STRUKTURPAPIER DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR BLAUSTEIN
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- Judith Straub
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1 STRUKTURPAPIER DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR BLAUSTEIN I. AUFGABEN DER GEMEINDEFEUERWEHR BLAUSTEIN II. ALLGEMEINE KRITERIEN ZUR SICHERSTELLUNG DER LEISTUNGSFÄHIGKEIT EINER GEMEINDEFEUERWEHR 1. Allgemeine Feststellungen 2. Eintreffzeit 3. Einsatzmittel 4. Einsatzkräfte III. KRITERIEN ZUR SICHERSTELLUNG DER LEISTUNGSFÄHIGKEIT BEURTEILUNG DER GEGENWÄRTIGEN LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER GEMEINDEFEUERWEHR BLAUSTEIN 1. Allgemeine Feststellungen 2. Eintreffzeit 3. Einsatzmittel 4. Einsatzkräfte IV. ERFORDERLICHE STRUKTURANPASSUNGEN V. Anhang Seite 1 von 12
2 I. AUFGABEN DER GEMEINDEFEUERWEHR BLAUSTEIN Die Aufgaben der Gemeindefeuerwehr Blaustein, die aus sieben Abteilungen besteht, ergeben sich wie für alle Gemeindefeuerwehren Baden-Württembergs aus 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden Württemberg wie folgt: 1. Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind, Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen. Im übrigen hat die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. 2. Die Feuerwehr kann auch bei anderen Notlagen, nicht nur zur Hilfeleistung für Menschen und Tiere beauftragt werden. In 3 bestimmt das Gesetz als Aufgaben jeder Gemeinde: Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr mit einem geordneten Lösch- und Rettungsdienst aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Sie trägt auch die Kosten der Aus- und Fortbildung und Einsätze, soweit nichts anderes bestimmt wird. Die Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind einheitlich zu bekleiden. In Absatz 2 wird normiert: Die Gemeinden haben ferner auf ihre Kosten entsprechend den örtlichen Bedürfnissen die für einen geordneten und erfolgreichen Einsatz der Feuerwehr erforderlichen Feuerwehrgeräte, Feuerlöschanlagen, Feuermelde- und Alarmeinrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten, für die ständige Bereithaltung von Löschwasservorräten und sonstigen, der technischen Entwicklung entsprechenden Feuerlöschmittel zu sorgen und die für die Ausbildung und Unterkunft der Angehörigen der Feuerwehr sowie für die Aufbewahrung der Feuerwehrgeräte und Ausrüstungsstücke erforderlichen Räume und Plätze zur Verfügung zu stellen. Das Gesetz macht somit die Aufstellung, Ausrüstung und den Unterhalt einer Feuerwehr zur Pflichtaufgabe für die Gemeinde, und zwar einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr. Genau hier setzt gerade in Zeiten knapper Finanzmittel die Diskussion an. Die Feuerwehren interpretieren den Begriff der Leistungsfähigkeit im allgemeinen sehr weit, im Extremfall so weit, dass sie im Stande sein müssen, allen vorstellbaren Gefahren mit eigenen Mitteln begegnen zu können. Die Gemeindeparlamente dagegen geben oftmals anderen, aus ihrer Sicht wichtigen bzw. wichtigeren Aufgaben den Vorrang. Um die Anforderungen definieren zu können, denen eine leistungsfähige Gemeindefeuerwehr entsprechen muss, wurden im Jahr 2000 durch den Landesfeuerwehrverband Baden Württemberg Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr erarbeitet. Der Landesfeuerwehrverband, der Gemeindetag, der Landkreistag und das Innenministerium sehen darin eine fachlich fundierte Hilfe für die Bedarfsplanung kommunaler Feuerwehren in den Städten und Gemeinden Baden-Württembergs. Die dort angeführten Bemessungswerte geben die allgemein anerkannten taktischen und strategischen Erkenntnisse des Feuerwehrwesens wieder und sie sollen auch in Blaustein als Grundlage für Entscheidungen über Beschaffungen und Unterhalt der Feuerwehr dienen. Seite 2 von 12
3 Allerdings müssen die Bemessungswerte durch eine gemeindespezifische, risikoorientierte Planung ergänzt werden, in der die kommunalen Entscheidungsträger die spezifischen Gefahrenpotentiale und die Häufung besonderer Gefahren berücksichtigen. II. ALLGEMEINE KRITERIEN ZUR SICHERSTELLUNG DER LEISTUNGSFÄHIGKEIT EINER GEMEINDEFEUERWEHR 1. Allgemeine Feststellungen Grundlage zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr bildet der standardisierte Ausgangsfall eines Wohnungsbrandes im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses (sogenannter Standard-Brand ). Der Einsatz steht unter der Annahme, dass eine Menschenrettung bei verrauchten Rettungswegen vorzunehmen ist. Die Bemessungswerte für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr sind: Eintreffzeit Einsatzmittel Einsatzkräfte 2. Eintreffzeit Die Eintreffzeit ist die Zeitdauer, die zwischen der Beendigung der Alarmierung (im Falle von Blaustein durch die Leitstelle der Feuerwehr Ulm) und dem Eintreffen der ersten Einheit am Einsatzort vergeht. Diese Zeitdauer setzt sich aus der Ausrückzeit und der Anmarschzeit zusammen. Die höchstzulässige Eintreffzeit darf für die erste Einheit 10 Minuten nicht überschreiten. Die Ausrückzeit wird für Freiwillige Feuerwehren mit höchstens fünf Minuten angegeben. In der Regel erreicht der Alarm die Feuerwehrangehörigen im Privathaus oder an der Arbeitsstätte. Es wird angenommen, dass sie nach Beendigung der Alarmierung innerhalb von fünf Minuten das Feuerwehrgerätehaus erreicht haben und in Einsatzkleidung zur Abfahrt des Einsatzfahrzeuges bereit sind. Für die Anmarschzeit stehen somit maximal weitere fünf Minuten zur Verfügung. Dies bedeutet, die örtlich zuständige Feuerwehr muss jedes bewohnte Gebäude der Gemeinde mit einer Fahrzeit von höchstens 5 Minuten mit der ersten Einheit erreichen. Die Eintreffzeit ist nicht willkürlich festgesetzt. Sie ergibt sich aus der Festlegung, dass bei Rauchgasopfern spätestens nach 17 Minuten die Reanimation beginnen muss, um die Maßnahmen lebensrettend durchführen zu können (bei Wohnungsbränden ist die Rauchgasintoxikation die häufigste Todesursache ). Rechnet man für die Zeit zwischen Entdeckung und Meldung des Schadensfalles, sowie für Gesprächs- und Alarmierungszeit je zwei Minuten, die Eintreffzeit 10 Minuten, so verbleibt vom Eintreffen der Rettungskräfte am Einsatzort bis zum Auffinden und Retten der betroffenen Personen lediglich ein Zeitraum von drei Minuten. Bei einer innerörtlichen Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h ergibt sich bei 5 Minuten Anmarschzeit eine Fahrstrecke von 3,3 km. Dies entspricht einem Radius um das Feuerwehrgerätehaus von durchschnittlich 2,4 km. Außerhalb geschlossener Ortschaften wird eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 50 km/h angenommen. Dies entspricht einem Radius von 4,2 km bei 5 Minuten Fahrzeit. Bei 10 Minuten Fahrzeit entspricht dies einem Radius von 8,4 km. Seite 3 von 12
4 Die Stellungnahme zur Leistungsfähigkeit geht weiterhin davon aus, dass zur Bekämpfung des Standardbrandes innerhalb von fünf Minuten nach dem Eintreffen der ersten Einheit eine zweite Löschgruppe am Einsatzort verfügbar sein muss, das heißt also innerhalb von 15 Minuten nach Beendigung der Alarmierung. Sofern die Rettungsmittel Schiebeleiter/Steckleiter nicht mehr ausreichen und kein weiterer Rettungsweg verfügbar ist, so muss ab einer Brüstungshöhe von mehr als 11 m über Geländeoberfläche ebenfalls nach einer Eintreffzeit von 10 Minuten eine Drehleiter verfügbar sein. Für den Einsatz von Rüstwagen und Gerätewagen werden Mindesteintreffzeiten von 20 Minuten nach Alarmierung vorgegeben. Die Eintreffzeit muss nach den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr bei jedem Schadensereignis, unabhängig vom Umfang des Ereignisses, eingehalten werden. 3. Einsatzmittel Als Mindestausstattung zur Durchführung der Menschenrettung und der Brandbekämpfung des angenommenen Wohnhausbrandes wird ein Löschfahrzeug 8/6, in Ausnahmefällen ein TSF W (Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank) vorgegeben, sofern mindestens ein LF 8/6 als zweites Fahrzeug zur Verfügung steht. Die Ausstattung des Fahrzeuges muss folgende Einsatzmaßnahmen ermöglichen: Maßnahmen unter Atemschutz (mindestens 4 Geräte) Löschmaßnahmen mit auf dem Fahrzeug vorhandenem Löschwasser Rettung über 4 teilige Steckleiter (Rettungshöhe 8 m = 2. OG) Maßnahmen der einfachen technischen Hilfeleistung Das Fahrzeug ist mit einer Beladung nach Feuerwehr- DIN auszustatten. Das zweite eintreffende Fahrzeug muss die genannten Einsatzmaßnahmen ebenso ermöglichen. Für die jeweilige Gemeinde ist allerdings eine Risikobewertung vorzunehmen, die als Mindestausstattung ein Löschfahrzeug 16/12 (1600 l Pumpenleistung/ 1200 l Löschwassertankinhalt), ein Tanklöschfahrzeug 16/25 (1600 l Pumpenleistung/ l Löschwassertankinhalt) und eine Maschinendrehleiter (DL), Rüstwagen (RW) oder Gerätewagen (GW) erfordern kann. Ebenso sind Sonderausstattungen zur effizienteren und schadenmindernden Brandbekämpfung wie Belüftungsgeräte, Sonderstrahlrohre u.s.w. in der Richtlinie vorgesehen. Des weiteren werden auch Lenzeinrichtungen oder Zusatzaggregate zur Wasserförderung über lange Wegstrecken und bei topographisch ungünstigen Lagen in den Hinweisen als erforderliche Standardausrüstung genannt. In den Hinweisen des Landesfeuerwehrverbands fehlen Aussagen über Alarmierungseinrichtungen, Gerätehäuser und Kommunikationssysteme der Feuerwehren. Vorgaben zur Gestaltung von Feuerwehrgerätehäusern sind in den Unfallverhütungsvorschriften und in der DIN normiert. 4. Einsatzkräfte Zur Ausführung aller beim Standardbrand notwendigen Maßnahmen werden zwei Einsatzgruppen mit je 1/8 Feuerwehrleuten benötigt. Für die erste Einheit wird als Mindestbesatzung eine Stärke von 1/ 5 gefordert, d.h. ein Gruppenführer und acht bzw. fünf Feuerwehrleute. Seite 4 von 12
5 Zur Erfüllung dieser Anforderungen ist eine Mannschaftsstärke erforderlich, die mindestens dem 3- fachen der einsatztaktischen Anzahl der Feuerwehrleute entspricht, die für den Standardeinsatz erforderlich sind. Bei 2 mal 9 Feuerwehrangehörigen verlangt dies also eine Sollstärke von mindestens 54 Feuerwehrleuten. Auch hier sind die jeweiligen Bedingungen der Gemeinde (z.b. viele Auspendler, erhöhtes Gefährdungspotential) maßgebend. Wesentlich ist, dass die Einsatzmannschaft gut ausgebildet ist, ausreichend Führungskräfte, Maschinisten/Fahrer mit den entsprechenden Führerscheinen und Atemschutzgeräteträger besitzt. Im Standardfall sind in jeder der beiden Gruppen folgende Positionen auszuüben: 1 Zugführer oder 1 Gruppenführer 1 Maschinist 2 Feuerwehrleute Angriffstrupp zur Menschenrettung über Treppenhaus 2 Feuerwehrleute Angriffstrupp zur Menschenrettung über 2. Rettungsweg ** 2 Feuerwehrleute Schlauchtrupp Wasserversorgung 1 Melder zur Unterstützung von Gruppenführer und Menschenrettung ** Nur wenn sichergestellt ist, dass in der zweiten nachrückenden Gruppe Atemschutzgeräteträger zur Eigenabsicherung (Sicherheitstrupp) in ausreichender Anzahl vorhanden sind. Die zweite nachrückende Einheit unterstützt die erste Einheit und führt die umfassende Brandbekämpfung durch. Durch den Einsatz der nachrückenden Kräfte soll insbesondere die Entstehung einer Durchzündung ( Flash over ) vermieden werden, mit deren Entstehung ca. 15 bis 20 Minuten nach Brandausbruch zu rechnen ist. III. KRITERIEN ZUR SICHERSTELLUNG DER LEISTUNGSFÄHIGKEIT UND BEURTEILUNG DER GEGENWÄRTIGEN LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER GEMEINDEFEUERWEHR BLAUSTEIN 1. Allgemeine Feststellungen Die Feuerwehr Blaustein hat die Aufgabe, bei Schadenfeuer und öffentlichen Notständen in der Gemeinde Blaustein mit Einwohnern (Arnegg 1.413, Markbronn mit Dietingen 912, Bermaringen 1.241, Ehrenstein-Mitte 1.858, Ehrenstein-Ost 2.162, Klingenstein 2.792, Herrlingen 2.438, Weidach 723, Wippingen Einwohner) und einer Gesamtfläche von ha Hilfe zu leisten. Zum Einsatzgebiet gehören insbesondere auch die Bundesstraße 28, die Landesstraßen L1236, L 1239, L 1244, L 1261, die Kreisstraßen K 7379, K 7380, K 7388, K 7381, K 7383, K 7384, K 7387, sowie die Ortsstraßen, die Gewässer Blau und Lauter und eine stark befahrene Bahnstrecke (mit mehreren schienengleichen Bahnübergängen). Die Gemeinde gilt als Auspendlergemeinde mit Gewerbebetrieben, landwirtschaftlichen Anwesen, einer großen Zahl von Handwerksbetrieben, 8 Schulen, 10 Kindergärten, einer Großsporthalle und 8 Sporthallen, einem Freizeitbad, mehreren Einrichtungen für Bewirtung und Übernachtung, 2 Einrichtungen im Krankenhaussegment, sowie einem Hochhaus in Herrlingen (mit einer Höhe von über 21 m über Grund; als besondere Gefahr muss hier erwähnt werden, dass derzeit der erste Rettungsweg bedingt und der zweite Rettungsweg nicht gesichert ist ). Die Feuerwehr besteht aus 7 Abteilungen mit je einem Feuerwehrgerätehaus in den Ortsteilen in Klingenstein, Herrlingen, Weidach, Bermaringen, Wippingen, Markbronn und Arnegg, sowie einer Seite 5 von 12
6 reinen Fahrzeug- und Gerätehalle zur Lagerung der erweiterten Ausstattung ( Wassersauger, Tauchpumpen, Ölbindemittel, Pulverlösch- und Absicherungsanhänger) in Ehrenstein. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr, der bestehenden Struktur und den erwarteten Entwicklungen werden die folgenden Feststellungen getroffen: 2. Eintreffzeit Die Ausdehnung der Gemeinde zwischen dem nordwestlichsten und dem südöstlichsten Gebäude der Gemeinde beträgt nach Luftlinie ca m, zwischen dem südwestlichsten und dem nordöstlichsten Gebäude ca m. Von den Feuerwehrgerätehäusern liegen die am weitesten entfernten Gebäude Luftlinie m entfernt. Daraus ergibt sich eine kalkulierte Anmarschzeit von max. 5 Min. 00 sec. Um die Mindestanforderung hinsichtlich der Eintreffzeit von 10 Minuten mit der ersten Einheit zu erreichen, steht im besten Fall eine Ausrückzeit von 5 Min. 00 sec. zur Verfügung. Mit der zweiten Einheit des jeweils anderen Ortsteils wird zum entferntesten Gebäude eine Anmarschzeit von 7 Min. 30 sec. benötigt. Die Ausrückzeiten der ersten Einheit in den Feuerwehrabteilungen betragen in Abhängigkeit vom Wochentag, der Tageszeit und der Wetterlage zwischen 3 und 5 Minuten. Es kann damit festgestellt werden, dass die Feuerwehr Blaustein den Bemessungswert Eintreffzeit für die erste und zweite Einheit nur bei optimalen Voraussetzungen (keine verschlossenen Schranken, kein Verkehrskollaps) erfüllt. Die Anmarschzeit eines Hubrettungsfahrzeuges innerhalb von 10 Minuten ist in den Teilorten Herrlingen-Birkebene, Arnegg, Markbronn, Dietingen, Weidach, Wippingen, Lautern und Bermaringen zu keiner Tageszeit sicherzustellen (die Verkehrssituation im Bereich des Blaubeurer Tors in Ulm ist sehr sorgsam zu beobachten; sollte hier häufiger ein Verkehrskollaps eintreten, ist die Aufnahme der Drehleiter aus Söflingen oder aus Blaubeuren in die Alarmund Ausrückeordnung zwingend vorgegeben. Dies ergibt aber immer noch eine Eintreffzeit von nicht unter 15 Minuten). Ein vorsorglich erweiterter Nachalarm für andere Abteilungen und/oder Überlandhilfe sollte dem jeweiligen Einsatzleiter zugestanden werden. 3. Einsatzmittel Hinsichtlich der Einsatzmittel ist festzustellen, dass die Feuerwehr in Blaustein und Herrlingen ein Löschfahrzeug 16/12, ein LF 8, ein Tanklöschfahrzeug 16/25, ein Rüstwagen 1, ein Tanklöschfahrzeug 8/8, einen Vorrausrüstwagen, einen Mannschaftstransportwagen und einen Einsatzleitwagen, sowie eine Anhängeleiter mit 18 Metern bereitstellt. Des weiteren befindet sich in jeder Feuerwehrabteilung ein Fahrzeug mit der dem Ortsteil spezifischen Beladung, einer Ausstattung für den schnellen Ersteinsatz, sowie Spezialgeräte für Heustockbrände, für die Wasserrettung und den Hochwasserschutz, sowie für Sturmschäden. Mit den Löschfahrzeugen 16/12 und 8, sowie dem Tanklöschfahrzeug 16/25 stehen der Feuerwehr somit nach den Hinweisen für eine leistungsfähige Gemeindefeuerwehr die Einsatzmittel zur Bekämpfung des Standardbrandes grundsätzlich zur Verfügung. Damit erfüllt die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Blaustein in diesem Punkt die Anforderung des Bemessungswertes Einsatzmittel. Die Abteilungen Blaustein und Herrlingen, sowie Ergänzungspersonal aus allen Feuerwehrabteilungen Blausteins und aus anderen Feuerwehren, übernehmen schwerpunktmäßig die technischen Hilfeleistungen auch im Tageinsatz. Unabhängig davon ist jede Abteilung im schnellen Ersteinsatz allein zur Menschenrettung bei Bränden ausgestattet und im Stande. Seite 6 von 12
7 4. Einsatzkräfte Die Hinweise zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr verlangen als Mindestzahl der einsatzfähigen Kräfte die dreifache Besatzung der Einsatzfahrzeuge. Für die Feuerwehr Blaustein wird aufgrund der Besonderheit als Auspendlergemeinde eine vierfache Besatzung in der Abteilung Blaustein als erforderlich gehalten. Es wird dabei allerdings nur von der Besatzung des Löschfahrzeugs 16/12 bzw. des Löschfahrzeugs 8/6 ausgegangen. Das heißt, die Sollstärke der Abteilungen in Blaustein beträgt: In der Abteilung Blaustein 36, in Herrlingen 18, in Weidach 18, in Bermaringen 27, in Wippingen 18, in Arnegg 27 und in Markbronn 18 aktive Feuerwehrangehörige. Die Struktur der Abteilungen sieht vor, dass jede Abteilung einen (in Blaustein zwei) Zugführer und vier Gruppenführer (in Blaustein acht) hat. Weiterhin werden je Abteilung 4 (in Blaustein 12) Feuerwehrangehörige als Maschinisten und damit mit Führerschein Klasse C angestrebt. Außerdem sollen alle Feuerwehrangehörigen Atemschutzgeräteträger und Funkmelder sein. Realistisch ist allerdings, dass nur ca. 50% der Mannschaft Atemschutzgeräteträger sein können. Dieser Sollstruktur steht ein Ist-Zustand gegenüber, der differenziert zu betrachten ist. Grundsätzlich ist die Sollstärke in den Abteilungen außer in Herrlingen und Markbronn erreicht. Allerdings ergeben sich zu bestimmten Tageszeiten oder in bestimmten Situationen Defizite. Eindeutig ist dies an Werktagen während der normalen Arbeitszeit der Fall. In den Abteilungen sieht der Ist-Zustand wie folgt aus: in Blaustein 43, in Herrlingen 14, in Weidach 19, in Bermaringen 29, in Wippingen 19, in Arnegg 26 und in Markbronn 14 aktive Feuerwehrangehörige. Unabhängig davon werden die Jugend- und Altersabteilungen in Blaustein gesamt geführt. ( Aktive 164, Jugend 27, Altersabteilung 43, insgesamt 234 Pers.) Bei Bedarf wird die FF Blaustein von der Feuerwehr Ulm oder Blaubeuren unterstützt (zukünftig wird bei jedem Wohnhausbrand eine Drehleiter und Wärmebildkamera als Überlandhilfe angefordert). Ebenso wird nach Einführung der digitalen Alarmierung eine neue Alarm- und Ausrückeordnung vom Feuerwehr-Kommandanten ausgearbeitet und nach Absprache mit dem Feuerwehrausschuss umgesetzt werden (gezielte Nachalarmierung der Einsatzkräfte aus allen Teilorten in alle Teilorte bis hin zu Einzelrufen). Aufgrund einer nicht befriedigenden Altersstruktur in der Gesamtfeuerwehr (Durchschnittsalter 39,2 Jahre) ist dort Handlungsbedarf vorhanden. Positiv ist festzustellen, dass die Jugendarbeit gut angenommen wird. Maßgeblicher finanzieller Aufwand wird im Planungszeitraum durch die Aus- und Weiterbildung der Mannschaften entstehen (Verdienstausfall und Wegfall der Zuschüsse Z Feu). Um die Personalstruktur wie oben dargestellt aufrecht halten zu können, werden Zugführer, Gruppenführer, Maschinisten, Funker und weitere Atemschutzgeräteträger ausgebildet werden müssen. Die Feuerwehr hat dabei das Problem, dass sich die Einsatzfähigkeit des einzelnen Feuerwehrangehörigen mit dem Lebensalter rasch verändert und damit ständig neues Personal ausgebildet werden muss. Einsatztechnisch werden sich alle Abteilungen bei Einsätzen ergänzen und aus den jeweils ausgerückten (gegebenenfalls auch abteilungsfremden) Fahrzeugen arbeiten. IV. ERFORDERLICHE STRUKTURANPASSUNGEN Seite 7 von 12
8 In einem Planungszeitraum von 15 Jahren sind Fahrzeuge zu ersetzen bzw. zu ergänzen. Die Umstrukturierung der einzelnen Feuerwehrabteilungen sollte in einem Zeitrahmen von Jahren erfolgen. Positiv anzumerken ist, dass in den Abteilungen Bermaringen, Wippingen, Weidach und Markbronn sowohl die Unterkunft als auch die Fahrzeug Ausstattung in diesem Zeitraum nicht zur Disposition stehen. Aufgrund der Beschaffungssituation im ADK und der angespannten Finanzsituation, werden in der Regel nur noch Feuerwehrgerätehäuser und Großfahrzeuge vordringlich bezuschusst. Wichtig scheint mir, darauf hinzuweisen, dass die Beschaffungszeiträume von Großfahrzeugen (Löschfahrzeugen) nicht mehr den in der Vergangenheit geltenden Zeiträumen entsprechen ( 30 J. und älter). Es muss nach meiner Beurteilung davon ausgegangen werden, dass diese Fahrzeuge in Zeiträumen von ca. 20 bis 25 Jahren aus wirtschaftlichen Gründen zu erneuern sind. Unabhängig davon sollte im Jahr 2005 die Anschaffung eines Löschfahrzeuges durchgeführt werden, angedacht ist die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 10/6) für die neugegründete Feuerwehrabteilung Blaustein (Ehrenstein+Herrlingen+Klingenstein) als reines Brandbekämpfungsfahrzeug für den gesamten Einsatzbereich Blausteins in einer Stützpunkt Funktion. Das derzeitige LF 16/12 wird als strategisch wichtiges Fahrzeug für die technische Hilfe auf den heutigen Stand der Technik aufgerüstet. Für die beiden in Arnegg stationierten Fahrzeuge LF 8 und LF 8 schwer die aus Altersgründen ausgetauscht werden, wird das LF 8 der Abteilung Baustein nach Arnegg umgesetzt und es wird ein gebrauchter Mannschaftstransportwagen zugekauft. Im nordwestlichen Bereich wird die Abteilung Bermaringen mit Ihrem LF 8/6 die Abteilung Blaustein unterstützen. Des weiteren sind die Abteilungen Arnegg, Markbronn/Dietingen und Wippingen (Weidach bedingt) für den schnellen Ersteinsatz gerüstet und in der Lage Menschenrettung durchzuführen bis die Abteilung Blaustein zur Unterstützung eintrifft. Ausgaben in noch unbestimmter Höhe werden durch die Einführung der digitalen Alarmierung durch den Landkreis entstehen. Die erforderlichen Umsetzer (DAUS) im Landkreis wird der Landkreis erstellen. (Sicher wird er sich einen Teil der Kosten im Wege der Umlage wieder von den Gemeinden erstatten lassen.) Außerdem ist für jeden Feuerwehrangehörigen ein Funkmeldeempfänger erforderlich. Die Sirenenalarmierung in allen Teilorten sollte unbedingt für Großschadenslagen erhalten bleiben. Neben den Fahrzeugen ist die erwartete Entwicklung in den Feuerwehrgerätehäusern in den Teilorten Blausteins für den Planungszeitraum neu zu beurteilen. Hinsichtlich des Raumbedarfs besteht gegenwärtig für die neu zu gründende Talabteilung in Ehrenstein, Klingenstein, Herrlingen im Planungszeitraum zwingender bzw. vordringlicher Handlungsbedarf. Bei der Planung für den Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Blaustein/Herrlingen (im Zusammenhang mit dem Werkhof?) sollten die Anforderungen an den Raumbedarf und die funktionelle Ausstattung so berücksichtigt werden, dass dem Gedanken an eine mögliche Zusammenlegung der Feuerwehren weiterer Teilorte (und einer dadurch notwendigen räumlichen Erweiterung und Anpassung) Rechnung getragen wird. Beim Standort Herrlingen ist die unbefriedigende Verkehrssituation noch zu bedenken. Gegenseitiges Unterstützen, eine enge Zusammenarbeit im Übungs- und im Einsatzfall, wird für alle Abteilungen in naher Zukunft zwingend. Die Zusammenarbeit wird sich aus der räumlichen Nähe ergeben. So werden sich die Abteilungen Arnegg und Markbronn/Dietingen gegenseitig Seite 8 von 12
9 unterstützen, sowie die Abteilungen Bermaringen und Weidach, und die Abteilungen Blaustein, Herrlingen und Wippingen. Die Abteilung Blaustein wird innerhalb Gesamt-Blaustein eine Stützpunktfunktion einnehmen müssen und alle Abteilungen in den Einsätzen, bei der Material- bzw. Gerätezulieferung unterstützen; insbesondere beim Tageinsatz wird verstärkt auf diese Abteilung zurückgegriffen werden müssen. Des weiteren wird eine Kooperation mit den umliegenden Feuerwehren ( Ulm, Blaubeuren, Dornstadt und Erbach) für den Tageinsatz erarbeitet. Um insbesondere die Tageseinsatzfähigkeit zu verbessern, sollte angeregt bzw. überdacht werden, die Anstellung künftiger Mitarbeiter der Gemeinde von der Zugehörigkeit zur Feuerwehr Blaustein abhängig zu machen oder diese Leute soweit zu schulen, dass sie im Feuerwehr- Tageinsatz die Feuerwehr unterstützen können. Die Gemeindeparlamente sollten die Unterstützung bei der Anwerbung von Personal für Ihre Feuerwehr als Pflichtaufgabe sehen. Abschließend sollte für die Zukunft angedacht werden, dass sich die Feuerwehr Blaustein aufgrund der gesamten strukturellen Entwicklung vor Ort (Erweiterung der Wohn- und Gewerbeflächen in Blaustein) und der sich ändernden Situation in Ulm (neue Aufgaben bei gleichzeitiger Reduzierung des Personals für die FW Ulm, schwierige Verkehrssituation) dahingehend entwickeln sollte, dass sie eigenständig und unabhängig zu agieren in der Lage ist. Bereits heute nimmt die Feuerwehr Blaustein im Alb-Donau-Kreis eine wichtige (überörtliche) Position ein, die es weiter zu stärken gilt. Dies lässt sich zum einen daran ablesen, dass die Feuerwehr Blaustein den stellvertretenden Kreisbrandmeister stellt und zum anderen daran, dass die für den gesamten Alb-Donau-Kreis zuständige Unterstützungsgruppe der örtlichen Einsatzleitung (Funkgruppe für überörtliche Schadenslagen) von Feuerwehrleuten der Feuerwehr Blaustein gebildet wird. Von den Feuerwehren des Alb-Donau-Kreises wird daher erwartet, dass die Feuerwehr Blaustein auch in Zukunft das in sie gesetzte Vertrauen rechtfertigt und sie sich als selbständiger und kompetenter Partner präsentiert. V. Anhang Auf die Abteilungen der Feuerwehr Blaustein werden in den nächsten Jahren vermutlich personelle Engpässe zukommen. In der Sitzung des Feuerwehrausschusses wurde dieses Thema ausführlich diskutiert. Aufgrund der schwerwiegenden Zukunftsentscheidung, aber auch der sehr emotionsgeladenen Problematik ist noch kein endgültiges Ergebnis gefunden worden, die Vorschläge der Mitglieder aus dem Feuerwehr Gesamtausschuss wurden eingearbeitet. Was ist zu tun? Nüchtern betrachtet ist die Feuerwehr in einigen Abteilungen nicht nur unterbesetzt sondern auch überaltert. Es sollte im Bereich Personal vorwiegend Werbung im Jugendbereich durchgeführt werden; die jungen Leute müssen wie bisher gut ausgebildet werden und auf ortsübergreifendes gemeinsames Arbeiten als ihr zukünftiger Aufgabenschwerpunkt eingestimmt werden. Unser Vorschlag (einer von sicherlich mehreren möglichen), sieht wie folgt aus: Seite 9 von 12
10 Die Feuerwehr muss den heute allgemein anerkannten taktischen und strategischen Erkenntnissen im Feuerwehrwesen gerecht werden. Grundlage für die Ausstattung einer leistungsfähigen Gemeindefeuerwehr ist eine gemeindespezifische risikoorientierte Planung. Die kommunalen Entscheidungsträger haben hierbei das Gefahrenpotential, die Häufigkeit besonderer Gefahren und die damit verbundene Auftrittswahrscheinlichkeit eines Schadensereignisses in der Gemeinde zu berücksichtigen. Dazu sind zwingend erforderlich: 1. Bau des neuen Gerätehauses oder An- Umbau des Gerätehauses in Klingenstein 2. Zusammenlegung der Feuerwehr-Abteilungen Blaustein und Herrlingen. 3. Beschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeuges im Jahr Beschaffung eines LF 20 als Ersatz für das TLF 16/25 ( ) 5. Beschaffung eines gebrauchten Mannschaftstransportwagen Welche Anforderungen werden an die Feuerwehr gestellt? Die Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind, Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen. Im übrigen hat die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. Sie muss zur örtlichen Gefahrenabwehr ausgestattet und so ausgebildet sein, dass sie der Gefahr gewachsen ist. Welche Bereiche sind dabei abzudecken? 1. Brandbekämpfung (Das Kriterium Eintreffzeit ist dabei zwingend einzuhalten.) 2. Technische Hilfe 3. Technische Einsatzleitung Für die Brandbekämpfung ist ein Löschzug vorzuhalten. Ein Löschzug besteht mindestens aus einem ELW, einem Tanklöschfahrzeug, einem Löschgruppenfahrzeug und einer Drehleiter ( 22 Mann ). Für die Technische Hilfe ist ein Rüstzug vorzuhalten. Ein Rüstzug besteht mindestens aus einem ELW, einem VRW, einem Hilfeleistungstanklöschfahrzeug oder einem Löschgruppenfahrzeug 16/12 und einem RW 2 (15 bzw. 18 Mann) (sehr wichtig ist, es muss immer ausreichend Wasser an jeder Einsatzstelle vorhanden sein). Für die Technische Einsatzleitung ist der ELW vom Alb-Donau-Kreis, der 2005 beschafft wird, vorzuhalten. (9 Mann sind derzeit ausgebildet und über eine eigene Funkrufschleife einsatzbzw. abrufbereit) Beschaffungen allgemein: Einführung der Budgetierung für Unterhalt und Beschaffungen wird angeregt. Einer Kostenschätzung zufolge sind für das Gerätehaus Blaustein 3,0 Millionen und für Fahrzeuge Seite 10 von 12
11 Nach dem Neubau des Gerätehauses Blaustein, in Herrlingen Blautalstrasse14, könnten die Gerätehäuser Ehrenstein, Herrlingen und Klingenstein aufgegeben werden ( diese Immobilien könnten gegebenenfalls veräußert werden, der Erlös könnte zur Finanzierung eingesetzt werden). Welche Fahrzeuge sind in den neu zu gestaltenden Abteilungen bereit zu halten? Mittelfristige und Langfristige Fahrzeugplanung (Siehe Anlage) Alarmierung : Derzeit wird im Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm die Digitale Alarmierung aufgebaut. Blaustein wird seine AAO (Alarm und Ausrückordnung) und die zukünftige Alarmierung umstellen, geplant sind: 1. Stille Alarmierung in allen Ortsteilen ( Beibehaltung der Sirenen für Besonderes) 2. Einzelruf für Kommandant und Abteilungskommandant. 3. Kleinschleifen in allen Abteilungen ( für Brand bzw. Technische Hilfe) 4. Schleifen für ortsübergreifende Unterstützung ( z.b. Tag, Nacht, Urlaub) 5. Schleifen für Führungskräfte 6. Schleife für Atemschutzgeräteträger 7. Schleifen für je eine Abteilung gesamt, sowie eine Schleife für die Feuerwehr Blaustein gesamt. 8. Schleife für UÖEL (Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung) Berücksichtigt wird die Mindestanforderung für Alarme im gesamten Alb-Donau-Kreis nach Vorgabe des Kreisbrandmeisters Mindestanforderungen für Alarmstichworte Stichwort B1 Beispiele für Einsätze Kleine Brände innerorts z.b Brand Mülleimer, Müllcontainer, Brand Hecke Mindestanforderung an Fahrzeuge TSA Mindestanforderung an Mannschaft 3-5 Mann B2 Brand PKW, Brand Gartenhaus, Flächenbrand TSF-W oder LF 8/6 9 Mann B3 Brand LKW, Melderalarm, Waldbrand, Brand elektrische Anlage 1 Wasserführendes Fahrzeug (mind. LF 8/6 besser TLF) und 1 LF 18 Mann B4 Dachstuhlbrand, Gebäudebrand, landwirtschaftl. Anwesen Löschzug (TLF, DLK, LF) + 2 Löschfahrzeuge + UöEL 36 Mann B5 Tankstelle/wagen, Flugzeugabsturz, Brand mit gefährlichen Gütern 2 Löschzüge (TLF, DLK, LF) + GW-Mess + UöEL 44 Mann Seite 11 von 12
12 TH1 TH2 TH3 Kleinere techn. Hilfeleistungen, Türe öffnen, Stechinsekten, Personensuche Öl auf Gewässer, Personensuche, Windbruch, Wasserrettung Verkehrsunfall, Bauunfall, Eisenbahnunfall, Gasunfall, Gebäudeeinsturz TSA TSF Hilfeleistungszug (TSF-W oder LF 8/6, RW) VRW ist wünschenswert Je nach Bedarf ersatzweise oder zusätzlich DLK 9 Mann 9 Mann 18 Mann TH4 Gefahrguteinsatz, Strahlenschutzeinsatz siehe Gefahrgutkonzept ADK + UöEL Rettungs- bzw. Sanitätsdienst und Feuerwehr: Es sollte überlegt werden ob diese Ortsgruppe verstärkt in den Feuerwehrübungs- und Einsatzdienst eingebunden werden kann, ebenso könnte die Gruppe der Ersthelfer in den Feuerwehrdienst integriert werden, ein gegenseitiges Unterstützen bei Primäreinsätzen wäre nicht nur für die Feuerwehr von großem Vorteil. Vom Gesamtausschuss der Feuerwehr Blaustein genehmigt. In Vertretung der Gesamtfeuerwehr Hans Danyi Kommandant Seite 12 von 12
13 Fahrzeugplanung Teilort Fahrzeugart Baujahr Gerätehaus Arnegg LF entfällt 1982 LF 8 schwer 1974 entfällt Anhänger Schlauchboot MTW gebraucht Gerätehaus Bermaringen LF 8 Wasser 1999 Gerätehaus Ehrenstein ELW 1983 entfällt TLF entfällt Pulverlöschanhänger entfällt Gerätehaus Herrlingen VRW 1983 entfällt TLF 16/ TSF/ Jug.FW Anhängeleiter 1967 Anhänger Öl Gerätehaus Klingenstein LF 16/ LF RW entfällt MTW Anlage zum Strukturpapier Seite 1 von 2
14 Fahrzeugplanung Teilort Fahrzeugart Baujahr Absicherungsanhänger Straße Geräthaus Markbronn TSF / W 1997 Geräteanhänger Heuwehr Gerätehaus Weidach TSF Gerätehaus Wippingen TSF / W 2000 Anhängeleiter 1962 entfällt Schlauchanhänger Anlage zum Strukturpapier Seite 2 von 2
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