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1 14. Wahlperiode Antrag der Abg. Rosa Grünstein u. a. SPD und Stellungnahme des Umweltministeriums Aufarbeitung und Entsorgung von Elektronikschrott Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Erfahrungen mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgeräte- Gesetz (ElektroG) seit Inkrafttreten 2005 und Novellierung im Jahr 2006 gemacht wurden, insbesondere: a) welche Konsequenzen dies insbesondere für die kommunalen Entsorger hatte, die zur Annahme dieses Schrotts verpflichtet sind, b) in wie vielen Fällen und wie stark sich diese zusätzliche Aufgabe der Entsorger auf die Abfallgebühren ausgewirkt hat, c) wie viele Fälle ihr bekannt sind, bei denen durch das Verbot der Verwendung gefährlicher Stoffe im Zuge der Novellierung im Juni 2006 Hersteller im Land in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten, weil sie bestimmte Produkte nicht mehr herstellen durften, d) durch wen und in welcher Intensität die Einhaltung dieser Herstellungsvorschriften (Nichtverwendung von Blei, Cadmium, Quecksilber oder bestimmte Chromverbindungen sowie bromhaltige Flammschutzmittel) kontrolliert wird und wie viele Verstöße dagegen seit 2006 festgestellt wurden; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:

2 2. wie sich bei den unterschiedlichen Gerätegruppen die Rückgewinnbarkeit wertvoller Rohstoffe, insbesondere auch der Edelmetalle, seit Inkrafttreten des ElektroG entwickelt hat; 3. durch welche Stellen im Land die Forschung und Entwicklung der Wiederverwertung und Entsorgung von Elektronikgeräten und insbesondere der Rückgewinnung wertvoller Roh- und Sekundärrohstoffe betrieben und gefördert wird; 4. wie hoch sie die Zahl der Arbeitsplätze sowie den Jahresumsatz und die Wertschöpfung im Bereich der Entsorgungs- und Recyclingtätigkeit im Land nach dem ElektroG einschätzt; 5. durch welche Einrichtungen im Land unter Einbeziehung von Behinderten und/oder gemeinnützigen Trägern Elektro- und Elektronikgeräte entsorgt, bzw. zerlegt und dem Recycling zugeführt werden; 6. in welchem Umfang und auf welche Weise in Folge der gestiegenen Rohstoffpreise insbesondere für Metalle, die Entwendung und illegale Ausschlachtung von Geräten erfolgt, die zur Entsorgung nach dem ElektroG vorgesehen sind, und wie dieser Praxis begegnet wird Grünstein, Knapp, Stehmer, Kaufmann, Stober SPD Begründung Mit dem im März 2005 in Kraft getretenen Elektro- und Elektronikgeräte- Gesetz wurde die Entsorgung dieser Produkte erheblich verändert. Die Hersteller sind nun, nach Einsammeln dieser Abfälle durch kommunale Sammelstellen, selbst zur Entsorgung verpflichtet. Zudem wurde ab dem 1. Juli 2006 verboten, in neu gefertigten Produkten Blei, Cadmium, Quecksilber oder bestimmte Chromverbindungen sowie bromhaltige Flammschutzmittel zu verwenden. Mehr und mehr entpuppen sich diese Altgeräte, vor allem solche aus dem Bereich der elektronischen Datenverarbeitung, auch als Quellen von wertvollen Rohstoffen, insbesondere auch Edelmetallen und hochwertigen Sekundärrohstoffen. Deshalb hat die Entwicklung von Verfahren zur Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe in den letzten Jahren einen bemerkenswerten Aufschwung genommen. 2

3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 21. November 2008 Nr /24 nimmt das Umweltministerium im Einvernehmen mit dem Ministeriums für Arbeit und Soziales und dem Wirtschaftsministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Vorbemerkung Mit dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG) vom 16. März 2005 hat die Bundesrepublik Deutschland die europäischen Richtlinien 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) und 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik- Altgeräte (WEEE) in nationales Recht umgesetzt. Die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (Altgeräte) wurde damit einer Neuregelung unterzogen. Die Bundesregierung und das Umweltbundesamt haben in einer Pressemitteilung im März 2008 eine positive Bilanz gezogen und führen darin u. a. aus, dass nach den neuesten Erhebungen der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) und des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2006 die pro Kopf-Erfassungsmenge ausgedienter Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten in Deutschland bei über acht Kilogramm pro Einwohner liegt. Das übertrifft die von der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektro - nikaltgeräte geforderte Menge von vier Kilogramm pro Einwohner und Jahr deutlich. Insgesamt wurden im Jahr 2006 rund Tonnen Altgeräte aus privaten Haushalten und aus dem Gewerbe erfasst. Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Erfahrungen mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgeräte- Gesetz (ElektroG) seit Inkrafttreten 2005 und Novellierung im Jahr 2006 gemacht wurden, insbesondere: a) welche Konsequenzen dies insbesondere für die kommunalen Entsorger hatte, die zur Annahme dieses Schrotts verpflichtet sind, b) in wie vielen Fällen und wie stark sich diese zusätzliche Aufgabe der Entsorger auf die Abfallgebühren ausgewirkt hat, c) wie viele Fälle ihr bekannt sind, bei denen durch das Verbot der Verwendung gefährlicher Stoffe im Zuge der Novellierung im Juni 2006 Hersteller im Land in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten, wie sie bestimmte Produkte nicht mehr herstellen durften, d) durch wen und in welcher Intensität die Einhaltung dieser Herstellungsvorschriften (Nichtverwendung von Blei, Cadmium, Quecksilber oder bestimmte Chromverbindungen sowie bromhaltige Flammschutzmittel) kontrolliert wird und wie viele Verstöße dagegen seit 2006 festgestellt wurden; a) Aus Sicht der Bundesregierung verläuft die Abholung der von den Kommunen gesammelten Altgeräte durch die Hersteller inzwischen bis auf Einzelfälle reibungslos, bei rund Abholungen seit März So ging der Anteil der wegen Verspätung angemahnten Abholungen von fast fünf Prozent im Januar 2007 auf unter 0,2 Prozent im Februar 2008 zurück. 3

4 Dies ist ein Zeichen dafür, dass sich auch die Logistik inzwischen eingespielt hat und das Umweltbundesamt konsequent den Vollzug von Ordnungswidrigkeiten ahndet. Aus Sicht der kommunalen Verbände gestaltet sich allerdings die Abwicklung der Abholvorgänge über das gesetzliche Abholsystem der Stiftung Elektro-Altgeräte (EAR), je nach Kommunikationssystem nach wie vor schwierig. b) Das ElektroG verpflichtet die Hersteller, Altgeräte zurückzunehmen und nach bestimmten ökologischen Standards zu entsorgen. Für die Sammlung der Elektro- und Elektronikaltgeräte vor Ort sind die Stadt- und Landkreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig. Die Ausgestaltung der Erfassung bleibt ihnen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger überlassen. Die Kosten der Erfassung gehen in die Kalkulation der Abfallgebühren ein. Das ElektroG verteilt die Verantwortung für die umweltverträgliche Entsorgung der Altgeräte damit auf mehrere Beteiligte (sog. geteilte Produktverantwortung). Zwischenzeitlich nutzen bundesweit mehr als 400 der 538 öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, erfasste Altgeräte von der Bereitstellung zur Abholung durch die Hersteller auszunehmen und die Altgeräte selbst zu verwerten. Es sind vor allem die Altgeräte der Sammelgruppe 1 und 3 (Haushaltsgroßgeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik), für die aufgrund der gestiegenen Rohstoffpreise bei Stahl und Metallen Erlöse erzielt werden können. Je nach Ausgestaltung der Erfassung und der Eigenverwertung fällt die Kostenreduzierung im Vergleich zur Situation vor Inkrafttreten des ElektroG unterschiedlich hoch aus. Der Städte- und der Landkreistag gehen davon aus, dass der Vollzug des ElektroG für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger insgesamt zu zusätzlichen Kosten geführt hat. Eine Auswertung über die Kosten der Altgeräteentsorgung vor Inkrafttreten des ElektroG und deren Entwicklung seit Inkrafttreten des Gesetzes liegt der Landesregierung jedoch nicht vor. Zu berücksichtigen ist, dass bereits vor Inkrafttreten des ElektroG die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Baden-Württemberg Altgeräte erfasst haben und sowohl die Kosten der Erfassung und deren Entsorgung über die Abfallgebühren finanzieren. Da die Kosten der Verwertung nun die Hersteller zu tragen haben, werden die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger um diese Kosten entlastet. c) Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten mit Sitz in Baden-Württemberg aufgrund der Stoffverbote des ElektroG in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. d) Die Überwachung der Einhaltung der Stoffverbote beim Inverkehrbringen von Produkten oblag zunächst den unteren Abfallrechtsbehörden. Mit der Novellierung des LAbfG, die zum 1. Dezember 2008 in Kraft tritt, wird die Überwachung der Stoffverbote nach dem ElektroG von den unteren Abfallrechtsbehörden auf die Regierungspräsidien übertragen. Damit wird es künftig verstärkt möglich sein, im Rahmen von Marktüberwachungsmaßnahmen (nach GPSG) Elektrogeräte als Verbraucherprodukte vor Ort zu überprüfen. Dem Umweltministerium sind sechs Fälle bekannt, in denen die zuständigen Behörden Verdachts- oder Zweifelsfällen nachgegangen sind. 4

5 2. wie sich bei den unterschiedlichen Gerätegruppen die Rückgewinnbarkeit wertvoller Rohstoffe, insbesondere auch der Edelmetalle, seit Inkrafttreten des ElektroG entwickelt hat; Elektro- und Elektronikaltgeräte zeichnen sich durch eine komplexe Mischung von Materialien und Bauteilen aus. Neben rückgewinnbaren Wertstoffen wie Eisen, Nicht-Eisen-Metalle, z. B. Aluminium und Kupfer oder Kunststoff, enthalten diese Geräte auch relevante Konzentrationen an gesundheits- und umweltgefährdenden Stoffen, die bei einer nicht ordnungsgemäßen Entsorgung freigesetzt werden können. Die Verwertungsprozesse fokussieren sich zumeist darauf, die Eisen- und Nicht-Eisen-Metalle zurückzugewinnen, um anschließend in Metallhütten verarbeitet zu werden. Hierfür wurden automatisierte Verfahren entwickelt, die Eisen- und Nicht-Eisen-Metalle auch aus dem Schreddern von Metallen in hoher Sortenreinheit zurückgewinnen. Für die Identifizierung und Separierung von Kunststoffen besteht noch Forschungsbedarf, um technisch und ökonomisch durchführbare Prozesse zu entwickeln, die unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Altgeräte auch eine hohe stoffliche Verwertung von Kunststoffen ermöglichen. 3. durch welche Stellen im Land die Forschung und Entwicklung der Wiederverwertung und Entsorgung von Elektronikgeräten und insbesondere der Rückgewinnung wertvoller Roh- und Sekundärrohstoffe betrieben und ge - fördert wird; Mit der Förderrichtlinie Umwelttechnik im Rahmen des Operationellen Programms für das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Teil EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) in Baden- Württemberg 2007 bis 2013 wird die Entwicklung besonders innovativer Umwelttechniken mit Schwerpunkt Verbesserung der Ressourceneffizienz verfolgt. Es werden keine spezifischen Technologiefelder vorgezogen, um ein möglichst breites Innovationsspektrum zu erfassen. Hierzu gehört auch: Rückgewinnung oder Ersatz seltener oder begrenzt verfügbarer Rohstoffe (wie seltene Metalle). Die Zielgruppe der Richtlinien sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), gegebenenfalls im Verbund mit Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Die EFRE-Richtlinie Umwelttechnik ist für den Zeitraum 2008 bis 2015 ausgeschrieben und umfasst ein Fördervolumen von 10 Mio. Euro, das paritätisch durch EU-Mittel und Haushaltsmitteln finanziert wird. Erste Vorhaben beginnen im Jahr Davon unabhängig hat das Umweltministerium in der Vergangenheit mehrere innovative Projekte zur Verwertung von Materialströmen aus der Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten, darunter die Entwicklung eines Verfahrens zur Verwertung von bromierten Kunststoffen, gefördert. 4. wie hoch die Landesregierung die Zahl der Arbeitsplätze sowie den Jahresumsatz und die Wertschöpfung im Bereich der Entsorgung- und Recyclingtätigkeit im Land nach dem ElektroG einschätzt; Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Weder von Seiten der amtlichen Statis - tik noch von den Verbänden der Entsorgungswirtschaft konnten Daten geliefert werden. 5

6 5. durch welche Einrichtungen im Land unter Einbeziehung von Behinderten und/oder gemeinnützigen Trägern Elektro- und Elektronikgeräte entsorgt, bzw. zerlegt und dem Recycling zugeführt werden; Das ElektroG bestimmt, dass die Erstbehandlung von erfassten Altgeräten in dafür zertifizierten Erstbehandlungsanlagen (EBA) zu erfolgen hat. In Baden- Württemberg sind 27 Unternehmen darunter fünf Einrichtungen von sozialen und karitativen Einrichtungen als EBA zertifiziert und können sowohl die Erstbehandlung als auch Folgebehandlungen vornehmen. Folgebehandlungen können auch in Unternehmen sowie in sozialen und karitativen Einrichtungen erfolgen, die nicht als Erstbehandlungsanlagen nach dem ElektroG zertifiziert sind. Von der Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Süd eg (GDW SÜD) und der Recyclingpartner eg (RPG) wurden folgende karitative und soziale Einrichtungen bei der Behandlung von Elektro- und Elektronik - altgeräten genannt: 1. GWW in Sindelfingen 2. Remstalwerkstätten in Waiblingen 3. Samariterstift in Neresheim 4. Diakoniewerkstätten Rheinneckar in Mannheim 5. WfBM Krautheim in Krautheim 6. IWO Weingarten in Weingarten 7. GWS in Reutlingen 8. ABG Elektro-Recycling ggmbh, Arbeitnehmer-Überlassungs- und Beschäftigungsgesellschaft, Leingarten 9. AIH Hohenlohekreis ggmbh, Arbeitsinitiative Hohenlohekreis ggmbh, Künzelsau 10. EBI GGmbH, Esslinger Beschäftigungsinitiative ggmbh, Esslingen/Altbach am Neckar 11. Neue Arbeit Stuttgart ggmbh, Stuttgart 12. Neue Arbeit Zollern-Achalm e. V., Reutlingen 13. WFB Krautheimer Werkstätten ggmbh, Krautheim. 6. in welchem Umfang und auf welche Weise in Folge der gestiegenen Rohstoffpreise insbesondere für Metalle, die Entwendung und illegale Ausschlachtung von Geräten erfolgt, die zur Entsorgung nach dem ElektroG vorgesehen sind, und wie dieser Praxis begegnet wird. Die steigenden Rohstoffpreise von Eisen- und Nicht-Eisen-Metalle haben dazu geführt, dass Altgeräte, die an Sammelstellen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger erfasst oder die zum Einsammeln durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Wege eines Holsystems bereitgestellt werden, häufig ihrer wertstoffhaltigen Komponenten beraubt werden. Auch Sicherungsmaßnahmen wie Überwachungskameras oder Objektschutz für Sammelstellen einzelner öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger haben dies nicht verhindern können. 6

7 Sofern die Sammlung von Altgeräten in einem Holsystem erfolgt, sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in vielen Fällen dazu übergegangen, zur Verhinderung von Diebstahl bzw. der Ausschlachtung von Wertstoffen aus den bereitgestellten Altgeräten die Abholung auf Abruf einzuführen. 11 des neuen LAbfG bestimmt, dass Abfälle, die überlassungspflichtige Erzeuger oder Besitzer zum Einsammeln durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder dessen Beauftragten bereitgestellt haben, durch Dritte nicht durchsucht oder an sich genommen werden dürfen (Ausnahme: Wegnahme einzelner Gegenstände durch Privatpersonen zum Eigengebrauch). Dies gilt auch für Altgeräte nach dem ElektroG. Die seit einigen Wochen wieder sinkenden Rohstoffpreise für Eisen- und Nicht-Eisen-Metalle haben nach Aussagen von Entsorgungsunternehmen dazu geführt, dass Beraubung und Ausbau von Bauteilen an den erfassten Altgeräten deutlich zurückgegangen sind. Gönner Umweltministerin 7

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