Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern. Check-Karten Erdbau

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1 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Check-Karten Erdbau März 2011

2 Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E Die Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E wurde im März 2010 durch die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern beauftragt, die nunmehr vorliegenden Check-Karten zur Qualitätssicherung im Erdbau zu erarbeiten. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind: Danzer Markus Eicher Johann Fischbeck Karl Gietl Karl Glück Sibylle Hüttner Peter (ABD Südbayern Dienstelle Regensburg) (StBA Passau Servicestelle Pfarrkirchen) (StBA Landshut) (Regierung von Niederbayern Leiter) (ABD Nordbayern) (StBA Amberg-Sulzbach) Die Check-Karten sollen bei der Ausschreibung, insbesondere bei der Bauausführung eine Hilfe für die mit der Bauaufsicht beauftragten Kolleginnen und Kollegen sein. Sie fassen die in verschiedenen Regelwerken und Vorschriften enthaltenen Vorgaben für Erdbauarbeiten gewerkebezogen zusammen und gliedern sich nach den Abschnitten der ZTV E. Zusätzlich wurde der Themenbereich Entwässerung aufgenommen. Die Einzelabschnitte sind dreispaltig mit Vorgang/Anforderung, Hinweise/Anmerkungen und Quelle/nachzulesen aufgebaut und sollen so die Handhabung vereinfachen. Die digitale Anwendung der Check- Karten erlaubt darüber hinaus einen interaktiven Zugriff auf die jeweils angegebenen Quellen, auch auf die bereits von der Arbeitsgruppe erstellten Arbeitshinweise zu den Prüfmethoden. Als Vorlagen bei der Erarbeitung dienten das frühere Check-Karten-System vom Februar 1997 sowie der Abschnitt Erdbau des Leitfadens für die Bauüberwachung von Straßenbaumaßnahmen des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen, der der Arbeitsgruppe über die Oberste Baubehörde dankenswerter Weise zur Verfügung gestellt wurde. Es ist vorgesehen, die vorliegende erste Fassung der Check-Karten bei Änderungen von Regelwerken und Richtlinien entsprechend zu aktualisieren, sowie nach Erfahrungen aus der praktischen Anwendung fortzuschreiben. Hierbei ist die Arbeitsgruppe auf Anregungen und Vorschläge der Direktionen und Bauämter, die sich aus einer ersten Anwendung ergeben, angewiesen. Dahingehend stellen die Check-Karten keine abschließende Behandlung dar, die weitergehende Prüfungen ausschließt oder überflüssig macht. Die Bilder und Tabellen in diesen Check-Karten wurden soweit sie nicht von der Bayerischen Straßenbauverwaltung stammen - mit freundlicher Erlaubnis der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen verwendet. Sie wurden den ZTV E (FGSV 599), den RAS Ew (FGSV 539) und dem Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung auf Bauwerke (FGSV 526) entnommen. 2 Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E Check-Karten Erdbau ( Stand: März 2011)

3 Check-Karten Stand: März 2011 Erdbau Inhaltsverzeichnis (Gliederung gemäß ZTV E-StB 09) ABSCHNITT SEITE 1. Allgemeines 4 2. Geotechnische Untersuchungen 5 3. Boden und Fels, Geokunststoffe und Leichtbauweise 9 4. Einschnitte und Dämme, Planum, Bankette Oberbodenarbeiten Böschungen Abdichtungen Sickeranlagen und Filterschichten Baugruben und Leitungsgräben Hinterfüllen und Überschütten von Bauwerken Schutzwälle Bodenbehandlung mit Bindemitteln Maßn. zur Verbesserung von wenig tragf. Untergrund und -bau Prüfung der erzielten Qualität Dokumentation und Qualitätssicherung Entwässerung 54 Quellennachweis: Titelbild Autobahndirektion Südbayern Bilder 1, 2 bis 5, 7, 10 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Bilder 6 und 9 AG Arbeitshinweise ZTV E Bild 8 Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen Tabelle 1 und 2 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Übersicht (S ) Autobahndirektion Nordbayern Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E 3 Check-Karten Erdbau (Stand: März 2011)

4 1. Allgemeines Vorgang/Anforderung Hinweise/Anmerkungen Quelle/nachzulesen Eignungsprüfung Liegen der Bauaufsicht vor Baubeginn ZTV E, Abschn die Eignungsprüfungen (von einer nach RAP-Stra anerkannten Prüfstelle) der zum Einsatz kommenden Materialien vor? Lieferscheine Die Lieferscheine der einzubauenden Stoffe sind von der Bauaufsicht vor dem Einbau zu kontrollieren. Sie müssen den Vorgaben des Vertrages bzw. der Eignungsprüfung und formal den Anforderungen des VHB entsprechen VHB, Wiegescheine, Frachtbriefe, Lieferscheine Eigenüberwachungsprüfung Kontrollprüfung Annahme von Prüflosen Allgemeines sind die Baustofftransporte überladen? wird die geplante Durchführung der Prüfung zum Nachweis der erzielten Verdichtung bzw. des Verformungsmoduls auf dem Planum dem AG entsprechend dem Baufortschritt rechtzeitig vor Überbauung bekanntgegeben? werden die Prüfungen während der Ausführung mit Sorgfalt und im erforderlichen Umfang durchgeführt? werden die Ergebnisse der Prüfungen dem AG vorgelegt? Probenahmen und Prüfungen auf der Baustelle führt der AG in Anwesenheit des AN durch (in Abwesenheit des AN nur, wenn dieser den rechtzeitig bekannt gegebenen Termin nicht wahrnimmt) Dies ist jeweils im Rahmen eines Bauanlaufgespräches und einer Abrechnungsvereinbarung festzulegen Zweckmäßigerweise können gleichzeitig mit den Eigenüberwachungs- die Kontrollprüfungen durchgeführt werden Prüfungen sind für eine Beurteilung nur geeignet und vergleichbar, wenn sie nach der vereinbarten Prüfmethode durchgeführt werden die Annahme von Prüflosen stellt keine Abnahme nach VOB/B dar! Die Verweise der ZTV E in die DIN sind nicht aktuell, da die DIN zum Stand April 2010 fortgeschrieben wurde. Wiegescheine, MS vom ZTV E, Abschn ZTV E, Abschn. 14 ZTV E, Abschn ZTV E, Abschn ZTV E, Abschn ZTV E, Abschn ZTV E, Abschn ZTV E, Abschn Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des Freistaates (VHB) Link zum Straßenbau A-Z Online, mit Zugriff auf alle Regelwerke. Zurück zum Inhaltsverzeichnis 4 Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E Check-Karten Erdbau ( Stand: März 2011)

5 2. Geotechnische Untersuchungen Vorgang/Anforderung Hinweise/Anmerkungen Quelle/nachzulesen Planung von geotechnischen Untersuchungen im Vorfeld Recherche geotechnischer Unterlagen aus bestehenden Baumaßnahmen im Umfeld Einstufung der geplanten Baumaßnahme in Geotechnische Kategorie M GUB, Abschn.2 Durchführung von geotechnischen Untersuchungen Zeitliche Planung, Art und Umfang der Untersuchungen in Abhängigkeit von den Planungsphasen bei Ausbaumaßn. ist der Bestand in die Untersuchungen einzubeziehen. Bestand wird zum Baugrund! Kampfmitteluntersuchungen für alle Untersuchungsstellen einplanen. Ablaufschema Bayern beachten: siehe kampfmittelbeseitigung Untersuchung der Proben aus direkten Versuchen auf umweltrelevante Inhaltsstoffe nach Erfordernis einplanen Altlastenverdachtsflächen im Umgriff der geplanten Baumaßnahme erfordern gesonderte Untersuchungen Hauptraster immer aus direkten Versuchen, Abstand zwischen den Untersuchungspunkten höchstens 100m, bei umfangreichen Maßnahmen auch im Querprofil anordnen, Verdichtung mit indirekten Untersuchungsverfahren möglich bei Einschnitten am Hang ggf. auch über Böschungskante hinaus untersuchen bei Erfordernis Messstellen (Grundwasser, Verformungen) so zeitig ausbauen, dass ein Messzeit-raum vor Beginn der Baumaßnahme möglich ist. Baugrunduntersuchungen (Bohrungen, Schürfe etc.) sind VOB-Leistungen und nach den geltenden Verfahren auszuschreiben, zu vergeben und abzuwickeln. geotechnische Betreuung der Untersuchungen durch eigenes Fachpersonal bzw. geotechnische Fachbüros einplanen Geotechnische Untersuchungen (Bohrungen, Schürfe) sind VOB- Leistungen; geotechnische Betreuungsleistungen sind HOAI- Leistungen und müssen getrennt beauftragt werden! ZTV E, Abschn. 2.2 und 2.3; M GUB, Abschn.3 Bekanntmachung Abwehr von Gefahren durch Fundmunition (AllMBl S. 383); DIN 4020, M GUB, H Geo Mess HVA B-StB, VHB Bayern HOAI, Anhang 1.4, HVA F-StB, VHF Bayern Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E 5 Check-Karten Erdbau (Stand: März 2011)

6 Vorgang/Anforderung Hinweise/Anmerkungen Quelle/nachzulesen Darstellen und Beschreiben der geotechnischen erfolgt durch geotechnisches Fachpersonal auf die Erfordernisse der ZTV E, Abschn. 2.4; M GUB Abschn. 4, DIN 4020, DIN 4023 Untersuchungsergebnisse Baumaßnahme abstimmen! Darstellung der direkten Untersuchungen nach DIN Schnittstelle Planung/Geotechnik unbedingt beachten, mangelnde Kommunikation kann Grundlage zu Nachträgen liefern. Bewertung der geotechnischen Untersuchungsergebnisse Geotechnischer Bericht (Gutachten) Gliederung erfolgt durch Sachverständige für Geotechnik*) in enger Abstimmung mit der Planung auf die Erfordernisse der Baumaßnahme abstimmen! Schnittstelle Planung/Geotechnik unbedingt beachten, mangelnde Kommunikation kann Grundlage zu Nachträgen liefern. wird von einem Sachverständigen für Geotechnik*) in enger Abstimmung mit der Planung erstellt. auf die Erfordernisse der Baumaßnahme abstimmen, wird in der Regel ganz oder in Teilen Bestandteil des Bauvertrags! M GUB, Abschn. 5 M GUB, Abschn. 6, 7 Abweichungen zwischen Bauvertrag und geotechnischem Bericht können zu erheblichen Nachträgen führen! Folgende Themen sind neben der M GUB; Anhang 2 und 3 Darstellung, Beschreibung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse Gegenstand des geotechnischen Berichts (Liste erweiterbar): Böschungen: Neigung, Herstellung, Sicherung, Entwässerung; Klassifizierung von Boden und Fels nach den VOB-Normen; Einstufung hinsichtlich Frostempfindlichkeit und Frostbeständigkeit; Dammaufstandsflächen, Seitenablagerungen: Geländeabtreppungen, wenig tragfähiger/rutschgefährdeter Untergrund; Dämme: Verwendung der Erdbaustoffe Planum: Herstellung, Grundwasserabstand; Umgang mit den Erbaustoffen: bindige Böden, veränderlich feste Gesteine, Bodenbehandlung mit Bindemitteln, grobkörnige Böden für Sondermaßnahmen; Baugruben, Leitungsgräben, Rückhaltebecken; Entwässerungsmaßnahmen: Sickerstränge, Sickerstützscheiben, Tiefenentwässerungen; Ausbaumaßnahmen: Anbau an den Bestand (z. B. Dämme), Erweiterung des Bestands (z. B. Einschnitte); Geotechnische Empfehlungen für Verbaumaßnahmen bei Ausbau unter Verkehr; etc. 6 Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E Check-Karten Erdbau ( Stand: März 2011)

7 Vorgang/Anforderung Hinweise/Anmerkungen Quelle/nachzulesen Geotechnische Beratung bei Planung, Ausschreibung, Vergabe wichtige Schnittstelle, die zur Zeit in den Regelwerken nicht erfasst ist. Beratung durch den Verfasser des geotechnischen Berichts, Leistungsposition im Ingenieurvertrag vorsehen (in HOAI, HVA F-StB und VHF noch nicht erfasst). Baubegleitende Untersuchungen und Beratungen Geotechnische Untersuchungen und Beratungen während der Erhaltungszeit mangelnde Abstimmung mit dem Sachverständigen für Geotechnik*) kann bei der Ausführung der Erdbaumaßnahme zu erheblichen Nachträgen führen! bei Baumaßnahmen mit hohem Schwierigkeitsgrad bei Schadensfällen (Rutschungen, Setzungen etc.) sinngemäß sind die vorangehend genannten Punkte zu berücksichtigen. VOB-Leistungen und HOAI-Leistungen getrennt beauftragen! bei Baumaßnahmen mit hohem Schwierigkeitsgrad bei Schadensfällen (Rutschungen, Setzungen ) sinngemäß sind die vorangehend genannten Punkte zu berücksichtigen VOB-Leistungen und HOAI-Leistungen getrennt beauftragen! - M GUB Merkblatt über geotechnische Untersuchungen und Berechnungen im Straßenbau - Merkblatt zur Felsbeschreibung im Straßenbau - H GeoMess Hinweise zur Anwendung geotechnischer und geophysikalischer Messverfahren im Straßenbau - HVA B-StB Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau - HVA F-StB Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau - VHB Bayern Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des Freistaates Bayern - VHF Bayern Handbuch für die Vergabe und Durchführung von freiberuflichen Leistungen im Bereich der Staatsbauverwaltung des Freistaates Bayern - HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - DIN 4020 Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke - DIN 4023 Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Zeichnerische Darstellung der Ergebnisse von Bohrungen und sonstigen direkten Aufschlüssen - DIN Erd- und Grundbau Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke - DIN EN Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik - Teil 2: Erkundung und Untersuchung des Baugrunds - DIN EN ISO Geotechnische Erkundung und Untersuchung Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden Teil 1: Benennung und Beschreibung - DIN EN ISO Geotechnische Erkundung und Untersuchung Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden Teil 2: Grundlagen für Bodenklassifizierungen Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E 7 Check-Karten Erdbau (Stand: März 2011)

8 - DIN EN ISO Geotechnische Erkundung und Untersuchung Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Fels Teil 1: Benennung und Beschreibung - DIN EN ISO Geotechnische Erkundung und Untersuchung Probenentnahmeverfahren und Grundwassermessungen Teil 1: Technische Grundlagen der Ausführung - DIN EN ISO Geotechnische Erkundung und Untersuchung Probenentnahmeverfahren und Grundwassermessungen Teil 2: Qualifikationskriterien für unternehmen und Personal - DIN VOB Vergabe- und Vertragsordnung Teil C: Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Erdarbeiten - DIN VOB Vergabe- und Vertragsordnung Teil C: Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Bohrarbeiten - DIN VOB Vergabe- und Vertragsordnung Teil C: Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Rohrvortriebsarbeiten - DIN 1054 Baugrund Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau Link zum Straßenbau A-Z Online, mit Zugriff auf alle Regelwerke. Notizen: *) Der Begriff des Sachverständigen für Geotechnik ist in DIN 4020 definiert. Demnach muss er fachkundig und erfahren auf dem Gebiet der Geotechnik sein. Bei der Geotechnischen Kategorie 3 muss er vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse auf den entsprechenden Teilgebieten der Geotechnik besitzen. Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E Check-Karten Erdbau ( Stand: März 2011)

9 3. Boden und Fels, Geokunststoffe und Leichtbauweise Vorgang/Anforderung Hinweise/Anmerkungen Quelle/nachzulesen bei der Ausschreibung kann bei Lieferung von Boden zw. 2 verschiedenen Arten von Boden gewählt werden: - Boden nach TL BuB E ( rezyklierte/ aufbereitete Böden und Baustoffe) - Boden nach DIN ( natürlicher Boden aus Seitenentnahmen, Kiesgruben, Gewinnungsstätten) =Regelfall TL BuB E DIN Einstufung von Boden und Fels Allgemeines enge Abstimmung der Leistungsbeschreibung mit dem geotechnischen Bericht ist erforderlich. Dies bezieht sich vor allem auf: ZTV E Abschn die Angabe der im Rahmen der Baumaßnahme auftretenden Boden- und Felsklassen, die umfassende Beschreibung und Einordnung der Eigenschaften und bautechnischen Eignung der anzutreffenden Boden- und Felsarten, die Beschreibung der Wasserempfindlichkeit der Boden- und Felsarten, die Angabe von Böden, die zur bautechnischen Verwendung aufbereitet werden müssen bzw. von Böden, die zur erdbautechnischen Verwendung ungeeignet sind. Bei der Bauausführung prüfen: Boden- und Felsklassen - entsprechen die angetroffenen Baugrundverhältnisse sowie die gewonnenen und gelieferten Erdbaustoffe den vertraglichen Vorgaben? - Aufmasse zur Dokumentation: gemeinsamer Soll-/Ist-Vergleich durch Auftragnehmer und Auftraggeber als Abrechungsgrundlage ist zu empfehlen. Klasse 1: Oberboden Klasse 2: fließende Bodenarten Klasse 3: leicht lösbare Bodenarten Klasse 4: mittelschwer lösbare Bodenarten Klasse 5: schwer lösbare Bodenarten Klasse 6: leicht lösbarer Fels und vergleichbare Bodenarten Klasse 7: schwer lösbarer Fels ZTV E Abschn , DIN Abschn. 2.3 Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E 9 Check-Karten Erdbau (Stand: März 2011)

10 Vorgang/Anforderung Hinweise/Anmerkungen Quelle/nachzulesen Beurteilung der Frostempfindlichkeit und Frostbeständigkeit Frostempfindlichkeit von Böden und veränderlich festen Gesteinen Die Einteilung in Frostempfindlichkeitsklassen erfolgt anhand von Bodengruppen nach DIN 18196: ZTV E Abschn , DIN F1 nicht frostempfindlich -GW, GI, GE, SW, SI, SE F2 gering bis mittel frostempfindlich -TA, OT, OH, OK, ST, SU, GT, GU F3 sehr frostempfindlich -TL, TM, UL, UM, UA, ST*, SU*, GT*, GU* s.a. ZTV E (FGSV 599) Bild 1 Bei veränderlich festen Gesteinen wird das Verwitterungsprodukt einer Bodengruppe zugeordnet, mit der dann eine Frostempfindlichkeitsklassifikation vorzunehmen ist. Frostempfindlichkeit nach Bodenverbesserung mit Bindemitteln F3-Böden können durch eine qualifizierte Bodenverbesserung als F2- Böden eingestuft werden. Frostbeständigkeit von Fels Die Frostbeständigkeit von Fels/Festgestein wird nach den TL Gestein beurteilt. ZTV E Abschn , Abschn ZTV E Abschn , TL Gestein Die Frostbeständigkeit von Fels/Festgestein kann mit folgenden Verfahren geprüft werden: -Prüfung der Wasseraufnahme -Prüfung des Widerstands gegen Frost- Tauwechsel DIN EN DIN EN Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E Check-Karten Erdbau ( Stand: März 2011)

11 Es ist immer das Frostverhalten des gesamten Gebirges zu beurteilen. Die Gebirgseigenschaften werden maßgeblich von der mineralogischen Zusammensetzung und Genese der Gesteine sowie dem Trennflächengefüge beeinflusst. Veränderlich fester Fels zerfällt bei Frosteinwirkung zu einem Bodengemisch, siehe ZTV E Abschn Frostempfindlichkeit und Frostbeständigkeit von Baustoffen nach den TL BuB E Die Frostbeständigkeit von Böden und Baustoffen nach den TL BuB E wird nach den TL Gestein StB beurteilt. Die Einteilung in Frostempfindlichkeitsklassen erfolgt wie bei den Böden, s. ZTV E Abschn Merkblatt zur Felsbeschreibung im Straßenbau ZTV E Abschn , Abschn Böden und Baustoffe nach den TL BuB E Vorgang/Anforderung Hinweise/Anmerkungen Quelle/nachzulesen Allgemeines Böden (BO): Fremdbestandteile < 10 Vol%. Erkennbarkeitsgrenze! Böden mit Fremdbestandteilen (BmF): Fremdbestandteile zwischen 10 Vol.% und 50 M.-%. Rezyklierte Baustoffe (RC): Böden mit über 50 M.-% Fremdbestandteilen und rezyklierte Gesteinskörnungen. ZTV E Abschn , TL BuB E Die Anforderungen der TL BuB E gelten für zugelieferte Baustoffe. Bei Massenausgleich innerhalb einer Baumaßnahme kommen sie nicht zum Tragen. Anforderungen Prüfungen Lieferung und Güteüberwachung gemäß den TL BuB E. Organoleptische Prüfung (= optische, geruchliche und geschmackliche Prüfung mit den Sinnesorganen) durch den Auftragnehmer bei Anlieferung erforderlich. Der Einbauort jeder Lieferung ist zu dokumentieren. Eigen- und Fremdüberwachung des Produzenten kann über den Aufragnehmer angefordert werden Einbau und Verdichtung erfolgt gemäß den ZTV E. ZTV E, Abschn , TL BuB E ZTV E Abschn ZTV E Abschn. 4.3, 14, 15 Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E 11 Check-Karten Erdbau (Stand: März 2011)

12 Vorgang/Anforderung Hinweise/Anmerkungen Quelle/nachzulesen Geokunststoffe Allgemeines Anwendung Geokunststoffe müssen den TL Geok E entsprechen. Auswahl, Anwendung und Prüfung von Geokunststoffen sind im M Geok E erläutert. Ins Leistungsverzeichnis müssen die vorgesehene Anwendung, die zu erfüllende Funktion und die anwendungsbezogenen Anforderungen an die Geokunststoffe aufgenommen werden. Wenn Geokunststoffe zum Einsatz kommen sollen, sollte eine sachverständige Fachberatung eingeschaltet werden. Zur Funktion Bewehren: anzugeben ist die Bemessungszugfestigkeit, die sich nach Abzug der Abminderungsbeiwerte ergibt! Einsatzbereiche: Bewehren (Dämme auf wenig tragfähigem Untergrund, Untergrundverbesserung, versteilte Dammböschungen etc.) Geogitter und hochzugfeste Gewebe, (Vliese sind ungeeignet). Entwässern (Wenig tragfähige Dammaufstandsflächen..) Streifendräns für Vertikaldränagen Trennen und Filtern (Sickerstränge, Versickerungsanlagen etc.) Vliese, Gewebe Schützen (Erosion, Beschädigung etc.) Abdichten (Rückhaltebecken, Abdichten des Straßenkörpers in Wasserschutzgebieten.) Kunststoffdichtungsbahnen, Bentonitmatten, mit Geogittern kombinierte Produkte etc. Beachten: Geokunststoffe grundsätzlich gegen Witterungseinflüsse schützen. Verlegeanleitungen der Hersteller und Verlegerichtung beachten, faltenfrei verlegen, erforderliche Überlappungen einhalten. Beschädigte Geokunststoffe nicht einbauen. Einbaubeschädigungen vermeiden. Bei Verlegung auf Böschungen Abrutschen verhindern. ZTV E Abschn , TL Geok E, M Geok E ZTV E Abschn , ZTV E Abschn , Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E Check-Karten Erdbau ( Stand: März 2011)

13 Vorgang/Anforderung Hinweise/Anmerkungen Quelle/nachzulesen Anforderungen Beständigkeit ZTV E Abschn Schutz gegen Witterungseinfluss gewährleisten: bei Lagerung auf der Baustelle, im eingebauten Zustand durch Überschütten. In Leistungsbeschreibung aufnehmen: geplante Nutzungsdauer, ph-wert des Umgebungsmilieus. Bei Kontakt zu verbesserten Böden, Beton, Betonbruch etc. deren chemische Wirkung auf den überbauten Geokunststoff beachten. Widerstand gegen mechanische ZTV E Abschn Beanspruchung Geokunststoffe für Bewehrungen: Einbauversuche (Probefeld) zu Beginn der Baumaßnahme unter Baustellenbedingungen liefern den Abminderungsfaktor F 2 für die Einbaubeschädigung, die übrigen Abminderungsbeiwerte sind herstellungsbedingt. Die vom Hersteller angegebene Nennzugfestigkeit ist ein nicht abgeminderter Wert. Nach Abzug der Abminderungsbeiwerte ergibt sich die für die Bemessung tatsächlich ansetzbare Zugfestigkeit! Bemessungszugfestigkeit ermitteln (Entwurfsstatik) und in Leistungsbeschreibung aufnehmen! Ebenso Angaben zum Schüttmaterial und zur Nutzungsdauer. Sachverständige Fachberatung einschalten! Geokunststoffe zum Trennen, Filtern und Schützen: Geotextilrobustheitsklassen: Anforderungen sind in den TL Geok E, die Ermittlung der erforderlichen Klasse im Merkblatt geregelt. Geotextilrobustheitsklassen in Leistungsbeschreibung festlegen! Sachverständige Fachberatung einschalten! TL Geok E Abschn , M Geok E M Geok E, EBGEO TL Geok E, M Geok E Filtereigenschaften Gilt für Vliese und Gewebe: Anforderungen sind Öffnungsweite O 90 und Wasserdurchlässigkeit k V,5% M Geok E Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E 13 Check-Karten Erdbau (Stand: März 2011)

14 Prüfungen Im Zusammenhang mit dem zu entwässernden Boden bemessen und in der Leistungsbeschreibung angeben. Es ist eine sachverständige Fachberatung einzuschalten! Wenn in der Leistungsbeschreibung keine weiteren Angaben gemacht werden gilt: -für Vliese 0,06mm O 90 0,2mm -für Gewebe 0,06mm O 90 0,4mm Probenahme Mindestgröße: 1,0 m in Längsrichtung mal der Bahnbreite, Rollenaufdruck muss vorhanden sein. Das Probenahmeprotokoll ist von Auftragnehmer und Probenehmer zu unterschreiben. Der Auftragnehmer muss Rückstellproben für Kontrollprüfungen des Auftraggebers entnehmen. Eignungsprüfung Ist vom Auftragnehmer vorzulegen. Der Auftraggeber kann über den Auftragnehmer die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrollen des Herstellers verlangen. Dies muss der Auftragnehmer im Liefervertrag mit dem Hersteller vereinbaren. Eigenüberwachungsprüfung Der Auftragnehmer muss die gelieferten Produkte und die fertige Leistung prüfen: +Nachweis, dass alle Rollen normgerecht gekennzeichnet sind und dem vertraglich vereinbarten Produkt entsprechen, +Nachweis der vertraglich vereinbarten Produkteigenschaften anhand CE- Etikett und TL Geok E, +Nachweis der Übereinstimmung der Produkteigenschaften mit dem Bauvertrag durch eine Baustoffeingangsprüfung, Anzahl der Prüfungen hängt davon ab, ob hohe oder normale Sicherheitsanforderungen vorliegen. Hohe Anforderungen: Bewehrungen und Anwendungen, bei denen die Langzeitfestigkeit maßgebend für die Sicherheit der Konstruktion und des Bauwerks ist. +Nachweis der Einhaltung der Anforderungen beim Einbau. ZTV E Abschn DIN EN 13249ff., DIN EN 13361, DIN EN ISO ZTV E Abschn , TL Geok E ZTV E Abschn , DIN-Fachbericht CEN/TR CEN/TR 15019, TL Geok E ZTV E Anhang 2, Tabellen 1 und 2, DIN EN ISO 9862, DIN EN ISO Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E Check-Karten Erdbau ( Stand: März 2011)

15 Kontrollprüfungen Der Auftraggeber kann die Abwicklung der Baumaßnahme anhand von Kontrollprüfungen überwachen. Die Prüfungen sollten gemäß ZTV E Abschn erfolgen. Zur Überprüfung der Produktidentität sollten bei Beginn der Maßnahme durch den Auftragnehmer Rückstellproben genommen werden. ZTV E Abschn und Anhang 3, Tabellen 1 und 2, Abschn ZTV E Abschn Allgemeines Technische Anforderungen Anwendung Leichtbaustoffe Leichtbaustoffe sind natürliche oder künstliche Baustoffe mit geringer Dichte: Bims, Blähton, Schaumglas, EPS- Hartschaumstoff Die Güteüberwachung erfolgt nach den einschlägigen Normen. Einsatzbereiche: Dämme, Dammverbreiterungen, Widerlagerhinterfüllungen über wenig tragfähigem Untergrund. Zeitersparnis möglich, Verringerung von Setzungsunterschieden zum Bestand. Immer Setzungsbeobachtung z. B. über vertikale Setzungspegel durchführen. Die Überwachung der Einbauqualität ist in den Merkblättern erläutert. Die Verdichtungsanforderungen der ZTV E können nicht direkt übernommen werden. Hier ist eine sachverständige Fachberatung einzuschalten. ZTV E Abschn. 3.4, Merkblätter zu EPS- Hartschaumstoff und Blähton DIN EN 14933, DIN EN ZTV E Abschn Merkblatt über Straßenbau auf wenig tragfähigem Untergrund Merkblätter zu EPS- Hartschaumstoff und Blähton - Merkblatt zur Felsbeschreibung im Straßenbau - TL BuB E-StB Technische Lieferbedingungen für Böden und Baustoffe im Erdbau des Straßenbaus - TL Geok E-StB Technische Lieferbedingungen für Geokunststoffe im Erdbau des Straßenbaus - TL Gestein StB Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau - M Geok E Merkblatt für die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaus - EBGEO Empfehlungen für Bewehrungen aus Geokunststoffen (DGGT) - Merkblatt über Straßenbau auf wenig tragfähigem Untergrund - Merkblatt für die Verwendung von EPS-Hartschaumstoffen beim Bau von Straßendämmen - Merkblatt über die Verwendung von Blähton als Leichtbaustoff im Unterbau und Untergrund von Straßen - DIN Erd- und Grundbau Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke - DIN VOB Vergabe- und Vertragsordnung Teil C: Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Erdarbeiten - DIN EN Prüfverfahren für mechanische und physikalische Eigenschaften von Gesteinskörungen Teil 6: Bestimmung der Rohdichte und der Wasseraufnahme Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E 15 Check-Karten Erdbau (Stand: März 2011)

16 - DIN EN Prüfverfahren für Thermische Eigenschaften und Verwitterungsbeständigkeit von Gesteinskörnungen Teil 1: Bestimmung des Widerstandes gegen Frost-Tau-Wechsel - DIN EN Geotextilien und geotextilverwandte Produkte Geforderte Eigenschaften für die Anwendung - DIN EN Geosynthetische Dichtungsbahnen Eigenschaften, die für die Anwendung beim Bau von Rückhaltebecken und Staudämmen erforderlich sind - DIN EN ISO Geotextilien und geotextilverwandte Produkte Identifikation auf der Baustelle - DIN EN Wärmedämmung und leichte Füllprodukte für Anwendungen im Tiefbau- Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS) - DIN EN Leichte Gesteinskörnungen Teil 2: Leichte Gesteinskörnungen für Asphalte und Oberflächenbehandlungen sowie für ungebundene und gebundene Verwendung - DIN EN ISO 9862 Geokunststoffe Probenahme und Vorbereitung der Messproben - DIN EN ISO Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien Link zum Straßenbau A-Z Online, mit Zugriff auf alle Regelwerke. Notizen: Zurück zum Inhaltsverzeichnis 16 Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E Check-Karten Erdbau ( Stand: März 2011)

17 4. Einschnitte und Dämme, Planum, Bankette Vorgang/Anforderung Hinweise/Anmerkungen Quelle/nachzulesen Lösen Laden, ist eine ausreichende Vorerkundung Geotechnischer Bericht Einschnitte /Bodengutachten vorhanden? ist eine Seitenablagerung für Planunterlagen/Planfeststellung Überschussmassen vorhanden? sind geeignete Transporttrassen vorhanden oder müssen zusätzl. Vorkehrungen getroffen werden? (Ausschreibung) bleibt bei vorgesehener Abfuhr von Überschussboden ausreichend Dammbaustoff/Auffüllmaterial auf der Baustelle? Auflockerungsfaktor beachten! Planunterlagen/Planfeststellung ZTV E Abschn Zwischenlagerung sind ausreichend geeignete Massen für Planumsherstellung vorhanden? sind für erforderl. Zwischenlagern von Böden Flächen vorhanden? bleibt die Einbaufähigkeit der wieder einzubauenden Bodenmassen gewährleistet? ist bei witterungsempfindlichen Baustoffen ein Quergefälle von mindestens 6 % angelegt? eine Veränderung des Wassergehaltes beeinflusst die Einbaufähigkeit! Geotechnischer Bericht ZTV E Abschn Planunterlagen ZTV E Abschn wie vor Geotechnischer Bericht/ Einbauanweisung Probeverdichtung Einbauanweisung erfolgt das Lösen profilgerecht? ZTV E Abschn ist für alle Abtragszustände der Bauablaufplanung AN Wasserabfluss gewährleistet? - baubetrieblich Nebenleistung - muss im Einschnitt unter Erdplanum ausgebaut werden? (Fels ZTV E Abschn mind. 30 cm unter Erdplanum - oder wenig tragfähiger Untergrund) werden Abweichungen vom Geotechnischer Bericht Geotechnischen Bericht angetroffen, sind weitere Untersuchungen bezüglich der Standsicherheit durchzuführen sind Maßnahmen zur Wasserableitung an Einschnittsoberkanten ZTV E Abschn. 4.6 DIN erforderlich? (baubetrieblich bedingte Ableitungen sind Nebenleistungen) ist die Schüttlage glattgewalzt? ZTV E Abschn Wasserabfluss gewährleistet? ZTV E Abschn. 4.6 die Ableitung des Oberflächenwassers in Längsrichtung ist vom AG zu genehmigen! (baubetrieblich bedingte Ableitungen sind Nebenleistungen) ZTV E Abschn DIN Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E 17 Check-Karten Erdbau (Stand: März 2011)

18 Vorgang/Anforderung Hinweise/Anmerkungen Quelle/nachzulesen Löseverfahren bei ist die Standsicherheit der ZTV E Abschn Fels Böschung beim Lösen von Fels gewährleistet? entstehen keine Auflockerungen über das zu lösende ZTV E Abschn Einbau Verdichten, Dämme Böschungsprofil hinaus? wird bei Fels und felsartigen Böden beim Lösen eine ausreichende Stückigkeit angestrebt? werden Sprengarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt? Fachbeistand erforderlich? Fels im Planumsbereich unter Planum lösen (Homogenität des Erdplanums) mind. 30 cm unter Planum evtl. in Ausschreibung aufnehmen Prüfmethode für Erdbau festlegen Arbeitsanweisung erstellen, Probefeld oder aus Erfahrung (dann aber Überprüfung der Erfahrungswerte) bei Auftragssohle mit Neigung größer 1:8 Notwendigkeit von Abtreppungen erforderlich in Ausschreibung aufnehmen bei Anschüttung von Dämmen oder Böschungen Abtreppungen vorsehen; Entwässerung des Verzahnungsbereiches sicherstellen bei Gefahr von aufsteigendem Wasser Flächendrainage aus filterstabilem witterungsbeständigem Material vorsehen Größtkorn 2/3 der Schütthöhe lt. Einbauanweisung beachten bei Liefermaterial bautechnische und umweltrelevante Parameter prüfen.(z.b. Einbau Wasserschutzgebiet o.ä.) Randverdichtung gewährleisten, in der Regel durch Überschütten des Sollprofils. ist bei witterungsempfindlichen Baustoffen ein Quergefälle von mindestens 6 % bei jeder Schüttlage angelegt? ZTV E Abschn ZTV E Abschn ZTV E Abschn Merkblatt über die gebirgsschonende Ausführung von Spreng- und Abtragsarbeiten an Felsböschungen (FGSV556) ZTV E Abschn Bauvertrag ZTV E Abschn Arbeitshinweise Prüfmethoden ZTV E Abschn ZTV E Abschn ZTV E Abschn ZTV E Abschn ZTV E Abschn Planung, Planfeststellung TL BuB E ZTV E Abschn ZTV E Abschn Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E Check-Karten Erdbau ( Stand: März 2011)

19 Vorgang/Anforderung Hinweise/Anmerkungen Quelle/nachzulesen ist der Wasserabfluss immer gewährleistet? ZTV E Abschn Arbeitshinweise bei Mängeln Dokumentation wichtig (evtl. Foto mit Datum und Bau-km) Kontrolle der Verdichtung je Lage und Prüflos ZTV E Abschn Tab.2 Arbeitshinweise prüfen, ob eine Anforderung ZTV E Abschn bezüglich des Luftporenanteil notwendig ist ist eine Setzungsbeobachtung bzw. Intervallschüttung erforderlich? Geotechnischer Bericht Planum Bankette bei Frost Randbedingungen für Durchführung von Erdarbeiten prüfen Zustimmung des AG notwendig profilgerechte Lage prüfen ± 3cm; ± 2 cm, wenn gebundene Schicht direkt folgt geeignetes Material verwenden und homogene Struktur prüfen Tragfähigkeit / Verformungsmodul prüfen bei wasserempfindlichen Böden und Baustoffen: Querneigung mind. 4% (bei qualifizierter Bodenverbesserung oder Bodenverfestigung: 2,5%); Gegengefälle am hochliegenden Rand ist eine Schutzschicht für das Planum notwendig? nur standfestes Material verwenden, Verdichtung auf D pr 100% lagenweiser Einbau max. 30 cm je Lage profilgerechte Lage prüfen, Oberfläche mit geschlossenem Gefüge sicherstellen Oberboden max. 5 cm oder Schotterrasen 20 cm dick ZTV E Abschn. 4.8 ZTV E Abschn ZTV E Abschn ZTV E Abschn. 4.5 Arbeitshinweise Geotechnischer Bericht ZTV E Abschn ZTV E Abschn ZTV E Abschn ZTV E Abschn ZTV E Abschn ZTV E Abschn TL BuB E-StB Technische Lieferbedingungen für Böden und Baustoffe im Erdbau des Straßenbaus - DIN VOB Vergabe- und Vertragsordnung Teil C: Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Erdarbeiten Link zum Straßenbau A-Z Online, mit Zugriff auf alle Regelwerke. Notizen: Zurück zum Inhaltsverzeichnis Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E 19 Check-Karten Erdbau (Stand: März 2011)

20 5. Oberbodenarbeiten Vorgang/Anforderung Hinweise/Anmerkungen Quelle/nachzulesen Oberboden - Abtrag ist das Urgelände vermessungstechnisch Bauvertrag aufgenommen? liegt eine Vereinbarung über die Bauvertrag Urgeländeaufnahme vor, die der Abrechnung zu Grunde gelegt wird? sind die Maße für die Ausbildung der Böschungen festgelegt? Regelquerschnitt RAS-Q 96 Bild 2 Oberboden - Auftrag sind die Grenzen für den Oberbodenabtrag festgelegt? Oberbodenabtrag nur in dem Umfang ausführen, wie es die folgenden Erdarbeiten erfordern. hierbei: Berücksichtigung der Witterungsempfindlichkeit des anstehenden Bodens ist die Dicke (Abrechnungsgrenze Oberboden/Unterboden) des Oberbodenabtrages festgelegt? ist die Abrechnungsweise für den Oberbodenabtrag festgelegt (z. Bsp. Abstichmaße, Nivellement etc.)? werden unterschiedliche Oberböden getrennt voneinander gelagert? ist der Oberboden frei von Beimengungen (z.b. Baurückstände, Grenzsteine, schwer zersetzbare Pflanzenreste)? sind besonders schützenswerte Bereiche zu beachten (z.b. Wasserschutzgebiete, Biotope etc.)? ist das Baufeld freigemacht (Wurzelstöcke, Bewuchs etc.)? ist eine Dammschüttung auf dem anstehenden Oberboden vorgesehen (kein Oberbodenabtrag)? wird der Oberboden in Mieten gelagert Mieten max. 3m hoch, nicht befahren! ist die Dicke des Oberbodenauftrags festgelegt? ist der Oberboden in unterschiedlichen Stärken aufzutragen (z.b. Pflanzflächen, Sukzessionsflächen)? wird die Andeckung zeitnah nach endgültiger Profilierung ausgeführt? wird die Ansaat zeitnah nach der Oberbodenandeckung ausgeführt? sind erosionsempfindliche Oberbodenflächen geschützt? ist für die Begrünung eine Nassansaat auf Rohbodenflächen vorgesehen? Bauvertrag Regelquerschnitt RAS-Q 96 Bild 2 Bauvertrag ZTV E, Abschn. 5 DIN Abschn. 3.4/3.8.1 ZTV La Abschn Bauvertrag Regelquerschnitt Bauvertrag DIN DIN Bauvertrag LBP Bauvertrag Bauvertrag ZTV La Abschn Regelquerschnitt Bauvertrag Bauvertrag LBP ZTV E, Abschn. 5.2 Bauvertrag ZTV E, Abschn. 5.5 Bauvertrag 20 Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E Check-Karten Erdbau ( Stand: März 2011)

21 - DIN VOB Vergabe- und Vertragsordnung Teil C: Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Erdarbeiten Link zum Straßenbau A-Z Online, mit Zugriff auf alle Regelwerke. Notizen: Zurück zum Inhaltsverzeichnis Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E 21 Check-Karten Erdbau (Stand: März 2011)

22 6. Böschungen Vorgang/Anforderung Hinweise/Anmerkungen Quelle/nachzulesen Es muss ein evtl. vorliegender Nachweis Geotechnischer Bericht der Standsicherheit der Böschung berücksichtigt werden! Damm-/Einschnitt - Böschungen entspricht die hergestellte Böschungsneigung der vertraglich Regelquerschnitt Bauvertrag festgelegten Böschungsneigung? wird die Böschung unmittelbar nach der Herstellung befestigt bzw. gesichert? DIN 18300, Abschn ist die Böschung vor dem Aufbringen DIN 18300, Damm - Böschungen Einschnitt - Böschungen des Oberbodens aufgeraut? ist die Ausführung / Gestaltung der Böschungsausrundung festgelegt? wird das Sollprofil beiderseits um mindestens 1 m überschüttet? werden in kritischen Abflussbereichen (z.b. Gradiententiefpunkte) Baubehelfsmaßnahmen (z.b. Stellbretter etc.) zur schadlosen Ableitung des Oberflächenwassers getroffen? - baubetrieblich Nebenleistung - werden die Böschungen durch Ausziehen ihrer Übergänge in das Gelände eingepasst? wird das Auffüllen dieser Übergänge im Rahmen der Erdarbeiten und nicht allein mit Oberboden durchgeführt? wird der Abtrag an Einschnittsböschungen, an denen mit Schichtwasser zu rechnen ist, so vorgenommen, dass Wasseraustrittsstellen erkannt und gezielt Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden können? werden vertraglich vereinbarte Sicherungsmaßnahmen bei Wasseraustritten ergriffen? wird zufließendes Wasser oder das aus Böschungssickerschichten austretende Wasser schadlos ab-/weitergeleitet? werden erdbautechnische und konstruktive Maßnahmen zur Gewährleistung der Standsicherheit bei Einschnittsböschungen zeitnah ausgeführt? sind an der Einschnittsoberkante für zufließendes Oberflächenwasser Abfangegräben vorgesehen bzw. als Sicherheitsmaßnahme notwendig? Abschn Regelquerschnitt Bauvertrag RAS-Q, Bild 2 ZTV E, Abschn Bauvertrag ZTV E, Abschn ZTV E, Abschn. 6.3 Regelquerschnitt RAS-Q, Bild 2 ZTV E, Abschn. 6.3 ZTV E, Abschn. 6.2 Geotechnischer Bericht ZTV E, Abschn. 6.2 ZTV E, Abschn ZTV E, Abschn. 6.2 Bauvertrag Bauvertrag 22 Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E Check-Karten Erdbau ( Stand: März 2011)

23 - DIN VOB Vergabe- und Vertragsordnung Teil C: Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Erdarbeiten Link zum Straßenbau A-Z Online, mit Zugriff auf alle Regelwerke. Notizen: Zurück zum Inhaltsverzeichnis Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E 23 Check-Karten Erdbau (Stand: März 2011)

24 7. Abdichtungen Vorgang/Anforderung Hinweise/Anmerkungen Quelle/nachzulesen Eignung geeignet sind Dichtungskörper aus mineralischen Böden und Bodengemischen DIN 18300, Abschn. 3.8 ZTV E, Abschn. 7.1 oder dünnlagige Dichtungsele- mente aus Geokunststoffen. Zusätzl. Schutz-, Stütz-, Sickerschichten möglich Dicke, s. anwendungsbezogene Regelwerke RiStWag, RAS Ew Durchlässigkeitsbeiwert Beanspruchungen Anschlüsse Sicherheit sind bei der Auswahl des Dichtungssystems die mechanischen, biologischen und chemischen Beanspruchungen hinreichend berücksichtigt? sind die Abdichtungen an Bauwerken und Durchdringungen dauerhaft dicht angeschlossen? sind die Dichtungssysteme stand- und auftriebssicher ausgebildet? M TS E ZTV E, Abschn. 7.1 ZTV E, Abschn. 7.1 ZTV E, Abschn. 7.1 Abdichtungen aus mineralischen Böden, Bodengemischen und Baustoffen Standsicherheit ist die abzudichtende Fläche stärker als 1 : 3 geneigt? (Standsicherheitsnachweis erforderlich!) ZTV E, Abschn. 7.2 geeignete Bodengruppen und Verdichten entsprechen die Abdichtungen den Verdichtungsanforderungen der Tab. 3? sind die Abdichtungen besonders sorgfältig und gleichmäßig verdichtet? sind die Böden bei einem Wassergehalt oberhalb des optimalen Wassergehaltes verdichtet? ZTV E, Abschn. 7.2 ZTV E, Abschn. 7.2 ZTV E, Abschn. 7.2 ist die Homogenität des Materials gewährleistet? Kunststoffdichtungsbahnen und geosynthetische Tondichtungsbahnen Schäden treten schädliche mechanische Beanspruchungen ZTV E, Abschn. 7.3 der Dichtungsbahnen auf? Unterlage besitzt die Unterlage eine ausreichende ZTV E, Abschn. 7.3 Ebenheit? Verlegen wird die Verlegeanleitung des Herstellers ZTV E, Abschn. 7.3 und der Verlegeplan beachtet? sind die notwendigen Überlappungen ZTV E, Abschn. 7.3 eingehalten? wird der Arbeitsfortschritt in den ZTV E, Abschn. 7.3 Verlegeplan aktuell eingetragen? wird der Verlegeplan nach Beendigung ZTV E, Abschn. 7.3 der Arbeiten dem AG übergeben? Dicke/Fügung s. anwendungsbezogene Regelwerke DVS 2225, Teile 1 bis 4 M Geok E, EAG-GTD andere Abdichtungssysteme liegt eine Eignungsprüfung vor? ZTV E, Abschn M Geok E Merkblatt für die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaus - RiStWag Richtlinie für bautechn. Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten - RAS Ew Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Entwässerung - M TS E Merkblatt über Bauweisen für techn. Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen im Erdbau 24 Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E Check-Karten Erdbau ( Stand: März 2011)

25 - DVS 2225 Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.v., Fügen von Dichtungsbahnen - EAG-GTD Deutsche Gesellschaft für Geotechnik, Empfehlungen zur Anwendung geosynthetischer Tondichtungsbahnen Link zum Straßenbau A-Z Online, mit Zugriff auf alle Regelwerke. Notizen: Zurück zum Inhaltsverzeichnis Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E 25 Check-Karten Erdbau (Stand: März 2011)

26 8. Sickeranlagen und Filterschichten Vorgang/Anforderung Hinweise/Anmerkungen Quelle/nachzulesen werden die Anforderungen der ZTV Ew eingehalten? ZTV E, Abschn. 8 ZTV Ew wird freifließendes Wasser mittels ZTV E, Abschn. 8 Sickeranlagen erfasst und schadlos abgeleitet? Material wird filterstabiles Material verwendet? ZTV E, Abschn. 8.1 Stabilität wird die hydraulische und mechanische ZTV E, Abschn. 8.1 Filterstabilität (bei durchströmten Schichten/Eindringen feinkörniger Böden) nachgewiesen? Eignungsprüfung bei Böden und Baustoffen nach den ZTV E, Abschn. 8.1 TL BuB E StB notwendig Sickerstränge beträgt die Überlappung bei Umhüllen ZTV E, Abschn. 8.2 mit geotextilem Filter mind. 50 cm? wird beim Einbau ein inniger, hohlraumfreier ZTV E, Abschn. 8.2 Kontakt des Filters zum Boden hergestellt? Betonsickerrohre nur bei nicht betonangreifendem Wasser ZTV E, Abschn. 8.2 s.a. RAS Ew, Abschn. 4.3 (FGSV 539) Sickerstrang ohne Sickerrohrleitung, Filter einstufig Sickerstrang mit Sickerrohrleitung, Filter einstufig Sickerstrang mit Sickerrohrleitung und Kunststoffdichtungsbahn, Filter einstufig (Maße in m) Sickerstrang mit Sickerrohrleitung, Filter mehrstufig Bild 2 Mehrzweckrohre sind als Transportleitung zugelassen! 26 Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E Check-Karten Erdbau ( Stand: März 2011)

27 Vorgang/Anforderung Hinweise/Anmerkungen Quelle/nachzulesen Sicker- und wird beim Einbau jede Beschädigung, ZTV E, Abschn. 8.3 Filterschichten die das Bodenrückhaltevermögen beeinträchtigt, vermieden? ist die Fläche, auf der eine Sickerschicht aus Geokunststoff verlegt wird eben, bzw. werden beim Einbau auf geneigten Flächen die Bahnen gegen Abgleiten gesichert? ZTV E, Abschn. 8.3 können verwendete Dränmatten die anfallende Wassermenge ableiten? Abflussleistung q d 0,1 l/s m Planumssickerschicht ZTV E, Abschn. 8.3 s.a. RAS Ew, Abschn. 4.3 (FGSV 539) Bild 3 vorzusehen, wenn der Grundwasserspiegel ständig oder zeitweise über dem Planum liegt und abgesenkt werden muss. Böschungssickerschicht Bild 4 zur Aufnahme und schadlosen Ableitung von Schichtwasser aus der Böschung Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E 27 Check-Karten Erdbau (Stand: März 2011)

28 Tiefensickerschicht s.a. RAS Ew, Abschn. 4.3 (FGSV 539) Bild 5 zur Sicherung des Untergrundes des Straßenkörpers gegen seitlich zuströmendes Schicht- oder Sickerwasser (Anordnung parallel zur Einschnittsböschung; senkrechte Anordnung entspricht Sickerstützscheiben!) - RAS-Ew, Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Entwässerung - ZTV-Ew, Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau Link zum Straßenbau A-Z Online, mit Zugriff auf alle Regelwerke. Notizen: Zurück zum Inhaltsverzeichnis 28 Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E Check-Karten Erdbau ( Stand: März 2011)

29 9. Baugruben und Leitungsgräben Vorgang/Anforderung Hinweise/Anmerkungen Quelle/nachzulesen besondere Maßnahmen sind durch die Ausführung nachteilige ZTV E, Abschn Verformungen zu erwarten, sind daraus resultierende Maßnahmen im LV anzugeben! ist die Standsicherheit (Böschungsneigung oder Verbau) gewährleistet? gefährdete Bauwerke werden vom AN zu vertretende ZTV E, Abschn Maßnahmen zur Sicherung und Unterfangung von gefährdeten Bauwerken durchgeführt? auch bei eigenen Bw`s (z.b. bei Ausbaumaßnahmen)! Oberflächenwasser sind die Baugruben und Leitungsgräben vor dem Zufluss von Oberflächenwasser ZTV E, Abschn ZTV Ew-StB durch geeignete Maßnahmen geschützt? Leitungen werden besondere Belastungen (z.b. ZTV E, Abschn Überfahren mit schweren Baugeräten) während des Bauzustandes vermieden bzw. sind die Leitungen entsprechend bemessen oder geschützt? sind Spartenpläne bestehender Leitungen vorhanden und wurden die Spartenträger im Vorfeld beteiligt? Baustoffe Einbau und Verdichten wird zur Verfüllung der Leitungszone grobkörniger Boden bis zu einem Größtkorn von max. 20 mm verwendet? kein Einbau von Waschbergen (WB), Hausmüllverbrennungsaschen (HMVA) oder Gießereirestsande (GRS) in der Leitungszone! wird der für die Verfüllung des Leitungsgrabens geeignete, zwischengelagerte Boden durch geeignete Maßnahmen einbaufähig gehalten? ist die Abrechnungsweise etwaiger Schutzschichten geregelt? wird der Baustoff in gleichmäßigen Schüttlagen eingebaut und verdichtet? Empfohlen werden Schütthöhen nach Tabelle 4 der früheren ZTV E 94/97: Ort Leitungszone und enge Baugrube oberhalb der Leitungszone Tabelle 1 Geräte leichte Verdichtungsgeräte mittlere/ schwere Verdichtungsgeräte Schütthöhe (cm) bei den Bodengruppen GW GE GI SW SE,SI GU,GT SU,ST GU*, GT*,SU* ST* U,T OH OU OT OK ZTV E, Abschn DIN EN 1610 ZTV E, Abschn ZTV E, Abschn LB StB - By ZTV E, Abschn Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E 29 Check-Karten Erdbau (Stand: März 2011)

30 Vorgang/Anforderung Hinweise/Anmerkungen Quelle/nachzulesen verbleibt die Leitung beim Verfüllen in ZTV E, Abschn ihrer Lage? wird die Verdichtung schonend ausgeführt? ZTV E, Abschn wird bei abgerutschten Böschungen von Baugruben oder Gräben der entstandene Raum wie ein Teil der Leitungszone bzw. Grabenverfüllung behandelt? ZTV E, Abschn gilt auch bei unterschnittenen Böschungen zur Herstellung von Leitungsgräben werden die Verdichtungsanforderungen eingehalten? ZTV E, Abschn DIN EN 1610 Leitungsgräben: Planum Leitungszone z.b. 0,30 m Verfüllzone Bild 6 LB StB - By Verfüllzone innerhalb des Straßenkörpers Verfüllzone (außerh. des Str.körpers) und Leitungszone (inner- und außerh. des Str.körpers): D Pr = 97 % ZTV E, Abschn ZTV E, Abschn ist eine Rohrstatik erforderlich? (bereits bei Ausschreibung prüfen) Baugruben: D Pr = 100 % ZTV E, Abschn DIN EN 1610 Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen Link zum Straßenbau A-Z Online, mit Zugriff auf alle Regelwerke. Notizen: Zurück zum Inhaltsverzeichnis 30 Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E Check-Karten Erdbau ( Stand: März 2011)

31 10. Hinterfüllen und Überschütten von Bauwerken Hinterfüllbereich s.a. Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung auf Bauwerke Überschüttbereich (FGSV 526) Bild 7 Vorgang/Anforderung Hinweise/Anmerkungen Quelle/nachzulesen Allgemeines Hinterfüllbereiche räumen (Unrat, Schalungsreste, abgerutschter Boden) muss der Untergrund (Auftragssohle für Damm/Hinterfüllbereich) verbessert werden? geotechnischer Bericht erforderlich? wurden die erdbautechnischen Prüfergebnisse vom AN des Bauwerks eingefordert? ist die Bestandsaufnahme/Übergabe zw. AN Bauwerk und AN Erdbau geregelt? wer macht welche Prüfungen? Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E 31 Check-Karten Erdbau (Stand: März 2011)

32 Vorgang/Anforderung Hinweise/Anmerkungen Quelle/nachzulesen wird die räumliche Ausbildung des Hinterfüllbereiches eingehalten? ZTV E Abschn und bei Schrägbauwerken: wurden Abrechnungsgrenzen für den Hinterfüllbereich festgelegt? wird der Entwässerungsbereich vom RAS Ew übrigen Hinterfüllbereich (hergestellt aus gemischt- und feinkörnigen Böden) getrennt ausgebildet? wird bei Verwendung von feinkörnigen Böden im übrigen Hinterfüllbereich dieser qualifiziert verbessert? ZTV E Abschn Baustoffe Einbau und Verdichten Überschüttete, biegeweiche Bögen Raumgitterkonstruktionen eine schriftliche Mitteilung über die Baustoffe, das Arbeitsverfahren, den Geräteeinsatz sowie Maßnahmen für besonders zu verfüllende Bereiche ist rechtzeitig vom AN einzufordern! ist der Entwässerungsbereich aus grobkörnigen Böden gemäß DIN hergestellt? ist der Baustoff für den jeweiligen Bereich geeignet? ist die Bauwerksabdichtung bei Verwendung von gebrochenem Material geschützt? wird der Baustoff in gleichmäßigen Lagen eingebaut und verdichtet? werden die Böschungskegel gleichzeitig mit dem Hinterfüllen hergestellt? beträgt die max. Dicke der Schüttlage 30 cm? werden die Bauwerke von allen Seiten gleichmäßig hinterfüllt? Einschlämmen oder Einspülen ist unzulässig! wird die Bauwerksstatik beachtet? ist die Lage der Böschungstreppe festgelegt? werden die Verdichtungsanforderungen eingehalten? (D pr = 100 % auch in den Böschungen an den Bauwerksflügeln) ist der Anschluss des Hinterfüllbereiches an einen Damm oder an eine Einschnittsböschung stufenförmig verzahnt? Bettungsmaterial nach Vorgaben der statischen Berechnung verwenden. Erdhinterfüllung hat mittragende Wirkung! ist die Standsicherheit der Konstruktion nachgewiesen? Statik/Prüfstatik ZTV E Abschn und ZTV E Abschn bis ZTV E Abschn ZTV E Abschn ZTV E Abschn ZTV E Abschn ZTV E Abschn ZTV E Abschn ZTV E Abschn ZTV E Abschn ZTV E Abschn Merkblatt für Raumgitterkonstruktionen ZTV E Abschn Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E Check-Karten Erdbau ( Stand: März 2011)

33 Vorgang/Anforderung Hinweise/Anmerkungen Quelle/nachzulesen werden für den Verfüllboden grob- und ZTV E Abschn gemischtkörnige Böden gem. DIN verwendet? wird der Verfüll- und Hinterfüllboden ordnungsgemäß ZTV E Abschn eingebaut und verdichtet? beträgt bei einer Begrünung die Breite ZTV E Abschn des Oberbodens mind. 30 cm und wird der Oberboden gleichzeitig mit dem Verfüllboden eingebaut? bewehrte Stützkonstruktionen Bemessung nach EBGEO Statik nach DIN EN M Geok E und Abschnitt 3 dieser Entwässerung wird der Schüttboden in Lagen so eingebaut und verdichtet, dass die Verdichtungsanforderungen nach Tab. 2 der ZTV E eingehalten werden? wird der Bereich von mind. 1 m Breite unmittelbar hinter der Außenwand gesondert und mit leichtem Gerät verdichtet? werden die Hinterfüll- und Überschüttbereiche ordnungsgemäß entwässert? wird - wenn keine grobkörnigen Böden für den Hinterfüllbereich verwendet werden - an den Rückwänden der angrenzenden Bauwerksteile ein mind. 1,0 m breiter filterstabiler Entwässerungsbereich gleichzeitig mit dem Hinterfüllen eingebaut und verdichtet? wird dieser Entwässerungsbereich sowohl bei Bauwerken im Einschnitt als auch in Dammlage vorgesehen? wird Oberflächenwasser, das in Richtung Hinterfüllbereich fließt, vor dem Entwässerungsbereich des Bauwerkes abgefangen und seitlich abgeführt? Check-Karten ZTV E Abschn ZTV E Abschn ZTV E Abschn ZTV E Abschn ZTV E Abschn ZTV E Abschn M Geok E Merkblatt für die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaus - Merkblatt für Raumgitterkonstruktionen Link zum Straßenbau A-Z Online, mit Zugriff auf alle Regelwerke. Notizen: Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E 33 Check-Karten Erdbau (Stand: März 2011)

34 Bild 8 Zurück zum Inhaltsverzeichnis 34 Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E Check-Karten Erdbau ( Stand: März 2011)

35 11. Schutzwälle Vorgang/Anforderung Hinweise/Anmerkungen Quelle/nachzulesen Baustoffe alle Böden und Baustoffe sind zulässig, ZTV E Abschn bei denen die Standsicherheit der Wälle mit der vorgesehenen Böschungsneigung gewährleistet ist Baustoffe mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen technische Sicherungsmaßnahmen sind zwingend notwendig M TS E Böschungen aufgesetzte Wände Sollhöhe Einbau und Verdichten Regelneigung, Erosionsschutz, ingenieurbiologische Maßnahmen und Ausbildung steiler Böschungen analog Straßenböschung (ZTV E Abschn. 6) müssen bei der Gestaltung der Wälle berücksichtigt werden Kronenbreite, Standsicherheit, Baugrundstatik Zu erwartende Setzungen bis zur Abnahme sind vom AN zu berücksichtigen! Zu erwartende Setzungen nach Abnahme sind vom AG bei der Planung zu berücksichtigen. Verdichtungsanforderungen: Straßendamm D Pr = 97 % Schutzwall D Pr = 95 % Luftporenanteil n a = 12 % (für die Bodengruppen der Tab.2 Zeile 3 der ZTV E) ZTV E Abschn ZTV E Abschn. 11.1, geotechnischer Bericht ZTV E Abschn. 11.1, Planfeststellung, geotechnischer Bericht ZTV E Abschn ZTV E Abschn Oberbodenarbeiten Bild 9 werden Schutzwälle bei Straßen in Dammlage errichtet, gelten für die wegen des Walles erf. Verbreiterung des Straßendammes die gleichen Anforderungen wie für den Straßendamm Anforderungen an Aufstandsflächen von Wällen außerhalb des Straßenkörpers müssen gesondert festgelegt werden (empfohlen wird D Pr = 95 %) Leistungen für Wälle ggf. gesondert in Leistungsbeschreibung aufnehmen Andeckungen i.d.r. - für Begrünungsflächen 10 cm - für Gehölzpflanzungen 15 cm ZTV E Abschn DIN ZTV E Abschn. 4.3 ZTV E Abschn LBP s.a. Abschnitt 5 dieser Check-Karten - M TS E Merkblatt über Bauweisen für techn. Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen Link zum Straßenbau A-Z Online, mit Zugriff auf alle Regelwerke. Zurück zum Inhaltsverzeichnis Arbeitsgruppe Arbeitshinweise ZTV E 35 Check-Karten Erdbau (Stand: März 2011)

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