Krankenhäusern und. Dr. Dietrich Munz. 19. Deutscher Psychotherapeutentag
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- Franka Straub
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1 Psychotherapeuten in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen Dr. Dietrich Munz 19. Deutscher Psychotherapeutentag Offenbach, 12. November 2011
2 Aktuell die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind im Krankenhaus und in der Rehabilitation ti nicht gut verankert in Stellenplänen, Arbeitsplatzbeschreibungen und Arbeitsverträgen oft nicht enthalten keine eindeutige Beschreibung von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, insbesondere im Verhältnis zu anderen Berufsgruppen (z. B. Diplom- Psychologe, Arzt) Keine definierten Aufstiegsmöglichkeiten und begrenzte Möglichkeiten zur Übernahme von Leitungsfunktionen 2
3 Hintergrund Sozialrecht Berufsrecht Haftungsrecht 3
4 Hintergrund Sozialrecht 107 Absatz 1 (2) SGB V Krankenhäuser sind Einrichtungen,., die fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, Berufsrecht Haftungsrecht 4
5 Hintergrund Sozialrecht 15 (2) SGB VI Die stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden einschließlich der erforderlichen Unterkunft und Verpflegung in Einrichtungen erbracht, die unter ständiger ärztlicher Verantwortung stehen Berufsrecht Haftungsrecht 5
6 Hintergrund Sozialrecht 107 Absatz 1 (2) SGB V Krankenhäuser sind Einrichtungen,., die fachlichmedizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, Berufsrecht der Ärzte Berufsordnung 2 Ärztinnen und Ärzte dürfen hinsichtlich ihrer ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegennehmen Haftungsrecht 6
7 Hintergrund Sozialrecht 107 Absatz 1 (2) SGB V Krankenhäuser sind Einrichtungen,., die fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, Berufsrecht der Ärzte Berufsordnung 2 Ärztinnen und Ärzte dürfen hinsichtlich ihrer ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegennehmen Haftungsrecht 7
8 Untergesetzliche Regelungen Sozialrecht Richtlinien, z.b. Kodierrichtlinien Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Berufsrecht Haftungsrecht Vorgaben der DRV, z. B. zur Strukturqualität etc. 8
9 Ziel Veränderungen der Rahmenbedingungen für eine bessere Verankerung des Berufsbilds bessere Aufstiegsmöglichkeiten die Übernahme von Leitungsfunktionen 9
10 Wie kann man das erreichen? Wir brauchen gute Argumente Gesundheitseinrichtungen müssen Leitungs- strukturen nach sachlichen Aspekten und nicht nach Statusfragen festlegen und damit das professionsübergreifende Arbeiten wirkungsvoll unterstützen. (Memorandum Kooperation Gesundheitsberufe (Robert Bosch Stiftung)) Wir brauchen starke Partner 10
11 Projekt Psychotherapeuten in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen Beschreibung des Berufsprofils mit eindeutig zugewiesenen Kompetenzen und Verantwortlichkeiten Beschreibung des sozial-, berufs- und dhaftungs- rechtlichen Änderungsbedarfs Entwicklung einer politischen Strategie, z. B. die Entwicklung eines allgemeinen Heilberufegesetzes 11
12 Projekt Psychotherapeuten in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen Rechtsexpertise(n) (Status quo, Spielräume, Änderungsbedarfe) Analyse von Einrichtungen mit PP/KJP in Leitungsfunktionen (Organisation, Prozess, Entscheidungen) 12
13 Projekt Psychotherapeuten in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen Fachbeirat Projektkommission i Abstimmung des Vorgehens mit den Landeskammern (gemeinsame Aktionen, Spezifika in den Ländern) 13
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