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1 I m m i s s i o n s s c h u t z - G u t a c h t e n zum Bebauungsplanentwurf Nr. 602 der Stadt Mindelheim St. Georgenberg Festlegung von Geruchs- und Ammonikemissionskontingenten für die geplanten landwirtschaftlichen Sondergebiete Gutachtenumfang: Auftraggeber: Insgesamt 15 Seiten und Anlagen 2 Abbildungen, 3 Tabellen Stadt Mindelheim Postfach Mindelheim Datum: Ingenieurbüro Koch Dipl.-Ing. (FH) Roman Koch Öffentlich best. u. beeid. Sachverständiger der Reg. v. Oberbayern für die Beurteilung von landwirtschaftlichen Anlagen u. Geruchsimmissionen Albert-Schweitzer-Ring Fürstenfeldbruck Tel Fax ingenieurbuero_koch@kabelmail.de

2 Inhaltsverzeichnis 1. Aufgabendarstellung 1 2. Vorgehensweise und Beurteilungsgrundlagen 2 3. Ergebnisse der Beurteilung und Bewertung 8 4. Zusammenfassung Literatur 15 Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Bebauungsplanentwurf Betroffene Schutzgüter Windrichtungsverteilung des DWD-Meßstation Memmingen Ergebnisdatei (log-datei) der Immissionsprognose

3 1 1. Aufgabendarstellung Aufgrund der Änderung der Geruchsimmissionsrichtlinie 2008 durch die Aufnahme von Gewichtungsfaktoren für unterschiedliche Tierarten (Mastgeflügel, Rinder und Schweine) hat sich die Beurteilungsgrundlage für die Ergebnisse der Immissionsprognosen, die dem Gutachten vom zu dem Bebauungsplan zugrunde lagen, geändert. Im Auftrag der Stadt Mindelheim sollen auf der Grundlage der geänderten Geruchsimmissionsrichtlinie die Emissionskontingente für Geruch neu ermittelt werden. Zusätzlich soll für die Beurteilung der Schutzbedürftigkeit der Mindelburg der Immissionswert der Geruchsimmissionsrichtlinie für ein Mischgebiet von 0,1 (relative Häufigkeiten von Geruchsstunden in Bezug auf die Gesamtjahresstunden) herangezogen werden. Zum Bebauungsplan Der Bebauungsplan (siehe Anlage 1) sieht unter anderem die Festsetzung von 2 landwirtschaftlichen Sondergebieten vor: - Sondergebiet Landwirtschaft 1 (Grundstück Fl.-Nr. 199 der Gemarkung Gernstall) - Sondergebiet Landwirtschaft 2 (Grundstück Fl.-Nr. 250 der Gemarkung Gernstall) Das Sondergebiet Landwirtschaft 1 wird in 2 Bereiche (Sondergebiet 1.1 und 1.2) untergliedert. In dem Sondergebiet 1.1 sind geruchsemittierende Anlagen wird Biogasanlagen, Ställe für Mast- und Aufzuchttierhaltungen sowie Silos und Güllebehälter nicht zulässig. Für die Errichtung solcher Anlagen ist das Sondergebiet 1.2 vorgesehen. Auf dem Flurgrundstück Nr. 199 der Gemarkung Gernstall, welches als landwirtschaftliches Sondergebiet 1 festgesetzt werden sollen, befinden sich bereits ein landwirtschaftlicher Betrieb (Hofstelle Georgenberg 2) mit einer bisher genehmigten Rinderhaltung. Auf dem Flurgrundstück Nr. 250 der Germarkung Gernstall, welches als landwirtschaftliches Sondergebiet 2 festgesetzt werden soll, ist eine genehmigte Zuchtsauenhaltung vorhanden. Für den landwirtschaftlichen Betrieb in dem zukünftigen Sondergebiet Landwirtschaft 1 liegt bereits ein Bauantrag für eine Nutzungsänderung vor. Der bestehende Kälbermaststall soll in einen Aufzuchtstall für Jungsauen und Ferkel umgenutzt werden. Ziel des Bebauungsplanes ist es, den Bereich um die historische Mindelburg und der umgebenden Wälder und Wiesen für die Naherholung der Bewohner der Stadt Mindelheim sowie als touristischen Anziehungspunkt zu sichern und auszubauen sowie gleichzeitig vor negativen Einwirkungen (Geruchs-, Ammoniak- und Lärmimmissionen) zu schützen. Gleichzeitig soll die landwirtschaftliche Nutzung der Hofstelle St. Georgenberg 2 und der Zuchtsauenhaltung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 250 im Bestand gesichert und eine begrenzte Entwicklung ermöglicht werden. Westlich und nordwestlich der landwirtschaftlichen Hofstelle St. Georgenberg 2 befinden sich mehrere ausgewiesene Biotope sowie östlich bzw. südöstlich ein großes Laub-

4 2 und Nadelwaldgebiet. Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde ist jedoch davon auszugehen, dass die ausgewiesenen Biotope in der Nähe der Hofstelle St. Georgenberg 2 nicht stickstoffempfindlich sind. Nordwestlich des bestehenden Zuchtsauenbetriebes ist ein zusammenhängender Mischwaldabschnitt vorhanden (siehe Anlage 2). Durch den bei der Tierhaltung entstehenden Ammoniak, welcher sich ab einer gewissen Immissionskonzentration nachteilig auf die Pflanzen auswirken kann, ist eine uneingeschränkte Erweiterung der Tierhaltung ebenfalls nicht möglich. Aufgrund des Konfliktes zwischen einerseits dem möglichst hohen Schutz der Mindelburg und der Ökosysteme vor Einwirkungen die im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Tierhaltung entstehen und andererseits einer noch sinnvollen Entwicklung der vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe wurde von Seiten der Stadt Mindelheim ein Immissionsschutzgutachten in Auftrag gegeben. In dem Gutachten soll eine sinnvolle Lösung für den angesprochenen Konflikt gefunden werden. 2. Vorgehensweise und Beurteilungsgrundlagen Nach dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren Immissionsschutzbelange im Bauplanungsrecht vom , ergänzt mit Schreiben vom , müssen... von der Planung hervorgerufene Konflikte im Grundsatz durch die Planung selbst gelöst werden und dürfen insoweit nicht auf ein nachfolgendes Verfahren gelagert werden. [1]. Nach 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) [2] sind bei raumbedeutsamen Planungen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Bei der Beurteilung von Anlagen zur Tierhaltung hat sich die räumliche Trennung und nicht die Verwirklichung von Schutzmaßnahmen beim Emittenten als Konfliktlösung durchgesetzt. Diese lässt sich bei der Neuausweisung von schutzbedürftigen Bauflächen neben bestehenden Tierhaltungsbetrieben bzw. bei der Neuansiedlung eines Tierhaltungsbetriebes in der Nachbarschaft von bestehenden schutzbedürftigen Bauflächen verwirklichen. Besteht jedoch ein Betrieb mit Tierhaltung neben einer vorhandenen schutzbedürftigen Baufläche und wird dieser Bereich überplant, so sind im Rahmen des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme (Schutz der Bewohner und vernünftige Entwicklung des Betriebes in der Zukunft) andere Maßnahmen erforderlich. Zur Bewältigung des Zielkonfliktes zwischen schützenswerter Bebauung (z.b. allgemeines Wohngebiet) und der Ausweisung von lärmemittierenden Baugebieten (z.b. Gewerbe- oder Industriegebiete) hat sich bei der Beurteilung von Lärmemissionen und immissionen im Rahmen der Bauleitplanung das Instrument der Festlegung von Lärmkontingenten in der Form sogenannter immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel durchgesetzt.

5 3 Dabei wird einer geplanten lärmemittierenden Baufläche ein bestimmtes Lärmemissionskontingent in Abhängigkeit von der Schutzbedürftigkeit der benachbarten, vorhandenen Wohnbaufläche (z.b. allgemeines Wohngebiet) zugewiesen. Die Schutzbedürftigkeit wird z. B. anhand von Immissionsrichtwerten festgelegt. Aufgrund des Abstandes und der Größe der geplanten lärmemittierenden Fläche kann die Höhe des Emissionskontingentes durch Rückrechnung bestimmt werden. Diese Vorgehensweise lässt sich zur Konfliktbewältigung zwischen der Schutzbedürftigkeit der vorhandenen Nutzung der Mindelburg und der vorhandenen Ökosysteme und der zukünftigen Größe der vorhandenen landwirtschaftlichen Tierhaltungen auf den vorliegenden Fall übertragen, mit der Ausnahme, dass zwischen der Größe der Fläche und dem festgesetzten Geruchskontingent kein Zusammenhang besteht. Als Beurteilungsinstrumentarien bieten sich hier zum einen Abstandsregelungen und zum anderen Geruchs- und Ammoniakimmissionsprognosen an. Der Vorteil der Immissionsprognosen gegenüber der Anwendung der Abstandsregelungen liegt in der Berücksichtigung der Topographie und der Windrichtungsverteilung sowie dem Stabilitätszustand der Atmosphäre. Zusätzlich kann die Emissionsquellkonfiguration detaillierter erfasst und berücksichtigt werden. Des weiteren ist die Summenwirkung zweier Anlagen auf einen oder mehrere Immissionsorte durch die Ausbreitungsrechnung möglich. Für die Beurteilung der Summenwirkung durch mehrere Anlagen anhand von Abstandsregelungen fehlt bisher ein sinnvoller Ansatz, der sich in der Genehmigungspraxis durchgesetzt hat und allgemein anerkannt ist. Somit stellt die Beurteilung anhand von Abstandsregelungen das gröbere, überschlägige Instrumentarium zur Bestimmung eines Geruchs- bzw. Ammoniakkontingentes dar. Aufgrund dieser Gegebenheiten können die Ergebnisse bei der Ermittlung der Emissionskontingente durch Abstandsregelungen oder Immissionsprognosen deutlich voneinander abweichen. Um die Problematik zu umgehen, dass im Rahmen der Bauleitplanung ein anderes Instrument zur Beurteilung der Geruchs- und Ammoniakbelastung wie im Rahmen eines konkreten Genehmigungsverfahrens zur Änderung der Anlage verwendet wird, wird deshalb schon im Rahmen der Bauleitplanung die Immissionsprognose zur Beurteilung herangezogen werden. Ein weiterer Grund für die Anwendung der Immissionsprognose ist die derzeitige Überarbeitung der VDI-Richtlinien für die Tierhaltung mit der Prämisse, dass eine Beurteilung einer Tierhaltung anhand der überarbeiteten zukünftigen VDI-Richtlinie zu ähnlichen Ergebnissen führt wie eine Beurteilung anhand einer Immissionsprognose. Immissionsprognose Die Berechnungen werden mit dem Rechenprogramm AUSTAL2000 Version durchgeführt. Das Rechenprogramm AUSTAL2000 ist eine beispielhafte Umsetzung der Vorgaben des Anhang 3 der TA Luft und wurde im Zusammenhang mit der Neubearbeitung des Anhang 3 im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellt (UFOPLAN-Vorhaben

6 4 256 Entwicklung eines modellgestützten Beurteilungssystems für den anlagenbezogenen Immissionsschutz", Ing.-Büro Janicke im Auftrag des Umweltbundesamtes). Das Rechenprogramm ermittelt im Rahmen bei der Berücksichtigung von Tierhaltungsanlagen sogenannte belästigungsrelevante Kenngröße als Ergebnis der Berechnungen. Als Beurteilungsgrundlage für die Bewertung der Erheblichkeit von Geruchsimmissionen kann die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) [3] herangezogen werden. Nach der GIRL liegen erhebliche Belästigungen im Sinne des 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz vor, wenn je nach Baugebietseinstufung ein bestimmter festgelegter Immissionswert überschritten wird. Als Immissionswerte sind in der Nummer 3.1 der GIRL folgende Werte (relative Häufigkeiten von Geruchsstunden in Bezug auf die Gesamtjahresstunden) genannt: für Wohn-/Mischgebiete: 0,10 für Gewerbe-/ Industriegebiete: 0,15 für Dorfgebiete: 0,15 Weiter heißt es in der GIRL, Sonstige Gebiete, in denen sich Personen nicht nur vorübergehend aufhalten, sind entsprechend den Grundsätzen des Planungsrechtes den Spalten 1 (Wohn-/Mischgebiet) oder 2 (Gewerbe-/Industriegebiet) zuzuordnen. Bei der Anwendung der Geruchsimmissionsrichtlinie im Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung wurde bislang als ein wesentlicher Kritikpunkt eingewandt, dass die Geruchsqualität der unterschiedlichen Tierarten in die Bewertung nicht mit einfließt. Zur Klärung dieses und noch anderer Punkte wurde das Forschungsprojekt Geruchsbeurteilung in der Landwirtschaft [4] durchgeführt. Die Ergebnisse des Projektes sind unter anderem in dem Materialienband Nr. 73 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW veröffentlicht. Auf der Grundlage der Ergebnisse des genannten Forschungsprojektes wurde die Geruchsimmissionsrichtlinie geändert und sogenannte Gewichtungsfaktoren für einzelne Tierarten eingeführt. In der geänderten Geruchsimmissionsrichtlinie sind folgende Gewichtungsfaktoren aufgeführt: Tabelle 1: Gewichtungsfaktoren GIRL Tierart Mastgeflügel (Puten, Enten, Mastputen) Gewichtungsfaktor f Mastschweine, Sauen 0,75 Milchkühe mit Jungtieren (einschl. Mastbullen und Kälbermast, sofern diese zur Geruchsbelastung nur unwesentlich beitragen) 1,5 0,5

7 5 Berechnung der belästigungsrelevanten Kenngröße Um die belästigungsrelevante Kenngröße IG b zu berechnen, die anschließend mit den Immissionswerten nach Tabelle 1 zu vergleichen ist, ist die Gesamtbelastung IG mit dem Faktor f gesamt zu multiplizieren: Durch dieses spezielle Verfahren der Ermittlung der belästigungsrelevanten Kenngröße ist sichergestellt, dass die Gewichtung der jeweiligen Tierart immer entsprechend ihrem tatsächlichen Anteil an der Geruchsbelastung erfolgt, unabhängig davon, ob die über Ausbreitungsrechnung oder Rasterbegehung ermittelte Gesamtbelastung IG größer, gleich oder auch kleiner der Summe der jeweiligen Einzelhäufigkeiten ist. In der derzeit vorliegenden Version von AUSTAL2000 sind die o.a. Formeln bereits umgesetzt, so dass als Ergebnis der Geruchsausbreitungsberechnung die belästigungsrelevante Kenngröße IG b ausgegeben wird. Anwendung der GIRL im Rahmen der Bauleitplanung Auszug aus der GIRL Kontingentierung von Geruchsimmissionshäufigkeiten Die GIRL wird in der Praxis auch als Beurteilungsgrundlage in Bauleitplanverfahren herangezogen. Dabei stellt die Frage der Kontingentierung der Immissionsanteile für einzelne Anlagen häufig ein Problem dar. Es lassen sich hierfür verschiedene Ansätze denken (50 v. H. des Immissionswertes, Schornsteinhöhenberechnung (0,06), Irrelevanzkriterium (0,02), Vorbelastungsbe-

8 6 stimmung und Aufteilen des "Restes"). Bei konkret geplanten Vorhaben müssen die von diesen Vorhaben ausgehenden Immissionsanteile bei der Beurteilung anderer Anlagen berücksichtigt werden. Für die Festlegung der Geruchskontingente für die geplanten Sondergebiete wird zuerst die Schutzbedürftigkeit der nächsten vorhandenen Wohnbebauung in Form eines Immissionswertes festgelegt. Die o.g. Werte der Geruchsimmissionsrichtlinie bieten hierfür einen Anhaltspunkt. Aufgrund des festgelegten Immissionswertes können durch Rückrechnung mit dem o.g. Ausbreitungsmodell die maximal möglichen Geruchsemissionen der beiden landwirtschaftlichen Sondergebiete ermittelt werden Beurteilung der Ammoniakimmissionen In der TA Luft ist im Anhang 1 Ermittlung des Mindestabstandes zu empfindlichen Pflanzen (z.b. Baumschulen, Kulturpflanzen) und Ökosystemen im Hinblick auf die Nummer 4.8 ein Abstandsdiagramm dargestellt. Hiermit kann in Abhängigkeit der Ammoniakemission einer Tierhaltungsanlage ein Mindestabstand gegenüber empfindlichen Ökosystemen zur ersten Orientierung ermittelt werden. Grundlage dieser Abstandskurve ist eine zulässige Belastung (Zusatzbelastung) von 3 µg NH 3 je m³. Die Gesamtbelastung ergibt sich aus der Zusatzbelastung, der Vorbelastung durch andere ammoniakemittierende Betriebe und der Hintergrundbelastung. Da die Möglichkeit besteht, dass im näheren Umfeld der geplanten Sondergebiete im Außenbereich weitere Tierhaltungsbetriebe entstehen könnten, wird hier der in der TA Luft genannte Wert für die zulässige Zusatzbelastung von 3 µg/m³ Ammoniak zur Beurteilung herangezogen. Auf dieser Grundlage wird eine Beurteilung der Ammoniakimmissionen auf die vorhandenen Biotope und Waldgebiete durch die Tierhaltung vorgenommen. Für die Beurteilung der Ammoniakimmissionen können die Vorgaben der TA Luft Anhang 1 herangezogen werden, wonach Anhaltspunkte für das Vorliegen von erheblichen Nachteilen durch die Einwirkung von Ammoniak gegeben sind, wenn eine Zusatzbelastung von ca. 3 µg/m³ überschritten wird. Für die Festlegung der Ammoniakkontingente wird ähnlich verfahren, wobei als Immissionswert eine zulässige Zusatzbelastung von 3 µg/m³ Ammoniak angenommen wird. Die Lage der vorhandenen kartierten Biotope im Umfeld der Landwirtschaftlichen Sondergebiete 1 und 2 kann der Anlage 2 entnommen werden.

9 7 Eingabedaten für die Immissionsprognose Meteorologische Daten Für die Ausbreitungsrechnung wurden die meteorologischen Daten der nächstgelegenen Messstation des Deutschen Wetterdienstes (DWD) von Memmingen verwendet. Entsprechend dem Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz vom zur Repräsentanz von Rechenergebnissen zur Bestimmung von Ammoniak- Isolinien können die Rechenergebnisse mit den Wetterdaten der Station Memmingen für freie Lagen im südlichen Schwaben (Unterallgäu, Ostallgäu und Oberallgäu) herangezogen werden. Die sich aus den Daten ergebende Windrichtungsverteilung ist in Anlage 3 zu dem Gutachten dargestellt. Eingabedaten Die Eingabeparameter für die Immissionsprognose können der in Anlage 4 beigefügten Austal.log-Ergebnisdatei entnommen werden. Rechengebiet Die Festlegung der Größe des Rechengebietes erfolgt von der Software AUSTAL2000 unter Angabe der Lage der Emissionsquellen und deren Höhe selbstständig. Die Daten können der beigefügten Austal.log-Ergebnisdatei entnommen werden. Berücksichtigung von Geländeunebenheiten Aufgrund des Geländeverlaufes im Rechengebiet wurden die Immissionsprognosen mit Berücksichtigung der Geländeunebenheiten durchgeführt. Rauhigkeitslänge z(0) und Verdrängungshöhe d(0) Die mittlere Rauhigkeitslänge im Rechengebiet wurde auf der Grundlage des überarbeiteten Rauhigkeitenlängenkatasters (CORINE 2006), welches dem Programmpaket AU- STAL2000 beiliegt, ermittelt. Die Anemometerhöhe wird in Abhängigkeit von der gewählten Rauhigkeitslänge bestimmt. Berücksichtigung von Bebauung und Ansatz der Emissionsquellen Bei der durchgeführten Immissionsprognose wurde ohne Berücksichtigung der Gebäudeumströmung der vorhandenen Gebäude im Sondergebiet Landwirtschaft 1 und 2 berücksichtigt. Die Gesamtemission der Tierhaltungen in dem Sondergebiet 1.2 und 2 wurden als vertikale Linienquellen angesetzt, wobei für die Lage der jeweiligen Linienquelle der Flächenschwerpunkt des zu beurteilenden Sondergebietes gewählt wurde. Der genaue Ansatz kann der Anlage 4 entnommen werden.

10 8 3. Ergebnisse der Beurteilung und Bewertung Aufgrund von Vorberechnungen ergeben sich folgende relevante Immissionsorte (Lage bzw. Markierung siehe Anlage 1) der in Tabelle 1 aufgeführten Schutzgüter: Für das landwirtschaftliches Sondergebiet 1.2: Geruch: Westfassade des südlichen Gebäudes (Gaststätte) Für das landwirtschaftliches Sondergebiet 2: Ammoniak: nordöstlicher Waldbestand (nördlich der B 18) Beurteilungsgrundlage Geruch Aufgrund von Vorgesprächen mit der Stadt Mindelheim und dem Planer wird der Schutzbedürftigkeit der Gaststätte als Anziehungspunkt für Ausflügler und Touristen ein hoher Stellenwert zugesprochen. Sie sieht die Attraktivität der Mindelburg und der angeschlossenen Gaststätte vor allem für Touristen durch die Einwirkung von Gerüchen aus der Schweinehaltung erheblich gemindert. Die Mindelburg liegt im Außenbereich, wobei auf dem Areal verschiedene Gewerbenutzungen (Gaststätte und Verlagshandel) vorhanden sind. Aufgrund dieser Tatsache soll als Beurteilungsgrundlage eine relative Geruchsstundenhäufigkeit von maximal 10 % der Gesamtjahresstunden, entsprechend den Vorgaben der Geruchsimmissionsrichtlinie für Mischgebiete, zugelassen werden. Dieser Immissionswert wurde als Grundlage zur Ermittlung des zulässigen Geruchskontingentes in Form eines Geruchsemissionsmassenstromes, entsprechend der DIN EN Luftbeschaffenheit Bestimmung der Geruchsstoffkonzentration mit dynamischer Olfaktometrie (Ausgabe 2003) [5] herangezogen. Ammoniak In der TA Luft ist im Anhang 1 Ermittlung des Mindestabstandes zu empfindlichen Pflanzen (z.b. Baumschulen, Kulturpflanzen) und Ökosystemen im Hinblick auf die Nummer 4.8 ein Abstandsdiagramm dargestellt. Hiermit kann in Abhängigkeit der Ammoniakemission einer Tierhaltungsanlage ein Mindestabstand gegenüber empfindlichen Ökosystemen zur ersten Orientierung ermittelt werden. Grundlage dieser Abstandskurve ist eine zulässige Belastung (Zusatzbelastung) von 3 µg NH 3 je m³. Die Gesamtbelastung ergibt sich aus der Zusatzbelastung, der Vorbelastung durch andere ammoniakemittierende Betriebe und der Hintergrundbelastung. Da die Möglichkeit besteht, dass im näheren Umfeld der geplanten Sondergebiete im Außenbereich weitere Tierhaltungsbetriebe entstehen könnten, wird hier der in der TA Luft genannte Wert für die zulässige Zusatzbelastung von 3 µg/m³ Ammoniak zur Beurteilung herangezogen. Auf dieser Grundlage wird eine Beurteilung der Ammoniakimmissionen auf das vorhandene Biotop und das Waldgebiet nördlich des Sondergebietes 2 durch die Tierhaltung vorgenommen. Bei den ausgewiesenen Biotopen im näheren Umfeld des Sondergebie-

11 9 tes 1 wird davon ausgegangen, dass es sich um keine stickstoffempfindlichen Biotope handelt Auf den folgenden Seiten sind die Ergebnisse der Immissionsprognosen für Geruch (Abbildung 1) und Ammoniak (Abbildung 2) dargestellt. Für eine zulässige relative Geruchsstundenhäufigkeit von ca. 10 % an der Westfassade der Gaststätte ergibt sich ein zulässiger Geruchsemissionsmassenstrom von ca Geruchseinheiten je Sekunde, bezogen auf Geruch aus Schweinehaltungen. Für das landwirtschaftliche Sondergebiet 2 ist die Begrenzung der Ammoniakemission der strengere Maßstab. Nach den Ergebnissen der Immissionsprognose ist eine maximale Ammoniakemission von ca kg je Jahr möglich um eine Zusatzbelastung von ca. 3 µg/m³ an dem nächstgelegenen relevanten Waldrand bzw. Biotop einhalten zu können. Zusammenfassend ergeben sich folgende maximalen Emissionskontingente für die geplanten Sondergebiete: Landwirtschaftliches Sondergebiet 1.2: maximale Geruchsstoffemission von 4400 Geruchseinheiten je Sekunde, bezogen auf Geruch aus Schweinehaltung Landwirtschaftliches Sondergebiet 2: maximale Ammoniakemission von 3785 kg je Jahr

12 10 Abbildung 1: Ergebnisse der Geruchsimmissionsprognose (belästigungsrelevante Kenngrößen nach GIRL)

13 Abbildung 2: Ergebnisse der Ammoniakimmissionsprognose 11

14 12 Für die ermittelten Emissionskontingente ergeben sich aufgrund der jeweiligen tierspezifischen Geruchsemissionsfaktoren bzw. Ammoniakemissionsfaktoren folgende möglichen Anzahlen an Tieren: Landwirtschaftliches Sondergebiet 1.2: Tabelle 2 Landwirtschaftliches Sondergebiet 2: Tabelle 3 4. Zusammenfassung Unter Berücksichtigung der unter Kapitel 3 genannten Bewertungsergebnisse werden aus der Sicht des Gutachters folgende Festsetzungen zum Immissionsschutz für den geplanten Bebauungsplan empfohlen: 1. Für das landwirtschaftliche Sondergebiet 1.2 wird eine maximal zulässige Geruchsemissionsrate von 4400 Geruchseinheiten je Sekunde, bezogen auf Schweinehaltung, festgelegt. Für das landwirtschaftliche Sondergebiet 2 wird eine maximal zulässige Ammoniakemissionsrate von 3785 kg Ammoniak je Jahr, festgelegt. Grundlagen der o.g. Festsetzungen sind: - Immissionsprognose unter Verwendung des Programms AUTSTAL2000 Version mit folgenden Eingabeparametern:

15 13 - Ansatz der Geruchs- und Ammoniakemissionen als jeweils 1 vertikale Linienquelle für das Landwirtschaftliche Sondergebiet 1.2 und 2 - Rauhigkeitslänge z(0) = 0,2 - Verwendete Geländedaten: digitales Geländemodell im 50 m Raster - Verwendete Wetterdaten: Ausbreitungsklassenstatistik der DWD-Messstation Memmingen - Festsetzung der Schutzbedürftigkeit der Mindelburg nach der Geruchsimmissionsrichtlinie mit einem Immissionswert von 0,1, entsprechend einer relativen Geruchsstundenhäufigkeit von 10 % in Bezug auf die Gesamtjahresstunden. - Festsetzung einer zulässigen Ammoniakimmissionskonzentration für die Zusatzbelastung am nordöstlich des landwirtschaftlichen Sondergebietes 2 vorhandenen Waldrandes (Immissionsort 2) von 3 µg/m³. 2. Bei einer vorgesehenen Nutzungsänderung bzw. Erweiterung der bestehenden Tierhaltung in den landwirtschaftlichen Sondergebieten 1.2 und 2 ist der Nachweis zu erbringen, das die unter Nummer 1 genannten Emissionsraten nicht überschritten werden. Zur Ermittlung einer konkreten Tierplatzzahl im Genehmigungsverfahren sind nach dem Stand der Technik allgemein anerkannte tierart- und haltungsartspezifische Geruchsbzw. Ammoniakemissionsfaktoren zu verwenden. 3. Von der unter Nummer 1 genannten maximal zulässigen Geruchs- und Ammoniakemissionsrate für die landwirtschaftlichen Sondergebiete 1.2 und 2 kann im Genehmigungsverfahren abgewichen werden, wenn im konkreten Einzelfall nachgewiesen wird, dass die jeweiligen Vorgaben zum Immissionsschutz durch entsprechende emissions- oder immissionsmindernde Maßnahmen erreicht werden. Ansatz der Emissionsquellen Bei der Wahl des Ansatzes der Emissionsquellen ist zwischen einem konservativen Ansatz und einem möglichst realistischen Ansatz abzuwägen. Bei vorhandenen Gebäuden und gebäudenaher Lage der Emissionsquellen sind die Einflüsse der Gebäudeumströmung auf die Ausbreitung der Stoffe zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall sind die derzeit vorhandenen Gebäude und deren Ausmaße sowie deren Lage bekannt, jedoch ist die zukünftige Entwicklung der Betriebe (Lage und Dimensionierung zukünftiger Stallgebäude usw.) derzeit nicht vorauszusehen. Aus diesem Grund wurde auf einen pragmatischen Ansatz zurückgegriffen, der in dem Leitfaden zur Erstellung von Immissionsprognosen mit AUSTAL2000 (Merkblatt 56) des LANUV Nordrhein-Westfalen [6] beschrieben wird. Im Folgenden ist die entsprechende Textpassage zu dem Ansatz der Emissionsquellen aufgeführt. Die Wahl der vertikalen Linienquelle mit von hq/2 bis hq (hq entspricht der Höhe der Emissionsquelle; bei einer Ableitung über Kamine entspricht hq der Kaminhöhe) ent-

16 14 spricht in etwa den Ableitbedingungen die ein nach Richtlinie VDI 3471 mit 100 Punkten bewerteter Schweinestall entsprechen. Auszug aus [6] Dieser Ansatz entspricht auch dem Vorgehen im Lärmschutz bei der Ermittlung flächenbezogener Schallleistungspegel für z.b. Gewerbegebiete im Rahmen der Bauleitplanung. Dort ist ebenfalls von einer freien Ausbreitung der Lärmemissionen, ohne Berücksichtigung der Gebäudeeinflüße (z.b. Abschirmwirkungen oder Reflexionen), auszugehen. Anstelle einer Festlegung der Emissionsquellstärke auf die Fläche, wie bei der Ermittlung von sogenannten flächenbezogenen Schallleistungspegeln, wurde hier die Emissionsquellstärke auf den Flächenschwerpunkt der Baufläche des Sondergebietes gelegt. Durch den Vorschlag der Aufnahme der Festsetzung Nr. 3 in den Bebauungsplan wird die Möglichkeit gegeben, im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens die detaillierten Ableitbedingungen bzw. auch eventuelle Abschirmeffekte von Gebäuden oder die Wahl höheren Kamine zu berücksichtigen. Durch die Berücksichtigung der detaillierteren Ableitbedingungen oder auch von Abschirmeffekten von zusätzlichen Gebäuden können sich durchaus höhere zulässige Emissionsquellstärken ergeben, wie die mit dem pragmatischen Ansatz ermittelten.

17 15 6. Literatur [1] Immissionsschutzbelange im Bauplanungsrecht; Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren vom , ergänzt mit Schreiben vom [2] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung vom 14. Mai 1990 (BGBl. I. S. 880) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19. Oktober 1998 (BGBl. I. S. 3178) [3] Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissionsrichtlinie) in der Fassung vom 13. Mai 1998 mit Begründung und Auslegungshinweisen in der Fassung vom 7. Mai Länderausschuss für Immissionsschutz, Kiel Düsseldorf, Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz [4] Verfahren zur Berücksichtigung von neuen Erkenntnissen aus dem Projekt Geruchsbeurteilung in der Landwirtschaft bei der Anwendung der GIRL im landwirtschaftlichen Bereich; Essen 2007 [5] DIN EN Luftbeschaffenheit Bestimmung der Geruchsstoffkonzentration mit dynamischer Olfaktometrie (Ausgabe 2003). Berlin; Beuth-Verlag [6] Leitfaden zur Erstellung von Immissionsprognosen mit AUSTAL2000 in Genehmigungsverfahren nach TA Luft und der Geruchsimmissionsrichtlinie. Merkblatt 56. Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, Essen 2006.

18 A N L A G E N

19 Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 602 der Stadt Mindelheim, Bereich St. Georgenberg mit den relevanten Immissionsorten Anlage 1 IO 2 IO 1

20 Anlage 2

21 Anlage 3 Windrichtungsverteilung der verwendeten Ausbreitungsklassenstatistik der DWD-Station Memmingen

22 Anlage :23: TalServer:mindelheim_test2 Ausbreitungsmodell AUSTAL2000, Version WI-x Copyright (c) Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, Copyright (c) Ing.-Büro Janicke, Überlingen, Arbeitsverzeichnis:./mindelheim_test2 Erstellungsdatum des Programms: :49:55 Das Programm läuft auf dem Rechner "RECHNER_2". ============================= Beginn der Eingabe ============================ > ti mindelheim > as memmingen.aks > gx > gy > gh gelaende.xyz > z0 0.2 > qs 1 > os NOSTANDARD+PRFMOD > xq > yq > hq > cq > odor_ > nh > xa 259 > ya -108 > ha 12.7 > xp > yp > hp > dd 16 > x > nx 155 > y0-976 > ny 134 > nz 19 ============================== Ende der Eingabe ============================= Existierende Windfeldbibliothek wird verwendet. >>> Abweichungen vom Standard gefordert! Die Höhe hq der Quelle 1 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 2 beträgt weniger als 10 m. Die maximale Steilheit des Geländes ist 0.40 (0.40). 1: MEMMINGEN

23 Anlage 4 2: : KLUG/MANIER (TA-LUFT) 4: JAHR 5: ALLE FAELLE In Klasse 1: Summe=17442 In Klasse 2: Summe=18862 In Klasse 3: Summe=39409 In Klasse 4: Summe=13130 In Klasse 5: Summe=6907 In Klasse 6: Summe=4237 Statistik "memmingen.aks" mit Summe= normalisiert. ========================================================================= ==== TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "nh3" TMT: Datei "./mindelheim_test2/nh3-j00z" ausgeschrieben. TMT: Datei "./mindelheim_test2/nh3-j00s" ausgeschrieben. TMT: Datei "./mindelheim_test2/nh3-depz" ausgeschrieben. TMT: Datei "./mindelheim_test2/nh3-deps" ausgeschrieben. TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor" TMT: Datei "./mindelheim_test2/odor-j00z" ausgeschrieben. TMT: Datei "./mindelheim_test2/odor-j00s" ausgeschrieben. TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor_075" TMT: Datei "./mindelheim_test2/odor_075-j00z" ausgeschrieben. TMT: Datei "./mindelheim_test2/odor_075-j00s" ausgeschrieben. TMT: Dateien erstellt von TALWRK_ ========================================================================= ====

24 Anlage 4 Auswertung der Ergebnisse: ========================== DEP: Jahresmittel der Deposition J00: Jahresmittel der Konzentration/Geruchsstundenhäufigkeit Tnn: Höchstes Tagesmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen Snn: Höchstes Stundenmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen WARNUNG: Eine oder mehrere Quellen sind niedriger als 10 m. Die im folgenden ausgewiesenen Maximalwerte sind daher möglicherweise nicht relevant für eine Beurteilung! Maximalwerte, Deposition ======================== NH3 DEP : kg/(ha*a) (+/- 0.2%) bei x= -520 m, y= 136 m ( 64, 70) ========================================================================= ==== Maximalwerte, Konzentration bei z=1.5 m ======================================= NH3 J00 : µg/m³ (+/- 0.1%) bei x= -504 m, y= 152 m ( 65, 71) Maximalwert der Geruchsstundenhäufigkeit bei z=1.5 m ===================================================== ODOR J00 : 80.5 % (+/- 0.2 ) bei x= -504 m, y= 152 m ( 65, 71) ODOR_075 J00 : 80.5 % (+/- 0.2 ) bei x= -504 m, y= 152 m ( 65, 71) ODOR_MOD J00 : 60.4 % (+/-? ) bei x= -504 m, y= 152 m ( 65, 71) ========================================================================= ==== Auswertung für die Beurteilungspunkte: Zusatzbelastung ====================================================== PUNKT xp yp hp NH3 DEP % % kg/(ha*a) NH3 J % % µg/m³ ODOR J % ODOR_075 J % ODOR_MOD J % ========================================================================= ==== :11:30 AUSTAL2000 beendet.

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