Die harmonisierte Registerlandschaft in Österreich
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- Axel Hauer
- vor 7 Jahren
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1 Die harmonisierte Registerlandschaft in Österreich neue Registeranwendungen und One Stop E-Government Roland Ledinger Bundeskanzleramt - Österreich Bereich IKT-Strategie Ballhausplatz Wien ikt@bka.gv.at
2 Zusammenhang - Auszug des Regierungsprogramms 01 Wachstum und Beschäftigung für Österreich Nutzung von Verwaltungsdaten Beschleunigung von Verwaltungsabläufen One-Stop Verfahren Verfahrensmonitoring 07 Staatsreform und Demokratie Partizipation Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis verfassungsgesetzlich angeordnete Pflicht Informationen von allgemeinem Interesse der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen (OGD) 07 Staatsreform und Demokratie Moderner Staat Bündelung von Aufgaben -> einheitliche übergreifende Prozesse durch strategische Nutzung von IKT soll Verwaltung effizient und bürgernah gestaltet werden
3 E-Gov gemeinsame Prioritäten 2014 Bund-Länder-Städte-Gemeinden Verlässliche und einfache elektronische Identifikation und Authentifizierung: Handy-Signatur Rechtssichere und effiziente elektronische Zustellung Interoperabilitätsrahmen mit klarer Registerlandschaft Transparenz, Informationsfreiheit & Open Government Data Arbeitsplatz der Zukunft neuer ELAK Elektronischer Einkommensnachweis (ELENA) BürgerInnenzentriertes E-Government One-Stop no-stop Government Personenstandsregister und Gewerberegister neu (GISA)
4 Ziel: durchgängige Prozesse zb. HELP.gv.at, USP.gv.at, Wien.gv.at etc. Portal zb. ELAK, Register ( ZMR, GWR, Vollmachtsregister, Adressregister), Finanz Online, sonstige Fachanwendungen etc. Fachanwendung / Backoffice Duale Zustellung
5 Heute: input output Prozesse zb. HELP.gv.at, USP.gv.at, Wien.gv.at etc. Portal zb. ELAK, Register ( ZMR, GWR, Vollmachtsregister, Adressregister), Finanz Online, sonstige Fachanwendungen etc. Fachanwendung / Backoffice Duale Zustellung
6 Künftig: Verwaltung in der Interaktion Partizipation im Prozess
7 Künftig: Verwaltung in der Interaktion Partizipation im Prozess
8 Zusammenarbeit zwischen BürgerInnen und Verwaltung neu organisieren... Wissens- statt Aktenmanagement (ELAK-APP) Wissen teilen und nutzen vernetzt statt hierarchisch die Amtsstube als Treffpunkt zum Austausch mit dem Bürger und Wirtschaft gemeinsam die Verwaltung bewältigen Fachanwendungen (REGISTER- ANWENDUNGEN) der Verwaltung integrieren, auch als Apps für unsere MitarbeiterInnen Arbeitsplatz der Zukunft
9 Registeranwendungen spielen daher eine zentrale Rolle Kernpunkte aus dem vorherigen Regierungsprogramm dazu: Verbesserung der Qualität Ermöglichung der automatisierten Abfragemöglichkeit bei wesentlichen Registern Rasche Umsetzung eines zentralen Personenstandsregisters Evaluierung der Errichtung einer gemeinsamen Organisation von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden zum Betrieb und zur Entwicklung zentraler Registeranwendungen Arbeitsgruppe Registerevaluierung
10 Verbesserung der Qualität durch Registerbereinigung, -zusammenführung und -harmonisierung Zwischen den einzelnen Registerkernen besteht ein Bezug Personenstamm als Registerkern natürlicher Personen Unternehmensstamm als Registerkern nicht natürlicher Personen Objektstamm als Registerkern für Adressen, Gebäude, usw.
11 Registerkern für nicht natürliche Personen = Unternehmensregister seit 2011 in Betrieb: - Basis Bundesstatistikgesetz 25 Unternehmensregister Unternehmensregister ist die Grundlage für das Unternehmensportal (Identifizierung, Vertretungen, usw.) Unternehmensregister kann von allen Verwaltungsstellen genutzt werden Unternehmensregister cleart die überschneidenden Daten (ca. 1.2 Mio Eintragungen)
12 Registerkern Künftig soll im Rahmen des Verfahrens ein automatischer Abgleich zw. Unternehmensregister und Fach-Register erfolgen Mit der Anlage im Fach-Register soll ein Online Abgleich mit dem Registerkern durchgeführt werden, das kann nun sein: automatische Anlage im ERsB und damit Vergabe einer Stammzahl (dann GLN = Global location number ) oder Bezug der Stammzahl und Führen dieser Stammzahl im Fachregister
13 Registerkern Der Registerkern basiert auf dem UR und umfasst alle Eintragungen des Firmenbuchs, des Vereinsregisters und des ERsB Inhaltlich umfasst der Registerkern Identifikationsmerkmale Adressmerkmale Allenfalls die vertretungsbefugten Personen Für die Nutzung des Registerkerns stehen die entsprechenden Schnittstellen und WebServices zur Verfügung
14 Zusammenwirken der Systeme UNTERNEHMENSSERVICE PORTAL USP Verfahrenspartner PVP Unternehmensregister für Zwecke der Verwaltung Registerkern Bund / Länder / Gemeinden Sozialversicherungsträger Gesetzl. Interessensvertretungen PVP Firmenbuchdaten Vereinsregisterdaten PVP Firmenbuch BMJ Vereinsregister BMI Bürger öffentlich Ergänzungsregister für sonstige Betroffene Quellregister (Gewerberegister, Steuer, KfB) ÖNACE Kennziffern Betroffene
15 Meldedaten ZMR Registerkern für Personen Personenstandsregister und Melderegister nehmen dabei eine zentrale Rolle ein Fachregister nutzen den Personenstamm und Personenstand Verfahren nutzen den Personenstamm und Personenstand -> Optimierung im Verfahren und laufende Qualitätssicherung Personenstamm zur Identifizierung
16 Registerkern und Identifikationsmerkmale Juristische Personen natürliche Personen Privaten Rechts Öffentlichen Rechts Sonstige Firmenbuch Vereinsregister Ergänzungsregister sonstiger Betroffener SZR ERnP FirmenbuchNR VereinsNR Stammzahl Ordnungszahl = GLN Stammzahl GLN Global Location Number bpk bpk bpk
17 Register und Identitäten als zentrales Element
18 Organisatorischen Rahmen schaffen -> one Stop Verfahren DERZEIT KÜNFTIG ein Antrag Behördenübergreifende Backoffice Abwicklung Antrage pro Zuständigkeit
19 NO-Stop Register Die Behörde gibt den Anstoß nicht BürgerInnen proaktive Services der Verwaltung (e-card für Neugeborene, neuer Pass, Familienbeihilfe, usw.) Verwaltungsinterne Impulse für Informationsverpflichtungen (Adressänderungen, Namensänderungen, usw. Steuerrefundierung aktiv an BürgerInnen Verfahrens- Abwicklung
20 Access Management Informationsverpflichtungsdatenbank Vermeidung von Verfahren Komponenten des Unternehmensserviceportals Betriebsorganisation & Anwendersupport Unternehmens Register öffentlicher Zugang Verfahrenseinbindung Portal & Rechteverwaltung Finanz- Online ELDA authentifizierter Zugang User Management Rollen& Rechte Management VCD EDM elektronische Schnittstelle zu Unternehmenssystemen Informations- Services Informationsverpflichtungs Datenbank
21 Beispiel einer Teilleistung (IVP) 21
22 Rechtliche Grundlage IVDB - USPG 7. Bei neuen Gesetzen oder Verordnungen, die eine IVP für Unternehmen und Bürger enthalten ist vom erstellenden Ressort bei der Statistik Austria respektive in der IVDB anzufragen, [ ] ob eine diesbezügliche oder ähnliche Informationsverpflichtung bereits von einem bestehenden Gesetz, von einer bestehenden Verordnung oder von einer bestehenden Maßnahme grundsätzlicher Art begründet wird. Wenn ja, Prüfung durch das Ressort, [ ] ob eine gemeinsame Nutzung der Informationsverpflichtung möglich ist und gegebenenfalls dies ihrem/seinem Entwurf zugrunde zu legen. Ist eine gemeinsame Nutzung nicht möglich, so ist zu prüfen, ob die für seinen Entwurf erforderliche Informationsverpflichtung auf die bereits bestehende abgestimmt werden kann.
23 Kann die Verwaltung künftig alles noch anbieten? Oder geht es anders auch? Verwaltung stellt NUR NOCH die Rohdaten zur Verfügung Community bzw. Wirtschaft stellt der Verwaltung Apps/Präsentation für den Gebrauch in der Verwaltung zur Verfügung
24 Erste Schritte zur Bereitstellung von Daten sind erfolgreich Warum nicht auch zentrale REGISTER als OGD!
25 Sie fahren 180km/h, bei erlaubten 120 km/h! Gemäß x Abs. y würde ihre Strafe 200 betragen.
26 Augmented Reality? Unsere Mitarbeiter mit der Google Brille? Ein Szenario: Parkschein gelöst Parkschein wird Online mit Handy oder Internet gelöst. Die Überprüfung der Parkscheine mit der Google Brille > Scann der Autonummer, Abfrage ob Parkschein per Handy gelöst Einblenden ok oder gleich eine Strafausstellung mit den Eckdaten des Scans! Warum nicht?
27 Steuererklärung light? Ein Szenario: UnternehmerIn meldet die Lohnzettel. Behörde ermittelt aufgrund der vorjährigen Meldungen die Steuerrefundierung und schickt aktiv die Eckdaten an BürgerIn. BürgerIn bestätigt via App oder Internetanwendung bzw. ergänzt Beträge. Behörde zahlt automatisch aus.
28 Nur durch eine gemeinsame Umsetzung auf allen Ebenen der Verwaltung werden wir erfolgreich sein. Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Roland Ledinger Bundeskanzleramt - Österreich Bereich IKT-Strategie Ballhausplatz Wien ikt@bka.gv.at
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