Workshop Abfall am

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Workshop Abfall am"

Transkript

1 5. Krankenhaus Umwelttag NRW Bochum, Workshop Abfall am Andienungspflicht , Energetische Verwertung von , Getrennthaltungspflicht, Einwohnergleichwert Matthias Rongen REMONDIS GmbH & Co. KG, Region West, Bochum REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 1

2 1. Gliederung 1. Gliederung 2. Rechtsgrundlagen 3. Zuständigkeiten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Rechtsgrundlagen) 4. Deklaration krankenhausspezifischer Abfälle (LAGA-Merkblatt Gesundheitsschutz) 5. Auswirkungen der Gewerbeabfallverordnung auf die Entsorgung gemischter gewerblicher Siedlungsabfälle (Zusammensetzung von , Einwohnergleichwerte) REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 2

3 2. Rechtsgrundlagen KrW-/AbfG Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis GewAbfV Abfallverzeichnisverordnung Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung LAGA Mitteilung 18: Richtlinie über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes Arbeitshilfe zur Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung in Nordrhein- Westfalen Abfallsatzung REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 3

4 3. Zuständigkeit der öff.-rechtl. Entsorgungsträger Rechtsgrundlage Zielhierarchie in der EU-Abfallrahmenrichtlinie Bis 2010 ab 2010 * Abfallvermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling (stoffliche Aufbereitung) Sonstige Verwertung (z.b. energetische Verwertung) Beseitigung *: muss bis in deutsches Recht übernommen werden REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 4

5 3. Zuständigkeit der öff.-rechtl. Entsorgungsträger Rechtsgrundlage 1. Entsorgungspflicht für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind verpflichtet, die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen nach Maßgabe der 4 bis 7 zu verwerten... ( 15 Abs.1 KrW-/AbfG) Verwertung: 4: Zielhierarchie, stoffliche und energetische Verwertung 5: Grundpflichten, aber auch Vorrang der Beseitigung bei umweltverträglicher Lösung 6: Anforderungen an die stoffliche und energetische Verwertung (u.a kj/kg, Feuerwirkungsgrad 75 %) 7: Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 5

6 3. Zuständigkeit der öff.-rechtl. Entsorgungsträger Rechtsgrundlage 1. Entsorgungspflicht für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind verpflichtet, die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen... nach Maßgabe der zu beseitigen. ( 15 Abs.1 KrW-/AbfG) Beseitigung: 10: Grundsätze der gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung 11: Grundpflichten der Abfallbeseitigung 12: Anforderungen an die Abfallbeseitigung REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 6

7 3. Zuständigkeit der öff.-rechtl. Entsorgungsträger Rechtsgrundlage 2. Überlassungspflicht für Erzeuger und Besitzer von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen Abweichend von 5 Abs. 2 und 11 Abs. 1 sind Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet, diese den nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten juristischen Personen zu überlassen.... Satz 1 gilt auch für Erzeuger und Besitzer von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen, soweit sie diese nicht in eigene Anlagen beseitigen oder überwiegende öffentliche Interessen eine Überlassung erfordern. 13 Abs.1 KrW-/AbfG: REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 7

8 3. Zuständigkeit der öff.-rechtl. Entsorgungsträger Rechtsgrundlage Dazu Bundesverwaltungsgericht Urteil vom , Az.: 3 C 4.00, NVwZ 2000, D. 1178f.: Abfallgemische aus Abfällen zur Beseitigung und Abfällen zur Verwertung können insgesamt Abfall zur Verwertung sein, wenn keine Scheinverwertung vorliegt und kein Verstoß gegen Grundpflichten der Kreislauf- und Abfallwirtschaft ( 5 Abs.2 Satz 4 und 11 Abs.2 KrW/AbfG) sowie die Trennungsvorgaben der Gewerbeabfall-Verordnung eingehalten sind: BVerwG, Beschluss vom Az.: 9 BN 4.07 BVerwG, Urteil vom Az.:10 C UPR 2006, S. 272 BVerwG, Urteil vom Az.:7 C UPR 2005, S. 344 OVG NRW, Beschluss vom Az.:14 A 2682/04 VG Gießen, Urteil vom Az.: 8 E 1588/06 VG Köln, Urteil vom Az.: 14 K 4743/07 REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 8

9 3. Zuständigkeit der öff.-rechtl. Entsorgungsträger Rechtsgrundlage 3. Wegfall der Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Die Überlassungspflicht gegenüber den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern besteht nicht, soweit Dritten oder privaten Entsorgungsträgern Pflichten zur Verwertung und Beseitigung nach 16: Drittbeauftragte 17: Wahrnehmung der Aufgaben durch Verbände 18: Wahrnehmung der Aufgaben durch Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft übertragen worden sind. ( 13 Abs.2 KrW-/AbfG) REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 9

10 3. Zuständigkeit der öff.-rechtl. Entsorgungsträger Rechtsgrundlage 3. Wegfall der Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ( 13 Abs. 3 KrW-/AbfG) Keine Überlassungspflicht bei: 1. Gesetzlich verordnete Rücknahme- oder Rückgabepflicht, 2. Freiwillige Rücknahme durch Erzeuger/Vertreiber, 3. gemeinnütziger Sammlung* 4. gewerbliche Sammlung*, soweit dies ordnungsgemäße und schadlose Verwertung dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nachgewiesen wird und keine überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen*. *: gilt nicht für gefährliche Abfälle REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 10

11 4. Deklaration krankenhausspezifischer Abfälle Deklaration Krankenhausspezifische Abfälle (LAGA-Richtlinie): Abfall Bezeichnung nach AVV Abf.-schlüssel Kanülen, Skalpelle Spitze oder scharfe Gegenstände Körperteile und Organabfälle, mit Blut oder Blutprodukten befüllte Behältnisse Körperteile und Organe, einschl. Blutbeutel und konserven (außer ) Abfälle die Krankheitserreger enthalten. u.a. HIV, Virushepatitis, TSE, CJK, Cholera Ruhr, Typhus, Tuberkulose, Meningitis... Wundverbände, Gipsverbände, Einwegwäsche, Stuhlwindeln, Einwegartikel (ohne Flüssigkeitsverlust) Abf., an deren Sammlung & Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden. Abf., an deren Sammlung & Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 11

12 4. Deklaration krankenhausspezifischer Abfälle Deklaration Krankenhausspezifische Abfälle (LAGA-Richtlinie): diagnostischen Apparaten Abfälle aus der Zubereitung oder Anwendung krebserzeugender, erbgutverändernder oder reproduktionstoxischer Arzneimittel Arzneimittel einschl. unverbrauchter Röntgenkontrastmittel... Inhalte aus Amalgamabscheidern, Amalgamreste, extrahierte Zähne Abfall Bezeichnung nach AVV Abfallschlüssel Säuren, Laugen, Lösemittel, Laborchemikalien, Chemikalien, die aus Entwicklerbäder... gef. Stoffen bestehen oder solche enthalten Chemische Abfälle aus Chemikalien mit Ausnahme der jenigen, die unter fallen Zytotoxische und zytostatische Arzneimittel Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 12

13 4. Deklaration krankenhausspezifischer Abfälle Deklaration Weitere Abfälle aus Krankenhäusern Abfall Bezeichnung nach AVV Abfallschlüssel Flaschen, Gläser Verpackungen aus Glas Alle Arten von nicht gefährlichen Gemischte Verpackungen Verpackungsmaterialien Nahrungsmittel pflanzlichen Biologisch abbaubare Küchen Ursprungs, sonst und Kantinenabfälle Haushaltsabfälle, Restmüll, Gemischte Siedlungsabfälle Kehricht, etc. Möbel, Inventar, sperrige Güter Sperrmüll REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 13

14 4. Deklaration krankenhausspezifischer Abfälle Deklaration Einstufung als Abfallschlüssel Gem. AVV ist ein nicht gefährlicher Abfall Gem. Zielhierarchie sind nicht vermeidbare Abfälle vorrangig zu verwerten. Nach derzeitiger Rechtslage sind stoffliche und energetische Verwertung gleichwertig. Kann ein Abfall nicht stofflich verwertet werden, muss geprüft werden, ob eine energetische Verwertung möglich ist. Bei einer energetischen Verwertung steht der Ersatz von Primärenergieträger im Vordergrund. Kann der Abfall nicht verwertet werden, bleibt nur die Beseitigung! (Deponierung von organischen Abfällen seit dem nur nach thermischer Vorbehandlung zulässig. Siehe: ehem. AbfAblV, neu DeponieV) REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 14

15 4. Deklaration krankenhausspezifischer Abfälle REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 15

16 4. Deklaration krankenhausspezifischer Abfälle Lässt das LAGA-Merkblatt eine Verwertung zu? Überwachungsbedürftig bei Beseitigung! (Gesetzeslage vor 2007) Folge: Ist nicht grundsätzlich Beseitigungsabfall! Stoffliche Verwertung ist ausgeschlossen! Verbrennung in zugelassener Müllverbrennungsanlage! Keine Festlegung auf thermische Beseitigung oder energetische Verwertung, aber Schluss: Entsorgung in Müllverbrennungsanlage ist zulässig, keine Einschränkung durch Gesetzgeber oder LAGA auf Beseitigung oder Verwertung! Transport- und Verpackungsvorschriften beachten: REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 16

17 4. Deklaration krankenhausspezifischer Abfälle Kann ein Abfall mit dem Abfallschlüssel energetisch verwertet werden? Prüfung: Ersetzt der Abfall Primärbrennstoffe? Wird der Abfall in einer MVA energetisch verwertet und weist er einen Heizwert von kj/kg auf oder wird der Abfall in einer Mitverbrennungsanlage energetisch verwertet? Enthält der Abfall keine Bestandteile, die ihn zu einem gefährlichen Abfall machen? Lässt das LAGA-Merkblatt eine energetische Verwertung zu? Wenn jeweils ja, ist energetische Verwertung rechtlich zulässig! REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 17

18 5. Die Gewerbeabfallverordnung Auswirkungen der Gewerbeabfallverordnung auf die Entsorgung gemischter gewerblicher Siedlungsabfälle (Zusammensetzung von , Einwohnergleichwerte) Gewerbeabfallverordnung vom Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung der LAGA Endfassung vom 26. März 2003 (mit redaktionellen Änderungen vom März 2008) Arbeitshilfe zur Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung in Nordrhein-Westfalen vom REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 18

19 5. Gewerbeabfallverordnung Zweck Regelung der Verwertung und Beseitigung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten gemischten Bau- und Abbruchabfällen Betrifft Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen, von Bau und Abbruchabfällen und weiteren im Anhang definierten Abfällen Gewerbliche Siedlungsabfälle sind: Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, die in Kapitel 20 der Anlage zur AVV aufgeführt sind, insbesondere gewerbliche und industrielle Abf, die Abfällen aus privaten Haushaltungen aufgrund ihrer Beschaffenheit ähnlich sind und Abf. aus privaten und öffentlichen Einrichtungen mit Ausnahme der Abfälle aus privaten Haushalten REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 19

20 5. Gewerbeabfallverordnung Definitionen, (Abgrenzung private/gewerbliche Siedlungsabfälle) Private Haushaltungen: Abfälle, die in privaten Haushalten im Rahmen der privaten Lebensführung anfallen (Wohnungen und zugehörigen Grundstücks- und Gebäudeteile, vergleichbaren Anfallorten wie Wohnheime / Einrichtungen ( 2 Nr. 1 GewAbfV). Haushalt ist selbständig bewirtschaftet und die betroffenen Personen bestimmen Art und Zusammensetzung der Abfälle im Wesentlichen selbst. Es sind auch solche Anfallstellen umfasst, in denen vorübergehend ein Haushalt geführt wird (vgl. LAGA-Vollzugshinweise und Urteil VG Freiburg, Az.: 3 K 1217/97) "vergleichbare Anfallorte" wie Wohnheime, z. B. Studenten-, Senioren- und Altenwohnheime, Einrichtungen des betreuten Wohnens, soweit diese nicht als Pflegeheime anzusehen sind. (2.2) REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 20

21 5. Gewerbeabfallverordnung Definitionen, (Abgrenzung private/gewerbliche Siedlungsabfälle) Zu den gewerblichen Siedlungsabfällen zählen:... auch Abfälle aus anderen als den unter Nr. 2.2 genannten privaten und öffentlichen Einrichtungen: (3.3) So zählen beispielsweise Kliniken und Pflegeheime zu den in 2 Nr. 1b) gemeinten privaten und öffentlichen Einrichtungen und nicht zu den "vergleichbaren Anfallorten" des 1 Nr. 2. Die hier anfallenden Siedlungsabfälle gehören auch deshalb nicht zu den Abfällen aus privaten Haushaltungen, weil die medizinische und pflegerische Versorgung im Vordergrund steht. Abfälle, die dem Abfallschlüssel zuzuordnen sind, unterfallen hingegen nicht der Gewerbeabfallverordnung REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 21

22 5. Gewerbeabfallverordnung Erzeugerpflicht Einstufung/Deklaration der Abfälle: Abfälle, die nicht krankenhausspezifisch sind, sind i.d.r. dem Kapitel 20 der Anlage zur AVV zuzuordnen. Gemischt anfallende Abfälle sind danach i.d.r dem Abfallschlüssel Gemischte Siedlungsabfälle zuzuordnen. Der Abfallerzeuger ist verpflichtet, den Abfall zu verwerten, es sei denn, eine Verwertung ist nicht möglich, nicht sinnvoll oder nicht zumutbar. Für Abfälle zur Verwertung bestehen keine Überlassungspflichten: Der Abfallerzeuger ist berechtigt, den Entsorger und das Verwertungsverfahren auszuwählen. REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 22

23 5. Gewerbeabfallverordnung Getrennthaltung Einschränkung durch die GewAbfV (Getrennthaltungspflichten): Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und schadlosen sowie möglichst hochwertigen Verwertung haben Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen die folgenden Abfallfraktionen jeweils getrennt zu halten,... und einer Verwertung zuzuführen: 1. Papier und Pappe ( ), 2. Glas ( ), 3. Kunststoffe ( ), 4. Metalle ( ) und 5. Biol. abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle ( ), biol. abbaubare Garten- und Parkabfälle ( ) und Marktabfälle ( ). REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 23

24 5. Gewerbeabfallverordnung Getrennthaltung Einschränkung durch die GewAbfV (Getrennthaltungspflichten): Abweichend können Papier, Pappe, Glas, Kunststoffe und Metalle aufgeführten Abfallfraktionen gemeinsam erfasst werden, soweit 1. sie einer Vorbehandlungsanlage zugeführt werden und 2. gewährleistet ist, dass sie dort in weitgehend gleicher Menge (= nahezu 100 %) und stofflicher Reinheit wieder aussortiert und einer stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt werden. Vgl. OVG NRW, Beschluss vom Az.:14 A 2682/04 REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 24

25 5. Gewerbeabfallverordnung Getrennthaltung Einschränkung durch die GewAbfV (Getrennthaltungspflichten): Die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 aufgeführten Abfallfraktionen können auch mit den in 4 Abs. 1 aufgeführten Abfällen* gemeinsam erfasst werden. Die Erzeuger und Besitzer haben der zuständigen Behörde auf Verlangen im Einzelfall die Erfüllung der Anforderungen nach Satz 1 darzulegen. Ziel: Verwertungsquote: 85 % *= folgende gewerbliche Siedlungsabfälle: Papier und Pappe; Glas; Bekleidung; Textilien; Holz mit Ausnahme dessen, das gefährliche Stoffe enthält; Kunststoffe; Metalle; Gummi; Kork; Keramik; weitere Abfälle, die im Anhang aufgeführt sind. REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 25

26 5. Gewerbeabfallverordnung Getrennthaltung Anforderungen an die Verwertung durch die GewAbfV : Vorbehandlungsanlage ( 5 GewAbfV): = Sortierung: Einhaltung von Verwertungsquoten (100 % bzw. 85 %) Verbrennungsanlagen ( 6 GewAbfV): Erzeuger / Besitzer von gew. Siedlungsabfällen dürfen diese gemischt einer energetischen Verwertung ohne vorherige Vorbehandlung nur zuführen, wenn in diesem Gemisch folgende Abfälle nicht enthalten sind: 1. Glas, 2. Metalle, 3. mineralische Abfälle und 4. biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle, biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle und Marktabfälle. REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 26

27 5. Gewerbeabfallverordnung Pflichtrestmülltonne 7 Satz 4 GewAbfV Vorhaltung mindestens einer Pflichtrestmülltonne nach Maßgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers in angemessenem Umfang Ermittlung des zu nutzenden Restmüllvolumens mittels Einwohnergleichwerte ist möglich Beinhaltet die Regelvermutung, dass Abfälle zur Beseitigung anfallen; diese muss durch den gewerblichen Abfallbesitzer/-erzeuger ggf. widerlegt werden. Siehe hierzu: VG Minden, Urteil vom Az.: 11 K 689/05 BVerfG, Beschluss vom Az.: 1 BvR 1290/05: 7 Satz 4 ist verfassungsgemäß! REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 27

28 5. Gewerbeabfallverordnung Pflichtrestmülltonne Behälterbenutzungspflicht besteht, wenn Abfallbesitzer nicht nachweist, dass bei ihm keine Beseitigungsabfälle anfallen. Der gewerbliche Abfallbesitzer/-erzeuger kann die Vermutung widerlegen, dass bei ihm überlassungspflichtigen Abfälle anfallen. Ermittlung des Behältervolumens aufgrund Einwohnergleichwertes (NRW: 7,5 bis 20 l/woche) ist anfechtbar, da verwertbare Abfälle zu verwerten sind! Rechtsprechung zur Gewerbeabfallverordnung BVerwG, Beschluss vom Az.: 9 BN 4.07 BVerwG, Urteil vom Az.: 7 C BVerwG, Urteil vom Az.: 10 C 4.04 OVG NRW, Beschluss vom Az.: 14 A 2682/04 REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 28

29 5. Gewerbeabfallverordnung Pflichtrestmülltonne Maßnahmen zur Reduzierung des Volumens der Pflichtrestmülltonne: Weitgehende Getrennthaltung der Abfälle: zur Verwertung und zur Beseitigung sowie Abfallschlüsselscharfer Abfallfraktionen. Weitere organisatorische Maßnahmen Innerbetrieblich schlüssiges und nachvollziehbares Entsorgungskonzept unter konsequenter Einbindung des Pflege und Reinigungspersonals. Vermeidung von Fehlwürfen REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 29

30 5. Krankenhaus Umwelttag NRW Bochum, Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit! REMONDIS GmbH & Co. KG, RV Bochum, Abt. GST 30

Institut für f Medizinische Diagnostik Greifswald. Entsorgung von Abfällen aus medizinischen Einrichtungen

Institut für f Medizinische Diagnostik Greifswald. Entsorgung von Abfällen aus medizinischen Einrichtungen von Abfällen aus medizinischen Einrichtungen Übersicht Grundsätze Rechtliche Rahmenbedingungen Abfallschlüssel und Kategorisierung Sonstige Hinweise Frage & Antwort 27.07.2006 Thomas Herfort, M.Sc. 2 von

Mehr

Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle und bestimmter Bau- und Abbruchabfälle - Hinweise für Abfallerzeuger. Teil I: Gewerbliche Siedlungsabfälle

Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle und bestimmter Bau- und Abbruchabfälle - Hinweise für Abfallerzeuger. Teil I: Gewerbliche Siedlungsabfälle Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle und bestimmter Bau- und Abbruchabfälle - Hinweise für Abfallerzeuger Einleitung Gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) 1 sind Abfälle, die nicht

Mehr

Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle und bestimmter Bau- und Abbruchabfälle - Hinweise für Abfallerzeuger

Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle und bestimmter Bau- und Abbruchabfälle - Hinweise für Abfallerzeuger Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Stand: Juni 2013 Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle und bestimmter Bau- und Abbruchabfälle -

Mehr

Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle und bestimmter Bau- und Abbruchabfälle - Hinweise für Abfallerzeuger

Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle und bestimmter Bau- und Abbruchabfälle - Hinweise für Abfallerzeuger Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle und bestimmter Bau- und Abbruchabfälle - Hinweise für Abfallerzeuger Einleitung Gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) i sind Abfälle, die nicht

Mehr

Grundbegriffe des Abfallrechts

Grundbegriffe des Abfallrechts oder? Die Problematik der Abfallgemische hat grundsätzlich Vorrang vor ( 5 Abs. 2 S. 2 KrW /AbfG) = stoffliche oder energetische Nutzung ( 4 Abs. 3,4 KrW /AbfG) : gemeinwohlverträgliche Entsorgung dessen,

Mehr

Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung GewAbfV)*)

Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung GewAbfV)*) Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung GewAbfV)*) Vom 19. Juni 2002 (BGBl. I S. 1938) AbfR 2.2.8 zuletzt

Mehr

Die novellierte GewAbfV - Die wesentlichen Neuerungen

Die novellierte GewAbfV - Die wesentlichen Neuerungen Die novellierte - Die wesentlichen Neuerungen Symposium Recycling und hochwertige Verwertung mit der neuen des bvse 27. Juni 2017 in Bonn Dr. Jean Doumet Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau

Mehr

Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung GewAbfV)*)

Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung GewAbfV)*) 1938 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 37, ausgegeben zu Bonn am 24. Juni 2002 Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung

Mehr

Praxisseminar: Abfallentsorgung an Hochschulen

Praxisseminar: Abfallentsorgung an Hochschulen Dr. Alexander Witthohn 1 Praxisseminar: Abfallentsorgung an Hochschulen Ausstieg aus der Überlassungspflicht noch immer ein Thema Dr. Alexander Witthohn 2 Gewerbeabfall 1995 2022 20.000.000 18.000.000

Mehr

Die neue Gewerbeabfallverordnung Ein Überblick

Die neue Gewerbeabfallverordnung Ein Überblick Die neue Gewerbeabfallverordnung Ein Überblick von Dr. André Brandt Rechtsanwalt, Paderborn Vorstand Probatio e.v., Coesfeld Geschäftsführer Kreislauf Partner GmbH, Münster Referent: Dr. André Brandt Folie

Mehr

Infos zur Gewerbeabfallverordnung

Infos zur Gewerbeabfallverordnung Infos zur Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) für Handel, Handwerk, Gewerbe, Dienstleistung und öffentliche Einrichtungen Inhalt Die Gewerbeabfallverordnung zielt darauf ab, durch eine weitgehende Getrennthaltung

Mehr

Gewerbeabfälle. Zuverlässig und verantwortungsvoll entsorgen. m den Rest!

Gewerbeabfälle. Zuverlässig und verantwortungsvoll entsorgen. m den Rest! Gewerbeabfälle Zuverlässig und verantwortungsvoll entsorgen m den Rest! Alles auf einen Blick In privaten Haushalten fallen Tag für Tag große Mengen der verschiedensten Abfälle an. Die Abfälle aus dem

Mehr

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR NEUEN GEWERBEABFALLVERORDNUNG

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR NEUEN GEWERBEABFALLVERORDNUNG FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR NEUEN GEWERBEABFALLVERORDNUNG 1) Wann bin ich Erzeuger oder Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen? Abfallerzeuger: Erzeuger von Abfällen ist jede natürliche oder juristische

Mehr

Gl.-Nr.:

Gl.-Nr.: GewAbfV - Gewerbeabfallverordnung Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen * Vom 19. Juni 2002 (BGBl. I Nr. 37 vom 206.2002 S. 1938;

Mehr

Newsletter: 10 Jahre Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. - Bestandsaufnahme aus Sicht der Recht- sprechung- Klaus Hoffmann.

Newsletter: 10 Jahre Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. - Bestandsaufnahme aus Sicht der Recht- sprechung- Klaus Hoffmann. Newsletter: 10 Jahre Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - Bestandsaufnahme aus Sicht der Recht- sprechung- März 2008 Klaus Hoffmann Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rechtsanwälte Hoffmann & Greß Fürstenrieder

Mehr

Brennpunkte der neuen Gewerbeabfallverordnung

Brennpunkte der neuen Gewerbeabfallverordnung Brennpunkte der neuen Gewerbeabfallverordnung Gewerbliche Siedlungsabfälle Sabine Hennings Bau- und Abbruchabfälle Peter Dihlmann LUBW- Kolloquium 7. Februar 2018 Karlsruhe Geltungsbereich. 1. Gewerbliche

Mehr

GewAbfV - Gewerbeabfallverordnung Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen*

GewAbfV - Gewerbeabfallverordnung Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen* GewAbfV - Gewerbeabfallverordnung Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen* Vom 19. Juni 2002 (BGBl. I Nr. 37 vom 24.06.2002 S. 1938;

Mehr

Unverbindliche Prüfhilfe im Rahmen EfB-Audit "Zertifizierter Betrieb nach GewerbeabfallV"

Unverbindliche Prüfhilfe im Rahmen EfB-Audit Zertifizierter Betrieb nach GewerbeabfallV Stahl- und NE-Metall-Recycling-Wirtschaft ev (ESN) Nr Tätigkeiten: Einsammeln/Befördern/Lagern; Vorbehandeln (die auf den Betrieb nicht passende Beschreibung bitte streichen) Betrieb: PLZ, Ort: Land: Ansprechpartner:

Mehr

Umweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung

Umweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Umweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung orechtliche Grundlagen ostoffe oorganisatorische Aspekte ogrenzen der Abfalltrennung Dipl.-Ing. Ulf Berger /

Mehr

Dokumentation der Verwertung gewerblicher Siedlungsabfälle gemäß GewAbfV

Dokumentation der Verwertung gewerblicher Siedlungsabfälle gemäß GewAbfV Dokumentation der Verwertung gewerblicher Siedlungsabfälle gemäß GewAbfV 1. Werden folgende Abfallfraktionen im Betrieb getrennt gesammelt und einer Vorbereitung zur Wiederverwertung ( 3 Abs. 24 KrWG)

Mehr

Gewerbeabfallverordnung vom 18. April 2017 in Kraft getreten am 1. August 2017

Gewerbeabfallverordnung vom 18. April 2017 in Kraft getreten am 1. August 2017 Gewerbeabfallverordnung vom 18. April 2017 in Kraft getreten am 1. August 2017 www.entsorgung-niederrhein.de Anwendungsbereich Die Verordnung gilt für Erzeuger und Besitzer Betreiber von Vorbehandlungs-

Mehr

ABFALLENTSORGUNG VON MORGEN

ABFALLENTSORGUNG VON MORGEN ABFALLENTSORGUNG VON MORGEN NEUE REGELUNGEN DER GEWERBEABFALLVERORDNUNG AB 01. AUGUST 2017 Container mit Pfiff NEUE GEWERBEABFALLVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN FRAGEN UND ANTWORTEN RECYCLINGKAPAZITÄT FÜR DEN

Mehr

Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen

Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen Abfallrechtliche Anforderungen zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCDhaltigen Abfällen sowie immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Abfallbehandlungsanlagen

Mehr

Novelle der Gewerbeabfallverordnung. Rüdiger Weiß, Geschäftsführer VBS e.v. 7. Februar 2017

Novelle der Gewerbeabfallverordnung. Rüdiger Weiß, Geschäftsführer VBS e.v. 7. Februar 2017 Novelle der Gewerbeabfallverordnung Rüdiger Weiß, Geschäftsführer VBS e.v. 7. Februar 2017 Vorstellung des VBS Gegründet 1973 VBS-Mitglieder bieten alle Arten von Entsorgungsdienstleistungen an Etwa 250

Mehr

DER BEITRAG DER NEUEN GEWERBEABFALLVERORDNUNG ZUR KREISLAUFWIRTSCHAFT

DER BEITRAG DER NEUEN GEWERBEABFALLVERORDNUNG ZUR KREISLAUFWIRTSCHAFT DER BEITRAG DER NEUEN GEWERBEABFALLVERORDNUNG ZUR KREISLAUFWIRTSCHAFT PROF. DR. GOTTFRIED JUNG RECHTSANWALT, MINISTERIALDIRIGENT A. D. Kundenveranstaltung Jakob Becker Entsorgung am 30. Juni 2017 in Kaiserslautern

Mehr

Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung

Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung Die Gewerbeabfallverordnung Was ist neu? Was ist zu beachten? Informationsveranstaltung in Rostock am 5. Oktober 2017 Dr. Jean Doumet Bundesministerium für Umwelt,

Mehr

Gewerbeabfallverordnung. (GewAbfV) Gewerbeabfallverordnung. Gewerbeabfallverordnung 2. Gewerbeabfallverordnung 2. Gewerbeabfallverordnung 3 (1)

Gewerbeabfallverordnung. (GewAbfV) Gewerbeabfallverordnung. Gewerbeabfallverordnung 2. Gewerbeabfallverordnung 2. Gewerbeabfallverordnung 3 (1) (GewAbfV) Anwendungsbereich Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen bestimmten Bau- und Abbruchabfällen ( 8) weiteren Abfällen gemäß Anhang wesentliche Inhalte Vorschriften zur Getrennthaltung und

Mehr

Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen

Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen Deutscher Bundestag Drucksache 14/7328 14. Wahlperiode 07. 11. 2001 Verordnung der Bundesregierung Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen

Mehr

Novelle der Gewerbeabfallverordnung - Auswirkung auf die Gewerbeabfallentsorgung des Landkreises Karlsruhe

Novelle der Gewerbeabfallverordnung - Auswirkung auf die Gewerbeabfallentsorgung des Landkreises Karlsruhe Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe Az.: 43.3-729.902-3562846 Sitzungsvorlage AUT/30/2017 Novelle der Gewerbeabfallverordnung - Auswirkung auf die Gewerbeabfallentsorgung des Landkreises

Mehr

Novelle der Gewerbeabfallverordnung

Novelle der Gewerbeabfallverordnung Novelle der Gewerbeabfallverordnung Seit dem 1. August 2017 gilt die neue Fassung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Die überarbeitete Verordnung legt den Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen

Mehr

Neue Gewerbeabfallverordnung

Neue Gewerbeabfallverordnung Neue Gewerbeabfallverordnung Ab dem 01.08.2017 tritt die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Die Novelle regelt die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von Bau- und Abbruchabfällen

Mehr

Verwertung von Gewerbeabfällen in der Praxis Stand und Perspektiven

Verwertung von Gewerbeabfällen in der Praxis Stand und Perspektiven Verwertung von Gewerbeabfällen in der Praxis Stand und Perspektiven Dr. Henner Buhck Kassel, 30. April 2015 Seite 1 Daten & Fakten zur Buhck Gruppe Die Buhck Gruppe: Unternehmen Umweltwirtschaft 100 %

Mehr

(Referentenentwurf vom )

(Referentenentwurf vom ) Stellungnahme 06.01.2016 Stellungnahme des VHE - Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.v. zum Entwurf der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von Bau- und Abbruchabfällen

Mehr

Martin Kneisel Referat 25 Kreislaufwirtschaft, Abfalltechnik

Martin Kneisel Referat 25 Kreislaufwirtschaft, Abfalltechnik Teil 2 Bau- und Abbruchabfälle Martin Kneisel Referat 25 Kreislaufwirtschaft, Abfalltechnik Definition der Bau- und Abbruchabfälle Mineralische und nicht mineralische Abfälle nach Kap. 17 AVV - 17 01 Beton,

Mehr

Beratung und Prüfung im Rahmen der Gewerbeabfallverordnung

Beratung und Prüfung im Rahmen der Gewerbeabfallverordnung Dienstleistungsinformation Beratung und Prüfung im Rahmen der Gewerbeabfallverordnung für Erzeuger & Besitzer Ausgangssituation Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) trat am 01. August 2017

Mehr

POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV - Stand:

POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV - Stand: POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV - Stand: 17.07.2017 1 Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen

Mehr

Seite 86 von 188 zu ZZBE

Seite 86 von 188 zu ZZBE Anlage 31 zum Zertifikat mit der Nummer ZZBE002000116002 / 2018/013a Name des Entsorgungsfachbetriebs Veolia Umweltservice West GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage

Mehr

Bioabfallentsorgung eine weitere Herausforderung für die Kommunen

Bioabfallentsorgung eine weitere Herausforderung für die Kommunen Bioabfallentsorgung eine weitere Herausforderung für die Kommunen Rechtsanwalt Dr. jur. Holger Thärichen VKU Abfallwirtschaft und Stadtreinigung VKS Berlin, 01.06.2012 Übersicht I. Ausgangslage II. III.

Mehr

Veranstaltung Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung. Düsseldorf, Dezember Stadt Düsseldorf. Landeshauptstadt Düsseldorf Umweltamt

Veranstaltung Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung. Düsseldorf, Dezember Stadt Düsseldorf. Landeshauptstadt Düsseldorf Umweltamt Düsseldorf, Dezember 2018 Die neue Gewerbeabfallverordnung aus Sicht der Stadt Düsseldorf Landeshauptstadt Düsseldorf Umweltamt Vortragsgliederung Übersicht Abschnitt 1 und Abschnitt 2 Allgemeine Vorschriften

Mehr

4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen im Kreis Ostholstein (Abfallwirtschaftssatzung) vom

4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen im Kreis Ostholstein (Abfallwirtschaftssatzung) vom 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen im Kreis Ostholstein (Abfallwirtschaftssatzung) vom 17.03.2005 Aufgrund - des 5 Abs. 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ)

Mehr

Riemeier Containerdienst GmbH

Riemeier Containerdienst GmbH Name des Entsorgungsfachbetriebes: Riemeier Containerdienst GmbH 1. Standort (bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Bad Salzuflen 1.2 Straße:

Mehr

Die neue Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV

Die neue Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV Die neue Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV Die neue Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV Gilt für: alle Gewerbebetriebe und deren Abfälle aus den Kapiteln 20 und 17 der AVV Gilt ab: August 2017 Gilt nicht

Mehr

Fragen und Antworten zur Gewerbeabfallverordnung /6

Fragen und Antworten zur Gewerbeabfallverordnung /6 Gewerbeabfallverordnung 03.08.2017 1/6 Warum eine neue Gewerbeabfallverordnung und mit welchem Ziel? Laut Umweltbundesamt wurden 2011 4,3 Mio Tonnen hausmüllähnliche Siedlungsabfälle und 2,1 Mio Tonnen

Mehr

Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung Was Sie jetzt tun können

Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung Was Sie jetzt tun können Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung Was Sie jetzt tun können Die Novelle der Gewerbeabfall-Verordnung (GewAbfV) tritt am 1. August 2017 in Kraft. Die Novelle soll die stoffliche Verwertung (Recycling)

Mehr

Umweltrecht. Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg

Umweltrecht. Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg Umweltrecht Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kanzlei Augsburg Bergiusstr. 15 86199 Augsburg Tel.: 08 21 / 90 630 0 Fax: 08 21 / 90 630 11 E-Mail: kanzlei@meidert-kollegen.de www.meidert-kollegen.de

Mehr

Ermittlung der Getrenntsammlungsquote für das Jahr 2017ff ( 4 III GewAbfV) Firma / Abfallerzeuger-Nr.

Ermittlung der Getrenntsammlungsquote für das Jahr 2017ff ( 4 III GewAbfV) Firma / Abfallerzeuger-Nr. GewAbfV Gewerbeabfallverordnung: Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen Vom 18. April 2017 und Gültigkeit ab 1.8.2017 Ziele:

Mehr

Die Gewerbeabfallverordnung aus kommunaler Sicht

Die Gewerbeabfallverordnung aus kommunaler Sicht Die Gewerbeabfallverordnung aus kommunaler Sicht Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg- Vorpommern Die Gewerbeabfallverordnung Was ist neu? Was ist zu beachten? am 05.10.2017 in

Mehr

Seite 41 von 188 zu ZZBE

Seite 41 von 188 zu ZZBE Anlage 15 zum Zertifikat mit der Nummer ZZBE002000116002 / 2018/013a Name des Entsorgungsfachbetriebs Veolia Umweltservice West GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage

Mehr

Potenziale von Recyclingbaustoffen. mineralischer Massenabfälle

Potenziale von Recyclingbaustoffen. mineralischer Massenabfälle Potenziale von Recyclingbaustoffen am Beispiel mineralischer Massenabfälle Referent: Dipl. Geograph Dietrich Rohde STORK Umweltdienste GmbH rohde@stork-umwelt.de GRUNDLAGEN UND ZIEL DES RECYCLINGS Kreislaufwirtschaftsgesetz

Mehr

Der Vollzug [der neuen Gewerbeabfallverordnung] im Land - Die behördliche Brille

Der Vollzug [der neuen Gewerbeabfallverordnung] im Land - Die behördliche Brille Der Vollzug [der neuen Gewerbeabfallverordnung] im Land - Die behördliche Brille Die Gewerbeabfallverordnung Was ist neu? Was ist zu beachten? Rostock 5. Oktober 2017 Übersicht A. Kurze Einführung aus

Mehr

Seite 2 von 13 zu ZZEE

Seite 2 von 13 zu ZZEE Anlage 1 zum Zertifikat mit der Nummer ZZEE002001839001 / 0568 (10. jährliche Überprüfung) Name des Entsorgungsfachbetriebs Tönsmeier Entsorgung Hamm GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden

Mehr

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb Zertifikat 1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation 1.1 Name: DEKRA Certification GmbH 1.2 Straße: Handwerkstraße 15 1.3 Staat: DE Bundesland: BW Postleitzahl: 70565 Ort: Stuttgart 3. Angaben

Mehr

Gewerbeabfallverordnung - Was hat sich seit August 2017 geändert?

Gewerbeabfallverordnung - Was hat sich seit August 2017 geändert? Gewerbeabfallverordnung - Was hat sich seit August 2017 geändert? Versammlung des bvse-fachverbandes Ersatzbrennstoffe, Altholz und Biogene Abfälle Jahreshauptversammlung 2017, Potsdam Miryam Denz-Hedlund

Mehr

okreishandwerkerschaft

okreishandwerkerschaft okreishandwerkerschaft Bielefeld Merkblatt Die neue Gewerbeabfallverordnung (1. August 2017) Die neue Gewerbeabfallverordnung 1. G ew erbliche Siedlungsabfälle 2. Bau- und A bbruchabfälle 3. Was ist je

Mehr

IFAG Praxistipp Nr. 2

IFAG Praxistipp Nr. 2 IFAG Praxistipp Nr. 2 Stand: 21. November 2016 Verpackung und Transport von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitswesens für Abfallarten der Gruppe 18 01 (18 02) des Abfallkataloges (AVV) Handelt es

Mehr

Umgang mit medizinischen Abfällen in der Praxis

Umgang mit medizinischen Abfällen in der Praxis Umgang mit medizinischen Abfällen in In unserer Praxis fallen Abfälle verschiedenster Art an, bei deren Entsorgung verschiedene rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen sind. Ziel ist es daher, eine sichere

Mehr

Entsorgungsfachbetrieb In einem Zertifizierungsaudit hat das Unternehmen

Entsorgungsfachbetrieb In einem Zertifizierungsaudit hat das Unternehmen Entsorgungsfachbetrieb In einem Zertifizierungsaudit hat das Unternehmen SIRECO GmbH Buchenhofener Straße 33-35, 42329 Wuppertal nachgewiesen, dass die Anforderungen der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe,

Mehr

1. Tag: Wissenswertes zum Thema Abfallrecht mit Bezug zu Bautätigkeiten. Erfahrungsaustausch der Auditoren 11. /12.

1. Tag: Wissenswertes zum Thema Abfallrecht mit Bezug zu Bautätigkeiten. Erfahrungsaustausch der Auditoren 11. /12. 1. Tag: 11.05.2017 Wissenswertes zum Thema Abfallrecht mit Bezug zu Bautätigkeiten Inhalt Kurzvortrag Abfallrecht 1. Europäisches Recht - Grundlagen EU - Kreislaufwirtschaftspaket Anforderung an die Kreislaufwirtschaft

Mehr

Entsorgungsfachbetrieb In einem Zertifizierungsaudit hat das Unternehmen

Entsorgungsfachbetrieb In einem Zertifizierungsaudit hat das Unternehmen Entsorgungsfachbetrieb In einem Zertifizierungsaudit hat das Unternehmen Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH Bahnhofstraße 18, 14823 Niemegk nachgewiesen, dass die Anforderungen der Verordnung über

Mehr

M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N

M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N (SJ/so) M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N (Nr. 142) Die neue Gewerbeabfallverordnung Am 15.12.2016 hat der Bundestag den Entwurf einer Gewerbeabfallverordnung in Form des Kabinettsbeschlusses vom

Mehr

Gewerbeabfallverordnung was ändert sich?

Gewerbeabfallverordnung was ändert sich? Gewerbeabfallverordnung was ändert sich? 12. Fachtagung Abfallrecht am 23.6.2016 in Budenheim Rechtsanwalt Thomas Lammers Köhler & Klett Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb 2 1. Einführung BMUB-Referentenentwurf

Mehr

Anlage 32-40a zum Zertifikat mit der Nummer 2018/005

Anlage 32-40a zum Zertifikat mit der Nummer 2018/005 Anlage 32-40a zum Zertifikat mit der Nummer 2018/005 Name des Entsorgungsfachbetriebs 2. Zertifizierte Tätigkeit Veolia Umweltservice Nord GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort

Mehr

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb 1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation 2. 1.1 Name: TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG 1.2 Straße: Große Bahnstraße 31 1.3 Staat: Deutschland Bundesland:

Mehr

Novelle GewAbfV Aufhebung der Heizwertklausel

Novelle GewAbfV Aufhebung der Heizwertklausel Novelle GewAbfV Aufhebung der Heizwertklausel 19. ITAD-Mitgliederversammlung 21. Juni 2016 Dr. Jean Doumet Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Referat WR II 2 "Recht der

Mehr

Seite 2 von 188 zu ZZBE

Seite 2 von 188 zu ZZBE Anlage 1 zum Zertifikat mit der Nummer ZZBE002000116002 / 2018/013a Name des Entsorgungsfachbetriebs Veolia Umweltservice West GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage

Mehr

Überwachungszertifikat

Überwachungszertifikat Nr. f-16-10110a In einem Zertifizierungsaudit hat das Unternehmen Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH an den Standorten 14823 Niemegk, Bahnhofstraße 18 14513 Teltow, Ruhlsdorfer Str. 100 14542 Werder,

Mehr

Checkliste: Novellierte Gewerbeabfallverordnung

Checkliste: Novellierte Gewerbeabfallverordnung Checkliste: Novellierte Gewerbeabfallverordnung Am 01. August 2017 tritt die novellierte Gewerbeabfallverordnung (kurz: GewAbfV) in Kraft. Diese stellt neue Anforderungen auch an den mittelständischen

Mehr

Novelle der Gewerbeabfallverordnung

Novelle der Gewerbeabfallverordnung 16. Veranstaltung Umweltrecht aktuell der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfällen am 15.03.2017 in Hannover Novelle der Gewerbeabfallverordnung - Dipl.-Ing. Gunther Weyer -

Mehr

Entsorgung von Abfällen aus medizinische Einrichtungen

Entsorgung von Abfällen aus medizinische Einrichtungen von Abfällen aus medizinische Einrichtungen Umweltschutz, Arbeitsschutz, Hygiene; öffentliche Sicherheit und Ordnung von Abfällen Gesundheit und das Wohl des Menschen Umwelt (Luft, Wasser, Boden Tiere,

Mehr

Entsorgung krankenhausspezifischer

Entsorgung krankenhausspezifischer Entsorgung krankenhausspezifischer Abfälle Markus Lohrbaecher (Abfall-, Umwelt- und Datenschutzbeauftragter) 1 Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz - Verbund mit 10 verschiedenen Einrichtungen und Häusern

Mehr

Betriebliches Abfallmanagementsystem

Betriebliches Abfallmanagementsystem Betriebliches Abfallmanagementsystem Dieser Vortrag zeigt beginnend bei den historischen Grundlagen der Abfallwirtschaft den betrieblichen Nutzen eines Abfallmanagement auf. Diskutiert wurde die Begrifflichkeit

Mehr

2 (1) wird wie folgt neu gefasst:

2 (1) wird wie folgt neu gefasst: Erste Änderungssatzung zur SATZUNG über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder), Land Brandenburg vom 11.11.2005 (ABFALLENTSORGUNGSSATZUNG)

Mehr

Dokumentation der betrieblichen Abfallerfassung nach der Gewerbeabfallverordnung 2017

Dokumentation der betrieblichen Abfallerfassung nach der Gewerbeabfallverordnung 2017 Dokumentation der betrieblichen Abfallerfassung nach der Gewerbeabfallverordnung 017 Übersicht - Checkliste - Erfassung der Abfallströme (nicht gefährliche Abfälle) A Gewerbliche Siedlungsabfälle Stammsitz

Mehr

Anlage 38-51a zum Zertifikat mit der Nummer 2018/005

Anlage 38-51a zum Zertifikat mit der Nummer 2018/005 Anlage 38-51a zum Zertifikat mit der Nummer 2018/005 Name des Entsorgungsfachbetriebs Veolia Umweltservice Nord GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

Mehr

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb Zertifikat 1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation 1.1 Name: DEKRA Certification GmbH 1.2 Straße: Handwerkstraße 15 1.3 Staat: DE Bundesland: BW Postleitzahl: 70565 Ort: Stuttgart 3. Angaben

Mehr

Kurzcheck Abfall: Der richtige Umgang mit der neuen Gewerbeabfallverordnung

Kurzcheck Abfall: Der richtige Umgang mit der neuen Gewerbeabfallverordnung Kurzcheck Abfall: Der richtige Umgang mit der neuen Gewerbeabfallverordnung Robin Jeschall, M.Sc. Beauftragter für Innovation und Technologie Energie- und Umwelttechnik Handwerkskammer zu Köln Köln, 04.12.2017

Mehr

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG ZERTIFIKAT Das Unternehmen HUGO Schrott-Metall Inhaber Heinrich Hugo e.k. erfüllt am Standort die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 sowie des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Mehr

Anlage 1 Seite 1 zum Zertifikat mit der Nummer

Anlage 1 Seite 1 zum Zertifikat mit der Nummer Anlage 1 Seite 1 zum Zertifikat mit der Nummer Name des Entsorgungsfachbetriebs 2. Zertifizierte Tätigkeit eg0090 Gollan Recycling GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine

Mehr

Entsorgungsfachbetrieb. gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der EfbV zu führen. 6. Prüfungsdatum: /

Entsorgungsfachbetrieb. gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der EfbV zu führen. 6. Prüfungsdatum: / 1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation 1.1 Name: bvse - Entsorgergemeinschaft e. V. 1.2 Straße: Fränkische Straße 2 1.3 Staat: D Bundesland: NW Postleitzahl: 53229 Ort: Bonn 10371 SAMMELN

Mehr

Die novellierte Gewerbeabfallverordnung

Die novellierte Gewerbeabfallverordnung Landesarbeitskreis für Arbeitssicherheit - Regionaler Arbeitskreis Hildesheim Fortbildungsveranstaltung am 16. Mai 2017 im Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim Die novellierte Gewerbeabfallverordnung

Mehr

Quelle: Christian Spahrbier, Hamburg Marketing GmbH GEWERBEABFALLVERORDNUNG UND LAGA M34. Update: Abfallrecht für Unternehmer Dipl.-Ing.

Quelle: Christian Spahrbier, Hamburg Marketing GmbH GEWERBEABFALLVERORDNUNG UND LAGA M34. Update: Abfallrecht für Unternehmer Dipl.-Ing. Quelle: Christian Spahrbier, Hamburg Marketing GmbH GEWERBEABFALLVERORDNUNG UND LAGA M34 Update: Abfallrecht für Unternehmer Dipl.-Ing. Florian Kreil 16. August 2018 Gewerbeabfallverordnung und LAGA Mitteilung

Mehr

Ingenieurbüro Ulbricht GmbH Albert-Schweitzer-Straße Mittweida

Ingenieurbüro Ulbricht GmbH Albert-Schweitzer-Straße Mittweida 1. Name und Anschrift der TÜO 2. Logo TÜO Ingenieurbüro Ulbricht GmbH Albert-Schweitzer-Straße 22 09648 Mittweida Bundesrepublik Deutschland/Sachsen 3. Angaben zum Zertifikat: 3.1 Nummer des Zertifikates

Mehr

Seite 94 von 188 zu ZZBE

Seite 94 von 188 zu ZZBE Anlage 34 zum Zertifikat mit der Nummer ZZBE002000116002 / 2018/013a Name des Entsorgungsfachbetriebs Veolia Umweltservice West GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage

Mehr

BRELO Rohstoff-Recycling GmbH & Co. KG

BRELO Rohstoff-Recycling GmbH & Co. KG Anlage 1 zum Zertifikat mit der Nummer f-17-10222 BRELO Rohstoff-Recycling GmbH & Co. KG 1.2. Straße: Am Maifeld 3 2.1. Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: E 97480915 2.1.1. nur deutschlandweit 2.1.2. weltweit

Mehr

Industrie- und Handelskammer zu Köln. Neues im Abfallrecht Das neue Verpackungsgesetz Köln. Dr. Ralf Kaminski

Industrie- und Handelskammer zu Köln. Neues im Abfallrecht Das neue Verpackungsgesetz Köln. Dr. Ralf Kaminski Industrie- und Handelskammer zu Köln Neues im Abfallrecht Das neue Verpackungsgesetz 02.07.2018 Köln Dr. Ralf Kaminski avocado rechtsanwälte spichernstraße 75-77 50672 köln t +49 [0]221.39 07 10 f +49

Mehr

Anlage 60-56a zum Zertifikat mit der Nummer 2018/005

Anlage 60-56a zum Zertifikat mit der Nummer 2018/005 Anlage 60-56a zum Zertifikat mit der Nummer 2018/005 Name des Entsorgungsfachbetriebs 2. Zertifizierte Tätigkeit Veolia Umweltservice Nord GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort

Mehr

bremer Entsorgungs betriebe Abfallbilanz [ 2005]

bremer Entsorgungs betriebe Abfallbilanz [ 2005] bremer Entsorgungs betriebe Abfallbilanz [ ] Abfallbilanz Vorwort Die als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger der Stadtgemeinde Bremen erstellen jährlich für das vorhergehende Jahr eine Bilanz über

Mehr

Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb

Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb 1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation 2. 1.1 Name: TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG 1.2 Straße: Große Bahnstraße 31 1.3 Staat: Deutschland Bundesland:

Mehr

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb Zertifikat 1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation TÜO Technische Überwachungsorganisation für Sicherheit, Qualität und Umweltschutz 1.1 Name: GmbH 1.2 Straße: Otto-Lilienthalstraße 36 1.3

Mehr

POP - Abfälle. Änderung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV)

POP - Abfälle. Änderung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) POP - Abfälle Die Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnisverordnung vom 17.07.2017

Mehr

Novelle des Kreislaufwirtschafts-/ Abfallgesetz (KrW-/AbfG)

Novelle des Kreislaufwirtschafts-/ Abfallgesetz (KrW-/AbfG) Novelle des Kreislaufwirtschafts-/ Abfallgesetz (KrW-/AbfG) Dr. Andreas Wasielewski, MLUR Kiel, den 25.11.2010 Dr. Andreas Wasielewski, MLUR 1 Novelle des KrW-/AbfG Anlass und Stand Eckpunkte Ausblick

Mehr

Abfallwirtschaft im gewerblichen Bereich

Abfallwirtschaft im gewerblichen Bereich Neuregelungen in der Abfallentsorgung -Abfallbewirtschaftung- Tipps und Empfehlungen für Handwerksunternehmen 21.05.2014 1. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz -KrWG- 2. Nachweisführung bei der Entsorgung von

Mehr

Gewerbeabfallverordnung - neue Regelungen, bestehende Fragen und erste Einschätzungen zur Umsetzung im Vollzug

Gewerbeabfallverordnung - neue Regelungen, bestehende Fragen und erste Einschätzungen zur Umsetzung im Vollzug Gewerbeabfallverordnung - neue Regelungen, bestehende Fragen und erste Einschätzungen zur Umsetzung im Vollzug Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Arnd Wieland Sachbearbeiter im Referat E/1 Abfallwirtschaft,

Mehr

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb Zertifikat 1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation 1.1 Name: ZER-QMS Zertifizierungsstelle Qualitäts- und Umweltgutachter GmbH 1.2 Straße: Volksgartenstraße 48 1.3 Staat: DE Bundesland: NW

Mehr