PÜ Europarecht. Verfassungsgerichtlicher Rechtsschutz im EU- Recht
|
|
- Erica Brandt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 PÜ Europarecht Verfassungsgerichtlicher Rechtsschutz im EU- Recht
2 6. Europäischer Gerichtshofes Art 19 EUV Sicherung der Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung dieses Vertrages
3 (a) Aufgaben und Befugnisse klar definierte Zuständigkeiten keine umfassende Zuständigkeit des EuGH zur Entscheidung über sämtliche Streitigkeiten, welche Europarecht berühren, noch eine Zuständigkeit des Gerichtshofes für ein bestimmtes Verfahren zur Gewährung von Rechtsschutz System von Klagen (Actiones-System) EuGH , Gutachten 1/91, EWR I, I-6079: Ausschließliche Zuständigkeit zur Überwachung der Einhaltung der Autonomie des Rechtssystems der Union
4 (b) Zusammensetzung = Gerichtshof, Gericht und Fachgerichte Richter- Generalanwalt (Art 19 Abs 2 EUV) - Ernennung, Qualifikation, Aufgaben Plenum (27 R), Große Kammer (13R), Kammer (3/5R) Zuständigkeit: + Klagen eines MS, Organs oder Person + Vorabentscheidungsverfahren + weiters im Vertrag vorgesehen
5 Art. 19 EUV Auftrag zur Wahrung der Verfassungsordnung EuGH wacht über die Einhaltung der den Organen der Gemeinschaft u den MS aufgetragenen Kompetenzordnung Befugnis zur Rechtsfortbildung wenn Lücken Ausschließliche Zuständigkeit, über die Einhaltung der Autonomie des Rechtssystems der Union bzw. der Gemeinschaft und der Zuständigkeitsordnung des EUV und des AEUV zu wachen (EuGH , Gutachten 1/91, EWR I, I- 6079) einheitliche Auslegung und Anwendung des Unionsrechts
6 Vorabentscheidungsverfahren (Art267 AEUV) Vertragsverletzungsverfahren (Art 258 AEUV) Nichtigkeitsklage (Art 263 AEUV) Untätigkeitsklage (Art 265 AEUV) Rechtsmittel ( 2 Monatsfrist)
7 Vertragsverletzungsklage Art AEUV objektiven Verletzungen des Unionsrechts durch Organe der MS und Herstellung des vertragskonformen Zustandes Individualrechtsschutz?? A) Außergerichtliches Verfahren- Mahnschreiben- Abgabe einer mit Gründen versehenen Stellungnahme
8 B) Gerichtliches Verfahren: Feststellungsurteil Neuerung durch den Reformvertrag: bzgl. Pauschalbetrags und/oder Zwangsgelds Frist- sofortigen und einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts (!) Sanktionen bei Nichtbeachtung? P/Z Geld Kriterien: Schwere des Verstoßes, Dauer des Verstoßes, Wirksamkeit der Sanktion
9 Nichtigkeitsklage Art 263 AEUV Überwachung der Rechtmäßigkeit (unmittelbaren objektiven Rechtskontrolle- Wahrung umfassenden Rechtsschutzes) + Gesetzgebungsakte + Handlungen des EP und ER + Handlungen des Rates, der EK und der EZB + NEU: Einrichtungen und sonstige Einrichtungen der EU Verbindliche Rechtsakte: = VO, RL, Beschluss oder atypischen Rechtsakt mit Rechtswirkung gegenüber Dritten; z.b. Empfehlungen und Stellungnahmen, innerstaatliche Rechtsakte (außer wenn bei Durchführung dieses Rechtsaktes kein eigener Ermessensspielraum bleibt; wenn Ermessenspielraum: Anfechtung vor nationalen Gerichten- Art 267 AEUV)
10 = direkte Klage ( von MS, Organen, Einzelnen) = Gestaltungsklage; Anfechtungsklage, Aufhebungsklage Ziel: Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung - ex tunc, erga omnes - Selbständiger Rechtsbehelf Feststellung bestehender Rechtsverhältnisse oder Schadenersatz Frist ( 2 Monate)
11 Klageerhebungsgründe- Art 263 Abs 2 AEUV Unzuständigkeit, Verletzung wesentlicher Formvorschriften Verletzung dieses Vertrags oder einer bei seiner Durchführung anzuwendenden Rechtsnorm oder Ermessensmissbrauch
12 Aktivlegitimation zur Erhebung der Nichtigkeitsklage Art 263 Abs 2-4 AEUV privilegierte Kläger semi-privilegierte Kläger = ERH, EZB, AdR nicht privilegierte Kläger MS EP Rat der EG EK natürliche und juristische Personen
13 Passivlegitimation zur Erhebung der Nichtigkeitsklage Art 263 Abs 1 AEUV Rat EK EZB (außer Art 288 Abs 5 AEUV) ER EP (Rechtswirkungen gegenüber III) NEU! Einrichtungen und Sonstige Stellen der EU
14 Nicht privilegierte Kläger Art 263 Abs 3 AEUV: die an sie gerichteten (Adressat) oder sie unmittelbar und individuell betreffenden Handlungen sowie [ ] Rechtsakte mit Verordnungscharakter, die sie unmittelbar betreffen und keine Durchführungsmaßnahmen nach sich ziehen Verordnungscharakter, die sie unmittelbar betreffen und keine Durchführungsmaßnahmen nach sich ziehen
15 Unmittelbare und individuelle Betroffenheit unmittelbar betroffen : MS verfügt über keinen Ermessensspielraum in der Umsetzung eines Rechtsaktes der EG individueller Betroffenheit : wenn der Beschluss (neu!) Kläger wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, ihn aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und ihn daher in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten (EuGH Rs C-25/62, Plaumann) Mit anderen Worten: als Adressat unproblematisch als Dritter Plaumann-Formel Sonderfälle Neuerungen durch den Reformvertrag
16 Vorabentscheidungsverfahren Art. 267 AEUV a) die Auslegung der Verträge EUV und AEUV b) die Auslegung rechtsverbindlicher Handlungen der Organe oder Einrichtungen der Union c) die Gültigkeit rechtsverbindlicher Handlungen der Organe und Einrichtungen der Union Zusammenarbeit zwischen nationalen Gerichten und Gerichthof, kein subjektives Recht auf Einleitung Vorlagemöglichkeit/ Vorlagepflicht Entscheidung mit Urteil oder mit Gründen versehenem Beschluss Bindungswirkung EuGH Rs C-314/85, Foto Frost EuGH Rs C-102/81 Nordsee EuGH Rs C-244/80, Foglia Novello II EuGH Rs C-283/81, C.I.L.F.I.T.
17 EuGH Rs 314/85, Foto Frost Auf Grundlage einer Entscheidung der Kommission wurde ein Zollbescheid gegen die Firma Foto-Frost erlassen. Die Firma focht diesen Zollbescheid, der ihr die Zahlung von Abgaben vorschrieb, vor dem zuständigen Finanzgericht an. Dieses Gericht war der Meinung, dass die Entscheidung, auf die sich der Bescheid stützt, primärrechtswidrig und daher ungültig sei. Das Finanzgericht legte dem EuGH die Frage vor, ob es selbst dazu befugt ist, eine Entscheidung für nichtig zu erklären, wenn es einen Widerspruch zum Primärrecht feststellt.
18 EuGH Rs 314/85, Foto Frost Auslegung des Unionsrechts durch EuGH um divergierende Auslegungen zu verhindern Auslegungsmonopol Frage der Rechtmäßigkeit einer nationalen Vorschrift unter Heranziehung des Maßstabes des Gemeinschaftsrechts ist nicht zulässig Gegenstand eines Vorabentscheidungsersuchens kann nur Prüfung der Gültigkeit eines Gemeinschaftsrechtsaktes sein DA ARTIKEL 230 (Ex-Art 173) DEM GERICHTSHOF DIE AUSSCHLIESSLICHE ZUSTÄNDIGKEIT FÜR DIE NICHTIGERKLÄRUNG DER HANDLUNG EINES GEMEINSCHAFTSORGANS ZUWEIST, VERLANGT DIE KOHÄRENZ DES SYSTEMS, DASS DIE BEFUGNIS ZUR FESTSTELLUNG DER UNGÜLTIGKEIT DIESER HANDLUNG, WENN SIE VOR EINEM NATIONALEN GERICHT GELTEND GEMACHT WIRD, EBENFALLS DEM GERICHTSHOF VORBEHALTEN BLEIBT
19 EuGH Rs C-102/81 Nordsee Voraussetzung für die Eigenschaft als Gericht : + Richter müssen unabhängig (= unabsetzbar und unversetzbar) und weisungsfrei sein + Zuständigkeit des Gerichtes ist gesetzlich vorgeschrieben + Gericht ist auf ständiger Basis eingerichtet + Entscheidung nach Rechtsnormen und nicht nach Billigkeit
20 EuGH Rs C-244/80, Foglia Novello II EuGh, Rs C-150/88. Eau de Cologne + vorgelegte Rechtfrage muss Gegenstand eines wirklichen Rechtsstreits sein (EuGh, Rs C-150/88. Eau de Cologne) + Rechtsstreit darf nicht hypothetischer Natur sein (EuGH, Rs C-244/80, Foglia Novello II)
21 Rs C-283/81, C.I.L.F.I.T. Wichtige Entscheidung im Zusammenhang mit der Ausnahme der Verpflichtung eines funktional letztinstanzlichen Gerichtes zur Anrufung des Gerichtshofes: a) Rechtsfrage ist entscheidungserheblich Hypothetische, akademische, konstruierte Fragen sind zurückzuweisen (Rs Eau de Cologne, C-150/88; Rs C-244/80, Foglia Novello II) b) Gesicherte Rechtsprechung oder Präjudiz (Leitentscheidung in Zusammenhang mit dieser Rechtsfrage) c) Kein vernünftiger Zweifel an der Auslegung der streitigen Vorschrift + Autonomie des Gemeinschaftsrechts: notwendige, eigenständige Auslegung gemeinschaftsrechtlicher Begriffe + Schwierigkeiten in der Auslegung, die sich aufgrund der zahlreichen Sprachfassungen ergeben, sind zu beachten
PÜ Europarecht. Verfassungsgerichtlicher Rechtsschutz im EU- Recht. Mag. Dr. Anna Bender- Säbelkampf,BA, Abteilung für Europarecht, Juridicum
PÜ Europarecht Verfassungsgerichtlicher Rechtsschutz im EU- Recht Mag. Dr. Anna Bender- Säbelkampf,BA, Abteilung für Europarecht, Juridicum anna.bendersaebelkampf@univie.ac.at 6. Europäischer Gerichtshofes
Mehr2. Einheit. Rechtsquellen Kapitel VII. Wiederholungsfragen. Wiederholungsfragen Geschichte. Wiederholungsfragen. Wiederholungsfragen Unionsorgane
Wiederholungsfragen Geschichte 2. Einheit Dienstag, 28. Februar 2012 Was versteht man unter dem Begriff Hanseatische Wirtschaftsintegration? Welche internationalen Organisationen wurden nach dem 2. Weltkrieg
MehrEuroparecht. V. Rechtschutz im Unionsrecht
Europarecht V. Rechtschutz im Unionsrecht Übersicht 1. Die Gerichtsbarkeit der Union 2. Rechtsschutz vor den Gerichten der Union 3. Rechtschutz vor nationalen Gerichten 4. Staatshaftung 2 1. Die Gerichtsbarkeit
MehrV. Das Rechtsschutzsystem in der EG 1. Verfahrensübersicht
V. Das Rechtsschutzsystem in der EG 1. Verfahrensübersicht a) Direktklagen Vertragsverletzungsverfahren (Art. 226 / Art. 227 EGV) Nichtigkeitsklage (Art. 230, 231 EGV) Untätigkeitsklage (Art. 232, 233
MehrDas Rechtsschutzsystem in der Europäischen Union
Das Rechtsschutzsystem in der Europäischen Union 1. Einführung 2. Nichtigkeitsklage 3. Untätigkeitsklage 4. Schadensersatzklage 5. Vorabentscheidungsverfahren 6. Vertragsverletzungsverfahren 7. Fazit 8.
MehrEuroparecht I (Grundzüge des Europarechts)
(Grundzüge des Europarechts) Gliederung I. Grundlagen II. Entwicklung und Wegmarken der Europaidee III. Die Europäische Menschenrechtskonvention IV. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Europäischen Union
MehrAufbau, Organe und Kompetenzen der EU. -Verfahren der Mitentscheidung. - Verfahren der Zusammenarbeit Art. 252 EGV. Gesetzgebungsverfahren
Gesetzgebungsverfahren -Verfahren der Mitentscheidung Art. 251 EGV -Verfahren der Zustimmung z.b. Art. 161 EGV - Verfahren der Zusammenarbeit Art. 252 EGV -Verfahren der Anhörung z.b. Art. 37 EGV 88 Gesetzgebungsverfahren
MehrBeck-Texte im dtv Europa-Recht: EuR. Textausgabe mit ausführlichem Sachverzeichnis. von Prof. Dr. Claus Dieter Classen. 26.
Beck-Texte im dtv 5004 Europa-Recht: EuR Textausgabe mit ausführlichem Sachverzeichnis von Prof. Dr. Claus Dieter Classen 26. Auflage Verlag C.H. Beck München 205 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de
MehrDie Rolle des nationalen Richters und das Vorabentscheidungsverfahren
Die Rolle des nationalen Richters und das Vorabentscheidungsverfahren Vortrag im Rahmen der Tagung der ERA Das EU-Recht zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Praxis Trier, am 7. Dezember 2010
MehrEuropäisches Prozessrecht
Europäisches Prozessrecht Verfahrensrecht vor dem EuGH EIN STUDIENBUCH von Dr. Alexander Thiele Göttingen/Hamburg Verlag C. H. Beck München 2007 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
MehrDas Vorabentscheidungsverfahren im EU Recht und die Rolle des nationalen Richters bei der Gewährleistung der Rechte von Menschen mit Behinderungen
Das Vorabentscheidungsverfahren im EU Recht und die Rolle des nationalen Richters bei der Gewährleistung der Rechte von Menschen mit Behinderungen Carsten Zatschler Barrister (England & Wales). 1 WARUM
MehrArt 6 Abs 2 EUV allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts Bedeutung der EMRK Orientierungsmaßstab Vertrag von Lissabon
Art 6 Abs 2 EUV Kodifizierung der Rechtsprechung des EuGH - stellt klar, dass die Grundrechte als allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts in allen Tätigkeitsbereichen der Union zu achten sind. Er
MehrDie Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union auf dem Gebiet des Strafrechts. Vortrag im Rahmen des ERA-Seminars 315DT34
Die Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union auf dem Gebiet des Strafrechts Vortrag im Rahmen des ERA-Seminars 315DT34 Trier, 8. Juni 2015 Dr. Daniel DITTERT Rechtsreferent, Gerichtshof der
MehrProf. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard) Übung Öffentliches Recht WS 2005/2006 Umwelt- und Technikrecht
Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard) Übung Öffentliches Recht WS 2005/2006 Umwelt- und Technikrecht Datum Modul Titel 05.12.2005 4 Das Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH am Beispiel der Rechtsprechung
MehrVorabentscheidungsverfahren des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften gemäß Art EG-Vertrag
Vorabentscheidungsverfahren des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften gemäß Art. 177 1 EG-Vertrag RV des MdJ vom 25. November 1996 (9500-11) Anbei übersende ich oben genanntes Schreiben des Kanzlers
MehrEuroparecht Dezember 2009
Europarecht 10.-11.Dezember 2009 anna.bender-saebelkampf@univie.ac.at http://europarecht.univie.ac.at/lehrstuhl-proflengauer/ Verträge aus dem Internet http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm Die Organe
MehrAbtreibung. Frage 1: Vorlage (1/7) Vorlage (2/7) Übungen im Europarecht Fall 2 vom 3. Oktober Sich stellende Fragen.
Abtreibung Fall 2 vom 3. Oktober 2008 Herbstsemester 2008 Prof. Christine Kaufmann Frage 1: Vorlage (1/7) Sich stellende Fragen Wann darf das Gericht eine Vorabentscheidung verlangen? Wann muss es dies
MehrV. Rechtsetzung der Europäischen Gemeinschaften. - Stufen des Gemeinschaftsrechts. zukünftig: geschriebene Verfassung?
V. Rechtsetzung der Europäischen Gemeinschaften 1. Grundlagen - Stufen des Gemeinschaftsrechts o Primäres Gemeinschaftsrecht: Verträge mit Änderungen und Ergänzungen, Vertragsprotokolle allgemeine Rechtsgrundsätze,
MehrRechtssache C-459/03. Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland
Rechtssache C-459/03 Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen Teil XII Schutz und Bewahrung der Meeresumwelt
MehrDas schwedische Alkoholgesetz
Das schwedische Alkoholgesetz Fall 7 vom 7. November 2008 Herbstsemester 2008 Prof. Christine Kaufmann Vertretung: Patrick Götze Wichtige Sachverhaltselemente Beschlagnahmung des eingeführten Weins am
MehrDie Organe der Europäischen Union
PÜ Europarecht Die Organe der Europäischen Union Mag. Dr. Anna Bender- Säbelkampf, Abteilung für Europarecht, Juridicum anna.bendersaebelkampf@univie.ac.at 1. Allgemeines = Verwirklichung und Umsetzung
MehrII Art. 6 Abs. 2 EUV. 5
Reflexionspapier des Gerichtshofs der Europäischen Union zu bestimmten Aspekten des Beitritts der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten 1 Das
MehrEuropäisches Prozessrecht
Juristische Kurz-Lehrbücher Europäisches Prozessrecht Ein Studienbuch von PD Dr. Alexander Thiele 2. Auflage Europäisches Prozessrecht Thiele schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrBeck-Texte im dtv Europa-Recht: EuR. Textausgabe mit ausführlichem Sachverzeichnis. Bearbeitet von Prof. Dr. Claus Dieter Classen
Beck-Texte im dtv 504 Europa-Recht: EuR Textausgabe mit ausführlichem Sachverzeichnis Bearbeitet von Prof. Dr. Claus Dieter Classen der Europäischen Union Lissabon Art. 250 254 AEUV 2 Art. 250 [Beschlussfassung]
MehrVerhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof
Verhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof - Ausarbeitung - 2006 Deutscher Bundestag WD 3-183/06 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Verhältnis
MehrIhre Fragen. zum Gerichtshof der Europäischen Union
Ihre Fragen zum Gerichtshof der Europäischen Union WARUM GIBT ES EINEN GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION (EUGH)? Für den Aufbau Europas haben die (gegenwärtig 27) Staaten Verträge zur Gründung der Europäischen
MehrGrundlagen des europäischen Strafrechts/Verfahrensrechts. V. Das Europäische Parlament
V. Das Europäische Parlament Art. 14 EUV: Aufgaben: V. Das Europäische Parlament Die drei wichtigsten Aufgaben des Europäischen Parlaments: 1. Gesetzgebung (Erörterung und Verabschiedung von EU- Rechtsvorschriften)
MehrDie Rolle der Charta im Rahmen des EU-Rechts und ihre Bedeutung für die nationale Rechtsordnung
Die Rolle der Charta im Rahmen des EU-Rechts und ihre Bedeutung für die nationale Rechtsordnung Dr Paul Gragl Lecturer, Queen Mary, University of London 1 Überblick (1) Die Rechtsnatur der Charta und ihre
MehrSchließlich wurde dem EuGH die Frage der Auslegung jener Vorschrift der Richtlinie 68/151, in der die Nichtigkeitsgründe geregelt waren, vorgelegt.
Marleasing EuGH Rs C-106/89, Marleasing Im Zuge eines Rechtsstreits zwischen zwei Kapitalgesellschaften, der Firma Marleasing SA und der La Comercial Internacional de Alimentación SA, beantragte die Firma
MehrSammlung der Rechtsprechung
ISSN 1022-8403 GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz Teil II Gericht erster Instanz 2009-1/2 LUXEMBURG Gemeinschaftsmarke
MehrGrundzüge des Europarechts. Prof. Dr. H. Goerlich WS
Grundzüge des Europarechts Prof. Dr. H. Goerlich WS 2006-2007 Verwendete Illustrationen und Schaubilder: Europäische Gemeinschaften, 1995-2006 1 Politisches System der EU: Organe und institutioneller Aufbau
MehrDas EU-Vertragsverletzungsverfahren zur Umgebungslärmrichtlinie Inhalt und mögliche Auswirkungen
Das EU-Vertragsverletzungsverfahren zur Umgebungslärmrichtlinie Inhalt und mögliche Auswirkungen Europarecht und grundsätzlicher Ablauf von Vertragsverletzungsverfahren Folgen einer Verurteilung / finanzielle
MehrDie Safe Harbor Entscheidung des EuGH
Webinar@Weblaw Die Safe Harbor Entscheidung des EuGH Die Urteilsbegründung in der Analyse Dr. Nicolas Passadelis, LL.M. Ausgangsverfahren Verfahren vor Data Protection Commissioner Schrems klagt im Juni
MehrZugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten Mitteilung der Kommission vom 28 April 2017 Berlin, 1. Dezember 2017 Weshalb eine Mitteilung? Vorschriften zum Zugang zu Gerichten finden sich in einigen Rechtsakten
MehrRECHTSSCHUTZ BEI DER VERGABE ÖFFENTLICHER AUFTRÄGE IN DER EUROPÄISCHEN UNION
JURISTISCHE SCHRIFTENREIHE BAND 114 RECHTSSCHUTZ BEI DER VERGABE ÖFFENTLICHER AUFTRÄGE IN DER EUROPÄISCHEN UNION Zugleich ein Beitrag zur Durchsetzung des europäischen Gemeinschaftsrechts von Matthias
MehrBrüssel, den 2. Mai 2003 (15.05) (OR. fr) EUROPÄISCHER KONVENT DAS SEKRETARIAT CONV 734/03
EUROPÄISCHER KONVENT DAS SEKRETARIAT Brüssel, den 2. Mai 2003 (15.05) (OR. fr) CONV 734/03 ÜBERMITTLUNGSVERMERK des für Betr.: Präsidiums den Konvent Artikel über den Gerichtshof und das Gericht 1. Die
MehrVorlesung Öffentliches Recht II. Rechtsschutz im Verwaltungsrecht
Vorlesung Öffentliches Recht II Rechtsschutz im Verwaltungsrecht Wiederholung Welche Arten der Aufhebung eines Verwaltungsakts unterscheidet man? Unter welchen Voraussetzungen kann ein rechtswidriger Verwaltungsakt
MehrEG-RECHT: Wie suchen? Wo finden? Marcus Desax. Von. Dr. iur., M.C.L, Rechtsanwalt
EG-RECHT: Wie suchen? Wo finden? Von Marcus Desax Dr. iur., M.C.L, Rechtsanwalt Schulthess Polygraphischer Verlag Zürich 1992 Inhaltsverzeichnis I. Was ist "EG-Recht"? 1 A. Allgemeines 1 B. "Formelles
MehrI. Ausgangsverfahren und Vorbringen der Parteien
Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungs- mail An das Präsidium des Nationalrates, alle Bundesministerien, alle Sektionen des BKA, die Ämter der Landesregierungen und die Verbindungsstelle
MehrHandbuch Europarecht. Wirkungen und Rechtsschutz
Walter Frenz Handbuch Europarecht Band 5 Wirkungen und Rechtsschutz ^J Springer Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XV LXXXI Teil I Rechtswirkungen 1 Kapitel 1 Wirkungsweise und Stellung
MehrDeutscher Bundestag. Sachstand
Deutscher Bundestag Transaktionen der Europäischen Zentralbank im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte Rechtsschutzmöglichkeiten der Bundesregierung Seite 2 Transaktionen der Europäischen Zentralbank
MehrDie Rolle des einzelstaatlichen Richters im Vorabentscheidungsverfahren
Die Rolle des einzelstaatlichen Richters im Vorabentscheidungsverfahren Förderung des justiziellen Dialogs Punkte für eine Checkliste Richter Lars Bay Larsen ERA, Kopenhagen, 23. September 2016 In Vielfalt
MehrMit Urteil vom 13. März 2007 hat der EuGH in der Rechtsache C-432/05, Unibet, zu Recht erkannt: 1
An die Parlamentsdirektion, alle Bundesministerien, alle Sektionen des BKA, die Ämter der Landesregierungen und die Verbindungsstelle der Bundesländer GZ BKA-VA.C-432/05/0003-V/A/8/2007 ABTEILUNGSMAIL
MehrDie Koordinierung von Vertragsverletzungsverfahren. in der Bundesregierung
Edgar Lenski Europaabteilung des BMWi Die Koordinierung von Vertragsverletzungsverfahren in der Bundesregierung Vortrag am 8. Oktober 2009 Europa Professionell "Net" 1 Vertragsverletzungsverfahren = Verfahren
MehrDeutscher Bundestag. Ausarbeitung. Zugang von Verbänden zu Gerichten in Umweltangelegenheiten Art. 9 Abs. 3 Aarhus-Übereinkommen
Deutscher Bundestag Zugang von Verbänden zu Gerichten in Umweltangelegenheiten Art. 9 Abs. 3 Aarhus-Übereinkommen Seite 2 Zugang von Verbänden zu Gerichten in Umweltangelegenheiten Art. 9 Abs. 3 Aarhus-Übereinkommen
MehrTradition oder Tierquälerei?
Tradition oder Tierquälerei? Fall 11 vom 15. Mai 2008 Frühlingssemester 2008 Prof. Christine Kaufmann (Vertretung: Florian Utz) Einleitung 2 (Quelle: Welt.de) Frage 1: Kompetenz (1/8) Kompetenzverteilung
MehrFragensammlung Univ.-Prof. Dr. Verica Trstenjak
Fragensammlung Univ.-Prof. Dr. Verica Trstenjak Du hast auch Prüfungsfragen mitgeschrieben? Dann schick sie uns bitte an fragensammlung@fvjus.at oder poste sie unter www.agjus.at/lernen/fragensammlungen.
MehrURTEIL DES GERICHTSHOFES (Zweite Kammer) 13. Dezember 1989 *
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Zweite Kammer) 13. Dezember 1989 * In der Rechtssache C-322/88 betreffend ein dem Gerichtshof nach Artikel 177 EWG-Vertrag vom Tribunal du travail Brüssel in dem bei diesem anhängigen
MehrUNIONSRECHT 1. DER REFORMVERTRAG VON LISSABON 2. ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
UNIONSRECHT 1. DER REFORMVERTRAG VON LISSABON STRUKTUR 1.) EUV (Vertrag über die EU) + VAEU (Vertrag über die Arbeitsweise der EU) 2.) Aufhebung der 3 Säulen EU hat nun selbst Rechtspersönlichkeit (früher
MehrGrundrechte Europarecht II (3) Ausgangsfall: Der Fall Hauer. Sommersemester 2015 Prof. Dr. Marc Bungenberg, LL.M.
Europarecht II (3) Sommersemester 2015 Prof. Dr. Marc Bungenberg, LL.M. Ausgangsfall: Der Fall Hauer Die deutsche Winzerin H beantragte bei der zuständigen Verwaltungsbehörde die Genehmigung zur Anpflanzung
MehrFachübergreifende Modulprüfung. Europäische und internationale Grundlagen des Rechts. Einführung in das Europarecht Europäisches Verfassungsrecht
Fachübergreifende Modulprüfung Europäische und internationale Grundlagen des Rechts Einführung in das Europarecht Europäisches Verfassungsrecht MUSTER-ANGABE FAMILIENNAME VORNAME MATRIKELNUMMER PUNKTE
MehrWirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (11) Beispiel aus der Praxis (I) SS 2012 Kurt Reindl
Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (11) Beispiel aus der Praxis (I) SS 2012 Kurt Reindl 1 Gliederung Rechtliche Grundlagen Beihilfenbegriff Beihilfenaufsicht der Europäischen Gemeinschaft
MehrDie Europäische Union nach dem Vertrag von Lissabon
Universität Innsbruck Die Europäische Union nach dem Vertrag von Lissabon Auswirkungen auf das Land Tirol ao. Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer Vortrag Universität im Dorf, Außervillgraten, 27./28.11.2010
MehrVERMERK Herrn Inigo Mendes de Vigo die Mitglieder des Konvents Mandat der Arbeitsgruppe zum Subsidiaritätsprinzip
EUROPÄISCHER KONVENT DAS SEKRETARIAT Brüssel, den 30. Mai 2002 (03.06) (OR. fr) CONV 71/02 VERMERK von für Betr.: Herrn Inigo Mendes de Vigo die Mitglieder des Konvents Mandat der Arbeitsgruppe zum Subsidiaritätsprinzip
MehrFragensammlung ao. Univ.- Prof. Dr. Alina Lengauer, LLM.
Fragensammlung ao. Univ.- Prof. Dr. Alina Lengauer, LLM. Du hast auch Prüfungsfragen mitgeschrieben? Dann schick sie uns bitte an fragensammlung@fvjus.at oder poste sie unter www.agjus.at/lernen/fragensammlungen.
MehrUniversitätsrepetitorium - Sommersemester 2010
Juristische Fakultät Universitätsrepetitorium - Sommersemester 2010 Bezüge zum Völker- und Europarecht Lehrstuhl für Öffentliches Recht insbes. Verfassungsrecht, und Rechtsphilosophie Prof. Dr. Christoph
MehrDie EU-Grundrechtearchitektur nach dem Vertrag von Lissabon Tagung 14. und 15. April 2011, Haus der EU
Die EU-Grundrechtearchitektur nach dem Vertrag von Lissabon Tagung 14. und 15. April 2011, Haus der EU ao. Univ.Prof. Dr. Hannes Tretter, Universität Wien Leiter Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte
MehrEuroparecht. Das Skriptum. Examensgrundlagen, Systematik, Prüfungsschemata mit Fällen und Lösungen. Helmut Loibl
Europarecht Das Skriptum Examensgrundlagen, Systematik, Prüfungsschemata mit Fällen und Lösungen unter Berücksichtigung der Änderungen durch den Amsterdamer Vertrag Von Helmut Loibl Carl Heymanns Verlag
MehrEuropäische Verwaltungskooperation im Telekommunikationsrecht Das Koordinationsverfahren. Österreich Seminar SS 2013 Mag Kerstin Tobisch
Europäische Verwaltungskooperation im Telekommunikationsrecht Das Koordinationsverfahren Österreich Seminar SS 2013 Mag Kerstin Tobisch Europäische Verwaltungskooperation Ausgangslage Bürger Verwaltungsbehörde
MehrEG-Recht (Dr. Rainer Arnold) Seite 1 von /27.11./ Recht der 3 Europäischen Gemeinschaften
EG-Recht (Dr. Rainer Arnold) Seite 1 von 9 Was bedeutet Europarecht? I. BEGRIFF DES EUROPARECHTES 1. Recht der 3 Europäischen Gemeinschaften + a) EGKS (Kohle & Stahl, seit 1951/52) b) EWG (seit 1957/58)
MehrGesetzgebung in der EU Workshop SS Teil I. Univ. Prof. Dr. iur Götz Schulze
Gesetzgebung in der EU Workshop SS 2012 - Teil I Vertrag von Lissabon Letzte Etappe der EU-Rechtsenwicklung: Vertrag von Lissabon (1.12.2009) Neuerungen I. Inhaltlich 1. Verschmelzung von Europäischer
MehrRechtsschutz in der Europäischen Gemeinschaft
Rechtsschutz in der Europäischen Gemeinschaft Ein Leitfaden für die Praxis Dr. Jürgen Gündisch LL.M. Rechtsanwalt Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Carl
MehrHistorische Ansätze. Europäische Union. Vorbereitung auf die FÜM F M I Europarecht. Nach den Weltkriegen. Mittelalter/Neuzeit
Univ.-Ass. Mag. Cornelia Leeb Europäische Union Vorbereitung auf die FÜM F M I Europarecht 1. Einheit Montag, 27. Februar 2012 Mittelalter/Neuzeit Historische Ansätze Karl der Große Hanseatische Wirtschaftsintegration
MehrAlles Gute kommt von oben - Rechtsalltag
Alles Gute kommt von oben - Europarecht im deutschen Rechtsalltag CLEMENS KRÄMER UND DIETRICH-W. DORN RECHTSANWÄLTE UND NOTARE Billigflieger Führerschein Kinderspielzeug Reisepass Bahnfahrten Leiharbeit
MehrIndividualrechtsschutz vor dem Europäischen Gerichtshof durch die Nichtigkeitsklage
Alexander Thiele Individualrechtsschutz vor dem Europäischen Gerichtshof durch die Nichtigkeitsklage Nomos Inhaltsverzeichnis Einführung 17 TEIL I DAS GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE RECHTSSCHUTZSYSTEM 23 A. Die
MehrWirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (8) Beihilfenaufsicht der EU (II) SS 2013 Kurt Reindl
Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (8) Beihilfenaufsicht der EU (II) SS 2013 Kurt Reindl 1 Gliederung Rechtliche Grundlagen Subventions- bzw Beihilfenbegriff Beihilfenaufsicht der Europäischen
MehrDER GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION
DER GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION Der Gerichtshof der Europäischen Union ist eines der sieben Organe der EU. Er umfasst zwei Gerichte: den (eigentlichen) Gerichtshof und das Gericht. Er ist für die
MehrAusführliche Zusammenfassung!
Europarecht - FÜM 1 Ausführliche Zusammenfassung von 1 6 Inhaltsverzeichnis PIPO 93 Rechtssachen des EuGH 3 Geschichte der Europäischen Union 6 Organe der Europäischen Union 9 Verfassungsprinzipien der
MehrLE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung
LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung 1 2.1 Die Rechtsnatur der EU 2.2 Die Organe der EU 2.3 Die Rechtsquellen des Unionsrechts 2.4 Der Acquis Communautaire 2.5 Der EUV im
MehrSeite 1 von 7 Entscheidung im Volltext Vergabe - Vergaberechtl. Eingriff der EU-Kommission kann nicht erzwungen werden Fundstelle: IBR 2009, 1226 BESCHLUSS DES GERICHTSHOFS (Siebte Kammer) 3. April 2009
MehrBezüge des Staatsrechts zum Völker- und Europarecht (Staatsrecht III)
Bezüge des Staatsrechts zum Völker- und Europarecht (Staatsrecht III) Wintersemester 2010/2011 Prof. Dr. iur. Ekkehard Hofmann, insbesondere Verwaltungsrecht, Sozialrecht Die Rechtslage in Deutschland
MehrEuroparecht I (Grundzüge des Europarechts)
(Grundzüge des Europarechts) Gliederung I. Grundlagen II. Entwicklung und Wegmarken der Europaidee III. Die Europäische Menschenrechtskonvention IV. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Europäischen Union
MehrEUROPÄISCHES PRIVATRECHT Universität Heidelberg WS 2011/12
EUROPÄISCHES PRIVATRECHT Universität Heidelberg WS 2011/12 Sitzung 3 Wiederholung von Sitzung 2 STufenbau Normenhierarchie im Unionsrecht Primärrecht Sekundärrecht Tertiärrecht Art. 290 AEUV Art. 291 AEUV
MehrAnhörungsrechte im EG-Kartell- und Fusionskontrollverfahren
Jan Peter Heidenreich, LL.M. Anhörungsrechte im EG-Kartell- und Fusionskontrollverfahren Zugleich ein Beitrag zu Aufgaben und Kompetenzen des Anhörungsbeauftragten der Europäischen Kommission Nomos Verlagsgesellschaft
MehrIV. Politisches System der EU: Handlungsweisen. Gesetz- und Verordnungsgebung, Wahlen
IV. Politisches System der EU: Handlungsweisen 1. Grundlagen Gesetz- und Verordnungsgebung, Wahlen a) Stufen des Unions- und Gemeinschaftsrechts o Primäres Unions- und Gemeinschaftsrecht: Verträge mit
MehrVerwaltungsgerichtsbarkeit und Vielfalt der Grundrechte
Verwaltungsgerichtsbarkeit und Vielfalt der Grundrechte Univ.Prof. DDr. Christoph Grabenwarter Verfassungsgerichtshof, 16. Mai 2017 I. Grundrechte als Maßstab der Normenkontrolle Grundrechtsquellen Vorkonstitutionelle
MehrDie Individualnichtigkeitsklage
Die Individualnichtigkeitsklage für Maßnahmen von OLAF, Eurojust, Europol und der Europäischen Staatsanwaltschaft Trier, 21. März 2013 Fritz Zeder BMJ Universität Wien 1 I. Rechtstatsachen II. und III.
MehrURTEIL DES GERICHTSHOFES 26. April 1994 *
ROQUETTE FRÈRES URTEIL DES GERICHTSHOFES 26. April 1994 * In der Rechtssache C-228/92 betreffend ein dem Gerichtshof nach Artikel 177 EWG-Vertrag vom Finanzgericht Düsseldorf (Deutschland) in dem bei diesem
MehrHandbuch Europarecht 5: Wirkungen und Rechtsschutz
Handbuch Europarecht 5: Wirkungen und Rechtsschutz Bearbeitet von Prof. Dr. Walter Frenz 1. Auflage 2010. Buch. XCVI, 1336 S. Gebunden ISBN 978 3 540 31118 8 Format (B x L): 15,5 x 23,5 cm Gewicht: 2120
MehrExamens-Repetitorium Europarecht. Staatsrecht III
Examens-Repetitorium Europarecht. Staatsrecht III von Dr. Christoph Herrmann, LL.M European Law (London), Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) Wissenschaftlicher Assistent an der Ludwig-Maximilians-Universität
MehrLE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung
LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung 2.1 Die Rechtsnatur der EU 2.2 Die Organe der EU 2.3 Die Rechtsquellen des Unionsrechts 2.4 Der Acquis Communautaire 2.5 Der EUV im Überblick
MehrPUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 10. November 2008 (18.12) (OR. en) 15487/08 LIMITE JUR 487 PI 82 COUR 53
Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 10. November 2008 (18.12) (OR. en) 15487/08 LIMITE PUBLIC 487 PI 82 COUR 53 GUTACHTEN DES ISTISCHEN DIENSTES * für die Gruppe "Geistiges Eigentum" Betr.:
MehrEuroparecht. Überblick über das Europarecht im engeren (EU) und weiteren Sinne, insbesondere Ziele und Struktur des Europarats
gruppe Geschichte und Gegenwart des europäischen Integrationsprozesses Geschichte und Gegenwart des europäischen Integrationsprozesses in Grundzügen kennen und wiedergeben können. Organe und Einrichtungen
MehrStudienvereinigung Kartellrecht / Universität Bern
Studienvereinigung Kartellrecht / Universität Bern Kartellrechtliche Bußgeldverfahren in Deutschland und der EU Prof. Dr. Rainer Bechtold in Bern am 1. Juli 2010 Übersicht I. Rechtslage in Deutschland
Mehr9 Staatshaftungsrecht VI
9 Staatshaftungsrecht VI I. Die Haftung der Mitgliedstaaten nach Unionsrecht 1. Herkunft, Funktion, Rechtsgrundlagen Herkunft: Haftung der EU nach Unionsrecht als Ausgangslage # Haftung für Verletzung
MehrZugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Teresa Weber, Universität Salzburg 15 Jahre Aarhus-Konvention Wo stehen wir?, Wien, 17.6.
Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten Teresa Weber, Universität Salzburg 15 Jahre Aarhus-Konvention Wo stehen wir?, Wien, 17.6.2016 Übersicht 1. Völker- und unionsrechtliche Vorgaben 2. Umsetzungsfragen
MehrLukas Bauer. Der Europäische Gerichtshof als Verfassungsgericht?
Lukas Bauer Der Europäische Gerichtshof als Verfassungsgericht? Nomos facultas.wuv Danksagung 3 Inhaltsverzeichnis 5 Abkürzungsverzeichnis 11 I. Die Entstehung und Entwicklung des Europäischen Gerichtshofes
MehrTagung zum Einheitspatent und Einheitlichen Patentgericht im europäischen Integrationsprozess aus verfassungsrechtlicher, wissenschaftlicher und
Tagung zum Einheitspatent und Einheitlichen Patentgericht im europäischen Integrationsprozess aus verfassungsrechtlicher, wissenschaftlicher und praktischer Perspektive Chronologie und aktueller Stand
MehrMITTEILUNG DER KOMMISSION. Anwendung von Artikel 260 Absatz 3 AEUV
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.11.2010 SEK(2010) 1371 endgültig MITTEILUNG DER KOMMISSION Anwendung von Artikel 260 Absatz 3 AEUV DE DE MITTEILUNG DER KOMMISSION Anwendung von Artikel 260 Absatz
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 24. November 2015 (OR. fr)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 24. November 2015 (OR. fr) Interinstitutionelles Dossier: 2015/0906 (COD) 14306/15 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Empfänger: Betr.: 737 INST 411 COUR 62 COC 1571
MehrRechtstaatlichkeit das erste Gebot einer EU- Sanktionspolitik
Rechtstaatlichkeit das erste Gebot einer EU- Sanktionspolitik Pressegespräch zur Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union zu den EU-Sanktionen gegen Mykola Azarov 29. Jänner 2016 Das Urteil des
MehrA. VERTRAG ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION. Artikel 13
A. VERTRAG ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION Artikel 13 (1) Die Union verfügt über einen institutionellen Rahmen, der zum Zweck hat, ihren Werten Geltung zu verschaffen, ihre Ziele zu verfolgen, ihren Interessen,
MehrBERUFUNG AUF DIE CHARTA VOR EINEM NATIONALEM GERICHT. Prof. Hans D. Jarass Universität Münster
BERUFUNG AUF DIE CHARTA VOR EINEM NATIONALEM GERICHT Prof. Hans D. Jarass Universität Münster 2 A. Geltendmachung von Verstößen gegen Charta I. Vor nationalen Gerichten 1. Verstöße der Union Fälle Grundrechtswidriges
MehrAmtsblatt der Europäischen Union L 333/7. (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) RAT
9.11.2004 Amtsblatt der Europäischen Union L 333/7 II (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) RAT BESCHLUSS DES RATES vom 2. November 2004 zur Errichtung des Gerichts für den öffentlichen Dienst
MehrSanktionen der Europäischen Union gegen ihre Mitgliedstaaten
Studien zum Internationalen, Europäischen und Öffentlichen Recht 23 Sanktionen der Europäischen Union gegen ihre Mitgliedstaaten Die Sanktionsverfahren nach Art. 228 Abs. 2 EGV und Art. 7 EUV Bearbeitet
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II Z R 3 4 / 1 3. vom. 3. Juni in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF II Z R 3 4 / 1 3 BESCHLUSS vom 3. Juni 2014 in dem Rechtsstreit - 2 - Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. Juni 2014 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann,
MehrNichtigkeitsklage und Rechtsmittel: Schutz der Rechte von EU-Mitgliedstaaten und ihren Bürgern durch den Gerichtshof der Europäischen Union
1 Nichtigkeitsklage und Rechtsmittel: Schutz der Rechte von EU-Mitgliedstaaten und ihren Bürgern durch den Gerichtshof der Europäischen Union Unionsorgane und -behörden u. a. der Rat der Europäischen Union,
Mehr