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1 BERUFLICHE VORSORGE FUNKEN SPRINGEN LASSEN STARTHILFE FÜR NEUGRÜNDUNGEN

2 SIE STEHEN BEI UNS IM ZENTRUM Wir wollen die beste Vorsorgeversicherung der Schweiz sein. Das ist die Vision, die uns leitet. Wir tun alles dafür, dass Sie bei uns gut aufgehoben sind. Wir betreuen Sie persönlich und legen grossen Wert darauf, dass Sie rasch und unkom pliziert bedient werden. Mit uns können Sie auf Augenhöhe reden. Wir sind für Sie da und haben Zeit für Sie. Faire Lösungen Bei uns erhalten Sie innovative Vorsorgelösungen, die individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt sind. Wir erwirtschaften ein gesundes Wachstum und können deshalb Produkte und Lösungen zu fairen Preisen bieten. Eigenständig dank Genossenschaft Wer bei uns versichert ist, ist auch Genossenschaftsmitglied. Pax gehört ihren Kunden und kann weder gekauft noch verkauft werden. Das macht uns wirtschaftlich unabhängig und gibt uns die Freiheit, langfristig zu planen und zu handeln. Vorsorge auf den Punkt gebracht Bei der Beruflichen Vorsorge sind wir kompetenter Ansprechpartner für kleine, mittlere und grosse Unternehmen. Ob ein Unternehmen mit einem oder tausend Mitarbeitenden, ob Start-up, etablierte Firma oder Gross konzern, wir sind mit den Bedürfnissen und Ansprüchen vertraut. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir genau die Lösung, die Ihnen am besten dient. Heute und morgen. Bestens betreut Pax gibt ihren Kunden Sicherheit. Wir betreuen Sie umfassend und geben Ihnen die Gewissheit, gut aufgehoben zu sein. Glaubwürdig, vorausschauend, direkt Dafür stehen wir, und dafür stehen wir ein. Was wir für Sie tun, tun wir verantwortungsvoll und verlässlich. DIE FAKTEN Schweizer Versicherungsunternehmen mit Sitz in Basel Genossenschaftlich organisiert Spezialisiert auf Private und Berufliche Vorsorge Sammelstiftung für Berufliche Vorsorge seit unabhängige Vertriebspartner Über Privat- und Firmenkunden Rund 280 Mitarbeitende

3 SOFORT STARTKLAR Pax bietet komfortable Standardlösungen für Firmen gründer und Jungunternehmen mit maximal fünf Mitarbeitenden. Vier klar definierte Vorsor gepläne decken die wesentlichen Anforderungen der Beruflichen Vorsorge ab, Risikoklassen werden nicht unterschieden. Die Administration ist schlank. In allen Bereichen gilt das Prinzip: so einfach wie möglich, so differenziert wie nötig. Leichter Anfang Klare Lösung, transparente Kosten Zu Beginn der Firmengründung ist man mit vielen neuen Anforde- Unsere vier Standardpläne decken die wichtigsten Bedürfnisse rungen konfrontiert. Einiges hat nicht mit der Kernaufgabe der neuen einer guten Pensionskassenlösung ab. Für einen erfolgreichen Start Firma zu tun. Die tägliche Arbeit erfordert die ganze Kraft eines steht einem Kleinunternehmen damit nichts im Weg. Für die ersten Jungunternehmers. Für anderes, was zwar unabdingbar ist, bleibt drei Jahre der Vertragslaufzeit beträgt die Kostenprämie unter kaum Zeit. Dazu gehört auch die berufliche Vorsorge. Und genau CHF 350 pro ver sicherte Person. Es kommen in dieser Zeit keine zu- hier kommt Pax ins Spiel. sätzlichen variablen Kosten hinzu. Das ermöglicht eine saubere Budgetierung und gibt Planungssicherheit sowie Bewegungsfreiheit. Pax bietet selbstverständlich auch individuelle, flexible Lösungen an. Jederzeit und in jeder unternehmerischen Situation. Allerdings entfällt dann der preisliche Vorteil.

4 EINKOMMEN ABSICHERN Die vier Start-up-Pläne Plan I Plan II Plan III Plan IV Lohngrundlagen (versicherter Lohn) Sparen und Risiko BVG BVG Grundlohn Grundlohn Koordinationsabzug BVG BVG BVG Invaliditätsleistungen Invalidenrente BVG 50% 50% 50% Invaliden-Kinderrente BVG 8% 8% 6% Hinterlassenenleistungen Lebenspartnerrente BVG 24% 24% 18% Waisenrente BVG 8% 8% 6% Wartefristen (in Monaten) Invalidenrente* Beitragsbefreiung Sparbeiträge 0/7/10/15/18% 0/7/10/15/18% 0/7/10/15/18% 0/6/8/11/13% * Sofern eine Krankentaggeldversicherung vorhanden BEDARFSGERECHTE VORSORGELÖSUNG Plan I Gesetzliche Lösung gemäss BVG. Plan II Verbesserte Risikoleistungen im Rahmen des BVG-maximierten und BVG-koordinierten Lohnes. Plan III Lohnbestandteile über das BVG-Maximum sind ebenfalls eingeschlossen. Plan IV Der effektive Grundlohn ohne Koordinationsabzug ist die Basis für sämtliche Leistungen.

5 STANDARDPLÄNE LEISTUNGEN UND FINANZIERUNG Lohnbeispiele Start-up Plan I Plan II Plan III Plan IV Versicherter Lohn Invaliditätsleistungen Invalidenrente Invaliden-Kinderrente Hinterlassenenleistungen Lebenspartnerrente Waisenrente Altersleistungen Alterskapital mit Zins davon BVG Altersrente Die Beispiele basieren auf der Berechnungsgrundlage Stand Januar 2016.

6 VORTEILE ZUM GASGEBEN Vorteil Vollversicherung Bei Pax geniesst Ihr Altersguthaben absolute Sicherheit. Der Deckungsgrad der Pax Sammelstiftung BVG beträgt mindestens 100 Prozent, eine Unterdeckung in der Beruflichen Vorsorge ist ausgeschlossen. Deshalb gibt es weder für Arbeitgeber noch für Arbeit nehmer Sanierungsbeiträge. Die Anlagestrategie von Pax ist auf Langfristigkeit, Nachhaltigkeit und Solvenz ausge richtet. Dabei wird der gesetzliche Rahmen jederzeit eingehalten. Rundumschutz Nutzen Sie unsere Basisvorsorge für Firmengründer mit maximal fünf Mitarbeitenden. Unsere Pläne bieten Ihnen und Ihren Angestellten einen Rundumschutz in der Beruflichen Vorsorge. Die gesetzlichen Anforderungen sind in allen Planvarianten immer erfüllt. Transparente Kosten Die Kosten der Vermögensverwaltung werden nicht mit der Rendite verrechnet. Pax weist die Spar-, Risiko- und Kostenbeiträge separat aus. Für das Unternehmen und jeden Mitarbeitenden erhalten Sie eine klare, einfache Übersicht. Für die ersten drei Jahre beträgt die Kostenprämie CHF 350 pro versicherte Person. Verzinste Beiträge Die Beiträge sind per Ende Jahr fällig, können jedoch im Voraus einmalig oder laufend auf ein Konto einbezahlt werden. Dafür wird Ihnen bis zum Datum der Fälligkeit ein Zins gutgeschrieben. Einfache Onlineverwaltung Die Administration ist unkompliziert und zeitsparend. Via Internet verwalten Sie Ihre Mitarbeitenden in der Beruflichen Vorsorge selbstständig. Pax Aeschenplatz 13 CH Basel Tel Fax info@pax.ch Die vorliegenden Ausführungen dienen der Illustration. Rechte und Pflichten ergeben sich ausschliesslich aus den gesetzlichen Bestimmungen, dem Anschlussvertrag, den Allgemeinen Anschlussbestimmungen (AAB) und den Allgemeinen Reglementsbestimmungen (ARB). 2317/Marketing/

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