Vorlage 329/14 Erhaltungssatzung und Gestaltungsrichtlinien Historische Innenstadt Sicherung des baukulturellen Erbes
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1 Vorlage 329/14 Erhaltungssatzung und Gestaltungsrichtlinien Historische Innenstadt Sicherung des baukulturellen Erbes Ausschuss für Bauen, Technik und Umwelt am
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4 Leitbild und strategische Ziele des Stadtentwicklungskonzepts Ausgangssituation Stadtbildanalyse 2014 Instrumente 4
5 Leitsatz des SEK zum Themenfeld Lebendige Innenstadt : Die Innenstadt verbindet eine barocke Atmosphäre mit dem modernen, lebendigen Puls unserer Zeit. Die Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen nach differenzierten Angeboten zum Einkaufen, Wohnen, Arbeiten und Verweilen, um Kultur und Historie (er-)leben sowie Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, sind erfüllt. Lebendige Innenstadt 5
6 Strategisches Ziel 5.02 im Themenfeld Lebendige Innenstadt : Die Innenstadt wird aktiv gestaltet. Sie verfügt über eine hohe Aufenthaltsqualität, die sich in Ruhe- und Bewegungsräumen, Sicherheit und Sauberkeit zeigt. Das harmonische Zusammenspiel von Tradition und Moderne schafft eine besondere Atmosphäre und Möglichkeiten für alle Generationen. Lebendige Innenstadt 6
7 Strategisches Ziel 5.06 im Themenfeld Lebendige Innenstadt : Sanierungsdefizite sind beseitigt. Attraktiver gestaltet werden Gebäude, die nicht Ludwigsburgs städtebaulichen Qualitätsniveaus entsprechen. 7
8 Strategisches Ziel 5.07 im Themenfeld Lebendige Innenstadt : Die charakteristische Barock-Struktur ist durch eine angemessene Architektur- und Freiraumgestaltung konsequent weiterentwickelt. Nicht anpassungsfähige Strukturen werden in ihrer Wirkung auf das Stadtbild gemildert. Passagen und Durchbrüche machen es leichter und angenehmer, sich in der Innenstadt zu bewegen. 8
9 Ziele Baukultur Erhaltung des baukulturellen Erbes und angemessene Weiterentwicklung Städtebauliche und architektonische Fehlentwicklungen verhindern Stadtbild kontinuierlich verbessern Qualitätsmaßstäbe für Neubebauung über verbindlichen Beratungsprozess definieren
10 Leitbild und strategische Ziele des Stadtentwicklungskonzepts Ausgangssituation Stadtbildanalyse 2014 Instrumente 10
11 Historischer Fingerabdruck von Ludwigsburg Barocke Planstadt 1760
12 Ein Luftbild zwei Ausschnitte Homogenes Stadtbild. Barockschloss und -stadt Heterogenes Stadtbild Bild: Breite = 212 mm Höhe = 97 mm 12
13 Verlorene Gebäude 36 Abrisse von historischen Gebäuden seit 2005 Das historische Stadtbild bekommt Löcher 13
14 Verlorene Gebäude / aktuelle Beispiele - Lindenstraße - Wilhelmstraße 14
15 Öffentliches Interesse Baugesuche und Verlust von historischer 15
16 Leitbild und strategische Ziele des Stadtentwicklungskonzepts Ausgangssituation Stadtbildanalyse 2014 Instrumente 16
17 Bestandsaufnahme Heutiges Erscheinungsbild nach Bauphasen Buntes Erscheinungsbild: Ludwigsburg ist auch eine moderne Stadt Hauptentstehungsphasen: - Barock (Ludwig- und Karlstadt) - Gründerzeit (Industrialisierung) - Sanierung, Modernisierung und Verdichtung: Moderne Beurteilungskriterien: Betrachtung von außen Historischer Überlieferungsgrad Vorbildcharakter/ Umgang mit einem historischen Gebäude Gebäude trägt das Stadtbild mit Überformte (stark modernisierte) Gebäude erscheinen gelb 17 Barock Gründerzeit Moderne
18 18 Detaillierte Bestandserhebung
19 19 Historische Stadtbildanalyse / Denkmalpflegerischer Werteplan
20 Gebäudekategorien nach Wertigkeit Historische Stadtbildanalyse / alle 10 Jahre aktualisieren Wertstufe 1: Baudenkmal (formell) - Eingetragene Baudenkmale - Denkmalensemble/ Gesamtanlage - Historische Zeugen, beispielhafte Gebäude ihrer Zeit Denkmalschutzgesetz (DSchG) Erhaltungssatzung (BauGB) Wertstufe 2: Besonders erhaltenswerte Bausubstanz (formell) - Gebäude, die eine Denkmalfähigkeit nicht erreichen, aber sehr wichtige historische Zeugen sind - Bauten mit weitgehend erhaltener Kubatur wie auch wenigstens in Teilen erhaltener baulicher Detailausstattung - In der Gesamtwirkung muss der Bau historisch geprägt sein Erhaltungssatzung (BauGB) 20 Wertstufe 3: Strukturprägende Gebäude (informell) - Gebäude, die in ihrer Ausprägung das historische Erscheinungsbild stützen und ein wichtiges Bindeglied sind zwischen Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz - Die erkennbar historischen Ursprungs sind, allerdings überformt Erhaltungssatzung (BauGB)
21 Anzahl der Gebäude in der historischen Innenstadt Denkmalschutz erhaltensw. Bausubstanz Strukturpräg. Gebäude Ohne Kennzeichnung 48,1% 566 Gebäude 23,7% 279 Gebäude 163 Gebäude 168 Gebäude 13,9% 14,3% 21
22 Erhaltenswerte Bausubstanz und strukturprägende Gebäude Myliusstraße Ecke Schillerstraße Schillerplatz 22 Myliusstraße Ecke Alleenstraße Referenzgebäude besonders erhaltenswerte Bausubstanz Alleenstraße - Solidudestraße
23 Datenblätter zur Besonders erhaltenswerten Bausubstanz Beschreibung per Datenblatt: 189 Gebäude (davon 163 in der Innenstadt) 13 historische Straßenräume 23
24 Datenblätter zur Besonders erhaltenswerten Bausubstanz Beispiele Barock 24
25 25 Datenblätter zur Besonders erhaltenswerten Bausubstanz Beispiele Gründerzeit
26 Leitbild und strategische Ziele des Stadtentwicklungskonzepts Ausgangssituation Stadtbildanalyse 2014 Instrumente 26
27 Instrumente Förderung der Baukultur und öffentliche Diskussion von Bauvorhaben durch den Gestaltungbeirat Angemessene Weiterentwicklung von Neubauten durch feste Vorgaben mit den Gestaltungsleitlinien Schutz der historischen Bausubstanz durch die Erhaltungssatzung
28 Gestaltungsbeirat Ein Gestaltungsbeirat ist mit externen Fachleuten besetzt,... berät Gemeinderat, Verwaltung und Bauherren unabhängig,... trägt zur Bewusstseinsbildung für gute Stadtgestalt und Architektur bei,... begutachtet Vorhaben von städtebaulicher Bedeutung in ihrer Auswirkung auf Stadtgestalt und Stadtstruktur,... gibt durch fachlich kompetente Empfehlungen eine qualifizierte Entscheidungsgrundlage für Gemeinderat, Verwaltung und Bauherren Juli 2014/ Ortsbesichtigung und Sitzung
29 2. Sitzung des Gestaltungsbeirats am 11. April 2014 Vorstellung in der 1. Sitzung am
30 Gestaltungsbeirat Gestaltungskommission als Probelauf 3 Fachleute: Herrn Prof. Allmann (München / Stuttgart) Frau Prof. Eberding (Stuttgart / Saarland) Frau Zeese (Stuttgart) 3 Sitzungen: , , mit je einem Vertreter/in pro Fraktion Gestaltungsbeirat ab und mit 9 gewählten Vertretern der Fraktionen Gestaltungsbeirat ab Fachleute: 3 aus dem Fachgebiet Stadtplanung / Architektur neu: je 1 Fachmann aus den Fachgebieten Landschaftsarchitektur und Baugeschichte / städtebaulicher Denkmalschutz 9 Vertreter der Fraktionen (als Beisitzer/in) Geschäftsordnung soll vom Gemeinderat beschlossen werden Diskussionen sollen öffentlich geführt werden 30
31 Gestaltungsleitlinien für Neubauten Sind aus der Historischen Stadtbildanalyse abgeleitet Empfehlungen zu den zwei prägendsten Bauphasen: Barock und Gründerzeit Geben den (groben) Rahmen für die Gestaltung vor: Proportion/ Höhe des Baukörpers Dachform und Dachfarbe Gliederung der Fassade/ Gestaltung der Erdgeschosszone Materialität der Fassade Orientierungsplan zu den Gestaltungsleitlinien: gibt die Richtung vor, die Örtlichkeit wird aber in die Betrachtung mit einbezogen (einfügen) Neue Gebäude sollen nicht historisierend sein, aber die historischen Gestaltungselemente aufgreifen und neu interpretieren (z.b. Material) Soll von den Leitlinien abgewichen werden, muss eine qualifizierte Beratung erfolgen z.b. durch den Gestaltungsbeirat oder durch Wettbewerb 31
32 32
33 33
34 34
35 35
36 36 Orientierungsplan zu den Gestaltungsleitlinien
37 Gestaltungsleitlinien für Neubauten Verbindliche Beratungsgrundlage für die Verwaltung Keine Satzung, also nicht unmittelbar für Eigentümer und Bauherren bindend Baurechtliche Einzelentscheidung auf der Grundlage von 11 LBO: Bauliche Anlagen sind mit ihrer Umgebung so in Einklang zu bringen, dass sie das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild nicht verunstalten oder deren beabsichtigte Gestaltung nicht beeinträchtigen. 37
38 Erhaltungssatzung Schutz der historischen Bausubstanz Grundlage 172 BauGB zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt bedürfen der Rückbau, die Änderung und die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung. Grundlage ist der denkmalpflegerische Werteplan bzw. die historische Stadtbildanalyse Neues Genehmigungsverfahren Neben der Baugenehmigung ist eine erhaltungsrechtliche Genehmigung erforderlich Aufwand für Eigentümer und Bauherren so gering wie möglich 38
39 Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Erhaltungsrechtliche Genehmigung für Rückbau, Änderung und (Neu-) Errichtung folgender Gebäude: Gebäude unter Denkmalschutz Besonders erhaltenswerte Bausubstanz Strukturprägende Gebäude Von der erhaltungsrechtlichen Genehmigung ausgenommen sind alle grauen Gebäude. 39
40 Wie weiter? Information der Öffentlichkeit: Alle Grundstückeigner werden persönlich angeschrieben und informiert (Anschreiben und Flyer) Öffentliche Infoveranstaltung Information auf Homepage und Auslegen von Flyern Um die neue Genehmigungspflicht nach der Erhaltungssatzung durchzusetzen, ist eine intensive Informationsarbeit notwendig. 40 Es ist wichtig, dass alle Eigentümer über die veränderte Rechtslage informiert sind, und dass die Regeln beachtet werden.
41 Zwischenbilanz nach einem Jahr Information des Gemeinderats Bericht nach einem Jahr über die Beratungen von Bauherren, über Erfolge und Schwierigkeiten den zusätzlichen Mehraufwand für die Verwaltung und evtl. personelle Auswirkungen 41
42 42 Ludwigsburg ist einmalig. Diese Einmaligkeit ist das Potenzial, das es zu erhalten und zu entwickeln gilt.
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