Jahresbericht Auswirkungen der Leistungsvereinbarung mit ZiSG
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- Viktor Hartmann
- vor 7 Jahren
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1 Jahresbericht 2009 Auswirkungen der Leistungsvereinbarung mit ZiSG
2 2 Bericht des Präsidenten Es war einmal eine Finanzkrise Nein, das stimmt nicht ganz, denn die Krise gibt es immer noch. Nur Reto Meyers persönliche Finanzkrise ist überwunden. Reto Meyer aus Emmen arbeitete mehrere Jahre im Gastrobereich. Sein Patron war mit ihm und seiner Leistung zufrieden. Doch dann erreichte die weltweite Finanzkrise auch den Kanton Luzern. Die Folgen der wirtschaftlichen Situation bedeuteten einen Arbeitsplatzverlust für Reto Meyer. Reto Meyer hat sich seine Niederlage eingestanden und ist zu uns in die Beratung gekommen. Nicht als entlassener Angestellter, sondern als mehrfacher Familienvater. Denn seine Kinder sind begabt, sehr begabt. Reto Meyer möchte die Zukunft seiner Kinder, trotz roter Zahlen im Haushaltsbudget, sichern und ihnen gute Ausbildungsbedingungen ermöglichen. Dank der Unterstützung der Fachstelle für Schuldenfragen Luzern sieht nun die Zukunft für Reto Meyer und seine Familie wieder vielversprechend aus. Wir erstellten mit Reto Meyer ein realisierbares, vernünftiges Budget und konnten die Forderungen der Gläubiger auf ein tragbares Mass reduzieren. Und Reto Meyer? Er lächelt wieder und sein ältester Sohn wird im Sommer seine Lehre abschliessen. Die Geschichte beschäftigt mich. Nicht, weil mit Hilfe unserer Fachstelle eine gute Lösung gefunden worden ist, sondern weil vor unserer Tür Menschen stehen, die von gleichen oder ähnlichen Schicksalen betroffen sind. Wir müssen sie abweisen, weil bei uns Personal, Zeit und Gelder fehlen. Charly Gmür, unser Stellenleiter, nimmt in seinem anschliessenden Bericht dazu Stellung und liefert die Fakten. Die wirtschaftliche Situation einerseits, aber auch die häufige Sorglosigkeit - vor allem im Umgang mit Geld und Krediten - wird dazu führen, dass mehr Menschen an unsere Türe klopfen werden. Der Vereinsvorstand bereitete sich auf diese Situation vor. Strategische Ziele und Massnahmen stehen fest. Ein, bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaft in Auf-
3 trag gegebenes, Fundraising-Konzept für unsere Fachstelle stellt grundsätzlich fest, dass unsere Richtung stimmt. Die Umsetzung ist allerdings in weiten Teilen stecken geblieben. Der Fachstelle fehlen die notwendigen Mittel. Auch wenn wir die Umsetzung des Fundraising-Konzeptes in der vorgeschlagenen Art sofort an die Hand nähmen, wären Erträge, die eine wesentliche Verbesserung der Situation bringen würde, erst in drei bis vier Jahren zu erwarten. Die finanzielle Lage ist ganz und gar unerfreulich und dies wird den Vorstand im laufenden Jahr herausfordern. Mit dem Vorstand hoffe ich, dass die Fachstelle weiterhin bestehen bleiben kann. Die Mitarbeitenden haben gute Arbeit geleistet. Viele Betroffene sind dafür dankbar. Daran fehlt es nicht. Seit Anfang des Jahres 2009 besteht nun die Leistungsvereinbarung mit dem ZiSG (Zweckverband für institutionelle Sozialhilfe und Gesundheitsförderung). Wir sind froh, dass dieser Vertrag zustande gekommen ist. Mit dem Ergebnis können wir allerdings nicht zufrieden sein. Einerseits sind die Mittel für die umfassende und zunehmende Arbeit nicht genügend, andererseits haben wir für unsere Arbeit neu nun unterschiedliche Ansprechpartner: für Kurzberatungen, Abklärungen und Beratung von Sozialdiensten den ZiSG für die Prävention das DISG (Dienststelle Soziales und Gesellschaft des Kantons Luzern) für die Umsetzung der Klientenarbeit die Gemeinden, sichergestellt mit Leistungsvereinbarungen und Kostengutsprachen. Die Dreiteilung, hier ZiSG, da DISG, dann die Gemeinden, mit je unterschiedlichen Aufgaben und Wertesystemen erschwert unsere Arbeit. Damit ist unser Konzept, das auf drei Säulen aufbaut - die Betreuung von Klienten, die Beratung von Sozialtätigen und die Prävention gefährdet. Wir müssen hier bessere Lösungen finden. Wir werden uns um diese Lösungen 3
4 bemühen und hoffen bei den zuständigen Organen Gehör zu finden. Zum vergangenen Jahr Leider hat im vergangenen Sommer unsere Mitarbeiterin, Loekie Wyss, die Fachstelle verlassen. Sie hat sich entschieden auf Ende des Jahres in Pension zu gehen. Wir bedauern ihr Ausscheiden. Sie war eine gute, interessierte und engagierte Mitarbeiterin. Bei den Klienten wurde sie als verständige und sozial engagierte Frau geschätzt und als kundige Fachfrau respektiert. Wir danken Frau Wyss für ihre Mitarbeit und wünschen ihr für die kommende Etappe Ihres Lebens gutes Gelingen, Glück und Gesundheit. Seit Mitte Januar 2010 hat an ihrer Stelle Frau Luzia Käser- Koller als Sekretärin und Assistentin in einem Teilpensum von 40 % ihre Tätigkeit aufgenommen. Wir wünschen ihr Glück und Erfolg. Wir freuen uns auf eine gute, engagierte und speditive Zusammenarbeit. Auf das neue Jahr hin hat uns leider unser Vorstandsmitglied, Frau Maria Britschgi, ihren Rücktritt bekannt gegeben. Ihr Engagement und ihr unerschrockenes Auftreten wird uns fehlen. Wir suchen derzeit eine kompetente und engagierte Person für den Vorstand. Inzwischen konnte im Vorstand auch die Lücke von Andreas Schacher geschlossen werden. An seiner Stelle wird Marcel Huber im Vorstand mitarbeiten. Wir freuen uns natürlich, dass wir wieder eine fachkundige Person aus dem Sozialamt der Stadt Luzern im Vorstand haben. Wir danken ihm, dass er sich für die Aufgabe erwärmen liess und heissen ihn im Vorstand und Verein herzlich willkommen. Die neue Gliederung mit Vorstand, der für die Strategie und die Kontrolle verantwortlich ist und Geschäftsleitung, die die 4
5 operative Tätigkeit unterstützt, hat sich bewährt. Ich danke beiden Gremien für ihre wertvolle Mithilfe und zähle gerne weiter auf die Zusammenarbeit. Besonderen Dank möchte ich Herrn Charly Gmür für die umsichtige Arbeit auf der Fachstelle, die Beratung der Sozialtätigen in den Gemeinden und im Kanton und für die Arbeit mit den Hilfe- und Ratsuchenden aussprechen. Ich danke auch den Mitarbeiterinnen der Frauenzentrale. Alle haben uns geholfen und in den vergangenen Monaten tatkräftig unterstützt. Der Vorstand traf sich im vergangenen Jahr zu sieben Vorstandssitzungen. In diesen Sitzungen wurden, neben strategischen Aufgaben, die laufenden Geschäfte behandelt: Sicherung des Betriebskapitals, die Aufsicht über die Fachstelle und seiner Organe. Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen für die gute und unterstützende Zusammenarbeit. Ich habe gespürt, dass sie sich mit mir um die Weiterentwicklung und den Fortbestand der Fachstelle einsetzen. Mit ihnen zusammen möchte ich weitergehen und für die Sicherung sorgen. Allein können wir die Arbeit nicht bewältigen und vor allem nicht die finanzielle Situation der Fachstelle verbessern. Dafür brauchen wir den Kanton, die Landeskirchen, Kirchgemeinden und Pfarreien. Wir brauchen unsere Sponsoren, unsere Spender und unsere Vereinsmitglieder. Sie haben uns in der Vergangenheit unterstützt. Dafür danke ich herzlich. Wir würden die vielen Geldgeber, wie in den vergangenen Jahren, hier gerne aufführen. Viele aber wollen anonym bleiben. Wir respektieren diesen Wunsch und verzichten darum auf eine Liste. Aber an dieser Stelle möchte ich allen ein herzliches Dankeschön sagen. Mich plagen Sorgen: Diesmal plagt mich eine ganz spezielle. Wir kommen mit den bisherigen Mitteln nicht mehr über die Runde. Wir brauchen 5
6 mehr Mittel, sei es vom Kanton, den Gemeinden, von Sponsoren oder Spendern. Die Not nimmt zu. Schulden zu haben ist nicht schön. Oft ist auch Selbstverschulden, Unvorsichtigkeit oder einfach Leichtsinn beteiligt. Allzu oft wird es den Leuten auch zu einfach gemacht, an Kredite zu kommen. Sie werden beworben oder überredet. Hin und wieder gehört es einfach zum Business: Der persönliche Auftritt auf der einen Seite und der geforderte Umsatz auf der anderen Seite. Vielfach sind es aber ganz andere Gründe, die dazu führen, dass die früher eingegangenen Verpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können: Krankheit, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Unfall. Ich habe es in früheren Jahresberichten geschrieben: Schulden und Schulden machen sind ein soziales und damit ein gesellschaftliches Problem. Es ist nicht nur ein Problem des Einzelnen. Aber gerade, weil es so wahrgenommen wird, sind die Schuldner eben auch die Schuldigen. Und mit denen will man wenig zu tun haben. Wegschauen hilft aber nicht. Die Lösung des Problems hilft allen: 6 Dem Staat: Denn er bekommt die geschuldeten Steuern. Die Statistik, die wir führen, zeigt immer noch das gleiche Ergebnis. Der Staat bekommt für jeden Franken, den er in die Fachstelle investiert, vier Franken zurück. Dem Gläubiger: Nicht immer, aber häufig, erhält er wenigstens einen Teil des geschuldeten Betrages zurück. Dem Betroffenen: Ein Beispiel habe ich Ihnen in der Einleitung aufgeführt. Helfen Sie uns die Fachstelle weiter Aufrecht zu erhalten. Nicht für uns, sondern für alle, die in irgendeiner Weise betroffen sind. Hans Egli, Präsident
7 Bericht der Fachstelle Wesentliche Veränderungen in unserer täglichen Arbeit ergab die neue Leistungsvereinbarung mit dem ZiSG. Als Folge der Finanzreform 08 wurde der frühere BFFS (Beitragsfonds für fördernde Sozialhilfe) abgelöst durch den ZiSG (Zweckverband für institutionelle Sozialhilfe und Gesundheitsförderung). Diesem Zweckverband gehören sämtliche Gemeinden und der Kanton Luzern an. Der ZiSG finanziert den Betrieb der Fachstelle mit Fr. 140' pro Jahr Informationen über den ZiSG finden Sie unter: Bereits mit dem BFFS und dem Kanton Luzern hatten wir eine Leistungsvereinbarung, aufgrund deren wir Fr. 140' Leistungen erhielten. Aufgrund der stetig steigenden Nachfrage beantragten wir beim ZiSG ab 2010 eine Erhöhung auf Fr , welche uns den Ausbau der Stelle ermöglicht hätte. Dieser Antrag wurde abgelehnt, da einerseits die dazu notwendigen Mittel beim ZiSG nicht vorhanden seien, andererseits würden die Landgemeinden bereits die SoBZ finanzieren, welche auch Schuldenberatung anbieten würde. Es käme für diese Gemeinden somit zu einer doppelten finanziellen Belastung. Folgende SoBZ (Sozialberatungszentren) bieten grundsätzlich Schuldenberatung an: Sursee / Hochdorf, Willisau, Entlebuch. Nicht alle Gemeinden der Landschaft finanzieren diese Dienstleistungen der SoBZ. Das SoBZ Luzern für die Stadt und Agglomeration bietet keine Schuldenberatung an, sondern ist auf Suchtfragen spezialisiert. Es ist für uns jedoch nicht möglich, mit den Fr. 140' sämtliche bis anhin erbrachten Leistungen weiterhin zu erbringen. In der neuen Leistungsvereinbarung mit dem ZiSG, welche im August 2009 unterzeichnet wurde und rückwirkend 7
8 ab in Kraft gesetzt wurde, sind die durch die Fachstelle für Schuldenfragen Luzern zu erbringenden Leistungen qualitativ und quantitativ definiert: - Kurzberatung von Sozialdiensten - Beratung von Sozialdiensten in rechtlichen (SchKG/KKG) und methodischen Belangen - Kurzberatungen von Schuldnern und Drittpersonen - Abklärung und Beratung von Schuldensituationen von Privatpersonen - Abklärung von KKG-Situationen (Konsumkreditgesetz) Weitergehende oder andere Leistungen werden nicht über den ZiSG finanziert, z.b.: - Begleitung von Schuldnern, Leben mit Schulden - Einkommensverwaltungen - Sanierungen - Bekämpfung von Forderungen gemäss SchKG / KKG - Prävention Beispiel: Kurzberatungen von Schuldnern Die Krankenkasse betreibt KVG-Prämien, die arbeitslose Frau X. hat einen Leistungsstopp. Das Inkassobüro macht die nicht-bezahlbare Arztrechnung geltend und fordert Fr Verzugsschaden. Frau X. fragt telefonisch an. Sie habe gehört, dass Inkassobüros oft Kosten geltend machen würden, welche nicht gerechtfertigt seien. Die Fachstelle erklärt ihr die Sachlage (Verzugsschaden ist nicht geschuldet) und sendet ihr das entsprechende Merkblatt zu. Gleichzeitig zeigen wir ihr auf, wie sie vorgehen muss, damit sie die laufenden Prämien wieder bezahlen kann. Frau X. wird sich wieder mit uns in Verbindung setzen, wenn sie weitere Fragen hat oder sie wieder eine feste Arbeitsstelle hat (damit wir eine Lösung ausserhalb des Betreibungsamtes suchen können). Die erwähnten nicht vom ZiSG finanzierten Leistungen sind gegen zusätzliche Bezahlung oder auf der Basis einer Kostengutsprache im Auftrag einzelner Gemeinden oder anderer Kostenträger möglich. 8
9 Realistischerweise verfügen die wenigsten Schuldner über eigene finanzielle Mittel, damit sie unsere Leistungen bezahlen könnten. Den Gemeinden der Region Luzern, welche nicht über ein Schulden-SoBZ verfügen, offerierten wir eine Leistungsvereinbarung. Diese erlaubt die erforderlichen Kostengutsprachen und ermöglicht uns, sofort mit notwendigen Umsetzungsarbeiten im Einzelfall zu beginnen (Stundungsgesuche usw.). Die Kostengutsprache bildet ein maximales Kostendach, verrechnet wird jedoch nur die effektiv aufgewendete Zeit. Zum Jahresende 2009 hatten verschiedene Gemeinden der Region Luzern eine solche Vereinbarung unterzeichnet. Andere Gemeinden verzichteten auf eine Vereinbarung. Bei einer grossen Gemeinde ist die Vereinbarung hängig. Lediglich die Gemeinde Ebikon teilte uns mit, dass sie wegen fehlender Mittel keine Kostengutsprachen leisten könne. Beispiel.: Beratung von Klienten Herr S., 24-jährig, feste Arbeitstelle, reicht uns die notwendigen Unterlagen ein. Die Trennung von seiner Freundin hat er nur schlecht verarbeitet. Er kompensierte seinen Frust mit Konsum, nahm dafür einen Konsumkredit auf und überzog das Konto um mehrere tausend Franken. Glücklicherweise hatte er einen verständnisvollen Vorgesetzten, welcher ihm realistische Ziele setzte und ihn an unsere Stelle verwies. Herr S. bereitete sich sehr gut auf das Erstgespräch mit uns vor, brachte konkrete Vorschläge ein. Die Fachstelle reflektierte mit ihm seine Problemlösungsprozesse und optimierte seine Vorschläge in einzelnen Punkten. Herr S. wird den Gläubigern ohne unsere Hilfe die Zahlungsvorschläge unterbreiten und seine Schulden in ca. zwei Jahren vollständig bezahlt haben. 9
10 Auswirkungen der Leistungsvereinbarungen mit den Gemeinden auf unser Vorgehen - Bei Gemeinden ohne Leistungsvereinbarung werden wir mit der Umsetzung erst dann beginnen können, wenn die Kostengutsprache der Gemeinde vorliegt. - Bei Gemeinden mit Leistungsvereinbarung stellen wir ebenfalls ein Gesuch um Kostengutsprache. Gleichzeitig mit der Gesuchsstellung können wir jedoch mit der Umsetzung beginnen. Die Gemeinde vergütet uns auch bei einer Ablehnung maximal 4 Stunden. Somit haben diese Gemeinden nur ein geringes finanzielles Risiko. Es entstehen keine Wartezeiten. - Bei Gemeinden aus dem Einzugsgebiet von Schulden- SoBZ nehmen wir mit dem SoBZ Kontakt auf. Ein Gesuch um Kostengutsprache bei der Gemeinde wird nur dann gestellt, wenn uns das zuständige SoBZ darüber informiert, dass es die Umsetzung nicht übernehmen könne oder wolle. Selbstverständlich ist es auch Landschaftsgemeinden möglich, mit uns Leistungsvereinbarungen abzuschliessen. - Personen aus Gemeinden, welche keine Kostengutsprache leisten können, werden wir für die Umsetzung an das dortige Sozialamt / Sozialdienst verweisen müssen. Selbstverständlich geschieht die Weiterleitung von Daten an die SoBZ oder Gemeinde nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Personen. Sofern die Betroffenen keine Weiterleitung wünschen, werden wir dies akzeptieren. Allerdings werden wir auf einer Vergütung unserer Aufwendungen auf der Basis der Vollkostenrechnung beharren und keine unrealistischen Lösungen unterstützen. Es würde auch dem Sinn der Leistungsvereinbarung ZiSG widersprechen, wenn wir dann anstelle einer Kostengutsprache mit zahlreichen Kurzberatungen agieren würden (z.b. statt einer Kostengutsprache für Einkommens- 10
11 verwaltung mit monatlichen Gesprächen jeden Kontakt als Kurzberatung aufführen). Beispiel: Beratung von Drittpersonen Das Coiffeurgeschäft X. beschäftigt zahlreiche junge Menschen (Lehrlinge und junge Erwachsene). Im Rahmen der betrieblichen Weiterbildung möchte der Inhaber das Thema Schulden aufnehmen, da er befürchtet, dass etliche Mitarbeitende Probleme im Umgang mit Geld haben. Aus verschiedenen Gründen möchte er die Schulung selbst durchführen. Die Fachstelle stellt ihm verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung (DVDs, Adressen für Betroffene, wichtige Webseiten) und erklärt ihm, welche Schritte verschuldete Personen nach unserer Erfahrung unternehmen sollten (realistisches Haushaltbudget, Gläubigerliste, externe Beratung beiziehen). Auswirkungen der neuen Regelungen Bis anhin konnten wir durch unsere Umsetzungsarbeiten einen direkten Mehrwert für den Staat nachweisen (höhere Steuereinnahmen dank unseren Beratungsleistungen). Erfahrungsgemäss flossen bis anhin für einen Franken Subventionen vier Franken Mehreinnahmen an das Steueramt zurück. Mit der neuen Regelung können wir die Umsetzung der notwendigen Massnahmen nur noch dann direkt beeinflussen, wenn wir von der Gemeinde eine Kostengutsprache erhalten. Fehlt eine Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde, so kann dies zu erheblichen Verzögerungen führen (je nach Bearbeitungsdauer). Da unsere Schuldner meist erst zu einem äusserst späten Zeitpunkt in die Fachstelle kommen, wäre es wichtig, sofort die ersten Massnahmen einleiten zu können (z.b. Stundungsgesuche usw.). Das föderalistische System der Schweiz bringt es mit sich, dass nicht in allen Gemeinden identische Bedingungen vorhanden sind. Unter dem Aspekt der Mobilität und Chancengleichheit ist dies allerdings nicht unproblematisch, zumal die Gläubiger in grösseren geografischen Dimensionen denken und handeln. 11
12 Durch den Zweckverband sollten administrative Aufwendungen für Institutionen und Gemeinden vereinfacht werden und notwendige soziale Sicherheit für alle Kantonsbewohner möglichst sichergestellt werden. Irgendwie scheint es nicht im ursprünglichen Sinne von ZiSG zu sein, wenn trotzdem wieder mit jeder Gemeinde einzeln verhandelt werden muss. Beispiel Abklärung Konsumkreditgesetz Herr P. kam in die Schweiz um seiner Familie im Heimatland ein besseres Leben zu ermöglichen. Seine Arbeitgeberin bemerkte, dass sich seine Leistungen verschlechterten und sprach ihn darauf an. Es stellte sich heraus, dass ihn ein Konsumkredit enorm belastete, es blieb kaum genügend Geld für das tägliche Leben. Es stellte sich heraus, dass ein Kreditvermittler dem Mann, welcher kaum Deutsch spricht, einen Konsumkredit vermittelte. Damit er diesen bekam, machte der Vermittler Falschangaben. Herr P. unterschrieb alles, verstand jedoch nichts. Bei der Analyse der Kreditvergabe stellte die Fachstelle fest, dass die Bank ihrerseits die Falschangaben hätte bemerken können, da das Gesuch in sich nicht kongruent war. Dank der Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde konnten wir mit der Bank sofort Verhandlungen aufnehmen. Ohne Präjudiz stimmte die Bank einer Nachlassvereinbarung per Saldo aller Ansprüche zu. Die Arbeitgeberin finanzierte die Vereinbarung mittels einem zinslosen Darlehen, welches Herr P. nun mit erträglichen monatlichen Lohnabzügen zurückzahlt. Seine Arbeitgeberin meldete uns, dass Herr P. wieder in der früheren Qualität arbeitet. Administrative Auswirkungen / Wirkung des neuen Regimes Der administrative Aufwand wurde für die Fachstelle merklich höher. Einerseits durch das notwendige Gesuch um Kostengutsprache, andererseits durch eine genaue Erfassung der aufgewendeten Zeit und die entsprechende Abrechnung mit den Kostenträgern. 12
13 Es ist zu Beginn der Beratung nicht absehbar, ob die Gemeinden schlussendlich das Gesuch um Kostengutsprache bewilligt und in welchen Fällen diese ein solches ablehnt. Die Fachstelle muss jedoch die personellen Ressourcen bereit stellen, um allfällige Massnahmen nach allen Regeln der Kunst durchzuführen. Finanziell können wir uns jedoch unproduktive / unentschädigte Stunden nicht leisten. Ganz klar setzten wir die Priorität zunächst auf die Erfüllung des Leistungsauftrages mit ZiSG. Es zeigt sich, dass wir wesentlich mehr Leistungen erbringen mussten als vereinbart war. Gesamthaft war die Nachfrage 33 % höher als ursprünglich in der Leistungsvereinbarung angenommen. Beispiel: Beratung Sozialdienst KKG Das SoBZ führt seit längerer Zeit bei Herrn Q. erfolgreich eine Einkommensverwaltung durch. Die finanzielle Situation hat sich stabilisiert, Herr Q. konnte sogar monatlich einen kleinen Betrag auf die Seite legen. Leider bedrohte ein Pfändungsverlustschein der Kreditbank das kleine Glück, könnte doch jederzeit wieder auf Pfändung geltend gemacht werden, was eine Betreibung bedeutet hätte. Auch die laufenden Steuern könnten dann nicht mehr bezahlt werden. Die Forderung war jedoch höher als was Herr Q. je bezahlen könnte. Die Fachstelle analysierte Kreditverträge und Kreditvergabe. Sie entwarf dem SoBZ einen Brief für eine Intervention und einen konkreten Vorschlag für eine aussergerichtliche Nachlassvereinbarung. Zur Freude und Überraschung von Herrn Q. und seiner Sozialarbeiterin akzeptierte die Bank den Vorschlag. Die geforderte Summe, welche er noch bezahlen musste, konnte er aus dem kleinen Ersparten selbst bezahlen. 13
14 Mengengerüste In der Leistungsvereinbarung mit ZiSG wurden auch Mengengerüste vereinbart. Anlässlich der Verhandlungen im Sommer 2009 lagen uns die entsprechenden Daten nicht vor, so dass wir auf Bedarfsschätzungen angewiesen waren. Soll gem. LV geleistet Zielerreichung Beratung Sozialdienste (SD): Kurzberatungen SD % Beratungen SD % KKG-Beratungen SD % Beratung Klienten und Drittpersonen Kurzberatungen % Beratungen / Abklärungsberichte % KKG-Abklärungen % In der zweiten Hälfte des Jahres spürten wir vermehrt die Auswirkungen der Wirtschaftskrise. Die Zahl jener Personen, welche ihren früher eingegangenen Verpflichtungen infolge Arbeitslosigkeit nicht mehr nachkommen konnten, stieg beträchtlich an. Auswertung der ZiSG-Leistungen nach Regionen Es stellt sich die Frage, ob unsere Dienstleistungen tatsächlich vor allem von Personen aus Gemeinden ohne Schulden-SoBZ in Anspruch genommen werden: 14
15 Gemeinden Region Luzern (ohne Schulden-SoBZ) Privathaushalte in diesen Gemeinden * Gemeinden Landschaft (mit Schulden-SoBZ) 62 % 38 % Anteil Kurzberatungen 75 % 25 % Anteil Beratungen 73 % 27 % * 100 % = alle Privathaushalte im Kanton Luzern Der Unterschied ist effektiv nicht sehr gross und hat nebst den geografischen Gegebenheiten auch noch andere Aspekte: - In ländlichen Gebieten ist ein Auto häufiger notwendig um den Arbeitsplatz zu erreichen. Bei Schuldensituationen ist es meistens nicht möglich ein Auto zu finanzieren. Selbst wenn es zwingend notwendig ist, darf das Betreibungsamt die Amortisation des Autos und entsprechende Rückstellungen nicht akzeptieren; der Betrieb eines Leasingautos übersteigt die Höchstansätze. Die einzige vernünftige Lösung ist dann die Wohnsituation so zu verändern, dass kein Auto mehr notwendig ist. - Zudem ziehen Personen mit Problemen es oft vor, in einer anonymeren Stadt / Agglomeration zu leben. Es stellt sich die Frage, ob sich der zusätzliche administrative Aufwand effektiv rechnet so gross ist der Unterschied nicht. Zweifellos sind die SoBZ wegen der örtlichen Nähe zu den Klienten bei bestimmten Problemen vorteilhaft, z.b. bei Einkommensverwaltungen oder multiplen Problemstellungen. Ähnlich wie gute Hausärzte sind sie jedoch darauf angewiesen, auf das Wissen und die Erfahrung von Spezialisten zugreifen zu können und allenfalls auf unkomplizierte Weise die Behandlung zu übergeben. 15
16 Im Weiteren profitieren die Sozialdienste von unseren Erfahrungen, welche wir in den praktischen Umsetzungsarbeiten sammeln und allenfalls von unserem Beziehungsnetz zu einzelnen Gläubigern. Beispiel: Kurzberatung Sozialdienst Die Sozialarbeiterin betreut eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern. Leider sind auch erhebliche Schulden vorhanden. Der erste Zahlungsbefehl ist bereits eingetroffen und die Klientin hat Angst davor, was nun passieren wird. Die Sozialarbeiterin ihrerseits sieht keine Lösung, ist jedoch nicht sicher, ob sie die Situation richtig beurteilt. Keinesfalls will sie eine allenfalls vorhandene Chance verpassen und die Klientin unnötigerweise belasten. Sie teilt uns die Erwartung, die finanziellen Eckdaten, sowie die wesentlichsten persönlichen Aspekte mit. Einzelne offene Fragen können wir per Mail klären. Die Fachstelle nimmt eine Analyse der Situation vor. Leider werden sich Lohnpfändungen nicht vermeiden lassen, die finanziellen Auswirkungen werden nicht gravierend sein, denn die Mutter lebt heute schon praktisch auf dem Existenzminimum (und wo nichts vorhanden ist, kann auch nichts geholt werden). Die Fachstelle übermittelt dem Sozialdienst zudem die Merkblätter über Krankheitskosten bei Pfändung und unberechtigten Forderungen von Inkassobüros. Weitere Ereignisse Im August wurde unsere Mitarbeiterin, Frau Loekie Wyss, krank und fiel bis zu ihrer Kündigung per Ende Jahr aus. Sie bezieht heute eine AHV-Rente. Wir danken ihr für die geleistete Arbeit und ihren Einsatz und hoffen, dass sie das Seniorenalter möglichst lange geniessen kann. Anstelle von Frau Wyss übernahm glücklicherweise Frau Ursula Müller sehr kurzfristig die Lektionen an der Berufsschule für Verkehrswegbauer in Sursee (jede Klasse hat in der Einführungswoche zwei Lektionen über Leasing und andere Schuldenfallen, Lehrlingslohn, Lehrlingsbudget und Hotel Mama). 16
17 Bei den notwendigsten administrativen Arbeiten der Beratungsstelle standen uns das Sekretariat und die anderen Dienstleistungen der Frauenzentrale zur Seite. Weitere statistische Angaben finden Sie auf unserer Webseite Fachstelle für Schuldenfragen Luzern Charly Gmür Geschäftsführer Vorstandsmitglieder: Präsident: Hans Egli, Mediator, Rosenweg 2, 6033 Buchrain, Tel , Born Rolf Sozialvorsteher Britschgi-Jakober Maria Coaching Eggerschwiler-Bättig Hedy Gemeinderätin Ressort Soziales Heijman Alice Dipl. Sozialarbeiterin HFS Hermann * Rita Budgetberaterin Huber Marcel Dipl. Sozialarbeiter FH Manager Nonprofit NDS FH Suter Linus lic. iur / Sachwalter * Kassierin Geschäftsleitung: Joller Denise Dipl. Sozialarbeiterin FH Thalmann Regula Dipl. Sozialarbeiterin FH Walzer Roger Betreibungsbeamter 17
18 Bericht Rechnung 2009 Leider ist es nicht gelungen, das vorgetragene Defizit aus dem Vorjahr von über Fr. 12'000 abzubauen. Der enorme Einsatz der Vorstandsmitglieder mit Spendenbriefen im persönlichen Umfeld hat immerhin zu zusätzlichen Einnahmen geführt. Der Stellenleiter hat mit Mehraufwand durch Kursangebote und Schulungen die budgetierte Vorgabe fast erreicht. Trotz aller Anstrengungen auf der Einnahmenseite, schliesst die Jahresrechnung mit einem Verlust von Fr ab, was ein Minus von insgesamt Fr. 14' ergibt. Um die Stelle aus den roten Zahlen zu führen, brauchen wir dringend gesicherte Subventionen. Wenn die Energie der Angestellten und Vorstandsmitglieder zur Hauptsache für die Mittelbeschaffung eingesetzt werden muss, kann nicht mehr zielgerichtet für die Fachstelle gearbeitet werden. Noch immer liegt unsere grosse Hoffnung auf Mehrsubventionen beim ZiSG. Erfreulicherweise hat die katholische Landeskirche den Beitrag für 2010 um Fr. 2' erhöht. Rita Hermann-Huber, Kassierin Fondsrechnung Fonds-de-Roulement und Bilanz Aktiven 240' Flüssige Mittel Fonds 212' Darlehen 11' Diverse Aktiven 1' Guthaben bei Fachstelle 14' Passiven 240' Fondsgelder 238' Aktionen Transitorische Passiven 1' Ertrag Fonds* 1' ' * der Zins wurde dem Fonds gutgeschrieben und ist in den Fondsgeldern enthalten. 18
19 Betriebsrechnung 2009 Rechnung Budget Rechnung Aufwand Fachstelle 198' ' ' Unterstützungen Personalaufwand 145' ' ' Mietaufwand, übrig. Aufwand (Rechn. FZ) 25' ' ' Nachzahlung Vorjahr FZ Büromaterial. etc. 1' ' ' Porto 1' ' ' Weiterbildung 1' ' Spesen/Diverses ' Versicherungen Strategie ' Aushilfe 1' Vorstand 7' ' ' Bank/PC Spesen Verlustvortrag Vorjahr 12' Ertrag Fachstelle 184' ' ' Subventionen ZiSG 140' ' ' Subventionen Kirchen 7' ' ' Mitgliederbeiträge 1' ' ' Spenden Privat 4' ' ' Kirchen, kirchliche Org. 11' ' ' Gemeinden ' Organisationen 6' ' ' Gewinnvortrag Vorjahr - 3' Gebühren/Beteiligungen 3' ' ' Honorare 9' ' ' Rückzahlungen Gewinn / -Verlust -14' ' ' Jahresverlust
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