Anforderungen an Not-Halt-Einrichtungen - Was ist wichtig für den Betreiber? Was hat sich geändert? -
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- Lukas Lorentz
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1 Anforderungen an Not-Halt-Einrichtungen - Was ist wichtig für den Betreiber? Was hat sich geändert? - Sicher und gesund in die Zukunft 24. September 2014 in Damp Vortrag
2 Anforderungen an Not-Halt-Einrichtungen Inhalt Ausführung der Betätigungselemente Was ist zulässig? Neue Not-Halt-Norm pren 13850: 2014 (Schlussentwurf: nur noch formale Umfrage erforderlich) Folgerungen für BGRCI- Merkblätter / Veröffentlichungen Unter welchen Bedingungen ist ein Not-Halt erforderlich? Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie Einbindung in die Steuerung / Überwachung der Kontakte =? Seite 2
3 Betätigungselemente Einstufung des EU- Maschinenausschusses: Zurücknahme in 2014 Seite 3
4 Betätigungselemente Einstufung des EU- Maschinenausschusses: Zurücknahme in 2014 Seite 4
5 Betätigungselemente Einstufung des EU- Maschinenausschusses: Zurücknahme in 2014 Seite 5
6 Betätigungselemente Anforderungen des EU- Maschinenausschusses: Zurücknahme in 2014 Seite 6
7 Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie Jede Maschine muss mit einem oder mehreren NOT-HALT-Befehlsgeräten ausgerüstet sein, durch die eine unmittelbar drohende oder eintretende Gefahr vermieden werden kann. Ausnahmen: Risiko wird nicht gemindert, da keine (maßgebliche) Verkürzung des Nachlaufs möglich Handgeführte Maschinen Gut gesicherte Maschinen = brauchen keinen Not-Halt? BGRCI-Kriterien Seite 7
8 Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie Anordnung der Stellteile von Not-Halt- Einrichtungen auch im Gefahrbereich möglich Stellteile müssen hohe Festigkeit aufweisen (Schlagbeanspruchung) Not-Halt-Signal hat Vorrang (d.h. ist immer wirksam) Seite 8
9 Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie Not-Halt-Befehlsgeräte müssen Kragen nicht erlaubt =? deutlich erkennbare, gut sichtbare und schnell zugängliche Stellteile haben den gefährlichen Vorgang möglichst schnell zum Stillstand bringen (ohne dass dadurch zusätzliche Risiken entstehen) erforderlichenfalls bestimmte Sicherungsbewegungen auslösen oder ihre Auslösung zulassen. Seite 9
10 Entscheidungsdiagramm für Kragen nach pren 13850: 2013 Ist mit Betätigung gravierender produktionstechnischer Nachteil verbunden? Schutzkragen zulässig Seite 10
11 pren 13850: Kragenbewertung - Messapparatur Leichte Betätigung Seite 11
12 pren 13850: 2014 (Schlussentwurf) - Grundsätzliche Anforderungen an Not-Halt (NH) - NH ist kein Ersatz für Schutzmaßnahmen NH ist nur Ergänzung Andere Funktionen (außer Stoppen) möglich Aufteilung in Wirkungsbereiche möglich Leichte Betätigung Steuerung: PL c (c = einkanalige Struktur, bewährte Bauteile) Seite 12
13 pren 13850: 2014 (Schlussentwurf) - Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Betätigen - Jeglicher Schutzkragen darf die Sichtbarkeit des Betätigers nicht behindern...der Kragen darf die Betätigung mit der Handinnenfläche nicht behindern oder verhindern. Das Not-Halt-Gerät muss so konzipiert sein, eine unbeabsichtigte Auslösung zu vermeiden, aber sollte nicht seine Auslösung verhindern. Seite 13
14 pren 13850: 2014 (Schlussentwurf) - Grenzen für Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Betätigen - Nicht zulässig: ein Kragen rund um das Gerät, das nur mit Fingern ausgelöst werden kann. Seite 14
15 BGRCI- Empfehlungen aus 06 / Änderungen - Bisherige Auffassung Für Neumaschinen: Nicht zulässig Neu: Zulässig, falls versehentliche Betätigung gravierende Folgen hat Für Gebrauchtmaschinen: Nachrüstung unter best. Bedingungen erforderlich Seite 15
16 Merkblatt T008: 09 / Änderungen - Einstufung verändert Seite 16
17 BGRCI Empfehlung - Notwendigkeit von Not-Halt-Einrichtungen - wenn vernünftigerweise kritische Situationen vorhersehbar sind, die durch das Betätigen des Not-Halts auch durch unbeteiligte Dritte entschärft werden können bei unübersichtlichen Maschinen (z.b. bei betretbaren Maschinen zusätzlich innen liegende Not-Halt-Einrichtungen vorsehen) Seite 17
18 BGRCI Empfehlung - Notwendigkeit von Not-Halt-Einrichtungen - für Einrichtarbeiten unter verminderten Sicherheitsbedingungen (z.b. Tippbetrieb mit reduzierter Geschwindigkeit) für Maschinen, bei denen die Unwirksamkeit der Schutzeinrichtungen nicht sofort erkennbar ist (z.b. bei diskontinuierlich arbeitenden Maschinen) Seite 18
19 BGRCI Empfehlung - Notwendigkeit von Not-Halt-Einrichtungen - für Maschinen mit einkanaliger Verriegelung der Schutzeinrichtung (z.b. eine Schutztür wird nur mit einem Schalter überwacht), für den Fall dass Schutzeinrichtungen versagen Not-Halt grundsätzlich erforderlich, da Kriterien auf fast alle Maschinen zutreffen Seite 19
20 Themen im Fachdialog Not-Halt / Maschinen in verfahrenstechnischen Anlagen Wesentliche Veränderung wird verändert Maschinen ohne CE-Kennzeichnung Sicherheitstechnische Bewertung von FU- Antrieben (aus Betreibersicht) Stand der Dinge: messende BWS.. Seite 20
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Sie haben sicherlich noch Fragen Seite 21
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