Studienordnung für den Magisterstudiengang Modernes Japan als Hauptfach an der HHU

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1 Studienordnung für den Magisterstudiengang Modernes Japan als Hauptfach an der HHU vom 7. August 1999 Aufgrund des Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (UG) vom 3. August 1993 (GV NW S.53), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 1. Juli 1997 (GV NW S. 13), hat die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf folgende Studienordnung erlassen: Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich Studienvoraussetzungen 3 Studienbeginn 4 Regelstudienzeit 5 Umfang des Studiums 6 Ziele des Studiums 7 Inhalte des Studiums 8 Leistungsnachweise 9 Aufbau des Studiums 10 Grundstudium 11 Zwischenprüfung 1 Hauptstudium 13 Magisterprüfung 14 Studienplan 15 Studienberatung 16 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Fachsemester 17 InkrafttretenAnhang: Studienplan 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung zur Magistra Artium oder zum Magister Artium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 19. März 1998 (im folgenden MPO) Inhalt und Aufbau des Studienfaches Modernes Japan als Hauptfach mit dem Abschluß Magister Artium/Magistra Artium (M.A.). Studienvoraussetzungen Die Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife nachgewiesen. Näheres regelt die Einschreibungsordnung der Heinrich-Heine-Universität

2 Düsseldorf. 3 Studienbeginn Das Studium Modernes Japan kann im Wintersemester oder im Sommersemester aufgenommen 4 Regelstudienzeit Nach 3 der MPO beträgt die Regelstudienzeit bis zum vollständigen Abschluß der M.A.-Prüfung neun Semester. Vier Semester entfallen auf das Grundstudium. Auf das Hauptstudium entfallen einschließlich der Prüfungszeit fünf Semester. 5 Umfang des Studiums (1) Das Magisterstudium im Hauptfach Modernes Japan umfaßt 6 Semesterwochenstunden, davon 36 Semesterwochenstunden im Grundstudium und 6 Semesterwochenstunden im Hauptstudium. () Das fachbezogene Studium gliedert sich in Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen. Pflichtveranstaltungen sind alle Lehrveranstaltungen, die nach der Studienordnung für den erfolgreichen Abschluß des Studiums erforderlich sind und nicht durch andere ersetzt werden können.. Wahlpflichtveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen, die nach Maßgabe der Studienordnung aus einer bestimmten Gruppe von Lehrveranstaltungen auszuwählen sind. Im Rahmen des Gesamtumfangs des Magisterstudiums (140 SWS) sind Wahlveranstaltungen im Umfang von 14 SWS vorgesehen ( 85 Abs. 3 Satz UG), die auch in anderen als den gewählten Fächern belegt werden können. 6 Ziele des Studiums Das Ziel des Studiums besteht im Erwerb der sprachlichen und methodischen Kenntnisse und Fertigkeiten, die es erlauben, im Bereich der modernen japanischen Kultur, Geschichte und Gesellschaft selbständig wissenschaftlich zu arbeiten, sachgerechte Bezüge zu verwandten Themen anderer Fächern herzustellen und Probleme kompetent zu bearbeiten. 7 Inhalte des Studiums Zu den Inhalten des Studiums im Studiengang Modernes Japan gehören: Orientierung im Studium (O) Im Studienbereich Orientierung im Studium erwerben Studierende Informationen über Studienaufbau und Studienstruktur, Aspekte der Institution Hochschule, Semesterplanung und Hochschuldidaktik. Ihnen soll die Möglichkeit der individuellen Wahl des Studienweges eröffnet Sprachliche Grundlagen (S) Im Studienbereich Sprachliche Grundlagen erwerben bzw. vertiefen Studierende Kenntnisse der japanischen Sprache, die zur erfolgreichen Auseinandersetzung mit den fachlichen Inhalten erforderlich sind. Fachliche Grundlagen (F) Im Studienbereich Fachliche Grundlagen werden problemorientierte Grundkenntnisse über Fachinhalte vermittelt sowie sprachliche Fertigkeiten vertieft. Die Beschäftigung mit methodischen Grundlagen befähigt zur weiteren wissenschaftlichen Arbeit in anderen fachgebundenen

3 Studienbereichen. Thematische Differenzierung (T) Im Studienbereich Thematische Differenzierung werden die erworbenen Grundkenntnisse und Kompetenzen anhand ausgewählter exemplarischer Themen der Kultur, Geschichte und Gesellschaft Japans erprobt und weiterentwickelt. Weiterführende Fachqualifikationen (W) Im Studienbereich Weiterführende Fachqualifikationen werden die methodischen Kenntnisse und Fertigkeiten vertieft und weiterentwickelt. Insbesondere werden Ergebnisse der japanologischen Forschung rezipiert, produktiv angewandt und kritisch reflektiert sowie sprachliche Fertigkeiten unter fachlich-beruflichen Gesichtspunkten erweitert. Interdisziplinäre Japanstudien (I) Kenntnisse und Fertigkeiten aus den.studienbereichen (F), (T) und (W) können im Rahmen fachübergreifender Lehrveranstaltungen erworben Dafür werden nach Maßgabe vorhandener Möglichkeiten Lehrveranstaltungen angeboten. 8 Leistungsnachweise (1) Leistungsnachweise bescheinigen die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung des Grund- oder Hauptstudiums auf der Grundlage einer individuellen Studienleistung. Diese kann im Grundstudium in einem Referat, einer Präsentation, einer Hausarbeit, einer Klausur oder einer halbstündigen lehrveranstaltungsbezogenen mündlichen Prüfung bestehen, im Hauptstudium in einem Referat oder einer Hausarbeit. () Referate und Hausarbeiten, durch die ein Leistungsnachweis des Hauptstudiums erbracht wird, müssen höheren Ansprüchen genügen als entsprechende Arbeiten des Grundstudiums. Erwartet wird vor altem ein höheres Maß an Selbständigkeit in der Themenbearbeitung und im Umgang mit einschlägiger Literatur. (3) Leistungsnachweise des Grundstudiums können in Proseminaren und Vorlesungen oder Übungen (mit dreißigminütiger mündlicher Prüfung), Leistungsnachweise des Hauptstudiums in Hauptseminaren erworben (4) Versuche zum Erwerb von Leistungsnachweisen können wiederholt werden ( 10 Abs. 4 MPO). Die Bewertung von Leistungsnachweisen ist den Studierenden in der Regel nach spätestens sechs Wochen mitzuteilen ( 10 Abs. 5 MPO). 9 Aufbau des Studiums (1) Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium und in ein (unter Einschluß der Prüfungszeit) fünfsemestriges Hauptstudium. Das Grundstudium wird mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen. () Das Grundstudium umfaßt 36 Semesterwochenstunden Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen. (3) Das Hauptstudium umfaßt 6 Semesterwochenstunden Wahlpflichtveranstaltungen. 10 Grundstudium (1) Von den 36 Semesterwochenstunden des Grundstudiums entfallen 16 Semesterwochenstunden auf die Pflichtveranstaltungen Japanisch 1 und II, 1 Semesterwochenstunden auf die Pflichtveranstaltungen Japanisch III und IV sowie acht Semesterwochenstunden auf Wahlpflichtveranstaltungen im Themenbereich.

4 () Im Grundstudium sind vier Leistungsnachweise zu erwerben. (3) Es wird empfohlen, von den acht Semesterwochenstunden Wahlpflichtveranstaltungen (siehe Absatz 1) ein Proseminar aus dem Studienbereich (F) und ein Proseminar im Studienbereich (T) mit jeweils zwei Semesterwochenstunden nach freier Wahl zu belegen und mit jeweils einem Leistungsnachweis abzuschließen. (4) Es wird empfohlen, im Studienbereich (F) eine Vorlesung oder Übung zur Geschichte, Gesellschaft oder Kultur Japans mit in der Regel zwei Semesterwochenstunden nach freier Wahl zu belegen und mit einem Leistungsnachweis (aufgrund einer dreißigminütigen mündlichen Prüfung) abzuschließen. (5) Die verbleibenden zwei Semesterwochenstunden sind mit einer weiteren Wahlpflichtveranstaltung zu belegen. (6) Es wird empfohlen, zusätzlich im Studienbereich (O) Tutorien für Studienanfänger zu besuchen. 11 Zwischenprüfung (1) Das Grundstudium schließt mit einer Zwischenprüfung ab. Die Zwischenprüfung ist in den der MPO geregelt. () Voraussetzungen für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind jeweils ein Teilnahmenachweis in den Sprachkursen 1-1V sowie vier Leistungsnachweise im Wahlpflichtbereich. (3) Die Zwischenprüfung besteht aus einer 4-stündigen Klausur, die sich auf die Sprachkenntnisse und den Inhalt der gemäß 10 () MPO belegten Lehrveranstaltungen bezieht. 1 Hauptstudium (1) Die 6 Semesterwochenstunden des Hauptstudiums entfallen insgesamt auf Wahlpflichtveranstaltungen. () Es sind zwei Leistungsnachweise in Hauptseminaren zu erwerben. (3) Im Studienbereich (S) sind Lehrveranstaltungen, die diesem Studienbereich zugeordnet sind, nach freier Wahl im Gesamtumfang von wenigstens zwei Semesterwochenstunden zu belegen. (4) Im Studienbereich (T) sind Lehrveranstaltungen, die diesem Studienbereich zugeordnet sind, nach freier Wahl im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden zu belegen. Darunter sollte ein Hauptseminar, das diesem Studienbereich zugeordnet ist, mit in der Regel zwei Semesterwochenstunden nach freier Wahl belegt und mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen (5) Im Studienbereich (W) sind Lehrveranstaltungen, die diesem Studienbereich zugeordnet sind, nach freier Wahl im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden zu belegen. Darunter sollte ein Hauptseminar, das diesem Studienbereich zugeordnet ist, mit in der Regel zwei Semesterwochenstunden nach freier Wahl belegt und mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen (6) Im Studienbereich (I) sollten vier Semesterwochenstunden aus Lehrveranstaltungen, die diesem Studienbereich zugeordnet sind, belegt (7) Die verbleibenden vier Semesterwochenstunden können aus dem japanbezogenen Lehrangebot frei gewählt (8) Es wird dringend empfohlen, zur Prüfungsvorbereitung vom Angebot der Textlektüre Gebrauch zu machen.

5 13 Magisterprüfung Die Magisterprüfung, ihre Zulassungsvoraussetzungen und das Antragsverfahren sind in den Paragraphen 0 bis 8 MPO geregelt. 14 Studienplan Auf der Grundlage dieser Studienordnung wird ein Studienplan erstellt (siehe Anhang). Der Studienplan veranschaulicht beispielhaft einen möglichen Studienverlauf. Der Studienverlauf kann individuell nach Maßgabe dieser Studienordnung zusammengestellt werden; Es wird empfohlen, von der Möglichkeit der Studienberatung Gebrauch zu machen. 15 Studienberatung (1) Die Studienberatung erfolgt in erster Linie als studienbegleitende Fachberatung durch die Lehrkräfte und wird den Studierenden dringend empfohlen. Sie sichert die Möglichkeit zum Studium nach der individuell-fachlichen Entwicklung der Studierenden. () Die allgemeine Studienberatung erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie insbesondere auf die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen; sie umfaßt bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten auch eine psychologische Beratung. (3) Die Lehrveranstaltungen werden durch Veranstaltungskommentare angekündigt, aus denen Inhalt und Form der Veranstaltung sowie deren Zuordnung zu den Studiengängen und Studienbereichen zu entnehmen sind. 16 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Fachsemester Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Einstufung in höhere Fachsemester richtet sich nach 8 MPO. 17 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium in dem auf das Inkrafttreten folgenden Semester oder danach aufgenommen haben. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Philosophischen Fakultät vom und des Beschlusses des Senats der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom Düsseldorf, den 7. August 1999 Der Rektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Prof. Dr. Dr. DLitt h.c. Gert Kaiser Anhang: Studienplan (zu 13 der Studienordnung) Der Studienplan ist ein unverbindliches Beispiel eines möglichen Studienverlaufs. Es werden

6 Veranstaltungen im Umfang von zwei Semesterwochenstunden, bei Sprachkursen im Umfang von acht Semesterwochenstunden zugrundegelegt. Den Studierenden wird die Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach ihren Interessen empfohlen. Semester Grundstudium Pflichtbereich Wahlplichtbereich SWS Empfohlene freiwillige Teilnahme - 1. Sprachkurs (S) *Vorlesung 10 Tutorium (O). * Proseminar (F) 10 Vorlesung 3. Sprachkurs (S) *Übung 8 4. Sprachkurs (S) *Proseminar (T) 8 Vorlesung Z w i s c he n p r ü f u n g Hauptstudium Aufbaukurs Sprache (S) Übung (T) Vorlesung (W) *Hauptseminar (W) Vorlesung (T/I) Hauptseminar (T/I) Übung (W) Vorlesung (T) *Hauptseminar (T) Kolloquium (W) Vorlesung (T) Hauptseminar (W/I) Kolloquium (P) - - Textlektüre zur Prüfungsvorbereitung ( SWS) Textlektüre zur Prüfungsvorbereitung ( SWS) Gesamt A b s c hl u ß p r ü f u n g Abkürzungen: *: Leistungsnachweis gefordert (F): Studienbereich Fachliche Grundlagen (O): Studienbereich Orientierung im Studium (I): Studienbereich Interdisziplinäre Japanstudien (S): Studienbereich Sprachliche Grundlagen

7 (T): Studienbereich Thematische Differenzierung (W): Studienbereich Weiterführende Fachqualifikationen

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