STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts

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1 STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts EINLADUNG ZU EINEM ZENTRALSEMINAR Im Rahmen der fachwissenschaftlichen Information ihrer Mitglieder führt die Kammer ein Tages-Zentralseminar mit dem Thema AKTUELLE FRAGEN ZUR UMSATZSTEUER 2015 durch. In dem Seminar wird unter Berücksichtigung der neuesten Gesetzesänderungen, der Rechtsprechung des BFH und der neuesten Verwaltungsmeinung auf umsatzsteuerrechtliche Problemfälle hingewiesen. Evtl. sich daraus ergebende Konsequenzen werden dargestellt und Lösungswege aufgezeigt z.b: bei Umsatzsteuernachzahlungen im Zusammenhang mit einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Vermeidung von Vorsteuerabzugsverboten beim Erwerb von Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerken bei dezentraler Strom- bzw. Wärmelieferung in steuerfrei genutzte Grundstücke Vorgehensweise bei Inanspruchnahme eines Bauunternehmers/Handwerkers durch das Finanzamt im Zusammenhang mit einer an einen Bauträger erbrachten Bauleistung vor dem Als weitere Themenbereiche sind u.a. die auf der zweiten Seite dieser Einladung wiedergegebenen Punkte vorgesehen. DOZENT Professor Helmut Karg, Bietigheim-Bissingen TERMIN UND ORT Dienstag, 9. Juni 2015 Großer Saal der Badnerlandhalle 9.00 Uhr bis Uhr Rubenstraße KARLSRUHE-NEUREUT Montag, 15. Juni 2015 Gustav-Mahler-Saal 9.00 Uhr bis Uhr Kongresszentrum Rosengarten Mannheim Rosengartenplatz MANNHEIM

2 GLIEDERUNG DES SEMINARS Begrüßung 1. Gesetzesänderung Änderungen durch das Kroatien-Anpassungsgesetz (KroatienAnpG) Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer Änderungen im Bereich der Abgabenordnung, u.a. strafbefreiende Selbstanzeige bezüglich der Umsatzsteuer Neuregelung des Leistungsorts bei Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernsehund elektronischen Dienstleistungen Mini-one-stop-shop-Verfahren nach 18 Abs. 4e UStG (MOSS-Verfahren) 2. Leistungsaustausch, Leistungsort Hin- und Rückgabe von Transportbehältnissen (Änderung der Verwaltungsmeinung) Abgrenzung Schadensersatz zu Verzichtsleistung Werklieferung, neues Begriffsverständnis Vergütungen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) 3. Neue Rechtsprechung zur Geschäftsveräußerung im Ganzen Tabellenübersicht über Geschäftsveräußerungen im Ganzen (GiG) Vertragsklauseln bei Geschäftsveräußerung im Ganzen 4. Fahrzeugüberlassung an einen Gesellschafter- Geschäftsführer 5. Sonderbetriebsvermögen Unentgeltliche Nutzungsüberlassung von Sonderbetriebsvermögen an Personengesellschaft (BFH-Urteil vom , V R 20/13) Grundstücksübertragung nach 6 Abs. 5 Satz 3 EStG mit Rechtsträgerwechsel 6. Abgabe von "Gratis-Handys" durch einen Vermittler von Mobilfunkverträgen (BMF-Schreiben) 7. Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerken Vorsteuerabzugsverbot bei Direktvermarktung von Photovoltaikanlagen Vermeidungsstrategie bei Vorsteuerabzugsverbot Batteriesystem Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von BHKW-Anlagen Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wertabgabe Blockheizkraftwerke von Wohnungseigentümergemeinschaften 8. Grundstücke Rückwirkende Geltentmachung der Option nach 9 UStG Teilweise Option gem. 9 UStG für einzelne Grundstücksflächen Folgen einer nicht zeitnahen Zuordnung eines teilweise unternehmerisch und teilweise nicht unternehmerisch genutzten Gebäudes Überlassung einer Betriebs-Wohnung an den Geschäftsführer 9. Erwerb eines Miteigentumsanteils durch einen Miteigentümer (BFH-Urteil v , V R 49/13) 10. Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern 11. Unternehmer, Unternehmen Konkludente Gestattung der Ist-Besteuerung Steuerbare Leistungen eines Sportvereins 12. Steuerbefreiungen Nachträgliche Ergänzung von Belegnachweisen für Ausfuhrlieferungen durch die Erstellung von Anlagen zu einzelnen Rechnungen Umsatzsteuerbefreiung für Privatlehrer nach Art. 132 Abs. 1j MwStSystRL Ärztliche Kooperationsverträge Überlassung von Praxisräumen und radiologischen Geräten von Ärzten an Ärzte Personalgestellung von Pflegefachkräften an stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen Steuerbefreiung für medizinisch indizierte Leistungen durch Podologen, Psychotherapeuten Umsatzsteuerbefreiung für infektionshygienische Leistungen 13. Bemessungsgrundlage, Steuersatz Weiterberechnung von Gebühren und Pauschalen durch Notare, Rechtsanwälte und Angehörige verwandter Berufe Trennung der Entgelte bei der Veräußerung von Print- und E-Paper-Abonnements Steuersatz bei Saunaumsätzen ab dem Behandlung der Saunaumsätze ab dem bei Schwimmbädern und im Hotelbereich Pensionstierhaltung von Freizeitpferden durch Landwirte oder gemeinnützigen Vereinen

3 14. Preisnachlässe als Entgeltminderung nach 17 UStG zu Lasten der Handelsvertreterprovision durch einen Zentralregulierer bei einer steuerfreien innergemeinschaftliche Lieferung in einer Lieferkette 15. Steuersatz Umsätze mit Kunstgegenständen und Sammlungsstücken (BMF-Schreiben v , IV D 2 S 7246/14/10001) 16. Umkehr der Steuerschuld (Reverse-charge) bei Bauleistungen, aktueller Rechtstand nach Gesetzesänderung ab im Zeitraum ab Erstattungsantrag durch Bauträger Übergangsregelungen bei Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen 17. Vorgehensweise bei Bauunternehmern/Bauhandwerkern im Fall der Inanspruchnahme für bis zum an Bauträger erbrachte Bauleistungen 18. Umkehr der Steuerschuld auf bestimmte Metalle ( 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG) 19. Umkehr der Steuerschuld bei Wiederverkäufern von Strom nach 13b Abs. 2 Nr. 5 UStG Mobilfunkgeräten Leistungsempfängern im Zusammenhang mit Werklieferungen von Photovoltaikanlagen 20. Differenzbesteuerung Differenzbesteuerung nach 25a UStG bei Kunsthändlern und Galeristen (Abschnitt 25a.1 Abs. 11a UStAE) Option zur Differenzbesteuerung bei Kunstgegenständen, Sammlungsstücken Behandlung von Kommissionsgeschäften im Kunstmarkt Einführung einer Pauschalmarge 21. Vorsteuerabzug, Rechnungen/Gutschriften Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in einer Rechnung Vorsteuerabzug bei Angabe eines Briefkastensitzes des leistenden Unternehmers Vorsteueraufteilungsmethode bei Vorsteuern aus Allgemeinkosten Vorsteuerabzug bei Totalverlust der Rechnungen 22. Umsatzsteuervorauszahlungen für das IV. Quartal bei der EÜR ( BFH-U. v , VIII R 34/12) Schlusswort TEILNEHMER UND TEILNAHMEGEBÜHR Teilnahmeberechtigt sind Kammermitglieder und ihre qualifizierten Mitarbeiter. Die Teilnahmegebühr beträgt 215,--. Nehmen von einer Einzelpraxis, einer Sozietät, einer Partnerschaftsgesellschaft oder einer Steuerberatungsgesellschaft mehr als eine Person an einem oder beiden Seminaren teil, so ermäßigt sich die Teilnahmegebühr für die weiteren Personen (Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis als Berufsangehörige oder Nichtberufsangehörige) jeweils auf 145,--. Diese Ermäßigung gilt nicht für Sozietätspartner, Partner einer Partnerschaftsgesellschaft und Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Bestätigung der Annahme der Anmeldung durch die Kammergeschäftsführung voraus. Nach Anmeldeschluss wird eine Rechnung über die Teilnahmegebühren übermittelt, die gleichzeitig als Teilnahmebestätigung für die angemeldeten Personen gilt. Ein Vorlegen dieser Teilnahmebestätigung (Rechnung) bei der Eingangskontrolle ist nicht erforderlich. Sofern der Kammer keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir nach Vorliegen dieser Rechnung um Ausgleich der angeforderten Gebühren bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten.

4 Bei Rücknahme der Anmeldung, die nur schriftlich erfolgen kann, bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin, wird die Teilnahmegebühr nicht erhoben. Bei späterer Rücknahme oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr zu zahlen. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der Rücknahmeerklärung durch Brief, Telebrief oder bei der Kammergeschäftsstelle. Auf 4 der Gebührenordnung der Kammer dürfen wir verweisen. Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, erhalten die angemeldeten Personen hierüber Nachricht und die bereits bezahlte Teilnahmegebühr wird zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. ANMELDUNG Wir bitten Sie, Ihre Anmeldung online über oder unter Benutzung des angefügten Vordrucks der Kammergeschäftsstelle bis spätestens zum zuzuleiten. 29. Mai 2015 SONSTIGE HINWEISE Die Teilnehmer erhalten zum Seminar schriftliche Arbeitsunterlagen. Die Veranstaltungsorte sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, ausreichende Parkmöglichkeiten sind bei beiden Veranstaltungsorten vorhanden. Karlsruhe im April 2015 STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts DR. KLAUS HEILGEIST Präsident Anlage Anmeldevordruck Kammergeschäftsstelle: Heidelberg * Vangerowstraße 16/1 Telefon * Telefax * post@stbk-nordbaden.de Sparkasse Heidelberg IBAN DE BIC SOLADES1HDB Postbank Karlsruhe IBAN DE BIC PBNKDEFF660

5 AKTUELLE FRAGEN ZUR UMSATZSTEUER 2015 Anmeldung erbeten bis 29. Mai 2015 Zur Teilnahme an der vorbezeichneten Veranstaltung am 9. Juni 2015 in Karlsruhe / 15. Juni 2015 in Mannheim melde(n) ich (wir) verbindlich nachstehend aufgeführte Personen an: Zuname Vorname Berufsbe- Mitglieds- Gewünschter zeichnung nummer Termin/Ort 1. Praxisinhaber Sozietätspartner Partner der Partnerschaftsgesellschaft Geschäftsführer der Steuerberatungsgesellschaft zur vollen Teilnahmegebühr in Höhe von 215,-- 2. Mitarbeiter der Einzelpraxis Sozietät Partnerschaftsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zur vollen Teilnahmegebühr in Höhe von 215,-- 3. Mitarbeiter der Einzelpraxis Sozietät Partnerschaftsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zur ermäßigten Teilnahmegebühr in Höhe von 145,-- Ich (Wir) versichere(n), dass die unter Ziffern 2 und 3 genannte(n) Person(en) Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis meiner Einzelpraxis unserer Sozietät unserer Partnerschaftsgesellschaft unserer Steuerberatungsgesellschaft ist (sind). Mit der elektronischen Datenverarbeitung der personen- bzw. kanzleibezogenen Angaben in Dateien der Steuerberaterkammer bin ich (sind wir) einverstanden. Nach Erhalt der Rechnung über die Teilnahmegebühren (zugleich Teilnahmebestätigung für die angemeldeten Personen) wird der angeforderte Betrag bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der angegebenen Konten der Kammer beglichen, sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Ort Tag Stempel oder Namensangabe in Druckbuchstaben Unterschrift

6 Hinweise und Bedingungen für die Teilnahme an den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Steuerberaterkammer Nordbaden * Für die Anmeldungen zu den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Kammer verwenden Sie bitte das dafür vorgesehene Anmeldeformular der Einladung oder melden Sie sich über die Homepage der Steuerberaterkammer Nordbaden an. Auf diesem Formular sind Name, Vorname, Berufsbezeichnung und ggf. die Mitgliedsnummer des Teilnehmers einzutragen. Telefonische Anmeldungen können nicht entgegengenommen werden. * Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Teilnahmebestätigung/Rechnung durch die Kammer voraus. Diese wird nach Anmeldeschluss übermittelt und begründet die Verpflichtung zur Entrichtung der Teilnahmegebühren. Eine Vorlage dieser Teilnahmebestätigung/Rechnung bei der Eingangskontrolle ist nicht erforderlich. * Sofern der Kammer keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir nach Vorliegen dieser Rechnung die entstandenen Gebühren bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten auszugleichen. Liegt eine Einzugsermächtigung vor, werden die Veranstaltungsgebühren in der Regel kurz nach dem Termin der Veranstaltung eingezogen. Die Höhe der Seminargebühren ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Die Teilnehmer erhalten schriftliche Arbeitsunterlagen. * Bei Stornierung der Teilnahme, die schriftlich erfolgen muss, wird die Teilnahmegebühr nicht erhoben, sofern dieser Rücktritt bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin erfolgt. Bei späterer Stornierung oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der entsprechenden Erklärung durch Brief, Telefax oder in der Kammergeschäftsstelle. Auf 4 der Gebührenordnung der Kammer wird ergänzend verwiesen. * Ist eine Veranstaltung ausgebucht, erfolgt eine zeitnahe Information. Bei entsprechender Nachfrage wird versucht, einen zusätzlichen Veranstaltungstermin anzubieten. Die Kammer behält sich vor, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl Veranstaltungen abzusagen. * Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, werden die angemeldeten Personen hierüber zeitnah unterrichtet. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. * Um das Weiterbildungsangebot stets auf dem aktuellen Stand zu halten, behält sich die Kammer Abweichungen von den Seminarausschreibungen vor. * Die von der Kammer gespeicherten personenbezogenen Daten werden nur zur Bearbeitung der Seminarteilnahme verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Teilnahmebedingungen sind für jeden Teilnehmer der Fortbildungsveranstaltungen der Kammer verbindlich und werden durch die Anmeldung akzeptiert. Kammergeschäftsstelle: Heidelberg * Vangerowstraße 16/1 Telefon * Telefax * post@stbk-nordbaden.de Sparkasse Heidelberg IBAN DE BIC SOLADES1HDB Postbank Karlsruhe IBAN DE BIC PBNKDEFF660

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