Betriebsärztlicher Dienst. Sozialer Arbeitsschutz Sicherheit und Gesundheitsschutz im Krankenhaus. Prof. Dr. Joachim A. Rösler

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Betriebsärztlicher Dienst. Sozialer Arbeitsschutz Sicherheit und Gesundheitsschutz im Krankenhaus. Prof. Dr. Joachim A. Rösler"

Transkript

1 Betriebsärztlicher Dienst Sozialer Arbeitsschutz Sicherheit und Gesundheitsschutz im Krankenhaus Prof. Dr. Joachim A. Rösler

2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) und Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Mutterschutzrichtlinienverordnung, MuSchV) Arbeitstätigkeit von Jugendlichen (JArbSchG) Sicherheit und Gesundheitsschutz im Gesundheitsdienst

3 Gesetzliche Grundlagen: MuSchG, MuSchV, RöV, StrSchV, GefStV Arbeitgeberpflichten (Meldung, Gestaltung des Arbeitsplatzes, Beurteilung der Arbeitsbedingungen hinsichtlich Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung, geeignete Schutzmaßnahmen, Dokumentation!!...) Staatliche Ämter für Arbeitsschutz Beratung durch Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit

4 Beschäftigungsverbote nach Mutterschutzgesetz Nachtarbeit/Mehrarbeit (Sonn- und Feiertage) Radioaktive Strahlen Infektionserreger Schwere körperliche Arbeit, Zwangshaltungen Krebserzeugende, fruchtschädigende oder erbgutverändernde Gefahrstoffe

5 Gefährdung durch Infektionserreger in der Schwangerschaft Nicht beschäftigt werden dürfen werdende und stillende Mütter mit Tätigkeiten, die ihrer Art nach erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können, wenn sie den Krankheitserregern ausgesetzt sind ( 4 MuSchV). Rötelnvirus, Toxoplasmen (Anlage 2); Varizellen, Zytomegalie, Parvovirus B19, Hepatitisviren..., außer in Fällen, in denen nachgewiesen wird, daß die Arbeitnehmerin durch Immunisierung ausreichend geschützt ist. Erhöhtes Infektionsrisiko wird angenommen: Op-Bereich, Anästhesieund Aufwachbereich, Intensivstationen, Aufnahmestationen, Infektionsstationen, Pädiatrie, Dialyse, Onkologie und Strahlentherapie, Pathologie, Blutbanken, Psychiatrie, Gynäkologie und Geburtshilfe... Entscheidend ist die Gefährdungsbeurteilung im konkreten Einzelfall

6 Beschäftigungsverbote nach Mutterschutzgesetz bzw. Mutterschutzrichtlinienverordnung Sehr giftige, giftige, gesundheitsschädliche oder in sonstiger Weise den Menschen schädigenden Gefahrstoffe, wenn der Grenzwert überschritten wird Krebserzeugende, fruchtschädigende oder erbgutverändernde Gefahrstoffe R40, R45, R46, R49, R61. R63 T+ T Xn T

7 Arbeitstätigkeit von Jugendlichen Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind Maximale Arbeitszeit (10 Std.) Freistellungsregelungen für die Berufsschule, Prüfungen Ruhepausen u. Aufenthaltsräume (30 min/60 min) Nachtarbeitsverbot (6 20 Uhr), aber Ausnahmen Gaststätten bis 22 Uhr, Schichtbetriebe bis 23 Uhr, Landwirtschaft ab 5 Uhr bis 21 Uhr, Bäckereien ab 5 Uhr, über 17 J. ab 4 Uhr Unterweisung über Gefahren

8 Arbeitstätigkeit von Jugendlichen Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Gesundheitschutz (Erstuntersuchung, Nachuntersuchung) Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.

9 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Untersuchungen als Einsatzvoraussetzung z.b. Untersuchungen als Angebotsuntersuchungen z.b. Biostoffverordnung Strahlenschutzverordnung Röntgenverordnung Gefahrstoffverordnung (Gentechniksicherheitsverordnung) Bildschirmverordnung Arbeitsschutzgesetz Arbeitszeitgesetz Biostoffverordnung (Gentechniksicherheitsverordnung) Gefahrstoffverordnung

10 Berufskrankheiten im Gesundheitswesen Verdachtsanzeigen 2002 Sonstige 1 % Atemwegserkrankung 10 % (BK 4301/BK4302) Hauterkrankungen 54 % (BK 5101) Erkrankungen der Lendenwirbelsäule 19 % (BK 2108) Infektionskrankheiten 16 % (BK 3101) N=11616

11 Verdachtsanzeigen beruflich verursachter Infektionskrankheiten bei Beschäftigten im Gesundheitsdienst (BK 3101) Sonstige 823 Hepatitis B Tuberkulose (24 %) Hepatitis C 485 (23 %) Hepatitis A : N=41 HIV-Infektionen/ AIDS als anerkannte Berufskrankheit [RKI 2001] N=1233, BGW 2000; N=2111, BMA 2000

12 Gründe für die anhaltende Bedeutung von Infektionskrankheiten als Berufskrankheit Fehlende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen in medizinischen Einrichtungen (z.b. Praxen ) Verweigerung des Impfangebots durch den Arbeitgeber Ablehnung der Impfung durch den Beschäftigte Leichtsinniger Umgang mit Infektionsrisiken nach erfolgreicher Impfung Vergessen von zeitlich befristeten Beschäftigten (Gastärzte, Studenten, Nachtwachen, Praktikanten, Fremdfirmen u.a.) Keine Meldung von Kanülenstichverletzungen

13 Risiko berufsbedingter Infektionen nach Kanülenstichverletzungen Risikofaktor Häufigkeit Häufigkeit von Stichverletzungen mit Blutkontakt Prävalenz bei Patienten Prävalenz in der Bevölkerung Übertragungswahrscheinlichkeit des Erregers Immunstatus der Beschäftigten 0,7 bis 2,2 /Mitarbeiter/Jahr (3000 bis 9700 Verletzungen pro Jahr!) Hohe Dunkelziffer? HBsAg 0,6%, anti-hcv 0,4% HIV < 0,05% HIV 0,3% HCV 1,9% (aber 50-84% chronischer Verlauf) HBV 30 % ( 5% chronischer Verlauf) Nur ca % sind gegen HBV ausreichend geimpft

14 Übertragungsrisiko für Hepatitis B, Hepatitis C und HIV nach Stichverletzungen mit infektiösem Material 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% 30% 3% Art der Expostion Risikoerhöhung* Seht tiefe Stich- oder Schnittverletzungen 16:1 Sichtbare, frische Blutspuren auf dem 5:1 verletzenden Instrument Verletzende Kanüle oder Nadel war zuvor in 5:1 einer Vene oder Arterie plaziert Patient mit hoher Viruslast 6:1 Exposition von Schleimhaut 1:10 Exposition von entzündlich veränderten Hautpartien 0,3%* Hepatitis B Virus Hepatitis C Virus HIV 1:10

15 Präexpositionelle Impfung gegen Hepatitis B Virus Für gefährdetes medizinisches und zahnmedizinisches Personal empfohlen* (* unter Personal sind hier medizinisches und anderes Fach- und Pflegepersonal sowie Küchen und Reinigungskräfte zu verstehen) Anti-HBs-W ert nach Maßnahme Grundimmunisierung IE/L < 100 Erneute Impfung und Kontrolle > 100 Auffrischimpfung nach 10 Jahren [STIKO 2006 Epid. Bull. 30/2006]

16 Vorgehen bei Kanülenstichverletzungen an Kanülen von Hepatitis B-, Hepatitis C und/oder HIV-positiven Patienten sofortiges Ausbluten und alkoholische Desinfektion der Wunde, mit Seife und warmen Wasser waschen bei Blutspritzern ins Auge oder in den Mund sofort mit reichlich warmen Wasser oder phys. NaCl spülen, Meldung beim D-Arzt oder Betriebsarzt (Dokumentation!), Hepatitis-B Schutz? Untersuchung des Beschäftigten auf anti-hcv evtl. HIV ( Ausgangsbefund ) Untersuchung des Patienten ( Spenderstatus ) auf anti-hcv und HIV durch Stationsarzt nach Einwilligung Falls Patient anti-hcv positiv: Anti-HCV-Bestimmung nach 1,2,3 und 9 Monaten, frühere Diagnose evtl. durch HCV-RNA-Bestimmung durch PCR, evtl. Transaminasenkontrolle. Therapieindikation? Falls positiv, Infektiologische Beratung, Therapieindikation? Falls HIV-Infektion Indikation Postexpositionsprophylaxe (PEP)?

17 Übertragung durch tuberkulöse Patienten Säurefeste Stäbchen (Tuberkelbakterien) im Sputum Husten Nicht therapiert oder zu Beginn der Behandlung Diagnose nicht bekannt!

18 Influenza-Viren Jährlich sterben Menschen an Influenza Zum Vergleich (Statist. Jahrbuch 2004): 500 AIDS-Todesfälle 350 Tuberkulose- Todesfälle 6000 Tote durch Auto- Unfälle Häufigste nosokomiale Infektion

19 Schutz gegen Hepatitis B Sichere, effektive und gut verträgliche Schutzimpfung vorhanden StudentenInnen der Medizin/Zahnmedizin ab 1. Semester Grundimmunisierung Schutzwirkung mindestens 10 (>20) Jahre Non-Responder ca. 2% (daher Anti-HBs AK Kontrolle nach Grundimmunisierung sinnvoll)

20 Betriebsarzt im Spannungsfeld zwischen Schweigepflicht und Meldepflicht Ärztliche Schweigepflicht gilt uneingeschränkt für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ( 203 StGB, verfassungsrechtliche Grundlage Art. 2 Abs. 1 GG) arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung dient dem Schutz des Beschäftigten, nicht dem des Patienten, d.f. eine Umgehung der Schweigepflicht ist nicht durch das Arbeitsschutzgesetz legitimiert Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz, namentlich nur für akute Hepatitis B und Hepatitis C (nicht für chronische HBsAg oder HCV- Träger), anonyme Meldepflicht für HIV. Mitteilung an Dritte (hier nur Amtsarzt) nur bei Rechtfertigenden Notstand 34 StGB. Bruch der ärztlichen Schweigepflicht ist danach nur zulässig, wenn Gefahren nicht anders abwehrbar sind und ein angemessenes Mittel zur Abwendung potentieller Gefahren für Patienten darstellt. Durch eine Meldung werden nämlich die Grundrechte des Beschäftigten aus Art. 2 Abs. 1 GG (allgemeines Persönlichkeitsrecht) und Art. 12 GG (Freiheit der Berufsausübung) tangiert. Demgegenüber steht das Recht der Patienten auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG)

21 Beschäftigung von Hepatitis B oder Hepatitis C infizierten medizinischen Personal Einzelfälle, geringes Risiko für Patienten nur bei hoher Viruslast (kein Grenzwert, 10 3 GE/ml?) und bestimmte operative oder invasive Tätigkeiten ( verletzungsträchtige Tätigkeiten). Erforderliche Maßnahmen abhängig vom konkreten Einzelfall. Grad der Infektiosität (HBV-DNA bzw. HCV-RNA quantitativ). Detaillierte Beschreibung der Tätigkeit und Dokumentation. Eingehende Beratung (RKI-Empfehlungen Epid Bull 30/1999 bzw. 03/2001) und Dokumentation, bei schwierigen Beurteilungen Einbeziehung von Amtsarzt und erfahrenen Virologen/Infektiologen (anonym oder Einverständnis erforderlich!) Festlegung der erforderlichen Maßnahmen (besondere Schutzmaßnahmen, Tätigkeitseinschränkungen, Nachuntersuchungen)

22 Prävention von Infektionen bei Beschäftigten im Gesundheitsdienst - Arbeitschutz führt zum Patientenschutz Regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (BioStoffV). Hepatitis B-Impfung mit Kontrolle des Impferfolges. Verletzungsträchtige Tätigkeiten nur durch Hepatitis-B immunisierte Ärzte (Personalärztliche Einstellungsuntersuchung!) Regelmäßige Unterweisungen und Anhalte zur Einhaltung allgemein anerkannter Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen Einfaches und effektives System zur Meldung und Erstversorgung von Blutkontakten Verwendung sicherer Instrumente, bei denen das Risiko einer Verletzung sicherheitstechnisch vermindert wird. Konsequenter persönlicher Infektionsschutz

23 Betriebsärztlicher Dienst Haus 11 A Telefon: (Sekr.) oder (Termine) Impfsprechstunde und Titerkontrolle: Mo. Fr Uhr (Anmeldung nicht erforderlich)

Sozialer Arbeitsschutz Sicherheit und Gesundheitsschutz im Krankenhaus. Prof. Dr. Joachim A. Rösler

Sozialer Arbeitsschutz Sicherheit und Gesundheitsschutz im Krankenhaus. Prof. Dr. Joachim A. Rösler Betriebsärztlicher Dienst Sozialer Arbeitsschutz Sicherheit und Gesundheitsschutz im Krankenhaus Prof. Dr. Joachim A. Rösler www.uk-koeln.de/service/gremien/betriebsarzt/ Mutterschutzgesetz (MuSchG) und

Mehr

Grundlagen Arbeits- und Sozialmedizin Sicherheit und Gesundheitsschutz (Arbeitsschutz) im Krankenhaus

Grundlagen Arbeits- und Sozialmedizin Sicherheit und Gesundheitsschutz (Arbeitsschutz) im Krankenhaus Betriebsärztlicher Dienst Grundlagen Arbeits- und Sozialmedizin Sicherheit und Gesundheitsschutz (Arbeitsschutz) im Krankenhaus Prof. Dr. Joachim Rösler 04.05.2006 Das duale Arbeitsschutzsystem Grundgesetz

Mehr

Dr. Heiner Klein Arzt für Allgemeinmedizin Dudweiler

Dr. Heiner Klein Arzt für Allgemeinmedizin Dudweiler Dr. Heiner Klein Arzt für Allgemeinmedizin Dudweiler Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Vorschriften und Regeln -Arbeitsschutzgesetz -Arbeitsstättenverordnung -Biostoffverordnung -Gefahrstoffverordnung

Mehr

Arbeitsmedizinischer Dienst. Vorgehen bei Arbeitsunfällen mit Infektionsrisiko

Arbeitsmedizinischer Dienst. Vorgehen bei Arbeitsunfällen mit Infektionsrisiko Vorgehen bei Arbeitsunfällen mit Infektionsrisiko Beispiel für Stichverletzung 17-jähriger Auszubildender aus dem Pflegebereich Nadelstichverletzung in den Finger bei Entsorgung der benutzten Kanüle nach

Mehr

Arbeitsunfälle mit Infektionsrisiko: Betriebsanweisung B 01- Handlungsanleitung- Checkliste

Arbeitsunfälle mit Infektionsrisiko: Betriebsanweisung B 01- Handlungsanleitung- Checkliste Arbeitsunfälle mit Infektionsrisiko: Betriebsanweisung B 01- Handlungsanleitung- Checkliste Betriebsärztliche Untersuchungsstelle der Friedrich-Schiller- Universität Jena, Botzstr. 3, 07740 Jena, Tel 03641-(9)

Mehr

Berufskrankheiten im Gesundheitswesen verhüten

Berufskrankheiten im Gesundheitswesen verhüten Berufskrankheiten im Gesundheitswesen verhüten Mitarbeitende in Spitälern, Arztpraxen, Labors und Pflegeeinrichtungen sind bei ihrer täglichen Arbeit verschiedenen Gefahren ausgesetzt. Dazu gehören biologische

Mehr

Infektionsschutz des Personals bei Rettung, im Schockraum und auf Intensivstation. 23. Juni 2017 / Sabine Wicker

Infektionsschutz des Personals bei Rettung, im Schockraum und auf Intensivstation. 23. Juni 2017 / Sabine Wicker Infektionsschutz des Personals bei Rettung, im Schockraum und auf Intensivstation 23. Juni 2017 / Sabine Wicker Interessenskonflikte Keine Mitglied der STIKO Was kommt jetzt? Häufigkeit von arbeitsbedingten

Mehr

Prophylaxe nach Stich- und Schnittverletzungen mit potentieller Infektionsgefahr (HBV, HCV, HIV) Was bezahlt die Unfallkasse Berlin?

Prophylaxe nach Stich- und Schnittverletzungen mit potentieller Infektionsgefahr (HBV, HCV, HIV) Was bezahlt die Unfallkasse Berlin? Die nachfolgenden Ausführungen beinhalten orientierende Vorgaben für die Auswahl der Maßnahmen nach Stich- und Schnittverletzungen mit potentieller Infektionsgefahr (HBV, HCV, HIV) 1. Die Entscheidung

Mehr

Mutterschutz beim beruflichen Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen

Mutterschutz beim beruflichen Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen Mutterschutz beim beruflichen Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen Ursula Höfer, Behörde für Wissenschaft und Gesundheit, Amt für Arbeitsschutz Hamburg 1 2 Die Biostoffverordnung gilt für Arbeitnehmerinnen

Mehr

Mutterschutz Gefährdungsbeurteilung Handlungshilfe

Mutterschutz Gefährdungsbeurteilung Handlungshilfe Mutterschutz Gefährdungsbeurteilung Handlungshilfe Nach der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen einer Arbeitsplatzbeurteilung Art,

Mehr

Infektionsschutz für Patienten und Mitarbeiter bei Rettung, im Schockraum, auf Intensivstation

Infektionsschutz für Patienten und Mitarbeiter bei Rettung, im Schockraum, auf Intensivstation Infektionsschutz für Patienten und Mitarbeiter bei Rettung, im Schockraum, auf Intensivstation 4. Juli 2014 / Sabine Wicker Was kommt jetzt? S3 Leitlinie Polytrauma / Schwerverletzten-Behandlung 445 Seiten..nichts

Mehr

Postexpositionsprophylaxe

Postexpositionsprophylaxe Postexpositionsprophylaxe Umgang mit MRE im Rettungsdienst Fachtagung MRE-Netzwerk Südhessen 28.09.2017 Dr. Antje Siebel Gesundheitsamt Odenwaldkreis 1 Postexpositionsprophylaxe (PEP) Begriffe Exposition:

Mehr

Mutterschutz Gefährdungsbeurteilung Handlungshilfe

Mutterschutz Gefährdungsbeurteilung Handlungshilfe Mutterschutz Gefährdungsbeurteilung Handlungshilfe Nach der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen einer Arbeitsplatzbeurteilung Art,

Mehr

Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend 4 bis 7 sowie 14 der Biostoffverordnung

Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend 4 bis 7 sowie 14 der Biostoffverordnung Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend 4 bis 7 sowie 14 der Biostoffverordnung Grundschule Schule / Standort Die Gefährdungsermittlung erfolgt unter Hinzuziehung des 5 ArbSchG, der Auswahlkriterien

Mehr

MuSch Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *)

MuSch Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *) Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *) Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I, Nr. 59, S. 1643) in Kraft

Mehr

Infektionsgefährdung und Akzeptanz von Arbeitsschutzmaßnahmen bei Beschäftigten im Gesundheitswesen. Sabine Wicker 23. April 2013

Infektionsgefährdung und Akzeptanz von Arbeitsschutzmaßnahmen bei Beschäftigten im Gesundheitswesen. Sabine Wicker 23. April 2013 Infektionsgefährdung und Akzeptanz von Arbeitsschutzmaßnahmen bei Beschäftigten im Gesundheitswesen Sabine Wicker 23. April 2013 Was kommt jetzt? Zahlen zum Berufskrankheitengeschehen Daten zur Epidemiologie

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge Unternehmen TIERMEDIZIN Arbeitsmedizinische Vorsorge Welche Ziele sollten Sie erreichen? Die Beschäftigten werden individuell von der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt beraten, gegebenenfalls untersucht

Mehr

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz * Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz * in der Fassung vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) Zuletzt geändert durch Artikel 440 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 (BGBl.

Mehr

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz* (Mutterschutzrichtlinienverordnung MuSchRiV)

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz* (Mutterschutzrichtlinienverordnung MuSchRiV) Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz* (Mutterschutzrichtlinienverordnung MuSchRiV) 1 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber muß rechtzeitig für jede Tätigkeit, bei der werdende

Mehr

Prophylaxe nach Verletzungen mit Infektionsgefahr (NSV)

Prophylaxe nach Verletzungen mit Infektionsgefahr (NSV) Was bezahlt die Unfallkasse Berlin? Die nachfolgenden Ausführungen sollen für die Nachsorge von Stich- und Schnittverletzungen mit Infektionsgefahr (HBV, HCV, HIV) 1 Orientierung geben. Die Entscheidung

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) und anderen Rechtsvorschriften in Verbindung mit 5 Arbeitsschutzgesetz Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach 10 MuSchG

Mehr

Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend 4 bis 7 sowie 14 der Bio- Stoffverordnung

Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend 4 bis 7 sowie 14 der Bio- Stoffverordnung Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend 4 bis 7 sowie 14 der Bio- Stoffverordnung Förderschule LB und mit Ausgleichsklassen Schule / Standort Die Gefährdungsermittlung erfolgt unter Hinzuziehung

Mehr

Prophylaxe nach Stich- und Schnittverletzungen mit potentieller Infektionsgefahr (HBV, HCV, HIV) Was bezahlt die Unfallkasse Berlin?

Prophylaxe nach Stich- und Schnittverletzungen mit potentieller Infektionsgefahr (HBV, HCV, HIV) Was bezahlt die Unfallkasse Berlin? Die nachfolgenden Ausführungen beinhalten orientierende Vorgaben für die Auswahl der Maßnahmen nach Stich- und Schnittverletzungen mit potentieller Infektionsgefahr (HBV, HCV, HIV) 1. Die Entscheidung

Mehr

Gefährdungsbeurteilung entsprechend 4 bis 7 der Biostoffverordnung

Gefährdungsbeurteilung entsprechend 4 bis 7 der Biostoffverordnung Gefährdungsbeurteilung entsprechend 4 bis 7 der Biostoffverordnung Grundschule und Sprachheilschule Schule / Standort Die Gefährdungsermittlung erfolgt unter Hinzuziehung des 5 ArbSchG, der Auswahlkriterien

Mehr

Betrieblicher Gesundheitsschutz

Betrieblicher Gesundheitsschutz Meinel Betrieblicher Gesundheitsschutz Vorschriften,Aufgaben und Pflichten MEDIZIN nfi 9 fc Ha» * Inv Nlr^feWOj, Arbeitswissenschaft tnv -,' Nr --=±±S TU Darmstadt Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 2. Auflage

Mehr

Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend 4 bis 7 sowie 14 der Biostoffverordnung

Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend 4 bis 7 sowie 14 der Biostoffverordnung Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend 4 bis 7 sowie 14 der Biostoffverordnung Grundschule und Sprachheilschule Schule / Standort Die Gefährdungsermittlung erfolgt unter Hinzuziehung

Mehr

Neue Biostoffverordnung Auswirkungen auf den Mutterschutz in der Praxis

Neue Biostoffverordnung Auswirkungen auf den Mutterschutz in der Praxis Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Behörde für betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz Neue Biostoffverordnung Auswirkungen auf den Mutterschutz in der Praxis 2. bundesweiter Betriebsärztetag,

Mehr

Werdende und stillende Mütter im Gesundheitsdienst

Werdende und stillende Mütter im Gesundheitsdienst Zusatzmerkblatt Werdende und stillende Mütter im Gesundheitsdienst Dieses Merkblatt soll Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen sowie den Personalvertretungen helfen, spezifische Gefährdungen werdender und

Mehr

Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend 4 bis 7 sowie 14 der Biostoffverordnung

Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend 4 bis 7 sowie 14 der Biostoffverordnung Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend 4 bis 7 sowie 14 der Biostoffverordnung Förderschulen für Geistig Behinderte (GB) und Körperbehinderte (KB) in Sachsen-Anhalt Schule / Standort

Mehr

Antrag auf Verlängerung der Schutzfrist nach der Entbindung gemäß 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Antrag auf Verlängerung der Schutzfrist nach der Entbindung gemäß 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) Frau Name der Beschäftigten Straße Wohnort An den Arbeitgeber Antrag auf Verlängerung der Schutzfrist nach der Entbindung gemäß 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) Mein Kind wurde am geboren. Vor Ablauf von

Mehr

Gemeinsamkeiten von Hygiene und Arbeitsschutz bei der Beurteilung von Infektionsrisiken

Gemeinsamkeiten von Hygiene und Arbeitsschutz bei der Beurteilung von Infektionsrisiken Gemeinsamkeiten von Hygiene und Arbeitsschutz bei der Beurteilung von Infektionsrisiken Christian Frosch Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege VT: ABAS und KRINKO im Dialog, 27.

Mehr

Jahresbelehrungsplan

Jahresbelehrungsplan Freigegeben/Datum: Seite 1 von 1 Jahresbelehrungsplan Intervall Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sep Okt N hweigepflicht) hutzgesetz nung) schutzgesetz) ordnung) iostoffv ung) Notfall/ Brand Unfall-

Mehr

Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend 4 bis 7 sowie 14 der Biostoffverordnung

Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend 4 bis 7 sowie 14 der Biostoffverordnung Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend 4 bis 7 sowie 14 der Biostoffverordnung Förderschulen für Geistig Behinderte (GB), für Körperbehinderte (KB), für Hörgeschädigte, Blinde und Sehgeschädigte

Mehr

Vorgehen bei Stich- und Schnittverletzungen mit potentiellem Infektionsrisiko Regelablaufschema der Unfallkasse Berlin

Vorgehen bei Stich- und Schnittverletzungen mit potentiellem Infektionsrisiko Regelablaufschema der Unfallkasse Berlin Ziele: Infektionsrisiken minimieren, insbesondere Stich- und Schnittverletzungen mit potentiellem Infektionsrisiko verhindern. Im Falle einer Stich- und Schnittverletzung mit potentiellem Infektionsrisiko

Mehr

Nachsorge von Stich- und Schnittverletzungen mit Infektionsrisiko

Nachsorge von Stich- und Schnittverletzungen mit Infektionsrisiko Ziele: Infektionsrisiken minimieren: Stich- und Schnittverletzungen mit Infektionsrisiko verhindern. Im Falle einer Stich- und Schnittverletzung mit Infektionsrisiko vorrangig eine Infektion durch postexpositionelle

Mehr

Baden-Württemberg. DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN Fachgruppe Mutterschutz. Merkblatt. Werdende Mütter bei der Reinigung von Innenräumen

Baden-Württemberg. DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN Fachgruppe Mutterschutz. Merkblatt. Werdende Mütter bei der Reinigung von Innenräumen Baden-Württemberg DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN Fachgruppe Mutterschutz Merkblatt Werdende Mütter bei der Reinigung von Innenräumen Dieses Merkblatt soll Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen sowie den Personalvertretungen

Mehr

Gefahren. Hygiene-Netzwerk Bern. Ansteckung. Ansteckung

Gefahren. Hygiene-Netzwerk Bern. Ansteckung. Ansteckung Gefahren Hygiene-Netzwerk Bern Impfung / Prävention / Massnahmen bei blutübertragbaren Krankheiten Hepatitis B Leberzirrhose, Leberkrebs Impfstoff vorhanden Hepatitis C Leberzirrhose, Leberkrebs Kein Impfstoff

Mehr

Ein freudiges Ereignis!

Ein freudiges Ereignis! Ein freudiges Ereignis! Veranstaltung der Handelskammer zum Mutterschutz im Betrieb 11.06.2014 Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes der Schwangeren Spätestens bei Meldung der Schwangerschaft Möglichst

Mehr

ArbMedVV- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung

ArbMedVV- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung - die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung Die Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge trat am 23.Dezember 2008 in Kraft. Die Arbeitsmedizinische

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge Mutterschutz Jugendschutz. in Einrichtungen zur vorschulischen Kinderbetreuung in Bayern

Arbeitsmedizinische Vorsorge Mutterschutz Jugendschutz. in Einrichtungen zur vorschulischen Kinderbetreuung in Bayern Arbeitsschutz Arbeitsmedizinische Vorsorge Mutterschutz Jugendschutz in Einrichtungen zur vorschulischen Kinderbetreuung in Bayern Empfehlungen für Arbeitgeber Betriebsärzte Beschäftigte Stand: Juni 2009

Mehr

Betriebsärztlicher Dienst. Betriebsärztlicher Dienst. Betriebsärztlicher Dienst. Betriebsärztlicher Dienst. Gesetzliche Grundlagen

Betriebsärztlicher Dienst. Betriebsärztlicher Dienst. Betriebsärztlicher Dienst. Betriebsärztlicher Dienst. Gesetzliche Grundlagen Prävention durch Impfungen aus arbeitsmedizinischer Sicht Apothekerkammer Nordrhein Bereich Köln Montag, den 13. Oktober 2008 Gesetzliche Grundlagen Ständige Impfkommission (STIKO) Die Impfempfehlungen

Mehr

BESCHÄFTIGUNGSVERBOT IN DER SCHWANGERSCHAFT

BESCHÄFTIGUNGSVERBOT IN DER SCHWANGERSCHAFT BESCHÄFTIGUNGSVERBOT IN DER SCHWANGERSCHAFT WORAUF SIE ACHTEN SOLLTEN, WENN SIE EINE SCHWANGERSCHAFT FESTSTELLEN Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber möglichst bald mit, dass sie schwanger sind, um einen umfassenden

Mehr

Übersicht Vorgehen bei Stichverletzungen des Personals. Roberto Noce

Übersicht Vorgehen bei Stichverletzungen des Personals. Roberto Noce Übersicht Vorgehen bei Stichverletzungen des Personals Abteilung Sofortmassnahmen Waschen und Desinfizieren der Wunde (z.b. mit Kodan forte) Schleimhaut mit reichlich Wasser spülen Augenduschen vor MAWI

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge Unternehmer/-innen BERTUNG UND BETREUUNG rbeitsmedizinische Vorsorge Welche Ziele sollten Sie erreichen? Die Beschäftigten werden individuell von einer Betriebsärztin oder einem Betriebsarzt beraten, gegebenenfalls

Mehr

Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin. Mutterschutz beim beruflichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen

Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin. Mutterschutz beim beruflichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen LAGetSi-Info Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Mutterschutz beim beruflichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen Gesetzliche Grundlagen Handlungsanleitung

Mehr

Unterrichtung gebärfähiger Arbeitnehmerinnen über Beschäftigungsbeschränkungen und mögliche Gefahren für werdende Mütter

Unterrichtung gebärfähiger Arbeitnehmerinnen über Beschäftigungsbeschränkungen und mögliche Gefahren für werdende Mütter Institut für Chemie Rostock, 11.06.2010 Universität Rostock Unterrichtung gebärfähiger Arbeitnehmerinnen über Beschäftigungsbeschränkungen und mögliche Gefahren für werdende Mütter Rechtliche Grundlagen

Mehr

Gefährdungsbeurteilung entsprechend 4 bis 7 der Biostoffverordnung

Gefährdungsbeurteilung entsprechend 4 bis 7 der Biostoffverordnung Gefährdungsbeurteilung entsprechend 4 bis 7 der Biostoffverordnung Förderschule für Geistig Behinderte (GB), Körperbehinderte (KB), Hörgeschädigte, Blinde und Sehgeschädigte Schule / Standort Die Gefährdungsermittlung

Mehr

Übersicht Vorgehen bei Stichverletzungen des Personals. Wil: Esther Zünd

Übersicht Vorgehen bei Stichverletzungen des Personals. Wil: Esther Zünd Übersicht Vorgehen bei Stichverletzungen des Personals Abteilung Sofortmassnahmen Waschen und Desinfizieren der Wunde Schleimhaut mit reichlich Wasser spülen Blutentnahme bei Quellenperson 1 Serumröhrchen

Mehr

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Empfehlung für den betriebsärztlichen Dienst des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 17.11. 2009 zum Schutz schwangerer

Mehr

Arbeitsschutz. Mitarbeiterunterweisung. Stefan Bernhard Diplom Informatiker (FH) Seite Arbeitsschutz. Arbeitsschutz in der Zahnmedizin

Arbeitsschutz. Mitarbeiterunterweisung. Stefan Bernhard Diplom Informatiker (FH) Seite Arbeitsschutz. Arbeitsschutz in der Zahnmedizin in der Zahnmedizin Referent : Dipl.Infom (FH). Der Arbeitsplatz Gefahren am Arbeitsplatz lauern überall!!! 2 Seite 1 Gesetze und Verordnungen Gesetzgeber durch Gesetze und Verordnungen Vorsorge getroffen

Mehr

Übersicht Vorgehen bei Stichverletzungen des Personals. Fanny von der Lippe

Übersicht Vorgehen bei Stichverletzungen des Personals. Fanny von der Lippe Klinik für Infektiologie/Spitalhygiene Übersicht Vorgehen bei Stichverletzungen des Personals Abteilung Sofortmassnahmen Waschen und Desinfizieren der Wunde Schleimhaut mit reichlich Wasser spülen Blutentnahme

Mehr

Infektionsschutz des Personals. 2. Juli 2016 / Sabine Wicker

Infektionsschutz des Personals. 2. Juli 2016 / Sabine Wicker Infektionsschutz des Personals 2. Juli 2016 / Sabine Wicker Was kommt jetzt? Häufigkeit von arbeitsbedingten Infektionen Häufigkeit von Arbeitsunfällen, Todesfällen Casereport Lassa-Infektion Präventionsmaßnahmen

Mehr

Baden-Württemberg. DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN Fachgruppe Mutterschutz. Merkblatt. Werdende Mütter an Tankstellen

Baden-Württemberg. DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN Fachgruppe Mutterschutz. Merkblatt. Werdende Mütter an Tankstellen Baden-Württemberg DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN Fachgruppe Mutterschutz Merkblatt Werdende Mütter an Tankstellen Dieses Merkblatt soll Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen sowie den Personalvertretungen helfen,

Mehr

PJ-Logbuch der Universität des Saarlandes Fach: Arbeitsmedizin

PJ-Logbuch der Universität des Saarlandes Fach: Arbeitsmedizin Allgemeines: Am Ende des PJ Tertials in der Arbeitsmedizin beherrscht der Student: eine umfassende, alle Funktionsbereiche des Körpers einschließende Anamneseerhebung, inkl. ausführlicher Berufsanamnese

Mehr

ABSCHLUSSBERICHT. Landesprojekt 2012: Jugendarbeitsschutz in Großbäckereien

ABSCHLUSSBERICHT. Landesprojekt 2012: Jugendarbeitsschutz in Großbäckereien ABSCHLUSSBERICHT Landesprojekt 2012: Jugendarbeitsschutz in Großbäckereien IMPRESSUM Herausgeber: Bearbeitung: Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße

Mehr

Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz von Studentinnen

Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz von Studentinnen Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz von Studentinnen Anhand dieses Formulars wird geprüft, ob eine schwangere oder stillende Studentin im Rahmen ihrer Ausbildung an der HFM Nürnberg gesundheitsschädlichen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen   digitalisiert durch Vorwort zur 4. Auflage 5 Einführung 8 11 1 Gesetzliche Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes 17 1.1 Allgemeine gesetzliche Grundlagen 17 1.2 Gegenüberstellung gesetzlicher Regelungen zum Arbeitsschutz

Mehr

Berufliche Infektionsgefahr durch biologische

Berufliche Infektionsgefahr durch biologische Berufliche Infektionsgefahr durch biologische Arbeitsstoffe im OP, Beispiel Nadelstichverletzung Dr.in Eichinger Brigitte, 03.11.2016 KUK MC3 / Arbeitsmedizin 1 Arbeitsschutz Themen Rechtlicher Rahmen

Mehr

Beurteilungsbogen Mutterschutz für Beschäftigte - Gefährdungsbeurteilung

Beurteilungsbogen Mutterschutz für Beschäftigte - Gefährdungsbeurteilung Hochschulverwaltung Bau, Technik, Liegenschaften Gruppe VC Arbeitssicherheit & Umweltschutz Beurteilungsbogen Mutterschutz für Beschäftigte - Gefährdungsbeurteilung Beurteilungsbogen zur Gefährdungsermittlung

Mehr

Die Novellierung der ArbMedVV - Was ändert sich?

Die Novellierung der ArbMedVV - Was ändert sich? Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Arbeitsmedizin im Wandel. Die Novellierung der ArbMedVV Was kann, was soll, was muss ein Arbeitsmediziner? Die Novellierung der ArbMedVV - Was ändert sich?

Mehr

Abteilung ZNA PAD. Kontakt. Übersicht Vorgehen bei Stichverletzungen des Personals. Klinik für Infektiologie/Spitalhygiene

Abteilung ZNA PAD. Kontakt. Übersicht Vorgehen bei Stichverletzungen des Personals. Klinik für Infektiologie/Spitalhygiene Klinik für Infektiologie/Spitalhygiene Übersicht Vorgehen bei Stichverletzungen des Personals Abteilung Sofortmassnahmen Waschen und Desinfizieren der Wunde Schleimhaut mit reichlich Wasser spülen Blutentnahme

Mehr

Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention

Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention Inhaltsverzeichnis 21. Lieferung der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention Elsevier, Urban & Fischer Verlag München Jena

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Informationen zum Thema Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Viele Beschäftigte sind bereits einmal auf Veranlassung des Arbeitgebers oder sonst wie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit

Mehr

Ergänzungen zur Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz für den kirchlichen Bereich (vor der Schwangerschaft)

Ergänzungen zur Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz für den kirchlichen Bereich (vor der Schwangerschaft) Ergänzungen zur Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz für den kirchlichen Bereich (vor der Schwangerschaft) Bezeichnung des Arbeitsplatzes: Beschreibung der Tätigkeiten: durchgeführt von unter

Mehr

des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Schutzimpfungs- Richtlinie (SI-RL): Umsetzung der STIKO-Empfehlungen August 2013

des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Schutzimpfungs- Richtlinie (SI-RL): Umsetzung der STIKO-Empfehlungen August 2013 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Schutzimpfungs- Richtlinie (SI-RL): Umsetzung der STIKO-Empfehlungen August 2013 Vom 5. Dezember 2013 Der Gemeinsame Bundesausschuss hat

Mehr

- herzlich Willkommen -

- herzlich Willkommen - Meine Praxis organisiert und sicher!? Der Arzt als Arbeitgeber was Sie alles -in Sachen Arbeitsschutzregeln müssen. - herzlich Willkommen - Dipl.-Ing. H. Jörg Damm Geschäftsführer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Mehr

Univ.Prof. Mag.Dr. Franz F. Reinthaler Institut für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin Universitätsplatz 4, 8010 Graz ++43 (316)

Univ.Prof. Mag.Dr. Franz F. Reinthaler Institut für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin Universitätsplatz 4, 8010 Graz ++43 (316) Univ.Prof. Mag.Dr. Franz F. Reinthaler Institut für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin Universitätsplatz 4, 8010 Graz ++43 (316) 380 4386 Sozialministerium Arbeitsinspektion Sektion Arbeitsrecht

Mehr

Handlungshilfe für die Gefährdungsermittlung bei der Beschäftigung von werdenden Müttern

Handlungshilfe für die Gefährdungsermittlung bei der Beschäftigung von werdenden Müttern Amt für Arbeitsschutz Abteilung Arbeitnehmerschutz Handlungshilfe für die Gefährdungsermittlung bei der Beschäftigung von werdenden Müttern Hinweise zur Benutzung Im Nachfolgenden finden Sie eine Liste

Mehr

Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Mutterschutzgesetz (MuSchG) Titel, Vorname, Name Abteilung, Fachbereich oder Institut Mutterschutzgesetz (MuSchG) Was gilt seit dem 01.01.2018? Bildquelle:pixabay.de Mutterschutzgesetz Ziele: Gesetz zum Schutz von Müttern bei der

Mehr

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft = Arbeitsunfähigkeit?

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft = Arbeitsunfähigkeit? Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft = Arbeitsunfähigkeit? Eva Aich Betrieblicher Arbeitsschutz www.brd.nrw.de Rechtsgrundlagen zum Mutterschutz Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz

Mehr

Sichere Arbeitsgeräte die Neuregelung der TRBA 250 und Erfahrungen für die Umsetzung

Sichere Arbeitsgeräte die Neuregelung der TRBA 250 und Erfahrungen für die Umsetzung Sichere Arbeitsgeräte die Neuregelung der TRBA 250 und Erfahrungen für die Umsetzung Dr. med. Uwe Werfel Arzt für Innere Medizin, Hämatologie/Onkologie, Arbeitsmedizin, Infektiologie Kliniken Essen-Mitte

Mehr

Sicherheit bei Injektionen

Sicherheit bei Injektionen 2. VDBW-Tagung, 21. März 2015 Sicherheit bei Injektionen Neue Vorschriften der BiostoffV und der TRBA 250 Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann Bergische Universität Wuppertal Sicherheitstechnik Technischer

Mehr

Infektionsrisiken beim Kontakt mit Asylsuchenden

Infektionsrisiken beim Kontakt mit Asylsuchenden Infektionsrisiken beim Kontakt mit Asylsuchenden Hinweise fu r Mitarbeiter der unteren Aufnahmebehörden und ehrenamtliche Helfer Gesundheitsamt Cuxhaven Allgemeines Infektionsrisiko Kontakt mit Menschen:

Mehr

Impfungen für bestimmte Berufsgruppen. Deutsches Grünes Kreuz e.v.

Impfungen für bestimmte Berufsgruppen. Deutsches Grünes Kreuz e.v. Impfungen für bestimmte Berufsgruppen Arbeitsmedizinische Vorsorge ArbMedVV 2013 6 ( 1) Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt oder die Ärztin deren Erforderlichkeit

Mehr

Nadelstichverletzungen im Gesundheitsdienst

Nadelstichverletzungen im Gesundheitsdienst BIOSTOFFTAG 2018 - der ABAS im Dialog Berlin 24.4.2018 Nadelstichverletzungen im Gesundheitsdienst Nienhaus A mit Unterstützung Roter Faden 2 Vorstellung Trends bei den Infektionen als Berufskrankheit

Mehr

...und was heißt das jetzt: Kontakt mit. Sämtliche Körperflüssigkeiten (Blut, Urin, Speichel...)

...und was heißt das jetzt: Kontakt mit. Sämtliche Körperflüssigkeiten (Blut, Urin, Speichel...) Postexpositionsprophylaxe nach Kontakt mit infektiösem Material Wann erforderlich, wann überflüssig? Dr. med. Sabine Siemes Zentrum Innere Medizin Abteilung Hämatologie und Onkologie...und was heißt das

Mehr

Betriebsärztlicher Dienst Norddeutschland GmbH Ho/La/ Stand: Juli 2013

Betriebsärztlicher Dienst Norddeutschland GmbH Ho/La/ Stand: Juli 2013 Prüfliste für den gewerblichen Bereich: sbeurteilung mit Festlegung von Schutzmaßnahmen nach 1 der Mutterschutzrichtlinienverordnung (MuSchRiV) Arbeitsbereich: Tätigkeit: 1. A r b e i t s b e d i n g u

Mehr

ODIN - nachgehende Untersuchungen im Kontext der neuen Verordnung. Dr. Matthias Kluckert Leiter Fachbereich Arbeitsmedizin BG RCI, Heidelberg

ODIN - nachgehende Untersuchungen im Kontext der neuen Verordnung. Dr. Matthias Kluckert Leiter Fachbereich Arbeitsmedizin BG RCI, Heidelberg ODIN - nachgehende Untersuchungen im Kontext der neuen Verordnung Dr. Matthias Kluckert Leiter Fachbereich Arbeitsmedizin BG RCI, Heidelberg Gliederung 1. Was sind nachgehende Untersuchungen 2. Geschichte

Mehr

Achtung Gefahr! Beurteilung des Arbeitsplatzes

Achtung Gefahr! Beurteilung des Arbeitsplatzes Achtung Gefahr! Beurteilung des Arbeitsplatzes Ihr Unternehmen ist in der Schweiz tätig und muss somit abklären, ob die angebotenen Arbeitsplätze beschwerlich und/ oder gefährlich sind. Alle Unternehmen

Mehr

SCHWANGER. MUTTER. SELBSTBESTIMMT!? Das neue Mutterschutzgesetz Novelle Januar 2018

SCHWANGER. MUTTER. SELBSTBESTIMMT!? Das neue Mutterschutzgesetz Novelle Januar 2018 SCHWANGER. MUTTER. SELBSTBESTIMMT!? Das neue Mutterschutzgesetz Novelle Januar 2018 Stephanie Oehl Leitung SC Personal und Recht Persönlicher Anwendungsbereich 1 Abs. 2 MuSchG Vor Benachteiligungen zu

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge Mutterschutz. Jugendarbeitsschutz. beim beruflichen Umgang mit Kindern in Kindertageseinrichtungen in Bayern

Arbeitsmedizinische Vorsorge Mutterschutz. Jugendarbeitsschutz. beim beruflichen Umgang mit Kindern in Kindertageseinrichtungen in Bayern Seite 1 Arbeitsmedizinische Vorsorge Mutterschutz Jugendarbeitsschutz Arbeitsmedizinische Vorsorge, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz beim beruflichen Umgang mit Kindern in Kindertageseinrichtungen in

Mehr

Wirtschaftliche Abwägungen Qualitative Faktoren einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Einführung Sicherer Instrumente

Wirtschaftliche Abwägungen Qualitative Faktoren einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Einführung Sicherer Instrumente 1 Sichere Instrumente Hamburg stellt um Wirtschaftliche Abwägungen Qualitative Faktoren einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Einführung Sicherer Instrumente Andreas Wittmann Bergische Universität Wuppertal

Mehr

Gefährdungsbeurteilung als Dreh- und Angelpunkt: Handlungshilfe neue TRBA 400

Gefährdungsbeurteilung als Dreh- und Angelpunkt: Handlungshilfe neue TRBA 400 BioStoffTag 2013 Der ABAS im Dialog mit den Beschäftigten am 23. April 2013 Gefährdungsbeurteilung als Dr. Gabriela Förster Fachärztin für Arbeits- und Umweltmedizin Volkswagen AG Dr. Stefan Mayer Diplom

Mehr

Mutterschutz. Von der Gefährdungsbeurteilung bis zum Beschäftigungsverbot. 123rf.com Alexander Raths, auremar, kzenon

Mutterschutz. Von der Gefährdungsbeurteilung bis zum Beschäftigungsverbot. 123rf.com Alexander Raths, auremar, kzenon 123rf.com Alexander Raths, auremar, kzenon Rechtliche Grundlagen I Arbeitsschutzgesetz ArbSchG - 5: Beurteilung der Arbeitsbedingungen an jedem Arbeitsplatz hinsichtlich jedweder Gefährdungsmöglichkeit

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge Neue Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 31.10.2013 mit Stärkung der Selbstbestimmung der Mitarbeiter Ziele der Arbeitsmedizinischen Vorsorge: Arbeitsbedingte

Mehr

Nadelstichverletzungen in der Pflege - Risiken und Präventionsmaßnahmen -

Nadelstichverletzungen in der Pflege - Risiken und Präventionsmaßnahmen - Nadelstichverletzungen in der Pflege - Risiken und Präventionsmaßnahmen - 11.11.2008 Dr. med. Stefan Baars 1 Nadelstichverletzungen in der Pflege -ein Thema? Gesundheitswesen: 500.000 NSV pro Jahr jährlich

Mehr

Betriebsärztlicher Dienst Norddeutschland GmbH Oh/ Stand: Januar 17

Betriebsärztlicher Dienst Norddeutschland GmbH Oh/ Stand: Januar 17 Prüfliste für den gewerblichen Bereich: sbeurteilung mit Festlegung von Schutzmaßnahmen nach 1 der Mutterschutzrichtlinienverordnung (MuSchRiV) Arbeitsbereich: Tätigkeit: 1. A r b e i t s b e d i n g u

Mehr

Lokale Projektarbeit Prävention von Nadelstichverletzungen und dadurch übertragener Infektionserkrankungen

Lokale Projektarbeit Prävention von Nadelstichverletzungen und dadurch übertragener Infektionserkrankungen Lokale Projektarbeit Prävention von Nadelstichverletzungen und dadurch übertragener Infektionserkrankungen Dr. med. B. Heese, Dr. med. A. zur Mühlen, Dr. med. S. Haupt Die in München durchgeführte lokale

Mehr

Wann spricht man von Diskriminierung? Bayerisches Präventionsforum Sucht und AIDS, 25.Oktober 2018 Anna Braunroth Antidiskriminierungsstelle des

Wann spricht man von Diskriminierung? Bayerisches Präventionsforum Sucht und AIDS, 25.Oktober 2018 Anna Braunroth Antidiskriminierungsstelle des Wann spricht man von Diskriminierung? Bayerisches Präventionsforum Sucht und AIDS, 25.Oktober 2018 Anna Braunroth Antidiskriminierungsstelle des Bundes Überblick Was macht die Antidiskriminierungsstelle

Mehr

Bekanntmachung in: GMBl Nr , 23. Dezember 2014, S Zuletzt geändert und ergänzt: GMBl Nr. 23, 7. Juli 2017, S. 407

Bekanntmachung in: GMBl Nr , 23. Dezember 2014, S Zuletzt geändert und ergänzt: GMBl Nr. 23, 7. Juli 2017, S. 407 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln hier: AMR 6.5 Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen

Mehr

Die neue TRBA deutsche Regelungen und Konsequenzen

Die neue TRBA deutsche Regelungen und Konsequenzen Die neue TRBA 250 - deutsche Regelungen und Konsequenzen Teil 1. der Normtext - Was müssen Arbeitgeber tun? Dr. med. Andreas Dittmann Landesunfallkasse Hamburg Teil 2. Gefährdungsbeurteilung - Was gehört

Mehr

Warum Arbeitsschutz in der Ausbildung?

Warum Arbeitsschutz in der Ausbildung? Warum in der Ausbildung? HWK Nr. 1 Gründe für den 1. Humane Gründe Vermeidung von Personenschäden Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.... (GG Art. 2 Ziff. 2) 2. Betriebswirtschaftliche

Mehr

Neue Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Impfung gegen Hepatitis B

Neue Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Impfung gegen Hepatitis B Neue Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Impfung gegen Hepatitis B Fortbildungsveranstaltung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, Berlin, 26.-28. März 2014 Dr. med. Cornelius Remschmidt

Mehr

Dokumentationsbogen zur Qualitätsprüfung Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger

Dokumentationsbogen zur Qualitätsprüfung Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger Dokumentationsbogen zur Qualitätsprüfung Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger Name, Vorname des Patienten: Geb.-Datum: Kostenträger: Beginn der Substitution: Geschlecht: männlich weiblich

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Umgang mit schadstoffbelasteten Objekten

Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Umgang mit schadstoffbelasteten Objekten Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Umgang mit schadstoffbelasteten Objekten Dr. Markus Sander, VBG Berlin 10.11. 2016 Arbeitsmedizinischen Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme

Mehr