Best-INVEST 50 DE Jahresbericht zum

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1 Best-INVEST 50 DE Jahresbericht zum Fondsverwaltung: Landesbank Berlin Investment GmbH, Berlin Januar 2015

2 Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen erfolgt auf Basis des Verkaufsprospektes, der wesentlichen Anlegerinformationen und der Allgemeinen Anlagebedingungen in Verbindung mit den Besonderen Anlagebedingungen in der jeweils geltenden Fassung. Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils an dem Sondervermögen Interessierten zusammen mit dem letzten veröffentlichten Jahresbericht sowie dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur Ver - fügung zu stellen. Daneben sind ihm die wesentlichen Anlegerinformationen rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu stellen. Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Kauf und Verkauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in dem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürger - lichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge können sich die Beteiligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank wenden. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Die Kontaktdaten lauten: Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank Postfach Frankfurt Telefon: (069) oder Telefax: (069) schlichtung@bundesbank.de Stand: Januar 2015 Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruch - teilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Informationen über Änderungen der Anlagebedingungen werden im Bundesanzeiger sowie auf der Homepage der Kapitalverwaltungs - gesellschaft ( veröffentlicht. Wesentliche Änderungen der Anlagepolitik im Rahmen der geltenden Anlagebedingungen werden von der LBB-INVEST auf ihrer vorgenannten Homepage erläutert. Dem Vertragsverhältnis zwischen LBB-INVEST und Anleger sowie den vorvertraglichen Beziehungen wird deutsches Recht zugrunde gelegt. Der Sitz der Gesellschaft ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, sofern der Anleger keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die LBB-INVEST wird ferner die ge - samte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften des Kapital - anlagegesetzbuchs können Verbraucher die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.v. anrufen. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Die Kontaktdaten lauten: Büro der Ombudsstelle Bundesverband Investment und Asset Management e.v. Unter den Linden Berlin Telefon: (030) Telefax: (030) info@ombudsstelle-investmentfonds.de Eine ladungsfähige Anschrift der Landesbank Berlin Investment GmbH, die Namen der gesetzlichen Vertreter, das Handelsregister, bei dem die Landesbank Berlin Investment GmbH eingetragen ist, und die Handelsregister-Nummer finden Sie am Ende dieses Berichtes. Wichtiger Hinweis Wechsel der Verwahrstelle Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die DekaBank Deutsche Girozentrale AöR für die von der LBB-INVEST verwalteten Sondervermögen die Funktion der Verwahrstelle von der Landesbank Berlin AG übernommen. Hintergrund ist der Wechsel des Konzernverbundes der LBB-INVEST zur Deka-Gruppe zum und die geplante Aufgabe des entsprechenden Geschäftsfeldes der Landesbank Berlin AG. Die DekaBank übernahm die Aufgaben als neue Verwahrstelle für den Best-INVEST 50 am Aus dem Wechsel der Verwahrstelle entstanden den Anteilinhabern keine Kosten. Geänderte gesetzliche Verkaufsunterlagen sind seit dem o. g. Termin bei der LBB-INVEST erhältlich.

3 1 Jahresbericht des Fonds Best-INVEST 50 für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 Der Best-INVEST 50 ist ein Dachfonds, der in anderen Fonds, sog. Zielfonds, investiert. Das Anlageziel ist der langfristige Kapitalzuwachs durch eine positive Wertentwicklung der im Fonds enthaltenen Vermögenswerte. Der Fonds darf zu maximal 50 Prozent Wertpapier-Aktienfonds, Fonds, die überwiegend in Aktien und verzinslichen Wertpapieren investieren, und Mischfonds, die überwiegend in Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten (kurzfristige verzinsliche Anlagen), Fondsanteilen, Bank - guthaben und / oder Derivaten investieren, erwerben. Mindestens 50 Prozent müssen in internationalen Wertpapier-Rentenfonds, Geldmarktfonds sowie Liquidität angelegt werden. Strategie des Fonds ist es, diejenigen Zielfonds auszuwählen, die langfristig am profitabelsten erscheinen ( Best-of -Konzept). Weltweit zeigte sich ein deutliches Auseinanderdriften der Volkswirtschaften. Die europäische Zentralbank (EZB) sah sich mit einer schwächelnden Konjunktur bei gleichzeitig deflatorischen Tendenzen konfrontiert. Dies veranlasste die EZB dazu, erstmals in ihrer Geschichte einen negativen Einlagenzins für bei ihr von den Geschäftsbanken hinterlegtes Kapital festzusetzen. Unterstützt wurde die Erwartungshaltung an die EZB hinsichtlich weiterer expansiver Maßnahmen durch die im Jahresverlauf weiter zurückgegangene Inflationsrate in der Eurozone. Die Wirtschaft in den USA präsentierte sich hingegen sehr erfreulich. Im Laufe des Jahres erreichte die Arbeitslosenquote dort erstmals seit 2008 wieder ein Niveau von unter sechs Prozent. US-Unternehmen überzeugten mit einem soliden Gewinnwachstum. Die vor einigen Jahren in den USA eingeführte Fördertechnik für Gas und Öl aus Schiefergestein, das sogenannte Fracking, begünstigte weiter niedrige Energiekosten und damit die Wiederansiedlung verarbeitender Industrie in den USA. Insbesondere dort spüren die Verbraucher eine deutliche Entlastung durch stark gefallene Benzinpreise. Aufgrund dieses positiven Umfeldes war die US-Notenbank (FED) in der Lage, ihre wirtschaftsstimulierende Politik planmäßig weiter zu reduzieren. Sie beendete Ende Oktober ihr jüngstes Anleihen-Kaufprogramm. Im Gegensatz zur Preisentwicklung in Europa, bietet die Inflationsrate in den USA noch den Spielraum für ein solches Vorgehen. Die bedeutendsten Notenbanken der Welt, FED und EZB, agierten im abgelaufenen Kalenderjahr dementsprechend entgegengesetzt. So unterschiedlich die Entwicklungen in den Industrienationen 2014 verliefen, so unterschiedlich verliefen sie auch in den Schwellen - ländern. Insbesondere in den BRIC-Staaten Brasilien, Russland, Indien und China waren extreme Unterschiede zu beobachten: Während die indische Wirtschaft nach den Wahlen im zweiten Quartal 2014 neue Dynamik aufbauen konnte, setzte sich die schwache Wirtschaftsentwicklung in Brasilien trotz Präsidentschaftswahlen im vierten Quartal fort. Russland kämpfte ebenfalls mit einer drohenden Rezession infolge der Sanktionen wegen der Krim-Annektierung und seines Verhaltens in der Ukrainekrise. Obendrein traf der signifikante Verfall des Öl - preises die russische Wirtschaft und den russischen Staat mit besonderer Härte. Chinas Wirtschaftsentwicklung verlief hingegen plan - mäßig, wenngleich sich die Regierung auch hier genötigt sah, einzelne konjunkturfördernde Maßnahmen zu ergreifen. Im Januar erwuchs dem Fonds ein relatives Underperformance-Risiko relativ zu Aktien-Welt-Indices, da er zum Teil noch in Aktienfonds mit defensivem Charakter investiert war, welche nicht mit der anfänglich starken Aktienmarktbewegung schritthalten konnten. Dementsprechend wurden diese Fondspositionen in andere, offensiver ausgerichtete Produkte getauscht. Im selben Monat wurde darüber hinaus ein US-Aktienfonds von Threadneedle verkauft, da das Managementteam des Fonds Threadneedle zu diesem Zeitpunkt verließ und nicht sichergestellt war, dass die neuen Manager den Fonds ebenso erfolgreich weiterführen könnten. Gegen Ende eines transaktionsarmen ersten Halbjahres wurde auf eine ins Stocken geratene Yen-Abwertung in Verbindung mit einer Abflachung des Anstiegs des Nikkei-Aktienindex reagiert. Hierzu wurde ein währungsgesichertes ishares ETF auf den MSCI Japan Index (ETF - börsengehandelter Indexfonds) prophylaktisch verkauft. Im November wurde der Fonds dann wieder zurückgekauft, da die japanische Notenbank eine nochmalige Ausweitung ihrer expansiven Notenbankpolitik angekündigt hatte. Im Zuge eines sich verschärfenden Ukraine-Konfliktes wurde das Fondsvermögen gegen eine mögliche Eskalation der dortigen Situation über die Verlagerung von Investitionen abgesichert. Hierzu wurde derivativ die europäische Aktienquote reduziert und gleichzeitig die US-Investition erhöht, um den Fonds weiter entfernt vom europäischen Krisenherd aufzustellen. Gleichzeitig wurde damit auch die US-Dollarquote im Fondsvermögen erhöht. Da im September bei einem weiteren Fonds die entscheidende Fondsmanagerin die Investmentgesellschaft verließ, wurde wie schon im Falle Threadneedle nun auch beim Schroder UK Opportunities Fonds verfahren und dieser vorsorglich verkauft. Das Schlussdrittel des Kalenderjahres war durch die Reduzierung von Small-Cap-Investments im Fonds geprägt. Dieses geschah vor dem Hintergrund, dass historisch im zweiten Teil eines Konjunkturzyklus eine bessere Performance von Unternehmen mit großer Marktkapitali - sierung zu beobachten war. Von dieser Chance sollte auch das Fondsvermögen profitieren. Dementsprechend wurden der Threadneedle European Smaller Companies und der Goldman Sachs Global Small Cap Fonds veräußert. Nach zwischenzeitlicher Reduzierung der derivativen US-Aktien-Übergewichtung im November wurde das Übergewicht im Dezember bereits wieder aufgebaut, da sich die konjunkturelle Entwicklung in den USA weiter sehr stabil zeigte. Im Fokus der Rentenmärkte stand im Jahr 2014 einerseits die expansive Ausrichtung der Europäischen Zentralbank (EZB) im Gegensatz zu den ersten restriktiven Maßnahme der US-Zentralbank Fed und anderseits die erhöhte Aktienmarktvolatilität in der zweiten Jahreshälfte. Insbesondere aus dem zweiten Faktor erwuchsen die größten Risiken für das Fondsvermögen. Die expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) hat innerhalb des Fondsvermögens maßgeblich die Entwicklung der Kernsegmente auf der Rentenseite positiv beeinflusst. Die beschlossenen Zinssenkungen und Kaufprogramme von besicherten Anleihen sowie Spekulationen über umfangreiche Staatsanleihekäufe haben zu deutlichen Renditerückgängen im Fondsvermögen bei europäischen Staatsanleihen und Pfandbriefen geführt und somit einen wichtigen Performancebeitrag geliefert. Durch das Kaufprogramm der EZB sind die Risikoprämien von Pfandbriefen allerdings sukzessive auf ein un - attraktives Niveau gesunken und wurden dementsprechend zum Jahresende durch bonitätsstarke Unternehmensanleihen ersetzt. Diese weisen weiterhin gesunde Verschuldungskennzahlen, hohe Liquiditätsbestände sowie eine gute Gewinnentwicklung aus und bieten gleichzeitig gegenüber Bundesanleihen und Pfandbriefen

4 2 attraktive Risikoprämien. Die Maßnahmen der EZB und die einher - gehenden Renditerückgänge waren auch maßgeblicher Treiber für die Kursgewinne von Unternehmensanleihen im abgelaufenen Jahr, da ein Rückgang der Risikoprämien in diesem Jahr nur geringfügig zu verzeichnen war. Aus den Schwellenländern ergaben sich für den Fonds hingegen sowohl zu Jahresbeginn als auch in der zweiten Jahreshälfte erhöhte Volatilitätsrisiken. So lasteten zu Jahresbeginn Sorgen über politische Unruhen in der Türkei, Brasilien und der Ukraine auf den Märkten, die zum Teil zu Übertreibungen führten. Die anschließende Erholungsphase hielt bis zur Jahresmitte an und wurde von einer leicht schwächeren Marktentwicklung abgelöst, die durch aufkommende Wachstumssorgen in Europa und China sowie durch rückläufige Rohstoffpreise verursacht wurden. In diesem Marktumfeld wurde das Fondsvermögen innerhalb der Schwellenländeranleihen diversifizierter aufgestellt. So wurde der db x-trackers Emerging Markets Liquid Eurobond ETF verkauft und in den CGS FMS Global Evolution Frontier Markets investiert. Dieser Fonds bietet Zugang zu einem breiten Spektrum von Staatsanleihen aus den sogenannten Frontier Markets. Im Vergleich zu den klassischen Emerging Markets sind die Institutionen in der Politik, der Wirtschaft und den Finanzen in den Frontier Markets unterentwickelt. Daher bieten diese Märkte auch höhere Ineffizienzen sowie Länderrisiken, weisen hierdurch auch größere Wachstumschancen und Renditen auf. Des Weiteren zeichnen sich die Frontier Markets durch ein geringes Volatilitätsrisiko aus, da die Quote aus - ländischer Investoren mit unter 15 Prozent relativ niedrig ist und der Markt von Buy-&-Hold-Investoren aus dem heimischen institutionellen Bereich dominiert wird. Ein weiterer Risikofaktor für den Fonds ergab sich aus der volatilen Aktienmarktbewegung im zweiten Halbjahr. Ausgelöst durch die bereits angesprochenen globalen Wachstumssorgen sowie der geopolitischen Krise in der Ukraine, mussten die globalen Aktienmärkte deutliche Kursverluste verkraften und sorgten somit für Druck auf Wandelanleihen. Dementsprechend wurde die Investitionsquote der Wandelanleihen unter Risikoaspekten kurzfristig reduziert. Auch bonitätsschwache Unternehmensanleihen zeigten sich durch die Schwankungen am Aktienmarkt verwundbar und mussten nach einem positiven ersten Halbjahr in den anschließenden Monaten Kursrückgänge vorweisen, wobei sich europäische Anleihen deutlich stabiler erwiesen im Vergleich zu ihren amerikanischen Pendants. Trotz dieser zahlreichen und zum Teil negativen Einflussfaktoren konnten alle investierten Anleihesegmente innerhalb des Berichtszeitraums einen positiven Wachstumsbeitrag generieren. Für den Fonds bestehen folgende Risiken: Bei einzelnen Wertpapieren kann es in bestimmten Phasen oder in bestimmten Börsensegmenten nicht möglich sein, diese zum gewünschten Zeitpunkt zu veräußern. Zudem besteht die Gefahr, dass Wertpapiere, die in einem eher engen Marktsegment gehandelt werden, erheblichen Preisschwankungen unterliegen. Dies gilt umso mehr, wenn diese Wertpapiere an Börsen oder organisierten Märkten in Ländern gehandelt werden, deren Entwicklung noch nicht internationalen Standards entspricht oder deren Umsatzvolumina noch gering sind. Außerdem können Veränderungen der Wechselkurse auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände negativ beeinflussen. Ins Jahr 2015 startet der Best-INVEST 50 aktienseitig vollständig investiert, mit Schwerpunkt in den USA. Die strategische Positionierung auf der Rentenseite bleibt weiterhin defensiv aufgestellt im Hinblick auf das Zinsrisiko. Auf Grund des positiven Aktienmarktumfeldes bleibt auch in 2015 die Wandelanleihen-Komponente ein wichtiger Portfoliobestandteil. Im Berichtszeitraum erwirtschaftete der Fonds eine Performance von 9,51 Prozent (nach BVI-Methode). Das Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften von ,84 Euro im Best-INVEST 50 setzt sich zusammen aus dem Verkauf von Investmentanteilen ( ,69 Euro), aus Geschäften mit Derivaten (45.132,04 Euro) und aus Devisengeschäften (35.356,11 Euro).

5 3 Best-INVEST 50 - Depotstruktur per Best-INVEST 50 - Depotstruktur per Rentenfonds Rentenfonds Unternehmensanleihen 17,70 % Rentenfonds Welt 11,14 % Rentenfonds Euroland 4,99 % Rentenfonds Emerging Markets 3,81 % Rentenfonds Hochzinsanleihen 3,66 % Rentenfonds Staatsanleihen 3,12 % Rentenfonds Europa 2,47 % Rentenfonds Wandelanleihen 2,15 % Rentenfonds Rentenfonds Unternehmensanleihen 13,29 % Rentenfonds Pfandbriefe 10,32 % Rentenfonds Welt 7,73 % Rentenfonds Emerging Markets 5,17 % Rentenfonds Europa 4,74 % Rentenfonds Hochzinsanleihen 3,83 % Rentenfonds Staatsanleihen 2,99 % Rentenfonds Wandelanleihen 2,31 % Aktienfonds Aktienfonds USA 20,66 % Aktienfonds Europa 9,51 % Aktienfonds Welt 7,28 % Aktienfonds Emerging Markets 2,77 % Aktienfonds Aktienfonds Nordamerika 19,10 % Aktienfonds Welt 11,22 % Aktienfonds Europa 10,29 % Aktienfonds Japan 3,04 % Aktienfonds Japan 2,56 % Gemischte Fonds Gemischte Fonds 1,91 % Sonstige Fonds 3,63 % Sonstige Fonds 2,66 % Derivate 0,41 % Liquidität 4,12 % Derivate -0,14 % Liquidität 1,53 %

6 4 Vermögensübersicht I. Vermögensgegenstände Anteil am Fondsvermögen in % 1. Investmentanteile Aktienfonds USA 20,66 Aktienfonds Europa 9,51 Aktienfonds Welt 7,28 Aktienfonds Emerging Markets 2,77 Aktienfonds Japan 2,56 Rentenfonds Unternehmensanleihen 17,70 Rentenfonds Welt 11,14 Rentenfonds Euroland 4,99 Rentenfonds Emerging Markets 3,81 Rentenfonds Hochzinsanleihen 3,66 Rentenfonds Staatsanleihen 3,12 Rentenfonds Europa 2,47 Rentenfonds Wandelanleihen 2,15 Sonstige Fonds 3,63 2. Derivate 0,41 3. Bankguthaben 4,21 4. Sonstige Vermögensgegenstände 0,05 II. Verbindlichkeiten -0,14 III. Fondsvermögen 100,00 Vermögensaufstellung zum Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Bestand Käufe/ Verkäufe/ Kurs Kurswert % Anteile bzw Zugänge Abgänge in EUR des Fonds- Whg. in im Berichtszeitraum vermögens Investmentanteile EUR ,15 95,47 KVG - eigene Investmentanteile Multizins-INVEST Inhaber-Anteile DE ANT EUR 34, ,90 1,02 Gruppenfremde Investmentanteile 3BG EMCore Convertibles Global AT0000A020G7 ANT EUR 10, ,00 0,94 Inh.-Ant. A o.n. Absol.Insight-Em.Mkt Debt Fd IE00B1HL8W03 ANT EUR 1, ,38 2,39 Reg.Shares B1P Acc. EUR o.n. Absolute Insight Fds-Credit Fd IE00B3CLDN55 ANT EUR 1, ,30 0,91 Reg.Shares B1P Acc. EUR o.n. AGIF-All.Europe Equity Growth LU ANT EUR 2.038, ,60 1,34 Inhaber Anteile I (EUR) o.n. Antecedo CIS Strategic Invest DE000A0YJL93 ANT EUR 1.341, ,92 0,48 Inhaber-Anteile Astellon UCITS Fd-A.Eur.Opp.Fd LU ANT EUR 96, ,04 0,46 Namens-Anteile A EUR Acc. o.n. AXA IM F.Inc.In.St.-US Sh.Dur. LU ANT EUR 88, ,72 2,16 Namens-Anteile B(Dis.)EUR o.n. BlueBay Fds-Inv.Grade Bond Fd LU ANT EUR 173, ,00 3,95 Nam.-Ant. B EUR o.n. CGS FMS-Gl.Ev.Front.Mkts(Sub1) LU ANT EUR 131, ,05 1,42 Namens-Anteile I o.n.

7 5 Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Bestand Käufe/ Verkäufe/ Kurs Kurswert % Anteile bzw Zugänge Abgänge in EUR des Fonds- Whg. in im Berichtszeitraum vermögens db x-tr.ii-iboxx S.E.7-10 ETF LU ANT EUR 242, ,70 2,54 Inhaber-Anteile 1C o.n. ESPA BD EMER.MARKTES CORPORATE AT0000A05HQ5 ANT EUR 107, ,44 1,32 Inhaber-Anteile A o.n. Flossbach von Storch-Gl Con.Bd LU ANT EUR 151, ,78 1,21 Inhaber-Anteile F o.n. GAM STAR Fd PLC-GAM St.Cat Bd. IE00B6TLWG59 ANT EUR 12, ,74 0,97 Regist.Shs Inst.Acc.EUR o.n. Invesco Pan Europ.Structur.Eq. LU ANT EUR 16, ,18 2,97 Act. Nom. C o.n. ishares III-Euro Cov.Bd UC.ETF DE000A0RFEE5 ANT EUR 154, ,74 2,99 Bearer Shares (Dt. Zert.) o.n. ishs V-EO Cor.Bd I.R.Hd.UC.ETF DE000A1J7CL2 ANT EUR 100, ,16 2,32 Bearer Shares (Dt. Zert.) o.n. ishsv-msci JP EUR Hg.UCITS ETF DE000A1H53P0 ANT EUR 41, ,30 2,56 B.Shs Month.EUR-H.(Dt.Zert.) o.n. JB Multibd-Gl.High Yield Bd Fd LU ANT EUR 100, ,20 0,87 Actions au Porteur A o.n. JPMorgan-Europe Eq.Abs.Alp.Fd LU ANT EUR 108, ,43 0,49 Act.Nom.C (perf)(acc)eur o.n. JPMorgan-Europe Equity Plus Fd LU ANT EUR 170, ,58 3,04 Act.Nom.C (perf)(acc)eur o.n. KBC Bonds-High Interest LU ANT EUR 377, ,20 0,92 Actions au Porteur (Dis.) o.n. LBBW RentaMax Inhaber-Anteile R DE ANT EUR 68, ,18 1,96 Legg M.Gl.Fds-LM WA Mac.Op.Bd IE00BHBFD812 ANT EUR 106, ,60 0,94 Reg.Shs X EUR Acc Hdgd o.n. Lyx.U.ETF Eur.5-7Y Inv.Gr.(DR) FR ANT EUR 154, ,60 3,12 Actions au Porteur o.n. Lyxor ETF EuroMTS Cov.Bd Agg. FR ANT EUR 141, ,03 2,47 Actions au Porteur o.n. M&G Global Dividend Fund GB00B39R2T55 ANT EUR 21, ,30 2,34 Reg. Shs Cl. C Acc.(EUR) o.n. MFS Mer.-European Value Fund LU ANT EUR 214, ,80 1,21 Bearer Shares Cl. I1 EO o.n. MS Invt Fds-Euro Corp.Bd (EUR) LU ANT EUR 50, ,00 3,53 Actions Nom. Class I o.n. Nordea 1-Europ.High Yld Bd Fd LU ANT EUR 29, ,08 1,87 Actions Nom. Class BI o.n. Pictet Total Return - Kosmos LU ANT EUR 108, ,58 2,35 Namens-Anteile I EUR o.n. Pioneer Fds-Euro Aggregate Bd LU ANT EUR 46, ,14 2,45 Reg.Units A (Euro)(Dis.)An. o.n. Robeco C.G.Fds-Rob.Em.Cons.Eq. LU ANT EUR 139, ,10 2,77 Actions Nominatives I EUR o.n. RP Vega Inhaber-Anteile IL DE000A1JSUA7 ANT EUR 111, ,08 0,47 XAIA Cr. - XAIA Cr. Basis II LU ANT EUR 1.040, ,87 2,99 Inhaber-Anteile I EUR o.n. Zantke EO Corporate Bonds AMI DE000A0Q8HQ0 ANT EUR 116, ,60 2,46 Inhaber-Anteile I(a) ACMBernstein-Select US Equ.Ptf LU ANT USD 25, ,60 4,77 Actions Nom. I Acc.USD o.n. HSBC S&P 500 UCITS ETF IE00B5KQNG97 ANT USD 21, ,67 5,32 Registered Shares o.n. MFS Meridian-Glob.Concentr.Fd LU ANT USD 216, ,09 4,94 Bearer Shares Cl. I1 DL o.n. PowerShs EQQQ Nasdaq-100 U.ETF IE ANT USD 105, ,82 4,96 Registered Shares o.n. Robeco US Select Opps Equities LU ANT USD 201, ,41 5,61 Act. Nom. Class I USD o.n. Schroder ISF Asian Total Ret. LU ANT USD 209, ,24 1,66 Namens-Anteile C (USD)Acc.o.N. Summe Wertpapiervermögen EUR ,15 95,47

8 6 Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw. Bestand Käufe/ Verkäufe/ Kurs Kurswert % Anteile bzw Zugänge Abgänge in EUR des Fonds- Whg. in im Berichtszeitraum vermögens Derivate EUR ,58 0,41 (Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen) Aktienindex-Derivate EUR ,83 0,04 Forderungen/Verbindlichkeiten Aktienindex-Terminkontrakte FUTURE EURO STOXX 50 Index EUREX EUR Anzahl ,00-0,12 (ESTX 50 Index (Price) (EUR)) FUTURE E-Mini S&P 500 Index CME USD Anzahl ,83 0,16 Devisen-Derivate EUR ,75 0,36 Forderungen/Verbindlichkeiten Devisenterminkontrakte (Kauf) Offene Positionen USD/EUR 3,155 Mio. OTC ,62 0,28 Geschlossene Positionen USD/EUR 1,14 Mio. OTC ,13 0,08 Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds EUR ,15 4,21 Bankguthaben EUR ,15 4,21 Verwahrstelle EUR ,08 % 100, ,08 3,85 Guthaben in Nicht-EU/EWR-Währungen USD ,41 % 100, ,07 0,35 Sonstige Vermögensgegenstände EUR ,23 0,05 Ansprüche auf Ausschüttung EUR , ,23 0,05 Sonstige Verbindlichkeiten *) EUR , ,32-0,14 Fondsvermögen EUR ,79 100,00 **) Anteilwert EUR 49,00 Umlaufende Anteile STK Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 95,47 Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,41 *) Rückstellungen für Verwaltungsvergütung, Verwahrstellenvergütung, fremde Depotgebühren, Veröffentlichungskosten **) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Differenzen entstanden sein.

9 7 Wertpapierkurse bzw. Marktsätze Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet: Alle Vermögenswerte per oder letztbekannte Kurse Devisenkurse (in Mengennotiz) per US-Dollar (USD) 1, = 1 Euro (EUR) Marktschlüssel Terminbörsen EUREX CME European Exchange Chicago Mercantile Exchange OTC Over-the-Counter (Vertragspartner: Landesbank Berlin AG und DekaBank Deutsche Girozentrale) Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen: Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag): Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Käufe Verkäufe Anteile bzw. bzw. bzw. Whg. in Zugänge Abgänge Investmentanteile Gruppenfremde Investmentanteile Accura- AF 1 Inhaber-Anteile A o.n. LU ANT C.-iBOXX EO.G.C.CAP.3-5T.U.ETF Inhaber-Anteile I o.n. LU ANT Cazenove Intl-UK Equity Registered Shares X (EUR) o.n. IE ANT db x-t.ii-em.mkts Li.Eurobond Inhaber-Anteile 1C o.n. LU ANT Fidelity Act.Str.-Europe Fund Namens-Anteile o.n. LU ANT G.Sachs Fds-Gl.Sm.Cap Core Eq. Reg. Shs I Acc.(snap)EUR o.n. LU ANT GS& P Fonds Deutschland aktiv Inhaber-Anteile G (auss.) o.n. LU ANT ishar.pfandbriefe UCITS ETF DE Inhaber-Anteile DE ANT ishs VI-MSCI Wld Mi.Vo.UTS ETF Bearer Shs EUR(Dt. Zert.) o.n. DE000A1KB2D9 ANT MS Invt Fds-Global Brands Actions Nom. Z USD o.n. LU ANT OSS. US Minimum Variance NR Inh.-Ant. UCITS ETF 1C USD o.n LU ANT Schroder IFC-S.Abs.UK Dynamic Regist.Units P2 Acc.EUR hd. o.n. 1) GB00B ANT Schroder ISF-UK Opportunities Namensanteile C Dis EUR o.n. LU ANT Threadn.Inv.Fds-Euro.Sm.Cos Fd Thesaurierungsant. Klasse 1 o.n. GB ANT Threadn.Spec.I.-Am.Ex.Alpha Fd Namens-Anteile RNA USD o.n. GB00B28CMR29 ANT Wells Far.(Lux)Wldw.-US A.C.G. Inhaber-Anteile A USD o.n. LU ANT ) Namensänderung von Cazenove Investment Fund Co.-Cazenove Absolute UK Dynamic Fund in Schroder Investment Fund Co. - Schroder Absolute UK Dynamic Fund

10 8 Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe.) Gattungsbezeichnung Stück bzw. Käufe Verkäufe Volumen Anteile bzw. bzw. bzw. in Whg. in Zugänge Abgänge Terminkontrakte Aktienindex-Terminkontrakte Gekaufte Kontrakte: EUR (Basiswert: S+P 500) Verkaufte Kontrakte: EUR (Basiswert: Dow Jones Euro Stoxx 50) Devisenterminkontrakte (Kauf) Kauf von Devisen auf Termin: USD/EUR EUR Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 0,00 Prozent. Der Transaktionsumfang belief sich hierbei auf insgesamt 0,00 Euro. Die Angabe bezieht sich auf Aktien, Renten und Fondsanteile.

11 9 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom bis I. Erträge 1. Dividenden inländischer Aussteller EUR 0,00 2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) EUR 0,00 3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren EUR 0,00 4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) EUR 0,00 5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 210,10 6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) EUR 0,00 7. Erträge aus Investmentanteilen EUR ,52 8. Erträge aus Wertpapier- Darlehen- und Pensionsgeschäften EUR 0,00 9. Abzug ausländischer Quellensteuer EUR 0, Sonstige Erträge EUR ,46 Summe der Erträge EUR ,08 II. Aufwendungen 1. Zinsen aus Kreditaufnahmen EUR -25,60 2. Verwaltungsvergütung EUR ,64 davon erfolgsabhängige Verwaltungsvergütung EUR 0,00 3. Verwahrstellenvergütung EUR ,69 4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten EUR ,03 5. Sonstige Aufwendungen EUR ,21 Summe der Aufwendungen EUR ,17 III. Ordentlicher Nettoertrag EUR ,09 IV. Veräußerungsgeschäfte 1. Realisierte Gewinne EUR ,72 2. Realisierte Verluste EUR ,88 Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR ,84 V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR ,75 1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne EUR ,84 2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste EUR ,77 VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR ,07 VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR ,82

12 10 Entwicklung des Sondervermögens 2014 I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR ,15 1. Ausschüttung für das Vorjahr/Steuerabschlag für das Vorjahr EUR ,50 2. Zwischenausschüttungen EUR 0,00 3. Mittelzufluss / -abfluss (netto) EUR ,75 a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen: EUR ,89 b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen: EUR ,64 4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich EUR ,07 5. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR ,82 davon nicht realisierte Gewinne EUR ,84 davon nicht realisierte Verluste EUR ,77 II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR ,79 Verwendung der Erträge des Sondervermögens Berechnung der Ausschüttung insgesamt und je Anteil I. Für die Ausschüttung verfügbar insgesamt je Anteil 1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR ,80 5,45 2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR ,75 3,72 3. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00 II. Nicht für die Ausschüttung verwendet 1. Der Wiederanlage zugeführt *) EUR ,00-1,29 2. Vortrag auf neue Rechnung EUR ,40-7,23 III. Gesamtausschüttung EUR ,15 0,65 1. Zwischenausschüttung EUR 0,00 0,00 2. Endausschüttung **) EUR ,15 0,65 Für die Ermittlung der investmentrechtlichen Besteuerungsgrundlagen liegt eine Bescheinigung nach 5 InvStG vor. Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert 2014 EUR ,79 EUR 49, EUR ,15 EUR 45, EUR ,47 EUR 44,11 Berlin, den Landesbank Berlin Investment GmbH Bauer Heß Vieten *) Wiederangelegte Ergebnisse aus Veräußerungsgewinnen. **) Der Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erfolgt gem. 7 Abs. 3, 3a und 3c InvStG über die depotführende Stelle bzw. über die letzte inländische auszahlende Stelle als Entrichtungsverpflichtete.

13 11 An die Landesbank Berlin Investment GmbH Die Landesbank Berlin Investment GmbH hat uns beauftragt, gemäß 102 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) den Jahresbericht des Sondervermögens Best-INVEST 50 für das Ge schäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 zu prüfen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die Aufstellung des Jahresberichts nach den Vorschriften des KAGB und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungs - legungsbezogenen internen Kontrollsystems und die Nachweise für die Angaben im Jahresbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Rechnungs - legungsgrundsätze für den Jahresbericht und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung nach 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtig - keiten und Verstöße, die sich auf den Jahresbericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 den gesetzlichen Vorschriften. Berlin, den 30. März 2015 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Peter Kleinschmidt Wirtschaftsprüfer ppa. Ursel von Randow Wirtschaftsprüferin

14 12 Anhang gem. 7 Nr. 9 KARBV Angaben nach der Derivateverordnung das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR ,88 die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte Landesbank Berlin AG und DekaBank Deutsche Girozentrale für OTC Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens mit relativem VaR ermittelt. Angaben nach dem qualifizierten Ansatz: Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko kleinster potenzieller Risikobetrag EUR ,45 größter potenzieller Risikobetrag EUR ,98 durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag EUR ,42 Risikomodell, das gemäß 10 Derivate-VO verwendet wurde Das Risikomodell basiert auf der Varianz-Kovarianz-Analyse auf Basis einer Historie von 250 Tagen. Parameter, die gemäß 11 Derivate-VO verwendet wurden Haltedauer: 10 Tage Konfidenzniveau: 99% effektiver historischer Beobachtungszeitraum: ein Jahr Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage durch Derivategeschäfte durchschnittliche Hebelwirkung 1,08 Zusammensetzung des Vergleichsvermögens 51,00 % REX GENERAL BOND-RI-EUR; 49,00 % MSCI WORLD E-MSPI-EUR *) Sonstige Angaben Anteilwert EUR 49,00 Umlaufende Anteile STK ) MSCI übernimmt in keinen Fällen irgendeine Haftung hinsichtlich der genannten MSCI Daten. Die MSCI Daten dürfen nicht weiterverteilt oder als Basis für andere Indices oder andere Wertpapiere oder Finanzprodukte genutzt werden. Diese Information/Unterlage wurde durch MSCI weder hergestellt, nachgeprüft oder bestätigt.

15 13 Angaben zur Bewertung von Vermögensgegenständen gem. 7 Nr. 9 Buchst. b) KARBV Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft. Grundlage der Bewertung ist 168 KAGB sowie die Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung KARBV. Grundsätzlich ist für die Bewertung von Vermögensgegenständen, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in den regulierten Markt oder Freiverkehr einer Börse einbezogen sind, am Bewertungstag der letzte verfügbare handelbare Kurs vom Börsentag zugrunde zu legen, der zum Zeitpunkt der Anteilwertermittlung eine verlässliche Bewertung gewährleistet. Liegt ein verlässlicher handelbarer Kurs zum Zeitpunkt der Anteilwertermittlung nicht vor, so ist der Vermögensgegenstand auf Basis eines geeigneten Bewertungsmodells zu bewerten. Dies bedeutet für die einzelnen Vermögensgegenstände Folgendes: Bei Aktien und Exchange Traded Funds (ETF) wird grundsätzlich der letzte verlässliche handelbare Kurs des Vortages zugrunde gelegt. Börsenkurse oder notierte Preise an anderen organisierten Märkten werden dabei grundsätzlich als handelbare Kurse eingestuft. Für Renten wird ebenfalls grundsätzlich der letzte verlässliche handelbare Kurs des Vortages zugrunde gelegt. Liegt ein solcher nicht vor, so erfolgt die Bewertung grundsätzlich wie nachstehend beschrieben. Für die Bewertung von Renten, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind (z. B. nicht notierte Anleihen, Commercial Papers und Einlagenzertifikate) werden Schuldverschreibungen des jeweiligen Emittenten herangezogen, um nach Ratingklassen zu unterscheidende Zinskurven zu modellieren und anhand dieser die Schuldverschreibungen zu bewerten. Bei offenen Zielfonds erfolgt die Bewertung grundsätzlich zu dem letzten von der jeweiligen KVG veröffentlichten Anteilwert. Liegen im Falle der Aussetzung der Rücknahme der Anteilscheine Tatsachen vor, die es als überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass nach der Wiederaufnahme der Rücknahme ein wesentlich abweichender Kurs zur Anwendung kommt, erfolgt die Bewertung im Interesse der Anleger zu diesem Kurs, sofern ein solcher Kurs von der Zielfonds-KVG oder der Zielfonds-Verwahrstelle kommuniziert wird. Die Bewertung von Derivaten, die an einer Börse gehandelt oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, erfolgt zum letzten verlässlichen handelbaren Kurs des Vortages. Bei OTC-Instrumenten, d. h. OTC-Derivaten, Devisentermingeschäften und sonstigen, nicht an Börsen oder organisierten Märkten gehandelten Instrumenten erfolgt die Bewertung grundsätzlich auf Basis eines entsprechenden Bewertungsmodells. Hierbei handelt es sich um allgemein anerkannte, geprüfte und regelmäßig überprüfte Verfahren, die die Anforderungen der KARBV erfüllen und von der LBB-INVEST auf ihre Eignung für die Bewertung von Sondervermögen überprüft wurden. Die Art des jeweils verwendeten Bewertungsverfahrens ist für jedes einzelne Instrument bewertungstäglich zu dokumentieren. Für die Bewertung von Schuldscheindarlehen werden Anleihen des jeweiligen Emittenten herangezogen, um entsprechende Zinskurven zu modellieren. Mittels der Diskontierung der Cash Flows über die Zinskurven erfolgt die Bewertung der Schuldscheindarlehen. Bankguthaben und bestimmte sonstige Vermögensgegenstände (z. B. Dividenden- und Zinsforderungen) werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Festgelder werden zum Renditekurs bewertet, sofern das Festgeld jederzeit kündbar ist und die Rückzahlung bei der Kündigung zum Renditekurs erfolgt. Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände werden unter Zugrundelegung des Closing-Fixings der Reuters AG um 16:00 Uhr (London-Time) / 17:00 Uhr (deutscher Zeit) der Währung des Vortages in Euro umgerechnet. Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote Gesamtkostenquote Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus. erfolgsunabhängige Aufwendungen: 2, % erfolgsabhängige Aufwendungen: 0, % Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände) im Geschäftsjahr gesamt EUR ,10 an die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschal vergütungen EUR 0,00 Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen. Die KVG gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung. Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge, die dem Sondervermögen für den Erwerb und die Rücknahme von Investmentanteilen berechnet wurden Für die im Geschäftsjahr erworbenen bzw. veräußerten Sonderver - mögen wurden keine Ausgabeaufschläge bzw. Rücknahmeabschläge gezahlt, mit Ausnahme ISIN LU von 1, %.

16 14 Verwaltungsvergütungssätze für die im Geschäftsjahr im Sondervermögen gehaltenen Investmentanteile Investmentanteile Identifikation Verwaltungsvergütungssatz p.a. in % 3BG EMCore Convertibles Global Inh.-Ant. A o.n. AT0000A020G7 1,200 Absol.Insight-Em.Mkt Debt Fd Reg.Shares B1P Acc. EUR o.n. IE00B1HL8W03 1,000 Absolute Insight Fds-Credit Fd Reg.Shares B1P Acc. EUR o.n. IE00B3CLDN55 1,000 Accura- AF 1 Inhaber-Anteile A o.n. LU ,500 ACMBernstein-Select US Equ.Ptf Actions Nom. I Acc.USD o.n. LU ,000 AGIF-All.Europe Equity Growth Inhaber Anteile I (EUR) o.n. LU ,750 Antecedo CIS Strategic Invest Inhaber-Anteile DE000A0YJL93 1,780 Astellon UCITS Fd-A.Eur.Opp.Fd Namens-Anteile A EUR Acc. o.n. LU ,000 AXA IM F.Inc.In.St.-US Sh.Dur. Namens-Anteile B(Dis.)EUR o.n. LU ,750 BlueBay Fds-Inv.Grade Bond Fd Nam.-Ant. B EUR o.n. LU ,500 C.-iBOXX EO.G.C.CAP.3-5T.U.ETF Inhaber-Anteile I o.n. LU ,170 Cazenove Intl-UK Equity Registered Shares X (EUR) o.n. IE ,750 CGS FMS-Gl.Ev.Front.Mkts(Sub1) Namens-Anteile I o.n. LU ,000 db x-t.ii-em.mkts Li.Eurobond Inhaber-Anteile 1C o.n. LU ,450 db x-tr.ii-iboxx S.E.7-10 ETF Inhaber-Anteile 1C o.n. LU ,150 ESPA BD EMER.MARKTES CORPORATE Inhaber-Anteile A o.n. AT0000A05HQ5 0,080 Fidelity Act.Str.-Europe Fund Namens-Anteile o.n. LU ,500 Flossbach von Storch-Gl Con.Bd Inhaber-Anteile F o.n. LU ,880 G.Sachs Fds-Gl.Sm.Cap Core Eq. Reg. Shs I Acc.(snap)EUR o.n. LU ,850 GAM STAR Fd PLC-GAM St.Cat Bd. Regist.Shs Inst.Acc.EUR o.n. IE00B6TLWG59 1,660 GS& P Fonds Deutschland aktiv Inhaber-Anteile G (auss.) o.n. LU ,000 HSBC S&P 500 UCITS ETF Registered Shares o.n. IE00B5KQNG97 0,900 Invesco Pan Europ.Structur.Eq. Act. Nom. C o.n. LU ,800 ishar.pfandbriefe UCITS ETF DE Inhaber-Anteile DE ,090 ishares III-Euro Cov.Bd UC.ETF Bearer Shares (Dt. Zert.) o.n. DE000A0RFEE5 0,200 ishs V-EO Cor.Bd I.R.Hd.UC.ETF Bearer Shares (Dt. Zert.) o.n. DE000A1J7CL2 0,250 ishs VI-MSCI Wld Mi.Vo.UTS ETF Bearer Shs EUR(Dt. Zert.) o.n. DE000A1KB2D9 0,300 ishsv-msci JP EUR Hg.UCITS ETF B.Shs Month.EUR-H.(Dt.Zert.) o.n. DE000A1H53P0 0,640 JB Multibd-Gl.High Yield Bd Fd Actions au Porteur A o.n. LU ,100 JPMorgan-Europe Eq.Abs.Alp.Fd Act.Nom.C (perf)(acc)eur o.n. LU ,950 JPMorgan-Europe Equity Plus Fd Act.Nom.C (perf)(acc)eur o.n. LU ,850 KBC Bonds-High Interest Actions au Porteur (Dis.) o.n. LU ,100 LBBW RentaMax Inhaber-Anteile R DE ,750 Legg M.Gl.Fds-LM WA Mac.Op.Bd Reg.Shs X EUR Acc Hdgd o.n. IE00BHBFD812 1,000 Lyx.U.ETF Eur.5-7Y Inv.Gr.(DR) Actions au Porteur o.n. FR ,165 Lyxor ETF EuroMTS Cov.Bd Agg. Actions au Porteur o.n. FR ,165 M&G Global Dividend Fund Reg. Shs Cl. C Acc.(EUR) o.n. GB00B39R2T55 0,750 MFS Mer.-European Value Fund Bearer Shares Cl. I1 EO o.n. LU ,850 MFS Meridian-Glob.Concentr.Fd Bearer Shares Cl. I1 DL o.n. LU ,950 MS Invt Fds-Euro Corp.Bd (EUR) Actions Nom. Class I o.n. LU ,450 MS Invt Fds-Global Brands Actions Nom. Z USD o.n. LU ,750 Multizins-INVEST Inhaber-Anteile DE ,000 Nordea 1-Europ.High Yld Bd Fd Actions Nom. Class BI o.n. LU ,500 OSS. US Minimum Variance NR Inh.-Ant. UCITS ETF 1C USD o.n LU ,650 Pictet Total Return - Kosmos Namens-Anteile I EUR o.n. LU ,100 Pioneer Fds-Euro Aggregate Bd Reg.Units A (Euro)(Dis.)An. o.n. LU ,600 PowerShs EQQQ Nasdaq-100 U.ETF Registered Shares o.n. IE ,000 Robeco C.G.Fds-Rob.Em.Cons.Eq. Actions Nominatives I EUR o.n. LU ,680 Robeco US Select Opps Equities Act. Nom. Class I USD o.n. LU ,700 RP Vega Inhaber-Anteile IL DE000A1JSUA7 0,400 Schroder IFC-S.Abs.UK Dynamic Regist.Units P2 Acc.EUR hd. o.n. GB00B ,000 Schroder ISF Asian Total Ret. Namens-Anteile C (USD)Acc.o.N. LU ,000 Schroder ISF-UK Opportunities Namensanteile C Dis EUR o.n. LU ,070 Threadn.Inv.Fds-Euro.Sm.Cos Fd Thesaurierungsant. Klasse 1 o.n. GB ,500 Threadn.Spec.I.-Am.Ex.Alpha Fd Namens-Anteile RNA USD o.n. GB00B28CMR29 1,500 Wells Far.(Lux)Wldw.-US A.C.G. Inhaber-Anteile A USD o.n. LU ,900 XAIA Cr. - XAIA Cr. Basis II Inhaber-Anteile I EUR o.n. LU ,800 Zantke EO Corporate Bonds AMI Inhaber-Anteile I(a) DE000A0Q8HQ0 0,600

17 15 Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen Die sonstigen Erträge beinhalten Bestandsprovisionen. Die sonstigen Aufwendungen beinhalten fremde Depotgebühren, Ge - nehmigungskosten. Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben Die Ermittlung der Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilspreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nichtrealisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nichtrealisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden.

18 16 Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften 1) Die Aussagen zu den steuerlichen Vorschriften gelten nur für Anleger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind (unbeschränkt steuerpflichtige Anleger werden nachfolgend auch als Steuerinländer bezeichnet). Dem ausländischen Anleger empfehlen wir, sich vor Erwerb von Anteilen an dem in diesem Jahresbericht beschriebenen Sondervermögen mit seinem Steuerberater in Verbindung zu setzen und mögliche steuerliche Konsequenzen aus dem Anteilserwerb in seinem Heimatland individuell zu klären (ausländische Anleger sind Anleger, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind; diese werden nachfolgend auch als Steuerausländer bezeichnet). Das Sondervermögen ist als Zweckvermögen von der Körperschaftund Gewerbesteuer befreit. Die steuerpflichtigen Erträge des Sondervermögens werden jedoch beim Privatanleger als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterworfen, soweit diese zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen den Sparer-Pauschbetrag von jährlich 801,- Euro (für Alleinstehende; für getrennt veranlagte Ehegatten; für getrennt veranlagte eingetragene Lebenspartner hinsichtlich nach dem zugeflossener Kapitalerträge) bzw ,- Euro (für zusammen veranlagte Ehegatten; für zusammen veranlagte eingetragene Lebenspartner hinsichtlich nach dem zugeflossener Kapitalerträge) übersteigen. Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich einem Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch die vom Sondervermögen ausgeschütteten Erträge, die ausschüttungsgleichen Erträge, der Zwischengewinn sowie der Gewinn aus dem An- und Verkauf von Fondsanteilen, wenn diese nach dem erworben wurden bzw. werden. 2) Der Steuerabzug hat für den Privatanleger grundsätzlich Abgeltungswirkung (sog. Abgeltungsteuer), so dass die Einkünfte aus Kapital - vermögen regelmäßig nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind. Bei der Vornahme des Steuerabzugs werden durch die depotführende Stelle grundsätzlich bereits Verlustverrechnungen vorgenommen und ausländische Quellensteuern angerechnet. Der Steuerabzug hat u. a. aber dann keine Abgeltungswirkung, wenn der persönliche Steuersatz geringer ist als der Abgeltungssatz von 25 Prozent. In diesem Fall können die Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt setzt dann den niedrigeren persönlichen Steuersatz an und rechnet auf die persönliche Steuerschuld den vorgenommenen Steuerabzug an (sog. Günstigerprüfung). Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem Steuerabzug unterlegen haben (weil z. B. ein Gewinn aus der Veräußerung von Fondsanteilen in einem ausländischen Depot erzielt wird), sind diese in der Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen der Veranlagung unterliegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen dann ebenfalls dem Abgeltungssatz von 25 Prozent oder dem niedrigeren persönlichen Steuersatz. Trotz Steuerabzug und höherem persönlichen Steuersatz können Angaben zu den Einkünften aus Kapitalvermögen erforderlich sein, wenn im Rahmen der Einkommensteuererklärung außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben (z. B. Spenden) geltend gemacht werden. Sofern sich die Anteile im Betriebsvermögen befinden, werden die Erträge als Betriebseinnahmen steuerlich erfasst. Die steuerliche Gesetzgebung erfordert zur Ermittlung der steuerpflichtigen bzw. der kapitalertragsteuerpflichtigen Erträge eine differenzierte Betrachtung der Ertragsbestandteile. Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer) Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, Anteilen an Investmentvermögen, eigenkapitalähnlichen Genussrechten und Gewinne aus Termin - geschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien, die auf der Ebene des Sondervermögens erzielt werden, werden beim Anleger nicht erfasst, solange sie nicht ausgeschüttet werden. Zudem werden die Gewinne aus der Veräußerung der folgenden Kapitalforderungen (sog. Gute Kapitalforderungen ) beim Anleger nicht erfasst, wenn sie nicht ausgeschüttet werden ( 1 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Buchst. a) bis f) InvStG): a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsrendite haben, b) normale Anleihen und unverbriefte Forderungen mit festem Kupon sowie Down-Rating-Anleihen, Floater und Reverse-Floater, c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie oder eines veröffentlichten Index für eine Mehrzahl von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden, d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und Wandelanleihen, e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat) gehandelte Gewinn - obligationen und Fremdkapital-Genussrechte und f) cum -erworbene Optionsanleihen. Werden Gewinne aus der Veräußerung der o. g. Wertpapiere / Kapitalforderungen, Gewinne aus Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien ausgeschüttet, sind sie grundsätzlich steuerpflichtig und unterliegen bei Verwahrung der Anteile im Inland dem Steuer - abzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Ausgeschüttete Gewinne aus der Veräußerung von Wert - papieren und Gewinne aus Termingeschäften sind jedoch steuerfrei, wenn die Wertpapiere auf Ebene des Sondervermögens vor dem erworben bzw. die Termingeschäfte vor dem eingegangen wurden. Ergebnisse aus der Veräußerung von Kapitalforderungen, die nicht in der o. g. Aufzählung enthalten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu behandeln (s. u.). Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge sind beim Anleger grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Erträge thesauriert oder ausgeschüttet werden. Sie unterliegen i. d. R. dem Steu- 1) Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften einschließlich der Angabe, ob ausgeschüttete Erträge des Investmentvermögens einem Quellensteuerabzug unterliegen. 2) Gewinne aus dem Verkauf von vor dem erworbenen Fondsanteilen sind beim Privat anleger steuerfrei.

19 17 erabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der Anleger Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag vorlegt, sofern die steuerpflichtigen Ertragsteile 801,- Euro bei Einzelveranlagung bzw ,- Euro bei Zusammenveranlagung von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern hinsichtlich nach dem zugeflossener Kapitalerträge nicht übersteigen. Entsprechendes gilt auch bei Vorlage einer Bescheinigung für Personen, die voraussichtlich nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden (sog. Nichtveranlagungsbescheinigung, nachfolgend NV-Bescheinigung ). Verwahrt der inländische Anleger die Anteile eines steuerrechtlich ausschüttenden Sondervermögens in einem inländischen Depot bei der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut (Depotfall), so nimmt die depotführende Stelle als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand, wenn ihr vor dem festgelegten Ausschüttungstermin ein in ausreichender Höhe ausgestellter Freistellungsauftrag nach amtlichem Muster oder eine NV-Bescheinigung, die vom Finanzamt für die Dauer von maximal drei Jahren erteilt wird, vorgelegt wird. In diesem Fall erhält der Anleger die gesamte Ausschüttung ungekürzt gutgeschrieben. Für den Steuerabzug eines Sondervermögens, das seine Erträge nicht ausschüttet, stellt das Sondervermögen den depotführenden Stellen die Kapitalertragsteuer nebst den maximal anfallenden Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) zur Verfügung. Die depotführenden Stellen nehmen den Steuerabzug wie im Ausschüttungsfall unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Anleger vor, so dass insbesondere ggf. die Kirchensteuer abgeführt werden kann. Soweit das Sondervermögen den depotführenden Stellen Beträge zur Verfügung gestellt hat, die nicht abgeführt werden müssen, erfolgt eine Erstattung. Befinden sich die Anteile in einem inländischen Depot, so erhält der Anleger, der seiner depotführenden Stelle einen in ausreichender Höhe ausgestellten Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung vor Ablauf des Geschäftsjahres des Sondervermögens vorlegt, den der depotführenden Stelle zur Verfügung gestellten Betrag auf seinem Konto gutgeschrieben. Sofern der Freistellungsauftrag oder die NV-Bescheinigung nicht bzw. nicht rechtzeitig vorgelegt wird, erhält der Anleger auf Antrag von der depotführenden Stelle eine Steuerbescheinigung über den einbehaltenen und abgeführten Steuerabzug und den Solidaritätszuschlag. Der Anleger hat dann die Möglichkeit, den Steuerabzug im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung auf seine persönliche Steuerschuld anrechnen zu lassen. Werden Anteile ausschüttender Sondervermögen nicht in einem Depot verwahrt und Ertragsscheine einem inländischen Kreditinstitut vorgelegt (Eigenverwahrung), wird der Steuerabzug in Höhe von 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags vorgenommen. Anleger einkommensteuerlich erst in dem Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) aus, in dem das Geschäftsjahr des Sondervermögens endet bzw. die Ausschüttung für das Geschäftsjahr des Sondervermögens erfolgt, für das die negativen steuerlichen Erträge auf Ebene des Sondervermögens verrechnet werden. Eine frühere Geltendmachung bei der Einkommensteuer des Anlegers ist nicht möglich. Substanzauskehrungen Substanzauskehrungen unterliegen nicht der Besteuerung. Substanzauskehrungen, die der Anleger während seiner Besitzzeit erhalten hat, sind allerdings dem steuerlichen Ergebnis aus der Veräußerung der Fondsanteile hinzuzurechnen, d. h., sie erhöhen den steuerlichen Gewinn. Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene Werden Anteile an dem Sondervermögen, die nach dem erworben wurden, von einem Privatanleger veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn dem Abgeltungssatz von 25 Prozent. Sofern die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt werden, nimmt die depotführende Stelle den Steuerabzug vor. Der Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) kann durch die Vorlage eines ausreichenden Freistellungsauftrags bzw. einer NV-Bescheinigung vermieden werden. Werden solche Anteile von einem Privatanleger mit Verlust veräußert, dann ist der Verlust mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar. Sofern die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt werden und bei derselben depotführenden Stelle im selben Kalenderjahr positive Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt wurden, nimmt die depotführende Stelle die Verlustverrechnung vor. Bei einer Veräußerung der vor dem erworbenen Fonds - anteile ist der Gewinn bei Privatanlegern steuerfrei. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns sind die Anschaffungskosten um den Zwischengewinn im Zeitpunkt der Anschaffung und der Veräußerungspreis um den Zwischengewinn im Zeitpunkt der Veräußerung zu kürzen, damit es nicht zu einer doppelten einkommensteuerlichen Erfassung von Zwischengewinnen (siehe unten) kommen kann. Zudem ist der Veräußerungspreis um die thesaurierten Erträge zu kürzen, die der Anleger bereits versteuert hat, damit es auch insoweit nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt. Der Gewinn aus der Veräußerung nach dem erworbener Fondsanteile ist insoweit steuerfrei, als er auf die während der Besitzzeit im Fonds entstandenen, noch nicht auf der Anlegerebene erfassten, nach Doppelbesteuerungsabkommen (nachfolgend DBA ) steuerfreien Erträge zurückzuführen ist (sog. besitzzeitanteiliger Immobiliengewinn). Die Gesellschaft veröffentlicht den Immobiliengewinn bewertungstäglich als Prozentsatz des Anteilwerts des Fonds. Negative steuerliche Erträge Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung mit gleichartigen positiven Erträgen auf der Ebene des Sondervermögens, werden diese auf Ebene des Sondervermögens steuerlich vorgetragen. Diese können auf Ebene des Sondervermögens mit künftigen gleichartigen positiven steuerpflichtigen Erträgen der Folgejahre verrechnet werden. Eine direkte Zurechnung der negativen steuerlichen Erträge auf den Anleger ist nicht möglich. Damit wirken sich diese negativen Beträge beim Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer) Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, Anteilen an Investmentvermögen, eigenkapitalähnlichen Genussrechten und Gewinne aus Termin - geschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien, die auf der Ebene des Sondervermögens erzielt werden, werden beim Anleger nicht

20 18 erfasst, solange sie nicht ausgeschüttet werden. Zudem werden die Gewinne aus der Veräußerung der folgenden Kapitalforderungen (sog. Gute Kapitalforderungen ) beim Anleger nicht erfasst, wenn sie nicht ausgeschüttet werden ( 1 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Buchst. a) bis f) InvStG): a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsrendite haben, b) normale Anleihen und unverbriefte Forderungen mit festem Kupon sowie Down-Rating-Anleihen, Floater und Reverse-Floater, c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie oder eines veröffentlichten Index für eine Mehrzahl von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und Wandelanleihen, e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat) gehandelte Gewinn - obligationen und Fremdkapital-Genussrechte und f) cum -erworbene Optionsanleihen. Werden diese Gewinne ausgeschüttet, so sind sie steuerlich auf Anlegerebene zu berücksichtigen. Dabei sind Veräußerungsgewinne aus Aktien ganz 1) (bei Anlegern, die Körperschaften sind) oder zu 40 Prozent (bei sonstigen betrieblichen Anlegern, z. B. Einzelunternehmern) steuerfrei (Teileinkünfteverfahren). Veräußerungsgewinne aus Renten / Kapitalforderungen, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien sind hingegen in voller Höhe steuerpflichtig. Ergebnisse aus der Veräußerung von Kapitalforderungen, die nicht in der o. g. Aufzählung enthalten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu behandeln (s. u.). Jeweils ausgeschüttete Wertpapierveräußerungsgewinne, Termin - geschäftsgewinne sowie Erträge aus Stillhalterprämien unterliegen grundsätzlich dem Steuerabzug (Kapitalertragsteuer 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag). Dies gilt nicht für Gewinne aus der Veräußerung von jeweils vor dem erworbenen Wertpapieren und eingegangenen Termingeschäften. Die auszahlende Stelle nimmt jedoch insbesondere dann keinen Steuerabzug vor, wenn der Anleger eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist oder diese Kapitalerträge Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs sind und dies der auszahlenden Stelle vom Gläubiger der Kapitalerträge nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erklärt wird. Zinsen und zinsähnliche Erträge Zinsen und zinsähnliche Erträge sind beim Anleger grundsätzlich steuerpflichtig. 2) Dies gilt unabhängig davon, ob diese Erträge thesauriert oder ausgeschüttet werden. Die depotführende Stelle nimmt nur bei Vorlage einer entsprechenden NV-Bescheinigung vom Steuerabzug Abstand oder vergütet diesen. Im Übrigen erhält der Anleger eine Steuerbescheinigung über die Vornahme des Steuerabzugs. In- und ausländische Dividenden Vor dem dem Sondervermögen zugeflossene oder als zu - geflossen geltende Dividenden in- und ausländischer Kapitalgesellschaften, die auf Anteile im Betriebsvermögen ausgeschüttet oder thesauriert werden, sind mit Ausnahme von Dividenden nach dem Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsen - notierten Anteilen (nachfolgend: REITG ) bei Körperschaften grundsätzlich steuerfrei. 3) Aufgrund der Neuregelung zur Besteuerung von Streubesitzdividenden sind nach dem dem Sondervermögen aus der Direktanlage zugeflossene oder als zugeflossen geltende Dividenden in- und ausländischer Kapitalgesellschaften bei Körperschaften steuerpflichtig. Von Einzelunternehmern sind Dividenden mit Ausnahme der Dividenden nach dem REITG zu 60 Prozent zu versteuern (Teileinkünfteverfahren). Inländische Dividenden unterliegen grundsätzlich dem Steuerabzug (Kapitalertragsteuer 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag). Die depotführende Stelle nimmt nur bei Vorlage einer entsprechenden NV-Bescheinigung vom Steuerabzug Abstand oder vergütet diesen. Im Übrigen erhält der Anleger eine Steuerbescheinigung über die Vornahme des Steuerabzugs. Ausländische Dividenden unterliegen grundsätzlich dem Steuerabzug (Kapitalertragsteuer 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag). Die auszahlende Stelle nimmt jedoch insbesondere dann keinen Steuerabzug vor, wenn der Anleger eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist oder die ausländischen Dividenden Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs sind und dies der auszahlenden Stelle vom Gläubiger der Kapitalerträge nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erklärt wird. Von bestimmten Körperschaften muss der auszahlenden Stelle für den Nachweis der unbeschränkten Steuerpflicht eine Bescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes vorliegen. Dies sind nicht rechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts sowie juristische Personen des privaten Rechts, die keine Kapitalgesellschaften, keine Genossenschaften oder Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit sind ( 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG). Bei gewerbesteuerpflichtigen Anlegern sind die ggf. zum Teil einkommensteuerfreien bzw. körperschaftsteuerfreien Dividendenerträge für Zwecke der Ermittlung des Gewerbeertrags wieder hinzuzurechnen, nicht aber wieder zu kürzen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung können Dividenden von ausländischen Kapitalgesellschaften als sogenannte Schachteldividenden nur dann steuerfrei sein, wenn der Anleger eine (Kapital-) Gesellschaft i. S. d. DBAs ist und auf ihn durch - gerechnet eine genügend hohe (Schachtel-) Beteiligung entfällt. Negative steuerliche Erträge Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung mit gleichartigen positiven Erträgen auf der Ebene des Sondervermögens, werden diese steuerlich auf Ebene des Sondervermögens vorgetragen. Diese können auf Ebene des Sondervermögens mit künftigen gleichartigen positiven steuerpflichtigen Erträgen der Folgejahre verrechnet werden. Eine direkte Zurechnung der negativen steuerlichen Erträge auf den Anleger ist nicht möglich. Damit wirken sich diese negativen Beträge beim Anleger bei der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer erst in dem Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) aus, in dem das Geschäfts- 1) 5 Prozent der Veräußerungsgewinne aus Aktien gelten bei Körperschaften als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und sind somit letztlich doch steuerpflichtig. 2) Die zu versteuernden Zinsen sind gemäß 2 Absatz 2a InvStG im Rahmen der Zinsschrankenregelung nach 4h EStG zu berücksichtigen. 3) 5 Prozent der Dividenden gelten bei Körperschaften als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und sind somit letztlich doch steuerpflichtig.

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