Städtebauförderung und Quartiersentwicklung in Nordrhein-Westfalen. Karl Jasper, Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
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- Gert Baumhauer
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1 Städtebauförderung und Quartiersentwicklung in Nordrhein-Westfalen. Karl Jasper, Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf, 12. November 2008
2 NEUORDNUNG DER STÄDTEBAUFÖRDERUNG. I. Städtebauförderung des Bundes Art. 104 b GG. Schwerpunkte der Förderung durch Verwaltungsvereinbarung zeitlich befristet degressive Mittelausstattung Evaluation 2
3 NEUORDNUNG DER STÄDTEBAUFÖRDERUNG. I.1 Städtebauförderung des Bundes Verwaltungsvereinbarung Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen Städtebaulicher Denkmalschutz in den neuen Ländern Soziale Stadt Stadtumbau Förderung der Innenentwicklung 3
4 NEUORDNUNG DER STÄDTEBAUFÖRDERUNG. II EFRE-Verordnung (VO (EG) Nr. 1080/2006), Artikel 8 Nachhaltige Stadtentwicklung. Absatz 1: Förderung der Entwicklung partizipativer, integrierter und nachhaltiger Strategien, mit denen der starken Konzentration von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Problemen in den städtischen Gebieten begegnet werden soll. 4
5 NEUORDNUNG DER STÄDTEBAUFÖRDERUNG. III Neuausrichtung der Städtebauförderungsrichtlinien. Verzahnung mit europäischer und nationaler Städtepolitik verfassungsrechtliche Vorgaben kommunale Entscheidungskompetenzen stärken Flexibilität innerhalb der Gesamtmaßnahmen Gestaltung des kommunalen Eigenanteils Entbürokratisierung Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren 5
6 NEUORDNUNG DER STÄDTEBAUFÖRDERUNG. Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen Soziale Stadt Stadtumbau Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Städtebaulicher Denkmalschutz 6
7 NEUORDNUNG DER STÄDTEBAUFÖRDERUNG. IV Förderung integrierter Stadtentwicklung in NRW. 1. Gegenstand der Förderung sind Gesamtmaßnahmen der Städte/Gemeinden in einem Gebiet über einen bestimmten Zeitraum die nicht über Erlöse oder sonstige Einnahmen finanziert werden können. 7
8 NEUORDNUNG DER STÄDTEBAUFÖRDERUNG. IV Förderung integrierter Stadtentwicklung in NRW. 2. Anlass der Förderung sind städtebauliche Missstände zu beseitigen = klassische Stadterneuerung/Sanierung, 136 ff BauGB gepaart mit einer Konzentration sozialer, ökonomischer und ökologischer Probleme = Soziale Stadt, 171 e BauGB gepaart mit evidenten Funktionsverlusten aufgrund des demografischen oder wirtschaftlichen Wandels = Stadtumbau, 171 a d BauGB 8
9 NEUORDNUNG DER STÄDTEBAUFÖRDERUNG. Potenziale und/oder Chancen für private Investitionen in die Stadt zu unterstützen = attraktive Innenstädte und Stadtteilzentren, 171 b Abs. 2 BauGB = Zukunftsstandorte/Neue Stadtquartiere Sicherung des baukulturellen Erbes, 171 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB = städtebaulicher Denkmalschutz 9
10 FÖRDERPROGRAMME. Grundlagen der Förderung. Grundlage der Förderung ist ein vom Rat der Stadt beschlossenes integriertes Handlungskonzept mit einem Maßnahmen-, Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan ein nach Handlungsfeldern aufgegliedertes Maßnahmenbündel für einen mehrjährigen Zeitraum mit Finanzierungsbeiträgen anderer Öffentlicher Träger Privater Investoren und die Darstellung von Erlösen und Einnahmen 10
11 FÖRDERPROGRAMME. Grundlagen der Förderung. Integrierter Entwicklungsansatz eine Bestandsanalyse eine angepasste Handlungsstrategie mit entsprechenden Entwicklungszielen, die in gesamtstädtische Entwicklungsstrategien eingebunden ist konkrete Handlungsprioritäten eine Finanzierungsplanung geeignete Strukturen und Verfahren für die Umsetzung private Investitionen die Beschreibung des vorgesehenen Monitorings und der Qualitätskontrolle 11
12 FÖRDERPROGRAMME. Grundlagen der Förderung. Stärkung der Innenstädte Bauliche Maßnahmen Wettbewerbe Mobilisierungs- und Umsetzungskonzepte Entwicklung und Gestaltung des öffentlichen Raums Stadt macht Platz NRW macht Plätze PPP-Initiativen Neue Nutzungen von innerstädtischen Flächen und Gebäuden Ab in die Mitte Stadtmarketing Erhaltung und Sicherung des Gebäudebestandes Standort Innenstadt Raum für Ideen Immobilien- und Standort- Gemeinschaften (ISG) 12
13 Grundlagen der Förderung. Baugesetzbuch 171e 171e Maßnahmen der Sozialen Stadt Stabilisierung und Aufwertung von durch soziale Missstände benachteiligten Ortsteilen oder anderen Teilen des Gemeindegebiets, in denen ein besonderer Entwicklungsbedarf besteht. Soziale Missstände: Gebiet auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt. 13 Besonderer Entwicklungsbedarf: benachteiligte innerstädtische oder innenstadtnah gelegene Gebiete oder verdichtete Wohn- und Mischgebiete, in denen es einer aufeinander abgestimmten Bündelung von investiven und sonstigen Maßnahmen bedarf.
14 FÖRDERPROGRAMME. Grundlagen der Förderung. Soziale Stadt Handlungsfelder Wohnverhältnisse und Wohnumfeld Zusammenleben/ Integration, Kultur und Bildung Förderziel: Adressenbildung Umbau/ Sanierung des Wohnungsbestands Wohnumfeldgestaltung/ Fassadengestaltung Unterstützung bei der Erneuerung privater Haus- und Hofflächen Förderziel: Funktionsfähiges Quartier Verkehrssicherung und -beruhigung Um- und Ausbau von Gebäuden/ Einrichtungen für stadtteilbezogene Zwecke/ Stadtteilzentren Lokale Ökonomie Gestaltung/ Entwicklung öffentlicher Grünflächen Spiel- und Freiflächen Investitionsbegleitende Maßnahmen Herrichtung/ Umnutzung industrieller Brachflächen Quartiersmanagement Maßnahmen zur Imageverbesserung Beteiligung und Aktivierung 14
15 Grundlagen der Förderung. Baugesetzbuch 171a 171a Stadtumbaumaßnahmen Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen sind. erhebliche städtebauliche Funktionsverluste: dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen für bestimmte Nutzungen, namentlich für Wohnzwecke. 15
16 FÖRDERPROGRAMME. Grundlagen der Förderung. Stadtumbau West Handlungsfelder Wohnumfeld und Wohnungsbestand Förderziel: Anpassung Freilegung mindergenutzter Flächen/ Rückbau nicht benötigter Gebäudetechnik Förderziel: Aufwertung Aufwertung öfftl./priv. Freiflächen/ Aufwertung/Umbau von Gebäudebeständen Soziale, kulturelle und technische Infrastruktur Umbau städtischer Infrastruktur Sicherung der Grundversorgung Brachflächenentwicklung Städtebauliche Neuordnung von Brachflächen Wieder-/Zwischennutzung von Brachflächen Quartiersmanagement Investitionsbegleitende Maßnahmen Städtebauliche Entwicklungskonzepte Beteiligung und Aktivierung 16
17 NEUORDNUNG DER STÄDTEBAUFÖRDERUNG. Allgemeine Städtebauförderung mit Sanierung und Entwicklung. 1. Planung/Vorbereitung (Nr. 9 der Richtlinien) vorbereitende Untersuchungen Wettbewerbe und Gutachten Beteiligung der Betroffenen Konkretisierung der Durchführungskonzepte 17
18 NEUORDNUNG DER STÄDTEBAUFÖRDERUNG. Allgemeine Städtebauförderung mit Sanierung und Entwicklung. 2. Ordnungsmaßnahmen (Nr. 10 der Richtlinien) Bodenordnung insbesondere Grunderwerb Umzug von Bewohnerinnen und Bewohnern Freilegung von Grundstücken insbesondere Beseitigung baulicher Anlagen Erschließungsanlagen Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Gebietes Öffentliche Versorgungseinrichtungen 18
19 Bauliche Maßnahmen. Öffentlicher Raum. Orte der Gestaltung Plätze zentrale Plätze, Markt, ÖPNV/Bhf/ZOB Freiraum in der Stadt Stadtpark, Gärten, Wälle/Flussufer Fußgängerzonen Straßen und Wege Übergreifende (& obligatorische) Maßnahmen Inszenierung Wettbewerbe 19
20 NEUORDNUNG DER STÄDTEBAUFÖRDERUNG. Allgemeine Städtebauförderung mit Sanierung und Entwicklung. 3. Baumaßnahmen (Nr. 11 der Richtlinien) Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen Standortsicherung 20
21 Bauliche Maßnahmen. Erhaltung und Sicherung. Stadtbild Fassadenprogramm Denkmalschutz Modernisierung und Instandsetzung Umnutzung Besondere Herausforderungen z.b. Kirchen 21
22 Bauliche Maßnahmen. Neue Nutzung. Flächen Zwischennutzung Aufbereiten Umnutzung öffentlich, Wohnen, Gewerbe Gebäude Herrichten Wettbewerbe Umnutzung Kultur, Soziales, Wirtschaft, Administration, Initiative ergreifen 22
23 NEUORDNUNG DER STÄDTEBAUFÖRDERUNG. Allgemeine Städtebauförderung mit Sanierung und Entwicklung. 4. Sonstige Maßnahmen (Nr. 12 der Richtlinien) Sanierungsträger und Beauftragte Leistungen bildender Künstler Dokumentationen, Öffentlichkeitsarbeit 23
24 NEUORDNUNG DER STÄDTEBAUFÖRDERUNG. Allgemeine Städtebauförderung mit Sanierung und Entwicklung. Sonstige Maßnahmen Wettbewerbe Erfahrungsaustausch Netzwerke Evaluation 24
25 FÖRDERPROGRAMME. Aktive Stadt- und Ortsteilzentren. Das MBV unterstützt die Innenstädte und Ortsteilzentren im Rahmen integrierter, gebietsbezogener Stadterneuerungsmaßnahmen. Teilprogramm des Bund-Länder-Programms Städtebauförderung Fördergebiet durch Beschluss räumlich abgrenzen Grundlage: städtebauliches Entwicklungskonzept 171 b Abs. 2 BauGB Investitionen zur Profilierung und Standortaufwertung Citymanagement; Immobilien- Standortgemeinschaften Verfügungsfonds 25
26 FÖRDERPROGRAMME. Verfügungsfonds. Einrichtung durch die Gemeinde Lokales Gremium entscheidet Mitteleinsatz Finanzierung zu 50 % Städtebauförderung (Bund, Land, Gemeinde) zu 50 % Mittel von Wirtschaft, ISG, Privaten oder zusätzlichen Mitteln der Gemeinde Mittel für Investitionen und investitionsvorbereitende Maßnahmen Nicht-investive Maßnahmen ohne Städtebauförderungsanteil 26
27 Wettbewerbe. Ab in die Mitte! 27
28 Mobilisierungs- und Umnutzungskonzepte. PPP-Initiativen. Kommune und Handel/Wirtschaft Kommune und Wohnungswirtschaft Kommune und Bürgerschaft 28
29 Mobilisierungs- und Umnutzungskonzepte. Stadtmarketing. Verknüpfung Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Prozessmanagment Bewohnerbeteiligung Öffentlichkeitsarbeit Verfügungsfonds 29
30 Mobilisierungs- und Umnutzungskonzepte. ISG Immobilien- und Standortgemeinschaften. gesetzliche Grundlage ISGG konkretes Quartier privater Finanzierungsanteil Verfügungsfonds 30
31 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT. 31
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