativ kurzfristig und dezentral eingesetzt werden können. Schliesslich dürfte "überschüssige" Energie von Wind und Sonne in absehbarer Zukunft bei Bedarf im Gasnetz gespeichert werden (Umwandlung Power to Gas ). Ein wesentliches Hindernis für WKK-Anlagen besteht darin, dass diese für die Nutzung der Wärme zwingend auf Fern- und Nahwärmenetze angewiesen sind. In Zukunft könnten sie jedoch auch über neue erneuerbare Quellen wie Industrieabwärme, Geothermie oder Holzschnitzelheizungen gespiesen werden. Somit sind WKK-Erdgas- oder Erdölanlagen grundsätzlich Technologien, welche auf lange Sicht hinaus eine zentrale Rolle für die Energie- und Wärmeversorgung einnehmen könnten. Damit allerdings ein Wärmenetz wirtschaftlich rentabel aufgebaut werden kann, müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen so festgelegt werden, dass für potentielle Investoren die richtigen Anreize bestehen. Ausserdem sollte beispielsweise vermieden werden, dass jedes Gebäude bereits über eine eigene Wärmepumpe (mit Stromantrieb) verfügt. Kleinere, dezentrale GuD-Anlagen können gemäss vorstehenden Ausführungen in weniger dicht besiedelten Gebieten andere Energieträger komplementär unterstützen. Demgegenüber sind Nah- und Fernwärmenetze insbesondre im dicht besiedelten Gebiet und für energieintensive Industrien wirtschaftlich attraktiv und beispielsweise auch in neuen Quartierplanungen vorzusehen. WKK-Anlagen sollten in diesem Sinne nicht als rein fossile Anlagen, sondern vielmehr als Verbindung der Energieträger Strom, Wärme und Gas angesehen werden. Sie sind deshalb gegenüber GuD-Anlagen zu bevorzugen. Folglich würde es der SGV begrüssen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in der vorliegenden CO2-Verordnung so gesetzt werden, dass Investitionen in WWK-Anlagen und Wärmenetze gefördert und generell bevorzugt werden. Neue Zweckbindung des Ertrags der CO2-Sanktionen an den Infrastrukturfonds Der Abschnitt zur Verteilung des Ertrags an die Bevölkerung (Abschnitt 5 der heutigen Verordnung) wurde gestrichen, da das revidierte CO2-Gesetz für die Zeit nach 2012

5 abweichend zu den heutigen Bestimmungen den Ertrag der Sanktion dem Infrastrukturfonds zuweist und nicht mehr an die Bevölkerung zurückverteilt. Die erste Einlage des Sanktionsertrages in den Infrastrukturfonds, auf der Basiss der Erträge 2013, soll 2015 erfolgen. Der SGV ist mit der vorgeschlagenen neuen Zweckbindung einverstanden, welche das System der Rückverteilung an die Bürgerinnen und Bürger durch Krankenkassenprämien ablöst. Allerdings möchte der SGV betonen, dass die Frage der zukünftigen Finanzierung des Infrastrukturfonds mit dieser Massnahme nicht gelöst werden und die bestehende Unterdotierung so nicht beseitigt werden kann. Der SGV erwartet vom Bund deshalb unabhängig dieser neuen Zweckbindung die Ausarbeitung einer Strategie, mit der der für die kommunalen Verkehrsinfrastrukturen ungemein wichtige Infrastrukturfonds in Zukunft nachhaltig finanziert werden kann. Ausbildung betreffend klimapolitische Ziele ins Programm Energiestadt integrieren Wie eingangs erwähnt, müssen aus Sicht des SGV die Ziele der Klima- und Energiepolitik koordiniert sein und sich gegenseitig ergänzen. Mittels Bildung, Information und Beratung kann die Effektivität der im CO2-Gesetz angelegten Massnahmen zweifelsohne verbessert werden. Der Ausbildungs- und Informationsauftrag gemäss Artikel 41 des Gesetzes bezieht sich auf alle Bereiche, die zur Erreichung der klimapolitischen Ziele beitragen. Angesprochen sind eine breite Öffentlichkeit sowie alle, die als Intermediäre oder direkt zur Reduktion der Treibhausgasemissionen beitragen. Dafür soll ein Programm erarbeitet werden, das Aktivitäten zur Förderung der Ausbildung und Verbesserung der Information bündelt. Es gewährleistet zudem die strategische Kohärenz sowie die Abstimmung mit Aktivitäten von anderen Akteuren, die Einfluss auf die Ziele des Klimaschutzes haben. Mit EnergieSchweiz ist seit mehr als zwei Jahrzehnten ein überaus wichtiges Netzwerk im Energiesektor aufgebaut worden. Durch die Fokussierung auf die Bereiche Energieeffizienz und erneuerbare Energien leistet EnergieSchweiz mit dem Programm Energiestadt einen äusserst wichtigen Beitrag zu einer sicheren, wirtschaftlichen, umweltverträglichen und CO2-armen Energieversorgung. Das Programm trägt bereits entscheidend dazu bei, dass die Potenziale bei der Energieeffizienz und den erneuerbaren Energien mit freiwilligen und breit abgestützten, partnerschaftlichen Massnahmen genutzt werden. Im Hinblick auf den zwingend besser zu gestaltenden Einbezug von Städten und Gemeinden, schlägt der SGV vor, dass die Aus- und Weiterbildung sowie die Beratung für alle klimarelevanten Handlungsfelder ins Programm Energiestadt integriert werden. Ein durch das BAFU finanzierter Ausbau des Programms Energiestadt könnte durch das bestehende, äusserst effiziente Netzwerk rasch und kompetent umgesetzt werden und würde die Bildung von Doppelstrukturen vermeiden. Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Anliegen. Freundliche Grüsse Schweizerischer Gemeindeverband Präsident Direktor Hannes Germann Ständerat Ulrich König

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