Lehr- und Stoffverteilungsplan für das Unterrichtsfach. "Vollzugsrecht" 13 Abs. 2 Nr. 6 VAPmVd

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1 Lehr- und Stoffverteilungsplan für das Unterrichtsfach "Vollzugsrecht" 13 Abs. 2 Nr. 6 VAPmVd Richtziel Während der theoretischen Ausbildung erfahren und lernen die Anwärterin und der Anwärter, dass die erworbenen Fachkenntnisse in der Vollzugspraxis nur dann umgesetzt werden können, wenn sie als Vollzugsbeamtin / Vollzugsbeamter die für ihren / seinen Aufgabenbereich spezifischen Bestimmungen kennen und den gesetzlichen Zielvorstellungen entsprechend handeln können. Wesentlich sind hierbei: Kenntnis der grundlegenden Vorschriften und Regelungen für die Ausgestaltung des Vollzuges und die Behandlung der Gefangenen sowie Kenntnisse der Vollzugsorganisation, insbesondere hinsichtlich des Zusammenwirkens mit anderen Organisationen, insbesondere Gerichten und Justizbehörden. In den Einführungslehrgängen erhält die Anwärterin / der Anwärter einen Überblick über das Vollzugsgeschehen, die Abschlusslehrgänge dienen der Vertiefung der in den Einführungslehrgängen behandelten Stoffgebiete sowie der Vermittlung des erforderlichen Detailwissens. 1

2 Einführungslehrgang I 1. Geschichte des Freiheitsentzuges 1.1 Lernziel Die Anwärterin / der Anwärter kennt die mit dem Freiheitsentzug im Laufe der Jahrhunderte verfolgten unterschiedlichen Zwecke. (Vermittlung anhand eines Arbeitspapiers) 1.2 Lerninhalt: Frühe Formen des Freiheitsentzuges neben Leibes- und Lebensstrafen Einrichtung von Zuchthäusern im 16. Jahrhundert Entwicklung im 18. Jahrhundert Das Reformprogramm des Franz von Liszt um Die Entwicklung der Strafvollzugsreform ab Ablösung der Dienst- und Vollzugsordnung durch das Strafvollzugsgesetz am

3 2. Von der Tat zum Strafvollzug - Grundbegriffe 2.1 Lernziel Die Anwärterin / Der Anwärter kennt die wesentlichen Verfahrensschritte zwischen Straftat und Aufnahme zum Strafvollzug, ihr / ihm sind die verschiedenen Arten des Freiheitsentzuges im Justizvollzug geläufig. Sie / Er kennt die für Verhängung, Vollstreckung und Vollziehung zuständigen Behörden. 2.2 Lerninhalt: Verfahrensschritte: Tat Ermittlungsverfahren Anklage Hauptverhandlung Vollstreckung Vollzug - Rechtskraft als Vollstreckungsvoraussetzung - Ladung zum Strafantritt, Aufnahmeersuchen Arten des Freiheitsentzuges ihre Definitionen und die zugrundeliegenden Gesetze insbesondere: Untersuchungshaft, StPO Freiheitsstrafe, StGB i.v.m. dem besonderen Teil des StGB Jugendstrafe, JGG Sicherungsverwahrung StGB. weitere Haftarten: Abschiebungshaft, AuslG, - Auslieferungshaft, IRG Durchlieferungshaft, IRG Jugendarrest, JGG Strafarrest, WStG i.v.m. Teil 2 des Wehrstrafgesetzes Zivilhaft, GVG, StPO, ZPO Zuständigkeiten für Verhängung, Vollstreckung und Vollziehung von Freiheitsentzug 8 Stunden 3

4 3. Organisation des Vollzuges / Beteiligung Dritter am Vollzugsgeschehen 3.1 Lernziel Die Anwärterin / Der Anwärter soll einen Überblick über die Gesamtorganisation des Vollzuges in NRW erhalten. 3.2 Lerninhalt: Dreistufiger Behördenaufbau, Aufsicht Arten und Zuständigkeiten der Vollzugseinrichtungen - Überblick über den Vollstreckungsplan für das Land NRW - Überblick über das Einweisungsverfahren in Nordrhein-Westfalen - Trennungsgrundsatz - Differenzierung Verlegung in Abweichung vom Vollstreckungsplan, 8 StVollzG - Dauerhafte Unterbringung in einer anderen JVA - Abweichung vom Vollstreckungsplan aus Behandlungsgründen - Abweichung vom Vollstreckungsplan aus vollzugsorganisatorischen Gründen Beteiligung Dritter am Vollzugsgeschehen Richter (Haftrichter, Vollstreckungsleiter, Strafvollstreckungskammer) Staatsanwalt Beiräte Ehrenamtliche Betreuer Einrichtungen gem. 154 Abs.2 StVollzG 4 Stunden 4

5 4. Grundsätze des Strafvollzuges / Verkehr mit der Außenwelt 4.1 Lernziel Die Anwärterin / Der Anwärter kennt die Zwecke der Freiheitsstrafe sowie die Bereiche "Aufgaben des Vollzuges", "Gestaltung des Vollzuges" und "Stellung der Gefangenen". Sie / Er weiß, welche Problemstellungen Auslegung und Verwirklichung der 2-4 StVollzG beinhalten. Die Behandlungsuntersuchung als Grundlage für die Erstellung des Vollzugsplans ist der Anwärterin / dem Anwärter bekannt, sie / er weiß, dass der Vollzugsplan ein Kernstück des behandlungsorientierten Vollzuges darstellt. 4.2 Lerninhalt: Strafzwecke Aufgaben des Vollzuges - Vollzugsziel - Schutz der Allgemeinheit - Spannungsverhältnis Gestaltung des Vollzuges Angleichungsgrundsatz Gegensteuerungsgrundsatz Integrationsgrundsatz Behandlungsuntersuchung und Vollzugsplanung Sozialtherapie Stellung des Gefangenen Mitwirkungsrecht und pflicht des Gefangenen Gefangenenmitverantwortung Verkehr mit der Außenwelt Grundsätze des Besuchs- und Schriftverkehrs Besuche, Verteidigerbesuche Schriftverkehr Ferngespräche Paketempfang 4 Stunden 5. Lockerungen nach dem StVollzG, insbesondere: 10, 11, 13 StVollzG 5

6 5.1. Lernziel Die Anwärterin / Der Anwärter soll einen Überblick über die gestzlich geregelten Lockerungsformen erhalten. Sie / Er weiß, dass die Lockerungen wichtige Behandlungsmaßnahmen sind. 5.2 Lerninhalt Überblick: Lockerungen im weiteren Sinne Offener Vollzug in NRW Möglichkeiten, in den offenen Vollzug zu gelangen. - Unterbringung im offenen Vollzug gemäß Vollstreckungsplan - Einweisung in den offenen Vollzug durch die Einweisungsanstalt - Verlegung in den offenen Vollzug im Wege der Progression Der Grundsatz des 10 StVollzG Voraussetzungen für eine Unterbringung im offenen Vollzug - Zustimmung des Gefangenen - Eignung des Gefangenen - besondere Anforderungen an den offenen Vollzug - Abschnitt I der RV Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug Ausgestaltung des offenen Vollzuges Lockerung des Vollzuges Außenbeschäftigung Freigang Ausführung - mit Zustimmung des Gefangenen - ohne Zustimmung des Gefangenen Ausgang / Begleitgang i.v.m.d. Richtlinien betreffend Vollzugslockerungen (RV 011.1) 6

7 5.2.4 Eignung der Gefangenen für Lockerungen Beurlaubung des Gefangenen Arten der Beurlaubung (Übersicht) Eignung der Gefangenen für Urlaub Höchstdauer 8 Stunden 24 Stunden 7

8 Einführungslehrgang II 6. Gelder der Gefangenen 6.1 Lernziel Die Anwärterin / Der Anwärter soll die verschiedenen Arten der Gelder der Gefangenen kennenlernen. Sie / Er muss wissen, dass für einzelne Gelder Verfügungsbeschränkungen bestehen. Ihr / Ihm ist einsichtig zu machen, dass den Verfügungsbeschränkungen auch Behandlungsgesichtspunkte (Daseinsvorsorge) zugrunde liegen. 6.2 Lerninhalt: Überblick über die Geldarten, Verwahrverhältnis - Hausgeld - Überbrückungsgeld - Eigengeld - Taschengeld Verwendungszwecke der einzelnen Gelder Grundzüge der Verfügungsmöglichkeiten bzw. -beschränkungen der einzelnen Arten der Gelder Hausgeld Eigengeld - Grundsatz: freie Verfügungsbefugnis (Einschränkung: soweit als Überbrückungsgeld notwendig) Überbrückungsgeld Verzinsliche Anlage Auszahlung und Auszahlungsmodalität Richtlinien über die Behandlung der Gelder der Gefangenen Nichtmonetäre Leistungen für Arbeit des Gefangenen 6 Stunden Freistellung von der Arbeit, 43 Abs.6 StVollzG Arbeitsurlaub, 43 Abs.7 StVollzG Anrechnung der Freistellung auf den Entlassungszeitpunkt, 43 Abs. 9 StVollzG Grundzüge der 16 Abs.2 und 16 Abs.3 StVollzG 7. Sicherheit und Ordnung 8

9 7.1 Lernziel Die Anwärterin / Der Anwärter kennt die einzelnen Sicherungsmaßnahmen nach dem Strafvollzugsgesetz sowie die Voraussetzungen, unter denen sie angeordnet werden dürfen. Sie / Er weiß, dass die angeordneten Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem Zeck stehen müssen. Sie / Er weiß, dass die Anordnung nicht an ein Verschulden der Gefangenen geknüpft ist und die Maßnahmen daher keinen Strafcharakter haben und auch nicht haben dürfen. 7.2 Lerninhalt: Begriffe "Sicherheit" und "Ordnung" Sicherung des Anstaltsbereiches Tordienst - Sicherung der Tore (einschl. Pfortendienst) Nachtdienst - Sicherung bei Nacht Sicherungs-, Alarmplan, Brandschutz -(Sicherungs- und Alarmplan, Feuerlöschordnung Umgang mit Schlüsseln - Verwahrung von Schlüsseln und Dienstbekleidungsstücken Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen 2 Stunden 9

10 8. Unmittelbarer Zwang 8.1 Lernziel Die Anwärterin / Der Anwärter weiß, unter welchen Voraussetzungen, in welcher Form und gegen wen die Anwendung unmittelbaren Zwanges zulässig ist. 8.2 Lerninhalt: Erläuterung des Begriffs "unmittelbarer Zwang" Voraussetzungen Besonderheiten beim Schusswaffengebrauch gegenüber Gefangenen sowie gegenüber Dritten 2 Stunden 10

11 9. Disziplinarmaßnahmen 9.1 Lernziel 9.2 Lerninhalt: Die Anwärterin / Der Anwärter kennt die im Strafvollzug vorgesehenen Disziplinarmaßnahmen. Sie / Er weiß, dass Disziplinarmaßnahmen nicht das alleinige Mittel zur Wahrung und Hebung der Disziplin in der Vollzugsanstalt sind Charakter und Zweck Voraussetzungen Arten der Disziplinarmaßnahmen Vollzug der Disziplinarmaßnahme 2 Stunden 10. Übung des Erlernten in einer schriftlichen Arbeit 4 Stunden (einschl. Besprechung) 16 Stunden 11

12 Abschlusslehrgang 11. Rechtsbehelfe 11.1 Lernziel 11.2 Lerninhalt: Die Anwärterin / Der Anwärter kennt die Grundzüge der einzelnen Rechtsbehelfe und weiß, welche Voraussetzungen für sie gelten, sie / er kennt auch Grundzüge des Gangs des jeweiligen Verfahrens Beschwerderecht - an den Anstaltsleiter - an die Aufsichtsbehörde - Dienstaufsichtsbeschwerde Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Zulässigkeit - Zuständigkeit - Form - Frist Antrag auf Aussetzung des Vollzuges der Maßnahme bzw. auf einstweilige Anordnung (Hinweis) Rechtsbeschwerde (Hinweis) Überblick über sonstige Rechtsbehelfe Petition Verfassungsbeschwerde Europäische Kommission für Menschenrechte 4 Stunden 12. Grundzüge des Vollzugs der Untersuchungshaft 12

13 12.1 Lernziel 12.2 Lerninhalt: Der Anwärterin / Dem Anwärter ist bekannt, dass die für den Vollzug der Untersuchungshaft erforderlichen Maßnahmen und notwendigen Beschränkungen vom Richter angeordnet werden. Sie / Er weiß, dass die Unschuldsvermutung eine unvoreingenommene Behandlung des Gefangenen gebietet. Die Besonderheiten im Vollzug der Untersuchungshaft an jungen Gefangenen sind ihm bekannt Voraussetzungen der Untersuchungshaft Zuständigkeiten für die Ausgestaltung der Untersuchungshaft Wesentliche Unterschiede Strafhaft / Untersuchungshaft Keine Arbeitspflicht, Nr. 42 UVollzO Kein Überbrückungsgeld, 177 StVollzG, Nr. 80 Abs.2 UvollzO Disziplinarmaßnahmen, Nrn UvollzO Rechtsschutz Vollzug der Untersuchungshaft an jungen Gefangenen Persönlichkeitserforschung; "Auswahlverfahren" 4 Stunden 13. Spezielle Formen der Freiheitsentziehung an Jugendlichen 13.1 Lernziel 13

14 13.2 Lerninhalt: Die Anwärterin / Der Anwärter weiß, dass beim Freiheitsentzug an Jugendlichen Besonderheiten gelten, die sich aus dem Gebot der erzieherischen Gestaltung des Vollzuges erklären und ermöglichen sollen, dem Entwicklungsstand und den besonderen Bedürfnissen eines Jugendlichen gerecht zu werden Vollzug der Jugendstrafe Aufgabe des Jugendstrafvollzuges Vollzug der Jugendstrafe in Jugendstrafanstalten Ausgestaltung des Jugendstrafvollzuges unter Berücksichtigung des Erziehungsgedankens und der Bestimmungen der VV JuG - Erziehungsgedanke des 91 Abs.1 JGG - Erziehungsmittel des 91 Abs.2 JGG - Verwaltungsvorschriften zum Jugendstrafvollzug, z.b. - Nr. 8 Abs.9 (Urlaub) - Nr. 19 Abs.2 (Besuch) - Nr. 33 Abs. 1 (Unterricht) Überblick über Aufgaben und Vollzug des Jugendarrests 4 Stunden 14. Erörterung aktueller vollzugsrechtlicher Fragestellungen 4 Stunden 14

15 15. Vertiefende Wiederholung der im Einführungslehrgang erarbeiteten Inhalte 4 Stunden 16. Übung des Erlernten in einer schriftlichen Arbeit 4 Stunden (einschl. Besprechung) 24 Stunden 15

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