I n t e rnet in der Schule

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1 I n t e rnet in der Schule Empfehlungen zur Umsetzung der Datenschutz-Rahmenbedingungen Von Dr. Beat Rudin und Pascale Leuenberger Friedlin* Neue Medien eine tolle Chance auch für die Schule Das Internet verändert die Welt auch die Schulwelt. Es bietet als neues Unterrichtsmedium viele Vorteile der Informationsbeschaffung. Es eröffnet den Schüler(inne)n, aber auch den Lehrpersonen neue Perspektiven in der Informations- und Kommunikationsgesellschaft. Aus dem Schulzimmer heraus sind weltweit Informationen abrufbereit wir können aus dem Schulzimmer heraus weltweit mit anderen Menschen kommunizieren, einzeln oder in Gruppen. Neue Medien auch ein paar neue Risiken Die Welt kommt zu uns ins Schulzimmer aber damit kann die Welt auch zu uns ins Schulzimmer schauen. Oder noch weiter. Bei allen Chancen und Vorteilen dürfen wir deshalb auch vor den Risiken und Gefahren nicht die Augen verschliessen: Ohne spezielle Massnahmen ist die Sicherheit der Kommunikation nicht gewährleistet: Nicht nur unser Gegenüber kann lesen, was wir ihm mitteilen (keine Vertraulichkeit). Wir wissen nicht unbedingt und können nicht überprüfen, wer unser Gegenüber im Internet oder im E- Mail-Verkehr ist (keine Authentizität). Und was wir bekommen, ist nicht unbedingt das, was unser Gegenüber an uns gesandt hat oder was eine Anbieterin anbietet (keine Integrität). Im Internet lauern Gefahren für die Privatsphäre der User, weil Daten auf Websites 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr weltweit schrankenlos abrufbar und miteinander verknüpfbar, weiter bearbeit- und verbreitbar sind, ohne Kenntnis der Betroffenen und ausser Kontrolle der Schule. Gefahr für die Privatsphäre der User droht auch daher, dass wir bei jedem Besuch einer Website, mit jedem , mit jedem Absenden eines Online-Formulars und mit jeder Äusserung in einer Chat Group Datenspuren hinterlassen im World Wide Web, die zum Teil auch mit Hilfe von Cookies gezielt gesammelt und mit der Methode des Data Mining miteinander kombiniert werden bis hin zur Erstellung eigentlicher Persönlichkeitsprofile über uns. Es lauern im Internet Gefahren für die Integrität der User und den Ruf der Schule, weil wir auf rechtswidrige Inhalte stossen können (Rassismus, Gewalt, Pornografie, Terrorismus, Ehrverletzungen usw.), weil wir uns strafbar machen können, wenn wir solche Inhalte weiterverbreiten, oder weil die Schulinfrastruktur für strafbare Aktionen missbraucht werden kann (z.b. durch «denial of service attacks»). Durch die Informationsbeschaffung im Internet droht Gefahr für die Qualität unserer Arbeit, weil im Internet nicht bloss Wertvolles, Sinnvolles, Interessantes und Gutes verfügbar ist, sondern auch Wertloses, Sinnloses, Komisches, Schlechtes, und sich neue Probleme stellen bei der Prüfung der Seriosität einer Information oder Quelle. Ausserdem drohen der Schulinfrastruktur Gefahren durch Viren, Trojanische Pferde und andere schädliche Programme, welche im harmloseren Fall den Unterrichtsbetrieb stören, in schwereren Fällen und bei fehlenden Sicherheits- und Abwehrmassnahmen noch schwerere Schäden anrichten können. Datenschutz Schutz der Persönlichk e i t s re c h t e Datenschutz ist Schutz der Persönlichkeitsrechte. Alle Menschen haben einen Anspruch auf den Schutz ihrer Privatsphäre, ihrer «privacy». Das Datenschutzgesetz nimmt deshalb auch die Schule in die Pflicht für den Schutz der Persönlichkeitsrechte, wenn sie ihre Schüler(innen) mit Fakten 3/00 3

2 Eine Website ins I n t e rnet stellen das können (fast) alle. Dabei die Privatsphäre der Schüler und Lehre r achten das zeichnet Sie aus! den neuen Medien vertraut machen will. Die Schule hat die ihr anvertrauten Menschen zu schützen auch vor den neuen Gefahren, die mit der Einführung neuer Medien entstehen. Dabei hat sie nach dem Schulgesetz die Privatsphäre zu achten. Wann kommt denn bei den neuen Medien der Datenschutz ins Spiel? Einmal, wenn die Schule selber Personendaten über Schüler(innen) oder Lehrer(innen) im Internet veröffentlicht, zum andern auch, wenn die Schule das User- Verhalten aufzeichnen und überwachen will, um auf diese Weise die Einhaltung von Nutzungsregeln zu überwachen. Und schliesslich auch, wenn sie den Schüler(inne)n ein die Privatsphäre schonendes Nutzungsverhalten nahe bringen will. Zur Unterstützung haben wir bei verschiedenen Schulen und Schulgremien Informationsveranstaltungen durchgeführt, um für die Gefahren und Risiken zu sensibilisieren und um Wege aufzuzeigen, wie die Schule ihre Verantwortung tragen kann und privatsphärenschonend die Chancen und Vorteile der neuen Medien nutzen kann. Letztlich geht es um die Vermittlung einer neuen Medienkompetenz und die Förderung der Selbstverantwortung im Umgang mit den neuen Medien. Dazu gehört eine ganze Palette von Massnahmen, unter anderem auch der privatsphärenschonende Umgang mit den neuen Medien, sei es in der Nutzung des Internets und seiner Dienste, sei es in der Betreuung und Aufsicht über die Nutzung und beim Aufbau von Schulwebsites. I n t e rnet an den Schulen und Datenschutz Empfehlungen Wir haben aus datenschutzrechtlicher Sicht Empfehlungen zu den folgenden Punkten formuliert: Verantwortlichkeiten klar regeln nicht bloss für die technische Umsetzung, auch für die Information der Schüler(innen), der Eltern, für die Schulung und Unterstützung der Lehrer(innen), für die Aufsicht und Betreuung der Schüler(innen) und für die Betreuung von Schulwebsites. Klare Nutzungsregeln aufstellen für die Nutzung (Netiquette, Ehrencodex), über den Nutzungszweck, das Nutzungs«umfeld» (im Unterricht, ausserhalb des Unterrichts, nur mit oder auch ohne Aufsicht) sowie für die Durchsetzung dieser Regeln sorgen. Mit Information bei den Eltern das Vertrauen gewinnen gerade bei den unteren Schulstufen wird es in der ersten Zeit entscheidend sein, bei den Eltern durch sachliche Information über Nutzen und Risiken, über Regeln, Aufsicht und Betreuung, Ängste und Befürchtungen abzubauen und das Vertrauen in die Wahrnehmung der Verantwortung durch die Schule zu stärken. Den Lehrer(inne)n mit Schulung einen Vorsprung verschaffen insbesondere im Bereich der Medienkompetenz und der Betreuung der Schüler(innen). Die Schüler(innen) informieren und sensibilisieren aufklären über Nutzen und Risiken, über Regeln (Netiquette, Nutzungsregeln) und ihre Durchsetzung, über Möglichkeiten zur sicheren Nutzung der neuen Medien (Sicherheitstipps), und damit die Selbstverantwortung fördern. 4 Fakten 3/00

3 Mit Aufsicht, Betreuung und Überwachung die Einhaltung der Nutzungsregeln sicherstellen die Schüler(innen) in die Pflicht nehmen, primär transparent durch persönliche Aufsicht und Betreuung, allenfalls durch nichtpersonenbezogene Systemüberwachung; personenbezogene Überwachung erst bei konkretem Verdacht und nach ausdrücklicher Ankündigung (beim Verdacht auf strafbare Handlungen Strafverfolgungsbehörden einschalten). Datensicherheit gewährleisten durch technische, organisatorische und rechtliche Massnahmen, insbesondere auch durch die Durchsetzung der Benutzungsregeln, durch Virenschutz, Datensicherung und Optimierung der Sicherheitseinstellungen des Browsers. Mittelfristig wird das nicht anders gehen als durch den Aufbau eines Schulnetzes mit professioneller Betreuung. Ein weiterer Bereich, wo zurzeit noch eine grosse Unsicherheit herrscht, ist die Veröffentlichung von Personendaten auf Schulwebsites. Dazu haben wir in Zusammenarbeit mit Vertreter(inne)n verschiedener Schulbehörden eine separate Empfehlung ausgearbeitet (siehe S. 6). Es geht darum aufzuzeigen, welche Personendaten unter welchen Voraussetzungen veröffentlicht werden dürfen und dazu zu animieren, Kreativeres als bloss Listen über die Lehrer(innen) und Schüler(innen) ins Web zu stellen! Auf dem Weg zur E-School? Sind wir auf dem Weg zur E-School? Darüber mögen die Fachleute streiten auf jeden Fall wird das Internet auch die Schule in den nächsten Jahren erheblich verändern, so wie E-Government die staatlichen Verwaltungen und E-Commerce die Wirtschaftswelt. Und hier wie dort ist für die Akzeptanz mitentscheidend, wie mit dem Schutz der Privatsphäre umgegangen wird. Oder kürzer: Keine erf o l g re i c h e E-School (kein erf o l g re i c h e s E - G o v e rnment, kein erf o l g- reicher E-Commerce) ohne E-Privacy und E-Security! * D r. Beat Rudin ist Datenschutzbeauftragter, Pascale Leuenberger Friedlin S t e l l v e rt retende Datenschutzbeauftragte des Kantons Basel-Landschaft. L i t e r a t u rh i n w e i s e I n f o rmatik und Gesellschaft, Input, Interkantonale Lehrmittelzentrale h t t p : / / w w w. s c h u l i n f o rm a t i k. c h / l i n k s / i n p u t l i n k s / i n p u t l i n k s. h t m l Leitfaden und Merkblätter der Commission d accès à l inform a t i o n du Québec (Kanada) zum Thema: Internet in der Schule h t t p : / / w w w. c a i. g o u v.qc.ca/commissi.htm oder h t t p : / / w w w. c a i. g o u v. q c. c a / i n f o h i g h. h t m Die klassische Netiquette h t t p : / / w w w. n e t s e rv i c e. c h / g e rm a n / n e t i q u e t t e _ g e r. h t m l F B I - S i c h e rheitstipps für Kinder im Intern e t h t t p : / / w w w. b l i n d e - k u h. d e / f b i t i p s. h t m l Jugendschutz im Internet, Umgang mit gefährdenden Inhalten ( P o rnografie, Rechtsextremismus, Gewalt) h t t p : / / a u l a. b i a s. c h / d i d a k t i k / j u g e n d s c h u t z. h t m Süss, D. Das Internet und das «Unerwünschte» h t t p : / / w w w. e d u c a. c h / d o k u m e n t a t i o n / a rt i k e l / j u g e n d s c h u t z. h t m l Zentralstelle der (deutschen) Länder für Jugendschutz in Mediendiensten h t t p : / / w w w. j u g e n d s c h u t z. n e t Bundesamt für Wi rtschaft und Technologie, Bundesministerium des Innern, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Sicherheit im I n t e rnet Sicherheit in der Inform a t i o n s g e s e l l s c h a f t h t t p : / / w w w. s i c h e rh e i t - i m - i n t e rn e t. d e / t h e m e s / t h e m e s. p h t m l S p ü rck, D. (2000). Kinder- und Jugendschutz im Internet. Aufgaben, Methoden, Wirksamkeit. in: Diskurs, 1, S Weiss, R.H. (2000). Gewalt, Medien und Aggressivität bei Schülern. B e rn: Hogre f e We i t e re Literaturhinweise unter folgenden URL-Adre s s e n : h t t p : / / w w w. e d u c a. c h / d o k u m e n t a t i o n / h i n w e i s e / r a t g e b e r. h t m l h t t p : / / w w w. e d u c a. c h / d o k u m e n t a t i o n / h i n w e i s e / u n t e rr i c h t s h i l f e n. h t m l h t t p : / / w w w. e d u c a. c h / d o k u m e n t a t i o n / a rt i k e l / i n t e rn e t. h t m l Fakten 3/00 5

4 Personendaten auf Schulwebsites* 1 Keine Einschränkungen für die Bekanntgabe nichtpersonenbezogener Daten Informationen ohne Personenbezug, z.b. Terminlisten, Informationen über die Schule, Ordnungen, Terminkalender, Adressen schulnaher Institutionen und Ähnliches sind unter datenschutzrechtlichem Blickwinkel selbstverständlich unproblematisch. 2 Angaben über die Schüler(innen) und freiwillige Zustimmung der mündigen Schüler(innen) bzw. der Erziehungsberechtigten sollen keine personenbezogenen Angaben über Schüler(innen), höchstens (Klassen-)Listen mit Vorname und allenfalls erstem Buchstaben des Namens, aber ohne weitere Angaben (keine private Adresse, Telefonnummer, - Adresse, Foto usw.) bekannt gegeben werden. Sollen Fotos der Schüler(innen) (z.b. des ganzen Schulhauses oder der Klassen) veröffentlicht werden, dann soll dies ohne identifizierende Namensnennung («Hintere Reihe v.l.n.r....») geschehen. Selbst in einem solchen Fall ist allerdings ein allfälliger Widerspruch der Berechtigten gegen die Veröffentlichung zu beachten. Es ist darauf zu achten, dass nicht über «sprechende» Foto-Dateinamen (petermuster.jpg) oder -Adressen (vorname.name@provider.ch) die weggelassenen Nachnamen doch wieder bekannt werden. Wir raten aber mindestens für Schulen unterhalb der Sekundarstufe 2 davon ab, Fotos mit voller Namensnennung und weiteren Angaben (z.b. Adresse, Telefonnummer) ins Internet zu stellen, selbst wenn die Zustimmung der Berechtigten vorliegt. Können Kinder direkt mit dem Namen angesprochen werden, kann diese scheinbare Vertrautheit zum gefährlichen Abbau von Vorsicht führen. 3 Angaben über Lehre r ( i n n e n ) (inkl. Schulleitung) und freiwillige Zustimmung der Betroffenen sollen keine über die Nennung von Name, Vorname und Funktion hinausgehenden personenbezogenen Angaben über Lehrer(innen) bekannt gegeben werden, also keine Privatadresse, kein Wohnort, keine Privattelefonnummer, keine Privat- -Adresse, keine Foto usw. 4 Angaben über die Schulpflegem i t g l i e d e r Empfehlung: Namen und Vornamen der Schulpflegemitglieder dürfen auf Schulwebsites wiedergegeben werden, weitere Angaben zur Erreichbarkeit nur, wenn keine zentrale Ansprechstelle bestimmt ist. Wir empfehlen, die Frage einvernehmlich mit der Schulpflege zu klären. 5 Angaben über weitere Personen und freiwillige Zustimmung der betroffenen Personen sollen keine personenbezogenen Angaben über weitere Personen (wie Therapeut[inn]en usw.) veröffentlicht werden. 6 Einsatz von We b c a m s Empfehlung: Weil bei der Aufnahme durch Webcams die ausdrückliche Zustimmung der aufgenommenen Personen praktisch nicht eingeholt werden kann, empfehlen wir den Verzicht auf den Einsatz solcher Kameras. Sollen 6 Fakten 3/00

5 sie trotzdem eingesetzt werden, so muss gewährleistet werden, dass die durch die Kamera erfassten und im Internet wiedergegebenen Personen nicht bestimmbar sind. Der Einsatz ist so zu gestalten, dass auf Grund der Aufnahmen auch bei Nachbearbeitung mit Bildbearbeitungstools keine Personen bestimmbar sind (Standort der Kamera, Bildausschnitt, Brennweite des Objektivs, Rasterung der Bilder, keine Zoom-Möglichkeit usw.). Ausserdem dürfen die übertragenen Bilder nicht aufgezeichnet werden. 7 Links auf Websites, die nicht unter der Ve r a n t w o rtung der Schule stehen Empfehlung: Vorsicht ist geboten bei Links auf Websites, die nicht unter der Verantwortung der Schule stehen. Die strafrechtliche Relevanz solcher Links ist noch ungeklärt. Wir empfehlen, entweder auf solche Links zu verzichten oder dann unmittelbar bei den Links deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass die Schule keine Kontrolle darüber hat. Im zweiten Fall ist eine periodische Kontrolle der Links vorzunehmen, und auf jeden Fall sind solche Links sofort zu löschen, bei denen Sie erkennen oder darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie zu rechtswidrigen Inhalten führen. Als rechtswidrig gelten nicht bloss rassistische oder pornografische, sondern auch einfach ehrverletzende Inhalte (z.b. Rangliste der dümmsten Lehrer, der hässlichsten Lehrerinnen, der verlogensten Politiker u.ä.). -Adressen), dann weisen Sie darauf hin, dass das Versenden von elektronischen Nachrichten ohne Verschlüsselung und die Verwendung digitaler Signaturen mit Risiken verbunden ist, z.b. durch einen Hinweis «Warnung: Der - Verkehr ist unsicher. Vertrauliches gehört deshalb nicht in s.» Trotzdem oder erst re c h t : Tolle We b s i t e s! Kann man denn überhaupt noch etwas auf die Website einer Schule stellen?! Und ob! Schauen Sie sich einmal Schulwebsites an! Es gibt ganz tolle Beispiele von Reportagen über Schul- oder Klassenanlässe, über Theateraufführungen oder Schulfeste, über Themenwochen oder Exkursionen, fantastische Beispiele von Arbeiten von Schüler(inne)n oder Klassen. Schauen Sie sich um im Web! Nehmen Sie die Herausforderung an! Es gibt bestimmt Kreativeres ins Web zu stellen als Listen über Schüler(innen) und Lehrer(innen)! * Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten des Kantons Basel-Landschaft 8 We i t e re Empfehlung, um die Persönl i c h k e i t s rechte zu schützen Empfehlung: Wenn die Möglichkeit der Kommunikation per übers Internet angeboten wird (etwa durch die Angabe von Fakten 3/00 7

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