Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Registrierung von Internetdomains auf InternetdomainStore.de
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- Walther Salzmann
- vor 8 Jahren
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Registrierung von Internetdomains auf InternetdomainStore.de Der Online-Shop InternetdomainStore.de wird von der Innotarget AG & Co.KG ("InternetdomainStore") betrieben. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten insbesondere für Nutzer, die über InternetdomainStore.de eine Internetdomain registrieren ("Kunden"). 1. Allgemeines, Rechtsverhältnisse 1.1. Top-Level-Domains ("TLDs") werden von unterschiedlichen Organisationen ( "Vergabestellen") verwaltet. Zu diesen TLDs können Kunden je nach Verfügbarkeit Internetdomains ("Internetdomain") registrieren. Für jede der unterschiedlichen TLDs bestehen eigene Registrierungsbedingungen und Richtlinien ("Vergabebedingungen"). Dementsprechend gelten ergänzend die jeweils für die zu registrierende Internetdomain die maßgeblichen TLD- Bedingungen. Soweit die Vergabebedingungen in Widerspruch zu den vorliegenden AGB stehen, haben die jeweiligen Vergabebedingungen Vorrang vor den AGB Im Auftrag des Kunden beantragt der InternetdomainStore die Registrierung der vom Kunden gewünschten Internetdomain(s) über einen akkreditierten Registrar bei der jeweiligen Vergabestelle und ist somit als Vermittler tätig. Hierbei gelten die auf dargestellten Preisangaben für Internetdomains Der InternetdomainStore kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer vom InternetdomainStore gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Der InternetdomainStore weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht Der Kunde versichert und steht dafür ein, dass seine Angaben vollständig und richtig sind Der Kunde überprüft vor der Beantragung einer Internetdomain, dass diese keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung ergeben haben. 2. Widerrufbelehrung Aufgrund der Beschaffenheit von Internetdomains und der nach Beantragung unverzüglichen Registrierung derselben entsprechend der Angaben des Kunden gilt ein Widerrufrecht ausdrücklich als ausgeschlossen. 3. Bestellablauf, Registrierung, Zahlungsbedingungen 3.1. Der InternetdomainStore wird nach Beauftragung durch den Kunden die Beantragung der gewünschten Domain(s) bei der jeweils zuständigen Vergabestelle veranlassen. Der InternetdomainStore kann nach eigenem Ermessen die Aktivierung einer Internetdomain-Bestellung erst nach Zahlung der für die maßgebliche Registrierung vereinbarten Preise vornehmen oder dem Kunden die Möglichkeit zum Zahlungsaufschub durch Rechnungslegung mit Zahlungsfrist einräumen. Ein Zahlungsaufschub gilt nur als vereinbart, wenn dies schriftlich erfolgte. Als Schriftform gilt auch eine dementsprechende Darlegung auf den Websites von InternetdomainStore.de. Der InternetdomainStore übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden beantragte Internetdomain zugeteilt wird und/oder die zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat. Die Auskunft des InternetdomainStore darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch den InternetdomainStore aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung des InternetdomainStores. Erst mit der Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung in der Datenbank der Vergabestelle ist die Internetdomain dem Kunden zugeteilt Bei der jeweiligen Registrierungsgebühr einer Internetdomain handelt es sich um Nutzungsentgelte für die Dauer von jeweils zwölf Monaten.
2 3.3. Unmittelbar nach der Registrierung einer Internetdomain erhält der Kunde an die von ihm angegebene und durch ihn verifizierte -Adresse des Kunden-Account eine Rechnung im PDF-Format. Der Kunde ist grundsätzlich und ausdrücklich damit einverstanden, dass die Rechnungslegung des InternetdomainStores ausschließlich elektronisch per erfolgt. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnung(en) ab Zugang sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig sowie via PayPal durchzuführen. Nach Ablauf von jeweils zwölf Monaten wird ein erneutes Nutzungsentgelt für die Internetdomain fällig, sofern der Kunde nicht fristgemäß seinen Vertrag mit dem InternetdomainStore gekündigt hat. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend auch für das erneute Nutzungsentgelt Bei erfolgreicher Registrierung wird der Kunde bei der jeweiligen Vergabestelle als Domaininhaber und ggf. als administrativer Ansprechpartner eingetragen. Hierfür ist der Kunde insbesondere verpflichtet, die zur Registrierung einer Internetdomain notwendigen Angaben richtig und vollständig vorzunehmen. Hierzu zählen die Angaben über den Domaininhaber ( Registrant ) und den administrativen Ansprechpartner ( Admin-c bzw. "Administrative Contact"). Unabhängig von den Vergabebedingungen umfassen die jeweils zu machenden Angaben den Vor- und Nachnamen, eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder anonyme Adresse) sowie -Adresse, Telefon- und Faxnummer. Der Kunde hat bei Änderungen seiner Angaben diese unverzüglich über sein Kundenmenü oder durch Mitteilung an den InternetdomainStore per Post, Telefax oder E- Mail zu aktualisieren. Unter den Angaben des technischen Ansprechpartners ( Tech-c bzw. "Technical Contact") wird im Rahmen des Bestellablaufs automatisch die Innotarget AG & Co. KG als Betreiber des InternetdomainStore.de eingetragen. Der InternetdomainStore ist wahlweise und nach Möglichkeit berechtigt als -Adresse des Admin-c- Kontaktes eine -Adresse des InternetdomainStores einzutragen. Die Rechte des Kunden werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Der Kunde stimmt dieser Verfahrensweise ausdrücklich zu Der Kunde stimmt automatisch mit der Beauftragung der Registrierung der Internetdomain ausdrückliche zu, dass die in vorstehend Ziffer 4 genannten personenbezogene Daten in Verbindung mit der Internetdomain in den WHOIS Datenbanken und/oder vergleichbaren Einrichtungen der Vergabestellen öffentlich zugänglich gespeichert werden Eine Änderung der beantragten Internetdomain nach der Beantragung der Registrierung bei der jeweiligen Vergabestelle ist ausgeschlossen. Möglich ist dann lediglich eine Kündigung der bestehenden Internetdomain und ggf. Neubeantragung einer anderen gewünschten Internetdomain. Ist eine beantragte Internetdomain bis zur Weiterleitung des Antrags an die Vergabestelle bereits anderweitig vergeben worden, kann der Kunde einen anderen Domainnamen wählen. Das gleiche gilt, wenn bei einem Providerwechsel der bisherige Provider den Providerwechsel ablehnt. Soweit einzelne Internetdomains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatz-Internetdomain Der InternetdomainStore darf unter einer vom Kunden registrierten Internetdomain auf eine gestaltete (Platzhalter-)Webseite verlinken, solange der Kunde selbst noch keine Inhalte hinterlegt hat. 4. Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung 4.1. Der Vertrag zwischen Kunde und dem InternetdomainStore beginnt mit der Beauftragung zur Registrierung einer Internetdomain und wird auf unbestimmte Laufzeit geschlossen mit einer Mindestvertragsdauer von zwölf Monaten. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Ende einer jeweiligen Abrechnungsperiode von jeder Vertragspartei gekündigt werden. Die Laufzeit wird dann nach Ablauf der jeweiligen Abrechnungsperiode nicht verlängert Der Kunde bevollmächtigt den InternetdomainStore für die Dauer des Vertrages widerruflich, alle für die Internetdomainregistrierung und Verwaltung notwendigen Erklärungen gegenüber den nationalen und internationalen Vergabestellen, Organisationen zur Verwaltung und Registrierung von Domains abzugeben. Der Kunde verpflichtet sich, auf Anforderung dem InternetdomainStore eine entsprechend separate Vollmacht auszustellen Der Vertrag ist vom Kunden auch ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit und ohne das Einhalten von Kündigungsfristen kündbar, etwa um eine Internetdomain auf einen anderen Inhaber und/oder Provider zu übertragen. Im Falle einer solchen ordentlichen aber fristlosen Kündigung bleibt jedoch der Entgeltanspruch des InternetdomainStores für Internetdomain-Registrierungen für die vereinbarte Abrechnungslaufzeit in vollem Umfang bestehen. Eine Rückerstattung bereits entrichteter Entgelte erfolgt nicht, auch nicht anteilig. Gleiches gilt für bereits entrichtete Entgelte für eine bereits in Kraft getretenen Folgeperiode.
3 Darüber hinaus bleibt der Kunde für die zum Kündigungszeitpunkt bereits fällig gewordenen oder noch fällig werdenden Entgelte weiter vollumfänglich leistungspflichtig Kündigt der InternetdomainStore ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Ende einer jeweiligen Abrechnungsperiode das Vertragsverhältnis, ist dies nur gegen Erstattung des bereits vom Kunden gezahlten Registrierungsentgeltes der laufenden Periode sowie unter Verzicht auf das möglicherweise bereits für eine weitere Periode fällig gewordene Entgeltes möglich Das Recht zur - erforderlichenfalls auch fristlosen - außerordentlichen Vertragskündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund sind insbesondere anzusehen: nachhaltige und grobe Verletzung vertraglicher Pflichten, gerichtlich - auch schiedsgerichtlich nach UDRP - festgestellter Verstoß des Internetdomain-Namens gegen Rechte Dritter und/oder gegen Straf- und/oder Bußgeldvorschriften und/oder sonstige gesetzliche Regelungen. Zudem ist der InternetdomainStore berechtigt das Vertragsverhältnis fristlos und außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde mit der Zahlung der vereinbarten Nutzungsentgelte in Verzug geraten ist. Der InternetdomainStore ist ebenfalls zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt oder das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wird. Sofern der InternetdomainStore das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund wirksam außerordentlich kündigt, erlöschen sämtliche Rechte des Kunden aus der Vergabe und der InternetdomainStore ist insbesondere berechtigt, die Internetdomain umgehend freizugeben Mit Ausnahme der Regelung in den Fällen einer außerordentlichen Vertragskündigung ist der InternetdomainStore zur Freigabe der Internetdomain des Kunden berechtigt, wenn der Kunde nicht spätestens drei Wochen nach der Wirksamkeit der Vertragsbeendigung mit der Internetdomain zu einem anderen Provider umzieht. Spätestens nach Ablauf der vorgenannten Frist erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Internetdomain-Registrierung Entsprechend der in Ziff 4.1 bis 4.7 geregelten Fälle ist der InternetdomainStore zur jeweiligen Freigabe von Internetdomains des Kunden berechtigt. In solchen Fällen sowie dann, wenn der Kunde selbst ausdrücklich eine Freigabe seiner Internetdomain(s)beantragt, erlöschen sämtliche Rechte des Kunden aus der Vergabe mit der Freigabe Alle Erklärungen des Kunden betreffend Internetdomains bedürfen der Schriftform, dazu zählen insbesondere die Kündigung einer Internetdomain, Providerwechsel sowie Löschung einer Internetdomain. Als Schriftform gilt auch das Ausfüllen des dementsprechenden Online-Formulars auf 5. Mitteilungspflicht des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, dem InternetdomainStore unverzüglich in Schriftform per Einschreiben anzuzeigen, wenn er aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die Rechte an einer für ihn registrierten Internetdomain verliert bzw. verloren hat. 6. Providerwechsel 6.1. Bei allen über den InternetdomainStore registrierten Internetdomains kann der Kunde unter Einhaltung der Regelungen dieser AGB und den Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle diese kündigen oder zu einem anderen Provider umziehen, sofern dieser die entsprechende Top-Level-Domain anbietet sowie den Providerwechsel nach den erforderlichen Gegebenheiten und technischen Anforderungen unterstützt Kann der InternetdomainStore dem Providerwechsel (KK-Antrag) des neuen Providers des Kunden nicht rechtzeitig stattgeben, weil der Providerwechsel durch den neuen Provider oder den Kunden zu spät veranlasst wurde oder die für die Zustimmung notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist der InternetdomainStore ausdrücklich dazu berechtigt, die gekündigte Domain zum Kündigungstermin bei der jeweiligen Vergabestelle löschen zu lassen ( CLOSE ). Der InternetdomainStore behält sich vor, sogenannten KK-Anträgen erst statt zu geben, wenn sämtliche gegenüber dem Kunden bestehenden unbestrittenen offenen Forderungen des InternetdomainStores beglichen sind.
4 7. Haftung 7.1. Der InternetdomainStore ist nicht verpflichtet, die vom Kunden jeweils beantragte Internetdomain und/oder ihre Verwendung auf die Verletzung von gesetzlichen Regelungen und/oder von Rechten Dritter zu prüfen oder zu überwachen. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Internetdomain und/oder ihre Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Markennamen, Firmen- und Namensrechte sowie den gewerblichen Rechtsschutz. Zudem versichert der Kunde, dass die jeweils beantragte Internetdomain und/oder ihre Verwendung weder Straf- und/oder Bußgeldvorschriften verletzt noch gegen sonstige gesetzliche Regelungen verstößt Der InternetdomainStore übernimmt keine Haftung dafür, wenn Weiterleitungen, die der Kunde für seine Internetdomain setzt, selbst oder die Inhalte an den Zielorten einer Weiterleitung gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter und/oder die guten Sitten verstoßen Von etwaigen Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung eines Internetdomain-Namens durch den Kunden bzw. mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde den InternetdomainStore sowie die sonstigen im Rahmen des Registrierungsprozesses eingeschalteten Personen vollumfänglich frei. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die der InternetdomainStore zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen deutscher Behörden oder vollstreckbaren Entscheidungen deutscher oder international zuständiger Gerichten nachzukommen Die vom InternetdomainStore erbrachten Leistungen werden grundsätzlich unter Haftungsbegrenzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit getätigt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (sog. "Kardinalpflichten") beschränkt. Im Falle entgeltlicher Leistungen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den Betrag des vom Kunden zu entrichtenden Entgelts für eine jeweilige Leistung bzw. Leistungsperiode begrenzt. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der InternetdomainStore haftet ferner nicht für Störungen und Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereiches, insbesondere außerhalb des physikalischen Netzes und der Datenbanken des InternetdomainStores liegen, es sei denn, diese Ausfälle sind dort durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vom InternetdomainStore verursacht worden. Hinsichtlich unbefugter Zugriffe auf die Server und Datenbanken ist die Haftung des InternetdomainStores generell auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt Des weiteren erklärt sich der Kunde mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, der nach einem nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (im folgenden UDRP genannt) getroffenen Entscheidung eines von der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers - eine non-profit-organisation mit Sitz in Marina del Rey, Kalifornien, USA) autorisierten Schiedsgerichtes nachzukommen. Bei der UDRP handelt es sich um eine von der ICANN erlassene, internationale Schiedsgerichtsordnung, die der schnellen und effektiven Lösung von Konflikten über die Nutzungsrechte von Internetdomain-Namen dient. Wenngleich die UDRP den Konfliktparteien die Anrufung der international zuständigen staatlichen Gerichtsbarkeit nicht verwehrt, kann der InternetdomainStore bis zur Anrufung der staatlichen Gerichtsbarkeit durch eine der Konfliktparteien aufgrund von Verträgen mit der ICANN und deren Vertragspartnern dazu verpflichtet sein, Entscheidungen entsprechender autorisierter Schiedsgerichte nachzukommen, insbesondere gemäß einem entsprechenden Schiedsspruch im Verfahren nach den UDRP die Domain zu löschen oder an einen Dritten zu übertragen, es sei denn der Kunde weist gegenüber dem InternetdomainStore binnen zehn Tagen ab Zugang des Schiedsspruches schriftlich nach, dass er gegen den obsiegenden Gegner des Schiedsverfahrens vor einem staatlichen Gericht Klage in der betreffenden Angelegenheit erhoben hat. Die UDRP sind auf einsehbar und abrufbar. Der Kunde stellt den InternetdomainStore insbesondere auch von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die Dritten dadurch entstehen könnten, dass der InternetdomainStore nach der UDRP getroffene Entscheidungen eines autorisierten Schiedsgerichtes befolgt und umsetzt Während der Dauer eines gerichtlichen Verfahrens oder Schiedsverfahrens über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten und/ oder der Verletzung von Straf- bzw. Bußgeldvorschriften oder sonstigen gesetzlichen Regelungen sowie fünfzehn Tage über die abschließende
5 Entscheidung in einem solchen Verfahren hinaus wird eine Übertragung der Domain durch den Kunden an Dritte ausgeschlossen, es sei denn, es wird ein anderes gerichtlich angeordnet. 8. Schlussbestimmungen 8.1. Hinsichtlich der vom InternetdomainStore veröffentlichten Übersetzungen der Websites gilt bei sprachlichen Unklarheiten oder sonstigen Zweifelsfällen allein die deutsche Fassung als letztverbindlich Soweit in diesen AGB explizit nichts anderes geregelt ist oder sonst ausdrücklich in Schriftform vereinbart wurde, können alle Erklärungen der Vertragsparteien auch per an die jeweils hinterlegte -Adresse versendet werden Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist soweit zulässig der Sitz des InternetdomainStores Neben diesen AGB gelten die gesondert dargelegten Datenschutzregelungen, die ebenfalls auf abrufbar sind Sollte(n) eine oder mehrere der Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. An die Stelle der jeweiligen unwirksamen Regelung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem Zweck dieser Regelung in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke.
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