Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe mit Verzeichnis der zuständigen Stellen vom 14. März 2001
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1 Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe mit Verzeichnis der zuständigen Stellen vom 4. März 00
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3 Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe nach 6 Abs. Nr. 4 des Berufsbildungsförderungsgesetzes (BerBiFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom. Januar 994 (BGBl. I S. 78), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. April 994 (BGBl. I S. 98) mit Verzeichnis der zuständigen Stellen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 4. August 969 (BGBI. I S. ), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 5. März 998 (BGBl. I S. 596) in der Fassung der Berichtigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 8. Januar 999 (BGBl. I S. 60) Stand vom. Oktober 000 W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG Postfach Bielefeld Telefon: 05 / 9 0- Telefax: 05 / Bundesinstitut für Berufsbildung Hermann-Ehlers-Straße Bonn Telefon: 0 8 / 07-0 Telefax: 0 8 /
4 Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn Redaktion: Joachim von Hagen, Jörg Schröder Gesamtherstellung: W. Bertelsmann Verlag, Bielefeld 00 Printed in Germany ISSN ISBN X Bestell-Nr n
5 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe Teil A Alphabetische Übersicht Teil B Systematisches Verzeichnis der anerkannten oder als anerkannt geltenden Ausbildungsberufe nach der Klassifizierung der Berufe (Ausgabe 988) Teil C Alphabetisches Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe nach der Art der Anerkennung, ihrer Struktur und nach Ausbildungsbereichen III. Nach 5 Abs. BBiG anerkannte Ausbildungsberufe und erlassene Ausbildungsordnungen sowie nach 5 Abs. HwO erlassene Ausbildungsordnungen.... Ausbildungsberufe ohne Spezialisierung Ausbildungsberufe mit Schwerpunkten Ausbildungsberufe mit Fachrichtungen Gestufte Ausbildungsberufe Ausbildungsberufe in chronologischer Reihenfolge III. Ausbildungsberufe in Erprobung nach 8 Abs. 3 BBiG III. Fortgeltung bestehender Regelungen nach 08 Abs. BBiG und Abs. 4 HwO Vor Inkrafttreten des BBiG anerkannte Ausbildungsberufe nach Ausbildungsbereichen.. 43 a) Industrie und Handel b) Handwerk c) Industrie und Handel/Handwerk Vergleichbar geregelte Ausbildungsberufe nach Ausbildungsbereichen a) Industrie b) Landwirtschaft Teil D Die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe nach BBiG/HwO und ihre Vorgänger
6 Teil E Seite Verzeichnis weiterer Regelungen, die anerkannte Ausbildungsberufe betreffen III. Rechtsverordnungen über die Eignung der Ausbildungsstätte nach 8 und 96 BBiG III. Rechtsverordnungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen nach 43 () BBiG (Abschlussprüfung) oder 40 HwO (Gesellenprüfung) Inland Ausland Frankreich Österreich Verzeichnis weiterer Regelungen für die Berufsbildung Teil A Vergleichbare betriebliche Ausbildungsgänge außerhalb des Geltungsbereiches des BBiG ( Abs. ) Teil B Bundesrechtliche und landesrechtliche Ausbildungsregelungen für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen III. Bundesrechtlich geregelte Berufe im Gesundheitswesen III. Landesrechtlich geregelte Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen sowie sozialpflegerische und sozialpädagogische Berufe III. Landesrechtliche Weiterbildungsregelungen für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen Teil C Regelungen der zuständigen Stellen für die Berufsausbildung Behinderter Verzeichnis der Regelungen für die berufliche Fortbildung und Umschulung Teil A Regelungen der zuständigen Stellen für die berufliche Fortbildung und Umschulung III. Regelungen der zuständigen Stellen für die berufliche Fortbildung III. Regelungen der zuständigen Stellen für die berufliche Umschulung
7 Teil B Seite Regelungen des Bundes für die berufliche Fortbildung und Umschulung sowie Empfehlungen des Bundes für die Durchführung von Fortbildungslehrgängen III. Regelungen für Meisterprüfungen Rechtsverordnungen nach 45 HwO über die Anforderungen in der Meisterprüfung in einem Gewerbe der Anlage A zur Handwerksordnung Fortgeltung bestehender Regelungen bei handwerklichen Meisterprüfungen nach HwO Rechtsverordnungen über die Anforderungen in Meisterprüfungen a) Nach 46 Abs. BBiG bzw. 4 Abs. HwO (Industrie, Handwerk, Öffentlicher Dienst) b) Nach 8 BBiG (Landwirtschaft) c) Nach 95 BBiG (Hauswirtschaft) d) Nach 4 Seemannsgesetz III. Rechtsverordnungen zur Regelung der beruflichen Fortbildung nach 46 Abs. BBiG bzw. 4 Abs. HwO sowie Empfehlungen des Bundes für die Durchführung von Fortbildungslehrgängen (außer Regelungen für die Meisterprüfungen) III. Rechtsverordnungen zur Regelung der beruflichen Umschulung nach 47 BBiG, 4a HwO IV. Rechtsverordnungen über die Eignung der Ausbilder nach BBiG und nach 5 des Bundesbeamtengesetzes Teil C Rechtsverordnungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen nach 50a der HwO (Meisterprüfung) III. Frankreich III. Österreich Verzeichnis der zuständigen Stellen III. Nach dem Berufsbildungsgesetz A. Zuständige Stellen für die Berufsbildung in Handwerksbetrieben oder handwerksähnlichen Betrieben ( 74 BBiG) B. Zuständige Stellen für die Berufsbildung in Gewerbebetrieben, die nicht Handwerksbetriebe oder handwerksähnliche Betriebe sind, insbesondere in der Industrie und im Handel ( 75 BBiG) C. Zuständige Stellen für die Berufsbildung in den Betrieben der Landwirtschaft ( 79 BBiG) D. Zuständige Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes ( 84 BBiG) Bund Länder
8 E. Zuständige Stellen im Bereich der Kirchen und sonstigen Seite Religionsgemeinschaften des Öffentlichen Rechts ( 84 a BBiG) Evangelisch-Lutherische Kirche Katholische Kirche F. Zuständige Stellen für die Berufsbildung der Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarfachangestellten ( 87 BBiG) Rechtsanwaltsfachangestellte(r) Patentanwaltsfachangestellte(r) Notarfachangestellte(r) G. Zuständige Stellen für die Berufsbildung der Steuerfachangestellten ( 89 BBiG) Im Bereich der Steuerberaterkammer Im Bereich der Wirtschaftsprüferkammer H. Zuständige Stellen für die Berufsbildung der Arzt-, Zahnarzthelfer/-innen und Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten ( 9 BBiG) Arzthelfer/-in Zahnarzthelfer/-in Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r I. Zuständige Stellen für die Berufsbildung in der Hauswirtschaft ( 93 BBiG) K. Zuständige Stellen für die Berufsbildung in sonstigen Berufs- und Wirtschaftszweigen ( 97 BBiG) Tierarzthelfer/-in Sozialberater/-in (geprüft) III. Außerhalb des Geltungsbereichs des Berufsbildungsgesetzes ( Abs. Nr. BBiG) A. Zuständige Stellen für die Berufsbildung zum Schiffsmechaniker/ zur Schiffsmechanikerin und für die berufliche Weiterbildung zum Schiffsbetriebsmeister Statistische Übersichten. Bestand an Ausbildungsberufen a) Nach 5 Abs. BBiG anerkannte Ausbildungsberufe Nach 5 Abs. HwO erlassene Ausbildungsordnungen aa) Für alle Bereiche bb) Industrie, Handel, Dienstleistungen cc) Handwerk dd) Industrie und Handwerk gemeinsam ee) Landwirtschaft ff) Hauswirtschaft und Landwirtschaft gemeinsam gg) Industrie und Landwirtschaft gemeinsam
9 Seite hh) Öffentlicher Dienst ii) Industrie und öffentlicher Dienst gemeinsam kk) Freie Berufe ll) Öffentlicher Dienst und Freie Berufe gemeinsam b) Vor Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes anerkannte Ausbildungsberufe bzw. Ausbildungsregelungen im Handwerk ( 08 Abs. BBiG, Abs. 5 HwO) c) vergleichbar geregelte Ausbildungsberufe ( 08 Abs. BBiG) d) Gesamtzahl der anerkannten und als anerkannt geltenden Ausbildungsberufe e) Ausbildungsberufe in Erprobung nach 8 Abs. 3 BBiG Quantitative Entwicklung der Ausbildungsberufe a) Nach 5 Abs. BBiG anerkannte Ausbildungsberufe Nach 5 Abs. HwO erlassene Ausbildungsordnungen b) Vor Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes anerkannte Ausbildungsberufe ( 08 Abs. BBiG, Abs. 5 HwO) c) Vergleichbar geregelte Ausbildungsberufe ( 08 Abs. BBiG) Auszubildende a) Gesamtzahlen b) Auszubildende nach Ausbildungsbereichen Regelungen des Bundes für die berufliche Fortbildung und Umschulung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Seemannsgesetz und dem Bundesbeamtengesetz Regelungen der zuständigen Stellen Alphabetisches Register der Berufe
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11 Vorwort Ziel der Arbeit des Bundesinstituts ist die Identifizierung und Aufbereitung von Zukunftsaufgaben der beruflichen Bildung, die Förderung von Innovationen der beruflichen Bildung in Deutschland und, im Wege der Systemberatung, auch in anderen Ländern. Durch Berufsbildungsforschung und neu zu entwickelnde Instrumente (z. B. zur Früherkennung von Qualifikationsbedarf) will es durch berufliche Bildung die Orientierung und Leistung der Menschen fördern. Dabei versteht sich das Bundesinstitut als nationales und internationales Kompetenzzentrum der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Der rasche technologische Wandel, die zunehmende Verbreitung von Informations- und Kommunikationstechniken, aber auch die zunehmenden Internationalisierungs- und Globalisierungsprozesse führen auch zu einem inhaltlichen Wandel bestehender Berufsbilder und begründen die Entwicklung neuer Berufe. Die Überarbeitung und Anpassung bestehender staatlich anerkannter Ausbildungsberufe und die Schaffung vollständig neuer Berufe finden ihren Niederschlag im Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe. Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben hat das Bundesinstitut dieses Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe zu führen und zu veröffentlichen ( 6 Abs. Nr. 4 Berufsbildungsförderungsgesetz BerBiFG). Die Ergebnisse der Arbeiten zur Ordnung der beruflichen Bildung im nichtschulischen Bereich werden in der vorliegenden Ausgabe 00 (Stand:. Oktober 000) aktuell und vollständig dokumentiert. Weiterhin sind im vorliegenden Verzeichnis auch die Fundstellen der Rahmenlehrpläne der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder für den Berufsschulunterricht aufgeführt. Der Begriff staatlich anerkannter Ausbildungsberuf ist durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom festgelegt und betrifft die gemäß 5 Abs. BBiG und 5 Abs. Handwerksordnung (HwO) anerkannten Ausbildungsgänge, die inhaltlich durch Ausbildungsordnungen geregelt werden. Ausbildungsordnungen sind die rechtliche Grundlage für die inhaltliche Durchführung der betrieblichen Berufsausbildung. Zum Inhalt der vorliegenden Ausgabe: Die Gesamtzahl der anerkannten oder als anerkannt geltenden Ausbildungsberufe ist von 355 auf 348 gesunken. Im Berichtszeitraum (. Oktober September 000) wurden 3 Ausbildungsberufe neu geordnet; davon sind 5 Ausbildungsberufe neu: Bootsbauer/-in, Bereich HW/IH Bühnenmaler und -plastiker/-in, Bereich IH (neu) Drucker/-in, Bereich HW/IH Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste: 5. Fachrichtung Medizinische Dokumentation, Bereich ÖD/IH (neu) Fachkraft für Lebensmitteltechnik, Bereich IH Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik, Bereich ÖD/IH (neu) Fachkraft für Wasserwirtschaft, Bereich ÖD/IH (neu) Gerüstbauer/-in, Bereich HW/IH Chemielaborant/-in Biologielaborant/-in Berufsausbildung im Laborbereich, Bereich IH Lacklaborant/-in Siebdrucker/-in, Bereich HW/IH Verfahrensmechaniker/-in Glastechnik, Bereich IH (neu)
12 Im Unterschied zu den früheren Ausgaben des Verzeichnisses enthält der neustrukturierte Teil D ausgehend von den 348 anerkannten Ausbildungsberufen alle Entwicklungsschritte der Berufe seit der ersten Anerkennung oder Verordnung. Die Zahl der Auszubildenden im Dualen System wuchs im Jahr 999 auf gegenüber im Jahr 998. Davon waren Frauen und Männer (Stand: ). Regelungen der zuständigen Stellen 000: Ausbildungsregelungen für Behinderte: insgesamt 87 Fortbildungsregelungen: insgesamt 639: Diese Zahl ist gesunken, da Regelungen nach 46 Abs. BBiG in bundeseinheitliche Fortbildungsordnungen nach 46 Abs. BBiG überführt worden sind, wie Geprüfte/r Bankfachwirt/in und Fremdsprachenkorrespondent/in. Diese Ausgabe endet mit einem Ausblick auf die zum. August 00 voraussichtlich in Kraft tretenden Ausbildungsordnungen. Bei der Zusammenstellung der Daten wurde das Bundesinstitut wiederum durch viele Personen und Institutionen unterstützt. An dieser Stelle sei allen gedankt, die Informationen, Hinweise und Anregungen sowie Materialien für die Erstellung des Verzeichnisses zur Verfügung stellten. Bundesinstitut für Berufsbildung Der Generalsekretär Prof. Dr. Helmut Pütz
13 Abkürzungsverzeichnis AG AO BA BAG BAnz. BBA BBG BBiG BerBiFG Beschl. BGBl. BIBB BMA BMBF BML BMV BMWi cap FB FR GewO Hausw Hw HwO IH IHK J.O. KMK Lw nhw öd PrO RI RWM Seeverk StBA VO Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in der Reichswirtschaftskammer Ausbildungsordnung Bundesanstalt für Arbeit Berufsausbildungsgesetz (Österreich) Bundesanzeiger Berufsbildungsausschuss Bundesbeamtengesetz Berufsbildungsgesetz Berufsbildungsförderungsgesetz Beschluss Bundesgesetzblatt Bundesinstitut für Berufsbildung Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Bundesminister für Bildung und Forschung Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bundesminister für Verkehr Bundesminister für Wirtschaft Certificat d aptitude professionelle Freie Berufe Fachrichtung Gewerbeordnung Hauswirtschaft Handwerk Handwerksordnung Industrie und Handel Industrie- und Handelskammer Journal officiel de la République Française Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland Landwirtschaft nichthandwerkliche Ausbildungsberufe öffentlicher Dienst Prüfungsordnung Reichsgruppe Industrie in der Reichswirtschaftskammer Reichswirtschaftsminister Seeverkehr Statistisches Bundesamt Verordnung 3
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15 . Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe.A Einleitung Die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe und die für sie vom zuständigen Fachminister im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Forschung für alle verbindlich erlassenen Ausbildungsordnungen nach 5 Abs. BBiG bzw. 5 Abs. HwO sind die Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung. Für Ausbildungsberufe, die vor Inkrafttreten des BBiG am 4. August 969 anerkannt wurden, gelten gemäß 08 Abs. BBiG bzw. Abs. 4 HwO die bestehenden Regelungen bis zum Erlass von Ausbildungsordnungen fort. Anerkannte Ausbildungsberufe des Handwerks sind kraft Gesetzes ( 5 HwO) alle in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgelisteten Gewerbe. Für diese Ausbildungsberufe ist daher keine gesonderte Anerkennung nötig. Jugendliche unter 8 Jahren dürfen grundsätzlich nur in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden ( 8 Abs. BBiG). Unter anderem kann der zuständige Bundesminister zur Entwicklung und Erprobung neuer Ausbildungsformen und -berufe Ausnahmen zulassen ( 8 Abs. 3 BBiG). Körperlich, geistig oder seelisch Behinderte unter 8 Jahren dürfen auch in anderen als den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden ( 48 BBiG, 4 HwO). Bei Behinderten, die in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet werden, darf außerdem von der dazu erlassenen Ausbildungsordnung abgewichen werden. Gleichwohl gibt es auch außerhalb des Geltungsbereichs des BBiG berufliche Erstausbildungsgänge (beispielsweise im Rahmen beruflicher Vollzeitschulen), die keine anerkannten Ausbildungsberufe sind. Aufgrund von Vereinbarungen des Bundes und der Länder werden Ausbildungsordnungen für die betriebliche Berufsausbildung und ländereinheitliche Rahmenpläne für den Berufsschulunterricht inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt. Um Übergangsprobleme hinsichtlich der Gleichbehandlung von in der ehemaligen DDR erworbenen Berufsabschlüssen möglichst klein zu halten, sei auf Folgendes hingewiesen: Nach Artikel 37 Abs. des Einigungsvertrages gelten die in der ehemaligen DDR erworbenen beruflichen Abschlüsse oder Befähigungsnachweise weiter, soweit der Einigungsvertrag keine besonderen Vorschriften enthält. Prüfungen oder Befähigungsnachweise, die in der ehemaligen DDR abgelegt oder erworben wurden, stehen entsprechenden Abschlüssen in den anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland gleich und verleihen die gleiche Berechtigung, wenn sie gleichwertig sind. Dabei bestimmt Artikel 37 Abs. 3 des Einigungsvertrages, dass Prüfungszeugnisse nach der Systematik der Ausbildungsberufe und der Systematik der Facharbeiterberufe einerseits und Abschlussprüfungen und Gesellenprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen andererseits einander gleichstehen. Bei eindeutigen Zuordnungen (Beispiele: Fleischer, Fotograf, Dachdecker) bedarf es danach keiner individuellen Gleichstellungsentscheidung. Bei unklaren Zuordnungen (dies ist insbesondere bei älteren DDR-Berufsausbildungsabschlüssen der Fall, die im Zusammenhang mit Ausbildungsreformen neu strukturiert oder differenziert wurden) wird die Gleichwertigkeit auf Antrag von der jeweils zuständigen Stelle festgestellt. Zuständige Stellen sind je nach Ausbildungsberuf die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern, die Landwirtschaftskammern und ähnliche Institutionen. Die Entscheidung der zuständigen Stelle kann auch den Hinweis enthalten, dass zur Herstellung der Gleichwertigkeit eine Zusatz- oder Nachqualifizierung erforderlich ist. 5
16 Teil A Alphabetische Übersicht A Seite Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin Fachrichtung Apparatetechnik Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin Fachrichtung Schweißtechnik Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin Fachrichtung Versorgungstechnik Arzthelfer/Arzthelferin Asphaltbauer/Asphaltbauerin Aufbereitungsmechaniker/Aufbereitungsmechanikerin Augenoptiker/Augenoptikerin Ausbaufacharbeiter/Ausbaufacharbeiterin , 85 Automobilkaufmann/Automobilkauffrau Automobilmechaniker/Automobilmechanikerin B Bäcker/Bäckerin Backofenbauer/Backofenbauerin Bankkaufmann/Bankkauffrau Baugeräteführer/Baugeräteführerin Baustoffprüfer/Baustoffprüferin Bauwerksabdichter/Bauwerksabdichterin Bauzeichner/Bauzeichnerin Behälter- und Apparatebauer/Behälter- und Apparatebauerin Berg- und Maschinenmann Bergmechaniker Bergvermessungstechniker/Bergvermessungstechnikerin Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin Fachrichtung Güterverkehr Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin Fachrichtung Personenverkehr Beton- und Stahlbetonbauer/Beton- und Stahlbetonbauerin Betonfertigteilbauer/Betonfertigteilbauerin Betonstein- und Terrazzohersteller/Betonstein- und Terrazzoherstellerin Binnenschiffer/Binnenschifferin Biologielaborant/Biologielaborantin Biologiemodellmacher/Biologiemodellmacherin Bogenmacher/Bogenmacherin Bohrer/Bohrerin Bootsbauer/Bootsbauerin Böttcher/Böttcherin Brauer und Mälzer/Brauerin und Mälzerin Brenner/Brennerin Brillenoptikschleifer/Brillenoptikschleiferin Brunnenbauer/Brunnenbauerin Buchbinder/Buchbinderin , 39 Buchhändler/Buchhändlerin Büchsenmacher/Büchsenmacherin Bühnenmaler und -plastiker/bühnenmalerin und -plastikerin Bürokaufmann/Bürokauffrau Bürsten- und Pinselmacher/Bürsten- und Pinselmacherin , 44 C Chemiebetriebsjungwerker/Chemiebetriebsjungwerkerin Chemielaborant/Chemielaborantin Chemielaborjungwerker/Chemielaborjungwerkerin Chemikant/Chemikantin Chirurgiemechaniker/Chirurgiemechanikerin
17 D Dachdecker/Dachdeckerin Fachrichtung Reetdachtechnik Dachdecker/Dachdeckerin Fachrichtung Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik Damenschneider/Damenschneiderin Dekorvorlagenhersteller/Dekorvorlagenherstellerin Destillateur/Destillateurin Diamantschleifer/Diamantschleiferin Drahtwarenmacher/Drahtwarenmacherin Drahtzieher/Drahtzieherin Drechsler (Elfenbeinschnitzer)/Drechslerin (Elfenbeinschnitzerin) Dreher/Dreherin Drogist/Drogistin Drucker/Druckerin , 4, 4 Seite.A E Edelmetallprüfer/Edelmetallprüferin Edelsteinfasser/Edelsteinfasserin Edelsteingraveur/Edelsteingraveurin Edelsteinschleifer/Edelsteinschleiferin Eisenbahner/Eisenbahnerin im Betriebsdienst Fachrichtung Fahrweg Eisenbahner/Eisenbahnerin im Betriebsdienst Fachrichtung Lokführer und Transport Elektroanlagenmonteur/Elektroanlagenmonteurin Elektroinstallateur/Elektroinstallateurin Elektromaschinenbauer/Elektromaschinenbauerin Elektromaschinenmonteur/Elektromaschinenmonteurin Elektromechaniker/Elektromechanikerin schriftenmaler/ schriftenmalerin Energieelektroniker/Energieelektronikerin Fachrichtung Anlagentechnik Energieelektroniker/Energieelektronikerin Fachrichtung Betriebstechnik Estrichleger/Estrichlegerin Ewerführer/Ewerführerin F Fachangestellter/Fachangestellte für Arbeitsförderung Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe Fachangestellter/Fachangestellte für Bürokommunikation Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste , 3 Fachinformatiker/Fachinformatikerin Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr Fachkraft für Fruchtsafttechnik Fachkraft für Lagerwirtschaft Fachkraft für Lebensmitteltechnik Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik Fachkraft für Süßwarentechnik Fachkraft für Veranstaltungstechnik Fachkraft für Wasserwirtschaft Fachkraft im Gastgewerbe Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie Fachverkäufer/Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk nhw Fahrzeugpolsterer/Fahrzeugpolsterin Fassadenmonteur/Fassadenmonteurin Federmacher/Federmacherin Feinmechaniker/Feinmechanikerin Fachrichtung Feingerätebau Feinmechaniker/Feinmechanikerin Fachrichtung Nähmaschineninstandhaltung Feinoptiker/Feinoptikerin Feinpolierer/Feinpoliererin Feinsattler/Feinsattlerin Feintäschner/Feintäschnerin Fernmeldeanlagenelektroniker/Fernmeldeanlagenelektronikerin Fertigungsmechaniker/Fertigungsmechanikerin
18 Seite Feuerungs- und Schornsteinbauer/Feuerungs- und Schornsteinbauerin Figurenkeramformer/Figurenkeramformerin Film- und Videoeditor/Film- und Videoeditorin Film- und Videolaborant/Film- und Videolaborantin Fischwirt/Fischwirtin Flachglasmechaniker/Flachglasmechanikerin Fleischer/Fleischerin Flexograf/Flexografin Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin Florist/Floristin Fluggerätelektroniker/Fluggerätelektronikerin Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerin Fachrichtung Fertigungstechnik Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerin Fachrichtung Instandhaltungstechnik Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerin Fachrichtung Triebwerkstechnik Forstwirt/Forstwirtin Fotograf/Fotografin Fotolaborant/Fotolaborantin Fotomedienlaborant/Fotomedienlaborantin Fräser/Fräserin Friseur/Friseurin G Galvaniseur/Galvaniseurin Gärtner/Gärtnerin Gas- und Wasserinstallateur/Gas- und Wasserinstallateurin Gebäudereiniger/Gebäudereinigerin Geigenbauer/Geigenbauerin Gerätezusammensetzer/Gerätezusammensetzerin Gerber/Gerberin Gerüstbauer/Gerüstbauerin Gießereimechaniker/Gießereimechanikerin , 46 Glas- und Kerammaler/Glas- und Kerammalerin , 94 Glas- und Porzellanmaler/Glas- und Porzellanmalerin Glasapparatebauer/Glasapparatebauerin Glasbläser/Glasbläserin Fachrichtung Glasgestaltung, Christbaumschmuck Glasbläser/Glasbläserin Fachrichtung Kunstaugen Glaser/Glaserin Glasmacher/Glasmacherin Glasveredler/Glasveredlerin , 36 Gleisbauer/Gleisbauerin Goldschmied/Goldschmiedin , 6 Graveur/Graveurin H Hafenschiffer/Hafenschifferin Handelsfachpacker/Handelsfachpackerin Handschuhmacher/Handschuhmacherin Handzuginstrumentenmacher/Handzuginstrumentenmacherin , 66 Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin Herrenschneider/Herrenschneiderin Hobler/Hoblerin Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin Holzbildhauer/Holzbildhauerin Holzblasinstrumentenmacher/Holzblasinstrumentenmacherin Holzmechaniker/Holzmechanikerin Holzspielzeugmacher/Holzspielzeugmacherin Hörgeräteakustiker/Hörgeräteakustikerin Hotelfachmann/Hotelfachfrau Hotelkaufmann/Hotelkauffrau Hut- und Mützenmacher/Hut- und Mützenmacherin
19 I Seite Industrieelektroniker/Industrieelektronikerin Fachrichtung Gerätetechnik Industrieelektroniker/Industrieelektronikerin Fachrichtung Produktionstechnik Industrie-Isolierer/Industrie-Isoliererin Industriekaufmann/Industriekauffrau Industriekeramiker/Industriekeramikerin Industriemechaniker/Industriemechanikerin Fachrichtung Betriebstechnik Industriemechaniker/Industriemechanikerin Fachrichtung Geräte- und Feinwerktechnik Industriemechaniker/Industriemechanikerin Fachrichtung Maschinen- und Systemtechnik Industriemechaniker/Industriemechanikerin Fachrichtung Produktionstechnik Informatikkaufmann/Informatikkauffrau Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker/Informations- und Telekommunikationssystem-Elektronikerin Informations- und Telekommunikationssystem-Kaufmann/Informations- und Telekommunikationssystem-Kauffrau Informationselektroniker/Informationselektronikerin Isolierfacharbeiter/Isolierfacharbeiterin A J Justizfachangestellter/Justizfachangestellte K Kabeljungwerker/Kabeljungwerkerin Kachelofen- und Luftheizungsbauer/Kachelofen- und Luftheizungsbauerin Kälteanlagenbauer/Kälteanlagenbauerin Kanalbauer/Kanalbauerin Karosserie- und Fahrzeugbauer/Karosserie- und Fahrzeugbauerin Kartograf/Kartografin Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation Kaufmann/Kauffrau für audiovisuelle Medien Kaufmann/Kauffrau für Verkehrsservice Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel Kaufmann/Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Keramiker/Keramikerin , 3 Kerammodelleinrichter/Kerammodelleinrichterin Kerammodelleur/Kerammodelleurin Klavier- und Cembalobauer/Klavier- und Cembalobauerin Klempner/Klempnerin Koch/Köchin Kommunikationselektroniker/Kommunikationselektronikerin Fachrichtung Funktechnik Kommunikationselektroniker/Kommunikationselektronikerin Fachrichtung Informationstechnik Kommunikationselektroniker/Kommunikationselektronikerin Fachrichtung Telekommunikationstechnik Konditor/Konditorin Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin Fachrichtung Ausrüstungstechnik Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin Fachrichtung Feinblechbautechnik Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin Fachrichtung Metall- und Schiffbautechnik Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin Fachrichtung Schweißtechnik Korbmacher/Korbmacherin , 45 Kraftfahrzeugelektriker/Kraftfahrzeugelektrikerin , 68 Kraftfahrzeugmechaniker/Kraftfahrzeugmechanikerin Kürschner/Kürschnerin L Lacklaborant/Lacklaborantin Landmaschinenmechaniker/Landmaschinenmechanikerin Landwirt/Landwirtin Landwirtschaftlich-technischer Laborant, Landwirtschaftlicher Laborant/ Landwirtschaftlich-technische Laborantin, Landwirtschaftliche Laborantin Leichtflugzeugbauer/Leichtflugzeugbauerin
20 Seite Leuchtröhrenglasbläser/Leuchtröhrenglasbläserin Lichtdruckretuscheur/Lichtdruckretuscheurin Luftverkehrskaufmann/Luftverkehrskauffrau M Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin Manufakturporzellanmaler/Manufakturporzellanmalerin Maschinenbaumechaniker/Maschinenbaumechanikerin Maschinenzusammensetzer/Maschinenzusammensetzerin Mathematisch-technischer Assistent/Mathematisch-technische Assistentin Maurer/Maurerin Mechatroniker/Mechatronikerin Mediengestalter Bild und Ton/Mediengestalterin Bild und Ton Mediengestalter für Digital- und Printmedien/Mediengestalterin für Digital- und Printmedien Fachrichtung Medienberatung Mediengestalter für Digital- und Printmedien/Mediengestalterin für Digital- und Printmedien Fachrichtung Mediendesign Mediengestalter für Digital- und Printmedien/Mediengestalterin für Digital- und Printmedien Fachrichtung Medienoperating Mediengestalter für Digital- und Printmedien/Mediengestalterin für Digital- und Printmedien Fachrichtung Medientechnik Metall- und Glockengießer/Metall- und Glockengießerin Fachrichtung Kunst- und Glockengusstechnik Metall- und Glockengießer/Metall- und Glockengießerin Fachrichtung Metallgusstechnik Metall- und Glockengießer/Metall- und Glockengießerin Fachrichtung Zinngusstechnik Metallbauer/Metallbauerin , 5, 53, 54, 56 Metallbildner/Metallbildnerin Fachrichtung Goldschlagtechnik Metallbildner/Metallbildnerin Fachrichtung Gürtler- und Metalldrücktechnik Metallbildner/Metallbildnerin Fachrichtung Ziseliertechnik Metallblasinstrumentenmacher/Metallblasinstrumentenmacherin Metallschleifer/Metallschleiferin Mikrotechnologe/Mikrotechnologin Milchwirtschaftlicher Laborant/Milchwirtschaftliche Laborantin Modellbauer/Modellbauerin Modellbaumechaniker/Modellbaumechanikerin Modenäher/Modenäherin Modeschneider/Modeschneiderin Modist/Modistin Molkereifachmann/Molkereifachfrau Müller/Müllerin Musikalienhändler/Musikalienhändlerin N Naturwerksteinmechaniker/Naturwerksteinmechanikerin , 9 Notarfachangestellter/Notarfachangestellte Notenstecher/Notenstecherin O Orgel- und Harmoniumbauer/Orgel- und Harmoniumbauerin , 64 Orthopädiemechaniker und Bandagist/Orthopädiemechanikerin und Bandagistin Orthopädieschuhmacher/Orthopädieschuhmacherin P Papiermacher/Papiermacherin Parkettleger/Parkettlegerin Patentanwaltsfachangestellter/Patentanwaltsfachangestellte Pelzveredler/Pelzveredlerin Pferdewirt/Pferdewirtin Pharmakant/Pharmakantin Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter/Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Physiklaborant/Physiklaborantin
21 Seite Polster- und Dekorationsnäher/Polster- und Dekorationsnäherin nhw Polsterer/Polsterin Postverkehrskaufmann/Postverkehrskauffrau Produktgestalter/Produktgestalterin Textil Prozessleitelektroniker/Prozessleitelektronikerin A R Raumausstatter/Raumausstatterin Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau Revierjäger/Revierjägerin Revolverdreher/Revolverdreherin Rohrleitungsbauer/Rohrleitungsbauerin Rolladen- und Jalousiebauer/Rolladen- und Jalousiebauerin S Sattler/Sattlerin , 78 Schauwerbegestalter/Schauwerbegestalterin Schifffahrtskaufmann/Schifffahrtskauffrau Schiffszimmerer/Schiffszimmerin Schilder- und Lichtreklamehersteller/Schilder- und Lichtreklameherstellerin Schirmmacher/Schirmmacherin Schleifer/Schleiferin Schmucktextilienhersteller/Schmucktextilienherstellerin Schneidwerkzeugmechaniker/Schneidwerkzeugmechanikerin Schornsteinfeger/Schornsteinfegerin Schriftgießer/Schriftgießerin Schriftsetzer/Schriftsetzerin Schuh- und Lederwarenstepper/Schuh- und Lederwarenstepperin Schuhfertiger/Schuhfertigerin Schuhmacher/Schuhmacherin Seegüterkontrolleur/Seegüterkontrolleurin Segelmacher/Segelmacherin Seiler/Seilerin Servicekaufmann/Servicekauffrau im Luftverkehr Siebdrucker/Siebdruckerin Silberschmied/Silberschmiedin Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Speditionskaufmann/Speditionskauffrau Spezialtiefbauer/Spezialtiefbauerin Spielzeughersteller/Spielzeugherstellerin Stahlstichpräger/Stahlstichprägerin Steindrucker/Steindruckerin Steinmetz und Steinbildhauer/Steinmetzin und Steinbildhauerin Steinmetz/Steinmetzin Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte Sticker/Stickerin Straßenbauer/Straßenbauerin , 87 Straßenwärter/Straßenwärterin Stricker/Strickerin Stuckateur/Stuckateurin T Tankwart/Tankwartin Tapisserist/Tapisseristin Täschner/Täschnerin Technischer Konfektionär/Technische Konfektionärin Technischer Zeichner/Technische Zeichnerin
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