Vorbemerkung: Ist vom Elterngremium die Rede, so sind alle möglichen Formen der Elternmitwirkung gemeint.

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1 Elternmitwirkung im Laufe eines Schuljahres (Kurzreferat von Ursula Sintzel, für das dritte Treffen der Elterndelegierten im Schulkreis Letzi vom 27. Sept. 2010) A) Auf Schulhausebene (Schuleinheit) Vorbemerkung: Ist vom Elterngremium die Rede, so sind alle möglichen Formen der Elternmitwirkung gemeint. Nach Sommerferien/Schuljahresbeginn 1. Wahlverfahren/Bestellung der Elterndelegierten:! - grundsätzlich demokratisch legitimierte Delegierte! - Elternrat: - Wahl am ersten Elternabend nach den Sommerferien - nach rechtzeitiger Vorankündigung/Traktandierung durch die Lehrperson - Durchführung der Wahlen am EA durch die Lehrperson oder durch bisherige Elterndelegierte - sprachlich und kulturell ausgewogenen Zusammensetzung der Elternvertretung - erste konstitutionierende Gesamtelternratssitzung mit Wahl des Elternratsvorstandes / allfälliger Arbeitsgruppen - unter Beteiligung der Schulleitung mit beratender Stimme!! - Elternforum: - Wahl des Vorstandes an der ersten Vollversammlung nach Schuljahresbeginn - nach rechtzeitiger Vorankündigung/Traktandierung der Wahlen - sprachlich und kulturell ausgewogene Zusammensetzung der Elternvertretung

2 Nach Herbstferien bis Jahresende: 2. Planungsarbeiten/Informationsaustausch (vgl. individuelle Geschäftsordnung des Elterngremiums)! - Einbezug in die Jahresplanung (Kalenderjahr) der Schuleinheit - diesbezüglich! Beizug eines Elterndelegierten mit beratender Stimme bei der Behandlung von! Anliegen und Vorschlägen der Elternschaft (weitergehender Einbezug gemäss! Geschäftsordnung der Schuleinheit möglich)! - Anhörung zum Schulprogramm (zwingend gemäss Volksschulgesetz), eventuell! auch zum Leitbild: Im Zyklus von 3-5 Jahren (i.d.r. alle 4 Kalender-jahre)! Ausarbeitung eines Schulprogramms mit langfristigen Zielen durch die! Schulkonferenz - Anhörungsrecht der Elterngremien dazu insgesamt,!! mindestens aber betreffend Anliegen, welche die Eltern betreffen.! - eigene Planungsarbeit des Elterngremiums - insbesondere Festlegen der Gesamtelternratssitzungen für das Jahr/resp. der Vollversammlungen des Elternforums in der Anzahl, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen - Festlegen wichtiger Daten für die Elternbasis (z.b. Weiterbildungsveranstaltungen) - Abstimmung der eigenen Projekte mit Jahresplanung der Schule und Schulprogramm 3. Berichterstattung zuhanden der Elternbasis! - Verfassen eines Jahresberichts über die institutionalisierte Elternarbeit, evt. als! Teil des Jahresberichts der Schuleinheit - abzusprechen mit der Schulleitung! - zu den individuellen Vorgaben des Jahresberichts, vgl. die Geschäftsordnung!! des Elterngremiums! Ganzjährig/schwerpunktmässig nach Herbstferien bis vor Sommerferien 4. Projektarbeit in den Elterngremien (Elternrat und Elternforum) - Ausarbeitung eigener Projekte, sinnvollerweise in Abstimmung zum Schulprogramm und zum Jahresprogramm der Schule - Mithilfe bei der Ausarbeitung von Schulprojekten, evt. Einbezug in Arbeitsgruppen der Schuleinheit

3 Vor Sommerferien/vor Schuljahresende: 5. Vorbereitung Ersatzwahlen/Informationen an neu eintretende Eltern - Elternrat: je nach Amtsdauer Vorbereitung der Neuwahlen/Ersatzwahlen/ Bestätigungswahlen am ersten Elternabend nach den Sommerferien! Elternforum: Vorbereitung der Neuwahlen/Ersatzwahlen/Bestätigungswahlen!! der Vorstandsmitglieder anlässlich der ersten Vollversammlung nach den!! Sommerferien - in enger Absprache/Organisation mit der Schulleitung (beim Elternrat und beim Elternforum erforderlich) / mit den Lehrpersonen (nur beim Elternrat erforderlich, zu klären sind Fragen wie beispielsweise: Wann finden die Elternabende in den einzelnen Klassen statt, ist die Wahl der Elterndelegierten in den Einladungen traktandiert, wer führt die Wahl am Elternabend durch etc. ) - evt. Werbung /vorbereitende Gespräche mit möglichen Elterndelegierten, v.a. auch aus anderen Sprach- und Kulturkreisen - allgemeine Informationen über die Elternmitwirkung in der Schuleinheit an die Eltern der neu eintretenden Kindergarten-/Schulkinder, z.b. in Briefform oder anlässlich des ersten Elternabends im neuen Schuljahr in der Klasse, über die Schulleitung oder ähnliches.

4 B) Auf Kreisebene (Schulkreis Letzi) Nach Sommerferien bis Herbstferien: 1. Wahl von zwei Kreisdelegierten für den SK Letzi für das Elternkontaktgremiums auf Stadtebene, evt. mit einem Ersatzmitglied Zweimal jährlich: 2. Planung/Sitzungsrhythmus! 1. Sitzung: kurz vor oder nach den Herbstferien! 2. Sitzung: Frühling Ganzjährig: 3. Themen-/Fragensammlung! - betreffend Kreisbelange: Themen/Fragen, welche die Elterngremien beschäftigen,! den EKG-Kreisdelegierten oder Elio Agazzi, Elternbeauftragter Kreisschulpflege! Letzi weiterleiten! - betreffend Stadtbelange: Themen/Fragen, welche die Elterngremien beschäftigen,! den zwei EKG-Kreisdelegierten des SK Letzi weiterleiten

5 C) Auf Stadtebene (Elternkontaktgremium) Zweimal jährlich: 1.! Planung/Sitzungsrhythmus:! 1. Sitzung: 22. November 2010, Uhr/Vorbereitungssitzung: 5. Okt.! 2010! 2. Sitzung: 7. April 2011, Uhr/Vorbereitungssitzung: Anfang März 2011 Ganzjährig/nach Vorankündigung: 2. Weiterbildungsveranstaltungen zur Elternmitwirkung, zuständig im Schul- und Sportdepartement: Frau Hildy Marti Zürich, 27. Sept. 2010/US

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