Hochfrequenzstrahlung (Mobilfunk, Schnurlostelefon)

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1 Hochfrequenzstrahlung (Mobilfunk, Schnurlostelefon) Belastung durch Mobilfunk-Basisstationen Die digitale Übertragung basiert auf gepulsten hochfrequenten elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich MHz. Die meisten Antennen strahlen mit starker Richtwirkung fast waagerecht vom Standort ab. Damit sind die Gebäude, auf deren Dächern sich Mobilfunk-Basisstationen befinden, oft weniger belastet als Nachbargebäude. Befinden sich im Nachbarbereich der Basisstation im Hauptstrahl Hindernisse (z.b. Dächer oder Wände von benachbarten Häusern), wird ein Teil der Strahlung reflektiert. In freistehenden Häusern mit Metalldach oder einer Metallschicht im Dach treten nur geringe Belastungen auf, sofern die Strahlung nicht vom Nachbargebäude reflektiert wird. Entgegen der vielfachen Annahme, "Elektrosmog" breite sich wie eine große Wolke gleichmäßig über die Häuser aus, ist die Feldstärke aufgrund der starken Richtwirkung der Sendeantennen und Abschattungen lokal sehr ungleichmäßig verteilt. Deutlich zu erkennen ist, dass wegen der nahezu waagerechten Ausbreitung des Signals die oberen Stockwerke der benachbarten Häuser wesentlich stärker bestrahlt werden als die unteren. Es ist somit ungünstig, wenn benachbarte Wohnungen einen freien Blick auf die Basisstation haben und in etwa auf der gleichen Höhe liegen. Typische Basisstation in der Stadt Foto: Ulrich-Raithel Mobilfunk und Gesundheit: Konkrete Hinweise von Studien Diese besondere Art der von den digitalen Netzen genutzten gepulsten Hochfrequenzübertragung hat in einigen Untersuchungen körperliche Beeinträchtigungen gezeigt, die bei ungepulsten Wellen (z.b. C-Netz, Rundfunk) nicht auftreten. Im Vergleich zum Niederfrequenzbereich ist die Zahl der epidemiologischen Untersuchungen, die im Hochfrequenzbereich durchgeführt wurden, gering. Dennoch sind die Ergebnisse insgesamt als ernstzunehmende Hinweise auf ein erhöhtes Krebsrisiko

2 (vor allem Leukämie und Gehirntumoren) als Folge hochfrequenter elektromagentischer Expositionen zu werten. Eine verläßliche Aussage lässt sich derzeit allerdings noch nicht machen. Auf der experimentellen Seite gibt es etliche Untersuchungen, bei denen nicht-thermische Effekte nachgewiesen wurden. Viele dieser Effekte wurden bereits deutlich unter den derzeit gültigen Grenzwerden nachgewiesen. Diese Effekte reichen von Veränderten Hirnströmen (EEG) über die verbesserte Durchlässigkeit der Blut-Hirn-Schranke für Fremdstoffe, die im Gehirn nichts zu suchen haben über die Ausschüttung von Stresshormonen und Einflüsse auf die Zellkommunikation bis zur Abnahme der Fertilität. Es gibt zuverlässige Hinweise auf Veränderung des Erbmaterials und auf Schwächung des Immunsystems. Grenzwerte, Empfehlungswerte Der in Deutschland gültige Grenzwert für hochfrequente elektromagnetische Felder wird von unabhängigen Instituten und Umweltverbänden als zu hoch kritisiert, da die Internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP) hier nur die thermische Wirkung, also die Erwärmung des Körpergewebes berücksichtigt. Im Bereich der Hochfrequenz werden auch neuere Studien, die auf einen starken Einfluß der Signalform ("gepulst") hinweisen, bisher nicht berücksichtigt. Die Ergebnisse ernstzunehmender Studien zu nicht-thermischen Effekten haben aber zu breiter Kritik der ICNIRPGrenzwerte geführt. Zahlreiche Institutionen fordern eine konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips und daraus resultierend erheblich abgesenkte Vorsorgewerte. Zwei renommierte Institute, das ECOLOG-Institut in Hannover und das Nova-Institut in Hürth, fordern die Senkung des Grenzwerts auf die Leistungsflussdichte von 10 mw/m2. Dies bedeutet eine Reduktion um etwa den Faktor 500 (D-Netz) bzw (E-Netz). Institution/Land Leistungsflussdichte (e-netz, mw/m2) Grenzwert, Deutschland Belgien (außer Wallonien) Vorsorgewert Italien 100 Vorsorgewert Schweiz, Liechtenstein (innen, je Anlage) 100 Russland, China (Summe Hochfrequenz) 100 Wallonien (Belgien) 24 Vorsorgewert, ECOLOG-Institut, NOVA-Institut 10 Öko Test Salzburger Vorsorgewert (1998, außen) Salzburger Resolution (2000, außen) 1 BUND-Vorsorgewert (Bund für Umwelt und Naturschutz) 0,45 Salzburger Vorsorgewert (2002, innen) 0,001 Standard der Baubiologie für Schlafbereiche (innen), schwache Anomalie 0,0001 starke Anomalie 0,05 Bürgerforum Elektrosmog, Schlafbereich 0,000 01

3 Zum Vergleich: DECT-Schnurlostelefon in 1,5 m Entfernung 11 Konzessionsbedingung Mindestversorgung Schweiz (im Freien) 0, Planungspegel (Mindestpegel für Telefonate, deutscher Mobilfunk-Netzbetreiber) 0, Die Bundesärztekammer forderte das Bundesamt für Strahlenschutz im September 2000 auf, "sich mit den seriösen wissenschaftlichen Ergebnissen auseinanderzusetzen". Die Bundesärztekammer ergänzt damit die Resolution von einer internationalen Tagung in Salzburg im Juni In dieser Resolution heißt es: "Es wird empfohlen, für bestehende und künftige Mobilfunksendeanlagen alle technischen Möglichkeiten auszunutzen, um eine möglichst geringe Exposition von Anrainern (Anwohnern, d. Red.) zu gewährleisten. Die Beurteilung von biologischen Wirkungen im Niedrigdosisbereich, ausgehend von Mobilfunksendeanlagen, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt schwierig, jedoch zum vorbeugenden Schutz der öffentlichen Gesundheit unbedingt erforderlich." Klarheit bei Einheiten W/m2 nw/cm , , , , , ,1 0, ,001 Im Rahmen der Internationalen Konferenz zur Situierung von Mobilfunksendern im Juni 2000 in Salzburg trugen zahlreiche Wissenschaftler ihre Forschungsergebnisse zu Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung vor. Wissenschaftler, die die ICNIRP-Meinung vertreten, blieben der Veranstaltung ohne nähere Begründung fern, obwohl sie auch als Referenten geladen wurden. Im Rahmen der Konferenz wurde von 19 Wissenschaftlern die "Salzburger Resolution zu Mobilfunkanlagen" unterzeichnet. Danach empfahlen die Unterzeichner zur wirksamen Vorbeugung für MobilfunkBasisstationen im Freien einen vorläufigen maximalen Beurteilungswert von 1 mw/m2. Der Arbeitskreis Immissionsschutz des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat im Juli 2001 ein Positionspapier zum Themenbereich Elektrosmog vorgelegt. Der hier geforderte Vorsorgewert liegt in der Größenordnung des Wertes der Salzburger Resolution. Schärfere Grenzwerte: Keine Einschränkung der Versorgung Verschärfte Grenzwerte würden von den Mobilfunkbetreibern mehr Sorgfalt bei der Auswahl von Standorten für Basisstationen erfordern. Anlagen auf Hausdächern in dicht bebauten Wohngebieten wären bei Zugrundelegung der Vorsorgegrenzwerte nur noch mit höherem Masten (keine Hindernisse in Strahlrichtung der Antennen) möglich. Tatsächliche Einschränkungen der Mobilfunkversorgung sind nach einhelliger Auskunft nicht gegeben. In allen bisher bearbeiteten Fällen hat sich ein Ausweichstandort (z.b. Fabriktürme, Bau eines Masten) finden lassen. Die Ablehnung so mancher Standorte anhand funktechnischer Eignung leuchtet nicht ein. Die Aussagen der Netzbetreiber bezüglich der (Nicht-)Eignung von Ersatzstandorten sind an den verschiedenen Brennpunkten nicht selten wiedersprüchlich. Der Kostenfaktor sollte bei der Beurteilung der Aussagen der Netzbetreiber nicht unterschätzt werden.

4 Grafik ("Bild 2") und Tabelle: Auszug aus der e-plus-broschüre "Mobilfunk: Ein Teil unserer Welt" In der Broschüre "Mobilfunk: Ein Teil unserer Welt" des Mobilfunk-Netzbetreibers e-plus wird angegeben, dass bei bestehenden Anlagen der gesetzliche Grenzwert in Wohnungen und vor den Häusern nur zu 0,001 bis 0,05 Prozent ausgeschöpft wird. Entsprechend unserer Erfahrung halten nicht alle bestehenden Anlagen dies Unterschreitung ein, grundsätzlich ist es aber möglich. Die angegebene Unterschreitung liegt im Größenordnungsbereich des Wertes der Salzburger Resolution. Darauf hingewiesen, hat eplus uns diese Feststellung mit Schreiben vom als "Richtwert, der sich sowohl nach oben als auch nach unten bewegen kann" bestätigt. Dem ist zu entnehmen, dass bei entsprechender Auswahl und Ausführung der (dann etwas teuereren) Sendestandorte der Salzburger Resolutionswert eingehalten werden kann. In dem von e-plus gewählten Beispiel wird der Salzburger Wert an den Orten 1, 2 und 3 eingehalten. Für Ort 4 (Wohnung im obersten Stockwerk des Nachbarhauses) müssten die Sendeantennen auf höhere Masten installiert werden, damit der Salzburger Resolutionswert dort eingehalten werden kann.

5 Stabantenne; ein anderer MobilfunkAntennentyp. Foto: Ulrich-Raithel Nach einer Mitteilung von Herrn Prof. Käs, (Lehrstuhl für Hochfrequenztechnik an der BundeswehrHochschule) sind deutlich niedrigere Werte innerhalb der Wohnungen (10 nw/cm2 = 0,1 mw/m2) bei Mobilfunk-Basisstationen auch in dicht bebauten Gebieten bei freistehenden Gebäuden ggf. mit Blechdach, bei nicht freistehenden Gebäuden mit höheren Masten durchaus möglich und vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion im Umfeld jedes Antennenstandorts anzustreben. Der Salzburger Resolutionswert (bezüglich einer Reihe von Anlagen von der österreichischen Mobilfunknetzbetreiberseite unterschritten) beträgt 1 mw/m2. Mit diesem Wert lässt sich gut zeigen, dass trotz deutlich niedrigerer Belastungen für die Anwohner das mobile Telefonieren nicht behindert wird. Neben Russland und China, bei denen im bestehenden Regularium die nicht-thermischen Effekte berücksichtigt werden, hat das Handy-Eldorado Italien seit Anfang 1999 einen schärferen Grenzwert eingeführt: Für Gebäude, in denen sich Menschen mehr als 4 Stunden pro Tag aufhalten, gilt mit 100 mw/m2 wie in der Schweiz, Russland und China (bezogen auf den E-Netz-Frequenzbereich) rund ein Hundertstel des deutschen Grenzwerts und damit zehn-facher Mindestabstand zwischen Wohnbereich und Basisstation. Belastung beim Telefonieren In Deutschland sind ungefähr 50 Millionen Handys angemeldet. Der gegenüber der durchschnittlichen Belastung vom Netz um Größenordnungen höheren Strahlungsintensität ist der Handy-Nutzer während des Telefonierens ausgesetzt. Im Gegensatz zu Wenigtelefonierern (unter ½ bis 1 Std. pro Monat) besteht für Vieltelefonierer im Sinne der o.a. Empfehlungen durchaus Anlass, über Möglichkeiten der Reduzierung der Strahlenbelastung nachzudenken. Je näher die Antenne am Kopf ist und je größer die Sendeleistung, desto größer ist die Belastung auf den Körper. Beim Abstand zählt jeder Zentimeter. Die Sendeleistung des Handys wird bei guter Netzversorgung aus technischen

6 Gründen (Vermeidung von Störungen, Schonung des Handy-Akkus) nach dem Aufbau der Verbindung, der mit voller Leistung erfolgt, um bis zu Faktor 20 reduziert. Mobilfunk - Antennenmast Strahlungsarme Handys Aufgrund des starken Verbraucherdrucks in den USA müssen dort seit Herbst 2001 alle neu auf den Markt kommenden Handys mit dem SAR-Wert gekennzeichnet werden. In Europa ist man noch nicht so weit. Freiwillige Zusagen der Hersteller im Herbst 2001 erstrecken sich lediglich auf die Angabe des SAR-Werts in der Bedienungsanleitung und auf der jeweiligen homepage. Die Publikation auf der homepage ist (Stand Juni 2002) noch nicht bei allen Herstellern erfolgt. Erlaubt sind in Deutschland zwei Watt pro Kilogramm. Von den Computermonitoren her ist das TCO-Label, mit dem strahlungsarme Geräte gekennzeichnet werden, bekannt. Das neue TCO' 01Handy-Label erlaubt einen SAR-Wert von 0,8 W/kg bei einer Telephone Communication Power (TCP)

7 von mindestens 0,3 W. Der TCP-Wert gibt den Anteil der Sendeleistung an, der für die Kommunikation tatsächlich genutzt wird und soll möglichst hoch sein. Was für die Kommunikation genutzt wird, wird nicht im Kopf "verbraten". Seit Juni 2002 gibt es in Deutschland die Kennzeichnung "Umweltengel" für strahlungsarme Handys (SAR max. 0,6 W/kg), allerdings ohne TCP-Wert. Nachdem die Industrievertreter die Sitzung der Jury Umweltzeichen, bei der das Label beschlossen wurde, in einem Eklat verlassen haben, wurde die Beschlussfassung über die Aufnahme des TCP-Werts auf eine spätere Sitzung verschoben. Da Handys mit einem SAR-Wert von 0,2 und darunter erhältlich sind, TCP-Werte entsprechend unserem Kenntnisstand aber noch nicht publiziert sind, müssen Kaufinteressenten, die ein Handy mit minimal nötiger Strahlenbelastung wünschen, am besten noch warten, bis genauere Messwerte publiziert sind. Über Neuerungen informieren wir Sie über unseren -newsletter, den Sie kostenlos bestellen können. Die USA haben schärferen SAR-Grenzwert Der US-Grenzwert beträgt 1,6 W/kg. Dieser Wert ist mit dem europäischen (2 W/kg) allerdings nicht vergleichbar: In der EU wird der SAR-Wert über 10 g Körpergewebe gemittelt, in den USA über 1 g. Durch den Bezug auf 10 g Gewebe werden lokal hohe Feldstärken ("hot spots") in Europa stärker heruntergemittelt: Der amerikanische Grenzwert von 1,6 W/kg über 1 g entspricht in etwa 0,8 W/kg nach europäischem Standard. Schnurlostelefone Die DECT-Basisstation sendet 24 Stunden am Tag ein Signal, welches dem Mobilfunk-Signal des Dund E-Netzes (Frequenzbereich des E-Netzes) ähnelt. Laut Öko-Test 11/99 liefern die Basisstationen in 1,5 m Abstand in etwa eine Leistungsflussdichte in der Größenordnung von 0,01 W/m2 (ECOLOGEmpfehlungswert) in fünf m Abstand in der Größenordnung von 0,001 W/m2 (Wert der Salzburger Resolution). In vielen Wohnungen dominiert bei Anwesenheit eines DECT-Schnurlostelefons deren Signal das Mobilfunksignal der Handy-Netzbetreiber. UMTS Die dritte Mobilfunk-Generation wird multimedia-fähig. Zur Übertragung von Bildern, Video-Clips und Musik müssen große Datenmengen übertragen werden. Die Strahlenbelastung durch einzelne Sendeanlagen wird vergleichbar hoch sein wie die von bisherigen GSM-Sendeanlagen. Aufgrund der geplanten ca zusätzlichen Standorte in Deutschland bzw. aufgerüsteter Anlagen (GSM + UMTS) wird die Strahlenbelastung für Nachbarn steigen, da eine Abschaltung der GSM-Netze in nächster Zeit nicht beabsichtigt ist. Während der Gesprächsverbindung wird die Strahlenbelastung des Handy-Nutzers ähnlich der von GSM sein. UMTS regelt die Sendeleistung beim Verbindungsaufbau abhängig von der Feldstärke des Netzes von einem niedrigen Wert nach oben, GSM von der vollen Sendeleistung nach unten. UMTSHandys können beide Mobilfunkstandards nutzen. Sie werden beim Telefonieren aber über GSM funken, da die UMTS-Netze für den schnellen Datenverkehr freigehalten werden sollen. Es ist, entgegen macher Berichte in den Medien, nicht davon auszugehen, dass mit dem Aufbau der UMTS-Netze bestehende Mobilfunk-Standorte überflüssig werden. Die meisten Masten werden wegen der schwierigen Akquise neuer Standorte mit Sicherheit so lange auch benutzt (GSM und/oder UMTS), wie es die Mietverträge zulassen. Schlußfolgerungen Bei Asbest, Holzschutzmitteln und PCB hat das Bundesgesundheitsamt in der in den 70er Jahren aufflammenden Diskussion zur Schadwirkung den Einbau dieser Stoffe viel zu lange empfohlen. Zweifelsfreie wissenschaftliche Beweise, die eine Beschränkung der Stoffe rechtfertigten, lägen noch nicht vor, wurde immer begründet. Die Behörden sind dann aufgrund der zunehmend beunruhigenden Forschungsergebnisse in den 80er Jahren umgeschwenkt. Die Folgen der späten Reaktion sind bekannt: in Deutschland Zehntausende anerkannte Berufskrankheiten, die durch diese Schadstoffe verursacht wurden (Quelle: Statistiken der Berufsgenossenschaften);

8 Die Mikrozelle versorgt belebte Plätze mit kleiner Leistung. hohe Sanierungskosten für öffentliche und private Haushalte. Auch in der Mobilfunk-Diskussion wird vom Bundesamt für Strahlenschutz immer wieder gebetsmühlenartig beteuert, dass die wissenschaftlichen Beweise noch nicht vorlägen. Das digitale GSM-Netz sei in Deutschland kaum zehn Jahre alt, deshalb könnten Studien zu langfristigen Auswirkungen am Menschen noch nicht abgeschlossen werden. In den letzten Jahren häufen sich zunehmend unerfreuliche Forschungsergebnisse. Interessant ist, zu welchen Mitteln die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) in ihren Empfehlungen zu elektromagnetischen Feldern vom Sommer 2001 bei der Aufrechterhaltung der bestehenden, auf den ICNIRP-Empfehlungen beruhenden Grenzwerte greifen muß: Bei der Grenzwertfindung finden nur Gesundheitsbeeinträchtigungen Berücksichtigung, für die es einen "wissenschaftlichen Nachweis" gibt. Dieser ist nur dann gegeben, wenn "wissenschaftliche Studien voneinander unabhängiger Forschungsgruppen den Zusammenhang reproduzierbar zeigen und das wissenschaftliche Gesamtbild das Vorliegen eines kausalen Zusammenhangs stützt". Wissenschaftliche Ergebnisse unterhalb dieses Erkenntnisniveaus liefern nach SSK allenfalls einen "wissenschaftlich begründeten Verdacht" oder einen "wissenschaftlichen Hinweis". In Italien und in der Schweiz wurde Januar 1999 bzw. Februar 2000 ein Vorsorgegrenzwert erlassen, der ca. 100-fach unter dem deutschen Grenzwert liegt. Im Land Salzburg wird ein Vorsorgegrenzwert lokal bzw. regional angewendet, der ca fach unter dem deutschen Grenzwert liegt. Die Mobilfunkversorgung ist dort trotz dieser abgesenkten Belastung einwandfrei. Der häufigere Bau

9 höherer und damit unschöner Masten bzw. der Einsatz auf bestehenden freistehenden Bauwerken (z.b. Industriekamine, Hochhäuser, Fabrikhallen) muss dafür aber in Kauf genommen werden. Bei pragmatischer Vorgehensweise ist daher die kurzfristige Einführung des Werts der Salzburger Resolution auch in Deutschland geboten. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso die Einführung eines technisch problemlos realisierbaren Vorsorgewerts in Deutschland nicht kurzfristig umgesetzt werden kann. Dies betrifft auch den Aufbau der UMTS-Netze, der in den Ballungsräumen bereits auf vollen Touren läuft. Tipps zur Reduzierung der individuellen Strahlenbelastung Prüfen Sie, ob der Einsatz von DECT-Schnurlos-Telefonen in Ihrer Wohnung notwendig ist. In vielen Wohnungen ist das DECT-Signal stärker, als die Signale der Mobilfunk-Netzbetreiber. DECT-Basisstationen sollten vorzugsweise nicht im Schlafzimmer betrieben werden. In den anderen Räumen empfiehlt es sich, Abstände unter 1,5 m für höhere tägliche Einwirkung (z.b. auf dem Schreibtisch) zu vermeiden. Im Falle eines Neukaufs sollten Sie Geräte nach dem CT1+ -Standard bevorzugen. Diese senden eine wesentlich weniger kritische Signalform, und dieses Signal auch nicht kontinuierlich. Mobilfunk: Bei "starkem" Netz wird die Sendeleistung von Basisstation und Handy auf bis zu ein Zwanzigstel gedrosselt. Zur Reduzierung der Strahlenbelastung empfiehlt es sich daher, sich bei Gesprächen in "schwachem" Netz (z.b. in vielen Innenräumen) kurz zu fassen. In Innenräumen sind in der Regel Festnetztelefone vorhanden. Sind nähere technische Daten zur Mobilfunk-Basisstation nicht bekannt, sollte der Abstand zu Basisstationen/Sendeanlagen (Wohnung in oberen Stockwerken mit Blickkontakt zum Sender) zumindest 300 Meter betragen. Quer bzw. schräg zur Strahlrichtung (also senkrecht nach unten bzw. untere Wohnungen in direkten Nachbarhäusern) sollte der Abstand mindestens 10, besser 20 m betragen. Somit sind Mobilfunkbasisstationen auf Dächern von nicht freistehenden Wohnhäusern bei Verwendung kurzer Masten in der Regel als problematisch anzusehen. Das Ökolabel "Umweltengel" kennzeichnet Handys mit vergleichsweise niedriger Strahlenbelastung. Am besten ist jedoch, nur ein Handy zu kaufen, dessen SAR-Wert sie kennen. Bei der Auswahl können Sie Ihre individuelle Belastung durch Auswahl eines Geräts mit niedrigem SAR-Wert (unsere Empfehlung: 0,2 W/kg) weiter reduzieren. Auf Basis der verfügbaren Informationen hat das Nova-Institut in Zusammenarbeit mit der Verbraucherinitiative Berlin unter eine Internet-Seite mit SAR-Werten gängiger Handys zusammengestellt. Wenn Sie (auch als Beifahrer) öfter im Auto telefonieren, empfiehlt sich der Einbau einer Freisprecheinrichtung mit Außenantenne. Fordern Sie für Mobilfunk-Netze die Umsetzung des Werts der Salzburger Resolution ein. Für Neuanlagen sollte dieser Wert kurzfristig einhaltbar sein, für Altanlagen sollte eine straffe und abgestufte Übergangsregelung geschaffen werden. Als Vermieter können Sie diesen Wert z.b. vertraglich vereinbaren. Hans Ulrich-Raithel aus unserer Mitgliederzeitschrift Umweltnachrichten Ausgabe: 89/2000 (aktualisierte Fassung vom 8. April 2003). Dieser Beitrag wird regelmäßig auf den aktuellen Stand gebracht. Bei wesentlichen Änderungen sowie über aktuelle Termine und Infos informieren wir Sie über unseren Newsletter, den Sie hier kostenlos bestellen können.

10 Bestellen Sie unseren Newsletter mit aktuellen Infos, Terminen und Ereignissen Presseresonanz Elektrosmog Mitschnitte: Für unsere Arbeit Umweltinstitut benötigen wir auch Ihre im Fernsehen Spende Quellen / weitere Informationen: Elektrosmog-Report, nova-institut, Hürth, EMF-Monitor, Ecolog-Institut, Hannover, Informationen des Schweizer Umweltministeriums zum Schweizer Vorsorgewert Informationen der Stadt München zu Elektrosmog mit Datenbank der Mobilfunk-Stationen Bund für Umwelt und Naturschutz, Positionspapier Nr. 36 Elektrosmog Mobilfunk-Information des Landes Salzburg, Informationen vom Bundesamt für Strahlenschutz Informationszentrum Mobilfunk (Gemeinsames Organ der Netzbetreiber) Homepage der Münchner Bürgerinitiativen gegen Mobilfunksendeanlagen: Bürgerwelle e.v., Dachverband der Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog,

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