Per Mail an: 17. November Stellungnahme im Rahmen der Konsultation zur Novelle der AusglMechAV

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1 EPEX SPOT SE 5 boulevard Montmartre, Paris Bundesnetzagentur Referat 605 Postfach 8001 D Bonn Per Mail an: eeg@bnetza.de 17. November 2014 Stellungnahme im Rahmen der Konsultation zur Novelle der AusglMechAV Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme zur Novelle der Ausgleichsmechanismus- Ausführungsverordnung (AusglMechAV), der wir gern nachkommen. Der Referentenentwurf findet in vielen Aspekten unsere Zustimmung. Wir möchten die Gelegenheit nutzen zu einigen Punkten Stellung zu nehmen, welche direkt oder indirekt den börslichen Stromspothandel betreffen. Wir hoffen, mit unseren Anmerkungen zur Novellierung der AusglMechAV beitragen zu können und stehen Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, Dr. Wolfram Vogel Director Public Affairs & Communications EPEX SPOT SE Patrick Adigbli Head of Public Affairs EPEX SPOT SE HEADQUARTERS BRANCHES COMPANY EPEX SPOT SE Augustusplatz 9 Marktgasse 20 Mayerhofgasse 1/19 SE s capital: boulevard Montmartre DE Leipzig CH 3011 Bern AT 1040 Wien RCS Paris FR Paris T : T: T: VAT: FR T: info@epexspot.com F:

2 Stellungnahme der EPEX SPOT SE Im Rahmen der Konsultation zur Novelle der Ausgleichsmechanismus- Ausführungsverordnung (AusglMechAV) Paris, 17. November

3 I. Einleitung Die europäische Strombörse EPEX SPOT begrüßt die Möglichkeit, an der von der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Rahmen der Novelle der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung (AusglMechAV) durchgeführten Konsultation teilzunehmen. Die europäische Strombörse hat sich bereits in vergangenen Jahren ausführlich zu einer Verlängerung der Ausnahmeregelung zur EEG-Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) entsprechend 8 AusglMechAV geäußert i. Gerne nimmt EPEX SPOT auch diesmal zu den Punkten Stellung, welche direkt oder indirekt den börslichen Stromspothandel betreffen. In der vorliegenden Stellungnahme wird daher auf die Anpassungen der Vermarktungsvorgaben nach 1 AuglMechAV, der Transparenzvorgaben nach 2 AusglMechAV und der Limitierungsregelung nach 8 AusglMechAV eingegangen. Die European Power Exchange SE (EPEX SPOT) betreibt die Strom-Spotmärkte für Deutschland, Frankreich, Österreich und die Schweiz (Day-Ahead und Intraday). Diese Länder machen zusammen mehr als ein Drittel des europäischen Stromverbrauchs aus. EPEX SPOT ist eine Gesellschaft europäischen Rechts (Societas Europaea) mit Sitz in Paris und Niederlassungen in Leipzig, Bern und Wien. Über 220 Unternehmen aus Europa sind an der Strombörse aktiv. 278 TWh wurden in den ersten neun Monaten des Jahres 2014 auf den Märkten der EPEX SPOT gehandelt. 3

4 II. II.1. Allgemeine Anmerkungen zur Novelle Die gekoppelte Day-Ahead-Auktion der EPEX SPOT hat sich in der ersten Phase der Energiewende bewährt Laut Evaluierungsbericht der Bundesnetzagentur vermarkten die deutschen Übertragungsnetzbetreiber im Zuge der Ausgleichsmechanismusverordnung seit 2010 erfolgreich und transparent die vorhergesagte Einspeiseleistung des EEG-geförderten Stroms an den europaweit gekoppelten Spotmärkten der EPEX SPOT ii. Die EEG-Mengen werden de facto seit Jahren in die europaweit gekoppelten Stromspotmarkt integriert vormals in Zentralwesteuropa (CWE), und seit 2014 in 17 Ländern in Nord-, Süd und Zentralwesteuropa (Multiregional Coupling, MRC). Damit wird EEG-Strom heute in einem Markt gehandelt, der sich von der Algarve bis zum Nordkap erstreckt (s. Abbildung 1). Die Spotmärkte der EPEX SPOT integrieren EEG-Strom damit möglichst kosteneffizient und transparent. Die Strommengen aus erneuerbaren Energien treffen durch den stark ausgeprägten europäischen Wettbewerb auf eine breite Synchronisation von Angebot und Nachfrage, die sich weit über die rein nationalen Grenzen erstreckt. Diese Marktintegration ermöglicht es, tages- und jahreszeitenabhängige Schwankungen in der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien grenzüberschreitend auszugleichen. Dadurch werden die Grenzkuppelstellen optimal ausgelastet, die volkswirtschaftliche Wohlfahrt durch Effizienzgewinne erhöht und mögliche positive bzw. negative Preisspitzen eingedämmt. Abbildung 1 Marktintegration der Erneuerbaren und Kopplung der Day-Ahead Märkte (Multiregional Coupling, MRC) Quelle: EPEX SPOT 4

5 II.2. Direktvermarkter von erneuerbarer Energie reagieren verstärkt auf das Referenzpreissignal der EPEX SPOT Seit Januar 2012 sind die sogenannten Direktvermarkter im Rahmen des optionalen Marktprämienmodells darüber hinaus verstärkt selbst an der Börse aktiv. Derzeit nutzt mehr als die Hälfte der installierten erneuerbaren Leistung das Marktprämienmodell, insbesondere Windanlagen. Die Referenzpreise der Börse beeinflussen das Verhalten der Direktvermarkter, sowohl aufgrund der Vergütungssystematik (gleitende Marktprämie), wie aufgrund der Bilanzkreisverantwortung (Prognose und Ausgleich von Abweichungen). Die stündliche und vermehrt viertelstündliche Schwankung des Börsenpreises reizt daher Direktvermarkter dazu an, ihre Abweichungen möglichst effizient zu bewirtschaften und kurzfristig auf Grundlage optimierter Prognosen immer weiter zu verringern. Gerade in Zeiten von negativen Preisen kommt der Anreiz des börslichen Referenzpreises verstärkt zum Tragen. Seit der Einführung des Marktprämienmodells ist vermehrt zu beobachten, dass Direktvermarkter beginnen, ihre Gebote bei einem entsprechenden Börsenpreissignal zu limitieren. Dies geht u.a. aus den aggregierten Preiskurven der EPEX SPOT Day-Ahead-Auktion hervor (s. Abbildung 2). Selbst wenn Direktvermarkter heute noch nicht vollumfänglich auf die Preissignale am Spotmarkt reagieren, ist dies ein wichtiger Entwicklungsschritt im Vergleich zum produce-and-forget Ansatz der festen Einspeisevergütung. Vor diesem Hintergrund begrüßt die europäische Strombörse EPEX SPOT das 2014 novellierte Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG), welches Neuanlagen zur Direktvermarktung von Erneuerbaren-Energien-Strom verpflichtet. Durch die Stärkung von wettbewerblichen Strukturen werden Anlagen dazu angereizt möglichst bedarfsgerecht einzuspeisen. Ein solches systemdienliches Verhalten stabilisiert damit die Kostendynamik und trägt zur Systemsicherheit bei. Mittel- bis langfristig empfehlen die Börsen darüber hinaus die Weiterentwicklung der verpflichtenden Direktvermarktung z.b. auf Basis arbeits- oder leistungsbasierter Förderung, die über einen wettbewerblichen Mechanismus ermittelt wird iii. 5

6 Abbildung 2 Aggregierte Gebotskurven, 16/02/2014, Stunde Quelle: EPEX SPOT II.3. EPEX SPOT s Intradaymärkte und Viertelstundenprodukte sind ein Schlüssel zur sicheren, flexiblen und kosteneffizienten Marktintegration der Erneuerbaren Der flexible Stromhandel an liquiden Intradaymärkten ist ein effizienter Weg um fluktuierende erneuerbare Energien kurzfristig in den Markt zu integrieren. Durch den Handel auf kontinuierlichen untertägigen Märkten bis zu 45 Minuten vor Lieferzeitpunkt ist es Marktteilnehmern möglich, auf Grundlage verbesserter Prognosedaten ihre Portfolien effizienter auszugleichen. EPEX SPOT nimmt auch im Bereich des untertägigen Handels fortlaufend Anpassungen des Produktdesigns vor, um sowohl auf Bedürfnisse der Marktteilnehmer als auch auf veränderte regulatorische Rahmenbedingungen zu reagieren. So bietet EPEX SPOT als erste Börse in Europa seit 2011 die Möglichkeit, Strom viertelstundenscharf am kontinuierlichen Intradaymarkt zu handeln. Seit 2013 ist darüber hinaus der grenzüberschreitende Handel mit Viertelstundenprodukten zwischen Deutschland und der Schweiz möglich auch dies ist eine Premiere in Europa. 6

7 Jan-12 Feb-12 Mar-12 Apr-12 May-12 Jun-12 Jul-12 Aug-12 Sep-12 Oct-12 Nov-12 Dec-12 Jan-13 Feb-13 Mar-13 Apr-13 May-13 Jun-13 Jul-13 Aug-13 Sep-13 Oct-13 Nov-13 Dec-13 Jan-14 Feb-14 Mar-14 Apr-14 May-14 Jun-14 Jul-14 Aug-14 Sep-14 Intraday 15min Volumes, GWh Solar Production, GWh Während sich in den letzten fünf Jahren die insgesamt gehandelten Mengen an EPEX SPOTs gekoppelten Intradaymärkten in Deutschland, Österreich, Frankreich und der Schweiz verzehnfacht haben, weist auch das Viertelstundenprodukt eine sich dynamisch entwickelnde Liquidität auf (s. Abbildung 3). Mehrere Kennzahlen untermauern die Tatsache, dass es sich bei Viertelstundenprodukten um einen zukunftsträchtigen Markt handelt: Seit Einführung an der EPEX SPOT in 2011 wurden über 7.5TWh gehandelt; In den Jahren 2013 und 2014 haben sich die Handelsvolumina jeweils verdoppelt; Der monatliche Durchschnitt beträgt derzeit rund eine halbe Terrawattstunde; Mit rund 50 aktiven Unternehmen verzeichnet der kontinuierliche Viertelstundenhandel mittlerweile soviele Marktteilnehmer wie der kontinuierliche Stundenhandel in 2012; Mittlerweile stellt das Viertelstundenprodukt an der EPEX SPOT bis zu 30% der monatlich gehandelten Mengen auf dem deutschen Intradaymarkt dar. Abbildung 3 Volumenentwicklung des Viertelstundenproduktes, Quelle: EPEX SPOT min Volume DE 15min Volume CH Solar Production DE Und auch in Zukunft wird das Angebot wesentlich weiterentwickelt: Anfang Dezember 2014 führt EPEX SPOT eine vortägige Viertelstunden-Eröffnungsauktion ein. Um 15 Uhr können somit in einer hierfür zugeschnittenen Auktion die 96 Viertelstunden des Folgetages gehandelt werden. Dieses neue Angebot antwortet auf eine gezielte Nachfrage von Marktteilnehmern: in einer Um- 7

8 00:15:00 00:45:00 01:15:00 01:45:00 02:15:00 02:45:00 03:15:00 03:45:00 04:15:00 04:45:00 05:15:00 05:45:00 06:15:00 06:45:00 07:15:00 07:45:00 08:15:00 08:45:00 09:15:00 09:45:00 10:15:00 10:45:00 11:15:00 11:45:00 12:15:00 12:45:00 13:15:00 13:45:00 14:15:00 14:45:00 15:15:00 15:45:00 16:15:00 16:45:00 17:15:00 17:45:00 18:15:00 18:45:00 19:15:00 19:45:00 20:15:00 20:45:00 21:15:00 21:45:00 22:15:00 22:45:00 23:15:00 23:45:00 /MW frage sprachen sich 61% der Börsenmitglieder für eine solche Einführung aus, die mit 94% der gehandelten Viertelstundenvolumen einen maßgeblichen Teil des Marktes ausmachen. Die Ausgestaltung der EPEX SPOT Viertelstundenauktion basiert auf einem mehrwöchentlichen Konsultationprozess von Marktteilnehmern (über 180 Rückmeldungen), sowie auf dem Austausch mit Verbänden, ÜNBs und der Regulierungsbehörde. Dank dieser breiten Teilnahme wird die Ausgestaltung der EPEX SPOT-Viertelstundenauktion vielfältigen Anforderungen gerecht: Bereitstellung eines zuverlässigen Instruments für Bilanzkreisverantworliche (BKV) zur vortägigen, viertelstundenscharfen Bewirtschaftung von Erzeugungsrampen, von Kundenportfolien und zum Abgleich von Prognose-Abweichungen; Ermöglichung der Teilnahme für kleine- und mittelgroße Unternehmen, die nicht zwangsläufig Zugang zum kontinuierlichen Intradaymarkt besitzen; Bildung eines transparenten und robusten Referenzpreises für Viertelstunden durch Bündelung der Liquidität zu Beginn des Intradayprozesses; Anreiz zur Flexibilität durch ein klares Referenzpreissignal für Viertelstundenprodukte (keine Vermengung mit Stundenprodukten, s. Abbildung 4), unter Kenntnis der Day- Ahead Resultate und kurz vor Eröffnung des Intradayhandels; Aufwandsminimierung durch Aufbau auf bestehenden Handels- und Clearings-Prozessen, sowie durch die Nutzung von bewährten Handelssystemen (ETS); Robuster Algorithmus EUPHEMIA, der sich in der europaweiten Day-Ahead- Marktkopplung bewährt hat und die korrekte Ausführung der Gebotsmengen garantiert. Abbildung 4 Vergleich des Preises von Stunden- und Viertelstundenprodukten Quelle: EPEX SPOT min Preise Stundenindex 8

9 III. Bewertung der skizzierten Änderungsvorschläge III.1. Zur Änderung der Vermarktungsvorgaben nach 1 AusglMechAV Die europäische Strombörse begrüßt ausdrücklich die Eröffnung der Vermarktungsspielräume der ÜNB auf die neuen viertelstündlichen Handelsprodukte der EPEX SPOT. Die 15-Minuten- Erföffnungsauktion der EPEX SPOT kann dazu beitragen, dass ÜNBs Erzeugungsrampen sowie Prognoseabweichungen frühzeitig bewirtschaften und damit volkswirtschaftliche Vorteile heben. Dies ist ein wichtiger und richtiger Schritt für eine effizientere Marktintegration der erneuerbarer Energien. Vor dem Hintergrund möglicher Vermarktungsrisiken ist es nach Meinung der EPEX SPOT ebenfalls zielführend, dass die ÜNB Kauf- und Verkaufsgebote an der 15-Minuten-Eröffnungsauktion preislimitiert einstellen. Diese Maßnahme stellt einen zusätzlichen Schutz vor stark negativen Preisen und somit vor unangemessenen Belastungen des EEG-Kontos dar. Damit ergäbe sich für die ÜNB der in Abbildung 5 aufgezeigte Tagesablauf an der Börse: Wie bisher werden die gemäß aktuellster Einspeiseprognose zu vermarktenden stündlichen EE-Mengen vollständig bis 12 Uhr am vortägigen stündlichen, europaweit gekoppelten EPEX SPOT Day-Ahead-Markt veräußert; Als Neuerung bestünde für die ÜNB darüber hinaus um 15 Uhr die Möglichkeit, an der 15- Minuten-Eröffnungsauktion der EPEX SPOT die Abweichungen zwischen der aktualisierten Prognose und den an der Day-Ahead-Auktion veräußerten Mengen viertelstundenscharf auf Basis preislimitierter Gebote auszugleichen; Weiterhin besteht für die ÜNB darüber hinaus die Möglichkeit, am kontinuierlichen Intradaymarkt der EPEX SPOT sowohl Stunden- als auch Viertelstundenprodukte rund um die Uhr bis 45 Minuten vor Lieferung zu handeln, um auch möglichst nahe am Lieferzeitpunkt Prognoseabweichungen auszugleichen. Der kontinuierliche untertägige Handel mit Stundenprodukten beginnt dabei wie bisher um 15 Uhr, und der kontinierliche untertägige Handel mit Viertelstundenprodukten um 16 Uhr. 9

10 Abbildung 5 Handelsablauf an der EPEX SPOT Quelle: EPEX SPOT Die untenstehende Tabelle in Abbildung 6 verschafft einen Überblick zur Produktspezifikation der 15-Minuten-Eröffnungsauktion an der EPEX SPOT: Abbildung 6 Spezifikationen der 15-Minuten-Eröffnungsauktion an der EPEX SPOT Quelle: EPEX SPOT Handelsverfahren Handelssegment Betreffende ÜNB Zonen Handelbare Kontrakte Handelstage Anzahl der Kontrakte Schlieβung des Orderbuchs Veröffentlichung der Marktergebnisse Clearing und Abwicklung Handelssystem Algorithmus Preisstufen Mengenstufen Produktbeschreibung Tägliche Auktion Intraday Deutschland (alle ÜNB Zonen) 15-Minuten-Kontrakte Tägliche Auktion, alle Tage des Jahres 96 einzelne 15-Minuten-Kontrakte Täglich um 15 Uhr Alsbald ab 15:10 Uhr Über das Clearinghaus ECC AG als zentralen Kontrahenten ETS 15-Minuten Bewährter und robuster EUPHEMIA Algorithmus 0.1 /MWh 0.1 MW Mindest- und Maximalpreis /+3000 Bezüglich der Bonusregelungen für ÜNB weist EPEX SPOT darauf hin, dass grundsätzliche Vorkehrungen getroffen werden sollten, um negative Auswirkungen des Anreizsystems auf die Liquidität der Spotmärkte zu unterbinden. Besonders sollte darauf geachtet werden, dass systemdienliches Verhalten auf dem Intraday-Markt und beim Handel mit flexiblen Viertelstundenprodukten nicht indirekt pönalisiert wird. Der Intraday-Markt ist gerade dazu da, die Differenzmengen zwi- 10

11 schen Day-Ahead und kurzfristig erwarteter EEG-Einspeisung kostensparend zu absorbieren und bietet eine wichtige Möglichkeit, durch grenzüberschreitenden Handel (D-AT, D-F, D-CH) die Handelsportfolien auszugleichen. III.2. Zur Änderung der Limitierungsregelung nach 8 AusglMechAV III.2.1. Änderung 8 Absatz 1 AusglMechAV: Limitierung im Fall eines partiellen Decouplings Im Rahmen des NWE Price-Couplings kann es in seltenen Fällen dazu kommen, dass aufgrund einer Störung ein sogenanntes partielles Decoupling ausgelöst wird, bei dem das Orderbuch nochmals geöffnet wird und die Marktteilnehmer Änderungen an ihren Geboten vornehmen können. Hierbei wird zwischen zwei verschiedenen Situationen unterschieden: dem partiellen Decoupling während des Pre-Coupling Prozesses (Frist um 11:45 Uhr) bzw. während des Coupling Prozesses (Frist um 12:40 Uhr). Aufgrund der heute vorgegebenen final notification deadline um 15:30 Uhr und der damit verbundenen Fristmäßigkeiten ist es derzeit nicht möglich, im Falle eines um 12:40 Uhr ausgerufenen partiellen Decouplings bei gleichzeitigem Auftreten von außergewöhnlichen Marktsituationen mit Preisen unterhalb von -150 /MWh, eine anschließende zweite Auktion durchzuführen. Gleichwohl die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer solchen Konstellation als sehr gering erachtet werden kann, stellt die im Konsultationsdokument vorgeschlagene Maßnahme auch für diesen Spezialfall einen Schutz vor stark negativen Preisen und somit vor unangemessenen Belastungen des EEG-Kontos dar. Vor diesem Hintergrund befürwortet EPEX SPOT den Vorschlag der BNetzA, 8 Absatz 1 AusglMechAV dahingehend zu ergänzen, dass die ÜNB für den spezifischen Fall eines partiellen Decouplings während des Pre-Coupling Prozesses (Frist um 12:40 Uhr) ihre Gebote während des damit verbundenen zwangsläufigen Wiedereröffnen der Orderbücher preislimitiert einstellen dürfen. Dies muß in Einklang mit den EPEX SPOT Marktregeln sowie den operationellen Prozessen geschehen iv. 11

12 III.2.2. Änderung 8 Absatz 2 AusglMechAV: Erhöhung der Tranchenzahl für die Limitierung Der Vorschlag, die Anzahl der Tranchen von derzeit 10 auf 20 anzuheben ist tragbar. Von Seiten der Börse besteht eine technische Limitierung ab 255 Tranchen. III.2.3. Änderung 9: Entfristung der Limitierungsregelung EPEX SPOT hält den Vorschlag der BNetzA für sinnvoll, die Nutzung limitierter Gebote seitens der ÜNB in Fällen des Aufrufs zur zweiten Auktion nach 9 AusglMechAV über den Februar 2015 hinaus beizubehalten und zu entfristen. Allerdings empfiehlt EPEX SPOT neben der Entfristung der Limitierungsregelung ein Monitoringverfahren einzuführen. Tatsächlich sind die Fälle einer zweiten Auktion bis dato selten und treten lediglich in außergewöhnlichen Marktsituationen mit Preisen unterhalb von -150 /MWh oder überhalb von 500 /MWh auf. In den bisherigen zwei Fällen am 5. Januar 2012 und Dezember 2012 wurde die Limitierungsregelung von den ÜNB erfolgreich angewandt. Angesichts des zu erwartenden Zubaus an erneuerbaren Kapazitäten und der ungewissen zukünftigen Marktentwicklung empfiehlt EPEX SPOT dennoch ein Monitoringverfahren einzuführen, um im theoretischen Falle häufiger auftretender Fälle mögliche Anpassungen an der AusglMechAV vornehmen zu können. EPEX SPOT schlägt darüber hinaus vor, die Limitierungsregelung im Falle einer zweiten Auktion von der Day-Ahead-Marktkopplung auf die 15-Minuten-Erföffnungsauktion der EPEX SPOT zu erweitern. Auch im Rahmen dieser neuen Auktion für Viertelstundenprodukte besteht die Möglichkeit, in außergewöhnlichen Marktsituationen mit Preisen unterhalb von -150 /MWh oder überhalb von 500 /MWh eine zweite Auktion durchzuführen. Wie im Falle des Day-Ahead- Marktes sollte den ÜNBs im Rahmen einer zweiten Auktion an der Viertelstundenauktion die Nutzung limitierter Gebote ermöglicht werden. Dies muss in Einklang mit den EPEX SPOT Marktregeln sowie den operationellen Prozessen geschehen v. 12

13 Ansprechpartner Dr. Wolfram Vogel Director Public Affairs & Communications EPEX SPOT SE 5 Boulevard Montmartre Paris w.vogel@epexspot.com Patrick Adigbli Head of Public Affairs EPEX SPOT SE 5 Boulevard Montmartre Paris p.adigbli@epexspot.com i EPEX SPOT Stellungnahme zum Eckpunktepapier zur geplanten Novelle der AusglMechAV, Nov EPEX SPOT Stellungnahme zum Entwurf einer Änderungsverordnung zur AusglMechAV, Okt EPEX SPOT Stellungnahme zum Referentenntwurf zur Weiterentwicklung der AusglMechAV, Dez ii Bundesnetzagentur, Evaluierungsbericht zur Ausgleichsmechanismusverordnung 2012 iii Positionspapier EEX & EPEX SPOT: Weiterentwicklung der Fördermechanismen für Erneuerbare Energien in Deutschland, Februar 2014 iv v 13

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