Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab Januar 2017

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab Januar 2017 s Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden. Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. 1

2 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung 1. Sparkonto 1.1 Zusendung Sparkassenbuch 0, Kennwortvereinbarung 10, Aufbewahrung eines Sparkassenbuchs p.a. 25, Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag - Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag 2. Reisezahlungsmittel Reiseschecks Verkauf von Reiseschecks (per eingestellt) Ankauf/Barauszahlung von Reiseschecks 1,00 % - in Euro mindestens 7,50 - in Fremdwährung mindestens 7,50 zzgl. Courtage 0,25 mind.2,00 zzgl. Stückgebühr je Scheck 0,60 Rücknahme der von uns ausgeg. Reiseschecks - in Euro 0,00 - in Fremdwährung 0,00 Zzgl. Courtage 0,25 mind. 2,00 zzgl. Stückgebühr je Scheck 0,60 3. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 4. Sonstige Kredite Referenzzins für Darlehen und Kredite Abfrage unter S-Investor, WKN Der Referenzzinssatz kann am Schalter erfragt werden. 3-Monats-EURIBOR 2

3 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung 5. Wertpapiere 5.1 Depotleistungen - Depotpreis Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestands am des Jahres. Girosammelverwahrung - Aktien 1,026 vom Steuerkurs - Festverzinsliche Wertpapiere 1,539 vom Steuerkurs mindestens jedoch vom Nennwert - Investment- und Immobilienzertifikate (Besondere Regelung bei geschlossenen Immobilienfonds) 1,026 vom Steuerkurs - bei geschlossenen im Depot verbuchten Immobilienfonds gilt ein Festpreis i.h.v. 10,26 Grundpreis je Depot 15,39 Mindestgebühr je Posten 2,05 Maximalgebühr je Gattung 256,47 Maximalgebühr je Depot 1025,86 Streifbandverwahrung - Aktien 1,026 vom Steuerkurs - Festverzinsliche Wertpapiere 1,539 vom Steuerkurs mindestens jedoch vom Nennwert - Investment- und Immobilienzertifikate 1,026 vom Steuerkurs (Beachte Regelung bei geschlossenen Immobilienfonds) - bei geschlossenen im Depot verbuchten Immobilienfonds gilt ein Festpreis i.h.v. 10,26 Grundpreis je Depot 15,39 Mindestgebühr je Posten 2,05 Maximalgebühr je Gattung 256,47 Maximalgebühr je Depot 1025,86 - Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Std.-Satz 75,00 - unterjährige Depotaufstellung -Gebühr nach Aufwand- Std.-Satz 75,00 - Erträgnisaufstellung 10,26 - Depotübertragung nur fremde Kosten - Jahressteuerbescheinigung unentgeltlich 5.2 Effektive Stücke - Einlieferung 30,79 zzgl. fremde Kosten - Erneuerung Bogen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist) 10,26 zzgl. fremde Kosten - Einlösung von fälligen Wertpapieren je Kenn-Nummer 3,05 zzgl.fremde Kosten mind. 12,21 - Einlösung von Zins- und Dividendenscheinen 3,05 v. Kupongegenwert mind. 12,21 - Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 18,47 3

4 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung 5.3 Transaktionsleistungen - An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten - Provision - Aktien 1,00 % vom Kurswert - Festverzinsliche Wertpapiere u. Wandelanleihen 0,50 % vom Kurswert mindestens jedoch vom Nennwert - Investmentfonds (über Börse) 1,00 % vom Kurswert - sonstige Wertpapiere 1,00 % vom Kurswert mindestens jedoch vom Nennwert 26,00 - Mindestpreis pro Transaktion - Bei Kurswerten von 80,00 Euro oder kleiner 8,50 - Limite - Erteilung, Änderung, Streichung, Verlängerung 7,50 - Nichtausführung 7,50 - Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung - Transaktionspreis vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers 1,00 % - Mindestpreis pro Transaktion 26,00 - bei Kurswerten von 80,00 Euro oder kleiner 8, Fremde Spesen und Auslagen Fremde Spesen und Auslagen, wie z. B. Porti, Courtagen, Steuern und Brokerprovisionen und Liefergebühren, werden separat in Rechnung gestellt. 6. Safes/Verwahrstücke Mietpreis für Safes (pro Jahr) für Kunden der Sparkasse bis 6 cm 40,00 6 bis 14 cm 45,00 14 bis 20 cm 70,00 20 bis 29 cm 85,00 29 bis 39 cm 110,00 39 bis 59 cm 125,00 über 59 cm 160,00 Für Nichtkunden und Barzahler erhöhen sich die Preise um jeweils 50 %. 4

5 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges 7. Sonstiges 7.1 Erträgnisaufstellung 1 Std.-Satz 75, Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Telefonate, Telefaxe, Fernschreiben, Fotokopien und sonstige Nachforschungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) grds. Erstattung der baren Auslagen und/oder des anteiligen Zeitaufwandes je nach Aufwand Std.-Satz 75,00 - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen Unentgeltlich (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) 40,00 - weitere Sonderarbeiten im Steuerbereich (auf Kundenwunsch) 7.3 Duplikaterstellung soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht Duplikatauszug per PC 3,00 Ersatzbeleg (je Buchungsbeleg, Monatskonto, Sparhalbjahreskonto) Ersatzsteuerbescheinigung 7,50 7,50 Sonstiges Alle Preise ggfs. zzgl. Porto Std.-Satz 75, Bankauskunft im Auftrag des Kunden 24, Bankbürgschaft (Aval) Einzelaval/Rahmenaval Inland (Geldaval/Gewährleistungen/Garantien) Privatkunden Provision p.a. 2,50 % Mindestens je Quartal 15,00 Urkundengebühr einmalig 25,00 Firmenkunden Provision p.a. 2,50 % Urkundengebühr einmalig 25,00 Avale für die LBS p.a. 1,50 % Urkundengebühr einmalig 25,00 Mietavale an Privatkunden p.a. 3,00 % Mindestens je Quartal 15,00 Urkundengebühr einmalig 40,00 1 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich 5

6 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung 7.6 Sorten An- und Verkauf Standard-Sorten (US-Dollar, Englischen Pfund, Schweizer Franken) in GS mit Bestand: - Kunden 0,00 - Nichtkunden 10,00 Standard-Sorten (US-Dollar, Englischen Pfund, Schweizer Franken) in GS ohne Bestand: - Kunden 5,00 - Nichtkunden 15,00 Alle übrigen Sorten: - Kunden 20,00 - Nichtkunden 30, Münzgeldannahme und -Abgabe Abgabe von Münzgeld-Rollen an Kunden (Preis je Rolle) 0,25 - mindestens jedoch 2,50 Abgabe von Münzgeld-Rollen an Nichtkunden (Preis je Rolle) 0,50 - mindestens jedoch 5,00 Annahme von Kleingeld in Safe Bags (ausschließlich für Kunden) - Standard je Stück 5,00 - Groß je Stück 10, Kontoumschreibung Kontoumschreibung bei Gläubiger-/Inhaberwechsel (außer Erbfälle) je Konto, maximal 60,00 Euro je Vorgang 20, Kontenwechselhilfe Mitteilung der neuen Zahlungskontoverbindung an die Zahler bzw. Zahlungsempfänger 20, Existenzgründungen Konzeptprüfung von Existenzgründern 250,00 zzgl. MwSt 6

7 Dienstleistung I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1. Preismodelle für Privatkonten LevGiro Komfort Neugeschäft LevGiro Kompakt Neugeschäft Lev Giro Starter à Schüler und Studenten ab dem 18. Geburtstag mit monatlichem Einkommen von über 450 Euro und Auszubildende Basiskonto p. M. 8,45 p. M. 5,45 p. M. 0,00 p. M. 2,50 p. M. 5,45 1.a Preismodelle für Geschäftskonten Geschäftskonto p. M. 8,50 Informationen über den Leistungsumfang der vorgenannten Preismodelle bzw. zusätzliche Leistungsentgelte (siehe I. 1 und I. 1a.) können Sie an unseren Schaltern in Prospektform oder Computerausdruck erhalten. 2. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Tagesauszug 0,31 - Mehrfachauszug (je Stück) 0,51 - Schalterpost bzw. Briefschließfach p. M. 2,50 - Zusendung der gesammelten Abholerpost 0,00 Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 90 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen bzw. 30 Tage nach Rechnungsabschluss nicht abgerufenen Rechnungsabschlüssen Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - manuell, je nach Aufwand je Stunde 75,00 - über PC je Duplikat 3,00 Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 7

8 II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Name und Anschrift der Sparkasse Sparkasse Leverkusen Friedrich-Ebert-Straße Leverkusen 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Köln, HRA Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse/Landesbank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember, - und Rosenmontag. Annahmeendzeitpunkt (Cut-Off-Zeit) an Geschäftstagen: (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Die Annahmezeit für SEPA-Zahlungsaufträge - beleglos endet um: 15:30 Uhr - mit Beleg in den Geschäftsstellen Schlebusch, Opladen, Wiesdorfer Platz, Wiesdorf endet um: 16:30 Uhr - mit Beleg in allen übrigen Geschäftsstellen endet um: 15:30 Uhr Die Zeiten gelten nicht für sonstige Auslandsaufträge. 3 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 8

9 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen), oder der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste), der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse Leverkusen besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverband zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.v. Schlichtungsstelle Charlottenstraße Berlin Internet: Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Sparkasse Leverkusen nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Europäische Kommission hat unter eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die -Adresse der Sparkasse lautet: Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. 9

10 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 1 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 6 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ 10

11 c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Hinweis: Für Geschäftskunden gelten individuelle Preise Überweisungsart beleghafte Überweisung 8 per Dauerauftrag Online- Banking Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto* beleglose Überweisung 9 Telefonbanking SB-Terminal per Eilüberweisung je Überweisung per Zahlschein Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/ Landesbank (SEPA- Überweisung) - LevGiro Komfort à Überweisungen sind kostenfrei - LevGiro Kompakt oder Basiskonto à 1,50 - LevGiro Starter à 0,00 - Geschäftskonto à 0,80 - Geschäftskonto: à 0,10 - alle anderen Konten à 0,00 - LevGiro Komfort à Überweisungen sind kostenfrei - LevGiro Kompakt oder Basiskonto à 1,50 - LevGiro Starter à 0,00 - Geschäftskonto à 0,41 - LevGiro Komfort àüberweisungen sind kostenfrei - LevGiro Kompakt oder Basiskonto à 1,50 - LevGiro Starter à 0,00 - Geschäftskonto à 0,20 Privatkunden à 0,00 Geschäftskunden à 0,41 Zu Sparkassen =15,00 7,50 Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA- Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister - LevGiro Komfort à Überweisungen sind kostenfrei 0,00 - LevGiro Kompakt oder Basiskonto à 1,50 - LevGiro Starter à 0,00 - Geschäftskonto à 0,80 1,50 min.12,50 max. 100,00 0,25 Courtage mind. 2,00 max. 75,00 - Geschäftskonto: à 0,10 - alle anderen Konten à 0,00 1,00 min.7,50 max. 100,00 0,25 Courtage mind. 2,00 max. 75,00 - LevGiro Komfort à Überweisungen sind kostenfrei 0,00 - LevGiro Kompakt oder Basiskonto à 1,50 - LevGiro Starter à 0,00 - Geschäftskonto à 0,41 - LevGiro Komfort à Überweisungen sind kostenfrei 0,00 - LevGiro Kompakt oder Basiskonto à 1,50 - LevGiro Starter à 0,00 - Geschäftskonto à 0, Privatkunden à 0,00 Geschäftskunden à 0,41 1,50 min.12,50 max. 100,00 0,25 Courtage mind. 2,00 max. 75,00 Zu Sparkassen =15,00 Zu Banken =20,00 15, Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). *) Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 8 Überweisung per Vordruck, Datenträgeraustausch (DTA) mit Begleitzettel 9 Überweisung per SB-Terminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 11

12 bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage) 0 siehe aa) 1 siehe aa) Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. d) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der 2,50 Ausführung eines Überweisungsauftrags mangels Deckung Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 Dauerauftrag (nicht EU-Preisverordnung): - Einrichtung 5,00 - Änderung 2,50 - Aussetzung 2,50 Neuanlage, Änderung und Löschung von SEPA-Daueraufträgen sind im Privatgiroverkehr in den meisten Kontoführungspauschalen enthalten. SEPA-Daueraufträge Geschäftskunden - Neuanlage, Änderung und Löschung je 2,00 Eilüberweisung zur Barauszahlung 10,00 Rückgabe/ Kundenbenachrichtigung beleghafter Überweisungen formale Fehler (durch den Kunden verursacht) 2,50 12

13 2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Entgelt in Euro kostenfrei 1,00 mind 7,50 max 100,00 kostenfrei 1,00 mind 7,50 max 100,00 0,25 Courtage, mind 2,00 max. 75,00 Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: 0,25 mind. 2,00 Euro, max. 75,00 Euro Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. Für Geschäftskonten werden zusätzlich je Posten die Geschäftsvorfallgebühr berechnet, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen: 0,41 Euro Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 13

14 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 10 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 11 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Beleglose Überweisung Schweiz und Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Beleghafte Überweisung Schweiz und Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Beleglose Überweisung-übrige Länder (sonstige Zahlungen) Beleghafte Überweisung-übrige Länder (sonstige Zahlungen) Entgeltregelung ,0 mind. 7,50 Euro max. 100,00 Euro 1,5 mind. 12,50 Euro max. 100,00 Euro zzgl. mind. 20,00 Euro zzgl. mind. 20,00 Euro Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 5,00 Euro (Angebot ausschließlich im Online-Banking) 10 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 11 z. B. US-Dollar. 12 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 14

15 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage) 0 s bb) zzgl. 0,25 Courtage min. 2,00 Euro, max. 75,00 Euro 1 zzgl. min. 20,00 cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags mangels Deckung 2,50 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 Dauerauftrag (nicht EU-Preisverordnung): - Einrichtung 5,00 - Änderung 2,50 - Aussetzung 2,50 Neuanlage, Änderung und Löschung von SEPA-Daueraufträgen ist im Privatgiroverkehr in den meisten Kontoführungspauschalen enthalten. SEPA-Daueraufträge Geschäftskunden Neuanlage, Änderung und Löschung je 2, Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 15

16 b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/ Währung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder Entgelt in Euro kostenfrei kostenfrei 1,0 mind. 7,50 max 100,00 0,25 Courtage mind. 2,00 max. 75,00 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage) 0 1,0 mind. 7,50 max. 100,00 zzgl. Courtage 0,25 mind. 2,00 max. 75,00 2 1,0 mind. 7,50 max. 100,00 zzgl. Courtage 0,25 mind. 2,00 max. 75,00 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. 3. Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 13 Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von maximal einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/ Landesbank ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Lastschrifteinlösung -Rücklastschrift mangels Deckung (gegenüber dem Lastschrifteinreicher) 3,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift 2,50 13 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 16

17 3.1.2 SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank 0,00 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,00 c) sonstige Entgelte Rücklastschrift mangels Deckung, gegenüber dem Lastschrifteinreicher 3,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis- Lastschrift 2,50 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 0, SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/ Landesbank 0,00 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,00 c) Sonstige Entgelte Rücklastschrift mangels Deckung, gegenüber dem Lastschrifteinreicher Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates 3,00 15,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen- Lastschrift 2,50 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 0,00 17

18 3.2 Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro Monaco 0,00 Schweiz 0,00 b) sonstige Entgelte Rücklastschrift mangels Deckung, gegenüber dem Lastschrifteinreicher 3,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis- Lastschrift 2,50 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 0, SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro Monaco 0,00 Schweiz 0,00 b) sonstige Entgelte Rücklastschrift mangels Deckung, gegenüber dem Lastschrifteinreicher 3,00 Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates 15,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmenlastschrift 2,50 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 0, Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 15:30 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 15:30 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift 18

19 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1 Kreditkarten Gebühren 14 - Der Einzug erfolgt jährlich Sparkassen-Komfortpaket Silber - Hauptkarte (monatlich) 2,50 - Zusatzkarte (monatlich) 1,90 Sparkassen-Reise- und Komfortpaket Gold - Hauptkarte (monatlich) 7,50 - Zusatzkarte (monatlich) 5,20 Basiskreditkarten im Sparkassen-Komfortpaket Silber - für LevGiro Komfort-/ LevGiro Kompakt-/ Basiskonto- Kunden (monatlich) 2,50 - für LevGiro Starter Kunden (monatlich) 1,50 à bei Auszubildenden und Schüler/Studenten mit monatl. Einkommen von min. 450 Euro im Kontenmodell kostenlos enthalten - Zusatzkosten für Auslandsreisekrankenversicherung je Karte (jährlich) 8,00 PictureCard (Ausstattung mit Bild): - Standardmotiv und Leverkusen -Motiv 0,00 - aus Galerie und individuelles Motiv einmalig 5,00 Mehrwertleistungen Miles & More für MasterCard - Aufpreis pro Karte jährlich 18,00 MasterCard Business - MasterCard Business Standard (jährlich) 30,00 - MasterCard Business Gold (jährlich) 80,00 - Individuelles Bildmotiv (Kosten einmalig je Firma) 199,00 - Firmenlogo bzw. individuelles Motiv (Aufpreis jährlich je Karte) 5,00 - Teilnahme Miles & More (jährlich) 40,00 Ersatzkarte auf Kundenantrag - Nachträgliche PIN (nur wenn Kunden vorher keine PIN hatte) 0,00 - mit oder ohne Ersatz einer PIN 0,00 - Ersatz einer Basiskreditkarte 0,00 Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug 15 0,00 Sperren einer MasterCard/ Visa Card auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 16 Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 16 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) Preis = Neukarte 1,50 % vom Umsatz 1,50 % vom Umsatz 14 Der angegebene Preis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. 15 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 16 Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. 19

20 4.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) Debitkarte (jährlich) 17 (LevGiro Komfort, LevGiro Kompakt, Basiskonto, LevGiro Starter: Karte für Kontoinhaber kostenlos im Kontomodell enthalten) 6,00 Täglicher Verfügungsrahmen ,00 SparkassenCard je nach Einsatz 19 : Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 20 Geldautomaten 1500,00/500,00 Und Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und 2.000,00 Dienstleistungsunternehmen und Aufladen der Geldkarte 200,00/ max.500,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-)Antrag des Kunden Neue Karte ist immer mit Berechnung einer neuen PIN verbunden. 0,00 Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. 10,00 Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR 21 0,00 - bei Zahlung in Fremdwährung 1,50 % vom Umsatz, mind. 1,00 - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 1,50 % vom Umsatz, mind. 1,00 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 4.3 GeldKarte Aufladen unserer GeldKarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) 0,00 an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken 0,51 an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 1,00 an electronic cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem unentgeltlich GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind 17 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. 18 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 19 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 20 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 21 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 20

21 4.4 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer Debitkarte 0,00 EUR unentgeltlich mit unserer MasterCard - 2,00 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR mit unserer Visa Card - 2,00 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleister (ZD) mit Debitkarte (SparkassenCard) bei teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken am Heimatsparkassenmodell am Schalter entfällt am Geldautomaten unentgeltlich bei ZD im EWR 22 die ein direktes Kundenentgelt 23 erheben: -Verfügungen im girocard-system in Euro -Verfügungen im Maestro/Cirrus- System in Euro entfällt entfällt unentgeltlich 3,50 bei ZD im EWR 22, die kein direktes Kundenentgelt 24 erheben: -Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro bei ZD im EWR 25 in Fremdwährung Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus- System bei ZD außerhalb des EWR 25 im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus- System entfällt 3,50 entfällt 3,50 entfällt 3,50 mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland* entfällt 2,00 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR *(6 GAA-Auslandsverfügungen kostenfrei je Kalenderjahr) Zzgl. Devisenumrechnungsgebühr von 1,50% bei Nicht-Euro-Ländern Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 22 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 23 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der Automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 24 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 25 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 21

22 4.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro Kartenzahlungen im EWR) in einer anderen EWR-Währung 26 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung 1 Geschäftstag max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II Bareinzahlung Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns 7,50 auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken 15,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 15,00 Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter anderer Zahlungsdienstleister gelten die unter II b) und II a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. Bareinzahlung fremder Kunden auf Konten bei uns 7,50 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 15,00 26 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 22

23 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. 0,00 - chiptan-generator, pro Stück, 9,90 - Versandkostenpauschale für chip-tan-generator 2,90 - Preis je smstan / pushtan / Kontowecker 0,09 à für LevGiro Komfort- und LevGiro Starter- Kunden 0,00 à für LevGiro Kompakt- und Basiskonto- Kunden 0, Electronic Banking Zugangsverwaltung für EBICS o Einrichtung: Kunden ID 25,00 o Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV 0,00 o Einrichtung:Teilnehmer ID 0,00 o Einrichtung: Konto, incl. UDV-DAT-Segment 0,00 o Einrichtung / Änderung von Auftragstypen 0,00 Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 27 Elektronische Avise (MT 942) pro Konto Und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. 0,00 Elektronische Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940, pro Konto mtl. 15,00 Umsatzinformation in elektronischen Sammlern pro Konto mtl. 7,50 Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro mtl. 7,50 Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z.b. für die DATEV 27 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 23

24 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Beauftragung mittels FinTS/ Internet-Banking: - Sammelüberweisung - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschland oder innerhalb EWR-Staaten 28 ) - je Einzelauftrag/Vorgang Geschäftskonten* LevGiro Komfort, LevGiro Kompakt, LevGiro Starter, Basiskonto - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 29 ) - je Einzelauftrag/Vorgang Geschäftskonten* LevGiro Komfort, LevGiro Kompakt, LevGiro Starter, Basiskonto 0,10 0,00 0,10 0,00 - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) - je Einzelauftrag/Vorgang* 0,10 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschland oder innerhalb EWR-Staaten 28 ) - je Einzelauftrag/Vorgang* 0,10 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 29 ) - je Einzelauftrag/Vorgang* 0,10 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschland oder innerhalb EWR-Staaten 28 ) - je Einzelauftrag/Vorgang* 0,10 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 29 ) - je Einzelauftrag/Vorgang* 0,10 28 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 29 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). * Gebühren werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 24

25 Zahlungsdienste über EBICS Beauftragung mittels EBICS (ELKO): - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je 3,00 valutarische Buchung - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je 0,41 valutarische Buchung* - zzgl. je Posten* - Überweisungen - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 30 ) - je Einzelauftrag /Vorgang* 0,10 - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 31 ) - je Einzelauftrag/Vorgang* 0,10 - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7cZAG) - je Einzelauftrag/Vorgang* 0,10 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 30 ) - je Einzelauftrag/Vorgang* 0,10 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 31 ) - je Einzelauftrag/Vorgang* 0,10 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 30 ) - je Einzelauftrag/Vorgang* 0,10 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 31 ) - je Einzelauftrag/Vorgang* 0,10 Eilüberweisungen - mittels EBICS als EUE-Auftrag / DTE-Auftrag 5,00 - zzgl. je Posten* 0, Zahlungsdienste über Elektronic-Banking 1. Beauftragung mittels Servicerechenzentrum - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je valutarische Buchung* 2,50 - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je valutarische Buchung* 0,41 - zzgl. je Vorgang* 0,10 30 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 31 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). * Gebühren werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 25

26 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar. III. Scheckverkehr 1. Allgemein Scheckeinlösung (Barscheck) je Scheck 5,11 Scheckeinzug (Inland) - für Privatkunden 0,00 - für Geschäftskunden 0,41 Scheckvordrucke 0,00 Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch Porto- und Einschreibegebühr Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre 10,00 Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks 75,00 Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks 20,00 Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten 1 - Inkasso - - Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland 32 per Scheck 1,50, mind. 15,00 zzgl. 0,25 Courtage, mind. 2,00 per Barscheck in EUR 1,5, mind. 15,00 in Fremdwährung 1,5, mind. 15,00 zzgl. 0,25 Courtage, mind. 2,00 b) Scheckzahlungen aus dem Ausland 32 in EUR 1,5, mind. 15,00 in Fremdwährung 1,5, mind. 15,00 zzgl. 0,25 Courtage, mind. 2,00 32 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/ Auftraggeber zu zahlen ist. 26

27 C. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. 28

28 D. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen), 3. der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste), 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse Leverkusen besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverband zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.v. Schlichtungsstelle Charlottenstraße Berlin Internet: Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Sparkasse Leverkusen nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Europäische Kommission hat unter eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die -Adresse der Sparkasse lautet: Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. 29

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