Gemeinde Flintbek Flintbek, Der Bürgermeister 10.4/ Öffentlicher Teil - Sitzungsvorlage
|
|
- Erich Frank
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gemeinde Flintbek Flintbek, Der Bürgermeister 10.4/ Öffentlicher Teil - Sitzungsvorlage TOP 4 Personalkonzept der Gemeindekindertagesstätte Ich & Du Zu beteiligende Gremien: Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur u. Soziales am BJKS / DS-Nr. 25/12 Rechtliche Bedeutung: 14 KiTaG 15 KiTaG 4 KiTa-VO 5 Krippen KiTa-VO 6 Kindergärten KiTa-VO Auszug aus der Empfehlung des SHGT zur Musterfinanzierungsvereinbarung für Kindertageseinrichtung vom Finanzielle Auswirkungen: Mehrkosten für Verfügungszeiten (incl. Ausfallzeiten) und der dadurch entstehenden Fehlzeiten Stelle Erzieherin = ~ ,00 / Jahr Stelle/n SPA = ~ ,00 / Jahr Zu beachtende Ziele und Grundsätze: Kinder & Jugend Ziele: Erfüllung der personellen Mindeststandards, um dem individuellen Betreuungsbedarf gerecht zu werden. Grundsätze: Schaffung von positiven Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche und ihre Familien. A Sachverhalt Die Gemeindevertretung Flintbek hat in ihrer Sitzung am den Beschluss gefasst, den Standort Kindertagesstätte im Butenschönsredder aufzugeben und mit drei u3 und drei ü3 Gruppen an einem neuen Standort zu errichten. Durch diesen Beschluss wurde der Erweiterung der Gemeindekindertagesstätte um zwei Krippengruppen zugestimmt. Dieses zieht personelle Veränderungen nach sich. \\Client\O$\Thomsen\Sitzungen\BJKS \BJKS Personalkonzept Kita.docx - vom :08:00 gedruckt/geändert von
2 - 2 - Hierbei sind unter Einhaltung der Mindeststandards folgende gesetzliche Grundlagen zu beachten: 4 KiTa-VO Personalbedarf (1)Die Ermittlung und Feststellung des Personalbedarfs umfasst alle anfallenden Arbeiten inund außerhalb des Gruppendienstes sowie die Ausfallzeiten. (2)In jeder Kindertagesstäte müssen während des Gruppendienstes mindestens zwei Personen anwesend sein, von denen eine Fachkraft nach 2 Abs. 1 Nr. 1 sein muss. ( 4) Bei der Feststellung des Umfangs der Leitungsaufgaben sind insbesondere die Größe der Einrichtung, die Anzahl und Art des Personals und die Besonderheiten in der Sozialstruktur des Einzugsbereiches und der Familien zu berücksichtigen. Auszug aus 5 KiTa-VO Krippen (1)Werden Kinder unter drei Jahren in einer eigenständigen Krippeneinrichtung oder gesondert in einer Krippengruppe gefördert, sollen 1. Für die Leitung der Einrichtung eine Fachkraft nach 2 Abs. 1 Nr. 1 = staatlich anerkannte Sozialpädagogen oder staatlich anerkannte Erzieherinnen 2. Für die Leitung einer Gruppe eine Fachkraft nach 2 Abs. 1 Nr. 1 = staatlich anerkannte Sozialpädagogen oder staatlich anerkannte Erzieherinnen und eine weitere Kraft nach 2 Abs. 1 Nr. 2 = Sozialpädagogische Assistentin, Kinderpflegerin oder Heilpädagoge 3. Auszug aus 6 KiTa-VO Kindergärten (1)In Kindergärten sollen 1. Für die Leitung der Einrichtung eine Fachkraft nach 2 Abs. 1 Nr. 1 = staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder staatlich anerkannte/r Sozialpädagoge/in 2. Für die Leitung einer Gruppe eine Fachkraft nach 2 Abs. 1 Nr. 1 = = staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder staatlich anerkannte/r Sozialpädagoge/in 3. Dazu in jeder Gruppe eine weitere Kraft nach 2 Abs. 1 Nr. 2 = Sozialpädagogische/r Assistent/in, Kinderpfleger/in oder Heilpädagoge/in für die Hälfte der Zeit tätig sein. Auszug aus 14 KiTaG Öffnungs- und Arbeitszeiten (1)Bei der Bemessung der Arbeitszeit der pädagogischen Kräfte ist ein angemessener Anteil für Vor- und Nachbereitung und für dienstliche Besprechungen zu berücksichtigen. Der SHGT hat am eine Empfehlung zur Musterfinanzierung für Kindertageseinrichtungen veröffentlicht. In den dargelegten Erläuterungen wird unter anderem zum 6 (Angemessene Kosten des pädagogischen Personals) folgendes ausgeführt: Verfügungszeiten sind die Zeiten, die das KiTaG für das pädagogische Personal zusätzlich zu der Zeit am Kind vorsieht. Dazu gehören Vor- und Nachbereitung, dienstliche Besprechungen, Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, Teilnahme an Fort- und Weiterbildung sowie Ausfallzeiten durch Krankheit, Urlaub und aus sonstigen Gründen. Vorgaben über den Umfang von Verfügungszeiten hat der Landesgesetzgeber nicht gemacht. In der Praxis hat sich für die Verfügungszeiten grundsätzlich ein Aufschlag von 20% auf die notwendige Zeit am Kind als ausreichend erwiesen
3 - 3 - Darin sind rd. 10% Ausfallzeiten berücksichtigt, die anhand des Berichts 2/2003 Arbeitszeit einer Normalarbeitskraft der KGSt für eine 4-wöchige Schließungszeit errechnet wurden. Die Gemeindekindertagesstätte Ich & Du hat eine 4-wöchige Schließungszeit. Für das Personalkonzept der Gemeindekindertagesstätte wurden, wie nachfolgend aufgeschlüsselt, die Mindeststandards gemäß KiTa-VO zzgl. einer 20%igen Verfügungszeit zu Grunde gelegt. Es sind ab 2013 folgende Öffnungs- bzw. Betreuungszeiten abzudecken: Krippen Elementar 1 Gruppe von 7.00 Uhr bis Uhr ( 6 Std.) 1 Gruppe von 7.00 Uhr bis Uhr ( 6 Std.) 1 Gruppe von 7.00 Uhr bis Uhr ( 8 Std.) 1 Gruppe von 7.00 Uhr bis Uhr ( 8 Std.) 1 Gruppe von 7.00 Uhr bis Uhr (10 Std.) 1 Gruppe von 7.00 Uhr bis Uhr (10 Std.) 1 Gruppe von 7.00 Uhr bis Uhr ( 6 Std.) Büchereigruppe Hierfür ist im Einzelnen folgende personelle Besetzung erforderlich: Krippen Gruppe 1 6 Std. tägliche Öffnungszeit x 5 Betreuungstage /Wo. = 30 Std. Öffnungszeit pro Woche 30 Std. / Wo. + 20% Vfg.zeit = 36 Std. - Erstkraft /Erzieherin = 36 Std./Wo. - = 36 Std./Wo. Gruppe 2 8 Std. tägliche Öffnungszeit x 5 Betreuungstage /Wo. = 40 Std. Öffnungszeit pro Woche 40 Std. / Wo. + 20% Vfg.zeit = 48 Std. - Erstkraft /Erzieherin = 48 Std./Wo. - = 48 Std./Wo. Gruppe 3 10 Std. tägliche Öffnungszeit x 5 Betreuungstage /Wo. = 50 Std. Öffnungszeit pro Woche 50 Std. / Wo. + 20% Vfg.zeit =60 Std. - Erstkraft /Erzieherin = 60 Std./Wo. - = 60 Std./Wo. Gruppe 1 36 Std./Wo. 36 Std./Wo. Gruppe 2 48 Std./Wo. 48 Std./Wo. Gruppe 3 60 Std./Wo. 60 Std./Wo. 144 Std./Wo. 144 Std./Wo
4 - 4 - Elementar Gruppe 1 6 Std. tägliche Öffnungszeit x 5 Betreuungstage /Wo. = 30 Std. Öffnungszeit pro Woche 30 Std. / Wo. + 20% Vfg.zeit = 36 Std. - Erstkraft /Erzieherin = 36 Std./Wo. - = 18 Std./Wo. ( für die Hälfte der Zeit) Gruppe 2 8 Std. tägliche Öffnungszeit x 5 Betreuungstage /Wo. = 40 Std. Öffnungszeit pro Woche 40 Std. / Wo. + 20% Vfg.zeit = 48 Std. - Erstkraft /Erzieherin = 48 Std./Wo. - = 24 Std./Wo. ( für die Hälfte der Zeit) Gruppe 3 10 Std. tägliche Öffnungszeit x 5 Betreuungstage /Wo. = 50 Std. Öffnungszeit pro Woche 50 Std. / Wo. + 20% Vfg.zeit =60 Std. - Erstkraft /Erzieherin = 60 Std./Wo. - = 30 Std./Wo. ( für die Hälfte der Zeit) Gruppe 4 6 Std. tägliche Öffnungszeit x 5 Betreuungstage /Wo. = 30 Std. Öffnungszeit pro Woche 30 Std. / Wo. x 20% Vfg.zeit = 36 Std. - Erstkraft /Erzieherin = 36 Std./Wo. - = 36 Std./Wo. Gruppe 1 36 Std./Wo. 18 Std./Wo. Gruppe 2 48 Std./Wo. 24 Std./Wo. Gruppe 3 60 Std./Wo. 30 Std./Wo. Gruppe 4 36 Std./Wo. 36 Std./Wo. 180 Std./Wo. 108 Std./Wo. Erforderliche Arbeitszeiten des einzusetzenden Personals nach den Mindeststandards der KiTa-VO Krippe und Elementar insgesamt: Krippe 144 Std./Wo. 144 Std./Wo. Elementar 180 Std./Wo. 108 Std./Wo. 324 Std./Wo. 252 Std./Wo
5 - 5 - Übersicht der bestehenden Arbeitszeiten des Kita. Personals unter Berücksichtigung interner Veränderungen und den bereits vorhandenen Stellen im Stellenplan für die gesamte Einrichtung (Krippe und Elementar) 301 Std./Wo. 156,50 Std./Wo. Zzgl. einer Springkraft auf 400,00 Basis für 10 Std./Wo. Gegenüberstellung der SOLL Arbeitszeiten nach den Mindeststandards der KiTa-VO zzgl. 20% Vfg. Zeit und den bestehenden Arbeitszeiten unter Berücksichtigung interner Veränderungen und den bereits vorhandenen Stellen im Stellenplan (IST): SOLL 324 Std./Wo. 252,00 Std./Wo. IST 301 Std./Wo. 156,50 Std./Wo. FEHLZEITEN 23 Std./Wo. 95,50 Std./Wo. Die Kindertagesstättenleiterin wurde aus der Personalkonzeption vollständig rausgelassen, um den Anforderungen gemäß 15 Abs. 2 KiTaG gerecht zu werden. Dieses beinhaltet: Die leitende Fachkraft muss ausreichend Zeit für die Leitung der Einrichtung haben. Die leitende Fachkraft der Gemeindekindertagesstätte hat neben diesen 7 Gruppen ebenfalls die Leitung der Tagespflegestellen. Insgesamt somit für 9 Gruppen. Eine Freistellung vom Gruppendienst erfolgt in der Regel bereits bei 5 Gruppen. In Absprache mit der Kindertagesstättenleiterin sind die Arbeitszeiten jedes Einzelnen sinnvoll einzusetzen und so zu planen, dass eine Betreuung der Kinder unter Berücksichtigung der Mindeststandards der KiTa-VO durchgehend gewährleistet ist. Weiterhin sollen dabei die Anregungen und Wünsche des Elternbeirates mit berücksichtigt werden (z.b. Volle Besetzung aller Gruppen ab 8.00 Uhr, sofern erforderlich und umsetzbar) Dieses Konzept wurde dem Elternbeirat in einem persönlichen Gespräch vorgestellt. Bei der Ausarbeitung des personellen Bedarfs wurde im Bereich der Betreuungszeiten / Öffnungszeiten einer Elementargruppe, aufgrund des aktuellen Betreuungsbedarf und Angleichung der erforderlichen Betreuungszeiten im Krippenbereich, folgende Änderungen vorgenommen: Alt: Gruppe 1 = 7.00 Uhr bis Uhr Gruppe 2 = 7.00 Uhr bis Uhr Gruppe 3 = 7.00 Uhr bis Uhr NEU: Gruppe 1 = 7.00 Uhr bis Uhr Gruppe 2 = 7.00 Uhr bis Uhr Gruppe 3 = 7.00 Uhr bis Uhr Gruppe 4 = 7.00 Uhr bis Uhr Eine Änderung / Anpassung des Bedarfsplanes ist hierfür erforderlich! - 6 -
6 - 6 - B Stellungnahme der Verwaltung Um dem gesetzlichen Anspruch zu erfüllen, ist es unumgänglich folgende weitere Stellen in den Stellenplan der Gemeinde Flintbek ab dem Jahr 2013 mit aufzunehmen: 23 Stunden/Woche - Erzieherin 95,50 Stunden/Woche Sozialpädagogische Assistentin Die beantragten Stellen sind zur Einhaltung der Mindeststandards nach KiTa-VO dringendst erforderlich, um einer Gleichstellung aller Kindertagesstätten in der Gemeinde Flintbek nachzukommen. Bei den anderen Trägern sind diese Verfügungszeiten in den Finanzierungsvereinbarungen vertraglich geregelt. Eine Berücksichtigung von Verfügungszeiten hat in der Kindertagesstätte der Gemeinde Flintbek bisher nicht statt gefunden. C Beschlussvorschlag Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales nehmen das neue Personalkonzept zur Kenntnis. Eine Entscheidung und Beschlussempfehlung an den Hauptausschuss und die Gemeindevertretung erfolgt in der Sitzung am Olaf Plambeck Bürgermeister Anwesend Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen
Vom 13. November 1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 500) Zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 11. April 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 444)
Kindertagesstätten- und -tagespflegeverordnung SH KiTaVO 2.134-101 Landesverordnung über Mindestanforderungen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen und für die Leistungen der Kindertagespflege (Kindertagesstätten-
MehrFragen-und-Antworten-Katalog zur Einführung von dritten Kräften in niedersächsischen Krippengruppen
Stand: 11.11.2015 Fragen-und-Antworten-Katalog zur Einführung von dritten Kräften in niedersächsischen Krippengruppen A. Finanzhilfe 1. Wie viele Personalstunden finanziert das Land über die Finanzhilfe
MehrLandesrecht. Kindertagesförderungsgesetz KiföG M-V. 1 Ziele und Aufgaben der Förderung
Landesrecht Kindertagesförderungsgesetz KiföG M-V 1 Ziele und Aufgaben der Förderung (1) Die Förderung hat sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen, dem Entwicklungsstand und den Entwicklungsmöglichkeiten
MehrERZIEHER/INNEN KINDERPFLEGER/IN IM ANERKENNUNGSJAHR GESUCHT
ERZIEHER/INNEN KINDERPFLEGER/IN IM ANERKENNUNGSJAHR GESUCHT Zum 01.09.2019 suchen wir für die Krippengruppe in unserem fünfgruppigen Evang. Fröbelkindergarten in Steinen eine/einen Erzieherinnen/Erzieher
MehrRichtlinien des Kreises Steinburg zur Förderung von Kindertageseinrichtungen in der Fassung der 5. Änderung vom
Richtlinien des Kreises Steinburg zur Förderung von Kindertageseinrichtungen in der Fassung der 5. Änderung vom 04.02.2013 Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Steinburg hat am 22.02.2001, 19.11.2003,
MehrPersonalschlüssel und die damit verbundene inhaltliche Gestaltung der Arbeitszeiten in Kindertagesstätten
Personalschlüssel und die damit verbundene inhaltliche Gestaltung der Arbeitszeiten in Kindertagesstätten Personalrichtwerte 2010-2013 gelten auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung der beitragsfreien
MehrHessisches Ministerium für Soziales und Integration Beitragsfreistellung in den Kindergärten
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Beitragsfreistellung in den Kindergärten Umsetzung der gemäß Gesetzentwurf, Drs. 19/5472, geplanten Regelungen - vorbehaltlich der Entscheidung des Gesetzgebers
MehrLandesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes Rheinland-Pfalz
Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes Rheinland-Pfalz 266 Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes Rheinland-Pfalz Vom 31. März 1998 (GVBl. S. 124), zuletzt
MehrBericht aus der Gemeinde
Bericht aus der Gemeinde Angebotsformen und Belegung Ferienpläne 2016 Leitungsfreistellung Einrichtung einer halben GT-Gruppe Kinderhaus Bismarckstr. Ausbau Kinderhaus Badstr. Umfrage 7 Std. durchgängige
MehrGrundlagen der Mindestpersonalberechnung Karlsruhe
Grundlagen der Mindestpersonalberechnung Karlsruhe 10.11.2014 Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) über den Mindestpersonalschlüssel in Kindertageseinrichtungen (Marion.Steck@kvjs.de) Aufgaben Beratung
MehrDie Stadt Goslar sucht zum 01. August 2018 sowie zum nächstmöglichen Termin für den Fachdienst Kindertagesstätten
Die Stadt Goslar sucht zum 01. August 2018 sowie zum nächstmöglichen Termin für den Fachdienst Kindertagesstätten mehrere staatlich anerkannte Erzieherinnen / Erzieher in Voll- und Teilzeit sowie eine/n
MehrGebührensatzung. für die Kindertagesstätte der Gemeinde Flintbek erlassen:
Gebührensatzung für die Kindertagesstätte der Gemeinde Flintbek Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung, der 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes
MehrGebührensatzung. der Stadt Rendsburg für die städtischen Kindertagesstätten
Seite 1 Gebührensatzung der Stadt Rendsburg für die städtischen Kindertagesstätten Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57)
MehrFrage 1: Wie viele Kinder werden jeweils in den städtischen Kindertagesstätten in Krabbelgruppen, Kindergärten und Horten pro Gruppe betreut?
Bürgermeister Wolfgang Glenz Postfach 11 10 61 64225 Darmstadt Wissenschaftsstadt ~ Darmstadt.ci Frau Stadtverordnete Monika Bradna Pallaswiesenstraße 40 64293 Darmstadt Bürgermeister Wolfgang Glenz Neues
Mehr1 Allgemeines. 2 Grundsätze. 3 Elternbeiträge für Regelbetreuung
Satzung über die Erhebung vom Elternbeiträgen und sonstigen Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Klipphausen und in Tagespflege (Satzung Elternbeiträge) in der
Mehr;Hinweis: Die amtliche Fassung der Landesverordnung vom 27. Dezember 2005 befindet sich im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Rheinland-Pfalz.
;Hinweis: Die amtliche Fassung der Landesverordnung vom 27. Dezember 2005 befindet sich im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Rheinland-Pfalz. Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes
MehrAuswertungen der Einrichtungsstrukturen des Projektes AQUA für Bayern
Auswertungen der Einrichtungsstrukturen des Projektes AQUA für Bayern Rücklauf Der Rücklauf aus dem Bundesland Bayern betrug für die Träger 47,9% und für die Kitas 53,5%. Insgesamt erhielt das Projektteam
MehrKindergarten / Kindergartenverwaltung. Verrechnungsstelle für Kath. Kirchengemeinden Heidelberg-Weinheim 1
Kindergarten / Kindergartenverwaltung Verrechnungsstelle für Kath. Kirchengemeinden Heidelberg-Weinheim 1 Kindergarten / Kindergartenverwaltung Themenübersicht Kindergarten im Beziehungsgeflecht Betriebserlaubnis
MehrHessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch im Bereich Kindertagespflege
Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch im Bereich Kindertagespflege Der Hessische Landtag hat am 14.12.2006 das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch verabschiedet. Das Gesetz führt sechs Einzelgesetze
Mehrin der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014
Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014 Die Neufassung berücksichtigt die a) Satzung
MehrZum Ausgleich dieser Aufgaben stellt das Land Brandenburg den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zusätzliche Mittel zur Verfügung.
2 Begründung: Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes vom Juni 2007 ist das Landesprogramm zur Kompensatorischen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung als eine neue Aufgabe
MehrSatzung. der Gemeinde Lichtenberg. über Elternbeiträge in der Kindertagesstätte. Entdeckerland
Satzung der Gemeinde Lichtenberg über Elternbeiträge in der Kindertagesstätte Entdeckerland Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), der 2 und 9 Sächsisches Kommunalabgabengesetz
MehrGemeinsam von Anfang an Inklusion in Kindertagesstätten für Kinder im Alter unter 3 Jahren
Gemeinsam von Anfang an Inklusion in Kindertagesstätten für Kinder im Alter unter 3 Jahren Fachtagung am 13.11.2010 in Lüneburg Krabbeln mit Verstand. Gemeinsame Bildung, Erziehung und Förderung in Krippe
MehrAuswertungen der Einrichtungsstrukturen des Projektes AQUA für Schleswig-Holstein
Auswertungen der Einrichtungsstrukturen des Projektes AQUA für Schleswig-Holstein Rücklauf Der Rücklauf betrug für die Träger 32,0% und für die Kitas 38,4%. Insgesamt erhielt das Projektteam von insgesamt
MehrS a t z u n g für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau. 1 Geltungsbereich
S a t z u n g für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Glauchau hat am 02.11.2006 auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung
Mehr1 Allgemeines. 2 Grundsätze
Satzung über die Erhebung vom Elternbeiträgen und sonstigen Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Klipphausen und in Tagespflege (Satzung Elternbeiträge) in der
MehrStadtrat /2012
STADT SINZIG N I E D E R S C H R I F T Gremium Sitzungstag Sitzungs-Nr. Stadtrat 30.08.2012 30/2012 Sitzungsort Sitzungssaal im Rathaus Sitzungsdauer 18.00 bis 19.05 Uhr (lfd.nr./ Jahr) öffentl. Sitzung
MehrAntrag auf Betriebserlaubnis gem. 45 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, Achtes Buch)
Name, Anschrift des Antragstellers/der Antragstellerin Kreis Pinneberg Postfach 25392 Elmshorn Kreis Pinneberg Der Landrat Fachdienst Jugend Aufsicht für Kindertageseinrichtungen Kurt-Wagener-Str.11 25337
MehrS a t z u n g. der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten
Ortsrecht 5/2 S a t z u n g der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 58) in der
MehrInfos zum Kita-Tagebuch
Infos zum Kita-Tagebuch Warum das Kita-Tagebuch? Die Anforderungen an unsere Arbeit und unsere Arbeitsbelastung sind in den letzten Jahren stark gestiegen: zu wenig Personal, zu wenig Zeit für Vorbereitung,
MehrFortschreibung des Vertrags über den Betrieb der in der Gemeinde Ehningen bestehenden 5 Kindergärten
460.03 Fortschreibung des Vertrags über den Betrieb der in der Gemeinde Ehningen bestehenden 5 Kindergärten Es gilt folgende Regelung: Vereinbarung vom 22.11.1983 mit Wirkung vom 1.1.2007 laut - Gemeinderatsbeschluss
MehrAuswirkungen auf die Angebote der Kinderbetreuung. Jugendamt, Gabi Keiner
Das neue Kinderförderungsgesetz rderungsgesetz ab 2014 Auswirkungen auf die Angebote der Kinderbetreuung Jugendamt, Gabi Keiner Hessisches Kinderförderungsgesetz rderungsgesetz ab 2014 Gesetz fasst alle
MehrGesetz über die Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Tagespflege (Kindergartengesetz KGaG)
Hinweis: Der Landtag hat das Gesetz zur Änderung des Kindergartengesetzes und des Finanzausgleichgesetzes am 26. März 2003 beschlossen. Der Gesetzesbeschluss sowie der nachstehende Wortlaut des neuen Kindergartengesetzes
Mehr1. Einrichtungstypen gem. 3 LRV-SH / Einzelintegration
Gemeinsame Grundsätze der schleswigholsteinischen Kreise für die Leistungserbringung von Einzelintegrationen (B I.3) in Kindertageseinrichtungen Allgemeines rechtliche Grundlagen 1 Das SGB XII, insbesondere
MehrKiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg
KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg - Auszug aus dem Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz
MehrBernhard Eibeck GEW Hauptvorstand. Vortrag
Bernhard Eibeck GEW Hauptvorstand Den Jahren des quantitativen Ausbaus müssen die Jahre der Qualität folgen. Argumente und Forderungen für ein Bundesqualitätsgesetz für Kindertageseinrichtungen Vortrag
MehrFRÖBELKINDERGARTEN STEINEN IN VOLLZEIT IN KINDERGARTEN GESUCHT
ERZIEHER/IN ODER PÄDAGOGISCHE FACHKRAFT* IM EVANG. FRÖBELKINDERGARTEN STEINEN IN VOLLZEIT IN KINDERGARTEN GESUCHT Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir für unseren fünfgruppigen Kindergarten für eine
Mehr5.2.6 Richtlinien zur Zusammenarbeit mit Elterngremien in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadtgemeinde Bremen
5.2.6 Richtlinien zur Zusammenarbeit mit Elterngremien in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadtgemeinde Bremen vom 23.9.2003 1. Allgemeines 1.1 Die Eltern der Kinder in Krippen, in alterserweiterten
MehrAuswertungen der Einrichtungsstrukturen des Projektes AQUA für Sachsen-Anhalt
Auswertungen der Einrichtungsstrukturen des Projektes AQUA für Sachsen-Anhalt Rücklauf Der Rücklauf betrug für die Träger 44,6% und für die Kitas 24,4%. Insgesamt erhielt das Projektteam von insgesamt
Mehr51 2 (3104) 11 1 (1780) Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß
- Seite 1 - Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr.... vom... ) Anfrage in der Sitzung des
Mehr: Sitzungssaal des Rathauses, Berliner Damm 2, Ellerau. Sitzungsbeginn : 19:30 Sitzungsende : 20:25
öffentliche N I E D E R S C H R I F T VERTEILER: 1 : Kindergartenbeirat Lilliput, B/Li/006/ X Sitzung am : 03.05.2012 Sitzungsort : Sitzungssaal des Rathauses, Berliner Damm 2, 25479 Ellerau Sitzungsbeginn
MehrAuszug aus der Niederschrift
Gemeinde Graben-Neudorf Auszug aus der Niederschrift über die en Verhandlungen des es am Montag, 12. Dezember 2016 Tagesordnung 1. Fragestunde 2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 Beratung und Beschlussfassung
MehrGesamtelternbeirat der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Ravensburg (GEB KiTa Ravensburg)
Gesamtelternbeirat der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Ravensburg (GEB KiTa Ravensburg) Satzung des Gesamtelternbeirats der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Ravensburg (GEB KITA Ravensburg)
MehrAnlage II Förderung der Kindertagespflege
Anlage II Förderung der Kindertagespflege zur Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 1. Gesetzliche Grundlagen und Auftrag Die Förderung von Kindern
MehrAuswertungen der Einrichtungsstrukturen des Projektes AQUA für Hamburg
Auswertungen der Einrichtungsstrukturen des Projektes AQUA für Hamburg Rücklauf Der Rücklauf betrug für die Träger 23,5% und für die Kitas 23,9%. Insgesamt erhielt das Projektteam von insgesamt N=19 Trägervertreter/innen
MehrInformationsveranstaltung. Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes
Informationsveranstaltung Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes Personal in Kindertagesstätten 15 KiTaG, 2 KiTaVO Pädagogisch ausgebildetete
MehrGemeinsame Grundsätze für Einzelintegration (BI.3) in Kindertagestätten
Gemeinsame Grundsätze für Einzelintegration (BI.3) in Kindertagestätten Gemeinsame Grundsätze der schleswigholsteinischen Kreise über die teilstationäre, integrative Förderung von Kindern mit wesentlicher
MehrVerantwortliches Dezernat III. Vorlage Nr.: 189/2008 öffentlich FBL: Herr Mießeler
Stadt Bergheim Die Bürgermeisterin Verantwortliches Dezernat III Vorlage Nr.: 189/2008 öffentlich FBL: Herr Mießeler Mitzeichnungen Beschl.-K. Nachhaltigkeit AbtL: Herr Heidemann Verfasser/in: Herr Dieckmann
MehrGROßE KREISSTADT HERRENBERG
S 460.159 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) Vom 1. Februar 1994 *(in der redaktionell
MehrDie Großtagespflege in Niedersachsen
Die Großtagespflege in Niedersachsen Definition Werden mehr als acht fremde Kinder von mehreren Tagespflegepersonen in Zusammenarbeit betreut, so muss mindestens eine Tagespflegeperson eine pädagogische
MehrNummer 27 Murr, den 16. Mai 2017 Seite 147 für die Sitzung am 30. Mai Kinderbetreuung
Nummer 27 Murr, den 16. Mai 2017 Seite 147 für die Sitzung am 30. Mai 2017 Kinderbetreuung - Vorstellung einer Bedarfsumfrage zu den Kinderbetreuungsangeboten - In der Kinderbetreuung hat sich in den letzten
MehrAuszug aus der Niederschrift
Gemeinde Graben-Neudorf Auszug aus der Niederschrift über die en Verhandlungen des es am Montag, 3. April 2017 Tagesordnung 1. Fragestunde 2. Genehmigung der Niederschriften über die e Verhandlungen des
MehrGebührensatzung für die Kindertagesstätte der Gemeinde Flintbek
Gebührensatzung für die Kindertagesstätte der Gemeinde Flintbek Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung, der 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes
MehrAuswertungen der Einrichtungsstrukturen des Projektes AQUA für Bremen
Auswertungen der Einrichtungsstrukturen des Projektes AQUA für Bremen Rücklauf Der Rücklauf betrug für die Träger 21,0% und für die Kitas 28,6%. Insgesamt erhielt das Projektteam von insgesamt N=13 Trägervertreter/innen
MehrNachqualifizierung von Betreuungskräften im Rahmen der Verlässlichen Grundschule
Landeshauptstadt Stuttgart Referat Kultur/Bildung und Sport GZ: KBS GRDrs 856/2011 Stuttgart, 25.11.2011 Nachqualifizierung von Betreuungskräften im Rahmen der Verlässlichen Grundschule Mitteilungsvorlage
Mehr1 Grundsatz, Geltungsbereich
Satzung der Stadt Plauen über die Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Plauen und für die Inanspruchnahme der von der Stadt Plauen angebotenen Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung)
MehrGemeinde Altdorf
Gemeinde 72655 Altdorf Öffentliche Sitzungsvorlage Nr. 11/2014/5/341 zur Gemeinderatssitzung am 11. November 2014 zum Tagesordnungspunkt TOP 1 Blutspenderehrung Aufgestellt Den 31. Oktober 2014 Beschlussantrag:
MehrZur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz
Bildungs- und Sozialausschuss am 22. August 2013 Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz Die Situation aus der Sicht der Kindertagesstätten der freien Wohlfahrtsverbände in Schleswig-Holstein
MehrKindertagesstättenordnung für die DRK-Kindertagesstätte Stadtfeldkamp Stadtfeldkamp 47, Kiel
1 DRK-Kinder- u. Jugendhilfe Nord ggmbh Grabauer Str. 17 23843 Bad Oldesloe Kindertagesstättenordnung für die DRK-Kindertagesstätte Stadtfeldkamp Stadtfeldkamp 47, 24114 Kiel Präambel Die Kindertagesstätte
MehrWillkommen zum Seminar für Stiftungsräte 2015
Willkommen zum Seminar für Stiftungsräte 2015 16. November 2015 / Seite: 1 Kindertagesstätten Themenbereiche 1. Beteiligte 2. Betriebserlaubnis/Gruppen 3. Personal/Stellenplan 4. Betriebskostenvertrag
MehrBedarfsplan für Kindertagesstätten 2016/2017
Amt: Aktenzeichen: Büro des Bürgermeisters 460.024:13 TOP Sitzungsvorlage 3 Nr. 26/2016 2210101010110101/2014 0101/2014 /2014 TOP 2 Bedarfsplan für Kindertagesstätten - Bericht über die Bedarfsentwicklung
Mehr1. Gesetzliche Grundlagen Betriebskosten als Grundlage für die Ermittlung Aufbringen der Betriebskosten 1
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Gesetzliche Grundlagen 1 2. Betriebskosten als Grundlage für die Ermittlung 1 der Elternbeiträge 3. Aufbringen der Betriebskosten 1 3.1 Grundlagen für die Elternbeitragsberechnung
Mehr21 Pädagogische Fachkräfte
Empfehlungen des PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des neuen Kinderförderungsgesetzes Sachsen-Anhalt hier Stand 19. März 2013 Der Gesetzestext: (1) Die Betreuung, Bildung, Erziehung und Förderung
MehrElternbeitragssatzung Gemeinde Taura
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege in der Gemeinde Taura (Elternbeitragssatzung) vom
MehrNiedersächsisches Kultusministerium
Der niedersächsische Weg zur gemeinsamen Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern unter drei Jahren mit und ohne Behinderung in Krippen und kleinen Kindertagesstätten Rechtsgrundlagen der Integration
MehrAnlage II Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege
Anlage II Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege zur Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 1. Gesetzliche Grundlagen und Auftrag Die
MehrBerechnungshilfe zum Personalbedarf in Kindertageseinrichtungen
Berechnungshilfe zum Personalbedarf in Kindertageseinrichtungen unter Berücksichtigung der Rechtsverordnung über die verpflichtende Festlegung der personellen Ausstattung (KiTaVO) Dezernat Jugend - Landesjugendamt
MehrSitzungsvorlage öffentlich 2018/09/207
Fachdienst: Fachbereich Bau und Projektmanagement Datum: 23.04.2018 Sitzungsvorlage öffentlich 2018/09/207 Betreff Bebauungsplan Nr. 59 Gebiet: Westlich Hamburger Straße (L 94), südlich angrenzend an die
MehrDer PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Landesverband. des Personalschlüssels in Kindertageseinrichtungen:
Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e. V. fordert eine Verbesserung des Personalschlüssels in tageseinrichtungen: Die tageseinrichtungen im Freistaat Sachsen benötigen deutlich mehr
MehrPersonalvereinbarung Eltern helfen Eltern e.v. ~ November 2018
Eltern helfen Eltern e.v. ~ November 2018 Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach 26 Abs. 3 Nr.3 des KiBiz 1 Leitung Die Leitung der Einrichtung und die Leitung
MehrBENUTZUNGSORDNUNG. für die Kindertagesstätten der Stadt Geesthacht
BENUTZUNGSORDNUNG für die Kindertagesstätten der Stadt Geesthacht 1. Aufgabe 1.1 Die Stadt Geesthacht betreibt in eigener Verantwortung und im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Kindertageseinrichtungen.
MehrVom Inhalt. 1 Beitragspflicht 2 Beitragsschuldner 3 Beitragshöhe 4 Beitragsänderungen 5 Fälligkeiten 6 Inkrafttreten
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege der Stadt Mittweida 1 Beitragspflicht 2 Beitragsschuldner
MehrAuswertungen der Einrichtungsstrukturen des Projektes AQUA für Berlin
Auswertungen der Einrichtungsstrukturen des Projektes AQUA für Berlin Rücklauf Der Rücklauf betrug für die Träger 27,9% und für die Kitas 22,8%. Aus dem Bundesland Berlin erhielt das Projektteam von insgesamt
Mehr(Präambel) Geltungsbereich und Grundsätzliches
Nachstehend wird die Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege in der Großen Kreisstadt Freital (Betreuungssatzung Kita BetreuungSKita) in der seit 1. Januar
MehrBeitragsfreie Kitas in Barsinghausen
Beitragsfreie Kitas in Barsinghausen Katalog von häufig gestellten Fragen (FAQ s) zur neuen Beitragsfreiheit in Kindertageseinrichtungen in Barsinghausen Ein Wort vorweg Am 22.06.2018 hat der Niedersächsische
MehrAuswertungen der Einrichtungsstrukturen des Projektes AQUA für Mecklenburg-Vorpommern
Auswertungen der Einrichtungsstrukturen des Projektes AQUA für Mecklenburg-Vorpommern Rücklauf Der Rücklauf betrug für die Träger 29,2% und für die Kitas 23,3%. Insgesamt erhielt das Projektteam von insgesamt
Mehr2. Sitzung des JHA-Unterausschusses "Grundsatzangelegenheiten der Jugendhilfe. TOP 1 Änderung der Elternbeitragssatzung
30.01.2012 2. Sitzung des JHA-Unterausschusses "Grundsatzangelegenheiten der Jugendhilfe TOP 1 Änderung der Elternbeitragssatzung Anpassung der Geschwisterkindregelung im Rahmen der Erhebung von Elternbeiträgen
MehrA) Anspruch auf Beitragsfreiheit nach 21 KiTaG
Stand: 25. September 2018 Fragen und Antworten zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder vom 22. Juni 2018 (Nds. GVBl. Nr. 7/2018, S. 124 ff) betreffend die Beitragsfreiheit
MehrEinvernehmen der Stadt Cottbus. Empfehlung zum Einvernehmen zu den Elternbeiträgen
Empfehlung zum Einvernehmen zu den Elternbeiträgen Beschlossen durch den Jugendhilfeausschuss am 12.05.2016 1 Stadtverwaltung Cottbus Jugendamt/ Team Kindertagesbetreuung Karl-Marx-Straße 67 03044 Cottbus
MehrSatzung der Gemeinde Hamdorf über die Einrichtung und Benutzung ihres Kindergartens
Satzung der Gemeinde Hamdorf über die Einrichtung und Benutzung ihres Kindergartens Aufgrund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl.2003,
MehrHessisches Kinderförderungsgesetz (HessKiföG)
Hessisches Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) Veranstaltung ver.di Hessen 29.08.2013 in Frankfurt Landesbezirk Hessen Gliederung des Hessischen KiföG I. Verfahren und Ziele II. Wesentliche Inhalte des
MehrKinderbetreuung (U3/Ü3)
Kinderbetreuung (U3/Ü3) 2012-06-05 Einrichtung von Kinderbetreuungsplätzen (U3/Ü3) im Gebäude Kopperpahler Allee 54 In seiner vorangegangen Sitzung hatte der Ausschuss für Schule, Kinder und Jugend einstimmig
MehrGebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Cadolzburg (KindertageseinrichtungsGebS KitaGebS)
ensatzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Cadolzburg (KindertageseinrichtungsGebS KitaGebS) vom 19. Dezember 2017 Der Markt Cadolzburg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes
MehrUnkorrigierter Vorabdruck
Unkorrigierter Vorabdruck Gesetzentwurf Fraktion der SPD Hannover, den 25.09.2008 Der Landtag wolle das folgende Gesetz beschließen: Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder
MehrBeschlussvorlage Gemeinderat + OR Asch
Beschlussvorlage Gemeinderat + OR Asch am 30.09.2014 TOP öffentlich Aktenzeichen: 022.31 1. Beratungsgegenstand Kinderkrippe des evangelischen Diakonieverbandes in Asch Festlegung der Öffnungszeiten der
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages, weitere Entgelte
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege der Stadt Großröhrsdorf ( Elternbeitragssatzung) Aufgrund
MehrAuswertungen der Einrichtungsstrukturen des Projektes AQUA für Thüringen
Auswertungen der Einrichtungsstrukturen des Projektes AQUA für Thüringen Rücklauf Der Rücklauf betrug für die Träger 34,6% und für die Kitas 24,3%. Insgesamt erhielt das Projektteam von insgesamt N=38
MehrGrundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge im Landkreis Teltow-Fläming
4/15 Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge im Landkreis Teltow-Fläming Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge im Landkreis Teltow-Fläming Jugendamt, SG Jugend- und Familienförderung
MehrSatzung der Gemeinde Heringsdorf für die Kindertagesstätte Zwergenburg in Heringsdorf
Satzung der Gemeinde Heringsdorf für die Kindertagesstätte Zwergenburg in Heringsdorf Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und den 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
MehrHessisches Sozialministerium. FAQ - Hessisches Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) Stand: 11. Juni Inhaltsverzeichnis:
Hessisches Sozialministerium FAQ - Hessisches Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) Stand: 11. Juni 2013 Inhaltsverzeichnis: 1. Was ist das HessKiföG?... 1 2. Welche bisherigen Rechtsgrundlagen werden im
MehrName und Anschrift des Kindergartens/ der Kindertagesstätte (ggf. Stempel) (Ort, Datum)
Name und Anschrift des Kindergartens/ der Kindertagesstätte (ggf. Stempel) (Ort, Datum) Kreisausschuss des Wetteraukreises Fachbereich Jugend, Familie und Soziales Fachstelle Jugend, Bildung, Betreuung
MehrKindertagesstätten - Berliner Entwicklung
Kindertagesstätten - Berliner Entwicklung 1 1996 erstes Berliner Kitagesetz die seit 1978 bestehenden Personalstandards werden festgeschrieben Einführung Anmeldeverfahren (Bedarfsprüfung) Unterscheidung
MehrÖffentliche Anhörung zur Verbesserung des Ausbaus und der Qualität der Kindertagesstätten
Öffentliche Anhörung zur Verbesserung des Ausbaus und der Qualität der Kindertagesstätten vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Deutscher Bundestag Stellungnahme Kathrin Bock-Famulla
MehrAuswertungen der Einrichtungsstrukturen des Projektes AQUA für Hessen
Auswertungen der Einrichtungsstrukturen des Projektes AQUA für Hessen Rücklauf Der Rücklauf betrug für die Träger 33,2% und für die Kitas 22,9%. Insgesamt erhielt das Projektteam von insgesamt N=102 Trägervertreter/innen
MehrAnmeldung für eine Kindertageseinrichtung der Gemeinde Berglen
Zurück an das Rathaus Berglen, Beethovenstraße 14-20, 73663 Berglen Anmeldung für eine Kindertageseinrichtung der Gemeinde Berglen Hinweis: Die erziehungsberechtigten Personen haben nach 3 Abs. 2a des
MehrUmwandlung einer Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit des katholischen Kindergartens St. Josef in eine Gruppe mit Ganztagesbetreuung
Beschlussvorlage Gemeinderat am 19.07.2011 TOP öffentlich Aktenzeichen: 462.20 1. Beratungsgegenstand Umwandlung einer Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit des katholischen Kindergartens St. Josef in eine
Mehr