E I N L A D U N G. zur Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung. Freitag, 7. Dezember 2012, Uhr, Gemeindesaal

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1 E I N L A D U N G zur Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung Freitag, 7. Dezember 2012, Uhr, Gemeindesaal Traktanden Einwohnergemeindeversammlung 1. Protokoll über die Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni Verpflichtungskredit über Fr für den Wasserleitungsersatz sowie Instandhaltungsmassnahmen an der Gemeindestrasse Bergweg / Obere Egg 3. Genehmigung des Reglements über die Förderung von Hochstamm- Obstbäumen 4. Voranschläge Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Heidemarie und Hilmar Göring 6. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ruth und Lukas Hetzel 7. Verschiedenes und Umfrage / Orientierungen Ortsbürgergemeindeversammlung 1. Protokoll über die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. Juni Voranschläge Verschiedenes und Umfrage / Orientierungen

2 Die Protokolle über die Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2012 und die Akten zu den einzelnen Traktanden der Versammlung vom 7. Dezember 2012 liegen vom 23. November bis 7. Dezember 2012 bei der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Die Beschlussprotokolle über die Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen und die Voranschläge 2013 (nur auf Bestellung) sind dieser Botschaft beigefügt. Weitere Exemplare können bei der Gemeindekanzlei angefordert werden oder stehen Ihnen via Internet unter zur Verfügung. 2

3 Botschaft zur Einwohnergemeindeversammlung 1. Protokoll über die Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2012 Das Protokoll über die Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2012 wurde durch den Gemeinderat geprüft und für in Ordnung befunden. Der Gemeinderat beantragt die Genehmigung des Protokolls. 3

4 2. Verpflichtungskredit über Fr für den Wasserleitungsersatz sowie Instandhaltungsmassnahmen an der Gemeindestrasse Bergweg / Obere Egg Ausgangslage Die Wasserleitung in der Gemeindestrasse Obere Egg gehört bis zum Ende des im Jahr 2007 sanierten Strassenteils am Bergweg aufgrund der Unterhaltsplanung zu jenen Leitungen, die in erster Priorität zu sanieren sind. Zur Kategorie der Leitungen, die in erster Priorität ersetzt werden müssen, gehören vor allem jene Leitungen, bei welchen schon viele Leitungsbrüche zu verzeichnen waren. In der Regel handelt es sich dabei um Gussleitungen schlechter Qualität, welche in den 60er und 70er Jahren verlegt wurden. Im Bereich, wo die Strasse wegen des Wasserleitungsersatzes aufgebrochen werden muss, werden die Trag- und die Deckschicht als auch die Randabschlüsse (wo erforderlich) erneuert. Im restlichen Teil der Strasse wird im Rahmen der Instandhaltung der Ersatz des Deckbelags und wo nötig, der Randabschlüsse, ausgeführt. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: 1 Strassenbau Baumeisterarbeiten inklusive Randabschlüsse Fr Ingenieurdienstleistungen Fr Unvorhergesehenes Fr Mehrwertsteuer Fr Total Kosten Strassenbau Fr Wasserleitung Ersatz Wasserleitung, Anteil Bergweg Fr Ersatz Wasserleitung, Anteil Obere Egg Fr Ingenieurdienstleistungen Fr Unvorhergesehenes Fr Mehrwertsteuer Fr Total Kosten Wasserleitungsersatz Fr

5 Die Kosten des Strassenbaus werden der Einwohnergemeinde, jene der Wasserversorgung dem Eigenwirtschaftsbetrieb Wasserversorgung belastet. Wie Kanalfernsehaufnahmen zeigten, ist die Abwasserleitung in einem guten Zustand und muss nicht instand gestellt werden. Der Gemeinderat beantragt, dem Verpflichtungskredit von Fr für den Ersatz der Wasserleitung und die Instandhaltungsmassnahmen an der Strasse Obere Egg / oberer Teil Bergweg zuzustimmen. 5

6 3. Genehmigung des Reglements über die Förderung von Hochstamm-Obstbäumen Ausgangslage Das herausragende Landschaftsbild der Gemeinde Magden wird unter anderem von vielen Hochstamm-Obstbäumen geprägt. Wie Bilder aus früheren Jahren zeigen, war in Magden vor Jahrzehnten noch ein weit umfangreicherer Obstbaumbestand vorhanden. Der Strukturwandel und die zunehmende Mechanisierung der Landwirtschaft wie auch die aufwendigen und nicht kostendeckenden Pflege- und Erntearbeiten trugen dazu bei, dass der Bestand an Hochstämmern kontinuierlich reduziert wurde. Die Hochstammbäume bergen neben ihrer landschaftlich prägenden Wirkung zudem umfangreiche ökologische Werte. Die Bäume bereichern, prägen und strukturieren die Landschaft. Sie sind ein unentbehrlicher Lebensraum für viele bedrohte Tierarten. Ausserdem weisen sie eine grosse Vielfalt an verschiedenen Obstsorten auf. Aus all diesen Gründen möchte der Gemeinderat Massnahmen zum Erhalt der Hochstamm-Obstbäume im Gemeindegebiet ergreifen. Die Landwirtschafts- und die Naturschutzkommission haben gemeinsam ein Förderreglement erarbeitet. Das Reglement sieht vor, die Pflege bzw. den Schnitt von förderberechtigten Obstbäumen als auch die Neupflanzung mit finanziellen Beiträgen zu unterstützen, wobei jährlich ein maximales Budget von Fr zur Verfügung stehen soll. Pro gepflegten förderberechtigten Baum und Jahr soll ein Beitrag von 50 Franken und pro neu gepflanzten Baum ein solcher von 75 Franken ausgerichtet werden. Die Kontrolle soll der Ackerbaustelle obliegen. Das Reglement kann im Wortlaut unter abgerufen werden. Für jährlich wiederkehrende Ausgaben, die 2 Promille der budgetierten Gemeindesteuererträge übersteigen, ist von Gesetzes wegen ein Gemeindeversammlungsbeschluss erforderlich ( 20 Abs. 2 Gemeindegesetz in Verbindung mit 11 Abs. 1 der Finanzverordnung). Der Gemeinderat beantragt, das Reglement über die Förderung von Hochstamm- Obstbäumen zu genehmigen und ihn zu ermächtigen, dieses per in Kraft zu setzen, wobei für die Förderbeiträge ein jährlicher Betrag von Fr zur Verfügung stehen soll. 6

7 4. Voranschläge 2013 Ausgeglichener Voranschlag Der ausgeglichene Voranschlag für das Jahr 2013 sieht bei einem um 5 % gesenkten Steuerfuss von neu 95 % Erträge von total Fr Mio. vor. Es sind Fr Mio. zusätzliche Abschreibungen möglich. Nächstes Jahr sind Investitionsausgaben der Einwohnergemeinde von netto Fr Mio. (ohne Eigenwirtschaftsbetriebe) budgetiert. Es resultiert ein Finanzierungsüberschuss von Fr Mio. Für das nächste Jahr wird aufgrund der Einschätzung des Einkommenswachstums in Verbindung mit dem erwarteten Bevölkerungswachstum mit einer Zunahme der Steuererträge von 4 % im Vergleich zum erwarteten Ergebnis des laufenden Jahres gerechnet. Diese Erhöhung erfolgt unter anderem auf der Basis einer Schätzung der Zuzüge des laufenden und des nächsten Jahres aufgrund der im Bau stehenden Wohnbauten und Erfahrungswerten. Der geschätzte Ertrags- Zuwachs liegt über der Prognose des kantonalen Steueramts für den Durchschnitt der Aargauer Gemeinden von 3.0 %. In den nächsten Jahren stehen verschiedene grössere Investitionen bevor (Neubau Sporthalle, Ausbau und Sanierung Kantonsstrasse K 496/Wintersingerstrasse, Umund Ausbau Leopold Karl s Haus). Ausserdem sind weitere Lastenverschiebungen vom Kanton auf die Gemeinden zu erwarten, die den Nettoaufwand belasten. Die mittel- und langfristige Finanzplanung zeigt jedoch auf, dass gleichwohl eine Senkung des Gemeindesteuerfusses von 100 auf 95 % möglich ist. Eigenwirtschaftsbetriebe Bei der Wasserversorgung können zusätzliche Vorschussabtragungen im Umfang von Fr Mio. vorgenommen werden. Somit können die Schulden der Wasserversorgung gegenüber der Einwohnergemeinde unter Berücksichtigung der Anschlussgebühren, langfristig abgetragen werden. Der geplante Finanzierungsüberschuss liegt bei Mio. Die Abwasserbeseitigung rechnet in der laufenden Rechnung mit einem Aufwandüberschuss von Fr Mio. Die Anschlussgebühren dürften die Investitionen deutlich übersteigen, womit gesamthaft ein Finanzierungsüberschuss von Fr Mio. zu erwarten ist. 7

8 Finanzplan Einwohnergemeinde - Ausblick Ein Vergleich der abgeschlossenen Rechnung des Jahres 2011 zum Budget 2013 zeigt eine deutliche Erhöhung des Nettoaufwands. Analysiert man, worauf diese Steigerung basiert, so zeigt sich, dass ein grosser Teil der zusätzlichen Ausgaben auf Kostenverlagerungen von anderen staatlichen Ebenen zurück zu führen ist. Namentlich höhere Beteiligungen an den Spitaldefiziten, an den Pflegekosten, den Gemeindeanteilen an Sonderschulungs- und Heimkosten sowie die Zahlungen in den Finanzausgleich belasten den Haushalt der Einwohnergemeinde Magden. Wie schon in den früheren Jahren tragen im Gegensatz dazu auch aktuell die Steuererträge gut verdienender Neuzuzüger zu positiven Zuwachsraten bei. Sind die derzeit bezugsbereiten oder im Bau befindlichen Wohnungen einmal bezogen, so dürfte sich das Wachstum der Steuererträge wegen des Mangels an bebaubarem Land reduzieren. Wohl ist gegenwärtig eine Gesamtrevision der Nutzungsplanungen Siedlung und Kulturland im Gange, die gewisse zusätzliche bauliche Entwicklungsmöglichkeiten mit sich bringen dürfte. Die Zuwachsraten der letzten Jahre sollten jedoch nicht mehr erreicht werden, was nicht zuletzt dem an der Zukunftskonferenz geäusserten Willen der Teilnehmenden entspricht. Wie erwähnt stehen mit dem Neubau einer Sporthalle und dem Ausbau der sanierungsbedürftigen Wintersingerstrasse je ein grosses Investitionsprojekt des Hochund des Tiefbaus vor der Realisierung. Die Unterhaltsplanung der Hochbauten zeigt, dass im kommenden Jahrzehnt zudem grössere Instandhaltungsinvestitionen bei Gemeindebauten bevor stehen. Dem Finanzplan, der an der Gemeindeversammlung im Detail vorgestellt wird, kann entnommen werden, dass trotz der Kostensteigerungen beim Nettoaufwand und der erwähnten Investitionen eine Senkung des Steuerfusses von 100 % auf 95 % möglich ist. Allerdings ist dabei eine gewisse Verschuldung in Kauf zu nehmen, die jedoch in vertretbarem Rahmen gehalten werden kann. Ziel des Gemeinderats ist es, nach der Realisierung der grossen Investitionen die Verschuldung wieder zu reduzieren. Damit soll die langfristig ausgerichtete nachhaltige Finanzpolitik beibehalten werden, die nebst einer tiefen Verschuldung das Ziel eines tiefen Steuerfusses, aber auch eines attraktives Verwaltungs- und Dienstleistungsangebots verfolgt. Der detaillierte Voranschlag kann unter eingesehen werden und wird auf Wunsch auch per Post zugestellt. Der Gemeinderat beantragt, dem Voranschlag 2013 mit einem Steuerfuss von 95 % zuzustimmen. 8

9 5. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Heidemarie und Hilmar Göring Heidemarie Göring, geb und ihr Ehemann Hilmar Göring, geb. 1946, deutsche Staatsangehörige, haben dem Gemeinderat ein Gesuch um Einbürgerung in der Schweiz, im Kanton Aargau und in der Gemeinde Magden eingereicht. Die Einbürgerungskommission und der Gemeinderat haben das Gesuch geprüft. Die Gesuchsteller erfüllen die gesetzlichen Wohnsitzerfordernisse. Herr und Frau Göring wohnen seit 1989 in der Schweiz und seit 1992 in Magden. Sie haben einen erwachsenen Sohn und eine erwachsene Tochter. Vor ihrer Pensionierung arbeitete Frau Göring bei einem Schweizer Pharmabetrieb, Herr Göring arbeitete bei internationalen Zugwaggonbau-Unternehmungen. Am Gespräch mit der Einbürgerungskommission zeigte sich, dass sie in Magden gut integriert und mit unseren Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen eng vertraut sind. Die staatsbürgerlichen Kenntnisse sind sehr gut. Die eingeholten Referenzauskünfte lauten positiv. Gemeinderat und Einbürgerungskommission empfehlen Herrn und Frau Göring zur Einbürgerung. Die Gebühr ist gemäss 6 der Verordnung über die Gebühren im Bürgerrechtswesen auf je Fr. 1'000 festzulegen. Der Gemeinderat beantragt, Heidemarie Göring, geb. 1950, das Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Magden zuzusichern. Hilmar Göring, geb. 1946, das Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Magden zuzusichern. Die Einbürgerungsgebühr sei auf je Fr festzulegen. 9

10 6. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ruth und Lukas Hetzel Ruth Hetzel, geb und ihr Sohn Lukas, geb. 1983, deutsche Staatsangehörige, haben dem Gemeinderat ein Gesuch um Einbürgerung in der Schweiz, im Kanton Aargau und in der Gemeinde Magden eingereicht. Die Einbürgerungskommission und der Gemeinderat haben das Gesuch geprüft. Die Gesuchsteller erfüllen die gesetzlichen Wohnsitzerfordernisse. Ruth Hetzel wohnt seit 1975 in der Schweiz und seit 1980 in Magden. Ihr Sohn Lukas wurde 1983 in Rheinfelden geboren und wohnt damit seit Geburt in Magden. Frau Hetzel betreute ihre beiden Söhne und den Haushalt, wobei ihr Ehemann erwerbstätig war. Der Ehemann von Ruth Hetzel und Vater von Lukas Hetzel starb im Jahr Lukas Hetzel absolvierte das Wirtschaftsymnasium Basel und studierte anschliessend Jurisprudenz. Derzeit bereitet er sich auf das Anwaltspatent vor, wobei er im Nebenerwerb bei der Kantonspolizei Basel-Stadt tätig ist. Sowohl Ruth Hetzel als auch ihr Sohn Lukas sind dank ihrer jahrelangen Anwesenheit mit den Schweizer Gebräuchen, Sitten und Lebensweisen vertraut. Ihre staatsbürgerlichen Kenntnisse sind sehr gut. Auch die eingeholten Referenzauskünfte lauten allesamt positiv. Gemeinderat und Einbürgerungskommission empfehlen Ruth Hetzel und ihren Sohn Lukas zur Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Magden. Die Gebühr ist gemäss 6 der Verordnung über die Gebühren im Bürgerrechtswesen auf je Fr. 1'000 festzulegen. Der Gemeinderat beantragt, Ruth Heztel, geb. 1950, das Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Magden zuzusichern. Lukas Hetzel, geb. 1983, das Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Magden zuzusichern. Die Einbürgerungsgebühr sei auf je Fr festzulegen. 10

11 7. Verschiedenes und Umfrage / Orientierungen 11

12 Beschluss-Protokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2012 Gemeindeammann Vizeammann Gemeinderäte Protokollführer Stimmenzähler Lüscher Brunette Schreyer André Hertrich Rudolf Manser Urs Waldmeier Rita Gemeindeschreiber Widmer Michael Peter Müller (Block I inkl. Gemeinderat) und Paul Bär (Block II) Beginn der Versammlung Uhr Traktanden / Beschlüsse Einwohnergemeindeversammlung 1. Protokoll über die Einwohnergemeindeversammlung vom 2. Dezember 2011 einstimmig genehmigt 2. Passation der Verwaltungs- und Bestandesrechnungen 2011 einstimmig genehmigt 3. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes einstimmig genehmigt 4. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Nelly und Dieter Poppinger einstimmig genehmigt 5. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Shqiprim Perteshi Genehmigung durch grosse Mehrheit bei 6 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen 6. Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Instandsetzung des Bunkers Ängi Ost von Fr Genehmigung durch grosse Mehrheit bei 18 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen 7. Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr für die Realisierung eines Beachvolleyballfelds beim Schwimmbad Schibelacher Genehmigung durch grosse Mehrheit 8. Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr für die Einführung integrativer Schulung im Kindergarten Genehmigung durch grosse Mehrheit bei einer Enthaltung 9. Verschiedenes und Umfrage / Orientierungen 12

13 Stimmregister Stimmberechtigte anwesend 92 absolutes Mehr 47 1/5 der Stimmberechtigten 506 DER GEMEINDERAT 13

14 Botschaft zur Ortsbürgergemeindeversammlung 1. Protokoll über die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. Juni 2012 Das Protokoll über die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. Juni 2012 ist durch den Gemeinderat geprüft und für in Ordnung befunden worden. Der Gemeinderat beantragt die Genehmigung des Protokolls. 2. Voranschläge 2013 Das Budget der Ortsbürgergemeinde rechnet mit einem Ertragsüberschuss von Fr in der Ortsbürgerverwaltung (Einlage in Eigenkapital) und einem Aufwandüberschuss von Fr im Wald, welcher der Forstreserve entnommen wird. Im Forst Magden wird von einem Rohdefizit von Fr ausgegangen. Weitere Informationen werden an der Gemeindeversammlung abgegeben bzw. können dem Budget unter entnommen werden. Es sei den Voranschlägen 2013 der Ortsbürger- und Forstrechnung zuzustimmen. 3. Verschiedenes und Umfrage / Orientierungen 14

15 Beschluss-Protokoll Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. Juni 2012 Gemeindeammann Gemeinderäte Brunette Lüscher André Schreyer Rudolf Hertrich Urs Manser Rita Waldmeier Protokollführer Stimmenzähler Beginn der Versammlung Gemeindeschreiber Michael Widmer Peter Müller und Paul Bär Uhr Traktanden 1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 2. Dezember 2011 einstimmig genehmigt 2. Passation der Verwaltungs- und Bestandesrechnungen 2011 einstimmig genehmigt 3. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes mit grosser Mehrheit genehmigt 3. Kompetenzerteilung an den Gemeinderat für den Erwerb von zwei Grundstücken einstimmig genehmigt 4. Verschiedenes und Umfrage Stimmregister Stimmberechtigte 560 anwesend 41 absolutes Mehr 21 1/5 der Stimmberechtigten 115 DER GEMEINDERAT 15

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