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1 3/23 statistik.info Daten, Informationen, Verena Gerber, Tom Priester, Robert Fluder, Stéphane Fleury, Dominic Bentz Bundesamt für Statistik, Statistisches Amt des Kantons Zürich Die Sozialhilfe im Kanton Zürich 21 Zusammenfassung In der zweiten Jahreshälfte 21 wurden im Kanton Zürich rund 3 Personen mit Sozialhilfeleistungen unterstützt. Dies entspricht einer Sozialhilfequote von 2,4 Prozent. Rund die Hälfte der Sozialhilfefälle des Kantons fallen auf die Stadt Zürich, obwohl hier nur etwas mehr als ein Viertel der Bevölkerung wohnt. Die Stadt Zürich ist damit überdurchschnittlich stark belastet. Neben ledigen und geschiedenen Personen beziehen auch Kinder und Jugendliche überdurchschnittlich oft Sozialhilfe. Offensichtlich führen die finanziellen Belastungen bei der Gründung einer Familie zu einem erhöhten Armutsrisiko, das nicht durch spezifische Sozialleistungen abgefedert wird. Auch Ausländer/innen sind bei den Sozialhilfe Beziehenden deutlich übervertreten. Dies ist vor allem durch ihre schlechteren Chancen auf dem Arbeitsmarkt, eine fehlende oder ungenügende beruflichen Ausbildung oder ein unzureichendes Erwerbseinkommen bedingt. English abstract Seite 9 13 Soziale Sicherheit

2 Einleitung Im «Sozialbericht Kanton Zürich 21» publiziert das Bundesamt für Statistik (BFS) erstmals Resultate zur Schweizerischen Sozialhilfestatistik. Diese wird zur Zeit in Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden aufgebaut und hat eine über die Kantone hinweg vergleichbare Datenbasis im Bereich der Sozialhilfe zum Ziel. Der Kanton Zürich ist der erste Kanton, für den das BFS im Rahmen der Sozialhilfestatistik einen Bericht veröffentlicht. Ihm kommt deshalb besondere Bedeutung zu. Die Publikation stützt sich auf die früheren Sozialberichte für den Kanton Zürich. Damit kann die Kontinuität gewahrt werden, was für die Betrachtung von zeitlichen Entwicklungen eine Voraussetzung ist. Der Sozialbericht 21 bildet deshalb einen Übergang von den bisherigen Sozialberichten zu einer umfassenden Berichterstattung zur Sozialhilfe.1 Der Bericht soll sowohl Fachkreise, die Behörden, politische Entscheidungsgremien als auch die Öffentlichkeit ansprechen. Hier setzt auch der vorliegende Beitrag des Statistischen Amtes des Kantons Zürich an, der als Kurzfassung dem Interesse einer breiteren Öffentlichkeit Rechnung tragen soll. Er zeigt die Entwicklung der Sozialhilfe seit 199 auf und hat in einem zweiten Teil eine Bestandesaufnahme für das Jahr 21 zum Inhalt. Diese Kurzversion beruht ausschliesslich auf dem Originalbericht, auf den für weitergehende Auswertungen und Angaben z.b. zur Gemeindenstichprobe verwiesen wird. Der Originalbericht kann in gedruckter Form beim Bundesamt für Statistik bestellt werden (Bestelladresse am Schluss des Textes). Zwei Bemerkungen zur Datenlage und zur Untersuchungseinheit sind dennoch voranzuschicken. Da im Kanton Zürich Mitte 21 mit der Datenerfassung begonnen wurde, ist das Datenset für den Bericht 21 noch nicht vollständig. Berücksichtigt wurden die im Dezember 21 aktiven Dossiers von Sozialhilfeempfänger/innen, bei denen im zweiten Halbjahr 21 mindestens eine Zahlung getätigt wurde. Die Daten der Sozialhilfestatistik decken also nicht das ganze Jahr 21 ab; insbesondere zur Beschreibung der soziodemographischen Merkmale der Sozialhilfeempfänger/innen bieten sie aber eine hinreichende Grundlage. Um das ganze Jahr 21 abzudecken, wurde zusätzlich auf Administrativdaten der Kantonsverwaltung zurückgegriffen. So können auch Aussagen zu anderen Bedarfsleistungen wie den Zusatzleistungen zur AHV/IV, der Alimentenbevorschussung und den Kleinkinder-Betreuungsbeiträgen gemacht werden. Als Untersuchungseinheiten wird in der Sozialhilfestatistik zwischen Personen und Fällen unterschieden. Ein Fall (Dossier) entspricht der Unterstützungseinheit, welche die im gleichen Haushalt lebenden Ehegatten umfasst, sowie die unmündigen Kinder, die mit ihren Eltern resp. einem Elternteil zusammenleben. Für die Einzelfall-Statistik bedeutet dies, dass für den gleichen Haushalt mehrere Unterstützungseinheiten existieren können und dass Personen einer Unterstützungseinheit mit nicht unterstützten Personen im selben Haushalt zusammenleben können. Das Leistungssystem der Sozialhilfe Im System der sozialen Sicherheit der Schweiz können drei Hauptstufen unterschieden werden (Grafik 1). Zunächst existiert eine allen Bürgern zugängliche Grundversorgung, die es dem Individuum oder einer Familie im Normalfall ermöglicht, den Lebensunterhalt aus eigener Kraft sicherzustellen. Risiken wie Alter, Krankheit, Invalidität und Arbeitslosigkeit, welche dazu führen, dass diese Sicherung der einzelnen Personen nicht mehr gewährleistet ist, werden in einer zweiten Stufe durch das Netz der Sozialversicherungen aufgefangen. Die öffentliche Sozialhilfe bildet schliesslich das letzte Netz und gewährleistet das Recht auf Existenzsicherung. Sie kommt dann zum Tragen, wenn die vorgelagerten Massnahmen der sozialen Sicherheit wie öffentliche Grundversorgung, Sozialversicherungen und private Sicherung nicht greifen. Grafik 1 Modell des Systems der sozialen Sicherheit GRUNDVERSORGUNG UND INDIVIDUELLE SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTS SOZIALVERSICHERUNGEN Alters- und Hinterbliebenenversicherung Invalidenversicherung Pensionskassen Krankenversicherung Unfallversicherung Arbeitslosenversicherung Andere BEDARFSLEISTUNGEN Sicherstellung der Grundversorgung: Ausbildungsbeihilfen (Stipendien) Opferhilfe (Entschädigungen) Rechtshilfe (unentgeltliche Rechtspflege) Zuschüsse an Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung/AHV/IV/EO) Ergänzung zu Sozialversicherungsleistungen und mangelnder privater Sicherung: Arbeitslosenhilfe Opferhilfe (Entschädigungen) Kleinkinder-Betreuungsbeiträge Alimentenbevorschussung Zusatzleistungen zur AHV/IV SOZIALHILFE Quelle: BFS, Sozialbericht Kanton Zürich 21 2/12

3 Den engeren Sozialhilfeleistungen vorgelagert sind zwei Arten von Bedarfsleistungen. Erstens Bedarfsleistungen zur Sicherstellung der Grundversorgung, die in der Sozialhilfestatistik nicht berücksichtigt werden. Dagegen sind zweitens die bedarfsabhängigen Sozialleistungen in Ergänzung ungenügender Sozialversicherungsleistungen und mangelnder privater Sicherung Bestandteil der erhobenen Daten. Zusätzlich zur eigentlichen Sozialhilfe werden also auch andere Bedarfsleistungen erhoben. Im Kanton Zürich sind dies die Kleinkinder-Betreuungsbeiträge, die Alimentenbevorschussung sowie die Zusatzleistungen zur AHV/IV. Sozialhilfe im engeren Sinn sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbstständigkeit und gewährleistet die soziale und berufliche Integration. Sie zählt auch zu den Bedarfsleistungen und dient der Überbrückung vorübergehender persönlicher Notlagen. Nach dem Sozialhilfegesetz von 1981 hat eine Person Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe, wenn sie für ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aufkommen kann. Die genauen Berechtigungsgrundsätze sind im Sozialbericht sowohl für die Sozialhilfe als auch für die anderen Bedarfsleistungen aufgeführt. Grundlage für die Bemessung der Leistungen bilden die Richtlinien der schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe.2 Entwicklung der Bedarfsleistungen seit 199 Seit 199 hat die Zahl der durch kantonale Bedarfsleistungen unterstützen Personen und Haushalte (Fälle) stark zugenommen. Dies ist zu einem wesentlichen Teil auf die über weite Strecken schwierige wirtschaftliche Lage während der 9er Jahre mit hohen Arbeitslosenzahlen zurückzuführen. Am grössten war die Zunahme bei der Sozialhilfe. Die Fallzahl stieg in den 9er Jahren von 14 9 auf über 25. Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe per Ende 1999 hatte entgegen den Erwartungen keine Zunahme der Sozialhilfefälle zur Folge. Allerdings waren bereits vor der Abschaffung viele Empfänger/innen der Arbeitslosenhilfe zusätzlich auf Sozialhilfe angewiesen, so dass sich die Abschaffung mehr auf die Höhe der Leistung als auf die Anzahl Fälle auswirkte. Tatsächlich gingen die Sozialhilfefälle seit 1999 sogar leicht zurück (Grafik 2.1). Die Zusatzleistungen zur AHV/IV werden hier getrennt nach Ergänzungsleistungen und kantonalen Beihilfen aufgeführt. Die Beihilfen sind in der Regel ein Zusatz für die Ergänzungsleistungen. Die Entwicklung verlief für beide Leistungen bis 1995 mehr oder weniger parallel. Danach stagnierten die Ausgaben für die Beihilfen und erst ab 1999 war bei beiden Leistungen wieder ein verstärktes Wachstum festzustellen. Im Jahr 2 flachten die Kurven ab, was zu einem Teil auf die bessere wirtschaftliche Situation in diesem Jahr zurückzuführen sein dürfte. Die Zahlen der Alimentenbevorschussungen und Kleinkinder-Betreuungsbeiträge blieben im grossen und ganzen konstant bzw. verzeichneten nur geringe Zuwachsraten. Der Nettoaufwand für alle hier einbezogenen Leistungen stieg seit 199 von 268 Mio. auf 624 Mio. Franken. Dies entspricht einer teuerungsbereinigten Zunahme von 81 Prozent. Der Rückgang im letzten Jahr ist einzig auf die Entwicklung der Ergänzungsleistungen zurückzuführen. Dort wurden 21 erstmals die Prämienverbilligungen nicht mehr mit einberechnet. Grafik 2.1 Zunahme der Sozialhilfefälle in den 9er Jahren... Kanton Zürich , Fallzahlen Grafik und der Nettoleistungen für Sozialhilfe Kanton Zürich , in Mio. Franken = Alimentenbevorschussung = Arbeitslosenhilfe (1999 abgeschafft) = kantonale Beihilfen zur AHV/IV = Ergänzungsleistungen zur AHV/IV = Kleinkinderbetreuungsbeiträge = Sozialhilfe Quellen: BFS Sozialhilfestatistik; Sozialamt und Amt für Jugend und Berufsbildung des Kantons Zürich 3/12

4 Überblick über die Bedarfsleistungen 21 Wie aus Daten des Sozialamtes hervorgeht, gaben die Gemeinden des Kantons im Jahr 21 insgesamt 378 Mio. Franken für Sozialhilfe aus. Knapp die Hälfte dieses Betrags erhalten sie von anderen Gemeinwesen und Kantonen sowie von Sozialversicherungen (Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, SUVA etc.) zurückerstattet. Dies entspricht Nettoausgaben pro Einwohner des Kantons Zürich von 158 Franken. In den Städten Zürich und Winterthur lagen die Ausgaben pro Kopf jedoch sehr viel höher als in den ländlichen Bezirksgruppen (Tabelle 1).3 Die starke Belastung der Zentren hat demographische Gründe: In den Städten sind Erwerbslose, Einpersonenhaushalte, Ausländer/innen und Personen mit Suchtproblemen Bevölkerungsgruppen mit erhöhtem Armutsrisiko stärker vertreten als auf dem Land.4 Je ländlicher das Gebiet, desto kleiner ist dieser Prozentsatz. Dies kann mit der unterschiedlichen Altersstruktur der Bevölkerung erklärt werden. In den grossen Städten leben überdurchschnittlich viele Personen im Alter von über 65 Jahren. Pro Ergänzungsleistungsfall wurden im Durchschnitt 1 73 Franken, pro Beihilfefall Franken Unterstützungsleistungen bezahlt, dies entspricht Nettoausgaben von 327 Franken pro Einwohner/in des Kantons. Die übrigen Ausgaben für vorgelagerte Bedarfsleistungen nehmen sich im Vergleich zu den Sozialhilfeausgaben und Zusatzleistungen zur AHV/IV bescheiden aus. Die Leistungen für die Alimentenbevorschussung beliefen sich 21 auf 33,9 Mio. Franken. 19,8 Mio. davon wurden von den Schuldnern nicht oder noch nicht zurückerstattet. Die Nettoleistungen für Kleinkinder-Betreuungsbeiträge machten mit 11,3 Mio. Franken noch weniger aus. Ein Sozialhilfefall umfasste durchschnittlich 1,8 Personen. Der Median der ausbezahlten Leistung pro Fall lag pro Monat bei Franken, d. h. 5 Prozent der Sozialhilfefälle erhielten einen geringeren, 5 Prozent einen höheren Unterstützungsbetrag. 45 Prozent aller Sozialhilfefälle wiesen eine Deckungsquote von eins auf, womit ihr ganzer finanzieller Bedarf durch die Sozialhilfe abgedeckt wurde. Ergänzungsleistungen zur AHV/IV wurden 21 von ca. 11 Prozent der AHV-Rentner/innen bezogen. Etwas mehr als 8 Prozent erhielten Beihilfen. Deutlich über dem Durchschnitt lagen Invalidenrentner/innen, von denen fast die Hälfte (46%) auf Ergänzungsleistungen und ein Drittel auf Beihilfen angewiesen waren. Die Auswertung auf regionaler Ebene zeigt auch hier, dass in den städtischen Zentren überdurchschnittlich viele Personen auf Zusatzleistungen angewiesen sind. Kinder, ledige und geschiedene Personen beziehen überdurchschnittlich oft Sozialhilfe Ein Vergleich der Zusammensetzung der Sozialhilfebezüger/ innen nach Merkmalen wie Geschlecht, Alter, Zivilstand und Heimat mit der Bevölkerung bringt interessante Befunde zu Tage. So zeigt die Gegenüberstellung der einzelnen Zivilstandsgruppen (Grafik 3.1), dass ledige und geschiedene Personen in der Sozialhilfe deutlich übervertreten sind. Allein Erziehenden ist es auf Grund der Erziehungspflichten oftmals nicht möglich, eine Vollbeschäftigung anzunehmen, weshalb ihr Erwerbseinkommen für die Existenzsicherung des Haushaltes vielfach nicht ausreicht. Grafik 3 Struktur der Sozialhilfeempfänger/innen nach... Kanton Zürich 21, Anteile an der Gesamtbevölkerung und an Sozialhilfeempfänger/innen in Prozent 3.1: Zivilstand Bei 4,1% der relevanten Fälle fehlen diese Informationen : Heimat Bei 2,6% der relevanten Fälle fehlen diese Informationen : Alter Bei 2,2% der relevanten Fälle fehlen diese Informationen Ledig Verheiratet/ Getrennt Ver wit wet Geschieden Schweizer Frauen Schweizer Männer Gesamtbevölkerung Ausländ. Frauen Ausländ. Männer Sozialhilfeempfänger/innen Jahre u. mehr Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 4/12

5 Tabelle 1 In den Städten wird am meisten für Sozialhilfe ausgegeben Kanton Zürich 21 Anzahl Nettoleistung Bruttoleistung Nettoleistung pro Gebiete Fälle in Mio. Fr. in Mio. Fr. Einwohner/in in Fr. Stadt Zürich ,9 183,8 288 Stadt Winterthur ,8 37,9 233 Bülach, Dietikon, Uster , 7,6 11 Horgen, Meilen , 39,1 87 Dielsdorf, Hinwil, Pfäffikon ,4 35,1 98 Affoltern, Andelfingen, Winterthur Land 1 1 7,4 12,3 64 Ganzer Kanton ,5 378,8 158 Quelle: Sozialamt des Kantons Zürich, Abteilung öffentliche Fürsorge Tabelle 2 Zusatzleistungen zur AHV/IV nach Empfängergruppen Kanton Zürich 21 Ergänzungsleistungen Beihilfen Anzahl Anzahl Nettoleistung Anzahl Anzahl Nettoleistung Fälle Personen in Mio. Fr. Fälle Personen in Mio. Fr. Betagte Alleinstehende Männer , ,6 Alleinstehende Frauen , ,4 Ehepaare , ,4 Total , ,5 Invalide Alleinstehende Männer , ,7 Alleinstehende Frauen , ,2 Ehepaare , ,8 Total , ,7 Hinterlassene Witwen allein , ,3 Witwen mit Halbwaisen , ,3 Halbwaisen allein , ,1 Vollwaisen , 47 47,1 Total , ,7 Gesamttotal , ,9 1 Es ist nicht bekannt, wieviele Halbwaisen es sind. Pro Witwe mit Halbwaisen wurden zwei Halbwaisen gerechnet. Quelle: Sozialamt des Kantons Zürich, Abteilung Zusatzleistungen Auch bei der Auswertung nach Heimat sind Unterschiede auszumachen. So sind Ausländer/innen bei den unterstützten Personen im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil deutlich stärker vertreten als Schweizer Bürger/innen (Grafik 3.2): 44 Prozent der Sozialhilfeempfänger/innen sind Ausländer/ innen, am Bevölkerungstotal machen sie jedoch nur 22 Prozent aus. Dies dürfte einerseits damit zusammenhängen, dass ausländische Personen oft in weniger qualifizierten 5/12

6 Berufen tätig sind und ihre Arbeitsmarktchancen vergleichsweise schlecht sind. Andererseits erklärt auch die Familiensituation einen Teil des Unterschieds: 23,5 Prozent der Dossiers von ausländischen Antrag Stellenden betreffen Familien mit Kindern. Bei den Schweizer/innen sind es nur 6 Prozent. Kinder bis 19 Jahre sind bei den Sozialhilfebezüger/ innen im Vergleich zu ihrer Bevölkerungsstärke denn auch deutlich übervertreten (Grafik 3.3). Mit dem Rentenalter nimmt der Anteil der unterstützen Personen im Vergleich zur Bevölkerung stark ab. Rentner/innen sind durch Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen sozial vergleichsweise gut abgesichert, sodass sie nur in Ausnahmefällen Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Erziehungspflichten verhindern oft Vollzeittätigkeit Das System der sozialen Sicherheit der Schweiz geht davon aus, dass eine Vollzeiterwerbstätigkeit die Sicherung des Lebensunterhaltes garantiert. Immer öfter gibt es jedoch Personen oder Haushalte, deren Einkommen für die Finanzierung des minimalen Lebensunterhaltes trotz Erwerbstätigkeit nicht ausreicht. Hier muss die Sozialhilfe die vorhandenen Einkommenslücken schliessen. Gemessen an der Zahl der Dossiers sind im Kanton Zürich 31,7 Prozent der Antrag Stellenden für Sozialhilfe erwerbstätig, gemessen an der Zahl der unterstützten Personen sind es gar 38,3 Prozent. Ein gutes Drittel der Antrag Stellenden ist nicht erwerbstätig und etwas weniger als ein Drittel ist erwerbslos (Grafik 4). Anhand der Aufschlüsselung nach Beschäftigungsumfang kann festgestellt werden, dass die erwerbstätigen Antragsteller/innen mehrheitlich an einer Teilzeitstelle beschäftigt sind, nämlich zu 58 Prozent. Sozialhilfeabhängigkeit von Erwerbstätigen hängt somit oft mit einem eingeschränkten Arbeitspensum zusammen: Hier reicht das Erwerbseinkommen auf Grund eines zu geringen Beschäftigungsumfangs nicht aus. Vielfach handelt es sich dabei um Personen, die wegen bestehenden Erziehungspflichten nicht einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen können. So ist denn auch der Anteil der Erwerbstätigen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, bei den allein Erziehenden überdurchschnittlich hoch. Vergleicht man Frauen und Männer (Grafik 5), so sind erwerbstätige Antragstellerinnen deutlich häufiger vertreten. Allerdings trifft dies nur bei den Schweizerinnen zu, während bei Ausländerinnen und Ausländern keine geschlechtsspezifischen Unterschiede feststellbar sind. Ein Blick auf die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) zeigt, dass Schweizer Frauen mehrheitlich Teilzeit arbeiten.5 Demgegenüber sind ausländische Erwerbstätige Männer wie Frauen viel häufiger in Vollzeitstellen tätig. Hier spielt das Lohnniveau eine wichtige Rolle: Viele Ausländerinnen und Ausländer arbeiten in Tieflohnsektoren wie dem Gastgewerbe, in der Gebäudereinigung oder in der Textilindustrie, so dass familiäre Änderungen wie etwa Familienzuwachs eher zu finanziellen Engpässen und zum Sozialhilfebezug führen können. Grafik 4 Erwerbsstatus der Sozialhilfeempfänger/innen Kanton Zürich 21, in Prozent Grafik 5 Über ein Drittel der Schweizer Sozialhilfeempfängerinnen ist erwerbstätig Kanton Zürich 21, nach Geschlecht und Heimat in Prozent Erwerbstätige Erwerbslos Nicht erwerbstätig Sozialhilfeempfänger/innen Total: Frauen Männer Schweizer: Frauen Männer Total Ausländer: Frauen Männer Total In Prozent der Fälle In Prozent der Bezüger/innen Anmerkung: Bei 23,9% der relevanten Fälle fehlen diese Informationen Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik Lesebeispiel: Die Balken zeigen den Anteil der Erwerbstätigen an den Sozialhilfeempfänger/innen an. So sind 37 Prozent der Sozialhilfe beziehenden Schweizerinnen erwerbstätig. Aber nur 24 Prozent der Schweizer Männer. Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik 6/12

7 Grafik 6 Erwerbsunfähigkeit ist das verbreitetste Problemmerkmal Kanton Zürich 21, Problemmerkmale der Sozialhilfeempfänger/innen in Prozent Vollständig oder teilweise erwerbsunfähig Erwerbslosigkeit Zu geringes Erwerbseinkommen Sozialversicherungsleistung ungenügend, Entscheid über Sozialleistung ausstehend Überschuldung Ein-Personen Fälle Ehepaare ohne Kinder Allein Erziehende Ehepaare mit Kindern Berufliche / sprachliche Qualifikation Persönliche bzw. Beziehungsprobleme Behinderung, Krankheit Familiäre Situation Suchtgefährdung Soziale Randständigkeit Wohnprobleme Andere Anmerkung: Bei 49,4% der relevanten Fälle fehlen diese Informationen Quelle: BFS, Sozialhilfestatistik Erwerbsunfähigkeit als verbreitetstes Problemmerkmal Im Gegensatz zu den anderen Themenbereichen der Sozialhilfestatistik handelt es sich bei der Beurteilung der Probleme eines Falles immer um Einschätzungen der Sozialarbeitenden. Die folgende Auswertung basiert also nicht auf Analysen auf der Grundlage möglichst objektiv erhobener Daten. Es sind die Sozialarbeitenden, die entscheiden, welche Probleme bei einem Klienten oder der gesamten Unterstützungseinheit vorliegen und welches Gewicht diesen zukommt. Da bei den Sozialhilfefällen verschiedenste Probleme bzw. Problemkonstellationen auftreten können, besteht die Möglichkeit, mehrere Antworten aus dieser Merkmalsliste auszuwählen. Die präsentierten Prozentzahlen addieren sich aus diesem Grund auf über 1 Prozent. Bei den am meisten genannten Problemsituationen handelt es sich um vollständige oder teilweise Erwerbsunfähigkeit und Erwerbslosigkeit. Jeweils über 6 Prozent der Sozialhilfeempfänger/innen sehen sich mit diesen Problemen konfrontiert. Erst an dritter Stelle folgen Behinderung und Krankheit. Aber auch das zu geringe Erwerbseinkommen wird immerhin bei 38 Prozent aller Sozialhilfefälle als ein Problem angegeben. Deutliche Unterschiede ergeben sich, wenn man bei den Problemmerkmalen den Fall- bzw. Familientyp berücksichtigt (Grafik 6). So ist für 69,1 Prozent der allein Erziehenden nicht die Erwerbslosigkeit, sondern die vollständige oder teilweise Erwerbsunfähigkeit das wichtigste Problem. In Kombination mit der familiären Situation, die ebenfalls für über 5 Prozent der allein Erziehenden ein Problem darstellt, ergibt sich ein Hinweis auf die Kinderbetreuung als wichtiger Grund der Sozialhilfebezüge. Ehepaare mit Kindern scheinen dagegen vor allem mit Problemen des zu geringen Erwerbseinkommens und mangelnden beruflichen und sprachlichen Qualifikation konfrontiert zu sein. Diese beiden Merkmale werden bei ihnen mit 46,8 Prozent bzw. 38,7 Prozent überdurchschnittlich oft angegeben und resultieren letztlich aus dem hohen Ausländeranteil in dieser Personenkategorie. Das zu geringe Erwerbseinkommen ist bei den allein Erziehenden die Folge der Teilzeitarbeit aus Gründen der Kinderbetreuung, bei den Ehepaaren mit Kindern ist die Ursache u.a. die Familiengrösse. Hinzu kommt, dass in so genannten Tieflohnbereichen selbst ein voller Lohn oft nicht mehr zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreicht. 7/12

8 Anmerkungen 1 Fleury, Stéphane / Fluder, Robert / Gerber, Verena / Priester, Tom (23): Sozialbericht Kanton Zürich 21. Ergebnisse der Schweizerischen Sozialhilfestatistik. Bundesamt für Statistik, Neuchâtel. 2 Einen Überblick über die in der Schweiz ausgerichteten bedarfsabhängigen Sozialleistungen bietet auch: info:social (1999): Fakten zur Sozialen Sicherheit. Nr.1. Bundesamt für Statistik. Neuchâtel. 3 Die Zusammenstellung der Bezirksgruppen basiert auf Rüst, Hanspeter (1998): Sozialbericht Kanton Zürich Fürsorgedirektion des Kantons Zürich. Die in sich möglichst homogenen Bezirksgruppen wurden nach den Merkmalen Einwohnerzahl, Altersstruktur, vorhandene Gemeindetypen, Sozialkosten und Steuerkraft pro Einwohner gebildet. 4 Fluder, Robert / Salzgeber, Renate (22): Zentrumslasten im Sozialbereich. In: Soziale Sicherheit CHSS 3/22. S Bestellmöglichkeit für Originalbericht: Bundesamt für Statistik CH-21 Neuchâtel Sozialbericht Kanton Zürich 21 Bestellnummer ISBN: Tel: Oder per order@bfs.admin.ch 5 Die Zürcher Daten der Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) wiesen für das Jahr 21 laut Auswertungen des Statistischen Amtes des Kantons Zürich folgende Teilzeitanteile aus: Schweizerinnen 58,4%, Schweizer 13,%, Ausländerinnen 47,8%, Ausländer 6,6%. 8/12

9 English abstract In the second half of the year 21 3 persons 2.4% of the resident population received welfare payments in the canton of Zurich. They concentrate in urban areas, particularly in the town of Zurich. Lots of them are single or divorced people with dependents: the financial burden of bringing up children seems to increase the risk of falling into poverty. The same is true for less qualified immigrants with consequent difficulties on the job market. 9/12

10 statistik.info Unter der Bezeichnung «statistik.info» veröffentlicht das Statistische Amt des Kantons Zürich statistische Kurzberichte, Analysen und Kommentare im Internet. Das bestehende Angebot wird laufend ausgebaut: Pro Jahr kommen rund 3 Berichte zu verschiedenen Themen neu hinzu, so dass Sie hier immer den aktuellen Stand der kantonalen Statistik finden. Die einzelnen Beiträge liegen im pdf-format vor. Von Fall zu Fall können Excel-Tabellen die pdf-files ergänzen damit haben Sie die Möglichkeit, direkt an Ihrem PC eigene Berechnungen anzustellen. /statistik.info NewsStat Der elektronische Rundbrief «NewsStat» ergänzt das Angebot: Er informiert Sie ungefähr im Monatsrhythmus über sämtliche Neuerscheinungen im Rahmen von «statistik.info». /newsstat 23 Abdruck nur mit Quellenangabe erlaubt. Statistisches Amt des Kantons Zürich Eurostat Data Shop Zürich Bleicherweg 5 89 Zürich Telefon: Fax: datashop@statistik.zh.ch Auskünfte zum vorliegenden Artikel Dominic Bentz Telefon: dominic.bentz@statistik.ji.zh.ch statistik.info Daten, Informationen, /JF

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