SOFTWAREENDBENUTZERLIZENZVERTRAG/ABMACHUNG (EULA)

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1 KERIO TECHNOLOGIES, INC. SOFTWAREENDBENUTZERLIZENZVERTRAG/ABMACHUNG (EULA) Lesen Sie bitte diesen Softwareendbenutzerlizenzvertrag ("Abmachung") vor der Verwendung von Produkten von Kerio Technologies, Inc. ("Kerio") sorgfältig durch. Als Verwendung gilt die Nutzung der Software, einschließlich dazugehöriger Medien und Dokumentation (gedruckt, elektronisch oder verwiesen auf auf den verschiedenen Websites von Kerio), die Ihnen, dem Kunden und Endbenutzer, mit diesen Produkten (einzeln und insgesamt, die "Software") zur Verfügung gestellt werden kann. Mit der Zustimmung zu dieser Abmachung, die während der Installation oder Registrierung eines besonderen Produktes von Kerio gemacht ist, sind Sie und jede Entität, die Sie vertreten (insgesamt "Sie") bereit, sich an die Bestimmungen dieser Abmachung mit Kerio zu binden, wenn Sie die Software verwenden. Wenn Sie nicht allen Bestimmungen und Bedingungen dieser Abmachung zustimmen, verwenden Sie nicht die Software und ersuchen Sie, sofern die Software gekauft wurde, unverzüglich eine Rückzahlung Ihres Kaufes zu erlangen. BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN 1. LIZENZBEWILLIGUNG Unter Einhaltung aller Bestimmungen und Bedingungen dieser Abmachung, gewährt Kerio Ihnen hiermit eine beschränkte, nicht übertragbare, nicht bestimmbare, nicht weiter lizenzierbare, nicht exklusive Lizenz, um die Software für die Anzahl von Benutzern zu verwenden, die vertraglich bestimmt wurde. Obiges gilt insbesondere für: (i) die Testphase von dreißig (30) Tagen seit dem Download von der Webseite von Kerio ("Testen") m Falle der kostenlosen Probelizenz; (ii) eine fortwährende Periode im Falle des Kaufs der Software, vorausgesetzt, dass Kerio die Zahlung der anzuwendenden Lizenzgebühr in voller Höhe erhalten hat; (iii) eine fortwährende Periode im Falle des kostenfreien Versionsdownloads auf der Webseite von Kerio ("Freie Lizenzen"); und (iv) die Dauer von dreißig (30) Tagen (oder eines Zeitabschnitts, welchen Kerio in seinem alleinigen Dafürhalten schriftlich variieren kann), seit der Installation zu internen, nichtkommerziellen Einschätzungs- und Probezwecken, im Falle von Partnern von Kerio (definiert als Distributor und Wiederverkäufer, die am Partnerprogramm von Kerio teilnehmen), denen "Nicht Für den Wiederverkauf" Versionen ("NFR") der Software zur Verfügung gestellt worden sind. Zur Verdeutlichung im Falle von Probelizenzen: wenn Sie die anwendbaren Lizenzgebühren nicht vor dem Ende der Testphase bezahlen, haben Sie kein Recht oder eine Lizenz, um danach die Software weiterhin zu verwenden.

2 2. LIZENZBESCHRÄNKUNGEN Außer es ist ausdrücklich und eindeutig autorisiert in dieser Abmachung, haben weder Sie, noch (i) Benutzer der Software innerhalb Ihrer Organisation, noch (ii) jedweder Ihrer Dienstleister (im Fall von "Software als ein Dienst (SaaS)" Nutzung, die Abonnementbenutzer), wenn Sie ein Anbieter von SaaS sind, das Recht, direkt oder indirekt: (i) die Software oder ein Teil davon zu modifizieren (außer der GNU Lesser Public License Library); (ii) die Software oder Teile davon nachzubauen, zu debuggen, zu disassembilieren zu dekompilieren, oder auf andere Weise den Quellcode, die Struktur, Sequenzen oder den Aufbau der Software oder eines Teils davon zu erforschen oder nachzubilden; (iii) die Software als einen Dienst zur Verfügung zu stellen oder zu vermieten oder zu verpachten (sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist); (iv) die Software zu verteilen oder zu verkaufen; (v) die Software oder Teile davon zu verändern oder unkenntlich zu machen, insbesondere verwendete Softwareidentifizierungen, Handelsmarken (Trademarks), Copyright, Vertraulichkeitsregelungen oder andere Eigentumsbenachrichtigungen oder Legenden, die auf oder innerhalb der Software (oder jede Kopie oder Teile davon) enthalten sind, zu entfernen. 3. LIZENZREGISTRIERUNG Sie, und nicht der Distributor oder Wiederverkäufer von Kerio, sind verpflichtet, die Software (von der Registrierungskonsole innerhalb der Software oder online unter oder ihrer entsprechenden regionalen Seite) zu registrieren. Die folgenden Daten müssen von Ihnen zur Verfügung gestellt werden: Name Ihrer Gesellschaft/Unternehming, Adresse, Name des Ansprechpartners, der und die Telefonnummer des Ansprechpartners. 4. RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS Die Software wird durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt, die nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten und anderen Länder gewährt sind. Titel, Eigentumsrechte und Rechte des geistigen Eigentums in und zur Software, und irgendwelchen Kopien oder Elementen davon, sollen bei Kerio und jenen Dritttechnologielieferanten bleiben, die Zusatzmodule/Erweiterungen zur Verfügung gestellt haben (wie definiert, unten) oder andere Technologie zur Software (diese "Dritttechnologielieferanten" umfassen, sind aber nicht ausschließlich beschränkt, auf Sophos, zvelo, Microsoft und Digium). Spezifischer ausgeführt gewährt das Bewilligen der Nutzung dieser Lizenz weder Ihnen noch den Benutzer der Software innerhalb Ihrer Organisation Rechte des geistigen Eigentums, die mit der Software

3 oder Elementen davon verbunden sind. Diese Lizenzbewilligung gibt Ihnen ausdrücklich keine Rechte über die hier gewährten Nutzungsbedingungen hinaus. Sie erklären sich bereit, nicht an eventuellen Patentverletzungsklagen gegen Kerio oder Sophos, zvelo, Microsoft teilzunehmen (umfasst sind auch die Tochtergesellschaften oder jeder Protokolllizenznehmer Microsofts ), oder jeden anderen Dritttechnologielieferant teilzunehmen. 5. ORDNUNGSGEMÄßE VERWENDUNG Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Software Eigenschaften beinhaltet, die es Kerio oder seinen Agenten ermöglicht, den nicht ordnungsgemäßen Gebrauch und diese Lizenzbestimmungen verletzenden Gebrauch zu kontrollieren. Kerio erklärt, dass jegliche persönliche Informationen, die bei der Überprüfung im Hinblick auf eine ordnungsgemäße (oben erläuterte) Nutzung dieser Lizenz gesammelt wird (i) schützen und vertraulich behandelt; (ii) diese nicht aus anderen Gründen als denen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Nutzung verwendet; und (iii) diese nicht an Dritte verkauft, weiterleitet oder ausliefert es sei denn, dies ist durch das Gesetz bestimmt 6. ZUSATZMODULE/ERWEITERUNGEN UND QUELLCODE. Kerio bietet Drittsoftwarekomponenten bzw optionale Zusatzmodule/Erweiterungen in der Software für zusätzliche Lizenzgebühren (insgesamt "Erweiterungen") an. Weil diese Erweiterungen an Kerio von verschiedenen Dritten zu Verfügung gestellt werden und Kerio diese an Sie weitergibt, kann es für Sie erforderlich sein, zusätzliche Bestimmungen solcher Drittlizenzen zu erfüllen. Die Zusatzseite [ wird Sie über die Lizenzbestimmungen informieren, die für Erweiterungen gelten und die aufgeführten Lizenzbestimmungen werden als Anlage A zu dieser Abmachung betrachtet und mit dieser Abmachung verbunden. Entsprechend sollen irgendwelche Erweiterungen, die von Ihnen lizenziert werden können, ein Teil der Software und Gegenstand dieser Abmachung und den anwendbaren Bestimmungen werden, die in Anlage A enthalten sind. Im Falle eines Konflikts zwischen den Bestimmungen und Bedingungen der Anlage A und den Bestimmungen und Bedingungen, die in dieser Abmachung gelten, sind im Falle der Zusatzmodule/Erweiterungen die Regelungen der Anlage A anzuwenden. Unabhängig davon behält sich Kerio das Recht vor, Zusatzmodule/Erweiterungen und die Nutzung dieser jederzeit während der Gültigkeit dieser Abmachung zu ersetzen, zu modifizieren, zu beseitigen oder zu ändern. Kerio verwertet verschiedene Drittquellcodes (die "Quellcodes") in der Software, die der breiten Öffentlichkeit kostenlos von ihren Entwicklern angeboten werden. Solche Quellcodes werden unter der sog. GNU General Public License ("GPL") geschützt,

4 die auch ihren Gebrauch regelt. Entsprechend sind Sie, als der Käufer der Software, die die Quellcodes enthält, angehalten, jedwede relevanten GPL Bestimmungen zu erfüllen (solche Bestimmungen werden im Quellarchiv der Software zur Verfügung gestellt, können aber auch in der Zustimmungsdatei über den Administrationsbildschirm bezogen werden. Zusätzlich in Bezug auf die Software, die solche Quellcodes enthält, wird Kerio unter der GPL verpflichtet, Ihnen freien Zugang dazu zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen dessen stet Ihnen auf der Quellcodeseite [ herunterladbare Versionen der in solcher Software enthaltenen Quellcodes zur Verfügung. Die GPL- Lizenzbestimmungen, die für solche Software gelten, wird als Anlage B zu dieser Abmachung betrachtet und werden durch Verweis auf diese Bestandteil dieser Abmachung. Jedweder Quellcode, der in der Software enthalten ist und/oder von Ihnen in anderer Weise heruntergeladen wurde, wird als ein Teil der Software zu betrachtet, und ist dieser Abmachung und den anwendbaren Bestimmungen unterworfen, die im Anhang B enthalten sind. Im Falle eines Konflikts zwischen den Bestimmungen und Bedingungen der Anlage B und den Bestimmungen und Bedingungen, die in dieser Abmachung gelten, sind im Falle der Quellcodes die Regelungen der Anlage B anzuwenden. Unabhängig davon behält sich Kerio das Recht vor, Quellcodes und die Nutzung dieser jederzeit während der Gültigkeit dieser Abmachung zu ersetzen, zu modifizieren, zu beseitigen oder zu ändern. 7. KEINE RÜCKZAHLUNGEN Alle Lizenzgebühren sind nicht erstattungsfähig. Testen und prüfen Sie daher die Software sorgfältig während der Probephase. 8. SUPPORT UND SOFTWAREWARTUNG Support (technische Unterstützung), entweder kostenlos oder bezahlt abhängig vom Typ der Lizenz, die Sie besitzen und als was Sie bei Kerio registriert sind, kann von allen aktuellen Produktlizenzinhabern über die Website von Kerio an angefordert werden. Es gelten immer die aktuellen Nutzungsbedingungen/Abmachung "Paid Technical Support Services". Softwarewartungsverträge beinhalten Aktualisierungen für die von Ihnen erworbene Software und ermöglichen Ihnen, über die Funktion "Update Checker" innerhalb der Software oder über den Download von der Website von Kerio, diese Aktualisierungen zu beziehen. Die Softwarewartung ist während Ihres ersten Jahres als ein Lizenznehmer kostenfrei erhältlich und bereits in der Basisizenz enthalten und kann nach Ablauf des ersten Softwarewartungsjahres kostenpflichtig verlängert werden. Kostenlose Updates können auf dieselbe Weise im Fall von Probelizenzen (während der Probezeit), Freien Lizenzen und NFR-Lizenzen erhalten werden. Sie erklären sich einverstanden, dass Kerio das Angebot der Software jederzeit modifizieren oder unterbrechen kann.

5 Um die Software zu verbessern und solche Aktualisierungen zu entwickeln, enthält die Software Eigenschaften, die es Kerio erlauben, Systemnutzungen zu erfassen, nachzuverfolgen und bestimmte Aspekte des Gebrauches und der Leistung der Software und/oder der Systeme zu analysieren. Sie können diese Updateeigenschaft der Software jederzeit unbrauchbar machen. Wenn Sie dies nicht tun, dann stimmen Sie hiermit zu, dass Kerio Daten und Information verwenden und zu internen Zwecken sammeln kann. Wie bereits weiter oben erwähnt, wird Kerio (i) solche Informationen schützen und vertraulich, (ii) nicht aus anderen, als denen in dieser Abmachung beschriebenen Gründen nutzen und (iii) diese nicht an Dritte verkauft, weiterleitet oder ausliefert es sei denn, dies ist durch das Gesetz bestimmt 9. BEENDIGUNG Diese Abmachung ist so lange wirksam, bis die hier in diesem Abschnitt beschriebenen Gründe vorliegen. Diese Abmachung wird automatisch ohne Benachrichtigung seitens Kerio enden, wenn (i) Sie eine der in der Abmachung genannten Bestimmungen oder Bedingungen nicht erfüllen oder Sie nicht die fällige Lizenzgebühr entrichten; oder (ii) die Probephase endet und Sie die Lizenzgebühren nicht entrichtet haben Sie können dieser Abmachung jederzeit widersprechen, indem Sie alle Kopien der Software und die ganze mit der Lizenz verbundene verbundene Dokumentation zerstören. Über die Beendigung dieser Abmachung aus irgendeinem Grund hinaus, stellen Sie ebenfalls die Nutzung der Software und ihrer Dokumentation ein. Abschnitte 2, 4-16 dieser Abmachung bleiben von einer Beendigung oder Ablauf dieser Abmachung unberührt. 10. VERZICHTERKLÄRUNG VON GARANTIEN Sie erkennen ausdrücklich an und geben zu, dass der Gebrauch der Software an Ihrer alleinigen Gefahr ist, und dass die komplette Gefahr betreffs befriedigender Qualität, Leistung, Genauigkeit Ihnen obliegt. Die Produkte von Kerio werden bereitgestellt "wie besehen" (inkl. möglicher Fehler), ohne Gewährleistung. Soweit gesetzlich zulässig, lehnt Kerio alle Gewährleistungen hinsichtlich seiner Produkte ab, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich oder konkludent gewährt worden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf konkludente Gewährleistungen für Tauglichkeit und Eignung für einen bestimmten

6 Zweck. Jedes Risiko, das aus der Benutzung der Produkte und Ihrer Dokumentation entsteht, liegt beim Benutzer. Soweit gesetzlich zulässig, haften Kerio oder seine Lieferanten in keinem Fall für irgendwelche Schäden gleich welcher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte oder indirekte Schäden aus Körperverletzung, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust geschäftlicher Informationen oder irgendeinem anderen Vermögensschaden aus der Benutzung der Software oder aus der Tatsache, dass sie nicht benutzt werden kann, selbst wenn der Hersteller auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist. DIE SOFTWARE WIRD ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, "WIE", MIT ALLEN FEHLERN UND OHNE GARANTIE JEDER ART UND KERIO, SEINE VERTRETER IST, STREITEN SEINE VERTEILER UND WIEDERVERKÄUFER UND SEINE DRITTTECHNOLOGIELIEFERANTEN (INSGESAMT VERWIESEN AUF ALS "KERIO" ZU DEN ZWECKEN DIESER ABSCHNITTE 10, 11 UND 12) HIERMIT ALLE GARANTIEN UND BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE, ENTWEDER SCHNELLZUG, EINBEZOGEN ODER GESETZLICH, EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE IMPLIZIERTEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN DER MARKTFÄHIGKEIT, BEFRIEDIGENDEN QUALITÄT ODER FITNESS ZU EINEM BESONDEREN ZWECK, GENAUIGKEIT, RUHIGEM VERGNÜGEN UND NICHTVERSTOß AB. KERIO UND SEINE DRITTTECHNOLOGIELIEFERANTEN BEVOLLMÄCHTIGEN (I) GEGEN DIE EINMISCHUNG MIT IHREM VERGNÜGEN DER SOFTWARE NICHT; (II), DASS DIE IN DER SOFTWARE ENTHALTENEN FUNKTIONEN IHREN ANFORDERUNGEN, (III) ENTSPRECHEN WERDEN, DASS DIE OPERATION DER SOFTWARE UNUNTERBROCHEN ODER, NOCH (IV) FEHLERFREI SEIN WIRD, DASS DEFEKTE IN DER SOFTWARE KORRIGIERT WERDEN. KEINE MÜNDLICHE ODER SCHRIFTLICHE INFORMATION ODER DURCH KERIO GEGEBENER RAT SOLLEN EINE GARANTIE SCHAFFEN. WENN SICH DIE SOFTWARE FEHLERHAFT ERWEIST, NEHMEN SIE (UND NICHT KERIO NOCH SEINE DRITTTECHNOLOGIELIEFERANTEN) DIE KOMPLETTEN KOSTEN DER GANZEN NOTWENDIGEN WARTUNG, REPARATUR ODER KORREKTUR IM AUSMAß DASS DER DURCH KERIO ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE SUPPORT AN (SIEHE ABSCHNITT 8) LÄUFT AUF DIE REPARATUR SOLCHEN DEFEKTS NICHT HINAUS. Einige Länder und/oder Rechtsprechungen erlauben den Ausschluss von implizierten Garantien oder Beschränkungen auf anwendbare gesetzliche Rechte auf einen Verbraucher nicht. So können der obengenannte Ausschluss und die Beschränkungen nicht für Sie gelten. Diese Verzichterklärung der Garantie setzt einen wesentlichen Bestandteil dieser Abmachung ein. 11. BESCHRÄNKUNG DER VERBINDLICHKEIT KERIO HAFTET NICHT FÜR UNMITTELBARE, MITTELBARE ODER FOLGESCHÄDEN ODER SCHADENSERSATZANSPRÜCHE (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENEN GEWINNS, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON PROGRAMMEN ODER ELEKTRONISCHER DATEN) ODER SCHÄDEN

7 AUFGRUND DER VERFÜGBARKEIT, NUTZUNG, DEM VERLASS AUF, ODER UNMÖGLICHKEIT ZUR NUTZUNG DER PRODUKTE ODER DER VON KERIO BEREITGESTELLTEN DIENSTE UND INFORMATIONEN, UNABHÄNGIG DAVON, WELCHE AKTIONEN GETÄTIGT WURDEN UND OB ES SICH UM EINE VERTRAGS- UND LIZENZGEMÄSSE ODER UM UNERLAUBTE NUTZUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) HANDELTE, SELBST WENN KERIO AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DA EINIGE JURISDIKTIONEN EINEN HAFTUNGSAUSSCHLUSS ODER EINE HAFTUNGSBEGRENZUNG BEI ANSPRÜCHEN AUS BESTIMMTEN RECHTSGRÜNDEN, FÜR BESTIMMTE SCHÄDEN ODER BESONDERE ARTEN DER SCHADENSZUFÜGUNG NICHT ZULASSEN, FINDET DIESBEZÜGLICH EIN HAFTUNGSAUSSCHLUSS NUR IN DEM UMFANGE UND DER HÖHE STATT, WIE DIES UNTER BEACHTUNG DER JEWEILS ANWENDBAREN GESETZE ZULÄSSIG IST. Einige Länder und/oder Rechtsprechungen erlauben die Beschränkung der Verbindlichkeit für persönliche Verletzung, oder von beiläufigen oder Folgeschäden nicht, so kann diese Beschränkung nicht für Sie gelten. 12. SCHADENERSATZ FÜR DEN SOFTWAREGEBRAUCH SIE ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS KERIO UND SEINE DRITTTECHNOLOGIELIEFERANTEN KEINE VERBINDLICHKEIT UND VERANTWORTUNG FÜR DEN GEBRAUCH DER PRODUKTE HABEN SOLLEN. SIE SIND EINVERSTANDEN, KERIO UND SEINE DRITTTECHNOLOGIELIEFERANTEN FREIZUHALTEN VON ANSPRÜCHEN, SCHADENERSATZANSPRÜCHEN BZW. -FORDERUNGEN, VERBINDLICHKEITEN, KOSTEN UND GEBÜHREN (EINSCHLIEßLICH ANGEMESSENER RECHTSANWALTGEBÜHREN), DIE DURCH DEN GEBRAUCH DER SOFTWARE SOWIE DURCH IHREN MISSBRAUCH ENTSTEHEN KÖNNEN. IHRE EIGENEN SCHADENERSATZANSPRÜCHE BLEIBEN DAVON UNBERÜHRT. 13. REGIERUNGSGEBRAUCH Wenn Sie ein Teil einer Agentur, Abteilung oder anderer Entität der USA-Regierung ("Regierung") sind, werden Ihre Rechte auf die Software durch diese Abmachung ausdrücklich eingeschränkt. Mehr spezifisch, unter 48 C.F.R. (Bundesanschaffungsregulierungssystem), die Software fällt innerhalb der Definition eines "kommerziellen Artikels", "kommerzielle Computersoftware" und "kommerzielle Computersoftwaredokumentation." Laut des Statuts können Rechte auf die kommerzielle Computersoftware und vereinigte von der Regierung gekaufte Dokumentation durch den Lizenzvertrag eingeschränkt werden. Entsprechend werden Ihre Rechte auf die Software allein durch diese Abmachung geregelt, und die Beschränkungen identifiziert hierin sind nach dem US-amerikanischen Gesetz erlaubt und gelten wirklich.

8 14. HOHER RISIKOGEBRAUCH Sie stimmen zu, dass Sie der Gebrauch der Software NICHT in Verbindung mit einer hohen Gefahr oder der strengen Verbindlichkeitstätigkeit beabsichtigt ist (einschließlich, uneingeschränkt, Luftreisen, Raumfahrt, Brandbekämpfung, Polizeioperationen, Fahrzeugoperationen, Kraftwerkoperationen oder Energieerzeugungsanwendungen, Transportverwaltungssysteme, Militäreinsätze, Rettungsoperationen, Krankenhaus und medizinische Operationen o.ä.) und dass Sie bereit sind, die Produkte nicht dort zu verwenden oder zur Verfügung zu stellen, wodurch ihr Gebrauch ursächlich zu Sachschäden oder zur Verletzung Personen beitragen könnte. 15. AUSFUHRKONTROLLEN Sie sind bereit, alle Exportgesetze und Beschränkungen und Regulierungen (i) vom USA-Handelsministerium zu erfüllen (siehe exportingbasics.htm), die USA-Abteilung des Finanzministeriumsbüros der Auslandsanlagenkontrolle, oder die anderen Vereinigten Staaten oder Agenturen oder Behörden, und (ii) des Landes oder der Länder, in denen Sie sich befinden, macht Geschäfte darin, exportieren zu oder gleich. Außerdem sollen Sie nicht exportieren, oder den Export oder die Wiederausfuhr der Software in der Übertretung irgendwelcher solcher Beschränkungen, Gesetze oder Regulierungen erlauben. Indem Sie installieren oder die Software verwenden, sind Sie bereit, das obengenannte zu erfüllen und zu vertreten und zu bevollmächtigen, dass Sie in, unter der Kontrolle, noch ein Einwohner keines eingeschränkten Landes gelegen werden. 16. VERSCHIEDENES Diese Abmachung, um die Bestimmungen und Bedingungen der Endbenutzerlizenzverträge ("EULA") und irgendwelche anderen Abmachungen zu umfassen, die auf auf den Drittzusatzgeräten und Quellcodeseiten dieser Abmachung verwiesen sind, setzt die ganze Abmachung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gebrauch der Software lizenziert nachstehend ein und ersetzt alle vorherigen oder aktuellen Abmachungen, entweder wörtlich oder schriftlich bezüglich solchen Gegenstands mit Ausnahme von jeder Abmachung, die entsprechend dem Abschnitt 2 (iii) hiervon erreicht ist. Diese Abmachung kann nur schriftlich, wie durchgeführt, von jedem korporativen Offizier von Kerio amendiert werden. Die Dritttechnologielieferanten sind Drittbegünstigte dieser Abmachung. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens Kerio ist es dem Kunden nicht gestattet, die Nutzungsbedingungen zu verändern oder and Dritte weiterzugeben. Diese Abmachung soll durch die Gesetze des Staates Kalifornien ohne Rücksicht

9 auf den Konflikt von Gesetzgrundsätzen geregelt werden. Die Parteien stimmen der verbindlichen Schlichtung laut der Regeln der amerikanischen Schiedsvereinigung, Verhandlungen zu, die in Santa Clara County, Kalifornien zu halten sind. Diese komplette Abmachung gilt von beiden Parteien als angenommen und ersetzt alle eventuellen vorherigen schriftlichen oder mündlichen Abmachungen oder Angebote. Dieser Vertrag darf nur schriftlich geändert und von beiden Parteien geschlossen werden. Jede Verzichtserklärung auf die Bestimmungen dieser Abmachung muss schriftlich sein, um wirksam zu sein. Außer, wie ausdrücklich dargelegt, hierin werden keine Bestimmungen jeder Bestellung oder anderer Geschäftsform, die Kunde verwenden kann, die Verpflichtungen der Parteien laut dieser Abmachung betreffen, und jede solche Bestellung oder andere Geschäftsform des Kunden, der zusätzliche oder widerstreitende Bestimmungen enthält, werden hiermit von Kerio zurückgewiesen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Bei möglichen Zweifeln bezüglich einzelner oder mehrerer Punkte in dieser Abmachung, gilt das englische Original, welches auf Anfrage erhältlich ist. Gerichtsstand ist Santa Clara County, California, USA.

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