Personen-Schaden-Forum 2011
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- Sylvia Pfeiffer
- vor 7 Jahren
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1 Personen-Schaden-Forum 2011 Entwicklungen der Gesetzgebung (1) 6. IV-Revision - Eingliederung aus Rente - Anpassungsprüfung bei bestehenden Renten mit unklaren syndromalen Beschwerdebildern. - Auswirkung einer Rentenaufhebung auf die berufliche Vorsorge (Austrittsleistung / Freizügigkeitsleistung) Krankenversicherung: Vertragsfreiheit, Kostenbeteiligung, Managed Care, DRG s, Finanzierung der stationären Krankenpflege. UVG-Revision: Weiterer Verlauf offen. 11. AHV-Revision: Beschränkung auf technische Aspekte. Arbeitsunfähigkeit Divergierende ärztliche Angaben über die Höhe der Arbeitsunfähigkeit: Gericht muss sich zwingend damit auseinandersetzen; nicht bloss Verweis auf Überlegungen des regionalärztlichen Dienstes (RAD) der IV. Beweis der Arbeitsunfähigkeit: Nicht zwingend eine echt-zeitliche Bestätigung erforderlich; Arbeitsunfähigkeit muss aber arbeitsrechtlich in Erscheinung getreten sein. 1
2 Invalidität und Invaliditätsgrad Vergleichseinkommen: Valideneinkommen und Invalideneinkommen. Abgrenzung der (nicht massgebenden) invaliditätsfremden Faktoren von zu berücksichtigenden Elementen. Dies gilt etwa für psychische Störungen, welche durch soziale Umstände verursacht wurden. Unterdurchschnittliches Valideneinkommen: Parallelität der Vergleichseinkommen. Invaliditätsgrad bei Selbstständigerwerbenden. Junge Versicherte: Geltend gemachte berufliche Aufstiege nur beim Bestehen entsprechender konkreter Hinweise zu berücksichtigen. Entwicklungen bei der HWS-Distorsion im besonderen Urteil 9C_510/2009 2
3 Anpassung der laufenden Leistung Anpassungsgründe: Invalideneinkommen ändert sich: Nicht nur geringfügige Änderungen statistischer Daten. Neue Gerichtspraxis? Nur ausnahmsweise Anpassungsgrund; (neue) Praxis zur Auswirkung der somatoformen Schmerzstörung auf die Arbeitsfähigkeit kann nicht herangezogen werden, um bereits laufende Renten anzupassen. Zweifellose Unrichtigkeit der ursprünglichen Entscheidung; jeweils gründlich abklären, ob tatsächlich eine solche qualifizierte Unrichtigkeit besteht. Rentenanpassungen in der überobligatorischen beruflichen Vorsorge im Besonderen Die Vorsorgeeinrichtung hat in der weitergehenden beruflichen Vorsorge anders als in der obligatorischen beruflichen Vorsorge nachträgliche Erhöhungen des Invaliditätsgrades nicht zwingend nachzuvollziehen. 3
4 Berufliche Vorsorge (1) Unterscheidung zwischen Vorsorgeeinrichtung und Freizügigkeitseinrichtung: Begünstigtenregelung Anschluss an den Sicherheitsfonds. Vorleistungspflicht nach Art. 26 Abs. 4 BVG. Verjährungsfragen. Unterdeckungen der Vorsorgeeinrichtungen: Rentnerinnen und Rentner sind unter engen Voraussetzungen in die entsprechenden Massnahmen einzubeziehen. Berufliche Vorsorge (2) Leistungskoordination Bundesgericht: Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge im Alter. Neue Verordnungsregelung: AHV-Altersrente ist überentschädigungsrechtlich anzurechnen. Resterwerbseinkommen: Keine Anpassungszeit zu gewähren. 4
5 Unfallversicherung (1) Unfallähnliche Körperschädigung (sog. UKS). Berufskrankheit: Epikondylitis. Ungewöhnlichkeit der äusseren Einwirkung. Unfallversicherung (2) Kausalitätsfragen. Adäquanzprüfung nach Unfall mit HWS-Distorsion. Adäquanzprüfung bei unmittelbar nach dem Unfall auftretenden Beschwerden. 5
6 Unfallversicherung (3) Taggeldberechnung bei Teilzeitarbeit und Teilarbeitsunfähigkeit im Besonderen: Als Referenzpensum zur Ermittlung des Grades der Arbeitsunfähigkeit ist das Arbeitspensum unmittelbar vor dem Unfall einzusetzen. Wichtigste Änderungen per 1. Januar 2011 Anpassung der AHV/IV-Renten. AHV-Beiträge von Nichterwerbstätigen: Neu ist die AHV-Rente (nicht aber die IV-Rente) in die Berechnung einbezogen. Ausbildungsbegriff in AHVV definiert. Massnahmen für ältere Arbeitnehmende in der beruflichen Vorsorge. 6
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