Geschäftsanweisung Nr. 02/2015 zur Durchführung und Abrechnung von Dienstreisen und Dienstgängen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Geschäftsanweisung Nr. 02/2015 zur Durchführung und Abrechnung von Dienstreisen und Dienstgängen"

Transkript

1 II AP R I L JC S C H W E R I N I N T E R N Geschäftsanweisung Nr. 02/2015 zur Durchführung und Abrechnung von Dienstreisen und Dienstgängen

2 Impressum Jobcenter Schwerin Geschäftsführung Regine Rothe Tel.: 0385 /

3 Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlagen Geltungsbereich Personeller Geltungsbereich Sachlicher Geltungsbereich Grundsätze bei Dienstreisen und Dienstgängen Genehmigungen von Dienstgängen und Dienstreisen Genehmigung von Dienstgängen Genehmigung von Dienstreisen Hotelbuchungen Arbeitszeit bei Dienstgängen und Dienstreisen Nutzung eines Miet PKW Reisen per Bahn Benutzung privater Kraftfahrzeuge Ersatz von Sachschäden am Kraftfahrzeug Reisekostenvergütung/ Abrechnung von Dienstreisen Grundsatz Zahlbarmachung Kommunale Beschäftigte BA - Beschäftigte Inkrafttreten GA Dienstreisen/Dienstgänge Jobcenter Schwerin 3

4

5 1 Gesetzliche Grundlagen Die gesetzlichen Grundlagen für die Durchführung und Abrechnung von Dienstreisen basieren auf dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) in der Fassung vom sowie den dazu ergangenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften des BMI zum BRKG und dem Landesreisekostengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Stand vom Geltungsbereich 2.1 Personeller Geltungsbereich Die Geschäftsanweisung zur Durchführung von Dienstreisen und Dienstgängen gilt für alle Beschäftigten des Jobcenters Schwerin. 2.2 Sachlicher Geltungsbereich Die Dienstanweisung gilt für Dienstreisen und Dienstgänge Dienstgänge sind Gänge oder Fahrten am Dienstort (Ort, an dem sich die Dienststätte des Beschäftigten befindet) zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte (die Stelle, bei der der Mitarbeiter regelmäßig seinen Dienst zu versehen hat). Eine Dienstreise ist eine Reise zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte an einem anderen Geschäftsort, soweit es sich nicht um einen Dienstgang handelt. 3 Grundsätze bei Dienstreisen und Dienstgängen Dienstgänge und Dienstreisen dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie aus dienstlichen Gründen notwendig sind und der Zweck auf andere Weise nicht wirtschaftlicher (z.b. telefonisch, schriftlich, Videokonferenz) erreicht werden kann. Bei der Durchführung einer Dienstreise ist das Verkehrsmittel nach wirtschaftlichen Prinzipien auszuwählen. Fahrscheine für den Nahverkehr (bspw. Bus, Straßenbahn) sind im BGeFü erhältlich. Ein Kfz darf nur fahren, wer im Besitz eines gültigen Führerscheines ist. Mitarbeiter, die Medikamente einnehmen, welche die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen, dürfen während dieser Zeit keine Kfz führen. Das Führen eines Kfz unter Alkohol bzw. Drogen ist untersagt. Jobcenter Schwerin 5

6 4 Genehmigungen von Dienstgängen und Dienstreisen 4.1 Genehmigung von Dienstgängen Die Genehmigung zum Dienstgang wird vom unmittelbaren Vorgesetzten erteilt. Wird der Dienstgang mit einem Verkehrsmittel durchgeführt, so gelten die Regelungen zur Dienstreise. 4.2 Genehmigung von Dienstreisen Für die Erteilung der Dienstreisegenehmigungen gilt: Dienstreisen müssen durch den unmittelbaren Vorgesetzten angeordnet oder genehmigt worden sein. Die Zahl der Teilnehmer/-innen und die Dauer der Dienstreise sind auf das notwendige Maß zu beschränken. Die Reise beginnt und endet am Dienstort, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Regelung wirtschaftlicher ist. Auslandsdienstreisen genehmigt die Geschäftsführerin des Jobcenters Schwerin. Dienstreiseaufträge Alle Dienstreisen sind aus versicherungsrechtlichen und abrechnungstechnischen Gründen - unabhängig von dem vorgesehenen Beförderungsmittel - rechtzeitig bzw. umgehend nach Kenntnisnahme - in den Außendienstplan (Anlage 1) eintragen zu lassen. Die Mitarbeiter/-innen informieren per Mail das BGeFü, Organisationspostfach: _BA-JC-Schwerin-BGeFü, mit den Angaben: Datum, Beginn und Ende, Geschäftsort/ Anlass, Beförderungsmittel, Reiseverlauf erhebliches dienstliches Interesse bzw. triftige dienstliche Gründe liegen vor (ja/nein) Genehmigung der DR durch TL bzw. BL erfolgt. Diese Mail ist per Cc an den/die Vorgesetzte/-n zu senden. Damit wird gleichzeitig die Genehmigung über das zu benutzende Verkehrsmittel und bei der Nutzung von privaten Kraftfahrzeugen über triftige dienstliche oder persönliche Gründe bei Mitarbeitern der Landeshauptstadt Schwerin bzw. erheblichen dienstlichen Interesse bei Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit dokumentiert. Die Beschäftigten der Landeshauptstadt Schwerin ha- 6 Jobcenter Schwerin

7 ben mit der Abrechnung zusätzlich den Antrag auf Genehmigung einer/s Dienstreise/ Dienstganges (Anlage 2) vollständig auszufüllen und auf dem Dienstweg dem Bereich CF zur Erfassung (Liste Aus- und Fortbildung) vorzulegen. 4.3 Hotelbuchungen BA - Beschäftigte buchen eigenständig notwendige Übernachtungen über den BA - Partnerzugang von HRS (Hotel- Reservation- Service). Da kommunale Beschäftigte den BA - Partnerzugang nicht direkt nutzen können, übernimmt die notwendige Buchung in diesem Fall der CF Bereich. 5 Arbeitszeit bei Dienstgängen und Dienstreisen Es gelten die Regelungen des 11 der Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit vom Nutzung eines Miet PKW In begründeten Fällen kann ein Miet - PKW beantragt werden. Absprachen haben im Vorfeld mit dem Bereich CF zu erfolgen. Die Beantragung eines Miet-PKW erfolgt ausschließlich über den Bereich CF bzw. das BGeFü. 7 Reisen per Bahn Bei der Beschaffung von Bahnfahrkarten für BA-Beschäftigte ist das Einschalten der Reisestelle Bahn erforderlich. Dazu ist der ausgefüllte Bestellvordruck an das Postfach _BA-Service-Haus-Reisemanagement-241- Reisestelle zu senden. In diesem Fall wird das Ticket im Regelfall als Online-Ticket per versandt. Die Kosten für den Fahrschein werden durch die Reisestelle direkt beglichen. Kommunale Beschäftigte müssen ihr Bahnticket direkt vor Reiseantritt am Hauptbahnhof Schwerin abholen. Handelt es sich bei der Dienstreise um ein erhebliches dienstliches Interesse nach 5 BRKG bzw. liegen triftige dienstliche Gründe nach 5 Abs.1 LRKG vor und ist der Abfahrtsort nicht der Hauptbahnhof Schwerin, ist die Bahnfahrkarte im Rahmen eines Dienstganges vorher abzuholen. Jobcenter Schwerin 7

8 8 Benutzung privater Kraftfahrzeuge Bei der Nutzung privater Kfz erfolgt eine Erstattung der Reisekosten über die Reisekostenabrechnung. Diese erfolgt durch den jeweiligen Arbeitgeber. Für Beschäftigte der BA wird zwischen Dienstreisen mit erheblichem dienstlichen Interesse und Dienstreisen ohne erhebliches dienstliches Interesse unterschieden. Die Abrechnung erfolgt nach 5 Bundesreisekostengesetz. Bei Beschäftigten der Landeshauptstadt Schwerin richtet sich die Wegstreckenentschädigung mit privaten Kraftfahrzeugen nach 5 LRKG. Ein erhebliches dienstliches Interesse nach 5 BRKG bzw. triftige dienstliche Gründe nach 5 Abs.1 LRKG liegen grundsätzlich für folgende Dienstreisen vor: im Rahmen der Außendiensttätigkeit, übergreifende Dienstbesprechungen, im Zusammenhang mit Tätigkeiten in einer überregionalen Arbeitsgruppe Reisen von Mitgliedern des Personalrates bzw. Schwerbehindertenvertretung zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz bzw. nach Schwerbehindertenrecht SGBIX der GleiB und der BCA zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Angebotsprüfungen im Rahmen von Vergabeverfahren wenn das Dienstgeschäft bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels nicht durchgeführt werden kann oder ein solches nicht zur Verfügung steht wenn schweres (mindestens 25 kg) oder sperriges Dienstgepäck mitzuführen ist, wenn eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen -ag- vorliegt wenn die Benutzung des privaten Kfz es ermöglicht, an einem Tag an verschiedenen Stellen Dienstgeschäfte wahrzunehmen, die bei Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel in dieser Zeit nicht erledigt werden könnten Ein erhebliches dienstliches Interesse bzw. triftige dienstliche Gründe sind bei folgenden Dienstreisen zu verneinen: Dienstreisen von Teilnehmern zu Aus- und Fortbildungsveranstaltungen (BA-BI und extern) Dienstreisen zum Besuch von Tagungen (Workshops, Kongressen etc.), die nicht von dem Jobcenter und den Trägern des Jobcenter (BA, Kommune, BMAS, Land usw.) ausgerichtet werden Bewerbungsgespräche / Feedbackgespräche. 8 Jobcenter Schwerin

9 Darüber hinaus kann ein erhebliches dienstliches Interesse aufgrund von wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen entschieden werden. Dies erfolgt durch die Geschäftsführerin. 9 Ersatz von Sachschäden am Kraftfahrzeug Der Ersatz von Sachschäden an privaten Kraftfahrzeugen richtet sich für Mitarbeiter der Landeshauptstadt Schwerin nach 5a der allgemeinen Verrechnungsgrundsätze des Kommunalen Schadensausgleiches. Für Mitarbeiter der BA regelt sich der Sachschadenersatz bei Dienstreiseunfällen mit privatem Kfz nach Ziffer der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu 5 BRKG. Bei Anerkennung eines erheblichen dienstlichen Interesses an der Nutzung eines privaten Kfz für eine Dienstreise besteht im Schadensfalle Anspruch auf Sachschadensersatz. Der Schutz beginnt mit Antritt der Dienstreise und erlischt mit deren Beendigung. Wird ein privates Kraftfahrzeug für eine Dienstreise benutzt, für die kein erhebliches dienstliches Interesse anerkannt wurde, ist eine Sachschadenhaftung ausgeschlossen. Haftungsausschluss besteht ebenso bei grob fahrlässigem Verhalten des Beschäftigten. 10 Reisekostenvergütung/ Abrechnung von Dienstreisen 10.1 Grundsatz Reisekostenvergütungen werden nur aufgrund einer Reisekostenabrechnung gezahlt, die nach beendeter Dienstreise eingereicht wurde. Der Anspruch auf Reisekostenvergütung erlischt, wenn er nicht binnen 6 Monaten nach Beendigung der Dienstreise geltend gemacht wird. Die Reisekostenvergütung richtet sich nach dem Bundesreisekostengesetz bzw. dem Landesreisekostengesetz des Landes Mecklenburg Vorpommern. Jobcenter Schwerin 9

10 10.2 Zahlbarmachung Die Bearbeitung und Zahlbarmachung der Reisekosten erfolgt gemäß 8 Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFV) durch den jeweiligen Arbeitgeber Kommunale Beschäftigte Die Beschäftigten der Landeshauptstadt Schwerin nutzen zur Reisekostenabrechnung den Vordruck Dienstreiseauftrag (Anlage 3). Die Reisekostenabrechnung ist mit allen notwendigen Unterlagen an den Bereich CF zu übergeben. Hier erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit. Die Berechnung der Reisekosten wird zeitnah über das Hauptverwaltungsamt der Landeshauptstadt Schwerin sichergestellt BA - Beschäftigte BA- Mitarbeiter nutzen weiterhin die elektronische Reisekostenabrechnung für eintägige Dienstreisen und Reisekostenabrechnung für mehrtägige Dienstreisen. 11 Inkrafttreten Diese Geschäftsanweisung tritt am in Kraft. Der Personalrat wurde beteiligt. gez. Regine Rothe Geschäftsführerin JC Schwerin 10 Jobcenter Schwerin

Geschäftsanweisung Jobcenter Kreis Segeberg. Nr.: 07/2011

Geschäftsanweisung Jobcenter Kreis Segeberg. Nr.: 07/2011 Geschäftszeichen: GF-II-5020/5307 Verteiler: Alle Beschäftigten gültig bis: auf Weiteres Geschäftsanweisung Jobcenter Kreis Segeberg Nr.: 07/2011 vom: 03.11.2011 Genehmigung, Durchführung und Abrechnung

Mehr

Dezernat I Gifhorn, den Haupt- und Personalamt 10/

Dezernat I Gifhorn, den Haupt- und Personalamt 10/ Dezernat I Gifhorn, den 06.02.2006 Haupt- und Personalamt 10/1153-05 An alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hause Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz ab 01.01.2006 Bereits im August des vergangenen

Mehr

Bezirksregierung Detmold

Bezirksregierung Detmold Bezirksregierung Detmold, 32754 Detmold 23. Februar 2010 Seite 1 von 5 Per E-Mail an alle öffentlichen Schulen (ausgenommen Grundschulen) im Regierungsbezirk Detmold für die kreisfreie Stadt Bielefeld

Mehr

Reisekostenregelung bei Reisen zur dienstlichen Fortbildung Merkblatt des JM, Referat 564, Stand

Reisekostenregelung bei Reisen zur dienstlichen Fortbildung Merkblatt des JM, Referat 564, Stand Reisekostenregelung bei Reisen zur dienstlichen Fortbildung Merkblatt des JM, Referat 564, Stand 01.07.2016 1. Allgemeines Bei Reisen zur dienstlichen Fortbildung werden Fahrkosten, Auslagen für Verpflegung

Mehr

Arbeitsanleitung Nr. 017/2008

Arbeitsanleitung Nr. 017/2008 Arbeitsanleitung Nr. 017/2008 Aktenzeichen: II-3001 Fachbereich: Finanzen OrgZ.: X 112-33 Gültigkeit: Ab: sofort Bis: Sachstand: 09.10.2012 Abrechnungsverfahren bei Dienstreisen, Dienstgängen und Ausund

Mehr

Eingang des Antrages bei der kostentragenden Stelle. Eingang bei der HBS

Eingang des Antrages bei der kostentragenden Stelle. Eingang bei der HBS Eingang des Antrages bei der kostentragenden Stelle Hessische Bezügestelle Zentrale Abrechnungsstelle für Reisekosten/Trennungsgeld/Umzugskosten Postfach 65005 Wiesbaden 34041 Kassel über kostentragende

Mehr

Infos zum Thema Dienstgang und Dienstreise auf der Personalversammlung am

Infos zum Thema Dienstgang und Dienstreise auf der Personalversammlung am Infos zum Thema Dienstgang und Dienstreise auf der Personalversammlung am 24.1.2018 Triftige Gründe bei Dienstgang und Dienstreise BayRKG: Dienstreisende sind die [ ], die eine Dienstreise oder einen Dienstgang

Mehr

R U N D S C H R E I B E N

R U N D S C H R E I B E N R U N D S C H R E I B E N ALLE (Prof., WM, SM, Tut) Bearbeiter/in: Hr. Kernbaum Schlagwort : Genehmigung von Dienstreisen/ Verbindung mit Privataufenthalt Der Präsident Gruppe F Stellenzeichen / Telefon:

Mehr

Reisekostenordnung. Revision: 1 Stand:

Reisekostenordnung. Revision: 1 Stand: 1 Reisekostenordnung 2 Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Ermächtigungsgrundlage 2 Geltungsbereich 3 Fahrtkosten 4 Übernachtungskosten 5 Tagegeld 6 Verbindung mit privaten Reisen 7 An- oder Abreise von bzw.

Mehr

An den/die Kanzlerin I Rektor/in I Dekan/in der Hochschule für Musik und Tanz Unter den Krahnenbäumen Köln

An den/die Kanzlerin I Rektor/in I Dekan/in der Hochschule für Musik und Tanz Unter den Krahnenbäumen Köln An den/die Kanzlerin I Rektor/in I Dekan/in der Hochschule für Musik und Tanz Unter den Krahnenbäumen 87 50668 Köln Abrechnung Dienstgänge Abrechnung von Dienstgängen / Dienstreisen für Fahrten zwischen

Mehr

An die Folkwang Universität der Künste Dez. 2 Reisestelle- Klemensborn Essen

An die Folkwang Universität der Künste Dez. 2 Reisestelle- Klemensborn Essen An die Folkwang Universität der Künste Dez. 2 Reisestelle- Klemensborn 39 45239 Essen Abrechnung Dienstgänge Abrechnung von Dienstgängen / Dienstreisen für Fahrten zwischen den Hochschulstandorten (auf

Mehr

Vom 7. November I. Allgemeines

Vom 7. November I. Allgemeines Entschädigungsregelung der Landestierärztekammer Brandenburg über die Entschädigung für geleisteten Aufwand und Zeitversäumnisse und die Erstattung von Reisekosten Vom 7. November 2012 Die Kammerversammlung

Mehr

Genehmigung von Dienstreisen

Genehmigung von Dienstreisen Dezernat 1 Fachbereich Finanzen Genehmigung von Dienstreisen - Leitfaden - für die öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie die Studienseminare in Niedersachsen Stand: 01.02.2014

Mehr

2.4 Triftige Gründe im Sinne des Gesetzes sind dienstliche oder zwingende persönliche Gründe ( 2 LRKG).

2.4 Triftige Gründe im Sinne des Gesetzes sind dienstliche oder zwingende persönliche Gründe ( 2 LRKG). Infoblatt zu Reisekosten 1. Reisekostenvergütung wird geleistet für Dienstreisen, Dienstgänge und Reisen aus besonderem Anlass. Gesetzliche Grundlage ist das Landesreisekostengesetz (LRKG). Sie umfasst

Mehr

Reisekostenregelung bei Reisen zur dienstlichen Fortbildung Merkblatt des JM, Referat 564, Stand

Reisekostenregelung bei Reisen zur dienstlichen Fortbildung Merkblatt des JM, Referat 564, Stand a Reisekostenregelung bei Reisen zur dienstlichen Fortbildung Merkblatt des JM, Referat 564, Stand 01.01.2019 1. Allgemeines Bei Reisen zur dienstlichen Fortbildung werden Fahrkosten, Auslagen für Verpflegung

Mehr

Kurzinformationen zum Reisekostenrecht des Bundes

Kurzinformationen zum Reisekostenrecht des Bundes Kurzinformationen zum Reisekostenrecht des Bundes Die nachstehenden Kurzhinweise geben Dienstreisenden einen raschen Überblick über die Voraussetzungen und den Leistungsumfang bei der Reisekostenvergütung

Mehr

Merkblatt zu den Reisekosten bei Dienstreisen und Schulfahrten im In-und Ausland. Dienstreisen und Dienstgänge im Inland

Merkblatt zu den Reisekosten bei Dienstreisen und Schulfahrten im In-und Ausland. Dienstreisen und Dienstgänge im Inland Evangelische Kirche von Westfalen -Das Landeskirchenamt- Az.: 503.24 Merkblatt zu den Reisekosten bei Dienstreisen und Schulfahrten im In-und Ausland unter Berücksichtigung des Landesreisekostengesetzes

Mehr

Vom 8. November I. Allgemeines

Vom 8. November I. Allgemeines Entschädigungsregelung der Landestierärztekammer Brandenburg über die Entschädigung für geleisteten Aufwand und Zeitversäumnisse und die Erstattung von Reisekosten Vom 8. November 2017 Die Kammerversammlung

Mehr

Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern

Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern Stand: 27.02.2019 Inhalt 1 Präambel 1 2 Reisekosten 2 3 Übernachtungskosten 4 4 Abrechnungen der Reisekosten 4 5 Entschädigung

Mehr

Anmeldung einer Exkursion

Anmeldung einer Exkursion Anmeldung einer Exkursion Leitung der Exkursion () teilnehmende Mitarbeitende (/n) teilnehmende Studierende (Anzahl) Reiseziel (Ort) Reisebeginn () Reiseende () kurze Programmbeschreibung erwartete Kosten

Mehr

Anforderung an die Reisekostenabrechnung in Projekten

Anforderung an die Reisekostenabrechnung in Projekten Anforderung an die Reisekostenabrechnung in Projekten Sophia Engelhardt, Haus der Wirtschaft, Kiel, Trägerforum ZPA, 29.11.2011 Firmenkunden Immobilienkunden Kommunalkunden Zuschüsse Welche Vorschriften

Mehr

Leitfaden Reisekosten im Vorbereitungsdienst

Leitfaden Reisekosten im Vorbereitungsdienst Leitfaden Reisekosten im Vorbereitungsdienst Abrechnung von Reisekosten der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst im niedersächsischen Schuldienst Stand: 15.05.2015 1. Vorbemerkungen:

Mehr

3. Fahrkostenerstattung bei Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel

3. Fahrkostenerstattung bei Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel Informationen zum Landesreisekostenrecht 1. Rechtsgrundlagen Für Dienstreisen bzw. Dienstgänge gelten die Vorschriften des Landesreisekostengesetzes (LRKG) und die dazu ergangenen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften.

Mehr

Entschädigungsordnung der Handwerkskammer Halle (Saale) (Fassung ab )

Entschädigungsordnung der Handwerkskammer Halle (Saale) (Fassung ab ) Entschädigungsordnung der Handwerkskammer Halle (Saale) (Fassung ab 01.01.2014) A. Entschädigung für Mitglieder der Vollversammlung, des Vorstandes und der Ausschüsse der Vollversammlung der Handwerkskammer

Mehr

Merkblatt zu den Reisekosten bei Dienstreisen und Schulfahrten im In-und Ausland. Dienstreisen und Dienstgänge im Inland

Merkblatt zu den Reisekosten bei Dienstreisen und Schulfahrten im In-und Ausland. Dienstreisen und Dienstgänge im Inland Evangelische Kirche von Westfalen -Das Landeskirchenamt- Az.: 503.24 Merkblatt zu den Reisekosten bei Dienstreisen und Schulfahrten im In-und Ausland unter Berücksichtigung des Landesreisekostengesetzes

Mehr

Leitfaden Genehmigung von Dienstreisen ab dem

Leitfaden Genehmigung von Dienstreisen ab dem Leitfaden Genehmigung von Dienstreisen ab dem 01.02.2017 für die öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie die Studienseminare in Niedersachsen Dezernat 1 Fachbereich Finanzen

Mehr

Dienstreiseordnung (DRO-HU)

Dienstreiseordnung (DRO-HU) Amtliches Mitteilungsblatt Der Vizepräsident für Haushalt, Personal und Technik Dienstreiseordnung (DRO-HU) Herausgeber: Die Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin Unter den Linden 6, 10099 Berlin

Mehr

Merkblatt zu den Reisekosten bei Dienstreisen und Schulfahrten im In-und Ausland. Dienstreisen und Dienstgänge im Inland

Merkblatt zu den Reisekosten bei Dienstreisen und Schulfahrten im In-und Ausland. Dienstreisen und Dienstgänge im Inland Evangelische Kirche von Westfalen -Das Landeskirchenamt- Az.: 510.001 Merkblatt zu den Reisekosten bei Dienstreisen und Schulfahrten im In-und Ausland unter Berücksichtigung des Landesreisekostengesetzes

Mehr

- Bei Dienstreisen mit dem privaten Kraftfahrzeug gelten hinsichtlich des Versicherungsschutzes die aktuellen Bedingungen des WTB.

- Bei Dienstreisen mit dem privaten Kraftfahrzeug gelten hinsichtlich des Versicherungsschutzes die aktuellen Bedingungen des WTB. Diese Ordnung regelt die Erstattung von Auslagen der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des WTB bei Dienstreisen und Dienstgängen anlässlich von Sitzungen, sowie bei Vertretungen

Mehr

Informationen des Bischöflichen Generalvikariates über die Änderung der Bestimmungen

Informationen des Bischöflichen Generalvikariates über die Änderung der Bestimmungen Informationen des Bischöflichen Generalvikariates über die Änderung der Bestimmungen zur Abrechnung von Reisekosten gemäß der Anlage 8 zur KAVO Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Vorgesetzte

Mehr

Leitfaden Reisekosten im Vorbereitungsdienst

Leitfaden Reisekosten im Vorbereitungsdienst Leitfaden Reisekosten im Vorbereitungsdienst Abrechnung von Reisekosten der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst im niedersächsischen Schuldienst Stand: 15.05.2015 1. Vorbemerkungen:

Mehr

Richtlinien. für die Entschädigung der Organmitglieder in der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall ( 41 SGB IV)

Richtlinien. für die Entschädigung der Organmitglieder in der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall ( 41 SGB IV) Richtlinien für die Entschädigung der Organmitglieder in der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall ( 41 SGB IV) Gültig ab 1. Januar 2013 Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis 1. Reisekosten...

Mehr

Genehmigung von Dienstreisen

Genehmigung von Dienstreisen Genehmigung von Dienstreisen mit Kostenerstattung Leitfaden Stand 01.07.2017 aktuelle Version abrufbar unter www.zuv.uni-freiburg.de/service A-Z, Dienstreisen Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Hinweise

Mehr

Dienstanweisung Nr. 229 Beantragung und Genehmigung von Dienstreisen

Dienstanweisung Nr. 229 Beantragung und Genehmigung von Dienstreisen Dienstanweisung Nr. 229 Beantragung und Genehmigung von Dienstreisen Dienstanweisung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr vom 7. Dezember 2012 Dienstanweisung Nr. 229 Beantragung und Genehmigung von

Mehr

Richtlinie zur Anwendung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) an der Universität Potsdam

Richtlinie zur Anwendung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) an der Universität Potsdam Universität Potsdam Der Präsident Richtlinie zur Anwendung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) an der Universität Potsdam 1. Rechtliche Grundlagen Diese Richtlinie betrifft Dienstreisen aller Beschäftigten

Mehr

FAQ - Häufig gestellte Fragen

FAQ - Häufig gestellte Fragen FAQ - Häufig gestellte Fragen Stand: 07.02.2019 Die folgenden Antworten beziehen sich ausschließlich auf Regelungen nach dem Bayerischen Reisekostengesetz (BayRKG). 1. Fragen zur Genehmigung von Dienstreisen

Mehr

Landesamt für Besoldung und Versorgung. Infobrief 1/13 für Lehrkräfte

Landesamt für Besoldung und Versorgung. Infobrief 1/13 für Lehrkräfte Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Infobrief möchten wir Sie über eine Änderung bei den Reisekostenabrechnungen der Außerunterrichtlichen Veranstaltungen (AuV) informieren und Ihnen nochmals den

Mehr

Vom 7. Mai Geltungsbereich. (1) Reisekostenvergütung wird gewährt an

Vom 7. Mai Geltungsbereich. (1) Reisekostenvergütung wird gewährt an Reisekostenrecht kirchliche Fassung RKR-KF 790 Notverordnung über die Reisekostenvergütung der Pfarrerinnen/Pfarrer und Kirchenbeamtinnen/Kirchenbeamten in der Evangelischen Kirche im Rheinland (Reisekostenrecht

Mehr

(1) Jede Reise muss vor Antritt vom geschäftsführenden Vorstand genehmigt werden.

(1) Jede Reise muss vor Antritt vom geschäftsführenden Vorstand genehmigt werden. Reisekostenordnung des Karateverband Sachsen-Anhalt e. V. Präambel Personen, die im Auftrag des Karateverband Sachsen-Anhalt e. V. Reisen unternehmen, haben, vorbehaltlich des Haushaltslage des Karateverbandes

Mehr

Genehmigung von Dienstreisen

Genehmigung von Dienstreisen Genehmigung von Dienstreisen mit Kostenerstattung Leitfaden Stand 01.04.2016 aktuelle Version abrufbar unter www.zuv.uni-freiburg.de/service A-Z, Dienstreisen Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Hinweise

Mehr

EINLEITENDE INFORMATIONEN ZU REISEKOSTEN

EINLEITENDE INFORMATIONEN ZU REISEKOSTEN EINLEITENDE INFORMATIONEN ZU REISEKOSTEN Die Grundlagen für die Berechnung der Reisekosten sind im Landesreisekostengesetz (LRKG) geregelt. Erlöschung des Reisekostenanspruches: 6 Monate ab Eingangsdatum

Mehr

Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig. Richtlinie über die Durchführung von Exkursionen und die Gewährung von Exkursionszuschüssen

Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig. Richtlinie über die Durchführung von Exkursionen und die Gewährung von Exkursionszuschüssen Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Richtlinie über die Durchführung von Exkursionen und die Gewährung von Exkursionszuschüssen Inhalt 1. Grundsätzliche Regelungen 1.1 Begriffsbestimmung 1.2 Teilnehmer

Mehr

Leitfaden Reisekosten im Vorbereitungsdienst

Leitfaden Reisekosten im Vorbereitungsdienst Leitfaden Reisekosten im Vorbereitungsdienst Abrechnung von Reisekosten der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst im niedersächsischen Schuldienst Stand: März 2017 Inhalt 1 Vorbemerkungen...

Mehr

INFORMATIONEN ZU REISEKOSTEN

INFORMATIONEN ZU REISEKOSTEN INFORMATIONEN ZU REISEKOSTEN Die Grundlagen für die Berechnung der Reisekosten sind im Landesreisekostengesetz (LRKG) geregelt. Erlöschung des Reisekostenanspruches: 6 Monate ab Eingangsdatum 187ff.BGB

Mehr

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 22 Abs. 1 Nr. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 07.03.2017 (SächsGVBl. Nr. 4/2017 vom 30.03.2017, Seite 101

Mehr

1 Antrag auf Erstattung von Reisekosten

1 Antrag auf Erstattung von Reisekosten 1 Antrag auf Erstattung von Reisekosten 1.1 Menü DRIVE-BW Reisekosten abrechnen Die Erstattung Ihrer Reisekosten beantragen Sie über das Menü Reisekosten abrechnen : Bitte hier die Reisekosten abrechnen.

Mehr

13. Ich/wir versichere(n) pflichtgemäß die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner/unserer Angaben.

13. Ich/wir versichere(n) pflichtgemäß die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner/unserer Angaben. Anhang Anlage Beantragung einer Dienstreise Aus-/Fortbildungsreise IT-Reise Name, Vorname a) Adresse der Wohnung, von der aus arbeitstäglich der Dienst angetreten wird b) Adresse an weiterem Wohnort (ggf.

Mehr

1. Habe ich Anspruch auf Reisekostenvergütung?

1. Habe ich Anspruch auf Reisekostenvergütung? - Dienstleistungszentrum - FACHBEREICH Reisekosten THEMATIK FAQ s Reisekostenvergütung bei Auslandsdienstreisen Inhalt 1. Habe ich Anspruch auf Reisekostenvergütung? 2. Wie kann ich meinen Anspruch auf

Mehr

Entschädigungsregelung

Entschädigungsregelung Entschädigungsregelung des Bundesversicherungsamtes als zuständige Stelle nach 73 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes für die im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes ehrenamtlich tätigen Personen vom 1. Juni

Mehr

Information Dienstreisen

Information Dienstreisen Darja Helbig Team 3.3 - Personalservice Telefon 0211 / 81-13362 E-Mail: darja.helbig@fh-duesseldorf.de Information Dienstreisen Stand 04 2013 Genehmigung von Dienstreisen Diese Information bietet nützliche

Mehr

Dienstreiseordnung der Humboldt-Universität (Hochschulbereich)

Dienstreiseordnung der Humboldt-Universität (Hochschulbereich) Der Präsident Dienstreiseordnung der Humboldt-Universität (Hochschulbereich) Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlage 2. Begriffsbestimmungen 2.1. Dienstreisende 2.2. Dienstreise 2.3. Dienstgang 2.4. Dienstgeschäft

Mehr

Spesen- und Reisekostenordnung

Spesen- und Reisekostenordnung Handballverband MV Spesen- und Reisekostenordnung Seite 1 von 8 Spesen- und Reisekostenordnung des Handballverbandes Mecklenburg/Vorpommern e.v. Handballverband MV Spesen- und Reisekostenordnung Seite

Mehr

Klicken Sie hier, um die Dienststelle einzugeben.

Klicken Sie hier, um die Dienststelle einzugeben. Klicken Sie hier, um die Dienststelle einzugeben. Muster-Dienstanweisung für den Einsatz von BayRMS (Bayerisches Reisemanagement System) INHALT 1 Vorbemerkung... 2 2 Allgemeines... 2 3 Reisevorbereitung...

Mehr

Landesamt für Besoldung und Versorgung. Infobrief 1/09 Stand: 21.04.09

Landesamt für Besoldung und Versorgung. Infobrief 1/09 Stand: 21.04.09 Infobrief 1/09 Stand: 21.04.09 Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen Sie zukünftig über Änderungen oder Neuerungen im Dienstreisemanagement mit unserem neuen Infobrief informieren. Erstmals möchten

Mehr

Antrag auf Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen im Rahmen der Unfallfürsorge

Antrag auf Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen im Rahmen der Unfallfürsorge Anhang 1 Zur Untersuchung des Unfalles vom Ne, Vorne: geb. : Antrag auf Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen im Rahmen der Unfallfürsorge Bitte beachten Sie die Hinweise zum Sachschadenersatz

Mehr

info Genehmigung von Dienstreisen

info Genehmigung von Dienstreisen Darja Hannover Team Personalservice 3.36 T +49 211 4351-8334 darja.hannover@hs-duesseldorf.de info Tatjana Reider Team Personalservice 3.36 T +49 211 4351-8344 tatjana.reider@hs-duesseldorf.de Information

Mehr

Bremisches Reisekostengesetz (BremRKG)

Bremisches Reisekostengesetz (BremRKG) Bremisches Reisekostengesetz (BremRKG) Zum 28.02.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Bitte folgen Sie diesem Link, um die Tabelle an dieser Stelle auf dem Transparenzportal Bremen zu betrachten.

Mehr

R U N D S C H R E I B E N Nr. 14/2009

R U N D S C H R E I B E N Nr. 14/2009 Die Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Finanzen. Rudolf-Hilferding-Platz 1. 28195 Bremen Auskunft erteilt Petra Schoppmann Dienststellen, Betriebe und Einrichtungen gemäß

Mehr

Entschädigungsregelung. für die. ehrenamtlichen Mitglieder. der

Entschädigungsregelung. für die. ehrenamtlichen Mitglieder. der Entschädigungsregelung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Organausschüsse, der Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse sowie der Rentenausschüsse der Berufsgenossenschaft

Mehr

Aktuelles aus Finanzen und Verein Fahrkosten richtig abrechnen

Aktuelles aus Finanzen und Verein Fahrkosten richtig abrechnen Aktuelles aus Finanzen und Verein Fahrkosten richtig abrechnen Doris Engelhardt Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.v. Wann können Fahrkosten (Reisekosten) abgerechnet werden? Liegt nach Prüfung und

Mehr

Richtlinie zur Verwendung von Zuschussmitteln für studienfördernde Veranstaltungen außerhalb des Hochschulortes (Exkursions-Richtlinie)

Richtlinie zur Verwendung von Zuschussmitteln für studienfördernde Veranstaltungen außerhalb des Hochschulortes (Exkursions-Richtlinie) Richtlinie zur Verwendung von Zuschussmitteln für studienfördernde Veranstaltungen außerhalb des Hochschulortes (Exkursions-Richtlinie) (gemäß Beschluss der Hochschulleitung der Hochschule für Musik vom

Mehr

Ortsrecht Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder und sonstiger Mitglieder kommunaler Vertretungen der Stadt Nienburg/Weser

Ortsrecht Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder und sonstiger Mitglieder kommunaler Vertretungen der Stadt Nienburg/Weser Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder und sonstiger Mitglieder kommunaler Vertretungen der Stadt Nienburg/Weser INHALTSVERZEICHNIS Seite Inhaltsverzeichnis 1 1 Geltungsbereich 2 2 Aufwandsentschädigung

Mehr

Anwendungshinweise zur Abrechnung von Wegstrecken (Sammelantrag)

Anwendungshinweise zur Abrechnung von Wegstrecken (Sammelantrag) Hessisches Kultusministerium Musterfall Anwendungshinweise zur Abrechnung von Wegstrecken (Sammelantrag) Über das Reiseschema HKM: Wegstrecke Sammelantrag können Sie zur Vereinfachung gegenüber der Einzelbeantragung

Mehr

Was tun bei Dienstreisen, Schulfahrten.?

Was tun bei Dienstreisen, Schulfahrten.? Was tun bei Dienstreisen, Schulfahrten.? Das Vorgehen in diesen Fällen ist oft recht verwirrend, einem ständigen Wandel unterworfen, andererseits aber auch dienstrechtlich klar geregelt und somit rechtlich

Mehr

1.1.2 bei Benutzung von Luftfahrzeugen grundsätzlich die Kosten für die Benutzung der niedrigsten Flugklasse;

1.1.2 bei Benutzung von Luftfahrzeugen grundsätzlich die Kosten für die Benutzung der niedrigsten Flugklasse; Richtlinien für die Entschädigung der Mitglieder der ehrenamtlichen Organe, der Organausschüsse, der Widerspruchsausschüsse, der Rentenausschüsse und der Beiräte der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und

Mehr

Richtlinie für Reisen von Mitgliedern des Landtags Brandenburg

Richtlinie für Reisen von Mitgliedern des Landtags Brandenburg Anlage 7 Richtlinie für Reisen von Mitgliedern des Landtags Brandenburg in der Fassung des Beschlusses des Präsidiums vom 18. Juni 2014, geändert durch Beschluss vom 1. Juli 2015 Zur Durchführung des 11

Mehr

Bisher wurden Reiseanträge und Reiseabrechnungen in Papierform abgewickelt:

Bisher wurden Reiseanträge und Reiseabrechnungen in Papierform abgewickelt: Fakultät für Mathematik: Reisen (Antrag und Abrechnung) Bisher wurden Reiseanträge und Reiseabrechnungen in Papierform abgewickelt: Folgende Verfahrensschritte sind bei der Beantragung und Abrechnung von

Mehr

Ministerium der Finanzen

Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg Postfach 900255 14438 Potsdam Oberste Landesbehörden des Landes Brandenburg Steinstraße 104-106 14480 Potsdam Bearb.: Herr Hamacher Gesch-Z.: 45.5 2704-11.1 Hausruf: (0331) 866-6455

Mehr

Gesetz über die Reisekostenvergütung für die bremischen Beamten (Bremisches Reisekostengesetz - BremRKG)

Gesetz über die Reisekostenvergütung für die bremischen Beamten (Bremisches Reisekostengesetz - BremRKG) Gesetz über die Reisekostenvergütung für die bremischen Beamten (Bremisches Reisekostengesetz - BremRKG) Bremisches Reisekostengesetz Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 17.04.2003 bis 30.06.2009 G aufgeh.

Mehr

Bundesreisekostengesetz (BRKG)

Bundesreisekostengesetz (BRKG) Bundesreisekostengesetz BRKG 727 Bundesreisekostengesetz (BRKG) Vom 26. Mai 2005 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert am 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 285) 1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt Art

Mehr

Verordnung über die Fahrt- und Reisekostenvergütung der Pfarrer und Vikare (Pfarrer-Reisekostenverordnung PfrRKV)

Verordnung über die Fahrt- und Reisekostenvergütung der Pfarrer und Vikare (Pfarrer-Reisekostenverordnung PfrRKV) Pfarrer-Reisekostenverordnung PfrRKV 447 Verordnung über die Fahrt- und Reisekostenvergütung der Pfarrer und Vikare (Pfarrer-Reisekostenverordnung PfrRKV) vom 14. Dezember 1983 KABl. 1984 S. 14 Änderungen

Mehr

- Entschädigungssatzung -

- Entschädigungssatzung - Satzung der Hansestadt Osterburg (Altmark) über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger sowie über die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters - Entschädigungssatzung - Aufgrund der 8, 35 und

Mehr

Satzung des Landkreises Rostock über die SchülerbeiOrderung und Erstattung von Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung)

Satzung des Landkreises Rostock über die SchülerbeiOrderung und Erstattung von Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung) Satzung des Landkreises Rostock über die SchülerbeiOrderung und Erstattung von Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung) Auf der Grundlage des 92 in Verbindung mit 5 Abs. 3 bis 6 der Kommunalverfassung

Mehr

Dienstreise-Richtlinien der Technischen Universität Berlin vom 14. Mai Rechtsgrundlagen S. 2

Dienstreise-Richtlinien der Technischen Universität Berlin vom 14. Mai Rechtsgrundlagen S. 2 Dienstreise-Richtlinien der Technischen Universität Berlin vom 14. Mai 1996 1. Rechtsgrundlagen S. 2 2. Begriffsbestimmungen 2.1 Dienstreise S. 2 2.2 Dienstgeschäft S. 2 2.3 Dienstreisende S. 2 3. Arten

Mehr

Ordnung über die Vergütung von Dienstfahrten für hauptamtliche Mitarbeiter des Bistums Trier im pastoralen Dienst Vom 2. Mai 2005 (KA 2005 Nr.

Ordnung über die Vergütung von Dienstfahrten für hauptamtliche Mitarbeiter des Bistums Trier im pastoralen Dienst Vom 2. Mai 2005 (KA 2005 Nr. Ordnung über die Vergütung von Dienstfahrten für hauptamtliche Mitarbeiter des Bistums Trier im pastoralen Dienst Vom 2. Mai 2005 (KA 2005 Nr. 108) 1 Persönlicher Geltungsbereich (1) Diese Ordnung gilt

Mehr

vom Aufwandsentschädigungen (Monatsbeträge)

vom Aufwandsentschädigungen (Monatsbeträge) Satzung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig über Aufwandsentschädigungen, Auslagenersatz, Verdienstausfall, Fahr- u. Reisekosten (Entschädigungssatzung) vom 01.03.2012 Aufgrund des 5 des Gesetzes

Mehr

1 Aufwandsentschädigung für Kreistagsabgeordnete

1 Aufwandsentschädigung für Kreistagsabgeordnete Satzung über die Zahlung von Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld sowie über den Ersatz von Verdienstausfall und Fahrtkosten an die Kreistagsabgeordneten des Landkreises Ammerland und die nicht dem Kreistag

Mehr

ANTRAG AUF BEWILLIGUNG EINER REISEBEIHILFE für eine Gruppenexkursion

ANTRAG AUF BEWILLIGUNG EINER REISEBEIHILFE für eine Gruppenexkursion ANTRAG AUF BEWILLIGUNG EINER REISEBEIHILFE für eine Gruppenexkursion Name, Vorname des Antragstellers: Anschrift und E-Mail des Antragstellers: Vorhaben (ausführlich erläutern): Name, Vorname der teilnehmenden

Mehr

1 Anwendungsbereich. 2 Verdienstausfall

1 Anwendungsbereich. 2 Verdienstausfall Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Ballenstedt, für die Mitglieder des Ortschaftsrates und für die in der Stadt ehrenamtlich

Mehr

Entschädigungsregelung. für die. ehrenamtlichen Mitglieder. der

Entschädigungsregelung. für die. ehrenamtlichen Mitglieder. der Entschädigungsregelung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Organausschüsse, der Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse sowie der Rentenausschüsse der Berufsgenossenschaft

Mehr

1. Habe ich Anspruch auf Reisekostenvergütung?

1. Habe ich Anspruch auf Reisekostenvergütung? Abteilung D - Dienstleistungszentrum - FACHBEREICH THEMATIK Reisekosten FAQ s Reisekostenvergütung bei Inlandsdienstreisen Inhalt 1. Habe ich Anspruch auf Reisekostenvergütung? 2. Wie kann ich meinen Anspruch

Mehr

Abrechnungsformular zur Bezuschussung aus Landesmitteln

Abrechnungsformular zur Bezuschussung aus Landesmitteln Eingangsstempel CV NRW Abrechnungsformular zur Bezuschussung aus Landesmitteln an den ChorVerband NRW e.v. Brückstraße 45 44135 Dortmund Diesem Formular beizufügen sind: Programmablauf / Sachbericht /

Mehr

Satzung. 1 Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeld für Kreistagsabgeordnete

Satzung. 1 Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeld für Kreistagsabgeordnete Satzung über Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder, Fahrtkostenvergütung und Erstattung von Verdienstausfall für Kreistagsabgeordnete, Ehrenbeamte und andere ehrenamtlich tätige Mitglieder von Ausschüssen

Mehr

II. Änderungen von bisherigem zu neuem BRKG

II. Änderungen von bisherigem zu neuem BRKG POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden nachrichtlich: Für das Reisekostenrecht zuständige oberste Landesbehörden HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT BEARBEITET VON Alt-Moabit

Mehr

II. Änderungen von bisherigem zu neuem BRKG

II. Änderungen von bisherigem zu neuem BRKG POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden nachrichtlich: Für das Reisekostenrecht zuständige oberste Landesbehörden HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT BEARBEITET VON Alt-Moabit

Mehr

Reisekostenordnung der Bayerischen (Erz )Diözesen ( zuletzt geändert am zum )

Reisekostenordnung der Bayerischen (Erz )Diözesen ( zuletzt geändert am zum ) Reisekostenordnung der Bayerischen (Erz )Diözesen ( zuletzt geändert am 04.08.2008 zum 01.08.2008) 1 Geltungsbereich Diese Ordnung regelt die Erstattung von Auslagen für Dienstreisen und Dienstgänge (Reisekostenvergütung)

Mehr

Dienstvereinbarung 1/2014

Dienstvereinbarung 1/2014 Dienstvereinbarung 1/2014 Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement SGB II Jobcenter Osnabrück, Stadt Stand: 17.08.2016 Geschäftszeichen: II-1201.2 / 5314 (Fallmanagement / Personalentwicklung)

Mehr

Entschädigungssatzung Seite 1

Entschädigungssatzung Seite 1 Entschädigungssatzung Seite 1 Satzung über die Entschädigung der Mitglieder der Landschaftsversammlung und der sachkundigen Bürger in den Ausschüssen sowie über Zuschüsse an die Fraktionen vom 16. März

Mehr