Änderung der Röntgenverordnung (RöV)

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1 Änderung der Röntgenverordnung (RöV) Änderungen beim Erwerb der Fachkunde Interventionen - Einführung der Fachkunde Digitale Volumentomographie (DVT) H. Görtz, J. Teßarek, Lingen Die Fachkunde im Strahlenschutz ist nach der RöV die Voraussetzung für die Anordnung, Durchführung und Befundung von Röntgenuntersuchungen. Seit 2006 sind auch röntgenkontrollierte Interventionen, sei es im OP oder in einer Angiosuite, an eine spezielle Fachkunde gebunden. Auf die Wichtigkeit des Erwerbs dieser Fachkunde wurde bereits seitens der DGG in der Vergangenheit aufmerksam gemacht (1). Die Röntgenverordnung wird in regelmäßigen Abständen neuen Erfordernissen (z.b. an neue Untersuchungstechniken angepasst) Seit dem gelten einige neue Bestimmungen (siehe Anlage1) (2) Für die Gefäßchirurgie sind folgende Änderungen von Relevanz: Fachkunde Rö7 Anwendung von Röntgenstrahlung bei Interventionen Bisher war der Erwerb dieser Fachkunde an die Fachkunde Rö3 Röntgendiagnostik eines Organsystems/Anwendungbereichs gebunden. Für die Gefäßchirurgie bedeutet dies, dass der Erwerb der Fachkunde Rö3.6 Gefäßsystem die Voraussetzung für den Erwerb der Fachkunde Interventionen war. Ferner bedeutete dies, dass mit dieser Fachkunde dann auch nur Intervention am Gefäßsystem möglich waren, nicht aber Eingriffe an anderen Organsystemen. Mit der Änderung wird es jetzt möglich, die Fachkunde Rö7 auch in Kombination mit der Fachkunde Rö4 Röntgendiagnostik in einem sonstigen begrenzten Anwendungsbereich zu erwerben. Von einigen Kammern wurde aus nicht nachvollziehbaren Gründen Gefäßchirurgen die Erteilung der Fachkunde Rö3.6 verweigert und stattdessen die Fachkunde Rö4 erteilt. Diese ist weniger umfassend und war damit nicht ausreichend für den Erwerb der Fachkunde Interventionen. Somit können auch Kollegen, denen der Erwerb der Fachkunde Gefäße verweigert und nur die Fachkunde Rö4 erteilt worden ist, nun auch die Fachkunde für Interventionen beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Zudem umfasst der Spezialkurs Interventionen jetzt 8 statt 4 Stunden.

2 Fachkunde Rö9 Digitale Volumentomographie (DVT) und sonstige tomographische Verfahren zur Hochkontrastbildgebung außerhalb der Zahnheilkunde, ohne CT - nur in Verbindung mit dem jeweiligen Organsystem/Anwendungsgebiet aus Rö3 oder Rö4 Moderne mobile und fest installierte C-Bogen-Anlagen verfügen z.t. über Einrichtungen zur dreidimensionalen Darstellung von Gefäßen (3D-Rotationsangiographie bzw. DynaCT) oder der Erzeugung CT-ähnlicher Bildrekonstruktionen (ExperCT) mit dem Ansatz, gezielte Interventionen im hochsterilen OP-Umfeld durchzuführen. Da es sich hierbei sehr wohl um Untersuchungen handelt, die mit einer erhöhten Strahlendosis einhergehen, hat der Verordnungsgeber eine eigene Fachkunde für die Nutzung dieser technischen Optionen vorgeschrieben. Für diejenigen Gefäßchirurgen, die diese technischen Voraussetzungen haben und die Untersuchungsmethoden einsetzen möchten, ist der Erwerb der Fachkunde 9.2 erforderlich. Diese betrifft tomographische Verfahren ohne CT - z.b. Cone-Beam-Verfahren, 3D-Bildgebung an Skelett, Gefäßen oder Organen mit fluoroskopischen C-Bögen. Für den Erwerb ist ein Sachkundenachweis von 100 Untersuchungen (Indikationsstellung, Durchführung oder Befundung), eine Mindestweiterbildungszeit von 6 Monaten und die erfolgreiche Teilnahme an einem Spezialkurs erforderlich. Zudem muss die Fachkunde für Gefäße (Rö3.6) oder für Röntgendiagnostik in einem begrenzten Anwendungsbereich (Rö4) vorliegen. Vergleichbar zur Einführung der Fachkunde Interventionen gelten jedoch Übergangsbestimmungen. Diese wurden auf unser Bitten mit dem Hinweis auf dreidimensionale Roadmap Verfahren z.b. bei der Implantation von Endoprothesen durch das Bundesministerium für Umwelt noch einmal konkretisiert. Das Ministerium führt hierzu aus: der Länderausschuss Röntgenverordnung hat in seiner letzten Sitzung die Übergangsregelung bei Einführung neuer Anwendungsgebiete/Organsystems bestätigt. Demnach ist ein Arzt oder eine Ärztin als fachkundig im Sinne der neuen Regelung zu betrachten, wenn er/sie vor der Einführung des neuen Anwendungsgebietes über die bis dahin erforderliche Fachkunde verfügte und auf dieser Grundlage bereits Anwendungen des neuen Anwendungsbereiches durchgeführt hat. Art und Umfang dieser Anwendung sowie eine ggf. erforderliche Aktualisierung der Fachkunde sind nachzuweisen.

3 Allerdings kann die nach 18a RöV für die Erteilung der Fachkunde zuständige Stelle unter diesen Voraussetzungen nicht die Fachkunde nach dem neuen Anwendungsgebiet erteilen, da die Fachkunde nicht auf der Grundlage der neuen Regelung für das Anwendungsgebiet erworben wurde. Dennoch sind betroffene Altfachkundler als fachkundig für das neue Anwendungsgebiet bzw. Organsystem zu betrachten, für die Anwendungsnachweise vorgelegt wurden. Aus meiner Sicht ist diese Auslegung auf den von Ihnen geschilderten Fall anwendbar. Eine Prüfung des Sachverhalts und die Entscheidung, ob von einer vorliegenden Fachkunde für den neu geregelten Anwendungsbereich auszugehen ist, ist jedoch der nach 18a RöV zuständigen Stelle vorbehalten. Dies bedeutet, dass alle Kollegen, die bereits vor dem diese Verfahren angewendet haben, weiter fachkundig sind. Dies betrifft aber nur die Untersuchungstechniken, die diese vor dem bereits durchgeführt haben. Eine Bescheinigung darüber stellt die zuständige Ärztekammer aus. Wir empfehlen allen, von den Übergangsmöglichkeiten soweit wie möglich Gebrauch zu machen. Denn es gilt wie bei allen Fachkunden, dass nur derjenige diese Untersuchungen oder Eingriffe durchführen kann sowie Sachkundebescheinigungen ausstellen darf, der selbst fachkundig ist. Es besteht für uns Gefäßchirurgen die Notwendigkeit, diese Fachkunde möglichst flächendeckend vorzuhalten, da uns ansonsten die dreidimensionalen Bildgebungsverfahren, welche insbesondere bei der Durchführung komplexer Aortenprozeduren in der Zukunft eine Rolle spielen werden, aus den Händen genommen werden könnten. Für Rückfragen stehen die Autoren gerne zur Verfügung Quellen (1) H. Görtz, J. Teßarek, I. Flessenkämper (2010): Fachkunde Strahlenschutz für den Gefäßchirurgen. Gefäßchirurgie 15: (2) Ärztekammer Berlin publiziert auf (3) DynaCT ist eine Bezeichnung der Firma Siemens ExperCT ist eine Bezeichnung der Firma Philips

4 Anlage 1

5

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