Thomas Basler Stv. Leiter Jugenddienst
|
|
- Ute Beltz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Thomas Basler Stv. Leiter Jugenddienst
2 Das Jugenddienst-Team
3 Zentralstelle Zürich Rolf Weilenmann Thomas Basler Ralph Anzinger Toni Felber (Graffiti) Claudia Gfeller (Graffiti) Markus Isler Region Dielsdorf/Bülach Hannes Hitz Bülach B ü lach Dielsdorf Dielsdorf Andelfingen Winterthur Region Winterthur/Andelfingen Anita Eschmann Region Dietikon/Affoltern v.t. Urs Schwendener Dieikon Dietikon Uster Uster Pfäffikon Pf ä ffikon Region Uster/Pfäffikon Ruedi Honegger Region Horgen/Affoltern h.t. Chris Shaw Affoltern Affoltern Meilen Horgen Horgen Hinwil Hinwil Region Hinwil/Meilen Martin Uiker
4 über uns
5 Jugendkriminalität
6 Informationen durch Reg.SB und weiteren Polizeistellen Festnahmen/ Fallübernahmen Recherchen im Informationssystem der Polizei Spurenauswertungen Internet- Recherchen Mitteilungen/Anzeigen Rapportieren
7 Schulen Besorgte Bürger via Beratungstel Polizeistellen JUGA MZU DSW Jugendinstitutionen Jugendliche Eltern
8 Div. Institutionen im In- und Ausland Regionalpolizei Verkehrserzieher Verkehrspolizei Kommunalpolizei Div. Polizeistellen Bildungs-/ Präventionsinstitutionen JUGA OJUGA StA MZU DSW KGJ Jugenddienst AG Graffiti AG Pol.Jugend-SB Schulpsychologen KJPD Jugendforensik Vormundschafts-/ Fürsorgebehörden Elternräte Schulen Jugendinstitutionen Jugendliche
9 Bes. Gefahrenlagen/ Amok Div. Gewaltformen Spez.JD.SB Graffiti Schulungs-/ Präventionsinstitutionen Internet/Handy
10
11 Art. 1 Dieses Gesetzt regelt die Sanktionen, welche gegenüber Personen zur Anwendung kommen, die vor Vollendung des 18. Altersjahres eine nach dem Strafgesetzbuch (StGB) oder einem anderen Bundesgesetz mit Strafe bedrohte Tat begangen haben.
12 Art. 139 Diebstahl 1. Wer jemandem eine fremde bewegliche Sache zur Aneignung wegnimmt, um sich oder einen andern damit unrechtmässig zu bereichen, Art. 2 Jugendstrafrecht wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft Wegleitend für die Anwendung dieses Gesetzes sind der Schutz und die Erziehung des Jugendlichen Den Lebens- und Familienverhältnissen des Jugendlichen sowie der Entwicklung seiner Persönlichkeit ist besondere Beachtung zu schenken.
13 Strassenverkehrsdelikt BetmG- Delikt Hehlerei Körperverletzung Raub Sachbeschädigung Nötigung Einbruch MOBBING Sexualdelikt Tätlichkeit Diebstahl Drohung Erpressung Mord
14 MOBBING Es gibt keinen Artikel im StGB der Mobbing definiert.
15 Art. 180 Drohung 1 Wer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt, wird, auf Antrag, wird
16 Art. 181 Nötigung Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird
17 Art Üble Nachrede 1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet, wird, auf Antrag auf Antrag..
18 Art. 174 Verleumdung 1. Wer jemanden wider besseres Wissen bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung wider besseres Wissen verbreitet. wird, auf Antrag
19 Art. 177 Beschimpfung 1 Wer jemanden in anderer Weise durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätlichkeiten in seiner Ehre angreift, wird, auf Antrag 2 Hat der Beschimpfte durch sein ungebührliches Verhalten zu der Beschimpfung unmittelbar Anlass gegeben, so kann der Richter den Täter von Strafe befreien. 3 Ist die Beschimpfung unmittelbar mit einer Beschimpfung oder Tätlichkeit erwidert worden, so kann der Richter einen oder beide Täter von Strafe befreien.
20 Art. 179 quater 1 Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte Wer eine Tatsache aus dem Geheimbereich eines andern oder eine nicht jedermann ohne weiteres zugängliche Tatsache aus dem Privatbereich eines andern ohne dessen Einwilligung mit einem Aufnahmegerät beobachtet oder auf einen Bildträger aufnimmt, wer eine Tatsache, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie auf Grund einer nach Absatz 1 strafbaren Handlung zu seiner Kenntnis gelangte, auswertet oder einem Dritten bekannt gibt, wird, auf Antrag
21 MOBBING
22 Formen von Mobbing -man spricht nicht mehr mit dem Betroffenen -man lässt sich nicht ansprechen -man wird wie 'Luft' behandelt -man wird ständig unterbrochen -Anschreien oder lautes Schimpfen -ständige Kritik -man macht sich lustig -man beurteilt den Einsatz in falscher oder kränkenden Weise -man stellt die Entscheidungen des Betroffenen in Frage -ständige Abwertung -man imitiert den Gang, die Stimme, oder die Geste, um jemanden lächerlich zu machen
23 Formen von Mobbing -Androhung körperlicher Gewalt -Telefonterror -man verbreitet Gerüchte -man verdächtigt jemanden etwas unehrenhaftes getan zu haben -man zwingt jemanden und Androhung von Nachteilen etwas zu tun -man ruft ihm/ihr obszöne Schimpfworte o.a. entwürdigende Ausdrücke nach oder verbreitet sie über das Internet -sexuelle Annährungen oder verbale sexuelle Angebote -körperliche Misshandlungen -man richtet physischen Schaden an Gegenständen des Betroffenen an -sexuelle Handgreiflichkeiten
24 Tipps für Eltern von Opfern -Zeigen sie aktiv Interesse am Leben ihres Kindes -Achten Sie auf Verhaltensänderungen (Kummer, Unwillen in die Schule zu gehen, Beschädigungen von Kleidern, körperliche Verletzungen) -Machen Sie ihrem Kind als Opfer keine Schuld -Benachrichtigen sie sofort die Schule und vereinbaren sie ein Gespräche mit der Lehrperson -Dokumentieren Sie sich!!! -Vereinbaren Sie Massnahmen und Überprüfen Sie ob diese eingehalten werden -Seien Sie gegenüber dem Täter und dessen Eltern klar und konsequent! -Schalten Sie die Polizei ein. -Lassen Sie nach kurzfristiger Besserung nicht locker!
25 Tipps für Fussballvereine
26 Thomas Basler Stv. Leiter Jugenddienst Tel Kriminalpolizeiliche Beratung im Bereich der Jugendkriminalität (ohne Stadt Zürich und Winterthur) Tel Mail Webseite
Thomas Basler Stv. Leiter Jugenddienst
Thomas Basler Stv. Leiter Jugenddienst Das Jugenddienst-Team über uns www.jugenddienst.ch Jugenddienst Jugendkriminalität Informationen durch Reg.SB und weiteren Polizeistellen Festnahmen/ Fallübernahmen
MehrCybermobbing...und die rechtliche Seite. Rolf Weilenmann Jugenddienst
Cybermobbing...und die rechtliche Seite Rolf Weilenmann Jugenddienst Was ist Cybermobbing/-bullying? Definition aus dem Bericht des Bundesrates "Schutz vor Cyberbullying" vom 26.05.2010 Von Cyberbullying
MehrSicherheitsdepartement. Kantonspolizei. Rechtliches. Straftatbestände Vorgehen Anzeigeerstattung
Rechtliches Straftatbestände Vorgehen Anzeigeerstattung Drohung - Art. 180 StGB Wer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
MehrMobbing. Eine Präsentation von Sarina Koß, Sarah Langela, Christian Pallmann und Timo Erlenbruch
Mobbing Eine Präsentation von Sarina Koß, Sarah Langela, Christian Pallmann und Timo Erlenbruch Inhaltsverzeichnis Was versteht man unter Mobbing? Wo wird Mobbing ausgeübt? Typische Mobbinghandlungen?
MehrKanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Jugendstrafrechtspflege. Missbräuchliche Mediennutzung bei Jugendlichen
Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Jugendstrafrechtspflege Missbräuchliche Mediennutzung bei Jugendlichen Anzahl Jugendliche, gegen die im Kt. ZH ein Strafverfahren eröffnet wurde 6'000
Mehrund was Sie als Eltern dagegen unternehmen können?
und was Sie als Eltern dagegen unternehmen können? 1 Konflikte sind normal und alltäglich, sie sind nötig, damit sich Menschen weiterentwickeln. Bei Mobbing ist das Konfliktgeschehen verhärtet und das
MehrJugenddienst der Kantonspolizei St. Gallen
Kantonspolizei Jugenddienst der Kantonspolizei St. Gallen Vorgehen bei diffuser negativer Veränderung eines Jugendlichen Früherkennung und Frühintervention Samstag, 24. März 2018 Cornel Bürkler, Chef Jugenddienst
Mehr3. Nationale Konferenz Jugend + Gewalt
3. Nationale Konferenz Jugend + Gewalt "Tatort Netz" Workshop 17: Erkennen und Betreuen von Intensivtätern Juristische Fragen und pragmatisches Vorgehen bei Jugenddelikten in digitalen Medien 26.04.17
MehrKanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Oberjugendanwaltschaft. Missbräuchliche Mediennutzung
Kanton Zürich Direktion der Justiz Oberjugendanwaltschaft Missbräuchliche Mediennutzung bei Jugendlichen Anzahl Jugendliche, gegen die im Kt. ZH ein Strafverfahren eröffnet wurde 6000 5000 4000 4'582 4'844
MehrHandy, Games und Co. Schulverband Bucheggberg 24. Januar Uhr
Handy, Games und Co. Schulverband Bucheggberg 24. Januar 2017 19.00 21.00 Uhr Medienkompetenz? Medienkompetenz Technische Fertigkeiten (nicht nur anwenderspezifisch und Schnelligkeit) Fähigkeiten Lesen
MehrMedienkonferenz 26. März 2018 Polizeiliche Kriminalstatistik PKS 2017
Medienkonferenz 26. März 218 Polizeiliche Kriminalstatistik PKS 217 Regierungsrat Mario Fehr Sicherheitsdirektor Begrüssung Einleitende Bemerkungen Erneut unter 1 Delikte nach StGB: Tiefste Kriminalität
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Vorwort/ Dank 7. Inhaltsverzeichnis 9. Einführung 19. KAPITEL 1 Was ist Gerechtigkeit, Fairness? Wie wird sie durchgesetzt?
INHALTSVERZEICHNIS Vorwort/ Dank 7 Inhaltsverzeichnis 9 Einführung 9 KAPITEL Was ist Gerechtigkeit, Fairness? Wie wird sie durchgesetzt? 3 TEIL Gedanken über Gerechtigkeit und Fairness 4 Grundsatzfrage
MehrMobbing und Cybermobbing in der Schule S c h u l s o z i a l a r b e i t
Mobbing und Cybermobbing in der Schule S c h u l s o z i a l a r b e i t Wo findet Mobbing statt? in der Schule am Arbeitsplatz im Internet (Cyber-Mobbing) im Alltag Formen von Mobbing / Cybermobbing Ich
MehrDienstvereinbarung zur Verbesserung des Betriebsklimas und zur Verhinderung von Mobbing im Betrieb
Fachhochschule Ravensburg-Weingarten Seite 1 von 8 Dienstvereinbarung zur Verbesserung des Betriebsklimas und zur Verhinderung von Mobbing im Betrieb In dem Willen, das Betriebsklima an der Fachhochschule
MehrZuger Polizei, Dienst Jugenddelikte. - Vorstellung Dienst Jugenddelikte - Mobbing aus strafrechtlicher Sicht
Zuger Polizei, Dienst Jugenddelikte - Vorstellung Dienst Jugenddelikte - Mobbing aus strafrechtlicher Sicht Referent: Ivo Wehrmüller, Zuger Polizei, 041 728 45 56 Dienst Jugenddelikte Organisation Dienst
MehrUmgang mit digitalen Medien
Umgang mit digitalen Medien Swiss Bad 2016 Chris Shaw, Jugendintervention 02. November 2016 Was wir verhindern wollen! Ablauf Vorstellung der Jugendintervention Rechtliches Grundwissen / Delikte mit digitalen
MehrJugenddienst der Kantonspolizei St. Gallen
Kantonspolizei Jugenddienst der Kantonspolizei St. Gallen «JUGEND UND GEWALT» Früherkennung und Frühintervention Donnerstag, 08. November 2018 Cornel Bürkler, Chef Jugenddienst Sicherheits- und Justizdepartement
MehrCybermobbing und Sexting. Rechtliche Grundlagen
Cybermobbing und Sexting Rechtliche Grundlagen Kriminalprävention / Opferschutz der KPB Euskirchen KHK Toni Dickopp 02251/799-542 toni.dickopp@polizei.nrw.de 17.03.2016 1 Missbrauch von persönlichen Daten
MehrSTATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2017
406 STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2017 19 RECHTSPFLEGE 19.1 Kriminalität 410 19.2 Rechtsprechung 414 407 STATISTIK STADT ZÜRICH METHODEN Die Daten für das Unterkapitel «Kriminalität» werden aus
MehrSTATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2016
404 STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2016 19 RECHTSPFLEGE 19.1 Kriminalität 408 19.2 Rechtsprechung 412 405 STATISTIK STADT ZÜRICH METHODEN Die Daten für das Unterkapitel «Kriminalität» werden aus
MehrSchweizerisches Strafrecht
Günter Stratenwerth Dr. iur., em. Professor an der Universität Basel Guido Jenny Dr. iur., ehemals Professor an der Universität Bern Felix Bommer Dr. iur., Professor an der Universität Luzern Schweizerisches
MehrALLGEMEINES MEDIENRECHT Rechtsquellen
Rechtsquellen - BEILAGE Prof. Franz Riklin ALLGEMEINES MEDIENRECHT Rechtsquellen Medienstaatsrecht Art. 6 BV Meinungs- und Informationsfreiheit Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist Gewährleistet.
MehrDienstvereinbarung zur Konfliktbereinigung und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Mobbing am Arbeitsplatz bei der Stadt Northeim
Dienstvereinbarung zur Konfliktbereinigung und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Mobbing am Arbeitsplatz bei der Stadt Northeim Die Stadt Northeim -vertreten durch den Bürgermeister-
MehrStrafrecht BT I. Prof. Dr. iur. Marc Thommen. 9. Ehrverletzungsdelikte
Strafrecht BT I Prof. Dr. iur. Marc Thommen 9. Ehrverletzungsdelikte 1 «Fulvio Pelli hat uns angelogen» 22. September 2010: Simonetta Sommaruga und Johann Schneider- Ammann werden in den Bundesrat gewählt.
MehrKANTONSPOLIZEI FREIBURG ETAT DE FRIBOURG STAAT FREIBURG. Jahresstatistik Synthese. Police cantonale POL Kantonspolizei POL
ETAT DE FRIBOURG STAAT FREIBURG Police cantonale POL Kantonspolizei POL KANTONSPOLIZEI FREIBURG Jahresstatistik 2013 Aktivität der Kantonspolizei Gerichtspolizeiliche Fälle Öffentliche Ordnung und Sicherheit
MehrEs ist wichtig, dass alle Frauen ihre Rechte kennen Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern!
Rechte der Frauen in Deutschland Es ist wichtig, dass alle Frauen ihre Rechte kennen Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern! Deutsches Recht Grundgesetz: Artikel 3: Alle Menschen sind vor
MehrMobbing in Schulen. Modul Sonja Emge
Mobbing in Schulen Modul 140 13.12.2012 Sonja Emge Gliederung I. Definition Mobbing II. Mobbing in Schulen Zahlen und Fakten III. Täter Opfer IV. Mobbing-Verlauf V. Folgen von Mobbing VI. Formen von Mobbing
MehrBearbeitungskonzept. Sexting, Cybermobbing etc. Mitgliederversammlung SKJP 18. März 2016 Regula Benz Maier Täter business24.ch.
Bearbeitungskonzept Sexting, Cybermobbing etc. Opfer Täter business24.ch Schuljahr 14/15 Anzahl Schuljahr 14/15 Anzahl Mobbing 9 Sexueller Übergriff / Nötigung 4 Schul und Klassenklima 34 Psychische Probleme
MehrPostfach. Kriminalstatistik des Kantons Zürich. Häusliche Gewalt Jahr Kantonspolizei Zürich Zürich.
K R I S T A Kriminalstatistik des Kantons Häusliche Gewalt Jahr 2008 Postfach 8021 krista@kapo.zh.ch Mai 2009 Häusliche Gewalt im Kanton 1. Allgemeines / Definition In der Kriminalstatistik des Kantons
MehrBundesbeschluss über die Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)»
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)» vom 20. März 2015 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
MehrStatistische Berichte Rechtskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in Nordrhein-Westfalen
Information und Technik Nordrhein-Westfalen Geschäftsbereich Statistik Statistische Berichte Rechtskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in Nordrhein-Westfalen 2014 Bestell-Nr. B613 2014 00, (Kennziffer
MehrStatistische Berichte Rechtskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in Nordrhein-Westfalen
Information und Technik Nordrhein-Westfalen Geschäftsbereich Statistik Statistische Berichte Rechtskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in Nordrhein-Westfalen 2016 Bestell-Nr. B613 2016 00, (Kennziffer
MehrZusammengestellt von: Büro der Frauenbeauftragten der LMU München
Zusammengestellt von: Büro der Frauenbeauftragten der LMU München Relevante Paragraphen aus dem Strafgesetz 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (1) Wer sexuelle Handlungen 1. an einer Person
MehrKantonspolizei. Schneeberger René. Polizeischule 1982/83. Dienstchef-Stv. Prävention MEOA.
Schneeberger René 1960 Polizeischule 1982/83 Dienstchef-Stv. Prävention MEOA psbr@police.be.ch Rolf Däppen 1971 PS 1995 Präventionsverantwortlicher Region p@police.be.ch Neue Medien Kantonspolizei Ziel
MehrPolizeiliche Kriminalstatistik Kanton Zürich. Überblick 2017
Polizeiliche Kriminalstatistik Kanton Zürich Überblick 217 Impressum Herausgeberin: Kantonspolizei Zürich Daten: Polizeiliche Kriminalstatistik PKS Ausgabe: März 218 Kontakt: Kantonspolizei Zürich, Kriminalpolizeiliches
MehrKriminalstatistik Medienkonferenz vom 6. März 2007
Kriminalstatistik Medienkonferenz vom 6. März 2007 Kriminalstatistik 2006 Das Wichtigste in Kürze Einführung der neuen Polizeikriminalstatistik Grundlage für künftige schweizweite Vergleiche kein Vergleich
MehrPolizeiliche Kriminalstatistik Kanton Zürich. Überblick 2016
Polizeiliche Kriminalstatistik Kanton Zürich Überblick 2016 Impressum Herausgeber: Kantonspolizei Zürich Daten: Polizeiliche Kriminalstatistik PKS Ausgabe: März 2017 Kontakt: Kantonspolizei Zürich, Technische
MehrS y n o p s e. der Änderungsvorschläge für die Vorschriften über den Menschenhandel. (Entwürfe für ein Strafrechtsänderungsgesetz - 180b, 181 StGB)
S y n o p s e der Änderungsvorschläge für die Vorschriften über den Menschenhandel (Entwürfe für ein Strafrechtsänderungsgesetz - 180b, 181 StGB) Stand 2. 5. 2004 - 2 - StGB geltende Fassung Entwurf StrÄndG
MehrKANTONSPOLIZEI FREIBURG ETAT DE FRIBOURG STAAT FREIBURG. Jahresstatistik Synthese. Police cantonale POL Kantonspolizei POL. 23.
ETAT DE FRIBOURG STAAT FREIBURG Police cantonale POL Kantonspolizei POL KANTONSPOLIZEI FREIBURG Jahresstatistik 2014 23. März 2015 Aktivität der Kantonspolizei Gerichtspolizeiliche Fälle Öffentliche Ordnung
MehrBeleidigung 185. Üble Nachrede 186. Verleumdung 187. Prof. Dr. Michael Jasch. Werturteil und wahre Tatsachenbehauptung. Gegenüber Dritten:
Prof. Dr. Michael Jasch 1 Beleidigung 185 Werturteil und wahre Tatsachenbehauptung Qualifikation von 186 Üble Nachrede 186 Verleumdung 187 Gegenüber Dritten: Tatsachenbehaupt. unwahr oder nicht nachweislich
MehrStrafbare Handlungen gegen die Ehre und den Geheimund Privatbereich
Strafbare Handlungen gegen die Ehre und den Geheimund Privatbereich [StGB Art. 173 179 novies ] Tatbestandsdefinitionen Strafrecht BT I 1 Tatbestandsdefinitionen Strafrecht BT I 2 Ehrverletzungsdelikte
MehrIntervention der Kantonspolizei Bern bei sexueller Gewalt
Intervention der Kantonspolizei Bern bei sexueller Gewalt Statistik Auszug rechtliche Grundlage Fallbeispiele Kantonspolizei Bern, Prävention, Ursula S. B. Aegler Bümplizstrasse 97, Postfach 7571, 3001
MehrMobbing und Arbeitsplatzkonflikte. Aus psychotherapeutischer Sicht. Martin Lotze.
Mobbing und Arbeitsplatzkonflikte Aus psychotherapeutischer Sicht Martin Lotze 1 Definition Unter Mobbing wird eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz verstanden, bei der die angegriffene
MehrKANTONSPOLIZEI FREIBURG ETAT DE FRIBOURG STAAT FREIBURG. Jahresstatistik Synthese. Police cantonale POL Kantonspolizei POL. 27.
ETAT DE FRIBOURG STAAT FREIBURG Police cantonale POL Kantonspolizei POL KANTONSPOLIZEI FREIBURG Jahresstatistik 2016 27. März 2017 Aktivität der Kantonspolizei Gerichtspolizeiliche Fälle Öffentliche Ordnung
Mehr19.1 Polizei und Kriminalität 402 RECHTSPFLEGE
.1 Polizei und Kriminalität 402 399 METHODEN Die Daten werden von der Jahres-Kriminalstatistik des Kantons Zürich (KRISTA) übernommen. Die Erfassung basiert auf dem für die KRISTA ausgearbeiteten Straftatenkatalog,
MehrSchweizerisches Strafgesetzbuch
Schweizerisches Strafgesetzbuch Entwurf Änderung vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 30.
MehrStraftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Strafgesetzbuch die für die Jugendarbeit von Bedeutung sein können
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Strafgesetzbuch die für die Jugendarbeit von Bedeutung sein können Stand 02.10.2009 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (1) Wer sexuelle Handlungen
MehrKonversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte
Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 10. Stunde: Freiheitsberaubung, Geiselnahme und Nötigung Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Freiheitsberaubung, 239 StGB 239 Freiheitsberaubung
MehrStrafrecht Allgemeiner Teil II
Strafrecht Allgemeiner Teil II 10 Prozessvoraussetzungen (Strafantrag und Verjährung) Prof. Dr. iur. Gunhild Godenzi, LL.M., RA Vgl. DONATSCH/TAG, Strafrecht I, S. 419 ff., 431 ff. Antragsdelikte Offizialmaxime:
MehrVerjährungsfristen von Sexualstraftaten
Verjährungsfristen von Sexualstraftaten Überblick der gesetzlichen Veränderungen seit 1997 Stand: 29.09.2017 Was bedeutet Verjährung? Eine Straftat kann nach dem deutschen Strafrecht nicht mehr verfolgt
MehrVerjährungsfristen von Sexualstraftaten
Verjährungsfristen von Sexualstraftaten Überblick der gesetzlichen Veränderungen seit 1994 Stand: 29.03.2018 Was bedeutet Verjährung? Eine Straftat kann nach dem deutschen Strafrecht nicht mehr verfolgt
MehrWie finde ich heraus, dass ich gemobbt werde?
Wie finde ich heraus, dass ich gemobbt werde? Mobbing und Bossing - Definition Mobbing ist eine sehr alte Form des Konflikts. Mobbing bedeutet nichts anderes als Anpöbeln, und doch unterscheidet es sich
MehrZürcher Grundrisse des Strafrechts. Jörg Rehberg und Nikiaus Schmid Professoren an der Universität Zürich. Strafrecht III. Delikte gegen den Einzelnen
Zürcher Grundrisse des Strafrechts Jörg Rehberg und Nikiaus Schmid Professoren an der Universität Zürich Strafrecht III Delikte gegen den Einzelnen Sechste, teilweise neubearbeitete Auflage Schulthess
MehrKANTONSPOLIZEI FREIBURG ETAT DE FRIBOURG STAAT FREIBURG. Jahresstatistik Synthese. Police cantonale POL Kantonspolizei POL. 26.
ETAT DE FRIBOURG STAAT FREIBURG Police cantonale POL Kantonspolizei POL KANTONSPOLIZEI FREIBURG Jahresstatistik 2017 26. März 2018 Aktivität der Kantonspolizei Gerichtspolizeiliche Fälle Öffentliche Ordnung
MehrVergleich der Deliktskataloge
Umsetzungsgesetz der, Tötungsdelikte - Vorsätzliche Tötung, - Mord, - Totschlag, - Anstiftung und Beihilfe zum Selbstmord, - Strafbarer Schwangerschaftsabbruch Andere Gewaltdelikte - Schwere Körperverletzung,
MehrDas Jugendstrafgesetz was müssen Schulen wissen?
Das Jugendstrafgesetz was müssen Schulen wissen? lic.iur. S. Ramseyer, Leitender Jugendanwalt lic.iur. G. Pellizzari, Stv. Leitender Jugendanwalt Sicherheits- und Justizdepartement Die Staatsanwaltschaft
MehrSTATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2009
392 STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2009 19 19.1 Polizei und Kriminalität 396 393 STATISTIK STADT ZÜRICH METHODEN Die Daten werden von der Jahres-Kriminalstatistik des Kantons Zürich (KRISTA) übernommen.
MehrTextgegenüberstellung
1 von 7 Strafbare Handlungen im Ausland, die ohne Rücksicht auf die Gesetze des Tatorts bestraft werden 64. (1) Die österreichischen Strafgesetze gelten unabhängig von den Strafgesetzen des Tatorts für
MehrCybermobbing. @fairer Umgang im Netz. Sebastian Geeraedts & Arne Geraedts. Schulprojekte Münster. Übersicht
Cybermobbing @fairer Umgang im Netz Sebastian Geeraedts & Arne Geraedts Schulprojekte Münster Übersicht Einstieg Was machen ihre Kinder im Netz Zahlen Daten Fakten Thema Cybermobbing Rechtliche Aspekte
Mehr9916/AB. vom zu 10378/J (XXV.GP)
9916/AB vom 24.11.2016 zu 10378/J (XXV.GP) 1 von 5 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Mag. WOLFGANG SOBOTKA HERRENGASSE 7 1010 WIEN TEL +43-1 53126-2352 FAX +43-1 53126-2191
MehrKriminalstatistik 2014
Kriminalstatistik 2014 Staatsanwaltschaft Basel-Stadt Kriminalstatistik 2014 Kriminalpolizei Dr. Hans Ammann, Staatsanwalt, Stv. Chef Kriminalpolizei Basis für die Lagebeurteilung Aussagen zur Kriminalitätsentwicklung
MehrFreispruch trotz Stalking
Freispruch trotz Stalking Konsequenzen für die Polizeiarbeit Bern, 14. November 2017 Stalking Vor-Geschichte 15. Juni 2015 meldet S. M. (17), Verkäuferin eines Lebensmittelgeschäftes, in der Quartierwache
MehrAufsichtspflicht & Sexualstrafrecht. 37. Arbeits- und Jahrestagung des VDF Region Süd , Altleiningen Jutta Elz
Aufsichtspflicht & Sexualstrafrecht 37. Arbeits- und Jahrestagung des VDF Region Süd 15.10.2011, Altleiningen Jutta Elz Aufsichtspflicht ist die Pflicht, dafür zu sorgen, dass weder der zu Beaufsichtigende
MehrKriminalstatistik 2016
Kanton Basel-Stadt Kriminalstatistik 216 Staatsanwaltschaft Basel-Stadt Basel, 28. März 217 Kanton Basel-Stadt Kriminalstatistik 216 Kriminalpolizei Dr. Beat Voser, Leitender Staatsanwalt, Chef Kriminalpolizei
MehrIl post prevenziun criminala, Marcus Corai salida la Cadi
Il post prevenziun criminala, Marcus Corai salida la Cadi Jugendkriminalität Jugend und Gewalt Das Opfer legt fest was Gewalt ist! Verbale Gewalt Naturgewalt Häusliche Gewalt Gewalt gegen sich selbst Mobbing
Mehr19 Schuldunfähigkeit des Kindes Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.
Film: Absturz Paragrafenblatt StGB 12 Verbrechen und Vergehen (1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (2) Vergehen sind
MehrVerordnung über die kriminalpolizeiliche Aufgabenteilung
Verordnung über die kriminalpolizeiliche Aufgabenteilung (vom 6. Juli 2005) 551.101 Der Regierungsrat, gestützt auf 35 Abs. 1 lit. a des Polizeiorganisationsgesetzes (POG) vom 29. November 2004, beschliesst:
MehrBundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
MehrPrivatrechtliche Aspekte von Drohnen
Privatrechtliche Aspekte von Drohnen Studientagung der ASDA vom 18. November 2016 Michael Hochstrasser PD Dr. iur., Rechtsanwalt Übersicht Sachenrecht / Nachbarrecht Vertragsrecht Drohnen im Privatrecht
MehrDienstvereinbarung zum fairen Umgang am Arbeitsplatz Mobbing vermeiden!
Dienstvereinbarung zum fairen Umgang am Arbeitsplatz Mobbing vermeiden! Zwischen dem Bürgermeister der Stadt Rheine und dem Personalrat der Stadtverwaltung Rheine wird folgende Dienstvereinbarung geschlossen:
MehrKopie der Identitätskarte oder des Passes der gesuchstellenden Person liegt dem Antrag
Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug Telefon 041 469 42 44 Telefax 041 469 42 50 Antrag auf Opferbenachrichtigung i.s.v. Art. 92a StGB Gemäss Art. 92a des Strafgesetzbuches (StGB) können
MehrKriminalstatistik 2017
Kanton Basel-Stadt Kriminalstatistik 217 Staatsanwaltschaft Basel-Stadt Kanton Basel-Stadt Kriminalstatistik 217 Kriminalpolizei Dr. iur. Hans Ammann, Leitender Staatsanwalt, Chef Kriminalpolizei PKS im
MehrCybermobbing. Neue Medien und ihre Gefahren aus strafrechtlicher Sicht. RiAG Wohlfahrt (stvdir`in) AG Würzburg
Cybermobbing Neue Medien und ihre Gefahren aus strafrechtlicher Sicht RiAG Wohlfahrt (stvdir`in) AG Würzburg 1 Cyber-Mobbing verschiedene Formen der Diffamierung, Belästigung, Bedrängung und Nötigung anderer
MehrStrafanzeige wegen Zwangsheirat? Welche Schutzmassnahmen gibt es in der Praxis
Strafanzeige wegen Zwangsheirat? Welche Schutzmassnahmen gibt es in der Praxis Straftatbestand Zwangsheirat Art. 181a StGB «Wer jemand durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere
MehrElternrat Schule Im Birch. 14. Juni 2016
Elternrat Schule Im Birch 14. Juni 2016 Bubenstreich oder Straftat? lic.iur. Bettina Mez Jugendanwältin Jugendanwaltschaft Zürich-Stadt Wie ist die JUGA organisatorisch eingebettet? Was ist der Auftrag
MehrReform des Sexualstrafrechts
Reform des Sexualstrafrechts Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 4. November 2011 (BGBl. Teil I 2016, S. 2460) Hintergrund
MehrKonsequenzen illegalen Sprayens
Konsequenzen illegalen Sprayens 303 StGB: Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder eine Sache unbefugt, nicht nur unerhebliche und nicht nur vorübergehend im Erscheinungsbildes verändert, wird
MehrBundesbeschluss. vom 27. September 2013
Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) vom 27. September 2013
MehrOberstaatsanwaltschaft Schwyz. Rechenschaftsstatistik 2012
Oberstaatsanwaltschaft Schwyz Rechenschaftsstatistik 212 Abkürzungsverzeichnis AA BSTA bt JUGA KSTA OSTA STAHE STAI STAM Ue ut V/V WA Allgemeine Abteilung Bezirksstaatsanwaltschaft bekannte Täterschaft
MehrWürzburger Woche an der April Dipl. Jur. Christopher Jones, Europajurist (Universität Würzburg)
Würzburger Woche an der Bahçeşehir Üniversitesi 26. 30. April 2010 Strafrecht Dipl. Jur. Christopher Jones, Europajurist (Universität Würzburg) Gliederung: Teil 1 Allgemeiner Teil Allgemeines (Allg) Deliktsprüfung
MehrUmgang mit dem Kodex
Umgang mit dem Kodex Struktur 1 74 Allgemeiner Teil 75 321k Besonderer Teil 2 Behandlung aller Beteiligten als Täter 12. Nicht nur der unmittelbare Täter begeht die strafbare Handlung, sondern auch jeder,
MehrRechenschaftsbericht 2017
Oberstaatsanwaltschaft, Staatsanwaltschaften und Jugendanwaltschaft Tabellen und Diagramme Abkürzungsverzeichnis AA BSTA bt JUGA KSTA OSTA STAHE STAI STAM Ue ut V/V WA Allgemeine Abteilung Bezirksstaatsanwaltschaft
MehrOberstaatsanwaltschaft
Oberstaatsanwaltschaft Weisung Nr. 1.1 Melde- und Rapportierungspflicht der Polizei (Art. 307 Abs. 1 und 2 StPO) 1. Unverzügliche Meldepflicht (Art. 307 Abs. 1 StPO) Die Polizei orientiert unverzüglich
MehrINDIKATOREN ZU GEWALT UND VERGEWALTIGUNG IN DER PARTNERSCHAFT FÜR POLIZEI UND JUSTIZ
INDIKATOREN ZU GEWALT UND VERGEWALTIGUNG IN DER PARTNERSCHAFT FÜR POLIZEI UND JUSTIZ EIGE November 2017 Indikator 1 Jährliche Anzahl der Frauen (18 Jahre und älter), die nach polizeilichen Erkenntnissen
MehrZahl der Disziplinarverfahren (Nur aus Akten, die keinem Verwertungsverbot unterliegen, vgl. 6/2264)
Zahl der Disziplinarverfahren (Nur aus Akten, die keinem Verwertungsverbot unterliegen, vgl. 6/2264) geführt abgeschlossen Quelle Kürzung Verweis Geldbuße Zurückstufung Entlassung Einstellung (Drucksache)
MehrNichtvermögensdelikte
Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 11. Stunde: Beleidigungsdelikte Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Struktur der Beleidigungsdelikte 185 StGB Beleidigung Die Beleidigung wird
MehrEidgenössische Volksinitiative «Zur Ausschaffung krimineller Männer»
Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter Sammelfrist bis 18. Mai 2016 Eidgenössische Volksinitiative «Zur Ausschaffung krimineller Männer» Vorprüfung Die Schweizerische Bundeskanzlei, nach Prüfung
MehrAuszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB)
Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB) 24 Rücktritt (1) Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun
MehrDezember 18. Prof. Dr. Michael Jasch
Prof. Dr. Michael Jasch 1 2 1 164 Falsche Verdächtigung (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich
MehrLombro Lombr sos Verbrechertypen
Lombrosos Verbrechertypen 185 Strafgesetzbuch Die Beleidigung wird mit Freiheitssstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. 223 Strafgesetzbuch Wer eine andere Person körperlich mißhandelt
MehrKriminalstatistik 2007
Kriminalstatistik 2007 Inhalt Das Wichtigste in Kürze Die Details Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben (Art. 111-136 StGB) Strafbare Handlungen im Bereich Häusliche Gewalt Strafbare Handlungen gegen
MehrMobbing-Anzeige sinnvoll? Möglichkeiten zur nachhaltigen Problemlösung
Mobbing-Anzeige sinnvoll? Möglichkeiten zur nachhaltigen Problemlösung Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor... 3 1. Was zählt
MehrReglement der Stadt Adliswil zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Reglement der Stadt Adliswil zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz vom 20. Dezember 2010 2 Inhaltsverzeichnis 1. Schutz der persönlichen Integrität 3 2. Mobbing 3 3. Sexuelle
MehrGewaltbetroffene Kinder und Jugendliche
Opferhilfe Graubünden Agid a victimas dal Grischun Aiuto alle vittime dei Grigioni Beratung gewaltbetroffener Kinder und Jugendlicher Kinderschutz aus Sicht und Erfahrung der Opferhilfe Graubünden Dr.
MehrHäusliche Gewalt. (Gewalt im häuslichen Nahbereich)
Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt (Gewalt im häuslichen Nahbereich) Gewalt im sozialen Nahraum Initiativen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt Aufgaben der Staatsanwaltschaft Probleme und Grenzen der
MehrRechtliche Lage in Deutschland
Rechtliche Lage in Deutschland Letze Änderung: Okt. 2016 Was sagt das deutsche Gesetz? Zwar wird Cybermobbing an sich bisher noch nicht als konkreter Straftatbestand geführt, dennoch können gegen derartige
MehrMobbing und Konflikte unter Kindern
Elternforum Zuzwil; Referat SSA Rolf Honegger Mobbing und Konflikte unter Kindern Verstehen erkennen - reagieren Themen Eigene Erfahrungen mit dem Thema Was ist Mobbing Erscheinungsformen Rollen Grundsätze
MehrWie viele und welche Straftaten wurden an einem Tatort Asylbewerberheim/Flüchtlingsunterkunft"
STAATSMINISTER11JM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau
MehrBundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten
Ablauf der Referendumsfrist: 4. Oktober 2012 Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten vom 15. Juni 2012 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft
Mehr