Grundsätze des Pferdestammbuchs Schleswig-Holstein/Hamburg e.v. gemäß der Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse des Deutschen Polopferdes

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1 Grundsätze des Pferdestammbuchs Schleswig-Holstein/Hamburg e.v. gemäß der Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse des Deutschen Polopferdes a) Grundsätze für die Abstammungsaufzeichnung (The system for recordung pedigrees): Die Zuchtbescheinigung ist eine von einer anerkannten Züchtervereinigung ausgestellte Urkunde über die Abstammung und Leistung eines Zuchtpferdes. Sie kann als Abstammungsnachweis oder als Geburtsbescheinigung ausgestellt werden. Für jedes Deutsche Polopferd, bei dem der Vater in das Hengstbuch I und die Mutter in einem der Abschnitte der Hauptabteilung (außer Anhang) der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung als Abstammungsnachweis ausgestellt. Für jedes Deutsche Polopferd, bei dem der Vater in das Hengstbuch I und die Mutter in der Besonderen Abteilung der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung als Abstammungsnachweis ausgestellt. Für alle anderen Pferde wird eine Zuchtbescheinigung als Geburtsbescheinigung ausgestellt. Der Abstammungsnachweis und die Geburtsbescheinigung müssen mindestens folgende Angaben zum Pferd enthalten: 1) Name der Züchtervereinigung, die Bezeichnung des Zuchtbuches sowie ggfs. dessen Abteilung 2) Ausstellungstag/ -ort 3) Lebensnummer 4) Rasse 5) Name und Anschrift des Züchters und des Besitzers 6) Deckdatum der Mutter 7) Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe und Abzeichen 8) Kennzeichnung 9) Namen, Lebensnummern, Farbe und Rasse der Eltern und bei reinrassigen Zuchttieren Namen, Lebensnummern und Rasse von soweit vorhanden - mindestens vier weiteren Generationen 10) Die jeweilige Bezeichnung des Zuchtbuchabschnittes in den das Zuchtpferd und seine Vorfahren eingetragen sind. 11) Die Unterschrift des für die Zuchtarbeit Verantwortlichen oder seines Vertreters. b) Grundsätze für die Definition der Merkmale der Rasse (The definition of the characteristics of the breed) Erwünscht ist das Erscheinungsbild, des mehr als andere Pferderassen im Vollbluttyp stehenden, korrekten und harmonischen Pferdes mit trockenen und ausdrucksvollen Kopf mit großen, lebhaften und freundlichen Augen, nicht zu großen Ohren, einer gut geformter Halsung, einer plastischen Bemuskelung sowie korrekten, klaren und starken Gliedmaßen und mit einem harmonischen Körperbau. Gezüchtet wird ein waches, rittiges, umgängliches, charakterlich einwandfreies, unkompliziertes, nervenstarkes und zuverlässiges, gleichzeitig leistungsbereites und leistungsfähiges Pferd, das bestens für den Polosport sowie für Reitund Fahrzwecke jeder Art geeignet ist. Ein guter Charakter und ein ausgeglichenes Temperament soll in seinem Auftreten erkennbar sein. c) Grundsätze für die Kennzeichnung von Equiden (The system for identifying of equidae) GRUNDSÄTZE (Stand Mai 2015) 1

2 Die Identifizierung von Pferden durch die Züchtervereinigungen erfolgt mit Hilfe der folgenden Methoden: (1) Angabe des Geschlechts, Beschreibung von Farbe und Abzeichen (2) Elektronische Kennzeichnung und Vergabe des Fohlen- und Nummernbrandes. Alle zu registrierenden Fohlen sind gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) 504/2008 (Abl. 149 vom , S.3) mittels elektronischer Kennzeichen zu identifizieren. Die zur Kennzeichnung erforderlichen Transponder werden behördlich ausgegeben und müssen im Sinne der Verordnung (EG) 504/2008 in Verbindung mit der ISO-Norm zusammengesetzt sein. Die Vergabe des Fohlenbrandes erfolgt freiwillig im Jahr der Geburt durch die Züchtervereinigung, die den Abstammungsnachweis oder die Geburtsbescheinigung ausstellt. Die Fohlen erhalten dann mit dem Fohlenbrand den Nummernbrand, der sich aus der Lebensnummer ergibt. Gebrannt wird ausschließlich außen auf den linken Oberschenkel. (3) Vergabe einer Lebensnummer (universelle Equiden-Lebensnummer - Unique Equine Lifenumber - UELN) Jedes Pferd erhält als Fohlen bei der Geburtsregistrierung eine universelle Equiden- Lebensnummer im Sinne der Verordnung (EG) 504/2008. (4) Vergabe eines Namens bei der Eintragung in das Zuchtbuch Der bei Eintragung in ein Zuchtbuch vergebene Name muss beibehalten werden. d) Grundsätze für die Definition der grundlegenden Zuchtziele (The definition of the basic objectives of selection) Für die Zucht des Deutschen Polopferdes in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel: Rasse Herkunft Größe Farben Äußere Erscheinung Typ Deutsches Polopferd Deutschland ca.150 bis 165 cm Stockmaß, Idealmaß ca. 156 cm Alle Erwünscht ist das Erscheinungsbild, des mehr als andere Pferderassen im Vollbluttyp stehenden, korrekten und harmonischen Pferdes mit trockenen und ausdrucksvollen Kopf mit großen, lebhaften und freundlichen Augen, nicht zu großen Ohren, einer gut geformter Halsung, einer plastischen Bemuskelung sowie korrekten, klaren und starken Gliedmaßen. Unerwünscht sind insbesondere ein derbes, plumpes Erscheinungsbild, ein grober Kopf, verschwommene Konturen, unklare Gelenke, zu dünne Beine und bei Zuchtpferden fehlender Geschlechtsausdruck Körperbau Erwünscht ist ein harmonischer, speziell für den Polo-, Reit- und Fahrsport jeder Art geeigneter Körperbau. Dazu gehören: ein eleganter Kopf, eine feste Mundpartie ausgeprägte Nüstern, ein mittellanger, breiter, gut aufgesetzter, sich zum Kopf hin verjüngender Hals mit genügender Ganaschenfreiheit,, eine große, muskelöse, mit ausgeprägter Brustbreite, schräg gelagerte Schulter, ein markanter, nicht zu hoher in den Rü- GRUNDSÄTZE (Stand Mai 2015) 2

3 cken hineinreichender Widerrist, ein mittellanger, gut bemuskelter Rücken, ein sich nach hinten verjüngender Bauch, ausreichende Brusttiefe, eine längere, leicht geneigte, gut bemuskelte Kruppe mit nicht zu hoch angesetztem und eleganten Schweif, eine harmonische Rumpfaufteilung in Vor-, Mittel- und Hinterhand. Erwünscht ist weiterhin ein zum Körperbau passendes, trockenes Fundament mit korrekten, ausreichend großen Gelenken, mittellangen Fesseln und festen, wohlgeformten, mittelgroßen Hufen, das eine lange Gebrauchsfähigkeit erwarten lässt. Außerdem eine korrekte, d. h. von vorne und hinten gesehen gerade Gliedmaßenstellung, ein von der Seite gesehen geradegestelltes Vorderbein und ein im Sprunggelenk gut gewinkeltes Hinterbein, sowie eine jeweils gerade Zehenachse mit etwa 45 zum Boden. Unerwünscht ist ein insgesamt unharmonischer Körperbau, insbesondere ein schwerer Kopf, eine kurze, schwere oder zu tief angesetzte Halsung, eine kleine, steile Schulter, ein kurzer oder wenig markanter Widerrist, ein zu kurzer oder überlanger weicher Rücken, eine überbaute Hinterhand, eine feste oder aufgewölbte Nierenpartie, eine kurze oder gerade Kruppe mit hohem Schweifansatz, geringe Brusttiefe und hochgezogene Flanken mit kurzer Hinterrippe sowie unkorrekten Gliedmaßen; hierzu gehören: eine, schmale oder eingeschnürte Gelenke, schwache Röhrbeine und kurze, steile oder überlange, weiche Fesseln sowie zu kleine und flache Hufe, insbesondere mit eingezogenen Trachten. Unerwünscht sind weiterhin insbesondere zehenweite, zehenenge, bodenweite, bodenenge, vor- und rückbiegige, steile oder säbelbeinige, kuhhessige oder fassbeinige Gliedmaßenstellungen. Bewegungsablauf / Grundgangarten Erwünscht sind Fleißige, taktreine, schwungvolle und raumgreifende Bewegungen. Der Schub soll erkennbar aus der Hinterhand über einen locker schwingenden Rücken auf die frei aus der Schulter vorgreifende Vorhand übertragen werden. Beim Stoppen soll die Hinterhand unter den Körper greifen und der Kopf dabei in einer waagerechten Stellung bleiben. Der Galopp soll leichtfüßig, harmonisch, schwungvoll und mit einer natürlichen guten Balance ausgestattet sein. Unerwünscht sind GRUNDSÄTZE (Stand Mai 2015) 3

4 kurze, flache, unkontrollierte, unelastische oder hektische, hohe, taktunreine Bewegungen und ein fester Rücken sowie schwerfällige, auf die Vorhand gehende, schwankende, bügelnde, drehende, weite oder enge Bewegungen, zu hoch getragener Kopf. Interieur, Veranlagung, Gesundheit Charakter Waches, rittiges, umgängliches, charakterlich einwandfreies, unkompliziertes, nervenstarkes und zuverlässiges, gleichzeitig leistungsbereites und leistungsfähiges Pferd, das bestens für den Polosport sowie für Reit- und Fahrzwecke jeder Art geeignet ist. Ein guter Charakter und ein ausgeglichenes Temperament soll in seinem Auftreten erkennbar sein. Unerwünscht sind im Umgang schwierige, nervöse oder bösartige sowie nicht leistungsbereite und im Umgang mit andern Pferden unleidliche Pferde. Gesundheit Robuste Gesundheit, gute physische und psychische Belastbarkeit, gute Fruchtbarkeit und das Freisein von Erbfehlern (z.b. HYPP, Melanome etc). e) Grundsätze für die Unterteilung des Zuchtbuches in Abschnitte (The division of the stud-book) Das Zuchtbuch für Hengste wird in eine Hauptabteilung und eine Besondere Abteilung unterteilt. Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Hengste wird unterteilt in die Abschnitte Hengstbuch I, Hengstbuch II und Anhang. Die Besondere Abteilung des Zuchtbuches für Hengste ist das Vorbuch. Das Zuchtbuch für Stuten wird in eine Hauptabteilung und eine Besondere Abteilung unterteilt. Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Stuten wird unterteilt in die Abschnitte Stutbuch I, Stutbuch II und Anhang. Die Besondere Abteilung des Zuchtbuches für Stuten ist das Vorbuch. Für die Eintragung in die Zuchtbücher werden nachfolgende Merkmale der äußeren Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes bewertet (Leistungsprüfung Exterieur): Eintragungsmerkmale: 1. Typ (Rasse- und Geschlechtstyp) 2. Körperbau 3. Korrektheit des Ganges 4. Schritt 5. Trab 6. Galopp (bei Stuten: sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst) 7. Gesamteindruck (im Hinblick auf die Eignung als Polopferd). Die Bewertung erfolgt in ganzen Noten nach folgendem Notensystem: 10 = ausgezeichnet 4 = mangelhaft 9 = sehr gut 3 = ziemlich schlecht 8 = gut 2 = schlecht 7 = ziemlich gut 1 = sehr schlecht GRUNDSÄTZE (Stand Mai 2015) 4

5 6 = befriedigend 0 = nicht ausgeführt/nicht bewertet 5 = genügend Die Gesamtnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der erfassten Eintragungsmerkmale. Es werden Hengste und Stuten nur dann in das Zuchtbuch eingetragen, wenn sie identifiziert sind, ihre Abstammung nach den Regeln des Zuchtbuches festgestellt wurde und sie die nachfolgend aufgeführten Eintragungsbedingungen erfüllen. Ein Tier aus einem anderen Zuchtbuch der (zugelassenen) Rasse muss in den Abschnitt des Zuchtbuches eingetragen werden, dessen Kriterien es entspricht. Zuchtbuch für Hengste Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf schriftlichen Antrag werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste eingetragen, deren Väter und Mütter mindestens in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder in einem der Hauptabteilung entsprechenden Zuchtbuch einer anderen Züchtervereinigung der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind. die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach 9 ZBO mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gem. 11 ZBO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Abschnitt D, Anlage 3) aufweisen. Es können nur zur Veredlung vorgesehene Hengste eingetragen werden. (1.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste eingetragen, deren Väter und Mütter mindestens in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder in einem der Hauptabteilung entsprechenden Zuchtbuch der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind. die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß 11 ZBO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Abschnitt D, Anlage 3) aufweisen. Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden, wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Anhang) angepaart wurden, die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung in der Bewertung der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale aufweisen. (1.3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches) deren Eltern mindestens in der Hauptabteilung oder in einer der Hauptabteilung entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind, die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I und II erfüllen. (1.4) Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches) Auf schriftlichen Antrag werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste eingetragen, GRUNDSÄTZE (Stand Mai 2015) 5

6 die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Hengste eingetragen werden können, aber dem Zuchtziel des Deutschen Polopferdes entsprechen, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die in der Bewertung der äußeren Erscheinung mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreichen, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale aufweisen. Darüber hinaus können Nachkommen von im Vorbuch eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden, -wenn die Vorbuch-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Anhang) angepaart wurden, -die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung mindestens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben, -die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß 11 ZBO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale aufweisen, (2) Zuchtbuch für Stuten (2.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, deren Väter und Mütter mindestens in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder in einem der Hauptabteilung entsprechenden Zuchtbuch der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, die in der Bewertung der äußeren Erscheinung gemäß 9 ZBO mindestens eine Durchschnittsbewertung von 6,0 erreichen, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Abschnitt D, Anlage 3) aufweisen. (2.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, deren Väter und Mütter mindestens in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder in einem der Hauptabteilung entsprechenden Zuchtbuch einer anderen Züchtervereinigung der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind. die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind, die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale aufweisen. Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden, wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Anhang) angepaart wurden, die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung mindestens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben, die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale aufweisen. (2.3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, deren Eltern in der Hauptabteilung eingetragen sind, die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I und II erfüllen (2.4) Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, GRUNDSÄTZE (Stand Mai 2015) 6

7 die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Stuten eingetragen werden können, aber dem Zuchtziel des Deutschen Polopferdes entsprechen, die in der Bewertung der äußeren Erscheinung mindestens eine Durchschnittsbewertung von 6,0 erreichen, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale aufweisen. Darüber hinaus können Nachkommen von im Vorbuch eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden, wenn die Vorbuch-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Anhang) angepaart wurden, die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung mindestens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale aufweisen. f) Grundsätze für Ahnenreihen (Lineages entered in one or more other studbooks, where necessary) Die erforderlichen Ahnenreichen sind unter e) Grundsätze für die Unterteilung des Zuchtbuches in Abschnitte, falls Equiden nach verschiedenen Kriterien eingeschrieben oder eingeschriebene Equiden nach verschiedenen Kriterien eingestuft werden, beschrieben. Das Zuchtziel wird angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Zuchtbuch ist offen für Pferde der unten aufgeführten Rassen. Deutsche Polopferde sind Anpaarungsprodukte von Deutschen Polopferden untereinander oder Nachkommen von eingetragenen Zuchttieren der zugelassenen Rassen, sofern diese Zuchttiere in das Zuchtbuch des Deutschen Polopferdes eingetragen sind. Die für die Rasse des Deutschen Polopferdes gekörten Veredler erhalten einen entsprechenden Vermerk in der Zuchtbescheinigung. Folgende Rassen/Populationen sind zugelassen: Gruppe I: Gruppe II: Gruppe III: Deutsches Polopferd Polo-Pony Argentinisches Polopferd Criollo Quarter Horse Appaloosa Englisches Vollblut Anglo-Araber Araber Arabisches Halbblut Arabisches Vollblut Bayerisches Warmblut Brandenburger Budjonny Deutsches Reitpferd Deutsches Sportpferd Hannoveraner Hesse Holsteiner Kleines Deutsches Reitpferd Mecklenburger NRW Reitpferd GRUNDSÄTZE (Stand Mai 2015) 7

8 Oldenburger Palomino (über 148 cm) Pinto (über 148 cm) Rheinisches Reitpferd Sachse Sachsen-Anhaltiner Shagya-Araber Thüringer Trakehner Westfälisches Reitpferd Württemberger Zweibrücker Die Nachkommen folgender Anpaarungen gehören zur Rasse Deutsches Polopferd (siehe nachfolgende Tabelle). Folgende Anpaarungskombinationen sind erlaubt: Zugelassene Rassen Rassen der Gruppe I Rassen der Gruppe II Rassen der Gruppe III Rassen der Gruppe I Rassen der Gruppe II Rassen der Gruppe III X X X X - X X X - Anpaarungen gleicher Rassen der Gruppen II und III untereinander sind nicht zugelassen. Männliche Veredler der Gruppen II und III sind nur dann zugelassen, wenn sie die Anforderungen des Hengstbuches I erfüllen; Stuten sind nur dann zugelassen, wenn sie den Anforderungen des Stutbuches I oder II genügen. GRUNDSÄTZE (Stand Mai 2015) 8

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