Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 10 Wiederholung und Vertiefung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 10 Wiederholung und Vertiefung"

Transkript

1 Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 10 Wiederholung und Vertiefung

2 Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung 4. Namensrecht 5. Ehescheidung 6. Eingetragene Lebenspartnerschaft 7. Faktische Lebensgemeinschaft 8. Kindschaft 9. Intersexualität 10.Wiederholung und Vertiefung 2

3 Vorbemerkungen Klausur: , Uhr Hörsaal F Prüfungsanmeldefrist: , 12 Uhr Bitte anonym verfassen (nur Matrikel-Nr. angeben) Gesetzestexte: Schönfelder Erasmus-Studierende: Uhr, Anmeldung mit Matrikel-Nr. erforderlich! ,10-12 Uhr: Klausur Völkerrecht II Das Dekanat bittet um Rücksichtsnahme. 3

4 Fall 1: A und B sind Südafrikaner, die nach Deutschland ausgewandert sind. Sie bekommen eine Tochter T und wollen sie Radio nennen. Wie ist die Rechtslage? Anmerkung: In Südafrika wird das Personalstatut, dem auch das Namensrecht unterfällt, an das domicile angeknüpft. Nach südafrikanischem Namensrecht ist Radio ein zulässiger Vorname. Im übrigen ist davon auszugehen, dass das südafrikanische dem deutschen Recht entspricht. 4

5 Beispiel für einen Einleitungssatz: Es ist, da der Sachverhalt Berührungspunkte zu verschiedenen Rechtsordnungen aufweist, zunächst zu klären, nach welchem Recht sich die Namensführung des Kindes richtet (vgl. Art. 3 EGBGB). Nach Art. 10 Abs. 1 EGBGB untersteht die Namensführung dem Heimatrecht der betroffenen Person, hier der T. Welche Staatsangehörigkeit eine Person hat, bestimmt sich stets nach dem Recht des (potentiell) verleihenden Staates... 5

6 Lösungshinweise: I. Art. 10 Abs. 1 Heimatrecht der T Staatsangehörigkeit deutsche Staatsangehörigkeit (-), da kein Erwerbstatbestand einschlägig, südafrikanische (+), da Eltern die südafrikanische Staatsangehörigkeit haben (ius sangiunis) II. Art. 4 Abs.1 S. 1 Gesamtnormverweisung III. Südafrikanisches Kollisionsrecht domicile Deutschland IV. Art. 4 Abs. 1 S. 2 Annahme der Rückverweisung deutsches Namensrecht V. Anwendung deutschen Namensrechts Radio (wohl) nicht möglich (a.a. vertretbar) 6

7 Fall 2: Die Eheleute Herr Grunkin und Frau Peter sind Deutsche. Sie wandern nach Dänemark aus und bekommen dort eine Tochter, die personenstandsrechtlich als T Grunkin- Peter erfasst wird. Die Eltern beantragen Eintragung der Geburt im deutschen Personenstandsregister unter dem nach dänischem Recht korrekt gebildeten Nachnamen Grunkin-Peter. Wie ist die Rechtslage? Anmerkung: Das dänische Internationale Namensrecht sieht als Anknüpfungspunkt den Wohnsitz des Betroffenen vor. 7

8 Artikel 18 (ex-artikel 12 EGV) Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten. [...] Artikel 21 (ex-artikel 18 EGV) (1) Jeder Unionsbürger hat das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten. [...] 8

9 I. Staatsangehörigkeit des Kindes: Deutsch. Geburtsname in Deutschland: Art. 10 Abs. 1 deutsches Recht Grunkin ODER Peter II. Zwischenergebnis: Eintragung Grunkin-Peter nach deutschem Verständnis nicht möglich III. Aber: Geburtsname in Dänemark nach Wohnsitzanknüpfung Grunkin- Peter möglich Art. 18 AEUV Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit (-) Art. 21 AEUV Beschränkung der Freizügigkeit wenn ein Name im anderen Staat wirksam erworben und im Inland nicht anerkannt wird EuGH, C-353/06 (Grunkin-Paul) 9

10 Anknüpfungssysteme im Internationalen Namensrecht Staatsangehörigkeitsprinzip (z.b. Deutschland, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Spanien) Domizilprinzip (z.b. Finnland, Dänemark, Schweden, Schweiz) Keine Kollisionsnormen (insb. common law) Akzessorische Anknüpfung an familienrechtlichen Vorgang (z.b. Italien, Frankreich und Griechenland) Einige Staaten sehen einen einfachen renvoi vor, andere einen renvoi wie in Art. 4 Abs. 1 EGBGB, wieder andere sprechen nur Sachnormverweisungen aus. 10

11 Lösung 1: Sachrechtliche Lösung 3 NamÄndG [Wichtiger Grund] (1)Ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Problem: Rechtsunsicherheit/Vorbehalt des Gesetzes 11

12 Lösung 2: Anerkennungslösung (Grenze: EuGH, C-208/09 Sayn-Wittgenstein ) Anerkennung von Rechtslagen vs. Anerkennung durch Verweisung Problem: Kollision verschiedener Rechtslagen Problem: Rechtsfolge der Anerkennung Rechtsunsicherheit 12

13 Artikel 48 Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens Unterliegt der Name einer Person deutschem Recht, so kann sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den während eines gewöhnlichen Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen und dort in ein Personenstandsregister eingetragenen Namen wählen, sofern dies nicht mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Die Namenswahl wirkt zurück auf den Zeitpunkt der Eintragung in das Personenstandsregister des anderen Mitgliedstaats, es sei denn, die Person erklärt ausdrücklich, dass die Namenswahl nur für die Zukunft wirken soll. Die Erklärung muss öffentlich beglaubigt oder beurkundet werden. Artikel 47 Absatz 1 und 3 gilt entsprechend. 13

14 Lösung 3: Angleichung des Kollisionsrechts (Problem: unterschiedliche Verweisungstechniken oder Picon sche Blockverweisung) 14

15 Lösung: Vereinheitlichung des IPR auf EU-Ebene 15

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht Wiederholung

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht Wiederholung Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht Wiederholung Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung 4. Namensrecht 5. Ehescheidung

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 4 Namensrecht

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 4 Namensrecht Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 4 Namensrecht Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung 4. Namensrecht 5.

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 1 Einführung

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 1 Einführung Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 1 Einführung 1. Vorstellung 2. Formalia 3. Begriffsklärung Vertiefung IPR (Int l FamR) 4. Vorlesungsüberblick 5. Wiederholung Grundlagen

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht Wiederholung

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht Wiederholung Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht Wiederholung Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung 4. Namensrecht 5. Ehescheidung

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 4 Namensrecht

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 4 Namensrecht Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 4 Namensrecht Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung 4. Namensrecht 5.

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 8 Kindschaft

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 8 Kindschaft Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 8 Kindschaft Vertiefung IPR - 7 Kindschaft Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 5 Scheidung (II)

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 5 Scheidung (II) Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 5 Scheidung (II) Probeklausur: Fragen? Abschlussklausur: bitte anonym verfassen Antrag auf Vorkorrektur nicht notwendig 2 Vorlesungsüberblick

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 10 Kindschaft

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 10 Kindschaft Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 10 Kindschaft Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung 4. Namensrecht 5.

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 3 Ehewirkung

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 3 Ehewirkung Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 3 Ehewirkung Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung 4. Namensrecht 5. Ehescheidung

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 2 Eheschließung

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 2 Eheschließung Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 2 Eheschließung Vertiefung IPR - 1 Einführung Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht Vertiefung IPR Test: Wie männlich/weiblich schätzen Sie sich auf einer Skala von 1-9 ein? Ergebnis: 2 Vertiefung im Internationalen

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 5 Scheidung (II)

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 5 Scheidung (II) Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 5 Scheidung (II) Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung 4. Namensrecht

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 13 Wiederholung und Vertiefung (IV)

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 13 Wiederholung und Vertiefung (IV) Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 13 Wiederholung und Vertiefung (IV) Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 5 Ehescheidung

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 5 Ehescheidung Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 5 Ehescheidung Vorbemerkungen 27.6.2016: Vortrag zur Praxis der internationalen Kinderrückführung Bundesamt für Justiz Probeklausur:

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 12 Wiederholung und Vertiefung (III)

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 12 Wiederholung und Vertiefung (III) Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 12 Wiederholung und Vertiefung (III) Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung

Mehr

Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Landes Niedersachsen e.v. Die Grundlagen des deutschen Internationalen Privatrechts (IPR)

Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Landes Niedersachsen e.v. Die Grundlagen des deutschen Internationalen Privatrechts (IPR) Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Landes Niedersachsen e.v. Anlage 2 Kreisschulungen 2016 Die Grundlagen des deutschen Internationalen s (IPR) Glossar (Grundbegriffe und Rechtsquellen

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 6 f. Partnerschaft

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 6 f. Partnerschaft Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 6 f. Partnerschaft Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung 4. Namensrecht

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 9 Kindschaft

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 9 Kindschaft Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 9 Kindschaft Vertiefung IPR - 9 Kindschaft Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine

Mehr

Grundbegriffe Internationales Privatrecht (IPR)

Grundbegriffe Internationales Privatrecht (IPR) Grundbegriffe Internationales Privatrecht (IPR) RA Dr. Uwe Schlegel, Köln 2013 (c) RA Schlegel 1 A. Einführung 2013 (c) RA Schlegel 2 A. Einführung IPR im EGBGB geregelt Bedeutungsverlust des EGBGB durch

Mehr

Gewusst wie Art. 10 EGBGB. Landesverband des Standesbeamtinnen und Standesbeamten Schleswig-Holsteins e. V.

Gewusst wie Art. 10 EGBGB. Landesverband des Standesbeamtinnen und Standesbeamten Schleswig-Holsteins e. V. Gewusst wie Art. 10 EGBGB Landesverband des Standesbeamtinnen und Standesbeamten Schleswig- Gewusst wie Art. 10 EGBGB Fall: Ein deutscher Staatsangehöriger und eine italienische Staatsangehörige heiraten

Mehr

Die Abstammung im neuen deutschen Internationalen Privatrecht

Die Abstammung im neuen deutschen Internationalen Privatrecht Imke Schàkel Die Abstammung im neuen deutschen Internationalen Privatrecht Verlag Dr. Kova Inhaltsverzeichnis Einleitung 17 1. TeiL: Ankniipfungsgrundsatze fùr die Abstammung 20 A. Anwendungsbereich des

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 9 Intersexualität

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 9 Intersexualität Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 9 Intersexualität Vertiefung IPR Hörsaalfrage: Wie männlich/weiblich schätzen Sie sich auf einer Skala von 1-8 ein? 2 Vertiefung

Mehr

Fälle. PD Dr. Oliver Mörsdorf 1

Fälle. PD Dr. Oliver Mörsdorf 1 Fälle Fall 6: Der französische Staatsbürger Francois (F) verspricht seinem Schweizer Freund Severin (S) in einer Zürcher Beize (Kneipe) vor Zeugen eine Kiste französischen Weins aus seinem heimischen Keller.

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 6 f. Partnerschaft

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 6 f. Partnerschaft Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 6 f. Partnerschaft Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung 4. Namensrecht

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 9. Mai in der Personenstandssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 9. Mai in der Personenstandssache BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 47/17 BESCHLUSS vom 9. Mai 2018 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja EGBGB Art. 10 Abs. 3 Eine ausländische Rechtsordnung, die die Namensbestimmung

Mehr

[1] Dr. Jacoby IPR Einführung I. 1. Def. Internationales Privatrecht?

[1] Dr. Jacoby IPR Einführung I. 1. Def. Internationales Privatrecht? Test IPR [1] Dr. Jacoby IPR Einführung I. 1 Def. Internationales Privatrecht? [1] Dr. Jacoby IPR Einführung I. 1 Internationales Privatrecht I. Einführung 1. Begriff Gesamtheit der Rechtssätze, die bei

Mehr

IPR Allgemeiner Teil

IPR Allgemeiner Teil IPR Allgemeiner Teil Prof. Dr. Jan von Hein WS 2012/2013 I. Anwendbares Recht Nach Art. 10 I EGBGB unterliegt der Name einer Person dem Recht des Staates, dem sie angehört. Das Personalstatut und damit

Mehr

Internationales Privatrecht. Einheit 4: Natürliche Personen und Rechtsgeschäfte

Internationales Privatrecht. Einheit 4: Natürliche Personen und Rechtsgeschäfte Internationales Privatrecht Einheit 4: Natürliche Personen und Rechtsgeschäfte Überblick über Einheit 4 Voraussetzungen zur Teilnahme am Rechtsverkehr o Rechtsfähigkeit o Geschäftsfähigkeit o Geschlechtszugehörigkeit

Mehr

Staatsangehörigkeit im schweizerischen IPRG

Staatsangehörigkeit im schweizerischen IPRG CATHERINE WESTENBERG Staatsangehörigkeit im schweizerischen IPRG SCHULTHESS POLYGRAPHISCHER VERLAG ZÜRICH INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis I XII XXIV Vorbemerkungen

Mehr

(3) Art der Verweisung Sachnormverweisung gemäß Art. 35 I EGBGB.

(3) Art der Verweisung Sachnormverweisung gemäß Art. 35 I EGBGB. Fall 8: Flambierte Bananen 1. Teil: Anwendbares Recht I. Qualifikation - vertragliche Ansprüche - deliktische Ansprüche II. Ermittlung des anwendbaren Rechts 1) Vertragsstatut a) vorrangige Abkommen/EG-Recht

Mehr

Wiss. Ass. Ruth Janal WS 2004/05 AG Internationales Privatrecht. Fälle zum Aufwärmen

Wiss. Ass. Ruth Janal WS 2004/05 AG Internationales Privatrecht. Fälle zum Aufwärmen Fälle zum Aufwärmen Fall 1 2) ohne hinreichenden Auslandsbezug ist ein Einstieg in die IPR-Prüfung nicht erforderlich. Hier ist der einzige Auslandsbezug, dass es sich um ein französisches Auto handelt

Mehr

3 Die Unionsbürgerschaft

3 Die Unionsbürgerschaft I. Allgemeines zur Unionsbürgerschaft Eingeführt durch Vertrag von Maastricht in Art. 17 EGV, zuvor: lediglich Anerkennung von Marktbürgern Nunmehr normiert in Art. 20 ff. AEUV Im Gegensatz zu nationalen

Mehr

Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG)

Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG) Eingangsstempel des Standesamts I in Berlin Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG), den (Ort und Datum) Antragsteller / Antragstellerin (, Geburtsname, Vorname, Wohnort)

Mehr

Internationales Privatrecht I Korrekturschema für Prüfung FS 2011 (10. Juni 2011)

Internationales Privatrecht I Korrekturschema für Prüfung FS 2011 (10. Juni 2011) Internationales Privatrecht I Korrekturschema für Prüfung FS 2011 (10. Juni 2011) I. Allgemein-theoretische Fragen ad 1 Eine Verweisungsnorm ist eine Bestimmung/Norm, die nicht selbst in der Sache entscheidet,

Mehr

Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1. Allgemeine Fragen

Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1. Allgemeine Fragen Abkürzungsverzeichnis... 1. Allgemeine Fragen... 1/1 1 A. Zusätzliche Rechtsfragen bei grenzüberschreitenden Privatrechtsfällen... 1/1 1 B. Rechtsquellenübersicht... 1/13 6 1. Nationale Quellen... 1/13

Mehr

Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG)

Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG) Eingangsstempel des Standesamtes Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG) Hinweis über die Zuständigkeit Zuständig für die Beurkundung der Geburt ist das Standesamt, in

Mehr

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER Europäisches Parlament 2014-2019 Petitionsausschuss 30.5.2016 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition Nr. 0587/2013, eingereicht von Winnie Sophie Füchtbauer, deutscher Staatsangehörigkeit, zur möglichen

Mehr

Teilstoffplan. für die. Arbeitsgemeinschaft 4.6. (Teilbereich: Internationales Recht) (überarbeitet Oktober 2017)

Teilstoffplan. für die. Arbeitsgemeinschaft 4.6. (Teilbereich: Internationales Recht) (überarbeitet Oktober 2017) Teilstoffplan für die Arbeitsgemeinschaft 4.6 (Teilbereich: Internationales Recht) (überarbeitet Oktober 2017) 1 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung Seite 3 Teilgebiet: Internationales Privatrecht, Internationales

Mehr

Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG)

Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG) Eingangsstempel des Standesamtes Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG) Hinweis über die Zuständigkeit Zuständig für die Beurkundung der Geburt ist das Standesamt, in

Mehr

Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG)

Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG) Mutter / 1. Elternteil Eingangsstempel des Standesamtes Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG) Hinweis über die Zuständigkeit Zuständig für die Beurkundung der Geburt

Mehr

JURISTISCHE SCHRIFTENREIHE BAND 86

JURISTISCHE SCHRIFTENREIHE BAND 86 JURISTISCHE SCHRIFTENREIHE BAND 86 DAS AUSLANDERWAHLRECHT EIN EUROPÄISCHES GEBOT Eine rechtsdogmatische, rechtsvergleichende und rechtspolitische Analyse zur Umsetzung der Kommunalwahlrichtlinie der EU

Mehr

Werkstattbericht Nr. 10/2001. Werkstattbericht. Werkstattbericht

Werkstattbericht Nr. 10/2001. Werkstattbericht. Werkstattbericht Werkstattbericht Nr. 10/2001 Werkstattbericht Werkstattbericht Werkstattbericht Nr. 10/2001 Werkstattbericht Nr. 10/2001 Werkstattbericht Nr. 10/2001 Ausländische Beschäftigte in den EU-Staaten nach Nationalität

Mehr

Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht

Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht Sommersemester 2016 1 1 Gegenstand der Vorlesung Wiederholung 2 7 Dienstleistungsfreiheit Dienstleistungsfreiheit Art. 56 ff. AEUV (1) Die Beschränkungen des freien

Mehr

Internationales Privatrecht. Univ.-Prof. Dr. Helmut Ofner Folien erste Einheit

Internationales Privatrecht. Univ.-Prof. Dr. Helmut Ofner Folien erste Einheit Internationales Privatrecht Univ.-Prof. Dr. Helmut Ofner Folien erste Einheit Allgemeiner Teil Allgemeiner Teil IPR Übersicht IPR - Begriff Rechtsquellen Verweisung Kollisionsnorm Qualifikation Verweisungsgrenze

Mehr

Beitrittserklärung zur Anmeldung der Eheschließung ( 10 Abs.1 PStV, 133 DA)

Beitrittserklärung zur Anmeldung der Eheschließung ( 10 Abs.1 PStV, 133 DA) Zutreffendes bitte ankreuzen X Beitrittserklärung zur Anmeldung der schließung ( 10 Abs.1 PStV, 133 DA) Die nachstehenden Angaben sind zur Anmeldung der schließung notwendig. Füllen Sie diesen Vordruck

Mehr

INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.

INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. Stand: 29. Mai 2015 Genaue Infos zu den Freiwilligen-Diensten

Mehr

Namensänderungen im internationalen Vergleich

Namensänderungen im internationalen Vergleich Namensänderungen im internationalen Vergleich 1 Inhalt I. Abgrenzung II. Behördliche Namensänderung III. Änderungsmöglichkeiten IV. Gründe für Namensänderung V. Verweigerung VI. Entscheide ausländischer

Mehr

Verfassungsprinzipien. Freiheit und Gleichheit

Verfassungsprinzipien. Freiheit und Gleichheit Verfassungsprinzipien Freiheit und Gleichheit Unsicherheiten über das Kollektivsubjekt - Wiederholung - Unionsvolk Problem des Volksbegriff und zirkuläre Argumente Völker der Mitgliedstaaten Problem, die

Mehr

(b) Kritik der Gegner (3) Art. 25 EGBGB a.f (a) Begründung der Befürworter (b) Kritik der Gegner (4) Stellungnahme ee.

(b) Kritik der Gegner (3) Art. 25 EGBGB a.f (a) Begründung der Befürworter (b) Kritik der Gegner (4) Stellungnahme ee. Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Einführung... 15 A. Einleitung... 15 I. Ausgangslage und Zielsetzung... 16 II. Gang der Untersuchung... 22 B. Erbfall und Zuständigkeit im Erbscheinsverfahren im internationalen

Mehr

Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege. - HR Nord - Hildesheim S T U D I E N P L A N. Internationales Privatrecht (IPR)

Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege. - HR Nord - Hildesheim S T U D I E N P L A N. Internationales Privatrecht (IPR) Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege - HR Nord - Hildesheim S T U D I E N P L A N Internationales Privatrecht (IPR) Stand: Dezember 2010 - 2 - A Art und Umfang der Lehrveranstaltung Hauptstudium II

Mehr

MARKTDATEN. Schuhe in Europa EU 15 JAHRGANG 2011

MARKTDATEN. Schuhe in Europa EU 15 JAHRGANG 2011 MARKTDATEN Schuhe in Europa EU 15 JAHRGANG 2011 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Übersichtsverzeichnis Seite I V Editorial/Methodik 1 Schuhmarkt Europa EU 15 Länder im Überblick 3 1 Belgien 6 2 Dänemark

Mehr

Unionsbürgerinnen und. Unionsbürger und

Unionsbürgerinnen und. Unionsbürger und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Zugang zu sozialen Leistungen nach dem SGB II und SGB XII Referat von Rechtsanwältin Kleta Grießhaber 10. März 2015 Gliederung A. Das Aufenthaltsrecht der Unionsbürger

Mehr

EGBGB Art. 15; GBO 33 Kasachstan: Ehegüterrecht, Erwerb einer Immobilie in Deutschland zu Alleineigentum eines kasachischen Ehegatten. I.

EGBGB Art. 15; GBO 33 Kasachstan: Ehegüterrecht, Erwerb einer Immobilie in Deutschland zu Alleineigentum eines kasachischen Ehegatten. I. DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstituts Dokumentnummer: 14301# letzte Aktualisierung: 15. Januar 2008 EGBGB Art. 15; GBO 33 Kasachstan: Ehegüterrecht, Erwerb

Mehr

Inhalt. I. Einleitung 9. II. Klausurtechnik 11. III. Prüfungsschema 14. A. Allgemeiner Teil 17. I. Warum ein AT? 17. II. Was ist eine Kollision?

Inhalt. I. Einleitung 9. II. Klausurtechnik 11. III. Prüfungsschema 14. A. Allgemeiner Teil 17. I. Warum ein AT? 17. II. Was ist eine Kollision? Inhalt Einführung I. Einleitung 9 II. Klausurtechnik 11 III. Prüfungsschema 14 A. Allgemeiner Teil 17 I. Warum ein AT? 17 II. Was ist eine Kollision? 17 III. Anknüpfung 20 1. Normaufbau 20 2. Anknüpfungsarten

Mehr

Internationales Privatrecht. Einheit 2: Mechanik des Kollisionsrechts

Internationales Privatrecht. Einheit 2: Mechanik des Kollisionsrechts Internationales Privatrecht Einheit 2: Mechanik des Kollisionsrechts Überblick über Einheit 2 Tatbestand einer Kollisionsnorm o Anknüpfungsgegenstand o Qualifikation o Anknüpfungsmoment Rechtsfolge einer

Mehr

III. Die güterrechtliche Auseinandersetzung

III. Die güterrechtliche Auseinandersetzung III. Die güterrechtliche Auseinandersetzung 1. Die Regelung in Art. 15 EGBGB a) Anknüpfung kraft Gesetzes Nach Art. 15 I EGBGB unterliegen die güterrechtlichen Wirkungen der Ehe grundsätzlich, d.h. wenn

Mehr

I. Sachverhalt. II. Frage. III. Zur Rechtslage. 1. Das auf die Vaterschaftsanerkennung anwendbare Recht

I. Sachverhalt. II. Frage. III. Zur Rechtslage. 1. Das auf die Vaterschaftsanerkennung anwendbare Recht DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstituts Dokumentnummer: 1483# letzte Aktualisierung: 31. August 2001 EGBGB Art. 19; BGB 1594 Italien; Vaterschaftsanerkennung

Mehr

Gutachten. I. Zum Sachverhalt. II. Fragestellung

Gutachten. I. Zum Sachverhalt. II. Fragestellung DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1457# letzte Aktualisierung: 11. Dezember 1998 Gutachten Erb- und Pflichtteilsverzicht bei deutsch-russischem

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Handwerkskammer des Saarlandes Fachstellung für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen und Leistungen Hohenzollernstraße 47-49 66117 Saarbrücken Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise:

Mehr

Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung

Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung Eingangsstempel des Standesamtes Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister ( 34 PStG) Hinweis über die Zuständigkeit Zuständig für die Beurkundung der Eheschließung ist das Standesamt,

Mehr

Wiss. Ass. Ruth Janal WS 2004/05 AG Internationales Privatrecht

Wiss. Ass. Ruth Janal WS 2004/05 AG Internationales Privatrecht Fall 5 Ausgangsfall A. Zulässigkeit (vgl. hierzu ausführlicher Fall 3) I. Internationale Zuständigkeit 1. Supranationales Recht a) EuGVO (-) wg. Art. 1 II lit. a EuGVO b) EheVO-II (-) wg. Art. 72 EheVO-II

Mehr

I. Sachverhalt. II. Fragen

I. Sachverhalt. II. Fragen DNotI Deutsches Notarinstitut Gutachten-Abruf-Dienst Gutachten des Deutschen Notarinstituts Abruf-Nr.: 101829# letzte Aktualisierung: 31. März 2010 EGBGB Art. 14, 15 Sowjetunion/Russland: Spätaussiedlerin,

Mehr

(aufgehoben) Hessisches Gesetz zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspa... (LPartG-ZVerfG)

(aufgehoben) Hessisches Gesetz zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspa... (LPartG-ZVerfG) 1 von 6 24.12.2008 19:45 aufgehoben; vgl. GVBl. 2008 I S. 964 Hessisches Gesetz zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG-ZVerfG) Vom 25. August 2001

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Handwerkstraße 5 07545 Gera Postfach 1251, 07502 Gera Telefon: 0365 / 82 25-0 Telefax: 0365 / 82 25-199 Internet: www.hwk-gera.de E-Mail: info@hwk-gera.de Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung (wird

Mehr

Erik Sommer Der Einfluss der Freizügigkeit auf Namen und Status von Unionsbürgern Zu den Auswirkungen des Gemeinschaftsrechts auf hinkende

Erik Sommer Der Einfluss der Freizügigkeit auf Namen und Status von Unionsbürgern Zu den Auswirkungen des Gemeinschaftsrechts auf hinkende Erik Sommer Der Einfluss der Freizügigkeit auf Namen und Status von Unionsbürgern Zu den Auswirkungen des Gemeinschaftsrechts auf hinkende Rechtslagen im Internationalen Familien- und Namensrecht Studien

Mehr

Merkblatt. zum Scheidungsrecht

Merkblatt. zum Scheidungsrecht Tel. +421-(0)2-59204400 Fax +421-(0)2-54431480 rk-1@pres.diplo.de Stand: November 2016 Merkblatt zum Scheidungsrecht 1. Auf Scheidungen anwendbares Recht Am 21.06.2012 ist eine EU-Verordnung ( Rom III

Mehr

Inhaltsübersicht XIII. Bearbeiter. Aus dem Vorwort zur 6. Auflage. Arbeitshinweise. AbkQrzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis

Inhaltsübersicht XIII. Bearbeiter. Aus dem Vorwort zur 6. Auflage. Arbeitshinweise. AbkQrzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis Inhaltsübersicht Bearbeiter Vorwort Aus dem Vorwort zur 6. Auflage Arbeitshinweise AbkQrzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V VII IX XI XXI XXIX I.Teil. Grundlagen des Internationalen Privatrechts 1

Mehr

EGBGB Art. 22; Haager Minderjährigenschutzabkommen Russland: Minderjährigenadoption durch den deutschen Stiefvater

EGBGB Art. 22; Haager Minderjährigenschutzabkommen Russland: Minderjährigenadoption durch den deutschen Stiefvater DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 14185 letzte Aktualisierung: 30.11.2004 EGBGB Art. 22; Haager Minderjährigenschutzabkommen Russland: Minderjährigenadoption durch den deutschen Stiefvater

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Bildungsabschlüsse

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Bildungsabschlüsse Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Bildungsabschlüsse Aktenzeichen: Hinweise: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) für die

Mehr

EGBGB Art. 22, 23; FGG 43b; AdoptWirkG 5 Kroatien: Minderjährigenadoption durch in Deutschland lebendes kroatisches Ehepaar. I. Sachverhalt. II.

EGBGB Art. 22, 23; FGG 43b; AdoptWirkG 5 Kroatien: Minderjährigenadoption durch in Deutschland lebendes kroatisches Ehepaar. I. Sachverhalt. II. DNotI Deutsches Notarinstitut Fax-Abruf-Dienst Gutachten des Deutschen Notarinstituts Dokumentnummer: 14321# letzte Aktualisierung: 4. September 2008 EGBGB Art. 22, 23; FGG 43b; AdoptWirkG 5 Kroatien:

Mehr

Internationales Privatrecht. Einheit 8: Familienrecht I Ehe und Lebenspartnerschaft

Internationales Privatrecht. Einheit 8: Familienrecht I Ehe und Lebenspartnerschaft Internationales Privatrecht Einheit 8: Familienrecht I Ehe und Lebenspartnerschaft Überblick über Einheit 8 Eingehung von Ehe und Lebenspartnerschaft Güterstand Trennung Scheidung Unterhalt Martin Fries

Mehr

Fallbesprechung zum Europarecht

Fallbesprechung zum Europarecht Daniel Engel Fallbesprechung zum Europarecht Fall 10 Lösung Fall 10a: Obersatz: Die Klage des P hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. # 2 A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs,

Mehr

Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung ( 28 PStV)

Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung ( 28 PStV) Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung ( 28 PStV) Angaben zur Person Familienname, ggf. Geburtsname Vorname(n) Religionszugehörigkeit Mit der Eintragung in die Eheurkunde einverstanden? Staatsangehörigkeit

Mehr

Festschrift für Ulrich Spellenberg

Festschrift für Ulrich Spellenberg Festschrift für Ulrich Spellenberg zum 70. Geburtstag Bearbeitet von Jörn Bernreuther, Robert Freitag, Stefan Leible, Harald Sippel, Ulrike Wanitzek 1. Auflage 2010. Buch. 800 S. Hardcover ISBN 978 3 86653

Mehr

Fall Nr. 21: Bruno, der Bär

Fall Nr. 21: Bruno, der Bär Fall Nr. 21: Bruno, der Bär Im bayerisch-österreichischen Grenzgebiet zieht seit einigen Wochen ein Braunbär umher und hat bereits einige Schafe gerissen. Als er zum Abschuss freigegeben wird, beschließt

Mehr

Musterlösung Klausur Europäisches Privatrecht II 25. Juni Aufgabe A (Prof. Dr. Heiss)

Musterlösung Klausur Europäisches Privatrecht II 25. Juni Aufgabe A (Prof. Dr. Heiss) Musterlösung Klausur Europäisches Privatrecht II 25. Juni 2012 Prof. Dr. Helmut Heiss Prof. Dr. Dominique Jakob Prof. Dr. Andreas Kellerhals Prof. Dr. Anton K. Schnyder Aufgabe A (Prof. Dr. Heiss) 1. Stellung

Mehr

Eheschließungen und Scheidungen (Teil 1)

Eheschließungen und Scheidungen (Teil 1) Eheschließungen und Scheidungen (Teil 1) Je 1.000 Personen, ausgewählte europäische Staaten, Mittelwert 2000 bis 2009 Scheidungen ** Eheschließungen * 2,0 Zypern 9,6 1,3 Türkei 8,5 0,7 Mazedonien, ehem.

Mehr

XI. Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom (Haager Unterhaltsprotokoll) 1

XI. Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom (Haager Unterhaltsprotokoll) 1 XI. Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 23.11.2007 (Haager Unterhaltsprotokoll) 1 Die Unterzeichnerstaaten dieses Protokolls, in dem Wunsch, gemeinsame Bestimmungen über das

Mehr

Internationales Privatrecht

Internationales Privatrecht Jurakompakt Internationales Privatrecht Bearbeitet von Prof. Dr. Gerhard Ring, Prof. Dr. Line Olsen-Ring 2. Auflage 2017. Buch. XVIII, 170 S. Kartoniert Format (B x L): 11,8 x 18,0 cm Ring/Olsen-Ring Internationales

Mehr

IPR Familien- und Erbrecht (mit AT) IPR Erbrecht

IPR Familien- und Erbrecht (mit AT) IPR Erbrecht IPR Familien- und Erbrecht (mit AT) IPR Erbrecht WissMit. Alexander Metzing A. Materielles Erbstatut I. Einführung Rechtsordnung, welcher die Rechtsnachfolge von Todes wegen unterliegt regelt alle mit

Mehr

Zuständigkeitsregelungen für die Bearbeitung von personenstandsrechtlichen Auslandsvorgängen deutscher Staatsangehöriger ab

Zuständigkeitsregelungen für die Bearbeitung von personenstandsrechtlichen Auslandsvorgängen deutscher Staatsangehöriger ab Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Stand: Oktober 2017 Zuständigkeitsregelungen für die Bearbeitung von personenstandsrechtlichen Auslandsvorgängen deutscher Staatsangehöriger ab 01.11.2017

Mehr

Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht

Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht Dänemark Spanien Italien Polen Jänner 3,81 3,64 3,74 3,86 3,88 4,02 4,60 4,01 4,57 3,01 3,40 Februar 3,83

Mehr

Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht

Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht Dänemark Spanien Italien Polen Jänner 3,64 3,74 3,51 3,88 4,02 3,94 4,01 4,57 4,83 3,40 3,08 Februar 3,63

Mehr

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, L 367/16 23.12.2014 LEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 1378/2014 R KOMMISSION vom 17. Oktober 2014 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 20. Februar in der Personenstandssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 20. Februar in der Personenstandssache BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 130/16 BESCHLUSS vom 20. Februar 2019 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja EGBGB Art. 48; AEUV Art. 21 a) Art. 48 Satz 1 EGBGB ermöglicht grundsätzlich

Mehr

EGBGB Art. 14, 15, 17, 18 Serbien (und Montenegro): Ehevertrag eines deutsch-serbischen Ehepaares. Sachverhalt. Fragen

EGBGB Art. 14, 15, 17, 18 Serbien (und Montenegro): Ehevertrag eines deutsch-serbischen Ehepaares. Sachverhalt. Fragen DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 14216 letzte Aktualisierung: 22.02.2006 EGBGB Art. 14, 15, 17, 18 Serbien (und Montenegro): Ehevertrag eines deutsch-serbischen Ehepaares Sachverhalt

Mehr

Der Auskunftsanspruch im internationalen Unterhaltsrecht

Der Auskunftsanspruch im internationalen Unterhaltsrecht Band 3 Gabriele Mingers Der Auskunftsanspruch im internationalen Unterhaltsrecht üeclatj füc Stßnöescmtsrocfen Frankfurt am Main Berlin INHALTSVERZEICHNIS LITERATURVERZEICHNIS - ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS XVETJ

Mehr

Bürger der Europäische Union

Bürger der Europäische Union Eurobarometer-Umfrage, Angaben in Prozent der Bevölkerung, EU-Mitgliedstaaten, Frühjahr 2011 Eurobarometer-Frage: Fühlen Sie sich als Bürger der Europäischen Union? Gesamt Ja = 61 bis 69% Europäische Union

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Handwerkskammer Aachen Sandkaulbach 17 21 52062 Aachen www.hwk-aachen.de Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten

Mehr

Grenzüberschreitendes Erbrecht: Neuerungen durch die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) Dr. Mario Leitzen Notar in Rheinbach

Grenzüberschreitendes Erbrecht: Neuerungen durch die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) Dr. Mario Leitzen Notar in Rheinbach Grenzüberschreitendes Erbrecht: Neuerungen durch die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) Dr. Mario Leitzen Notar in Rheinbach Das Problem: Welches Erbrecht ist anwendbar?... wenn ein Deutscher mit

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten Felder können Sie freiwillig ausfüllen sie ermöglichen eine schnellere

Mehr

Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO)

Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) Prof. Dr. Christopher Keim, Notar, Bingen, Honorarprofessor an der Johannes-Gutenberg- Universität, Mainz Inhalte: Neues Erbkollisionsrecht

Mehr

Inhalt. A. Internationales Familien- und Erbrecht Fall 1: Die Handschuhehe 10 Anknüpfung Qualifikation Ehe- oder Formstatut

Inhalt. A. Internationales Familien- und Erbrecht Fall 1: Die Handschuhehe 10 Anknüpfung Qualifikation Ehe- oder Formstatut Inhalt Einführung Vorwort 6 Zur Arbeit mit diesem Skript 7 Prüfungsschema IPR 8 Standardfälle IPR A. Internationales Familien- und Erbrecht Fall 1: Die Handschuhehe 10 Anknüpfung Qualifikation Ehe- oder

Mehr