Annahme und Prüfung von Wohngeldanträgen (Miet- und Lastenzuschüsse) Berechnung von Wohngeldansprüchen
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- Nicolas Beltz
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1 Sie sind hier: Herten Service Wohnen Wohngeld Wohngeldantrag Unsere Dienstleistung Annahme und Prüfung von Wohngeldanträgen (Miet- und Lastenzuschüsse) Berechnung von Wohngeldansprüchen Allgemeine Informationen Die Höhe der Zuschussleistung von Wohngeld ist abhängig von... der Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen, der Höhe des Gesamteinkommens, der Höhe der Miete bzw. Belastung
2 Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Herten können Wohngeld beantragen als... Mietzuschuss (für angemieteten Wohnraum) Lastenzuschuss (für die Nutzung von Wohneigentum) Keinen Anspruch auf Wohngeld haben... Antragsteller/innen bzw. Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld, Hilfen zum Lebensunterhalt (Grundsicherung, Sozialhilfe, Jugendhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz), allein stehende Wehrpflichtige, Haushalte, denen nur Personen angehören, die eine Ausbildung absolvieren und dem Grunde nach Anspruch auf BAföG / Berufsausbildungsbeihilfe haben. Antrags- und Bearbeitungsfristen Wohngeld wird grundsätzlich von Beginn des Monats an gewährt, in dem der Antrag bei der Stadt Herten eingegangen ist. Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird der Antrag geprüft und der Wohngeldanspruch berechnet. Danach werden die Daten an das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW weitergeleitet. Von dort wird der Bescheid erteilt und die Zahlung des Wohngeldes veranlasst. Vom Antrag bis zur erstmaligen Zahlung des Wohngeldes vergehen ca. 4-6 Wochen. Notwendige Unterlagen
3 Die nachfolgend genannten Unterlagen sind abhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles und mit dem ausgefüllten und vom Antragberechtigten unterschriebenen Wohngeldantrag (Vordrucke für Miet- oder Lastenzuschuss) in der Wohngeldstelle einzureichen: Nachweis über Art und Höhe des Bruttoeinkommens aller zum Haushalt rechnenden Personen bei Arbeitnehmern: aktuelle Lohn-/Gehaltsbescheinigungen / Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers bzw. Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen (Krankengeld der Krankenkasse); bei Rentnern: aktueller Rentenbescheid mit Nachweis der Bruttorente bei Selbständigen: letzter Einkommensteuerbescheid und Einkommensteuererklärung sowie Gewinn-/ Verlustberechnung, bei allen Personen sind Einnahmen aus Grund- / Kapitalvermögen nachzuweisen. Nachweise über Art und Höhe von Ausgaben für private Sozialversicherung (Kranken/Pflegeversicherung) / Lebensversicherungen / freiwillige Rentenversicherungen, Zahlung von Lohn-/Einkommensteuer, Kirchensteuer, Kapitalertragsteuer, Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten zur Arbeit),
4 Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen. Angaben zur Miete / Belastung für Mieter/innen Mietvertrag, Bescheinigung des Vermieters, Mietzahlungsbeleg, gesonderter Nachweis bei Untervermietung erforderlich! für Eigentümer/innen Kaufvertrag bei Eigenheim / Eigentumswohnung, Wohnflächenberechnung, Bescheinigungen über Aufnahme von Fremdmitteln (vom Kreditinstitut) Abgabenbescheid der Stadt über Grundsteuer Bescheid über Beiträge Dritter (z. B. Eigenheimzulage) ggfs. Nachweis über vermietete Wohnflächen (Wohnfläche, Mieteinnahmen) Ausländische Einwohner/innen Pass Aufenthaltstitel / ggfs. Verpflichtungserklärung nach 68 Aufenthaltsgesetz Sonstiges Schulbescheinigungen bei Kindern über 16 Jahren, Studienbescheinigungen bei Studenten ggfs. Bescheid/Ausweis des Versorgungsamtes über Feststellung einer Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung über 80%
5 und/oder Nachweis über Pflegegeldleistung (Pflegestufe1-3) Meldebestätigung (bei Erstanträgen) Wohngeldbescheinigung der Gemeinde/Stadt mit bisherigem Hauptwohnsitz (bei Zuzug aus anderer Gemeinde/Stadt oder bei Zweitwohnsitz in Herten) Wohngeld selbst berechnen Um Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch zu errechnen, bietet das Ministerium für Bauen und Verkehr auf seiner Internetpräsenz einen anonymen Wohngeldrechner an. Des Weiteren finden Sie dort ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Wohngeld. Internetpräsenz des Ministeriums für Bauen und Verkehr Antragsvordrucke Informationen
6 Öffnungszeiten Montags: 8.00 bis Uhr und bis Uhr Dienstags: 8.00 bis Uhr Mittwochs: geschlossen Donnerstags: 8.00 bis Uhr Freitags: 8.00 bis Uhr Ihre Ansprechpersonen Annemarie Weber Telefon: / a.weber@herten.de Standort: Rathaus Raum: 026 Gebäude: Hauptgebäude Bernhard Scheel Telefon: / b.scheel@herten.de Standort: Rathaus Raum: 027 Gebäude: Hauptgebäude Rechtsgrundlagen Wohngeldgesetz nebst Verordnungen, SGB I, SGB X u. a. Stadt Herten Kurt-Schumacher-Str. 2
7 45699 Herten Telefon: / Telefax: / stadtverwaltung@herten.de
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