Neue Wege bei der Kompensation von Eingriffen
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- Hertha Baum
- vor 7 Jahren
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1 Tagung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Neue Wege bei der Kompensation von Eingriffen Beispiele aus Nordrhein-Westfalen - Oliver Hembeck
2 Stiftungszweck Die ländlich geprägten rheinischen Kulturlandschaften in ihrer nachhaltigen Nutzungsfähigkeit, ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie ihrer charakteristischen Tier- und Pflanzenwelt sowie deren Lebensräume zu erhalten und zu fördern.
3 Organisation Stiftungsvorstand Friedhelm Decker (Vorsitzender) Prof. Dr. Wolfgang Schumacher (Stv. Vorsitzender) Johannes Frizen (Stv. Vorsitzender) Prof. Dr. Karl-Heinz Erdmann Willi Bennerscheidt Geschäftsstellen Klaus Bersch (GF) Thomas Muchow (GF) (Bonn - Wesel - Aachen) Beratung und Information Vorsitzender: Stv. Vorsitzender: Stiftungsrat Mark vom Hofe (Vorsitzender LNU-NRW) Dr. Martin Berges (Direktor der Landwirtschaftskammer NRW) 19 Vertreter aus Landwirtschaft, Naturschutz und Wirtschaft MUNLV, LANUV, Höhere und Untere Landschaftsbehörde, IHK, Straßen NRW, RWE-Power, Rheinischer Landwirtschafts-Verband, Landwirtschaftskammer, Waldbauernverband, Dez. Ländliche Entwicklung und Bodenordnung Gründung 2003, gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts
4 Organisation Hauptgeschäftsstelle in Bonn 4 Mitarbeiter Zweigstelle Niederrhein 1 Mitarbeiter Zweigstelle Westliches Rheinland 2 Mitarbeiter Unterstützung durch Planung und Konzeption von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Sitz in Bonn, 2 Mitarbeiter
5 Arbeitsschwerpunkte Planung, Umsetzung und Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen Betreuung von Naturschutzflächen Beratung bei naturschutzfachlichen Fragen Forschungs- / Entwicklungsvorhaben Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Eingriffsregelung und Artenschutz Kompensationsmaßnahmen
6 Projektübersicht Aktueller Stand Rund 120 Projekte seit 2003 Schwerpunkt E&A 1/3 aller Projekte und 1/2 aller laufenden Projekte Ökokonten und Flächenpools In fast allen Kreisen im Rheinland vorhanden
7 Gesetzliche Vorgaben 15 (3) BNatSchG: Bei der Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen, insbesondere sind für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen
8 Gesetzliche Vorgaben Es ist vorrangig zu prüfen, ob der Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, durch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen, die der dauerhaften Aufwertung des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes dienen, erbracht werden kann, um möglichst zu vermeiden, dass Flächen aus der Nutzung genommen werden.
9 Vorhabenträger Verantwortlich für das Eingriffsvorhaben Kompensationsverpflichtung Eigenverantwortliche Umsetzung Beauftragung eines Dritten (geeigneter Maßnahmenträger) Ziel ist die Realisierung des Vorhabens Kernkompetenz für Arten- und Naturschutzmaßnahmen fehlen nicht selten
10 Maßnahmenträger Verantwortlicher für die Umsetzung der Kompensationsverpflichtung Flächenmanagement Suche, Bereitstellung und Sicherung Maßnahmenmanagement Abstimmung, Herstellung und Sicherung Zielsetzung und Kernkompetenz: Erfolgreiche Naturschutzmaßnahmen!
11 Arbeitsweise Genehmigungs- Fachbehörde dokumentiert betreut und honoriert Landwirt stimmt zu Kompensationsvertrag Umfang Maßnahme Bewertung Sicherung Vergütung Vorhabenträger Planungsbüro Stiftung Flächenmanagement jährliche Kontrolle Berichterstattung Pflegemanagement Vertragsverlängerung Bewirtschaftervertrag zur Herstellung und Pflege Maßnahme Auflagen Laufzeit Vergütung Eigentümervertrag zur Flächenbereitstellung Maßnahme Sicherung Entschädigung
12 Dauerhafte Sicherung Sicherung der Maßnahmenflächen Grundbuchliche Sicherung Grunderwerb durch den Vorhabenträger Grunderwerb durch die Stiftung Vertraglich und monetäre Sicherung Sicherung der Maßnahmenumsetzung Grundbuch (Reallast) Vorhabenträger (Rücklage von Finanzmitteln) Maßnahmenträger (vertraglich monetäre Sicherung)
13 Maßnahmen auf Acker Linear und punktuell Anlage und Pflege von Blühstreifen Uferrandstreifen Schwarzbrachestreifen Ackerrandstreifen Lerchenfenster Flächig Anlage und Pflege von Bracheflächen: Ackerbrache mit Selbstbegrünung Blühbrache / Einsaatbrache Kulturpflanzenanbau mit Naturschutzauflagen: weite Reihenabstände im Getreide verlängerte Stoppelbrache Ernteverzicht Verringerung von / Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel Umwandlung von Acker in extensives Grünland (z.b. in Auen), wenn eine sinnvolle Verwertung der Aufwüchse gegeben ist
14 Maßnahmen auf Grünland Linear und punktuell Anlage und Pflege von Wiesenrainen Pufferzonen um vorhandene Biotope, Waldsaum, Ufer, etc. Senken, Blänken Gehölzstrukturen Flächig Extensive Grünlandnutzung, z.b.: Verringerung von / Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel Schnittzeitpunktauflagen max. Beweidungsdichte Naturschonende Mahdtechniken Artenreichtum anreichern (z.b. Mahdgutübertragung)
15 Artenschutzmaßnahmen Arten der Offenlandschaften sind bei Vorhaben zumeist betroffen Maßnahmenkatalog Maßnahmendurchführung vor dem Eingriff Monitoring Durchführungskontrolle Wirkungskontrolle Nachbesserung!
16 Beispiele aus der Praxis Flächenpool Neunkirchen-Seelscheid Bewirtschaftungsauflagen Extensivgrünland Auszäunen des Baches ein- bis zweischürige Mahd ab 1. Juni und 1. August, feuchte/nasse Stellen per Handmahd alle 2-5 Jahre ab 01. Juli alternativ extensive Beweidung mit Rindern oder Schafen ohne Zufütterung, mit Errichtung einer Tränke Weidegang ab Mitte Mai, bzw. ab Mitte Juli keine Anwendung von PSM und Düngern Gehölzpflege
17 Maßnahmenbeispiel Weilerswist Extensiver Ackerbau (5,5 ha) Reihenabstand min. 18 cm Kein min. N-Dünger Keine Herbizide und Insektizide (Ausnahme mögl.) WG, SG, Zwischenfrüchte (z.b. Luzerne) Blühstreifen (2 ha) Einsaat von Wildkrautmischung Schröpf-. bzw. Pflegeschnitt Verjüngen/Neuanlage bei Bedarf
18 Blühstreifen (2 ha) Maßnahmenkombination Extensiver Ackerbau (5,5 ha) Myosuro-Ranunculetum sardoi
19 Spezifische Artenschutz- maßnahmen für den Kiebitz Bruthabitat Nahrungshabitat
20 Feldlerchenfenster Ziel: Lebensraum der Feldlerchen aufwerten Anlage von Lerchenfenstern (Fehlstellen, 20 m 2 ) in Getreidebeständen Kombination mit anderen Maßnahmen sinnvoll
21 Vorteile Für den Naturschutz: bessere Lebensbedingungen für typische Tierund Pflanzenarten der Kulturlandschaft (RL- Arten) tatsächliche Umsetzung der Maßnahmen (Betreuung, Kontrolle, Dokumentation) klare Verantwortlichkeit und Sicherstellung der dauerhaften Pflege Erhalt bzw. Bereicherung des Landschaftsbildes
22 Vorteile Für den Eingriffsverursacher: Umsetzung von Maßnahmen, Übertragung auf kompetenten Partner Konflikte mindern kooperativer Ansatz unvermeidbare Planungen erleichtern
23 Vorteile Für die Landwirtschaft: In landwirtschaftliche Betriebe integrierbar (Fläche, Tierhaltung, Technik, Arbeit) Maßnahmenflächen bleiben grundsätzlich als landwirtschaftliche Nutzflächen erhalten Beitrag zur Einkommenssicherung (statt Verlust von Pachtflächen) Nicht zwingend flächengebundene Maßnahmentypen können in gewissem Maße verlegt und damit auch auf Pachtflächen realisiert werden
24 Gemeinsames Projekt im Verbund mit anderen Kulturlandstiftungen der Länder: Schwalbe sucht Dorf Gegründet 2011durch die bbv-landsiedlung GmbH des bayerischen Bauernverbandes Schützen durch nachhaltige Nutzung de
25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen Diskussion
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