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1 Seminare für Interessenvertretungen ver.di Bildung + Beratung Berlin-Brandenburg ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg Berlin Berlin-Brandenburg 2017 bbz Bildungs- und Begegnungszentrum um Clara Sahlberg

2 Vorwort Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir freuen uns, Ihnen ein aktuelles und auf Ihr Wirken in der Interessenvertretung abgestimmtes Seminarprogramm 2017 präsentieren zu können. Hier finden Sie das gemeinsame Seminarangebot der ver.di b+b-regionalvertretung Berlin-Brandenburg und des ver.di Bildungs- und Begegnungszentrums Clara Sahlberg in Berlin ( Wannsee). So vielfältig wie die Anforderungen an die gesetzlichen Interessenvertretungen, so mannigfaltig sind auch die Themen unserer Seminare. Wir bieten wieder die bewährten Grundlagenseminare, eine große Anzahl neuer, thematisch vertiefender Aufbauseminare und die vielfältigsten Spezialseminare, welche insbesondere aktuelle Problemstellungen aufgreifen. Auch die Formen dieser Angebote sind vielfältig: Sie reichen von Tagesveranstaltungen über mehrtägige und Wochenseminare bis hin zu Inhouse-Schulungen. Mit unserem breit gefächerten Angebot möchten wir den unterschiedlichsten Bedürfnissen der gesetzlichen Interessenvertretungen in Betrieben und Dienststellen entsprechen. Dazu haben wir unsere TVöD-Seminare aktualisiert und sie ergänzt mit einem umfangreichen Seminarangebot zum neuen Tarifvertrag zur Entgeltordnung (EntgO TVöD-VKA) für das Jahresende 2017 und Anfang 2018 Seminare für die Wahlvorstände zur Wahl der Betriebsräte sowie der Personalräte im Land Brandenburg geplant die Seminare für die neu- oder wiedergewählten Personalräte im Land Berlin grundlegend überarbeitet und die thematischen Schwerpunkte neu gestaltet. Zu diesen Seminaren und n anderen können Sie aktuelle Infor mationen im Internet unter oder abrufen. Trotz des umfangreichen Programmangebotes werden möglicherweise thematisch nicht Ihre Qualifizierungswünsche abgedeckt sein. Deshalb organisiert ver.di b+b entweder die Regionalvertretung oder das BBZ auch maßgeschneiderte branchen- und unternehmensbezogene Seminare für Betriebsrats-, Personalrats- oder andere Gremien. Wenden Sie sich an uns! Wir beraten Sie gern. Michael Walter Leiter des ver.di Bil dungs- und Begeg nungs zentrums Clara Sahlberg Margit Hauck Leiterin des Büros Berlin ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH 2

3 Inhalt Vorwort 2 Wir über uns 9 ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg 10 Wir vermitteln das Wissen für die Interessenvertretung 12 Unser System der Grundqualifizierung 13 Unser pädagogisches Konzept 14 Seminarübersicht 15 Seminare BR-Grundqualifizierung Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 37 Aller Anfang ist... gar nicht so schwer (auf Englisch) Getting started... isn t that difficult. Works Constitution Act: Introduction (WC 1) 38 Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 39 Mensch geht vor! (auf Englisch) People first! Works Constitution Act: Staff policy (WC 2) 40 Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) 41 Beständig ist in der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) 42 PR-Grundqualifizierung PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin) 43 PersVG Berlin: Wir bestimmen mit! Mitbestimmung und andere Beteiligungsrechte des Personalrats (PR 2 PersVG Berlin) 44 PersVG Berlin: Recht haben Rechte durchsetzen Mittel zur effektiven Durchsetzung der Personalratsrechte (PR 3 PersVG Berlin) 45 PersVG Brandenburg: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 PersVG Brandenburg) 46 PersVG Brandenburg: Wir bestimmen mit! Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 PersVG Brandenburg) 47 BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) 48 BPersVG: Mitbestimmen mitgestalten durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) 49 BPersVG: Organisieren informieren (ver-)handeln Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3) 50 Schwerbehindertenvertretung Die Pflichtquote in reicht nicht! Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen SBV 1 51 Beschäftigung fördern und sichern Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen SBV 2 52 Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern Gesundheitsprävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement SBV 3 53 JAV-Grundqualifizierung JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) 54 JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Berufsbildungsgesetz (BetrVG) Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) 55 JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (PersVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) 56 JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Berufsbildungsgesetz (PersVG) Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) 57 JAV-Praxis 3: Organisieren informieren (ver-)handeln Training für die JAV-Arbeit (JAV 3) 58 Das besondere Angebot 59 Das besondere Angebot:Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater 60 Das besondere Angebot:Interessenvertretung als Berufung 62 Das besondere Angebot:Qualifiziert mit.bestimmen 64 Jugend- und Auszubildendenvertretung JAV spezial: Die JAV ein starkes Team?! Gemeinsam stark in der JAV Teamfindung, Teambildung und Arbeitsorganisation 66 3

4 Inhalt 4 Berufliche Bildung/Aus- und Weiterbildung Aufgaben des Betriebs-/Personalrats und der JAV bei der Berufsausbildung Handlungs- und Gestaltungsspielräume der gesetzlichen Interessenvertretung 67 Betriebliche Aus- und Weiterbildung als Handlungsfeld des Betriebsrats kompakt 68 Betriebsverfassungsrecht Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen 69 Betriebsratswahl: Damit s stimmt vereinfachtes Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen 70 Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren (intensiv) Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen 71 Betriebsratswahl: Damit s stimmt vereinfachtes Wahlverfahren (intensiv) Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen 72 Das Ersatzmitglied kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel? Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern 73 Außertarifliche Angestellte Beteiligungsrechte des Betriebsrats 74 Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben 75 Haftung auch als Betriebsrat? Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung des BGH 76 Geschäftsführung des Betriebsrats: Die besondere Aufgabe im Gremium 77 Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen 78 Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung 79 Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management) 80 Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle 81 Gesamtbetriebsrat Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1) Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats 82 Gesamtbetriebsrat Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2) Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat 83 Konzernbetriebsrat Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und Organisation der Arbeit 84 Europäischer Betriebsrat Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten 85 Gute Arbeit durch Personalentwicklung und Projektarbeit 86 Gewerkschaft und Betriebsrat ist das vereinbar? 87 Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung bei personellen Maßnahmen Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder 88 Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder 89 Betriebsverfassung à la carte 90 Personalvertretungsrecht Personalratswahl nach PersVG Brandenburg: Damit s stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg 91 Rechtliche Grundlagen für den Personalratsvorsitz, für Stellvertretung und Vorstand 92 Personalräte in Tarifauseinandersetzungen ihre Rolle und Aufgaben 93 Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst Handlungsmöglichkeiten des Personalrats 94 Interkommunale Zusammenarbeit Rechtliche Grundlagen und Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats 95 Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung 96 Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstvereinbarungen 97 Einführung in das Beamtenrecht Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung 98

5 Inhalt Beamtenrecht und Personalvertretungsrecht Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 99 Beamtenrecht aktuell: Laufbahnrecht Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung 100 Beamtenrecht aktuell: Statusrecht Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung 101 Personalräte gut beraten Personalvertretungsrecht aktuell kommentiert 102 Personalvertretungsrecht à la carte 103 Gute Arbeit Datenschutz in den Jobcentern 104 Arbeitsorganisation Nicht, wie der Wind weht, ist entscheidend, sondern wie wir die Segel setzen! Strategische Betriebs-/Personalratsarbeit 105 Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift 106 Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht! Die besondere Situation gewählter Sprecher/-innen nicht nur aus rechtlicher Sicht 107 Die gesetzliche Interessenvertretung zwischen den unterschiedlichen Interessen der Beschäftigten 108 Die gute Betriebsversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise 109 Die gute Personalversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise 110 Betriebs- und Personalratsarbeit als Managementaufgabe 111 Informieren und Handeln: Informationsmanagement für Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen 112 Kein Rückhalt in der Belegschaft mehr! Betriebsräte im Kreuzfeuer zwischen Belegschaft und Geschäftsleitung 113 Arbeitsorganisation im Team! Strategisches Management für die gesetzliche Interessenvertretung 114 Erfolg im Team Instrumente der Personal- und Teamentwicklung im Betriebsratsgremium 115 Was tun, wenn die alten Füchse gehen? Erfahrungswissen im Gremium/im Team erhalten 116 Kommunikation und Zusammenarbeit Tue Gutes und rede darüber Professionelle Information und Darstellung der Personalratsarbeit 117 Mehr Präsenz im Betrieb schaffen! Strategische Öffentlichkeitsarbeit für die gesetzliche Interessenvertretung 118 Erfolgreich verhandeln Verhandlungen überlegt vorbereiten und durchführen 119 Mediation der konstruktive Weg zur Einigung 120 Überzeugend argumentieren als gesetzliche Interessenvertretung 121 Chancen hören, Wege sehen, Klartext reden Konstruktiv Gespräche führen und Konflikte lösen 122 Sicher auftreten klar formulieren gut informieren Sprachkompetenz für Interessenvertreter/-innen 123 Mensch, ärger mich nicht! Konstruktive Klärungstechniken für Betriebs- und Personalräte (Grundlagenseminar) 124 Konfliktlösung als Prozess Konfliktmanagement für die gesetzliche Interessenvertretung (Aufbauseminar) 125 Gesund bleiben im Konflikt 126 Klare Rede, starke Wirkung! Teil 1 Redesituationen vor großen Gruppen meistern 127 Klare Rede, starke Wirkung! Teil 2 Besondere rhetorische Herausforderungen 128 Öffentlichkeitsarbeit Zeitungen und Informationsblätter der Interessenvertretung Schreiben und Gestalten 130 Themen zur sozialen Kompetenz Humor als Ressource Instrumente zur Konfliktbewältigung aber bitte mit Wirkung! Bewertung betrieblicher Konfliktbearbeitungsprogramme 132 Arbeitsrecht Einführung in das Arbeitsrecht 1 Begründung des Arbeitsverhältnisses 133 5

6 Inhalt 6 Einführung in das Arbeitsrecht 2 Inhalt des Arbeitsverhältnisses 134 Einführung in das Arbeitsrecht 3 Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses 135 Arbeitsrecht bei Anwendung des TVöD und verwandter Tarifverträge 136 Teilzeit- und Befristungsgesetz Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte 137 Arbeitnehmerhaftung im Betrieb 138 Leiharbeit, Werkverträge und Mini-Jobs: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei prekärer Beschäftigung 139 Wir brauchen mehr Personal! Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf und -einsatz 140 Zielvereinbarungen und Mitarbeitergespräche Ein Führungsinstrument in vielen Betrieben und Dienststellen 141 Beurteilungssysteme als Motivationsinstrumente? Ziel und Bedeutung der Personalbeurteilung und der Leistungsbewertung 142 Es geht auch anders: Betriebe/Dienststellen ohne Diskriminierung Grundlagenseminar zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 143 Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung! Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennen und umsetzen 144 Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund als Aufgabe der gesetzlichen Interessenvertretung Umgang mit Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb/in der Dienststelle 145 Einstellung und Beschäftigung von Geflüchteten in Betrieben und Unternehmen der Privatwirtschaft 146 Eingliederung von und Arbeit mit Geflüchteten im öffentlichen Dienst und in sozialen Einrichtungen 147 Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsbzw. Personalrats 148 (Zu) lange krank (zu) häufig krank: Ende der Beschäftigung? 149 Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretungsarbeit 150 Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht 151 Seminarreihe: Recht haben und Recht bekommen Praktische Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte 152 Seminarreihe: Betriebsübergänge, Umstrukturierungen und Rechtsformänderungen Ein zweiteiliges Angebot für die Interessenvertretung 153 Sozialrecht Grundlagenseminar zum Sozialrecht für die gesetzliche Interessenvertretung 154 Renten- und Sozialversicherungsrecht Was die gesetzliche Interessenvertretung über das Renten- und Sozialversicherungsrecht wissen sollte! 155 Betriebliche Sozialpolitik Vereinbarkeit von Familie und Beruf Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung 156 Arbeitszeit Entgrenzung von Arbeit und Freizeit wenn aus Selbstbestimmung Selbstausbeutung wird 157 Einführung in das Arbeitszeitrecht 158 Arbeitszeit spezial: Alles nach Plan! Alle zufrieden? Grundzüge der Dienstplangestaltung 159 Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung 160 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag Grundlagen des Tarifvertragsrechts: Verhältnis von Tarifverträgen zu betrieblichen und arbeitsvertraglichen Regelungen 161 Der Betriebsrat in Tarifauseinandersetzungen 162 Tarifverträge: Handlungsfeld der gesetzlichen Interessenvertretung Probleme, Lösungswege und Perspektiven 163 Betriebe ohne Tarifbindung Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats 164 TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick 165 TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die Entgeltordnung 166 TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-VKA 167

7 Inhalt TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen 168 TVöD-/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2 Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung 169 TVöD-/TV-L-Aufbau: Tarifvertragliche Grundlagen der Stufenzuordnung bei Neueinstellung von Beschäftigten 170 TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung 171 TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick 172 Arbeits- und Gesundheitsschutz Gesunde Arbeit gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen 173 Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vertiefung und Praxisoptimierung für Fortgeschrittene 174 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Überblick und Regelungsbedarf 175 Betriebliches Eingliederungsmanagement Aufbauseminar: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern 176 Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen 177 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Grundlagen 178 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Aufbau: Gefährdungsbeurteilungen Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten 179 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz spezial: Maßnahmen durchsetzen! 180 Time-out statt Burn-out: Interessenvertretungen in Aktion 181 Wertschätzung und Anerkennung als Motivations- und Gesundheitsfaktoren im Arbeitsleben 182 Stimmt das Klima noch? Mobbing in Betrieb und Verwaltung 183 Jetzt wird s gefährlich jetzt ist es genug! Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen effektiv umsetzen 184 Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss 185 Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Eine Herausforderung für die Interessenvertretung! 186 Mutterschutz Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Novelliertes Mutterschutzgesetz: betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 187 Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen 188 Präventionsgesetz 2015: Betriebliche Gesundheitsförderung erweitert 189 Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit 190 Alter(n)sgerechtes Arbeiten Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun? 191 EDV- und Technologieentwicklung Technische Entwicklungen als Herausforderung für die Interessenvertretung 192 Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung 193 Arbeitnehmerdatenschutz 4.0: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats 194 Arbeitnehmerdatenschutz 4.0: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik im öffentlichen Dienst und Auswirkungen auf die Beschäftigten 195 Organisation des Datenschutzes im Betriebs-/Personalratsbüro 196 Arbeiten 4.0 gute digitale Arbeit gestalten Grundlagenseminar 197 Kontrollen im Betrieb/in der Dienststelle und aktuelles Datenschutzrecht Mitarbeiter(innen)kontrolle und Datenschutz 198 E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats 199 Datenschutz aktuell 200 Wirtschaftliche Angelegenheiten Wirtschaftskompetenz Wirtschaftliches Grundwissen für Interessenvertretungen 201 Bilanzanalyse leicht gemacht kompakt Analyse und Auswertung von Jahresabschlüssen 202 7

8 Inhalt Den Wirtschaftsplan lesen und verstehen Das Einmaleins der Wirtschaftsplanung in Dienststellen und Betrieben des öffentlichen Dienstes 203 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Wirtschaftsausschuss 1 Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung 204 Wirtschaftsausschuss 2 Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht 205 Wirtschaftsausschuss 3 Wirtschaftliche Planung und Steuerung in Unternehmen Rechnungswesen, Controlling und Unternehmensplanung 206 Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat Interessenvertretung im Aufsichtsrat Interessenvertretung im Aufsichtsrat Wahlvorstandsschulung: Aufsichtsratswahlen Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen nach dem Mitbestimmungsgesetz Wahlvorstandsschulung: Aufsichtsratswahlen Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen nach dem Drittelbeteiligungsgesetz 212 Unternehmenspolitik/Managementmethoden Zwischen Beschäftigungssicherung und Personalabbau Personalplanung und -entwicklung: Zentrales Instrument der Mitbestimmung 213 Compliance, Verhaltensregeln und Ethikrichtlinien Handlungsmöglichkeiten und Gestaltungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung 214 Wenn der Wind des Wandels weht Change-Prozesse als Grundlage für interessenorientiertes Handeln verstehen 215 Tatsächliche Gleichberechtigung durchgesetzt? Aufbauseminar für Frauenvertreterinnen 218 Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Bundes- und Landesverwaltungen 219 Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Kommunen 220 Branchenangebote: Ver- und Entsorgung Überblick: Seminarangebote für den Bereich Ver- und Entsorgung 221 Branchenangebote: Gesundheits- und Sozialwesen Überblick: Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 222 Überblick: Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen zum TVöD und zur Entgeltordnung VKA 223 Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen 224 Hinweise zu unseren Seminaren 226 Unsere Tagungsstätten von A Z 227 Unsere Referentinnen und Referenten 232 und Kostenübernahme 239 Musterformular Beschluss 241 Musterformular Mitteilung 242 Musterformular Kostenübernahme/Vollmacht 243 Anmeldeformular 244 Teilnahmebedingungen/Datenschutzerklärung/Widerrufserklärung 245 Frauen Frauen in Gremien der gesetzlichen Interessenvertretung Gleichbehandlung durchsetzen 216 Gleichberechtigung durchsetzen Grundseminar für Frauenvertreterinnen 217 8

9 Wir über uns ver.di Bildung + Beratung ist eine gemein nützige Bildungsein richtung und mit der Ver einten Dienst leistungsgewerkschaft ver.di verbunden. Speziell für die Qualifi zierung von Be triebs - und Per sonal ratsmit gliedern, Mitglie dern von Mitarbeiter- und Schwer behin der tenvertre tungen sowie Frauenvertreterinnen nach LGG Berlin und den Jugend- und Auszubildendenvertretungen (BetrVG und PersVG) bieten wir ein maßgeschneidertes Seminarprogramm: Wir führen professionell Seminare mit hohem Lernerfolg durch. Wir vermitteln kompetentes Wissen für die tägliche Praxis. Wir stärken die Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen für ihre Funktion. Ihre Vorteile Sie profitieren von unserer Erfahrung als gewerkschaftsnaher Bildungseinrichtung. Denn dank der Zusammenarbeit mit ver.di kennen wir die Problemstellung in den einzelnen Branchen und können damit Seminare anbieten, die exakt auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Da wir überall im Bundesgebiet vertreten sind, können wir Sie intensiv betreuen und Seminare schnell planen und durchführen. Ihr Lernerfolg steht bei uns im Mittelpunkt! Unsere Qualität wird uns von ArtSet bestätigt: Das unabhängige Institut hat Bereiche unserer Organisation geprüft und nach dem LQW-Standard (Lern er orientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung) zertifiziert. Ihre Ansprechpartner/-innen für Seminare beginnend mit Anmeldung, Information, Seminarorganisation: Sabine Hohm Fon (030) Claudia Weber Fon (030) Bildungsberatung und Konzepte: Markus Fahle Fon (030) Mobil Anna Lautenbach Fon (030) Mobil ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Regionalvertretung Berlin-Brandenburg Köpenicker Str Berlin Fax (030) info@bb.verdi-bub.de 9

10 ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg Das ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg (BBZ) stellt sich vor Bildung besonders See-henswert Das ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg (BBZ) liegt mit Blick auf den Wannsee im Grünen Berlins und bietet hervorragende Voraussetzungen, Seminare, Tagungen und Konferenzen in anregendem Ambiente durchzuführen. Bedeutende kulturelle und historische Stätten finden sich in unmittelbarer Nähe z.b. die Liebermann-Villa und das Haus der Wannseekonferenz. Berlin und Potsdam laden zu erlebnisreichen Exkursionen ein. Unser Bildungsprofil weist verschiedene Schwerpunkte auf: Aktuelle Gesellschafts-, Sozial- und Gesundheitspolitik Geschichte Berlins Bildung für Vertrauensleute und Aktive in ver.di-gremien Bildung für Tarifkommissionsmitglieder Fortbildung für Bildungsmitarbeiter/-innen Tagungen zu aktuellen Themen Spezialangebote für n sowie internationale Tagungen und vor m Bildungs- und Beratungsangebote für betriebliche Interessen vertretungen. Einem subjektorientierten Bildungsverständnis verpflichtet, bündeln zwei hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter vielfältige Qualifikationen und Kompetenzen. Als Pädagogen, Coach oder Supervisor arbeiten sie mit mehr als 30 Experten/Expertinnen verschiedener Fachgebiete (z.b. Fachanwälte für Arbeitsrecht) zusammen, um den Teilnehmenden unserer Seminare höchste Qualität zu bieten. 10 Übrigens: Das BBZ ist die einzige gewerkschaftliche Bildungsstätte, die nach einer Frau benannt wurde. Clara Sahlberg ( ), eine aus Berlin stammende engagierte Gewerkschafterin, setzte sich schon früh für die Textilheimarbeiterinnen und die Verbesserungen ihrer Arbeitsbedingungen ein: Mutig in r Bescheidenheit, so der Titel der neuen Biografie über die Gewerkschafterin aus Überzeugung. Für effektives und kreatives Lernen stehen zur Verfügung: Seminarräume: 9 flexible Seminar- und 7 Gruppenräume für Personen EDV: 11 vernetzte PC-Arbeitsplätze, 4 Einzelplätze, PC-Raum für Seminarleitungen Seminartechnik: Flip-Chart, Pinwände, Moderationsausstattung, Laptop, Beamer, Digitalkamera, Musikanlage, Overhead, TV, Videoanlage (Kamera, Player), CD-/DVD-Player Hotelbetrieb: 70 Einzel- und 13 Doppelzimmer mit insgesamt 96 Betten (3 barrierefreie Zimmer), Zimmer mit Telefon, Radiowecker, Fön und TV. Frühstücksund Abendbuffet, 3-Gänge-Mittagsmenü mit

11 ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg Salat und Auswahl an vegetarischen Speisen, Vitamin- und Kuchenangebot, Nachtimbiss Besondere Anlage für Simultanübersetzungen (6 Sprachen), Dienstleistungen: Mikrofonanlage (Mitschnitt), Bühnenelemente, Kinderbetreuung, pädagogische sowie technische Beratung und Begleitung Freizeitangebote: Restaurant, Internet-Zugang (auch WLAN), Kino im Haus, Verleih von Fahrrädern, Tischtennis, Billard, fachkundige Stadtführungen und Besichtigungen, im Sommer lockt der Wannsee zu einem erfrischen den Bad Besonderheiten: Seminarräume, Flure und Zimmer sind rauchfrei. Der Zugang zum Bildungszentrum sowie einige Zimmer sind barrierefrei. Wir beziehen Öko-Strom (zertifiziert). Virtuelle Haustour gefällig? Alle, die jetzt Lust auf eine kleine Tour durch das Haus bekommen haben, laden wir herzlich ein, uns auf unserer Homepage zu besuchen. Hier sind auch Online-Anmeldungen zu unseren Seminaren möglich. Ihre Ansprechpartner/-innen für Seminare beginnend mit BE- Anmeldung, Information, Seminarorganisation: Ina Hellmuthhäuser Fon (030) Bildungsberatung und Konzepte: Leiter: Michael Walter Fon (030) Bildungssekretär: Matthias Sokolean Fon (030) Reservierungen: Susanne Stoof Fon (030) Wie Sie uns finden... Anreise mit der Bahn: In Berlin mit der DB oder S-Bahn Linie S1 oder S7 in Richtung Wannsee/Potsdam bis Bahnhof Berlin-Wannsee; mit der Bus-Linie 114 Richtung Krankenhaus Heckeshorn bis Haltestelle Koblanckstraße (4 Stationen). Anreise mit dem Pkw: Autobahn Berliner-Ring; Abzweig Drewitz Richtung Potsdam/ Berlin-Zehlendorf; Ausfahrt Berlin-Wannsee/Steglitz abfahren und die Potsdamer Chaussee/ Königstraße in Richtung Wannsee/Potsdam; hinter der Wannseebrücke in die erste Querstraße rechts (Am Großen Wannsee) einbiegen und bis Ecke Koblanckstraße fahren. ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg Koblanckstr. 10, Berlin Fon (030) Fax (030)

12 e n e n Wir vermitteln das Wissen für die Interessenvertretung Wer die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich vertreten will, braucht dazu eine Reihe von Qualifikationen, die oft wenig mit dem bisherigen Aufgabenbereich zu tun haben. Damit Sie von Anfang an wissen, was Recht ist, haben wir für Sie ein umfassendes Seminarprogramm entwickelt. Unsere Schwerpunkte Wir bieten Mitgliedern von Betriebs- und Personalräten, Jugendund Auszubildendenvertretungen, Schwerbehinderten- und Mit arbeitervertretungen sowie Frauenvertreterinnen nach LGG Berlin Basiswissen für ihre Arbeit als Inte res senvertreter/-innen. Wir bilden besondere n in speziellen Seminaren gezielt aus. Wir bieten Hintergrundwissen zum Arbeitsrecht, zu Mitbestimmungs- und Beteiligungsfragen sowie zu wirtschaftlichen Themen. Wir vermitteln Ihnen die nötige Kompetenz, um z.b. in Verhandlungen treffsicher zu argumentieren oder in der Arbeitsorgani sation entscheidend mitzubestimmen. Von der Grundqualifizierung bis zu Aufbau- und Spezial seminaren Auf der Folgeseite stellt ein Schaubild unser System der Grundqualifizierung dar. In diesen Seminaren erwerben Sie Basiswissen. In weiterführenden Seminaren können Sie das Wissen für die Arbeit in der Interessen vertretung gezielt ausbauen. Dank der engen Koopera tion mit den ver.di-fachbereichen können wir aktuelle Themen sofort aufgreifen. 12 Ergänzend zu unseren regionalen Angeboten bieten wir in Kooperation mit den ver.di-fachbereichen auch spezielle Programme an: Fachbereich 01: Finanzdienstleistungen Fachbereich 03: Gesundheits- und Sozialwesen Fachbereich 06: Bund und Länder Fachbereich 07: Gemeinden Fachbereich 08: Medien, Kunst und Industrie Fachbereich 11: Straßenpersonenverkehr Interesse? Wir senden Ihnen gerne Exemplare zu. Oder schauen Sie im Internet unter Seminare für Interessenvertretungen wir bewegen was 2017 Seminare für den Fachbereich Finanzdienstleistungen erkehr Fachgruppe Straßenpersonenverkehr Banken Sparkassen Versicherungen Finanzdienstleistungen _04_FB03_Gesundheit_Sozialwesen_Cover.indd : Seminarangebote Fachbereich Gemeinden dd :17 Gesundheit, Soziale Dienste Wohlfahrt und Kirchen 2017 Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen _05_FB08_MedienKunstIndustrie_Cover.indd Seminarangebote für den Fachbereich Bund + Länder 2017 Seminarangebote aus dem Fachbereich Medien, Kunst und Industrie Medien, Kunst und Industrie

13 Unser System der Grundqualifizierung FÜR BETRIEBSRATSMITGLIEDER Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Beständig ist in der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)* * Vor dem Besuch dieses Seminars sollten Sie jedoch an den anderen drei Seminaren teilgenommen haben. FÜR PERSONALRATSMITGLIEDER BPersVG: Einstieg leicht gemacht (PR 1) Mitbestimmen mitgestalten durchsetzen (PR 2) PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht (PR 1) Wir bestimmen mit! (PR 2) Recht haben Rechte durchsetzen (PR 3) PersVG Brandenburg: Einstieg leicht gemacht (PR 1) Wir bestimmen mit! (PR 2) FÜR MITGLIEDER VON JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETUNGEN JAV-Praxis 1 JAV-Praxis 2 JAV-Praxis 3 13

14 Unser pädagogisches Konzept Ihre Stärke ist unser Ziel Ein Seminar ist für uns dann erfolgreich, wenn Sie in der Interessenvertretung kompetent handeln können: Sie sind fachlich, sozial, politisch und persönlich gestärkt. Sie können Ihr neues Wissen in der täglichen Arbeit systematisch einsetzen. Sie können neue Herausforderungen selbstständig und selbstbewusst annehmen. Lernen mit effizienten Methoden Um den Inhalt unserer Seminare nachhaltig zu vermitteln, verzichten wir meist auf gewohnte Lernsituationen: Interessante Fachvorträge ersetzen langatmige Referate. Visualisierungstechniken helfen, das Gehörte zu behalten. Gruppenarbeiten fördern Diskussionen und Erfahrungsaustausch. Rollenspiele schärfen den Blick für unterschiedliche Positionen und unterstützen damit individuelle Argumentationsmöglichkeiten in der Praxis. Die Leitung unserer Seminare Unsere Seminarteilnehmer/-innen werden in der Regel von einem Referententeam betreut: Denn Referentinnen und Referenten aus ver schiedenen Bereichen können gezielter und intensiver auf Fragen und Anforderungen der einzelnen Teilnehmer/-innen eingehen. Ihr indi vi du eller Lehrstil sorgt für abwechslungsreiche Vermittlung der Inhalte. Und mit ihrer unterschiedlichen Fachkompetenz können sie Seminar themen aus verschiedenen Perspektiven beleuchten. Die Kompetenz unserer Referentinnen und Referenten Die meisten unserer Referentinnen und Referenten kommen (ursprünglich) aus der betrieblichen Praxis und haben selbst vielfältige Erfahrungen als Betriebsrats-, Personalrats-, JAV-, Schwerbehindertenvertretungs- bzw. Mitarbeitervertretungsmitglied oder als Frauenvertreterin gesammelt. Bei der Auswahl unserer Referentinnen und Referenten setzen wir aber nicht nur auf fachliches Wissen, sondern auch auf solide Kenntnisse in der Aus- und Weiterbildung: Zu unseren Teams gehören deshalb u.a. Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht genauso wie Beraterinnen und Berater mit Know-how in der Gruppenarbeit, in der Kommuni ka tionsstrategie, in der Media tionspraxis oder im Coaching. 97 % unserer Teilnehmer/-innen bewerten den Nutzen der Seminare von ver.di b + b mit sehr gut /gut! Quelle: Teilnehmendenbefragung Jan. Dez

15 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Januar BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) Berlin (Ostbahnhof) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Aller Anfang ist... gar nicht so schwer BE Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Tarifverträge: Handlungsfeld der gesetzlichen Interessenvertretung BE Probleme, Lösungswege und Perspektiven Informieren und Handeln: Informationsmanagement für Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen BE Berlin (b+b) Den Wirtschaftsplan lesen und verstehen Das Einmaleins der Wirtschaftsplanung in Dienststellen und Betrieben des öffentlichen Dienstes Berlin (Ostbahnhof) BPersVG: Mitbestimmen mitgestalten durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Berlin (Ostbahnhof) PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin) Berlin (b+b) Aller Anfang ist... gar nicht so schwer (auf Englisch) Getting started... isn t that difficult. Works Constitution Act: Introduction (WC 1) Mensch geht vor! BE Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Einführung in das Arbeitsrecht 1 BE Begründung des Arbeitsverhältnisses Wirtschaftsausschuss 2 BE Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Berlin (Mitte) Einführung in das Arbeitsrecht Inhalt des Arbeitsverhältnisses Bad Belzig JAV-Praxis 3: Organisieren informieren (ver-)handeln Training für die JAV-Arbeit (JAV 3) TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1 BE Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-VKA Walsrode Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund als Aufgabe der gesetzlichen Interessenvertretung Umgang mit Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb/in der Dienststelle Nicht lange suchen finden! 15

16 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Die gute Betriebsversammlung BE Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise Bad Belzig JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (PersVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Bad Belzig JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Berufsbildungsgesetz (PersVG) Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Grundlagen BE Klare Rede, starke Wirkung! Teil 1 BE Redesituationen vor großen Gruppen meistern 16 Februar Der Betriebsrat in Tarifauseinandersetzungen BE Berlin (b+b) Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen Berlin Gleichberechtigung durchsetzen (Paula-Thiede-Ufer) Grundseminar für Frauenvertreterinnen Berlin (Ostbahnhof) Betriebe ohne Tarifbindung Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Berlin Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Paula-Thiede-Ufer) Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Berlin (Ostbahnhof) PersVG Berlin: Wir bestimmen mit! Mitbestimmung und andere Beteiligungsrechte des Personalrats (PR 2 PersVG Berlin) Aller Anfang ist... gar nicht so schwer BE Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Einführung in das Arbeitsrecht 3 BE Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Überzeugend argumentieren als gesetzliche Interessenvertretung BE Wirtschaftsausschuss 1 BE Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Überblick und Regelungsbedarf BE Hamburg Das Ersatzmitglied kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel? Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern Gewerkschaft und Betriebsrat ist das vereinbar? BE Einführung in das Arbeitsrecht Begründung des Arbeitsverhältnisses Nicht lange suchen finden!

17 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Berlin (Ostbahnhof) Die Pflichtquote in reicht nicht! Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen SBV Berlin (Siemensstadt) Erfolgreich verhandeln Verhandlungen überlegt vorbereiten und durchführen Mensch geht vor! BE Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Berlin (Siemensstadt) Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Bad Belzig JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Berlin (Ostbahnhof) PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin) Berlin (Siemensstadt) Gesunde Arbeit gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen Agieren statt reagieren BE Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Beständig ist in der Wandel! BE Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) BPersVG: Einstieg leicht gemacht BE Einführung und Überblick (PR 1) Berlin (Siemensstadt) Beurteilungssysteme als Motivationsinstrumente? Ziel und Bedeutung der Personalbeurteilung und der Leistungsbewertung Berlin (Ostbahnhof) Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift Timmendorfer Leiharbeit, Werkverträge und Mini-Jobs: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Strand bei prekärer Beschäftigung Kein Rückhalt in der Belegschaft mehr! Betriebsräte im Kreuzfeuer zwischen Belegschaft BE und Geschäftsleitung Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Berlin (b+b) TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen Öffentlichkeitsarbeit 4.0 BE Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1 BE Nicht lange suchen finden! 17

18 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite 18 März Beamtenrecht und Personalvertretungsrecht BE Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Berlin (b+b) Das Ersatzmitglied kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel? Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern Frankfurt am Main Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit Wahlvorstandsschulung: Aufsichtsratswahlen BE Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen nach dem Drittelbeteiligungsgesetz Berlin (Mitte) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Erkner PersVG Brandenburg: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 PersVG Brandenburg) Berlin (Ostbahnhof) PersVG Berlin: Recht haben Rechte durchsetzen Mittel zur effektiven Durchsetzung der Personalratsrechte (PR 3 PersVG Berlin) Aller Anfang ist... gar nicht so schwer BE Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) BPersVG: Mitbestimmen mitgestalten durchsetzen BE Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Berlin (b+b) TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Berlin (Ostbahnhof) BPersVG: Organisieren informieren (ver-)handeln Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3) Berlin (Mitte) Wirtschaftsausschuss Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung Berlin (Ostbahnhof) JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (PersVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Mensch geht vor! BE Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Einführung in das Arbeitsrecht 2 BE Inhalt des Arbeitsverhältnisses Betriebsverfassung à la carte BE Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten BE der gesetzlichen Interessenvertretung Berlin Personalräte in Tarifauseinandersetzungen ihre Rolle und Aufgaben (Paula-Thiede-Ufer) Nicht lange suchen finden!

19 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Berlin (Siemensstadt) Organisation des Datenschutzes im Betriebs-/Personalratsbüro Erkner Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Berlin (Ostbahnhof) PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin) Berlin (Siemensstadt) Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Aufbau: Gefährdungsbeurteilungen Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten Agieren statt reagieren BE Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Einführung in das Arbeitsrecht 1 BE Begründung des Arbeitsverhältnisses Berlin (b+b) Personalräte gut beraten Personalvertretungsrecht aktuell kommentiert Hamburg Haftung auch als Betriebsrat? Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung des BGH Berlin Zwischen Beschäftigungssicherung und Personalabbau (Paula-Thiede-Ufer) Personalplanung und -entwicklung: Zentrales Instrument der Mitbestimmung Beständig ist in der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Berlin (Mitte) Einführung in das Arbeitsrecht Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Berlin (Ostbahnhof) PersVG Berlin: Wir bestimmen mit! Mitbestimmung und andere Beteiligungsrechte des Personalrats (PR 2 PersVG Berlin) Erkner PersVG Brandenburg: Wir bestimmen mit! Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 PersVG Brandenburg) Wirtschaftsausschuss 3 BE Wirtschaftliche Planung und Steuerung in Unternehmen Rechnungswesen, Controlling und Unternehmensplanung Klare Rede, starke Wirkung! Teil 2 BE Besondere rhetorische Herausforderungen Berlin (Siemensstadt) Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht! Die besondere Situation gewählter Sprecher/-innen nicht nur aus rechtlicher Sicht April Soltau Grundlagen des Tarifvertragsrechts: Verhältnis von Tarifverträgen zu betrieblichen und arbeitsvertraglichen Regelungen Nicht lange suchen finden! 19

20 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Berlin (b+b) Mensch geht vor! (auf Englisch) People first! Works Constitution Act: Staff policy (WC 2) Berlin (Siemensstadt) Einführung in das Arbeitsrecht Inhalt des Arbeitsverhältnisses Berlin (Mitte) BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) Berlin (Ostbahnhof) Beschäftigung fördern und sichern Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen SBV Berlin Betriebliches Eingliederungsmanagement (Paula-Thiede-Ufer) BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen Berlin (b+b) TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick Bad Belzig JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Bad Belzig JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Berufsbildungsgesetz (BetrVG) Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) Personalvertretungsrecht à la carte BE TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick BE Erfolgreich verhandeln BE Verhandlungen überlegt vorbereiten und durchführen Tue Gutes und rede darüber Professionelle Information und Darstellung der Personalratsarbeit Hamm Mercure Es geht auch anders: Betriebe/Dienststellen ohne Diskriminierung Grundlagenseminar zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Bad Soden- Arbeitnehmerdatenschutz 4.0: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Salmünster Gladenbach Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht BE Berlin (Mitte) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Erkner Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Berlin (b+b) TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die Entgeltordnung Erkner Wirtschaftsausschuss Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht Nicht lange suchen finden!

21 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Mensch geht vor! BE Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Die gesetzliche Interessenvertretung zwischen den unterschiedlichen Interessen der Beschäftigten BE Boltenhagen Psychische Belastungen am Arbeitsplatz spezial: Maßnahmen durchsetzen! Mai Berlin (Siemensstadt) Teilzeit- und Befristungsgesetz Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte Berlin Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung (Paula-Thiede-Ufer) Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben Dresden (Laubegast) Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung Berlin (b+b) Beamtenrecht aktuell: Laufbahnrecht Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung Walsrode Wir brauchen mehr Personal! Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf und -einsatz Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Berlin (Siemensstadt) Einführung in das Arbeitsrecht Begründung des Arbeitsverhältnisses Berlin (Ostbahnhof) PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin) Betriebliches Eingliederungsmanagement BE Aufbauseminar: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern Berlin (Siemensstadt) Die gute Personalversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise Kein Rückhalt in der Belegschaft mehr! Betriebsräte im Kreuzfeuer zwischen Belegschaft und BE Geschäftsleitung Berlin (Mitte) Beständig ist in der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Berlin (b+b) TVöD-/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung Agieren statt reagieren BE Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Gesunde Arbeit gesunder Betrieb BE Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen Nicht lange suchen finden! 21

22 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Wer macht das Protokoll? BE Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung bei personellen Maßnahmen BE Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder Geschäftsführung des Betriebsrats: Die besondere Aufgabe im Gremium BE Jetzt wird s gefährlich jetzt ist es genug! BE Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen effektiv umsetzen (Zu) lange krank (zu) häufig krank: Ende der Beschäftigung? BE Zielvereinbarungen und Mitarbeitergespräche BE Ein Führungsinstrument in vielen Betrieben und Dienststellen Berlin (b+b) Arbeitnehmerhaftung im Betrieb Gerlingen Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (b. Stuttgart) Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit Berlin Compliance, Verhaltensregeln und Ethikrichtlinien (Paula-Thiede-Ufer) Handlungsmöglichkeiten und Gestaltungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Erkner Die gute Betriebsversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise Gladenbach Europäischer Betriebsrat Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten Eingliederung von und Arbeit mit Geflüchteten im öffentlichen Dienst und in sozialen Einrichtungen BE Berlin (Ostbahnhof) Rechtliche Grundlagen für den Personalratsvorsitz, für Stellvertretung und Vorstand Berlin Mehr Präsenz im Betrieb schaffen! (Paula-Thiede-Ufer) Strategische Öffentlichkeitsarbeit für die gesetzliche Interessenvertretung Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente BE Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung Klare Rede, starke Wirkung! Teil 1 BE Redesituationen vor großen Gruppen meistern Leipzig (Paunsdorf) Das Ersatzmitglied kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel? Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern Einstellung und Beschäftigung von Geflüchteten in Betrieben und Unternehmen der Privatwirtschaft BE Juni Berlin (b+b) Haftung auch als Betriebsrat? Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung des BGH Berlin Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst (Warschauer Str.) Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Nicht lange suchen finden!

23 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Berlin (b+b) Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat Berlin Frauen in Gremien der gesetzlichen Interessenvertretung (Paula-Thiede-Ufer) Gleichbehandlung durchsetzen Berlin (b+b) Technische Entwicklungen als Herausforderung für die Interessenvertretung Erkner Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Berlin (Mitte) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) Aller Anfang ist... gar nicht so schwer BE Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Beständig ist in der Wandel! BE Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Eine Herausforderung für die Interessenvertretung! BE Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Grundlagen BE Berlin Kontrollen im Betrieb/in der Dienststelle und aktuelles Datenschutzrecht (Paula-Thiede-Ufer) Mitarbeiter(innen)kontrolle und Datenschutz Frankfurt am Main Außertarifliche Angestellte Beteiligungsrechte des Betriebsrats Einführung in das Arbeitsrecht Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Berlin (Ostbahnhof) PersVG Berlin: Wir bestimmen mit! Mitbestimmung und andere Beteiligungsrechte des Personalrats (PR 2 PersVG Berlin) Berlin (Siemensstadt) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Überblick und Regelungsbedarf Berlin (Mitte) Sicher auftreten klar formulieren gut informieren Sprachkompetenz für Interessenvertreter/-innen Wertschätzung und Anerkennung als Motivations- und Gesundheitsfaktoren im Arbeitsleben BE Arbeitsorganisation im Team! BE Strategisches Management für die gesetzliche Interessenvertretung Berlin (b+b) Bilanzanalyse leicht gemacht kompakt Analyse und Auswertung von Jahresabschlüssen Gesamtbetriebsrat Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1) BE Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats Was tun, wenn die alten Füchse gehen? BE Erfahrungswissen im Gremium/im Team erhalten Nicht lange suchen finden! 23

24 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Berlin (Ostbahnhof) Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Berlin (Ostbahnhof) BPersVG: Mitbestimmen mitgestalten durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Berlin (Ostbahnhof) Beschäftigung fördern und sichern Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen SBV Flecken Zechlin JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Seminarreihe: Betriebsübergänge, Umstrukturierungen und Rechtsformänderungen BE Ein zweiteiliges Angebot für die Interessenvertretung Betriebs- und Personalratsarbeit als Managementaufgabe BE Konfliktlösung als Prozess BE Konfliktmanagement für die gesetzliche Interessenvertretung (Aufbauseminar) Berlin (b+b) Interkommunale Zusammenarbeit Rechtliche Grundlagen und Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Gesamtbetriebsrat Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2) BE Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat Juli Arbeiten 4.0 gute digitale Arbeit gestalten BE Grundlagenseminar Erkner Beständig ist in der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht BE Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretungsarbeit TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick BE Aufgaben des Betriebs-/Personalrats und der JAV bei der Berufsausbildung BE Handlungs- und Gestaltungsspielräume der gesetzlichen Interessenvertretung Öffentlichkeitsarbeit 4.0 BE Berlin (b+b) Personalräte gut beraten Personalvertretungsrecht aktuell kommentiert Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- bzw. Personalrats BE Berlin PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht (Warschauer Str.) Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin) Nicht lange suchen finden!

25 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Seminarreihe: Recht haben und Recht bekommen BE Praktische Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Aufbau: Gefährdungsbeurteilungen BE Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten Betriebliche Aus- und Weiterbildung als Handlungsfeld des Betriebsrats kompakt BE Erkner Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Einführung in das Arbeitsrecht Inhalt des Arbeitsverhältnisses PersVG Brandenburg: Wir bestimmen mit! Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 PersVG Brandenburg) Klare Rede, starke Wirkung! Teil 2 BE Besondere rhetorische Herausforderungen Einführung in das Arbeitsrecht 1 BE Begründung des Arbeitsverhältnisses TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1 BE Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen Wirtschaftsausschuss 2 BE Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht TVöD-/TV-L-Aufbau: Tarifvertragliche Grundlagen der Stufenzuordnung bei Neueinstellung BE von Beschäftigten Beurteilungssysteme als Motivationsinstrumente? BE Ziel und Bedeutung der Personalbeurteilung und der Leistungsbewertung Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Berlin (Ostbahnhof) Mediation der konstruktive Weg zur Einigung TVöD-/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2 BE Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung Einführung in das Arbeitszeitrecht BE Datenschutz aktuell BE Gesund bleiben im Konflikt BE Berlin (b+b) Wirtschaftskompetenz Wirtschaftliches Grundwissen für Interessenvertretungen Einführung in das Beamtenrecht BE Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung Nicht lange suchen finden! 25

26 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite 26 August Technische Entwicklungen als Herausforderung für die Interessenvertretung BE Gladenbach Wir brauchen mehr Personal! Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf und -einsatz aber bitte mit Wirkung! BE Bewertung betrieblicher Konfliktbearbeitungsprogramme Humor als Ressource BE Instrumente zur Konfliktbewältigung Wirtschaftsausschuss 1 BE Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung Berlin Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern (Paula-Thiede-Ufer) Gesundheitsprävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement SBV Agieren statt reagieren BE Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) BPersVG: Mitbestimmen mitgestalten durchsetzen BE Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Renten- und Sozialversicherungsrecht BE Was die gesetzliche Interessenvertretung über das Renten- und Sozialversicherungsrecht wissen sollte! Mosbach Arbeitnehmerdatenschutz 4.0: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik im öffentlichen Dienst und Auswirkungen auf die Beschäftigten Gladenbach Außertarifliche Angestellte Beteiligungsrechte des Betriebsrats Teilzeit- und Befristungsgesetz BE Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Berlin (Siemensstadt) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) BPersVG: Einstieg leicht gemacht BE Einführung und Überblick (PR 1) Einführung in das Arbeitsrecht 2 BE Inhalt des Arbeitsverhältnisses Grundlagenseminar zum Sozialrecht für die gesetzliche Interessenvertretung BE Vereinbarkeit von Familie und Beruf BE Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Nicht lange suchen finden!

27 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite September Wahlvorstandsschulung: Aufsichtsratswahlen BE Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen nach dem Mitbestimmungsgesetz Berlin (b+b) Aller Anfang ist... gar nicht so schwer (auf Englisch) Getting started... isn t that difficult. Works Constitution Act: Introduction (WC 1) Erkner Einführung in das Arbeitsrecht Begründung des Arbeitsverhältnisses Berlin (Mitte) BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) Berlin PersVG Berlin: Wir bestimmen mit! (Warschauer Str.) Mitbestimmung und andere Beteiligungsrechte des Personalrats (PR 2 PersVG Berlin) Bad Belzig JAV spezial: Die JAV ein starkes Team?! Gemeinsam stark in der JAV Teamfindung, Teambildung und Arbeitsorganisation Berlin (Siemensstadt) Wirtschaftsausschuss Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung Mensch geht vor! BE Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Kommunen BE Einführung in das Arbeitsrecht 3 BE Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Dresden Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen Berlin Die gute Personalversammlung (Paula-Thiede-Ufer) Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise Die gute Betriebsversammlung BE Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise Berlin (Ostbahnhof) Der Betriebsrat in Tarifauseinandersetzungen Dresden (Laubegast) Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management) Berlin (Siemensstadt) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Berlin Time-out statt Burn-out: Interessenvertretungen in Aktion (Paula-Thiede-Ufer) Berlin (b+b) Das Ersatzmitglied kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel? Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern Berlin (Mitte) Arbeitsrecht bei Anwendung des TVöD und verwandter Tarifverträge Nicht lange suchen finden! 27

28 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Berlin Tatsächliche Gleichberechtigung durchgesetzt? (Paula-Thiede-Ufer) Aufbauseminar für Frauenvertreterinnen Berlin (Ostbahnhof) Beständig ist in der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) PersVG Brandenburg: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 PersVG Brandenburg) BPersVG: Organisieren informieren (ver-)handeln BE Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3) Berlin (Ostbahnhof) Präventionsgesetz 2015: Betriebliche Gesundheitsförderung erweitert BPersVG: Mitbestimmen mitgestalten durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Berlin (Ostbahnhof) PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin) Erkner Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Aller Anfang ist... gar nicht so schwer BE Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Überblick und Regelungsbedarf BE Berlin Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren (Paula-Thiede-Ufer) Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Berlin (b+b) Chancen hören, Wege sehen, Klartext reden Konstruktiv Gespräche führen und Konflikte lösen Oktober Berlin Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vertiefung und Praxisoptimierung für Fortgeschrittene (Paula-Thiede-Ufer) Berlin Die gute Betriebsversammlung (Warschauer Str.) Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise Berlin (b+b) Beamtenrecht aktuell: Statusrecht Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung Berlin Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung (Paula-Thiede-Ufer) Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben Berlin (b+b) Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat Walsrode Einstellung und Beschäftigung von Geflüchteten in Betrieben und Unternehmen der Privatwirtschaft Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung! BE Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennen und umsetzen Nicht lange suchen finden!

29 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Der Betriebsrat in Tarifauseinandersetzungen BE Jetzt wird s gefährlich jetzt ist es genug! BE Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen effektiv umsetzen Berlin (b+b) Arbeitnehmerhaftung im Betrieb Berlin E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (Paula-Thiede-Ufer) Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Berlin Organisation des Datenschutzes im Betriebs-/Personalratsbüro (Paula-Thiede-Ufer) Erkner Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Berlin (Mitte) Arbeitszeit spezial: Alles nach Plan! Alle zufrieden? Grundzüge der Dienstplangestaltung Berlin (b+b) TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick Beständig ist in der Wandel! BE Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Einführung in das Arbeitsrecht 2 BE Inhalt des Arbeitsverhältnisses Gute Arbeit durch Personalentwicklung und Projektarbeit BE Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) BPersVG: Organisieren informieren (ver-)handeln Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3) Berlin (Siemensstadt) Erfolgreich verhandeln Verhandlungen überlegt vorbereiten und durchführen TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1 BE Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die Entgeltordnung Erfolg im Team BE Instrumente der Personal- und Teamentwicklung im Betriebsratsgremium Berlin Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren (Paula-Thiede-Ufer) Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Berlin (Ostbahnhof) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Berlin (Ostbahnhof) PersVG Brandenburg: Wir bestimmen mit! Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 PersVG Brandenburg) Berlin (Siemensstadt) Wirtschaftsausschuss Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht Nicht lange suchen finden! 29

30 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Bad Belzig JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (PersVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Werneuchen/ JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Berufsbildungsgesetz (PersVG) Werftpfuhl Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) Berlin PersVG Berlin: Recht haben Rechte durchsetzen (Paula-Thiede-Ufer) Mittel zur effektiven Durchsetzung der Personalratsrechte (PR 3 PersVG Berlin) Aller Anfang ist... gar nicht so schwer BE Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Klare Rede, starke Wirkung! Teil 1 BE Redesituationen vor großen Gruppen meistern 30 November Berlin Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation (Paula-Thiede-Ufer) Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss Gute Arbeit Datenschutz in den Jobcentern BE Kein Rückhalt in der Belegschaft mehr! Betriebsräte im Kreuzfeuer zwischen Belegschaft und BE Geschäftsleitung Berlin) Personalratswahl nach PersVG Brandenburg: Damit s stimmt (Paula-Thiede-Ufer Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten BE Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder Berlin (Siemensstadt) Einführung in das Arbeitsrecht Begründung des Arbeitsverhältnisses BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) Agieren statt reagieren BE Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen BE Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Alter(n)sgerechtes Arbeiten BE Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun? Stimmt das Klima noch? BE Mobbing in Betrieb und Verwaltung Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstvereinbarungen Nicht lange suchen finden!

31 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Berlin Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren (Paula-Thiede-Ufer) Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Entgrenzung von Arbeit und Freizeit wenn aus Selbstbestimmung Selbstausbeutung wird BE Wenn der Wind des Wandels weht BE Change-Prozesse als Grundlage für interessenorientiertes Handeln verstehen Berlin (Siemensstadt) Einführung in das Arbeitsrecht Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Berlin PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht (Warschauer Str.) Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin) Berlin (b+b) TVöD-/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung Werneuchen/ JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Berufsbildungsgesetz (BetrVG) Werftpfuhl Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) Aller Anfang ist... gar nicht so schwer BE Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Zeitungen und Informationsblätter der Interessenvertretung BE Schreiben und Gestalten Berlin (b+b) Haftung auch als Betriebsrat? Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung des BGH Berlin Betriebsratswahl: Damit s stimmt vereinfachtes Wahlverfahren (Paula-Thiede-Ufer) Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Berlin Rechtliche Grundlagen für den Personalratsvorsitz, für Stellvertretung und Vorstand (Paula-Thiede-Ufer) Berlin (b+b) Tue Gutes und rede darüber Professionelle Information und Darstellung der Personalratsarbeit Berlin (b+b) Mensch geht vor! (auf Englisch) People first! Works Constitution Act: Staff policy (WC 2) Berlin (Ostbahnhof) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Berlin (Ostbahnhof) Einführung in das Arbeitsrecht Inhalt des Arbeitsverhältnisses Berlin (Mitte) Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Aufbau: Gefährdungsbeurteilungen Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten Mensch geht vor! BE Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Nicht lange suchen finden! 31

32 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Mensch, ärger mich nicht! BE Konstruktive Klärungstechniken für Betriebs- und Personalräte (Grundlagenseminar) Interessenvertretung im Aufsichtsrat 2 BE Mehr Präsenz im Betrieb schaffen! BE Strategische Öffentlichkeitsarbeit für die gesetzliche Interessenvertretung Berlin Zielvereinbarungen und Mitarbeitergespräche (Paula-Thiede-Ufer) Ein Führungsinstrument in vielen Betrieben und Dienststellen Berlin (Mitte) Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Berlin (Siemensstadt) Beständig ist in der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Personalvertretungsrecht à la carte BE Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Grundlagen BE Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle BE Mediation der konstruktive Weg zur Einigung BE Dezember Berlin (Siemensstadt) Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift Konzernbetriebsrat Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und Organisation der Arbeit BE Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Berlin (Mitte) BPersVG: Mitbestimmen mitgestalten durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Berlin (Ostbahnhof) PersVG Berlin: Wir bestimmen mit! Mitbestimmung und andere Beteiligungsrechte des Personalrats (PR 2 PersVG Berlin) Agieren statt reagieren BE Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Bundes- und Landesverwaltungen BE Berlin (b+b) Personalräte gut beraten Personalvertretungsrecht aktuell kommentiert Boltenhagen Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen Betriebsratswahl: Damit s stimmt vereinfachtes Wahlverfahren (intensiv) BE Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Nicht lange suchen finden!

33 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren (intensiv) BE Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Berlin Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern (Paula-Thiede-Ufer) Gesundheitsprävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement SBV Berlin Wirtschaftsausschuss (Paula-Thiede-Ufer) Wirtschaftliche Planung und Steuerung in Unternehmen Rechnungswesen, Controlling und Unternehmensplanung Potsdam Personalratswahl nach PersVG Brandenburg: Damit s stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg Berlin Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren (Paula-Thiede-Ufer) Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Berlin (Ostbahnhof) Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht! Die besondere Situation gewählter Sprecher/-innen nicht nur aus rechtlicher Sicht Berlin Betriebsratswahl: Damit s stimmt vereinfachtes Wahlverfahren (Paula-Thiede-Ufer) Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Januar Lübbenau Personalratswahl nach PersVG Brandenburg: Damit s stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg Betriebsratswahl: Damit s stimmt vereinfachtes Wahlverfahren (intensiv) BE Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren (intensiv) BE Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Berlin (Siemensstadt) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Berlin Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren (Paula-Thiede-Ufer) Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Seminarreihe: Recht haben und Recht bekommen BE Praktische Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte Alt Ruppin Personalratswahl nach PersVG Brandenburg: Damit s stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg Berlin (Ostbahnhof) Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Berlin (Ostbahnhof) BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) Mensch geht vor! BE Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Nicht lange suchen finden! 33

34 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Klare Rede, starke Wirkung! Teil 2 BE Besondere rhetorische Herausforderungen Frankfurt Personalratswahl nach PersVG Brandenburg: Damit s stimmt an der Oder Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg Berlin Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren (Paula-Thiede-Ufer) Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Berlin Personalratswahl nach PersVG Brandenburg: Damit s stimmt (Paula-Thiede-Ufer) Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg Eberswalde Personalratswahl nach PersVG Brandenburg: Damit s stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg Berlin Betriebsratswahl: Damit s stimmt vereinfachtes Wahlverfahren (Paula-Thiede-Ufer) Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Seminarreihe: Betriebsübergänge, Umstrukturierungen und Rechtsformänderungen BE Ein zweiteiliges Angebot für die Interessenvertretung Berlin (Mitte) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Beständig ist in der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Agieren statt reagieren BE Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Einführung in das Arbeitsrecht 1 BE Begründung des Arbeitsverhältnisses Berlin Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren (Paula-Thiede-Ufer) Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Potsdam Personalratswahl nach PersVG Brandenburg: Damit s stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg Einführung in das Arbeitsrecht Begründung des Arbeitsverhältnisses Bad Belzig JAV-Praxis 3: Organisieren informieren (ver-)handeln Training für die JAV-Arbeit (JAV 3) Aller Anfang ist... gar nicht so schwer BE Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Februar Betriebsratswahl: Damit s stimmt vereinfachtes Wahlverfahren (intensiv) BE Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Nicht lange suchen finden!

35 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren (intensiv) BE Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Berlin (Mitte) BPersVG: Organisieren informieren (ver-)handeln Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3) Flecken Zechlin JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (PersVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Flecken Zechlin JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Berufsbildungsgesetz (PersVG) Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) Berlin Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren (Paula-Thiede-Ufer) Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Lübbenau Personalratswahl nach PersVG Brandenburg: Damit s stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg Aller Anfang ist... gar nicht so schwer BE Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Agieren statt reagieren BE Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Einführung in das Arbeitsrecht 2 BE Inhalt des Arbeitsverhältnisses Berlin Personalratswahl nach PersVG Brandenburg: Damit s stimmt (Paula-Thiede-Ufer) Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg Berlin Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren (Paula-Thiede-Ufer) Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Berlin Betriebsratswahl: Damit s stimmt vereinfachtes Wahlverfahren (Paula-Thiede-Ufer) Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Berlin Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren (Paula-Thiede-Ufer) Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen BPersVG: Mitbestimmen mitgestalten durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Berlin PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht (Warschauer Str.) Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin) Mensch geht vor! BE Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Einführung in das Arbeitsrecht 3 BE Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Nicht lange suchen finden! 35

36 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite Beständig ist in der Wandel! BE Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) BPersVG: Einstieg leicht gemacht BE Einführung und Überblick (PR 1) März Betriebsratswahl: Damit s stimmt vereinfachtes Wahlverfahren (intensiv) BE Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren (intensiv) BE Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Erkner Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Bad Belzig Einführung in das Arbeitsrecht Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Berlin (Mitte) Wirtschaftsausschuss Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung Mensch geht vor! BE Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Einführung in das Arbeitsrecht Inhalt des Arbeitsverhältnisses Berlin PersVG Berlin: Wir bestimmen mit! (Warschauer Str.) Mitbestimmung und andere Beteiligungsrechte des Personalrats (PR 2 PersVG Berlin) BPersVG: Mitbestimmen mitgestalten durchsetzen BE Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Berlin (Mitte) Beständig ist in der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Aller Anfang ist... gar nicht so schwer BE Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) BPersVG: Organisieren informieren (ver-)handeln BE Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3) 36 Nicht lange suchen finden!

37 BR-Grundqualifizierung Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgaben und Möglichkeiten. In diesem Seminar können Sie anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und zusätzlich Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung Ihrer Aufgaben und Vorhaben erwerben. Schließlich müssen Sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch anwenden können, um die Interessen der Beschäftigten kompetent zu vertreten. So lassen sich bestehende Probleme lösen und Arbeitsbedingungen mitgestalten. Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars auf der Vermittlung des Betriebsverfassungsgesetzes und dessen Anwendung in Ihrer alltäglichen Arbeit als Betriebsratsmitglied. So finden Sie sich in Ihrer neuen Aufgabe garantiert schnell zurecht! Worauf es ankommt: Aufgaben des Betriebsrats ( 80 BetrVG) Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats Die Betriebsratstätigkeit: Die wichtigsten Gesetze und Kommentare Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen Tipps zur Informationsbeschaffung und Informationspolitik Umfang der Beteiligungsrechte und mögliche Wege zu deren Durchsetzung BE BE Berlin (Siemensstadt) BE Erkner BE Berlin (Ostbahnhof) BE Erkner BE BE Berlin (Mitte) Berlin (Ostbahnhof) BE BE BE Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten vertretung Teilnahmevoraussetzungen Die Grundqualifizierung sieht vor, dass zunächst dieses Seminar besucht werden sollte. 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 975,00 Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in Den Preis für die Seminare in 2018 finden Sie ab dem unter 37

38 BR-Grundqualifizierung Aller Anfang ist... gar nicht so schwer (auf Englisch) Getting started... isn t that difficult. Works Constitution Act: Introduction (WC 1) The Works Constitution Act is one of the most important bases for the works council. It contains the works council s duties and rights. The Works Constitution Act not only enhances democracy in the establishment but is also a protection for the employees. Being familiar with the legal requirements and knowing how to deal with them is one of the preconditions to be able to represent and promote the interests of the staff. Furthermore, the works council s members have to solve diverse issues every day that cannot be handled with the code of law only. The training course will provide you with necessary knowledge about the Works Constitution Act, about the decision making process and about the responsibility to enable the individual works council s members to work for the individual employees in the best possible way. The training course contains: The classification of the Works Constitution Act in the German legal system The works council s general duties according to Section 80 Works Constitution Act The works council s conduct of business and its decisions Scope of the rights to co-determination Code of law handling Supply of information and the works council s information policy Date/Place Course No Berlin (b+b) Berlin (b+b) Target Group Works council s members Branch all Prerequisites This seminar is the first one of the basic qualification series. Exemption from Work In accordance with Section 37 Article 6 Works Constitution Act Course Fee 1.125,00 Additional costs for the venue apply, see p. 227 ff. 38

39 BR-Grundqualifizierung Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Berlin (Ostbahnhof) BE BE BE Berlin (Mitte) BE Erkner Berlin (Siemensstadt) BE Erkner Berlin (Ostbahnhof) BE BE Berlin (Mitte) BE BE Betriebsratsmitglieder Das strikt praxisorientierte Seminar Mensch geht vor! liefert Ihnen das nötige Grundwissen, um bei personellen Angelegenheiten bestmöglich im Sinne der Belegschaft handeln zu können. Personelle Angelegenheiten was so sachlich-nüchtern klingt, ist die allgemeine Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der oft im betrieblichen Alltag für die Beteiligten stark emotional aufgeladen ist. Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Kündigung es geht um Entscheidungen mit meist nachhaltigem Einfluss auf die Biografie der/des einzelnen Beschäftigten. In all diesen Fällen ist die gesetzliche Interessenvertretung gefordert, denn: keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung ohne seine Mitwirkung! Um einen möglichen Schaden von den Beschäftigten des Betriebs abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein. Die Grundlagen dazu werden Ihnen in diesem Seminar kompakt und lebensnah vermittelt. Recht so? Die Rechtsnormen bei personellen Angelegenheiten Einstellung, Versetzung, Eingruppierung Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats Kündigungen: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats Die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen Grundsätze der Personalplanung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 975,00 Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in Den Preis für die Seminare in 2018 finden Sie ab dem unter 39

40 BR-Grundqualifizierung Mensch geht vor! (auf Englisch) People first! Works Constitution Act: Staff policy (WC 2) Staff policy is the common term for a field within labour law which often causes strong emotions at the work place. Recruitment, grading, transfer or dismissal these decisions mostly have a lasting impact on the life of the individual employee. In all these cases the employee representation has to get involved, because: no dismissal and no recruitment without the works council, no transfer or grading without its participation. Each member of the works council has to be familiar with the basic regulations of the Works Constitution Act to avoid possible harm to the company s employees. This training course is based on practical experience and will provide you with the essential basic knowledge to be able to handle matters regarding staff policy to the benefit of the staff. The content of the training course: Overview of the legal provisions concerning staff policy Recruitment, grading, transfer Possibilities to enforce the works council s rights The works council s co-determination in the case of dismissal The exceptional dismissal in special cases Vocational training: overview of the legal provisions and their operational significance Date/Place Course No Berlin (b+b) Berlin (b+b) Target Group Works council members Branch all Prerequisites Visit of the seminar Getting started... Exemption from Work In accordance with Section 37 Article 6 Works Constitution Act Course Fee 1.125,00 Additional costs for the venue apply, see p. 227 ff. 40

41 BR-Grundqualifizierung Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Unser Seminar Agieren statt reagieren vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und zeigt Ihnen gleichzeitig problembezogen anhand praktischer Beispiele auf, wie der Betriebsrat seine Rechte im Betrieb optimal wahrnehmen und durchsetzen kann. Der Betriebsrat kann in wichtigen sozialen Angelegenheiten, wie z.b. bei Regelungen zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen Lohngestaltung nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden und zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen notfalls sogar erzwingen. Ihre Kompetenz in Richtung aktiver Mitbestimmung zu schulen, ist das Ziel dieses Seminars. Dem intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden wird dabei ein hoher Stellenwert beigemessen. Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung Hier sprechen Experten: Der Einsatz von Sachverständigen Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren BE Berlin (Mitte) BE Erkner BE Berlin (Mitte) Erkner BE Berlin (Siemensstadt) BE Berlin (Ostbahnhof) BE Berlin (Siemensstadt) BE BE Erkner Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 975,00 Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in Den Preis für die Seminare in 2018 finden Sie ab dem unter 41

42 BR-Grundqualifizierung Beständig ist in der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedingungen zu tun oder bedeuten sogar den radikalen Umbau eines Betriebs oder Unternehmens: Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Teilbereiche geschlossen, Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet, fast immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen. Zugleich werden neue Qualifikationen zwingend erforderlich. Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehenerregenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat und Belegschaft dar. Im Seminar erfahren Sie anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie als Betriebsrat derartige Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten erheblich beeinflussen können. Neben der Kenntnis rechtlicher Bestimmungen bekommen Sie auch das nötige Rüstzeug in Fragen der richtigen Strategie, um elementare Forderungen erfolgreich durchzusetzen. Was geht da vor? Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen Wer weiß was? Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten des Arbeitgebers Geht das? Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen Nicht ohne uns! Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen Gemeinsam stark: Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat Was wir wollen: Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen BE Berlin (Mitte) BE Erkner Berlin (Ostbahnhof) BE Berlin (Siemensstadt) BE Berlin (Mitte) Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars; vorheriger Besuch der BR-Grundseminare 2 und 3 empfohlen 37 Abs. 6 BetrVG 975,00 Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in Den Preis für die Seminare in 2018 finden Sie ab dem unter 42

43 PR-Grundqualifizierung PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin) Die Seminare für Mitglieder von Personalräten nach dem PersVG Berlin (PR 1 bis PR 3) bauen in ihren Inhalten aufeinander auf. Wir empfehlen, diese Seminare nacheinander zu besuchen. In diesem Seminar werden neu gewählte Personalratsmitglieder in das Personalvertretungsgesetz Berlin eingeführt. Ihnen stellen sich vielfältige Fragen: Auf welcher Basis können Personalratsmitglieder aktiv werden? Was gehört s zu ihren Aufgaben, worum müssen sie sich kümmern, worum nicht? Müssen sie bestimmte Formalien beachten, wenn sie Aktivitäten entwickeln? Das Handeln des Personalrats steht im Spannungsfeld der Anforderungen durch die Beschäftigten, die Dienststellenleitung und die Gewerkschaft. Neben den rechtlichen Grundlagen für seine Arbeit werden daher Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten auf der Grundlage betrieblicher Beispiele und Fälle erarbeitet. Die Einordnung des PersVG Berlin in das Rechtssystem; die Systematik des PersVG Berlin Die allgemeinen Aufgaben des Personalrats Rechte und Pflichten des Personalrats; Rolle des Personalratsmitglieds Arbeitsplanung und -organisation im Personalrat Überblick über Beteiligungsmöglichkeiten und -rechte von Personalräten Möglichkeiten der Informationsbeschaffung durch den Personalrat Zusammenarbeit des Personalrats mit den Beschäftigten und der Gewerkschaft Bearbeitung von Fallbeispielen durch die Teilnehmenden Berlin (Ostbahnhof) Berlin (Ostbahnhof) Berlin (Ostbahnhof) Berlin (Ostbahnhof) Berlin (Warschauer Str.) Berlin (Ostbahnhof) Berlin (Warschauer Str.) Berlin (Warschauer Str.) Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten vertretung, Frauenvertreterinnen nach LGG Berlin 42 Abs. 3 PersVG Berlin, 96 Abs. 4 SGB IX, 16 Abs. 3 LGG Berlin 995,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in Den Preis für die Seminare in 2018 finden Sie ab dem unter 43

44 PR-Grundqualifizierung PersVG Berlin: Wir bestimmen mit! Mitbestimmung und andere Beteiligungsrechte des Personalrats (PR 2 PersVG Berlin) Aufbauend auf dem Seminar PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht beschäftigt sich dieses Seminar mit einem Schwerpunkt der personalrätlichen Arbeit der Mitbestimmung. In der Seminarwoche wird herausgearbeitet, was Mitbestimmung in Abgrenzung zu anderen Beteiligungsrechten bedeutet. Im Mittelpunkt stehen die Regelungsfelder der Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten nach dem PersVG Berlin. So haben Personalräte z.b. Gestaltungsmöglichkeiten bei der Arbeitszeit, beim Urlaub oder bei der Einführung von technischen Einrichtungen, aber auch bei Einstellungen und Kündigungen. Neben den rechtlichen Grundlagen der Personalratsarbeit werden auch Handlungsund Gestaltungsmöglichkeiten auf der Grundlage betrieblicher Beispiele und Fälle erarbeitet. Die Gestaltung und der Abschluss von Dienstvereinbarungen werden thematisiert. Die Geschäftsführung des Personalrats Die Unterscheidung zwischen Mitbestimmung und Mitwirkung im PersVG Berlin Thematisierung einzelner Mitbestimmungstatbestände anhand konkreter Situationen in Dienststellen und Betrieben Der Abschluss von Dienstvereinbarungen Die Personalversammlung Berlin (Ostbahnhof) Berlin (Ostbahnhof) Berlin (Ostbahnhof) Berlin (Warschauer Str.) Berlin (Ostbahnhof) Berlin (Warschauer Str.) Personalratsmitglieder 42 Abs. 3 PersVG Berlin 995,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in Den Preis für die Seminare in 2018 finden Sie ab dem unter 44

45 PR-Grundqualifizierung PersVG Berlin: Recht haben Rechte durchsetzen Mittel zur effektiven Durchsetzung der Personalratsrechte (PR 3 PersVG Berlin) Um die Kenntnisse aus den Seminaren PR 1 und PR 2 noch wirksamer anzuwenden, müssen die verschiedenen Abläufe zur Durchsetzung der Gestaltungsmöglichkeiten und Rechte des Personalrats und der Beschäftigten beherrscht werden. Oft steht der Personalrat dabei vor diesen und anderen Fragen: Was bedeutet es, einer personellen Maßnahme der Dienststelle nicht zuzustimmen? Wie wird man als Personalratsmitglied aktiv? Was macht der Personalrat bei verweigerter Mitbestimmung/ Mitwirkung durch die Dienststelle? Neben den rechtlichen Grundlagen der Personalratsarbeit werden auch Handlungsund Gestaltungsmöglichkeiten auf der Grundlage betrieblicher Beispiele und Fälle erarbeitet. Spezielle Fragen der Geschäftsführung des Personalrats Das Einigungsstellenverfahren Das Beschlussverfahren vor dem Verwaltungsgericht (mit Teilnahme am gerichtlichen Beschlussverfahren) Das Initiativrecht des Personalrats Neueste Rechtsprechung Berlin (Ostbahnhof) Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Personalratsmitglieder 42 Abs. 3 PersVG Berlin 1.050,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. 45

46 PR-Grundqualifizierung PersVG Brandenburg: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 PersVG Brandenburg) Sie sind in den Personalrat gewählt worden. Nun stellt sich die Frage: Was sind Ihre Aufgaben und Pflichten als Personalratsmitglied? Das Personalvertretungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Um die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Nur so kann er seine Ziele effektiv verfolgen. Persönliche Stellung des Personalratsmitglieds Sitzungen und Geschäftsführung Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte Stufenvertretungen Personalversammlungen Erkner Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten vertretung 46 Abs. 1 PersVG Bbg, 96 Abs. 4 SGB IX 845,00 Bemerkungen Wir organisieren gerne für Sie und Ihr Gremium ein maßgeschneidertes Grundoder Aufbauseminar für Personalräte nach dem PersVG Brandenburg. Sprechen Sie uns an. 46

47 PR-Grundqualifizierung PersVG Brandenburg: Wir bestimmen mit! Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 PersVG Brandenburg) Aufbauend auf dem Seminar PersVG Brandenburg: Einstieg leicht gemacht beschäftigen wir uns mit dem Schwerpunkt der personalrätlichen Arbeit der Mitbestimmung. In der Seminarwoche wird herausgearbeitet, was Mitbestimmung in Abgrenzung zu anderen Beteiligungsrechten bedeutet. Im Mittelpunkt stehen die Regelungsfelder der Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten nach dem PersVG Brandenburg. So haben Personalräte z.b. Gestaltungsmöglichkeiten bei der Arbeitszeit, beim Urlaub oder bei der Einführung von technischen Einrichtungen, aber auch bei Einstellungen und Kündigungen. Üblicherweise werden Verhandlungsergebnisse in Dienstvereinbarungen festgehalten. Die Teilnehmenden lernen die Anforderungen an solche Vereinbarungen kennen. Neben den rechtlichen Grundlagen der Personalratsarbeit werden gemeinsam auch Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten auf der Grundlage betrieblicher Beispiele und Fälle erarbeitet. Die Geschäftsführung des Personalrats Die Unterscheidung zwischen Mitbestimmung und Mitwirkung im PersVG Brandenburg Einzelne Mitbestimmungstatbestände anhand konkreter Situationen in Dienststellen und Betrieben Der Abschluss von Dienstvereinbarungen Die Personalversammlung Erkner Berlin (Ostbahnhof) Personalratsmitglieder 46 Abs. 1 PersVG Bbg 845,00 Bemerkungen Die Termine und Veranstaltungsorte weiterer Seminare teilen wir Ihnen gerne im Laufe des Jahres mit. Aktuelle Informationen gibt es auch im Internet unter 47

48 PR-Grundqualifizierung BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) Gratulation! Sie sind in den Personalrat gewählt worden. Nun stellen sich die Fragen: Was kann und darf ein Personalrat? Was genau sind Ihre Rechte und Pflichten? Dieses Seminar vermittelt Ihnen in Verbindung mit dem Seminar BPersVG: Mitbestimmen mitgestalten durchsetzen die erforderlichen Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsrechts. Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Um seine Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat unbedingt die gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften kennen und nutzen. Die Teilnahme an diesem Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Gesetzgebung und vermittelt Ihnen so mehr Sicherheit für Ihren zukünftigen Aufgabenbereich. Wer sind wir? Rolle und Selbstverständnis des Personalrats Wo steht das? Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen Was tun wir? Die Aufgaben des Personalrats Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle Informationsbeschaffung und Informationspolitik Rechtliche Handlungsmöglichkeiten BE Berlin (Mitte) BE Berlin (Mitte) Berlin (Ostbahnhof) BE Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten vertretung 46 Abs. 6 BPersVG, 96 Abs. 4 SGB IX 895,00 Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in Den Preis für die Seminare in 2018 finden Sie ab dem unter 48

49 PR-Grundqualifizierung BPersVG: Mitbestimmen mitgestalten durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Aufbauend auf BPersVG: Einstieg leicht gemacht werden Ihnen in diesem Seminar weitere grundlegende Kenntnisse vermittelt, die Personalratsmitglieder benötigen, um die Interessen der Beschäftigten in personellen und sozialen Angelegenheiten wirksam vertreten zu können. So geht s: Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung Nur mit uns! Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten Interne Hierarchien: Die Stufenvertretung Agieren statt reagieren: Initiativrechte Einigungsstelle Verfahrensrecht Schriftlich festhalten: Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und Dienststellenleitung Berlin (Ostbahnhof) BE Berlin (Ostbahnhof) BE Berlin (Mitte) BE Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars 46 Abs. 6 BPersVG 895,00 Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in Den Preis für die Seminare in 2018 finden Sie ab dem unter 49

50 PR-Grundqualifizierung BPersVG: Organisieren informieren (ver-)handeln Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3) Auch Bereiche des öffentlichen Dienstes sind zunehmend von komplexen Entwicklungen und Reorganisationsprozessen betroffen. Sie werden häufig unter Begleitung externer Berater/-innen implementiert. Nicht selten werden die Personalräte dabei ausgegrenzt oder nur mit unklarer Rolle und Aufgabe an Gesprächen, Workshops und Zirkeln beteiligt. Diese Prozesse verändern und erweitern die Anforderungen an Ihre Personalratsarbeit. Die rechtliche Beurteilung von Situationen mit den entsprechenden Beteiligungsinstrumenten reicht für diese Veränderungsprozesse immer weniger aus. Hier ist Ihre Prozesskompetenz gefordert: Die Fähigkeit zur Situationsanalyse, der Umgang mit Informationen, Beteiligung und Austausch mit den Beschäftigten, die Entwicklung von Zielen und Strategien und deren konkrete Umsetzung. Die dazu nötige professionelle, effiziente und zielorientierte Organisation der Personalratsarbeit wird in diesem Seminar behandelt und Sie lernen die bisweilen kreative Entwicklung und Nutzung von Handlungsinstrumenten kennen Berlin (Ostbahnhof) BE Berlin (Mitte) BE Personalratsmitglieder Referent Wolfgang Daniels, Fachanwalt für Arbeitsrecht Teilnahmevoraussetzungen Besuch der PR-Grundseminare 46 Abs. 6 BPersVG 895,00 Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in Den Preis für die Seminare in 2018 finden Sie ab dem unter 50

51 Schwerbehindertenvertretung Die Pflichtquote in reicht nicht! Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen SBV 1 In diesem Seminar werden den Schwerbehindertenvertretungen sowie Mitgliedern von Betriebs- und Personalräten Kenntnisse vermittelt, die sie für ihre Arbeit in der Interessenvertretung benötigen. Nach Klärung einiger Grundbegriffe geht es vor m darum, sich mit den Aufgaben, Rechten und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vertraut zu machen. Die geschichtliche Entwicklung bis zum SGB IX Behinderung Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung Inner- und außerbetriebliche Zusammenarbeit Pflichten des Arbeitgebers Anregungen für die praktische Arbeit und Umsetzungsmöglichkeiten in die betriebliche Praxis Einblick in Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung und -sicherung Berlin (Ostbahnhof) Mitglieder der Schwerbehinderten vertretung, Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeiter vertretung 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 825,00 51

52 Schwerbehindertenvertretung Beschäftigung fördern und sichern Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen SBV 2 Die Veränderungen in der Arbeitswelt machen es notwendig, sich eingehend mit dem Thema der Beschäftigungsförderung und -sicherung zu beschäftigen. Das gilt zwar generell, aber natürlich ganz besonders für schwerbehinderte Menschen. In diesem zweiten Grundlagenseminar können Sie sich mit den Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung vertraut machen und lernen, wie Sie mit den vielfältigen Gestaltungsmitteln offensiv umgehen können, um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Betrieb und Dienststelle zu fördern und zu sichern. Situation schwerbehinderter Menschen in der Arbeitswelt Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes Beschäftigungs- und Prüfpflicht des Arbeitgebers Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung, Maßnahmen, Hilfen und Leistungen Vom Einzelfallmanagement zur Integrationsvereinbarung Berlin (Ostbahnhof) Berlin (Ostbahnhof) Mitglieder der Schwerbehinderten vertretung, Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Grund seminars Die Pflichtquote in reicht nicht! 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 825,00 52

53 Schwerbehindertenvertretung Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern Gesundheitsprävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement SBV 3 Arbeit ist nicht immer gesund; manche Tätigkeiten können krank machen. Mit der Regelung des 84 Abs. 2 SGB IX ist ein Ansatz geschaffen worden, Menschen während der Arbeit vor Gesundheitsgefahren zu schützen, chronischen Erkrankungen bis hin zu dauerhaften Behinderungen vorzubeugen und Kündigungen zu vermeiden. Präventive Maßnahmen stehen hierbei im Vordergrund. Zielsetzung dieses Seminars ist es, Schwerbehindertenvertretungen die Möglichkeiten und Grenzen der gesetzlichen Grundlage aufzuzeigen und Handlungsmöglichkeiten bei der Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements anzubieten. Die Aufgaben eines Integrationsteams und betriebsnahe Konzepte sind wesentliche Inhalte des Seminars Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Mitglieder der Schwerbehinderten vertretung, Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grund seminars 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 825,00 53

54 JAV-Grundqualifizierung JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Kein erfolgreiches Engagement ohne solides Wissen. Deshalb bieten wir Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen/-vertretern eine mehrteilige Seminarreihe, in der sie s über die Grundlagen der JAV-Arbeit erfahren. Im Mittelpunkt steht in diesem ersten Seminar das Betriebsverfassungsrecht. Welche Paragrafen sind für Jugend- und Auszubildendenvertretungen besonders wichtig, wie sind die gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen und ganz wichtig praktisch anzuwenden? Dieses Seminar will mittels praxisnaher Übungen dazu anleiten, im betrieblichen Alltag kompetent zu handeln. Darüber hinaus werden folgende Fragen erörtert: Was bedeutet es eigentlich, Jugendliche und Auszubildende zu vertreten? Und welches Selbstverständnis ist das richtige, um diese Aufgabe erfüllen zu können? Die Rahmenbedingungen für die JAV-Arbeit Die rechtliche Stellung der JAV als Interessenvertretung Einführung in die Arbeit mit Gesetzestexten und Kommentaren Grundlagen der Geschäftsführung der JAV Die Beziehungen zu Betriebsrat, Arbeitgeber und Gewerkschaft Planung und Durchführung der Jugend- und Auszubildendenversammlung Bad Belzig Bad Belzig Flecken Zechlin Mitglieder der JAV nach BetrVG 65 Abs. 1 i.v.m. 37 Abs. 6 BetrVG 890,00 54

55 JAV-Grundqualifizierung JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Berufsbildungsgesetz (BetrVG) Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) Nach dem Einführungsseminar folgt nun für Mitglieder einer JAV in der Privatwirtschaft s Wesentliche zur Frage der Qualitätssicherung von betrieblicher Berufsausbildung und der Übernahme von Auszubildenden. Hierbei werden neben den gesetzlichen Grundlagen der Ausbildung Über wa - ch ungs- und Handlungsmöglichkeiten der JAV in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat dargestellt und um neue Aktionsperspektiven erweitert. Wie können sie mitwirken und mit bestimmen, wenn z.b. bestimmte interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden? Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um praktische Fragen. Im Vordergrund steht dabei die aktive Einbeziehung der Auszubildenden bzw. die praxisorientierte Erarbeitung konkreter Handlungspläne für die jeweilige betriebliche Praxis. Die Regelungen zur Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)/Krankenpflegegesetz (KrPflG) Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß BBiG/KrPflG Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen Die Kontrolle der Ausbildung durch die JAV und den Betriebsrat Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb Rechtslage zur für den Berufsschulbesuch Bad Belzig Werneuchen/Werftpfuhl Mitglieder der JAV nach BetrVG Teilnahmevoraussetzungen Besuch des JAV-Grundseminars 65 Abs. 1 i.v.m. 37 Abs. 6 BetrVG 890,00 55

56 JAV-Grundqualifizierung JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (PersVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Kein erfolgreiches Engagement ohne solides Wissen. Deshalb bieten wir Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen/-vertretern eine mehrteilige Seminarreihe, in der sie s über die Grundlagen der JAV-Arbeit erfahren. Im Mittelpunkt steht in diesem ersten Seminar das Personalvertretungsrecht. Welche Paragrafen sind für Jugend- und Auszubildendenvertretungen besonders wichtig, wie sind die gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen und ganz wichtig praktisch anzuwenden? Dieses Seminar will mittels praxisnaher Übungen dazu anleiten, im Alltag der Dienststelle kompetent zu handeln. Darüber hinaus werden folgende Fragen erörtert: Was bedeutet es eigentlich, Jugendliche und Auszubildende zu vertreten? Und welches Selbstverständnis ist das richtige, um diese Aufgabe erfüllen zu können? Die Rahmenbedingungen für die JAV-Arbeit Die rechtliche Stellung der JAV als Interessenvertretung Einführung in die Arbeit mit Gesetzestexten und Kommentaren Grundlagen der Geschäftsführung der JAV Die Beziehungen zu Personalrat, Dienststellenleitung und Gewerkschaft Planung und Durchführung der Jugend- und Auszubildendenversammlung Bad Belzig Berlin (Ostbahnhof) Bad Belzig Flecken Zechlin Mitglieder der JAV nach PersVG 62 i.v.m. 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 890,00 Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in Den Preis für die Seminare in 2018 finden Sie ab dem unter 56

57 JAV-Grundqualifizierung JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Berufsbildungsgesetz (PersVG) Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) Nach dem Einführungsseminar folgt nun für Mitglieder einer JAV im öffentlichen Dienst s Wesentliche zur Frage der Qualitätssicherung von betrieblicher Berufsausbildung und der Übernahme von Auszubildenden. Hierbei werden neben den gesetzlichen Grundlagen der Ausbildung Überwachungsund Handlungsmöglichkeiten der JAV in Zusammenarbeit mit dem Personalrat dargestellt und um neue Aktionsperspektiven erweitert. Wie können sie mitwirken und mitbestimmen, wenn z.b. bestimmte interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden? Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um praktische Fragen. Im Vordergrund steht dabei die aktive Einbeziehung der Auszubildenden bzw. die praxisorientierte Erarbeitung konkreter Handlungspläne für die jeweilige betriebliche Praxis. Die Regelungen zur Ausbildung nach dem BBiG Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß BBiG Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen Die Kontrolle der Ausbildung durch die JAV und den Personalrat Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle Fragen der praktischen Umsetzung in der Dienststelle Rechtslage zur für den Berufsschulbesuch Bad Belzig Werneuchen/Werftpfuhl Flecken Zechlin Mitglieder der JAV nach PersVG Teilnahmevoraussetzungen Besuch des JAV-Grundseminars 62 i.v.m. 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 890,00 Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in Den Preis für die Seminare in 2018 finden Sie ab dem unter 57

58 JAV-Grundqualifizierung JAV-Praxis 3: Organisieren informieren (ver-)handeln Training für die JAV-Arbeit (JAV 3) Dieses Seminar richtet sich an JAV-/AV-Mitglieder, die auf der Grundlage der Seminare JAV-Praxis 1 und 2 die für ihre Arbeit notwendigen kommunikativen, organisatorischen und methodischen Kompetenzen erweitern wollen. Kommunikation und Interaktion der Jugend- und Auszubildendenvertretung stehen im Mittelpunkt des Seminars. Für die Mitglieder der JAV/AV ist es nicht nur wichtig, die eigene Arbeit sinnvoll zu organisieren, sondern auch, die Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und Auszubildenden sowie dem Betriebs-/Personalrat strukturiert und ergebnisorientiert anzugehen. Ausgehend von den maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen wollen wir uns gemeinsam mit euch das notwendige Handwerkszeug für den Weg zu Lösungen und Vereinbarungen im Sinne eurer Azubis erarbeiten. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf dem anwendungsorientierten Training von Informationsarbeit, auf Präsentation und zielorientierter Gesprächs- und Verhandlungsführung. Kommunikationsauftrag der JAV/AV Organisation der eigenen Arbeit/Geschäftsführung Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und den Auszubildenden Einholen von Informationen und Anregungen sowie deren Bewertung Zuständigkeit des Betriebs-/Personalrats Vorbereitung und Präsentation von JAV-/AV-Themen Durchsetzungsstrategien, Verhandlungen, Erarbeitung von Vereinbarungen Einbeziehung der Jugendlichen und Auszubildenden Bad Belzig Bad Belzig Mitglieder der JAV/AV, insbesondere Vorsitzende Teilnahmevoraussetzungen Besuch des JAV-Grundseminars 65 Abs. 1 BetrVG bzw. TV 122 i.v.m. 37 Abs. 6 BetrVG, 62 i.v.m. 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 890,00 Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in Den Preis für die Seminare in 2018 finden Sie ab dem unter 58

59 Das besondere Angebot Das besondere Angebot Fortbildung mit Zertifikat Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen drei besondere Qualifizierungsreihen vor, mit denen Sie Ihre Kompetenzen systematisch ausbauen können und durch ein (Hochschul-)Zertifikat bestätigt bekommen. Die Fortbildungsreihen richten sich an unterschiedliche n: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater : Qualifizierung für Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen (und weitere Beschäftigte) Interessenvertretung als Berufung : Weiterbildung für freigestellte Mitglieder sowie Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten Qualifiziert mit.bestimmen : Fortbildung für Mitglieder in Aufsichtsräten von Kapitalgesellschaften, Banken und Versicherungen Die Qualifizierungsreihen bieten eine wissenschaftlich fundierte und zugleich sehr praxisorientierte Ausbildung. Optimal aufeinander abgestimmte Module ermöglichen Ihnen einen intensiven Lernprozess. 59

60 Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater b+b Zertifizierte Weiterbildung Zertifizierte Weiterbildung zur betrieblichen Konfliktberaterin/zum betrieblichen Konfliktberater Betriebliche Konfliktberaterin/ betrieblicher Konfliktberater Zertifizierte Weiterbildung in Kooperation mit dem Institut für Weiterbildung e.v. der Universität Hamburg Ein Kooperationsangebot von Das besondere Angebot Die Arbeitswelt wird komplexer, die Anforderungen an die Beschäftigten nehmen zu: Immer mehr Aufgaben sollen in immer kürzerer Zeit geschafft werden, Beschäftigte scheiden aus dem Betrieb/der Dienststelle aus, ohne dass eine Neueinstellung erfolgt, durch Zielvereinbarungen wird Verantwortung auf Arbeitnehmer/-innen geladen, aber bei der Zielerreichung haben sie selbst nur wenig Einflussmöglichkeiten... In diesem Klima nehmen Konflikte zwischen den Beschäftigten oder den Vorgesetzten und den Beschäftigten zu. Das rechtzeitige Erkennen von Konflikten verhindert krankheitsbedingte Arbeitsausfälle und schlechte Arbeitsergebnisse, wenn ein angemessener Umgang mit den Konflikten gefunden wird. Hierbei bietet Ihnen die Weiterbildungsreihe konkrete Unterstützung. In den einzelnen Modulen erhalten Sie Grundlagenkenntnisse über Konfliktursachen und -folgen erwerben Sie Kernkompetenzen für Einzelberatungen lernen Sie Methoden und Techniken zur Vermittlung zwischen Konfliktparteien kennen. Die Weiterbildungsreihe besteht aus vier Modulen und zwei Projekttagen. Die Teilnehmenden können die Reihe mit einem Universitätszertifikat abschließen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Durchführung eines Praxisprojekts und Reflexion in einer schriftlichen Projektarbeit Teilnahme am Abschlusskolloquium (4. Modul) und Präsentation des Praxisprojekts. Die Reihe kann auch ohne das Abschlusskolloquium besucht werden; Sie erhalten dann eine aussagekräftige Teilnahmebescheinigung. 60

61 Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater Die Termine Thema Termin Ort Seminarnummer Reihe 2017/2018 Modul Walsrode Grundlagen der Konfliktbearbeitung Schwerpunkt Konfliktanalyse Modul Walsrode Kernkompetenzen für die Einzelberatung Modul Walsrode Zwischen Konfliktparteien und in Teams vermitteln Modul 4 April/Mai 2018 Hamburg N.N. Abschlusskolloquium und Kostenübernahme Die nach 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, 96 Abs. 4 und 8 SGB IX, analog LPersVG und Regelungen für MAV ist im Einzelfall zu begründen und mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Fordern Sie den Spezialprospekt an bei: ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH Regionalvertretung Hamburg Paula Klingemann Besenbinderhof Hamburg Fon (040) Fax (040) klingemann@hh.verdi-bub.de Ganz gleich, wann ein Konflikt erkannt wird, es ist nie zu spät, ihn zu bearbeiten. Die Methoden der betrieblichen Konfliktberatung sind für mich unverzichtbare Hilfsmittel in meiner Arbeit als Personalrat. Ferdinand Badtke Stellv. Personalratsvorsitzender, Kreisverwaltung Groß-Gerau 61

62 Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung b+b Zertifizierte Weiterbildung Interessenvertretung als Berufung zertifizierte Weiterbildung für freigestellte Mitglieder, Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten Interessenvertretung als Berufung Seminarreihe mit Universitätszertifikat Qualifizierungsangebot für freigestellte Mitglieder, Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten Ein Kooperationsangebot von Das besondere Angebot Es gehört zu den Aufgaben der Arbeitnehmervertretung, um Rechte und Pflichten zu verhandeln, zu ringen oder zu kämpfen. Gerade bei sich wandelnden Anforderungen durch Umstrukturierungen, hoch technisierte Verarbeitungsprozesse, Arbeitsverdichtung, Arbeitsverlagerung oder Fusionen ist Ihr Engagement gefragt. Stellenabbau und globale Marktstrukturen erfordern verstärkt Krisen- und Managementkompetenz. Sie stehen als Mitglied der Interessenvertretung vor den Aufgaben: als kompetente/-r Ansprechpartner/-in für die Beschäftigten zur Verfügung zu stehen auf Augenhöhe mit dem Management zu verhandeln das eigene Gremium zu leiten und die Zusammenarbeit zu fördern und dabei selbst gesund und leistungsfähig zu bleiben. Das Qualifizierungsangebot unterscheidet fünf wichtige Schlüssel kom pe tenzen: Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion Gremien leiten und Teamarbeit fördern die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten professionell verhandeln. Zu jedem Kompetenzbereich bieten wir ein Modul an. Der Nutzen Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die Funktion als Vor sitzende/-r, Stellvertreter/-in bzw. Freigestellte/-r optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen aussagekräftiger Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen. Zusätzlich können Sie die Qualifizierungsreihe mit einem Universitätszertifikat abschließen. 62

63 Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung Die Termine Thema Termin Ort Seminarnummer Kämpfer, Anwältin, Co-Manager Gladenbach IV Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion Vom Gremium zum Team Berlin IV Gremien leiten und Teamarbeit fördern Mit System und Übersicht Gladenbach IV Die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren Wenn der Wind des Wandels weht Berlin IV Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten Stratege, Taktikerin, Pokerface...? Berlin IV Professionell verhandeln Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar. und Kostenübernahme Die Seminarreihe wird gemäß 37 Abs. 6 in Verbindung mit 40 BetrVG bzw. gemäß 46 Abs. 6 BPersVG angeboten. Die Erforderlichkeit der und Kostenübernahme ist im Einzelfall zu begründen und mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Es wird eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers benötigt. Fordern Sie den Spezialprospekt an bei: ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH Bundesweite Seminare und Tagungen Köpenicker Str Berlin Margit Hauck Fon (030) Fax (030) hauck@bb.verdi-bub.de Die fünfteilige Modulreihe Interessenvertretung als Berufung hat mir sehr viel Wissen und Fachkenntnisse über die Arbeit als Betriebsratsvorsitzende vermittelt. Die Teamerinnen haben es verstanden, den Stoff leicht verständlich und fundiert an uns weiterzugeben. Ich habe viel für mich persönlich dazugelernt, bin selbstbewusst geworden und die Arbeit macht mir noch mehr Spaß. Der Universitätsabschluss war die Krönung des Ganzen, ich kann es jedem nur empfehlen. Sabine Blauth Betriebsratsvorsitzende Kaufland Frankenthal Ein Kooperationsangebot von: 63

64 Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen b+b Qualifizierungsangebot für Mitglieder in Aufsichtsräten Qualifizierungsangebot für Mitglieder in Aufsichtsräten Qualifiziert mit.bestimmen Seminarreihen mit Universitätszertifikat Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Kapitalgesellschaften Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Banken und Versicherungen Die Tätigkeit der Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat verlangt neben einem überdurchschnittlichen persönlichen Engagement spezifische fachliche Kenntnisse hinsichtlich des Aufsichtsrats, seiner Aufgaben und Rechte sowie der wirtschaftlichen Belange des Unternehmens. Die Seminarreihen Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Kapitalgesellschaften Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Banken und Versicherungen setzen sich in drei Modulen und einem Transferworkshop mit den vielfältigen Aspekten dieser Tätigkeit auseinander. Sie vermitteln das erforderliche Grundwissen für eine kompetente, verantwortungsvolle Aufsichtsratstätigkeit. Darin geht es um rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerbank, um Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse, Organisation und Rolle des Aufsichtsrats und um den Praxistransfer. Ziel der Qualifizierungsmaßnahme ist es, die Teilnehmenden umfassend in die Lage zu versetzen, die Aufsichtsratstätigkeit effizient und erfolgreich auszuüben. Für den wichtigen Praxisbezug sorgen Praxisberichte und Beispiele erfolgreicher Aufsichtsratsarbeit. 64 Ein Kooperationsangebot von Das besondere Angebot Der Nutzen Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die Funktion als Mitglied im Aufsichtsrat Optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung Intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen Detaillierter Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen. Die Teilnahme an dieser Qualifizierungsreihe wird durch ein Zertifikat des Instituts für Weiterbildung e.v. an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg bestätigt. Die Voraussetzung ist die Teilnahme an n Modulen (bei Verhinderung der Teilnahme an einzelnen Modulen besteht die Möglichkeit der individuellen Nacharbeitung) sowie die Bearbeitung der Modul-Aufgaben.

65 Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen Die Termine Thema Termin/Ort Seminarnummer Ort Banken/Vers. Kapitalges. Modul A MB MB Hamburg Rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerbank Modul B MB MB Walsrode Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse Modul C MB MB Undeloh Organisation und Rolle des Aufsichtsrats Modul D MB MB Berlin Workshop Praxistransfer Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar. Kosten Die für die Qualifizierungsreihe (Module A D) beträgt jeweils insgesamt 4.950,00 Euro. Sie enthält die Kosten für Referentinnen/Referenten, Material, Raummieten, Technik und Organisation. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die Seminarreihe ist ein Komplettangebot. Sie umfasst Module; eine Reduzierung um einzelne Module ist nicht möglich. Die Teilnahmemöglichkeit für diese Seminarreihe für Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus den Grundsätzen der Mitbestimmungsgesetze. Die Kostenerstattung richtet sich nach 675 i.v.m. 670 BGB. Fordern Sie den Spezialprospekt an bei: ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH Bundesweite Seminare und Tagungen Catrin Krüger-Thiemann Köpenicker Str Berlin Fon (030) Fax (030) krueger-thiemann@bb.verdi-bub.de Die Seminare haben mir ein gehöriges Stück Sicherheit gegeben, zum Beispiel in rechtlichen Belangen und bei der Risikobeurteilung. Ich empfehle daher die Teilnahme auch denen, die schon länger in Aufsichtsräten aktiv sind. Ralf Neidhardt Betriebsratsvorsitzender, Hamburger Feuerkasse Versicherungs-AG und Provinzial Versicherung 65

66 Jugend- und Auszubildendenvertretung JAV spezial: Die JAV ein starkes Team?! Gemeinsam stark in der JAV Teamfindung, Teambildung und Arbeitsorganisation Wie können Probleme gemeinsam, zielorientiert und demokratisch im JAV-Gremium gelöst werden? Wie kann z.b. eine Arbeitsteilung aussehen, die n Beteiligten gerecht wird? Wie können Stärken einzelner Mitglieder herausgefunden und effektiv für die Arbeit der JAV genutzt werden? Die JAV hat viele Aufgabenfelder. Um den Überblick zu behalten und den Spaß nicht zu verlieren, ist es sehr wichtig, dass das Gremium strukturiert, zielorientiert und planvoll als Team arbeitet. Im Seminar wird es u.a. darum gehen, wie eine JAV ein richtiges Team wird, in dem Stärken, aber auch Schwächen oder unterschiedliche Interessen der Mitglieder berücksichtigt werden. Es werden Kommunikationsregeln erläutert, aber auch Tipps und Tricks zur Teamentwicklung und Rollenfindung im Team sowie zur Organisation der Arbeit gegeben. Dabei wird auf die individuellen Wünsche der Teilnehmenden und deren Probleme in der Willensbildung und Entscheidungsfindung über Ziele und Beschlüsse der JAV sowie auf Probleme bei der Zusammenarbeit mit dem Betriebs- bzw. Personalrat eingegangen. Grundlagen der Zusammenarbeit in Teams, Gremien und Ausschüssen Kommunikationsregeln in Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen Teamentwicklungsphasen am Beispiel betrieblicher Mitbestimmungsgremien Methoden und Instrumente der Arbeitsorganisation Bad Belzig Mitglieder der JAV 65 Abs. 1 i.v.m. 37 Abs. 6 BetrVG, 62 i.v.m. 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 890,00 66

67 Berufliche Bildung/Aus- und Weiterbildung Aufgaben des Betriebs-/Personalrats und der JAV bei der Berufsausbildung Handlungs- und Gestaltungsspielräume der gesetzlichen Interessenvertretung Die Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Berufsausbildung sind vielfältig: Vom ersten Einstellungstest über die Einhaltung des Ausbildungsrahmenplans bis hin zum erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung und schlussendlich im besten Fall bis zum Übergang in ein Beschäftigungsverhältnis ist der Betriebs-/ Personalrat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen. Im Seminar werden die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung und deren Handlungsmöglichkeiten dargestellt, und zwar unter Berücksichtigung aktueller betrieblicher Beispiele der Teilnehmenden. Überblick über die gesetzlichen Regelungen zur beruflichen Ausbildung Einstellung, Einsatzpläne, Ausbildungsrahmenpläne als Überwachungsaufgabe des Betriebs-/Personalrats Mitbestimmung bei der beruflichen Bildung Möglichkeiten der konkreten Zusammenarbeit der JAV mit dem Betriebs-/Personalrat Darstellung von arbeitsrechtlichen Besonderheiten des Berufsausbildungsverhältnisses BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 1.020,00 67

68 Berufliche Bildung/Aus- und Weiterbildung Betriebliche Aus- und Weiterbildung als Handlungsfeld des Betriebsrats kompakt Ziele einer Personalentwicklung sollten sein, den im Betrieb notwendigen Personalund Fachkräftebestand zu sichern, Fachkräftemangel entgegenzuwirken sowie die fachlichen Kompetenzen der Beschäftigten zu sichern und den aktuellen und künftigen Anforderungen des Unternehmens anzupassen. Die Feststellung des Personal- sowie des Aus- und Weiterbildungsbedarfs kann z.b. durch Altersstruktur- und Qualifizierungsbedarfsanalysen erfolgen. Der geforderte Personalbedarf sowie Qualifikationen und Kompetenzen werden mit den aktuellen verglichen und so der Bedarf an Nachwuchskräften und an Aus- und Weiterbildung ermittelt. Das Seminar informiert über Methoden und Instrumente der Personalentwicklung sowie die Beteiligungsrechte der Interessenvertretung, auch schon im Rahmen der unterschiedlichen Bedarfsanalysen. Insbesondere die Mitbestimmungsrechte und die Frage, wie Maßnahmen der Personalentwicklung im Sinne der Beschäftigten und einer zukunftsorientierten Personalplanung sowie Stellenbesetzung mitgestaltet werden können, werden eingehend erörtert. Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung, Personalentwicklung: Begriffe und Grundlagen Die verschiedenen Ebenen und Maßnahmen der Personalentwicklung Bedarf und Kompetenzprofile ermitteln: Instrumente und Methoden (z.b. Altersstruktur- und Qualifizierungsbedarfsanalyse) Planung, Qualitätssicherung, Kontrolle (Evaluation) der Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung Auswahlverfahren zur Teilnahme an internen und externen Qualifizierungs maßnahmen Fort- und Weiterbildung als Teil der Beschäftigungssicherung Aktuelle Qualifizierungsformen (z.b. E-Learning) und Anrechnung als Arbeitszeit Überblick über alternsgerechte und beschäftigtenorientierte Lernmethoden und -formen BE Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der JAV Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 65 Abs. 1 i.v.m. 37 Abs. 6 BetrVG 750,00

69 Betriebsverfassungsrecht Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Hierbei sind im Regelwahlverfahren zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. In unserem eintägigen Seminar können sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb. Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch geübte Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln. Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur Betriebsratswahl: Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Wahlvorstandsmitglieder 20 Abs. 3 BetrVG 295,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. Bemerkungen Wahlvorstände in Betrieben mit 51 bis 100 Wahlberechtigten können zwischen dem vereinfachten (verkürzten) und dem normalen Wahlverfahren wählen. Wenn Sie dazu das richtige Seminar suchen, beraten wir Sie gerne. 69

70 Betriebsverfassungsrecht Betriebsratswahl: Damit s stimmt vereinfachtes Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Auch beim sogenannten vereinfachten Wahlverfahren sind zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. Unser eintägiges Seminar ist speziell auf dieses Wahlverfahren im Kleinbetrieb zugeschnitten. Wahlvorstandsmitglieder können sich hier auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb. Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch geübte Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln. Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur Betriebsratswahl: Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Wahlvorstandsmitglieder 20 Abs. 3 BetrVG 295,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. Bemerkungen Wahlvorstände in Betrieben mit 51 bis 100 Wahlberechtigten können zwischen dem vereinfachten (verkürzten) und dem normalen Wahlverfahren wählen. Wenn Sie dazu das richtige Seminar suchen, beraten wir Sie gerne. 70

71 Betriebsverfassungsrecht Betriebsratswahl: Damit s stimmt normales Wahlverfahren (intensiv) Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Hierbei sind im Regelwahlverfahren zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. In unserem Seminar können sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb. Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch geübte Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln. Zur Vertiefung der Inhalte erfolgen praktische Übungen zur Anwendung der Wahlordnung sowie der betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen für die Betriebsratswahl. Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur Betriebsratswahl: Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen BE BE BE BE Wahlvorstandsmitglieder 20 Abs. 3 BetrVG 695,00 Bemerkungen Wahlvorstände in Betrieben mit 51 bis 100 Wahlberechtigten können zwischen dem vereinfachten (verkürzten) und dem normalen Wahlverfahren wählen. Wenn Sie dazu das richtige Seminar suchen, beraten wir Sie gerne. 71

72 Betriebsverfassungsrecht Betriebsratswahl: Damit s stimmt vereinfachtes Wahlverfahren (intensiv) Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Auch beim sogenannten vereinfachten Wahlverfahren sind zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. Unser Seminar ist speziell auf dieses Wahlverfahren im Kleinbetrieb zugeschnitten. Wahlvorstandsmitglieder können sich hier auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb. Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch geübte Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln. Zur Vertiefung der Inhalte erfolgen praktische Übungen zur Anwendung der Wahlordnung sowie der betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen für die Betriebsratswahl. Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur Betriebsratswahl: Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen BE BE BE BE Wahlvorstandsmitglieder 20 Abs. 3 BetrVG 695,00 Bemerkungen Wahlvorstände in Betrieben mit 51 bis 100 Wahlberechtigten können zwischen dem vereinfachten (verkürzten) und dem normalen Wahlverfahren wählen. Wenn Sie dazu das richtige Seminar suchen, beraten wir Sie gerne. 72

73 Betriebsverfassungsrecht Das Ersatzmitglied kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel? Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern Ersatzmitglieder haben innerhalb und außerhalb des Gremiums eine wichtige Funktion. Zum einen bleibt das Gremium durch sie beschlussfähig. Darüber hinaus kann die tägliche Betriebsratsarbeit durch sie unterstützt und der Wirkungskreis des Betriebsrats vergrößert werden. Und immer dann, wenn sie zum Einsatz kommen, werden sie automatisch zum gleichberechtigten Betriebsratsmitglied. In Ihrem Betriebsratsgremium kommen Ersatzmitglieder häufiger zum Einsatz? Es sollte aber auch das richtige sein: Es besteht ein Minderheitenschutz nach 15 Abs. 2 BetrVG, und eventuell müssen auch verschiedene Listen im Betriebsrat vertreten sein. Zudem ist es wichtig, dass die Ersatzmitglieder genug Kenntnisse haben, um im Zweifelsfall zu wissen, worüber sie abstimmen. Oder sind Sie selber Ersatzmitglied? Wenn Sie zur Betriebsratssitzung geladen werden, fühlen Sie sich wie in der zweiten Reihe oder gar als unliebsamer Notnagel? Wir bieten Ihnen einen komprimierten Überblick über die Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. In diesem Tagesseminar werden u.a. folgende Fragen geklärt: Wann muss welches Ersatzmitglied geladen werden, wann nicht? Rechtzeitige Einladung und Mitteilung der Tagesordnung Wie kann das Ersatzmitglied immer auf dem aktuellen Stand der Betriebsratsarbeit gehalten werden? Praktische Fragen der Arbeitsorganisation: Vorbereitungszeiten, Protokoll- und Akteneinsicht Dürfen Ersatzmitglieder von n Sitzungen des Betriebsrats die Protokolle einsehen? Mögliche Formen der dauerhaften Beteiligung der Ersatzmitglieder an der Betriebsratsarbeit Hamburg - Junges Hotel Berlin (b+b) Leipzig (Paunsdorf) Berlin (b+b) Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG 325,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. 73

74 Betriebsverfassungsrecht Außertarifliche Angestellte Beteiligungsrechte des Betriebsrats Beschäftigte, die eine Vergütung erhalten, welche über der höchsten Entgelt-/Gehaltsgruppe eines Tarifvertrags liegt, sind außertarifliche Angestellte (AT). Aber bei welchen Angelegenheiten ist der Betriebsrat auch für diese Beschäftigten zuständig und muss beteiligt werden? Das Seminar stellt die arbeits- und tarifrechtlichen Besonderheiten der AT-Angestellten dar und zeigt die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei personellen Angelegenheiten und bei Fragen der innerbetrieblichen Lohn- und Arbeitszeitgestaltung. Zudem wird kritisch der Frage nachgegangen, ob eine AT-Anstellung wirklich immer zum Vorteil der betroffenen Beschäftigten ist. Unterschied zwischen AT-Angestellten und tariflich angestellten Beschäftigten Besonderheiten der AT-Anstellung in arbeits- und tarifrechtlicher Hinsicht Inhalt, Grenzen und Zulässigkeit einzelvertraglicher Regelungen aktuelle Rechtsprechung Inhalt und Umfang der Beteiligungsrechte des Betriebsrats Betriebsvereinbarungen zu Arbeits- und Gehaltsbedingungen von AT-Angestellten Vor- und Nachteile von AT-Anstellungen AT-Anstellung als Umgehung des Tarifvertrags Ziele und Strategien des Betriebsrats Frankfurt am Main - mainhaus Stadthotel Gladenbach Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 750,00 74

75 Betriebsverfassungsrecht Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben Sie arbeiten in einem eindeutigen Tendenzbetrieb und fragen sich, was ein Betriebsrat hier ausrichten kann? Ihr Arbeitgeber behauptet, einen Tendenzbetrieb zu führen, in dem kein Betriebsrat gebraucht werde? Oder er überlegt laut, sich demnächst als Tendenzbetrieb zu bezeichnen, um den Betriebsrat einschränken zu können? Betriebsräte in Tendenzbetrieben haben dieselben Aufgaben wie die in anderen Betrieben. Nur in kleinen Teilbereichen gibt es eingeschränkte Rechte, aber viele Möglichkeiten! Dieses Seminar bietet einen systematischen Überblick über tendenzbedingte Sonderregelungen des BetrVG. Es befasst sich schwerpunktmäßig mit personellen Einzelmaßnahmen wie Versetzung, Einstellung oder Kündigung. Es ermöglicht Austausch und fördert die praktische Alltagsarbeit. Sie erhalten einen Überblick über das ursprüngliche Ziel des Tendenzschutzes und bekommen Hinweise, um zu überprüfen, ob es sich wirklich um einen Tendenzbetrieb handelt. Darüber hinaus werden die rechtlichen und praktischen Aspekte der Beschränkung Ihrer Arbeit durch den Tendenzschutz im Betriebsverfassungsrecht behandelt. Die Bestimmungen des 118 Abs. 1 BetrVG Definition: Tendenzträger/-in Bedeutung für die Betriebsratsarbeit Personelle Angelegenheiten Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte Betriebsratsarbeit ohne Wirtschaftsauschuss: Es gibt Alternativen Die Rechtsprechung zu Tendenzbetrieben Gladenbach Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 750,00 Bemerkungen Gerne bieten wir Ihnen dieses Seminar speziell für Ihr Gremium an. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf. 75

76 Betriebsverfassungsrecht Haftung auch als Betriebsrat? Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung des BGH Das Seminar befasst sich mit dem Themenkomplex der Arbeitnehmerhaftung, schwerpunktmäßig mit der Haftung des Betriebsrats. Was ist, wenn der Betriebsrat die Kolleginnen und Kollegen falsch berät und diese dadurch Nachteile erleiden? Kann der Betriebsrat als Gremium zu Schadensersatz verpflichtet werden? Welche Kosten muss der Betriebsrat im Schadensfall tragen? Haftungsrechtlich relevante Fälle und deren rechtliche Folgen werden anhand von Beispielen anschaulich dargestellt. Denn wer mit diesen Haftungsfragen vertraut ist, weiß sich als Betriebsratsmitglied in seiner täglichen Praxis zu behaupten. Rechtliche Grundlagen zur Arbeitnehmerhaftung: Voraussetzungen, Haftungsbeschränkungen und -erleichterungen Rechtliche Stellung des Betriebsrats Einzelne Pflichten des Betriebsrats, u.a. Geheimhaltungspflicht gem. 79, 120 BetrVG Haftung als Organ, Haftung einzelner Betriebsratsmitglieder Fehlerhafte Beratung der Beschäftigten Kostenhaftung einzelner Betriebsratsmitglieder bei fehlendem Gremiumsbeschluss Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder (BAG, BGH) Hamburg - Junges Hotel Berlin (b+b) Berlin (b+b) Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 325,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. 76

77 Betriebsverfassungsrecht Geschäftsführung des Betriebsrats: Die besondere Aufgabe im Gremium In diesem Seminar können Sie Ihre Kenntnisse über die Stellung, Rechte und Pflichten des Betriebsrats und seiner Organe vertiefen und zusätzliche Fertigkeiten in der Durchführung von Sitzungen, Versammlungen und Verhandlungen erlangen. Rechtliche Grundlagen der Geschäftsführung: Von der Geschäftsordnung bis zur Beschlussfassung Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder Aufgaben und Befugnisse der/des Vorsitzenden Kosten- und Sachaufwand des Betriebsrats Zuständigkeiten von GBR, KBR, JAV und SBV Arbeit des Betriebsausschusses und weiterer Ausschüsse des Betriebsrats Betriebsratssitzungen, Abteilungs-/Betriebsversammlungen Organisation und Koordination der Betriebsratsarbeit BE Betriebsratsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG 850,00 77

78 Betriebsverfassungsrecht Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen Wir machen zu! Personal soll abgebaut werden! Wir ziehen um! Wir bauen neu! Wir werden zusammengelegt! Dies sind nur einige der Möglichkeiten, die zu einer Betriebsänderung nach 111 ff. BetrVG führen und erhebliche Beteiligungsrechte des Betriebsrats auslösen können. Thematisiert wird s rund um Betriebsänderungen, insbesondere Fragen der Einbeziehung der Belegschaft, des Interessenausgleichs, des Sozialplans und die Frage nach dem strategisch richtigen Vorgehen des Betriebsrats. Im Seminar werden auch die mit einer Betriebsänderung im Zusammenhang stehenden Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte erläutert. Formen und Möglichkeiten des Erkennens von Betriebsänderungen Folgen für die Belegschaft Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats Interessenausgleich/Sozialplan Das Recht des Betriebsrats auf Hinzuziehung von Beratern/Sachverständigen Verfahren zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten Fragen im Zusammenhang mit Betriebsübergang und Unternehmensumwandlung Dieses dreitägige Spezialseminar kann bei Bedarf auf Anfrage auch jederzeit kurzfristig für betriebliche Gremien (auch als Inhouse-Angebot) organisiert werden. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf Boltenhagen Betriebsratsmitglieder Referent Willy Knop Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 760,00 78

79 Betriebsverfassungsrecht Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung Die Betriebsvereinbarung ist ein wichtiges Instrument bei der Ausübung der Mitbestimmung; mit ihr nimmt der Betriebsrat gestaltenden Einfluss auf die konkreten Arbeitsbedingungen und die sozialen Konditionen für die Beschäftigten des Betriebs. Als Gesetz des Betriebs entfaltet die Betriebsvereinbarung Rechtswirkung für Arbeitnehmer/-innen, Arbeitgeber und Betriebsrat. Daher muss jeder Betriebsrat in der Lage sein, dieses Instrument effektiv und rechtlich korrekt zu handhaben. Im Seminar werden durch die exemplarische Bearbeitung einer Betriebsvereinbarung von der Regelungsabsicht bis zum Abschluss einer Vereinbarung anstehenden Fragen behandelt (formaler Aufbau, mögliche Inhalte sowie das gesamte Verfahren). Gesetz Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Einzelarbeitsvertrag: Zusammenwirken und Abgrenzung Freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen Regelungsgegenstand und Geltungsbereich Formalien, Geltungsdauer, Abschlussmängel, Nichtigkeit, Kündigung, Nachwirkung Regelungskompetenz Betriebsrat Gesamtbetriebsrat Konzernbetriebsrat Das Verhandlungsteam: Erfolgreiche Verhandlungsführung und Strategien Scheitern der Verhandlung, Einrichtung der Einigungsstelle Einhaltung von Betriebsvereinbarungen, Streitigkeiten Dresden (Laubegast) Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 560,00 79

80 Betriebsverfassungsrecht Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management) Eine Betriebsvereinbarung schafft geltendes Recht im Betrieb. Damit eine Betriebsvereinbarung jedoch auch eingehalten werden kann, müssen ihre Regelungsinhalte n im Betrieb und vor m den Mitgliedern des Betriebsrats bekannt sein. Neben anderen Aufgaben hat der Betriebsrat die Einhaltung der im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen zu überwachen. Nicht jede Betriebsvereinbarung sieht hierfür ein Kontrollsystem vor, sodass es Sache des Betriebsrats ist, eine funktionierende und betrieblich angepasste Überwachung zu entwickeln. Dagegen steht oft folgende Realität: Neu gewählte Betriebsratsmitglieder kennen die bestehenden Vereinbarungen nicht oder nur oberflächlich, nicht selten ist so manch alte Betriebsvereinbarung sogar niemandem im Betriebsrat richtig bekannt. Dies gilt umso mehr für Betriebsvereinbarungen, die vom Gesamt- oder gar Konzernbetriebsrat oder durch eine Verhandlungskommission des Betriebsrats abgeschlossen wurden. Dieses Seminar richtet sich an neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder. Es beantwortet Fragen zu Qualifizierungsansprüchen von Betriebsratsmitgliedern bei bestehenden Betriebsvereinbarungen, zum Umgang bei Verstößen gegen sie, zu Möglichkeiten der Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen (betrieblich oder gesetzlich) und viele weitere mehr. Bekanntmachung abgeschlossener und vorhandener Betriebsvereinbarungen im Betriebsrat Bekanntmachung im Betrieb Überwachen der Einhaltung einer Betriebsvereinbarung Kontinuierliches Überprüfen der Inhalte Mögliche Schritte zur Anpassung Dresden (Laubegast) Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 560,00 80

81 Betriebsverfassungsrecht Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle Durch Betriebsvereinbarungen werden Kernbereiche der betrieblichen Realität geregelt. Die inhaltliche Ausgestaltung rechtlich möglicher Betriebsvereinbarungen spiegelt immer ein Verhandlungsergebnis wider. Die Interessen der Belegschaft kann der Betriebsrat nur wirksam vertreten, wenn er erfolgreich verhandelt. Daher benötigt er neben dem erforderlichen Rechtswissen auch Kenntnisse über geschickte Verhandlungsführung. Ziel des Seminars ist es, an realitätsnahen Praxisbeispielen Verhandlungssituationen zu üben. Beginnend mit dem Vorbereitungs- über das Verhandlungsstadium bis hin zum Einigungsstellenverfahren werden die einzelnen Verhandlungssituationen durchgespielt. Überblick über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Inhalt, Form und Aufbau einer Betriebsvereinbarung Verhandlungsverläufe und -strategien Aufgaben der Einigungsstelle Ablauf des Einigungsstellenverfahrens Übung an Praxisbeispielen BE Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 1.020,00 81

82 Betriebsverfassungsrecht Gesamtbetriebsrat Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1) Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats In Unternehmen mit mehreren Betriebsräten sind Gesamtbetriebsräte (GBR) zu bilden. Dabei gelten viele rechtliche Regelungen gleichermaßen für Betriebsräte und Gesamtbetriebsräte. Einige Regelungen sind jedoch nur für Gesamtbetriebsräte anzuwenden oder unterscheiden sich in ihrer Anwendung für Gesamtbetriebsratsmitglieder erheblich. In diesem Seminar werden die Voraussetzungen der Errichtung eines GBR und der Einfluss von Veränderungen des Unternehmens auf den Gesamtbetriebsrat behandelt. Ebenso beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen des Alltags eines Gesamtbetriebsrats. Voraussetzungen für die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats Konstituierung und Entsendung Abstimmungen und Beschlüsse Geschäftsführung und Vorsitz regelmäßige Aufgaben Geschäftsordnung, Sitzungsorte und Reiseregelungen Schulungsansprüche von Gesamtbetriebsratsmitgliedern Bildung von (Pflicht-)Ausschüssen Betriebsrätekonferenzen und Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit BE Gesamtbetriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 755,00 Bemerkungen Das Seminar kann auch unternehmensbezogen gebucht werden. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf. 82

83 Betriebsverfassungsrecht Gesamtbetriebsrat Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2) Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat Die Arbeit im Gesamtbetriebsrat ist häufig durch andere Themen geprägt als im Betriebsrat. Die politischen Abstimmungsprozesse zwischen Betriebsräten und Gesamtbetriebsrat sowie die Informationspolitik im Unternehmen brauchen besondere Aufmerksamkeit. Ob ein Thema durch den Gesamtbetriebsrat oder durch die Einzelbetriebsräte bearbeitet werden soll, ist häufig nicht von Beginn an klar. Umfangreiche Frage- und Problemstellungen, lange Projektzeiten und das Zusammenwirken verschiedenster Stellen im Unternehmen müssen organisiert und strukturiert bearbeitet werden. Den Satz Davon höre ich zum ersten Mal! kennt zwar auch jeder Betriebsrat gegenüber dem Gesamtbetriebsrat kommt er aber öfter vor. Informationsarbeit ist für den Erfolg eines Gesamtbetriebsrats enorm wichtig, da er häufig unterschiedliche Interessenlagen in den Betrieben auf einen gemeinsamen Nenner bringen muss. In diesem Seminar besprechen wir verschiedene Modelle für eine erfolgreiche Alltagsarbeit des Gesamtbetriebsrats, für den Umgang mit unterschiedlichen Interessenlagen in den Betrieben und welche typischen Vorgehensweisen es auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gibt. Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und Verhältnis zu den Betriebsräten Gremienaufbau und Zusammenarbeit BR, GBR, KBR und deren Ausschüsse mögliche Wege der Informationsund Arbeitspolitik Arbeiten in Projekten Informationswege in Unternehmen Öffentlichkeits- und Informationsarbeit des Gesamtbetriebsrats Gesamtbetriebsvereinbarungen mögliche Inhalte, Zustandekommen usw BE Gesamtbetriebsratsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG 755,00 Bemerkungen Das Seminar kann auch unternehmensbezogen gebucht werden. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf. 83

84 Betriebsverfassungsrecht Konzernbetriebsrat Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und Organisation der Arbeit Durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsratsgremien kann für einen Konzern nach 18 Aktiengesetz ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Dafür sind übereinstimmende Beschlüsse der Gesamtbetriebsräte der Unternehmen erforderlich, in denen 50 Prozent der Arbeitnehmer des Konzerns beschäftigt sind. Aber was ist ein Konzern? Wofür ist ein Konzernbetriebsrat zuständig, und wie weit gehen seine Befugnisse? Das Seminar erläutert die Grundlagen und rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Konzernbetriebsrats. Dargestellt werden die Zuständigkeiten und die Erfordernisse der Zusammenarbeit und Abstimmung mit den anderen betriebsverfassungsrechtlichen Gremien. Aber auch mögliche Konfliktpunkte der Zusammenarbeit (innerhalb des Konzernbetriebsrats und mit anderen Gremien) aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen werden behandelt und Verbesserungsmöglichkeiten entwickelt. Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten des Konzernbetriebsrats nach BetrVG Konzernbegriff nach dem Betriebsverfassungsgesetz Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats Zusammenwirken, Informationsfluss und Abstimmung im Konzernbetriebsrat und zwischen den Gremien Konzernbetriebsvereinbarungen: Welche Inhalte werden üblicherweise darin geregelt? Welche Handlungsspielräume haben Betriebsräte hierbei? Zusammensetzung, Geschäftsführung, Sitzungen, Geschäftsordnung, Ausschüsse des Konzernbetriebsrats Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Konzernbetriebsrat Ziele und Strategien des Konzernbetriebsrats BE Mitglieder von Konzernbetriebsräten Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 755,00 Bemerkungen Das Seminar kann auch unternehmens-/konzernbezogen gebucht werden. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf. 84

85 Betriebsverfassungsrecht Europäischer Betriebsrat Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten Europäische Betriebsräte (EBR) können in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen in der Europäischen Union bzw. des europäischen Wirtschaftsraums gebildet werden. Aber was ist ein Europäischer Betriebsrat? Welche Rechtsgrundlagen gibt es zur Bildung eines EBR? Wie wird er gebildet, und wie funktionieren eine länderübergreifende Organisation und die Zusammenarbeit mit anderen Interessenvertretungen? Das Seminar gibt Antworten auf diese Fragen und erläutert darüber hinaus die Arbeitsweisen, das Zustandekommen von Vereinbarungen sowie die Pflichten des Unternehmens gegenüber dem EBR. Rechtliche Grundlagen Europarecht und nationales Recht Definition: Europäischer Betriebsrat Voraussetzungen für die Bildung und Zusammensetzung eines Europäischen Betriebsrats EBR-Vereinbarung: Mindestinhalte, Verhandlungsverfahren, Verhandlungsprozess Kernaufgaben des Europäischen Betriebsrats Kommunikation und Vernetzung im EBR und mit anderen Interessenvertretungen (z.b. örtliche Betriebsräte) Erforderliche Ressourcen des EBR Europäische Betriebsräte und Gewerkschaften Gladenbach Mitglieder von Europäischen Betriebsräten Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 750,00 85

86 Betriebsverfassungsrecht Gute Arbeit durch Personalentwicklung und Projektarbeit ver.di führt gemeinsam mit dem DGB bereits seit 2007 jährlich eine wissenschaftliche Untersuchung zu den Arbeitsbedingungen in Betrieben und Verwaltungen durch. Die aktuellen Ergebnisse verweisen darauf, dass im Bereich der Personalentwicklung ein wichtiges betriebliches Handlungsfeld liegt. So lassen sich mit dem Instrument Gute-Arbeit-Index verschiedenste Personalentwicklungsinstrumente als betriebliche Handlungsfelder ableiten und begründen: z.b. Führungsfeedback, Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräch, Qualifizierungsvereinbarungen u.a. Im Seminar wird Ihnen ein Überblick über die betrieblichen Nutzungsmöglichkeiten des Index gegeben. Die Verknüpfung mit Personalentwicklungsinstrumenten wird mithilfe der Methode des Projektmanagements erprobt BE Betriebsratsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG 975,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. 86

87 Betriebsverfassungsrecht Gewerkschaft und Betriebsrat ist das vereinbar? Obwohl das Betriebsverfassungsgesetz die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Gewerkschaft ausdrücklich vorschreibt, gibt es in der Praxis oft Probleme, wenn Mitglieder des Betriebsrats auch gewerkschaftlich aktiv werden wollen. Sei es die von Betriebsratsmitgliedern für Termine im Gewerkschaftshaus, die Umsetzung von Tarifverträgen, die Gewerkschaftswerbung im Betrieb oder die Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern an Streiks Konfliktstoff gibt es immer wieder. Dieses Seminar soll dabei helfen, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit des Betriebsrats mit der Gewerkschaft zu klären und diesbezügliche Unsicherheiten bei der Betriebsratsarbeit zu überwinden. Entstehungsgeschichte des BetrVG und kurzer internationaler (Rechts-)Vergleich Betriebsrat und Gewerkschaft: Muss ich das strikt trennen? Was ist die Rolle des Betriebsrats bei der Umsetzung von Tarifverträgen? Was sind meine Rechte und Pflichten während eines Streiks? Zulässigkeit von Gewerkschaftswerbung bei der Betriebsratsarbeit Aktuelle Rechtsprechung BE Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 755,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. 87

88 Betriebsverfassungsrecht Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung bei personellen Maßnahmen Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder Der Besuch der Grundqualifizierungsseminare liegt für langjährige Betriebsratsmitglieder oft weit zurück. Diese Seminare noch einmal zu besuchen, bietet sich für viele nicht an, weil große Teile der Inhalte bekannt sind. Mit den Fresh-up-Angeboten bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in zweimal drei Tagen Ihre Rechtskenntnisse auf den aktuellen Stand zu bringen. Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt auf den Themen Arbeitsorganisation und personelle Maßnahmen. Sie werden mit gesetzlichen Veränderungen und aktueller Rechtsprechung zu diesen Bereichen vertraut gemacht. Fallbearbeitung reaktiviert und vertieft Ihre Kenntnisse. Ein Blick auf die Gepflogenheiten in der Geschäftsführung des Betriebsrats, Tipps und Hinweise zur Veränderung Aktuelle Rechtsprechung zur Beteiligung bei Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung Auffrischung und aktuelle rechtliche Entwicklungen zum Anhörungsverfahren Beteiligungsrechte bei der Personalplanung Entwicklungen im Bereich der betrieblichen Aus- und Weiterbildung BE Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch der BR-Grundseminare 1 und 2 37 Abs. 6 BetrVG 795,00 88

89 Betriebsverfassungsrecht Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder Dieses Fresh-up-Seminar widmet sich der sogenannten sozialen Mitbestimmung und betrieblichen Veränderungsprozessen. Auch erfahrene Betriebsratsmitglieder nutzen oft nicht Möglichkeiten der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Daher sollen neben der Rechtsprechung noch einmal die Handlungsfelder in Erinnerung gerufen werden. Da betriebliche Veränderungsprozesse oft schleichend vorangehen, wird auch auf diesen Bereich besonderes Augenmerk gelegt. Wie kann ich Veränderungen erkennen? Welche Informationsrechte gibt es? Und wie gehe ich angemessen damit um? Rekapitulation die Inhalte der sozialen Mitbestimmung Das Verfahren der sozialen Mitbestimmung Formalien und aktuelle Rechtsprechung Informationsbeschaffung und Bewertung Erkennen und bewerten von betrieblichen (Veränderungs-)Prozessen Aktive Gestaltung und Reaktionsmöglichkeiten BE Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch der BR-Grundseminare 1 bis 4 37 Abs. 6 BetrVG 795,00 89

90 Betriebsverfassungsrecht Betriebsverfassung à la carte Ich hab da mal eine Frage hier kann und soll sie gestellt werden! In diesem Seminar kann das bereits vorhandene Wissen in den selbst gewählten Schwerpunkten vertieft und erweitert werden. Sie bringen Ihre Fragen und Themen aus Ihrem betrieblichen Alltag mit, die dann gemeinsam bearbeitet werden. So können ganz eigene Schwerpunkte in der Weiterbildung gesetzt werden. Dabei geht es um aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungsfragen und deren Bedeutung und Umsetzbarkeit im betriebsrätlichen Alltag. Wir erarbeiten praxisorientierte Handlungsoptionen in konkreten Mitbestimmungsfällen. Vor dem Seminar erhalten Sie einen Fragebogen, der als Wunschzettel dient. Das Seminarteam greift die genannten Themen auf. Eben Betriebsverfassungsrecht à la carte! Arbeitsorganisation Öffentlichkeitsarbeit Personelle Mitbestimmung Soziale Mitbestimmung Wirtschaftliche Mitbestimmung BE Betriebsratsmitglieder, deren Teilnahme an einer BR-Grundlagenschulung bereits einige Zeit zurückliegt 37 Abs. 6 BetrVG 1.020,00 90

91 Personalvertretungsrecht Personalratswahl nach PersVG Brandenburg: Damit s stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg Im Frühjahr 2018 finden die nächsten turnusmäßigen Personalratswahlen nach dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg statt. Diese werden von Wahlvorständen vorbereitet und abgewickelt. Dabei sind zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung dieser Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. In unserem eintägigen Seminar können sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung sowie deren praktische Umsetzung in der Dienststelle. Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch geübte Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des PersVG Brandenburg und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln. Dienststellenbegriff Aufgaben des Wahlvorstands Vorbereitung und Durchführung der Wahlen Wählerverzeichnis, Wahlausschreiben und Wahlvorschläge Verhältniswahl, Mehrheitswahl Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses Besuchen Sie auch unsere speziellen Seiten zur Personalratswahl nach PersVG Brandenburg: Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Potsdam Lübbenau Alt Ruppin Frankfurt an der Oder Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Eberswalde Potsdam Lübbenau Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Wahlvorstandsmitglieder 24 Abs. 3 bzw. 46 Abs. 1 PersVG Bbg 195,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. 91

92 Personalvertretungsrecht Rechtliche Grundlagen für den Personalratsvorsitz, für Stellvertretung und Vorstand Die besondere Situation von Personalratsvorsitzenden, deren Stellvertretung und von Vorständen wird in diesem Seminar aus rechtlicher Sicht betrachtet und gewürdigt. Das Seminar bearbeitet praxisorientiert die mit der Funktion des Vorsitzes bzw. stellvertretenden Vorsitzes und des Vorstandes zusammenhängenden besonderen Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf der Grundlage des BPersVG bzw. der Landespersonalvertretungsgesetze. Was sind die besonderen Aufgaben gegenüber dem Gremium oder der Dienststelle? Was muss der Vorsitzende machen, was darf er machen? Wie weit geht die Vertretungsbefugnis? Dies sind einige Fragen, die das Seminar beantworten wird, damit das Gremium seine Arbeit wirklich im Griff hat. Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen der Arbeit von Personalratsvorsitzenden, Stellvertretenden und Vorstand Besondere (rechtliche) Stellung und Aufgaben Voraussetzungen einer rechtssicheren Beschlussfassung aus Sicht des Vorsitzenden Möglichkeit der Delegation von Arbeitsaufgaben an einzelne Mitglieder oder Arbeitsgruppen/Ausschüsse Umfang der Vertretungsmacht Folgen des Überschreitens (Amtshaftung!?) Rechtliche Stellung als Personalratsmitglied und Verhältnis gegenüber den anderen Mitgliedern im Gremium Berlin (Ostbahnhof) Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Vorsitzende und stellv. Vorsitzende sowie Vorstände von Personalräten Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 695,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. 92

93 Personalvertretungsrecht Personalräte in Tarifauseinandersetzungen ihre Rolle und Aufgaben Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst werden auch in den kommenden Jahren vermutlich nicht einfach. Eine Eskalation ist sehr wohl möglich und wird dann ge werkschaftliche Maßnahmen nach sich ziehen. Die Tarifverhandlungen beeinflussen auch die Arbeit der Personalräte. Wie verhält sich der Personalrat als Gremium, wie verhalten sich einzelne Personalratsmitglieder, wenn Tarifverhandlungen sich hinziehen, schwierig werden, eskalieren, es in den einzelnen Dienststellen zu Warnstreiks und Streiks kommt? Das Seminar befasst sich ausführlich mit n Fragen, die im Zusammenhang mit Tarifrunden, Warnstreiks und Streiks entstehen können. Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Tarifverhandlungen Funktionsfähigkeit und Tätigkeiten des Personalrats im Arbeitskampf Zugangsrecht der Gewerkschaft vor und während des Arbeitskampfes Die Mitbestimmung der Interessenvertretung in sozialen Angelegenheiten während des Arbeitskampfes Abmahnung und Kündigung wegen Teilnahme an Arbeitskämpfen Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten vertretung 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, 96 Abs. 4 SGB IX 195,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. 93

94 Personalvertretungsrecht Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Die Finanzlage vieler öffentlicher Arbeitgeber ist nach wie vor angespannt. Es existiert eine große Bandbreite möglicher Sparmaßnahmen: u.a. Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder Aufgaben (z.b. durch interkommunale Zusammenarbeit) oder Outsourcing von Arbeitsbereichen an private Unternehmen. Diese Maßnahmen gehen oftmals zulasten der Beschäftigten, und jede bringt neue Aufgaben für den Personalrat mit sich, die im Sinne der Beschäftigten bearbeitet werden müssen. Das Seminar zeigt die Bandbreite der unternehmerischen Entscheidungen im öffentlichen Dienst, ihre Ursachen und Folgen für die Struktur und Organisation der Dienststelle, der Arbeitsbedingungen sowie der Arbeitsplätze der Beschäftigten. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen und praktischen Handlungsmöglichkeiten des Personalrats unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung. Überblick über gesetzliche und tarifvertragliche Grundlagen und Beteiligungsrechte des Personalrats Ursachen und Formen von betrieblichen Veränderungen und Umstrukturierungen und ihre Bedeutung für die Rechte der Beschäftigten Voraussetzungen und Pflichten des Arbeitgebers nach 613a BGB (Betriebsübergang) Mitwirkung des Personalrats bei betrieblichen Veränderungsprozessen Berlin (Warschauer Str.) Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 780,00 94

95 Personalvertretungsrecht Interkommunale Zusammenarbeit Rechtliche Grundlagen und Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Die gemeinsame Anschaffung und Nutzung von Geräten und Maschinen, gemeinsam betriebene Bauhöfe, Werkstätten, Schwimmbäder und andere Einrichtungen sind nur einige Beispiele, wie Kommunen ihre Aufgaben gemeinsam wahrnehmen. Interkommunale Zusammenarbeit wird politisch massiv beworben und nimmt zu. Die Gründe hierfür sind vielseitig und reichen von der defizitären Haushaltslage über betriebswirtschaftliche Motive bis hin zur Sicherung der Aufgabenerledigung. Aber immer sind die Beschäftigten, die bisher die Aufgaben erledigt haben oder künftig erledigen sollen, betroffen. Häufig werden sie und die zuständigen Personalräte über die organisatorischen Veränderungen kaum oder gar nicht informiert, geschweige denn daran beteiligt. Oft werden die personalvertretungsrechtlichen Zuständigkeiten nicht geklärt. Welche Formen der interkommunalen Zusammenarbeit gibt es? Welche Folgen für die Beschäftigten und die Personalräte haben sie? Welche Chancen und Risiken birgt die interkommunale Zusammenarbeit? Welche Beteiligungsrechte der Personalräte sind berührt? Welcher Regelungsbedarf entsteht? Kann interkommunale Zusammenarbeit die Vorbereitung zur Privatisierung bedeuten? Rechtsgrundlagen der interkommunalen Zusammenarbeit und Gemeinschaftsarbeit Organisationsformen der interkommunalen Zusammenarbeit Arbeitsrechtliche Folgen für die Beschäftigten Aufgaben, Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten der Personalräte Möglichkeiten der Sicherung von Besitzständen der Beschäftigten (z.b. aus Tarifverträgen oder Dienstvereinbarungen) Darstellung und Auswertung von Beispielen aus der kommunalen Praxis Berlin (b+b) Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten vertretung Gemeinden 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, 96 Abs. 4 SGB IX 325,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. 95

96 Personalvertretungsrecht Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung Die Dienstvereinbarung ist ein wichtiges Instrument bei der Ausübung der Mitbestimmung; mit ihr nimmt der Personalrat gestaltenden Einfluss auf die konkreten Arbeitsbedingungen und die sozialen Konditionen für die Beschäftigten der Dienststelle. Die Dienstvereinbarung entfaltet Rechtswirkung für die Beschäftigten, den Arbeitgeber und Personalrat. Daher muss jeder Personalrat in der Lage sein, dieses Instrument effektiv und rechtlich korrekt zu handhaben. Im Seminar werden durch die exemplarische Bearbeitung einer Dienstvereinbarung von der Regelungsabsicht bis zum Abschluss einer Vereinbarung anstehenden Fragen behandelt (formaler Aufbau, mögliche Inhalte sowie das gesamte Verfahren). Gesetz Tarifvertrag Dienstvereinbarung Einzelarbeitsvertrag: Zusammenwirken und Abgrenzung Regelungsgegenstand und Geltungsbereich Formalien, Geltungsdauer, Abschlussmängel, Nichtigkeit, Kündigung, Nachwirkung Regelungskompetenzen des örtlichen Personalrats, des Gesamtpersonalrats oder des Hauptpersonalrats Das Verhandlungsteam: Erfolgreiche Verhandlungsführung Scheitern der Verhandlung, Einrichtung der Einigungsstelle Wirksamkeit des Spruchs der Einigungsstelle und Letztentscheidungsrecht Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 790,00 96

97 Personalvertretungsrecht Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstvereinbarungen Eine Dienstvereinbarung schafft geltendes Recht in der Dienststelle. Damit eine Dienstvereinbarung jedoch auch eingehalten werden kann, müssen ihre Regelungsinhalte n bekannt sein, vor m den Mitgliedern des Personalrats. Denn neben anderen Aufgaben hat der Personalrat die Einhaltung der in der Dienststelle geltenden Dienstvereinbarungen zu überwachen. Dagegen steht oft folgende Realität: Neu gewählte Personalratsmitglieder kennen die bestehenden Vereinbarungen nicht oder nur oberflächlich; oft ist manche alte Dienstvereinbarung sogar keinem im Personalrat richtig bekannt. Das Seminar wiederholt in kompakter Form die Rechtsgrundlagen für das Zustandekommen von Dienstvereinbarungen. Darüber hinaus wird gezeigt, wie die Einhaltung von Dienstvereinbarungen überwacht werden kann. Wann müssen welche Dienstvereinbarungen überarbeitet werden, und wie kann eine Anpassung von Dienstvereinbarungen an die aktuelle Rechtsprechung oder neu verabschiedete Gesetze/Tarifverträge aussehen? Was passiert bei Verstößen gegen die Dienstvereinbarung? Bekanntmachung abgeschlossener und vorhandener Dienstvereinbarungen im Personalrat Durchführungspflichten der Dienststelle und Bekanntmachung im Betrieb Effektive Überwachung der Einhaltung und Umsetzung von Dienstvereinbarungen Möglichkeiten der kontinuierlichen Überprüfung der Inhalte Nachverhandlungspflicht, Anpassung der Inhalte von Dienstvereinbarungen wann und in welcher Form? Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 790,00 97

98 Personalvertretungsrecht Einführung in das Beamtenrecht Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung In diesem Seminar lernen Sie die Grundstrukturen des Beamtenrechts kennen. Dadurch können Sie als Betriebs-/Personalratsmitglied beamtenrechtliche Probleme besser erkennen und bearbeiten. Grundstrukturen des Beamtenrechts Rechtsgrundlagen des Beamtenrechts Das Beamtenverhältnis (Beamtenbegriff, Dienstherr und Organe, Arten, das Amt, Begründung sowie Veränderung und Beendigung u.a. Laufbahnrecht, Personaleinsatz, Versetzung) Rechte und Pflichten von Beamtinnen und Beamten Unterschied zwischen Tarif- und Beamtenrecht Besonderheiten des landesspezifischen Beamtenrechts BE Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 975,00 98

99 Personalvertretungsrecht Beamtenrecht und Personalvertretungsrecht Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Aufgabe des Personalrats ist es u.a., die Einhaltung der Gesetze, die zugunsten der Beschäftigten gelten, zu überwachen. Hierzu gehören auch die Regelungen zum Beamtenrecht, welche auf Bundes- oder der jeweiligen Landesebene erlassen wurden. Personalräte sollten dazu fundierte Kenntnisse haben, um ihren Überwachungspflichten nachkommen zu können. Im Seminar werden die Regelungen zum Beamtenrecht ausführlich vorgestellt. Zusätzlich werden die tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes erläutert, soweit sie Bezug zum Beamtenrecht haben. Grundlagen und Grundbegriffe des Beamtenrechts Personalauswahlverfahren im öffentlichen Dienst Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit Versetzung, Abordnung, Umsetzung, Zuweisung BE Personalratsmitglieder 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 755,00 99

100 Personalvertretungsrecht Beamtenrecht aktuell: Laufbahnrecht Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung Aufgrund der Föderalisierung des Dienstrechts haben die Landes- und Kommunalverwaltungen von Berlin und Brandenburg jeweils ein eigenes Laufbahnrecht. Ziel des Seminars ist u.a. die Vermittlung der rechtlichen Grundlagen des Laufbahnrechts und die Darstellung der Landesbeamtengesetze für Berlin und für das Land Brandenburg sowie der daraus entstehenden Regelungsbedarfe in den Dienststellen. Die Beteiligungsrechte und Handlungsspielräume des Personalrats werden praxisgerecht erörtert, damit unter anderem geplante Personalentscheidungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden können. Überblick über die gesetzlichen Grundlagen, Verordnungen und Vorschriften zum Laufbahnrecht für Beamte in den Ländern Berlin und Brandenburg Laufbahnrecht (Ernennung, Anstellung und Beförderung usw.) Zugangsvoraussetzungen, Fachrichtungs- und Laufbahnwechsel Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung, verfahrensrechtliche Aspekte bei z.b. Ernennungsfehlern Angebote auf Qualifizierung und Weiterbildung von Beamtinnen und Beamten Methoden zur Deckung des gegenwärtigen und künftigen Personalbedarfs Aktuelle Entwicklung und Rechtsprechung zum Laufbahnrecht Beteiligungsrechte des Personalrats Berlin (b+b) Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten vertretung 42 Abs. 3 PersVG Berlin, 46 Abs. 1 PersVG Bbg, 96 Abs. 4 SGB IX 695,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. 100

101 Personalvertretungsrecht Beamtenrecht aktuell: Statusrecht Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung Das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) regelt die statusrechtlichen Einzelheiten des Beamtenverhältnisses und gilt unmittelbar für die Länder. Es löst das Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) ab. Besoldung, Laufbahnen und Versorgung werden von den Bundesländern selbst geregelt. In diesem Seminar können Sie sich mit den Regelungen vertraut machen. Die sich daraus ergebenden Aufgaben und Handlungsfelder des Personalrats werden praxisgerecht behandelt. Verfassungsrechtliche Grundlagen und Grundsätze des Beamtentums Das öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis Die Dienstleistungspflicht Der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit Das Alimentationsprinzip Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn Das Recht auf gewerkschaftliche Organisation und Interessenvertretung Berlin (b+b) Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten vertretung 46 Abs. 6 BPersVG, 42 Abs. 3 PersVG Berlin, 46 Abs. 1 PersVG Bbg, 96 Abs. 4 SGB IX 695,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. 101

102 Personalvertretungsrecht Personalräte gut beraten Personalvertretungsrecht aktuell kommentiert Für diese Tagesseminare werden aktuelle rechtliche Fragen aus der Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung und des Arbeitsrechts ausgewählt. Im Mittelpunkt stehen dabei die rechtlichen Hintergründe, die Gestaltungsvarianten durch die gesetzliche Interessenvertretung, ihre Durchsetzungsmöglichkeiten im Konfliktfall und Lösungsansätze für die tägliche Praxis. Berücksichtigt werden bei jedem Thema sowohl die neuesten gerichtlichen Entscheidungen als auch die Tendenzen der ständigen Rechtsprechung: : Die richtige Zustimmungsverweigerung bei personellen Maßnahmen : Mitwirkung kein schwaches Recht : Aktuelle Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht Haben Sie Interesse an dieser Veranstaltungsserie, so teilen Sie es uns bitte mit. Sie erhalten dann regelmäßig Informationen über die Themen der Tagesseminare und haben die Möglichkeit, sich für die einzelnen Veranstaltungen anzumelden Berlin (b+b) Berlin (b+b) Berlin (b+b) Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten vertretung Referent Wolfgang Daniels, Fachanwalt für Arbeitsrecht Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-/SBV-Grundseminars 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, 96 Abs. 4 SGB IX 195,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. 102

103 Personalvertretungsrecht Personalvertretungsrecht à la carte Ich hab da mal eine Frage hier kann und soll sie gestellt werden! In diesem Seminar kann das bereits vorhandene Wissen in den selbst gewählten Schwerpunkten vertieft und erweitert werden. Sie bringen Ihre Fragen und Themen aus Ihrem dienstlichen Alltag mit, die dann gemeinsam bearbeitet werden. So können ganz eigene Schwerpunkte in der Weiterbildung gesetzt werden. Dabei geht es um aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungsfragen und deren Bedeutung und Umsetzbarkeit im personalrätlichen Alltag. Wir erarbeiten praxisorientierte Handlungsoptionen in konkreten Mitbestimmungsfällen. Vor dem Seminar erhalten Sie einen Fragebogen, der als Wunschzettel dient. Das Seminarteam greift die genannten Themen auf. Eben Personalvertretungsrecht à la carte! Arbeitsorganisation Öffentlichkeitsarbeit Personelle Mitbestimmung Soziale Mitbestimmung Wirtschaftliche Mitbestimmung BE BE Personalratsmitglieder, deren Teilnahme an einer PR-Grundlagenschulung bereits einige Zeit zurückliegt 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 990,00 103

104 Personalvertretungsrecht Gute Arbeit Datenschutz in den Jobcentern Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften ist insbesondere in Sozialbehörden wie den Jobcentern ein hochsensibles Thema: So geht es zum einen um die Einhaltung des Datenschutzes in Bezug auf die Leistungsempfänger/-innen, zum anderen gilt es, mit Blick auf die Beschäftigten die aktuellen IT-Programme kritisch zu prüfen. In dem Seminar werden allgemeine Grundlagen zum Datenschutz vermittelt. Der Schwerpunkt der Seminarinhalte liegt jedoch auf der rechtlichen Betrachtung der spezifischen Konstruktion der Jobcenter und der Bewertung der Zuständigkeiten der unterschiedlichen Personalräte wie jene der Bundesagentur für Arbeit, der Kommunen und vor m die der Jobcenter. Wer hat an welcher Stelle welche Mitbestimmungsrechte? Diese Frage wird im Seminar geklärt BE Personalratsmitglieder 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 755,00 104

105 Arbeitsorganisation Nicht, wie der Wind weht, ist entscheidend, sondern wie wir die Segel setzen! Strategische Betriebs-/Personalratsarbeit Betriebs- und Personalräte sehen sich zunehmender Komplexität und Häufung von Aufgaben ausgesetzt. Unklare Ziele, fehlende Arbeitssystematik, Wissenslücken, Termindruck von außen und Konflikte innerhalb des Gremiums sind nicht selten die Folgen. Der Workshop unterstützt und berät das Gremium auf dem Weg zu einer zielgerichteten, offensiven und effektiv organisierten Arbeit als Interessenvertretung im Team. Stärken und Schwachstellen in der Gremienarbeit werden transparent, persönliche Leitbilder deutlich, Aufgaben des Gremiums vor dem Hintergrund rechtlicher Vorgaben und betriebsspezifischer Bedingungen sichtbar. Gemeinsam, realistisch und mit Weitblick wird die zukünftige Arbeit geplant. Analyse der bisherigen Gremienarbeit: Wo drückt der Schuh? Gemeinsame Vereinbarung von realistischen Zielen sowie von konkreten Regeln und Standards, diese Ziele in einem bestimmten Zeitrahmen zu verwirklichen Prioritäten, Arbeitsorganisation, Delegation, Geschäftsverteilungsplan Analyse der Stärken des Gremiums Ressourcen und Potenziale der einzelnen Mitglieder Effektive Information und Kommunikation innerhalb des Gremiums und mit Arbeitgeber und Belegschaft Gemeinsam Vereinbarungen treffen, Verantwortlichkeiten herstellen, To-do-Listen, Maßnahmenpläne Einzelheiten des Workshops, z.b. zeitlicher Umfang und Themenschwerpunkte, werden vorab gemeinsam mit dem Gremium besprochen. Die Workshop-Ergebnisse werden dem Gremium als Fotoprotokoll zur Verfügung gestellt. Referentin Dr. Ortrud Rubelt Betriebs-/Personalratsgremien Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Bemerkungen Die Durchführung des Workshops ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 105

106 Arbeitsorganisation Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift Die Sitzungsniederschrift dokumentiert die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung und deren Beschlüsse. Sie ist Arbeitsgrundlage für die Aktivitäten des Gremiums. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient sie als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung. Im Seminar werden die rechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Sitzungsprotokoll behandelt. Die theoretischen Inhalte werden von praktischen Übungen begleitet; viele Tipps zur Aufnahme und Gestaltung eines Protokolls geben konkrete Hilfestellung. Ziel und Zweck eines Protokolls Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen Protokollarten und deren Ausgestaltung Übungen zum Erkennen der wesentlichen Sitzungsinhalte Praktische Erstellung von Protokollen Berlin (Ostbahnhof) BE Berlin (Siemensstadt) Schriftführer/-innen und Vorsitzende des Betriebs-/ Personalrats oder der JAV/ MAV Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ JAV-Grund seminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 750,00 106

107 Arbeitsorganisation Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht! Die besondere Situation gewählter Sprecher/-innen nicht nur aus rechtlicher Sicht Vorsitzende und Stellvertreter/-innen der Interessenvertretung sind die gewählten Sprecher/-innen des Gremiums. Ihnen kommt innerhalb der Interessenvertretung und nach außen eine exponierte Funktion und Rolle zu. Dabei müssen sie ihre rechtlichen Befugnisse exakt beachten, damit der Arbeit des Gremiums kein Schaden zugefügt wird. Sie sind aber auch anderweitig gefordert. Aspekte wie Führung, Koordination, Planung und Verantwortung für die Arbeitsfähigkeit des Gremiums kommen hinzu. Ziel des Seminars ist eine intensive Reflexion und praxisorientierte Bearbeitung der rechtlichen Situation, der Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie der Rolle von Interessenvertretungsvorsitzenden und ihren Stellvertreterinnen/Stellvertretern. Was dürfen und was müssen Vorsitzende und ihre Stellvertreter/-innen tun, was nicht? Was können Vorsitzende und ihre Stellvertreter/-innen in machen, was nicht? Rechtlicher Hintergrund des Handelns von Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter/-innen Rechtliche Aspekte des Verhältnisses von Vorsitzenden zum Gremium Fragen von Führung und Arbeitsorganisation Kommunikation im Gremium Berlin (Siemensstadt) Berlin (Ostbahnhof) Vorsitzende und stellv. Vorsitzende von Betriebsräten Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 995,00 107

108 Arbeitsorganisation Die gesetzliche Interessenvertretung zwischen den unterschiedlichen Interessen der Beschäftigten Sind die Zeiten gemeinsamer, kollektiver Interessen nicht vorbei? Entsteht damit die Gefahr, dass sich das Gremium im Gewirr der unterschiedlichen Anforderungen verheddert? Kernbelegschaft, Männer, Frauen, Leiharbeiter, Teilzeitbeschäftigte, Befristete, Werkvertragler, Schwerbehinderte, leistungsbereite Junge, gesundheitsbewusste Ältere, Beschäftigte mit und ohne Migrationshintergrund welche Interessen haben sie? Aus den verschiedenen Arbeitnehmerlagern erklären sich Grundorientierungen, Bedürfnisse und Erwartungen an Betriebsräte. Wie entscheiden wir uns in Konfliktfällen? Und wenn sie sich vom Gremium nicht vertreten fühlen? Können wir neue Beteiligungsformen ausprobieren? Ziele des Seminars sind die Entwicklung eines klaren Blicks auf unterschiedliche Bedürfnisse der Beschäftigten, Reflektieren der gemeinsamen und unterschiedlichen Ziele im Gremium und die Entwicklung einer Strategie des Brückenschlagens. Darstellung der möglichen unterschiedlichen Interessenlagen der Beschäftigten im Betrieb Auswirkungen auf die Arbeitsinhalte und Arbeitsorganisation im Gremium Umgang mit den unterschiedlichen Interessenlagen Strategien, Formen und Methoden Berücksichtigung von unterschiedlichen Interessen in Betriebsvereinbarungen Aufgaben und Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Bezug auf die Gleichbehandlung der Beschäftigten im Betrieb BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeiter vertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 1.020,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung durch den Arbeitgeber/die Dienststelle möglich. 108

109 Arbeitsorganisation Die gute Betriebsversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise Betriebsversammlungen sind wichtige Ereignisse und müssen mehrmals im Jahr durchgeführt werden. Hier präsentiert die Interessenvertretung sich und ihre Arbeit und tauscht sich mit der Belegschaft über offene Fragen und Probleme aus. Eine gut vorbereitete und erfolgreich durchgeführte Betriebsversammlung kann die Position des Betriebsrats innerhalb der Belegschaft und gegenüber dem Arbeitgeber erheblich stärken. In unserem Seminar lernen Sie, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreichen Betriebsversammlung ankommt. Sie erhalten aktuelle rechtliche Informationen und viele Anregungen. Rechtsgrundlagen für Betriebsversammlungen Vorbereitung der Versammlung (Ziele, Schwerpunkte, Aufgaben), Werbung und Einladung Rechte und Pflichten des Betriebsrats auf der Versammlung Versammlungsleitung, auftreten, reden, diskutieren; Möglichkeiten zur Aktivierung der Belegschaft Rolle der Gewerkschaft sowie Rolle und Pflichten des Arbeitgebers auf der Versammlung Erstellung des Tätigkeitsberichts und Präsentationsmöglichkeiten BE Erkner BE Berlin (Warschauer Str.) Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 750,00 109

110 Arbeitsorganisation Die gute Personalversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise Personalversammlungen sind wichtige Ereignisse und müssen durchgeführt werden. Hier präsentiert der Personalrat sich und seine Arbeit und tauscht sich mit der Belegschaft über offene Fragen und Probleme aus. Eine gut vorbereitete und erfolgreich durchgeführte Personalversammlung kann die Position der Interessenvertretung innerhalb der Belegschaft und gegenüber dem Arbeitgeber erheblich stärken. In unserem Seminar lernen Sie, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreichen Personalversammlung ankommt. Sie erhalten aktuelle rechtliche Informationen und viele Anregungen. Rechtsgrundlagen für Personalversammlungen Vorbereitung der Versammlung (Ziele, Schwerpunkte, Aufgaben), Werbung und Einladung Rechte und Pflichten des Personalrats auf der Versammlung Versammlungsleitung, auftreten, reden, diskutieren; Möglichkeiten zur Aktivierung der Belegschaft Rolle der Gewerkschaft auf der Versammlung, Rolle und Pflichten des Arbeitgebers auf der Versammlung Erstellung des Tätigkeitsberichts und Präsentationsmöglichkeiten Berlin (Siemensstadt) Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 695,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. 110

111 Arbeitsorganisation Betriebs- und Personalratsarbeit als Managementaufgabe Im Mittelpunkt des Seminars steht die qualitativ bedeutsame Rolle der Menschen, die demokratisch legitimiert in die Führungs- und Vorsitzfunktion gewählt worden sind. Denn Gruppen orientieren sich immer über die Führungspersönlichkeiten. Die Interessenvertretungen sind wichtige Einfluss- und Machtfaktoren in den Betrieben, Verwaltungen und Organisationen. Die Gestaltung ihres Einflusses orientiert sich über die Ziel- und Strategiearbeit und ist eine wesentliche Führungsaufgabe, gerade beim Dauerthema Organisationswandel. Systematische Orientierung in der Organisationsentwicklung Veränderungen brauchen eine Balance Ziel- und Strategiearbeit Unterschiedliche Sichtweisen akzeptieren Dialogfähigkeit fördern Anforderungs- und Kompetenzprofil für die Vorsitzfunktion Persönliche Entwicklung Teamentwicklung BE Vorsitzende und stellv. Vorsitzende von Betriebs-/ Personalräten 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 975,00 111

112 Arbeitsorganisation Informieren und Handeln: Informationsmanagement für Mitglieder gesetz licher Interessenvertretungen Insbesondere Interessenvertreter/-innen sind einer steigenden Informationsflut ausgesetzt, die neue Herausforderungen an methodische Effizienz und Selbstmanagement stellt. Das Seminar bietet Betriebs- bzw. Personalratsmitgliedern wertvolle Handlungshilfen und praktische Beispiele, um den Alltag besser und stressfreier zu meistern. Probleme und Erfahrungen aus dem Umgang mit Informationen und Informa tionssystemen Überblick über unterschiedliche Informationsarten und -typen Persönlicher Umgang mit Informationen; menschliche Informationsverarbeitung Informationswege und Medien als Teil des Wissensmanagements der gesetzlichen Interessenvertretung Formen und Methoden des Informationsflusses zwischen Arbeitgeber/Dienstelle und gesetzlicher Interessenvertretung Informationsmanagement innerhalb des Gremiums BE Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 1.020,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung durch den Arbeitgeber/die Dienststelle möglich. 112

113 Arbeitsorganisation Kein Rückhalt in der Belegschaft mehr! Betriebsräte im Kreuzfeuer zwischen Belegschaft und Geschäftsleitung Die Betriebsratsarbeit von heute ist vielschichtiger und komplizierter als noch vor 20 Jahren. Viele Betriebsratsmitglieder empfinden ihre Arbeit als große Belastung, weil für etwas anderes kaum Zeit zu sein scheint. Die Belegschaft stellt hohe Ansprüche an die Mitglieder des Betriebsrats, gleichzeitig wird aber geklagt, dass sie für die Betriebsratsarbeit ihren Arbeitsplatz verlassen müssen. Betriebsversammlungen sind schlecht besucht, und die Belegschaft gibt dem Betriebsrat nicht genügend Rückhalt. Von Lob und Anerkennung ganz zu schweigen. Warum ist das so? In diesem Seminar befassen wir uns zunächst mit dem Wandel in der Arbeitswelt, mit der Rechtslage und dem Selbstverwaltungsrecht des Betriebsrats genauso wie mit anderen gesetzlichen Regelungen, die dem Betriebsrat Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Wir analysieren, warum es in den Gremien oft so schwierig und kräftezehrend zugeht. Wir befassen uns mit dem Betriebsratsvorsitz als Grenzgänger mit den daraus resultierenden Gefahren und Chancen. Wie müssen sich Betriebsratsmitglieder für eine funktionierende Interessenvertretungsarbeit aufstellen? Zu welchen Kolleginnen und Kollegen müssen sie Kommunikationskanäle aufbauen? Wie muss Öffentlichkeitsarbeit grundsätzlich neu und attraktiver gestaltet werden? Es empfiehlt sich, an diesem Seminar mit mehreren Betriebsratskolleginnen und -kollegen einschließlich der/dem Vorsitzenden teilzunehmen BE BE BE Betriebsratsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG 755,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. 113

114 Arbeitsorganisation Arbeitsorganisation im Team! Strategisches Management für die gesetzliche Interessenvertretung Es gibt keine Chefs in der Interessenvertretung, aber Führungsaufgaben. Management kommt hier nicht von oben, sondern aus der Initiative des einzelnen Mitglieds. Aber das ist leichter gesagt als getan. Insbesondere, wenn extrem schneller Wandel in den Betrieben und Dienststellen hohe Anforderungen an die Mitglieder der Interessenvertretung stellt. Dieses Seminar vermittelt Ihnen profundes Wissen und die nötigen Fähigkeiten, um das eigene Gremium nachdrücklich zu aktivieren. Management : Neu definiert für die Interessenvertretung Stärken im Gremium erkennen und fördern Teamentwicklung: Initiative statt Abwarten Ziele konkret formulieren Sitzungen vorbereiten und tragfähige Beschlüsse ermöglichen; Umsetzung von Beschlüssen verfolgen und begleiten Zeitmanagement und Projektplanung Diskussionen und Verhandlungen vorbereiten und leiten Organisation des Büros; interne Information und Kommunikation BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 975,00 114

115 Arbeitsorganisation Erfolg im Team Instrumente der Personal- und Teamentwicklung im Betriebsratsgremium Für dieses Seminar haben wir Personalern/Personalerinnen über die Schulter geschaut. Wir haben uns Instrumente moderner Personalentwicklung angesehen und geprüft, ob sie für die Teamarbeit im Gremium taugen. Das Konzept haben wir auf die spezifischen Anforderungen in Betriebsratsgremien zugeschnitten und dem Praxistest unterzogen. Entstanden ist ein dreitägiges Seminar, das Methoden der Personal- und Kompetenzentwicklung vorstellt und in dem wir den Umgang mit anspruchsvollen Aufgaben im Betriebsrat trainieren. Arbeits- und Zielplanung im Gremium Überblick: Geschäftsführung und Inhalte von Geschäftsordnungen Kompetenzmanagement und Aufgabenverteilung Das innere und das äußere Team Mentoring im Betriebsrat Wissenstransfer und Nachwuchsförderung Qualifizierungsplanung und Projektsteuerung Vielfalt als Ressource (Diversity Management) BE Betriebsratsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG 755,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. 115

116 Arbeitsorganisation Was tun, wenn die alten Füchse gehen? Erfahrungswissen im Gremium/im Team erhalten Es gibt Wissen, das in keinem Fachbuch steht und dennoch nötig ist, um erfolgreich zu sein. Es befindet sich in den Köpfen der Kolleginnen und Kollegen, die jahrelang in Betrieben und Einrichtungen Erfahrungen gesammelt, Entwicklungen beobachtet und mitgestaltet haben. Leider geht dieses Wissen oftmals verloren, wenn diese Kolleginnen und Kollegen den Betrieb verlassen. Das Seminar zeigt verschiedene Möglichkeiten auf, wie unbewusste bzw. ungeschriebene Wissensbestände effizient und zeitsparend aufbereitet werden können, damit sie den Nachfolgerinnen/Nachfolgern zur Verfügung stehen. Definition von Wissen im Unterschied zu Informationen Wissensportfolios anlegen: Darstellung von Wissensbeständen Formen des Wissenstransfers: Weitergabe von Erfahrungswissen Gestaltung kollegialer Lehr- und Lernprozesse: Mentorenprogramme Ressourcen für den Generationenwechsel: Zeitbedarf und Ausstattung Wissen im Wandel: Aspekte von dynamischen Wissensbeständen Wissensmanagement und seine Instrumente BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/ Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 755,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 116

117 Kommunikation und Zusammenarbeit Tue Gutes und rede darüber Professionelle Information und Darstellung der Personalratsarbeit Die Öffentlichkeitsarbeit des Personalrats soll Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen über seine Aktivitäten in Kenntnis setzen, über Vorgänge und Planungen informieren, inhaltliche und rechtliche Einschätzungen und Bewertungen geben und letztlich von der Politik des Personalrats überzeugen. Informierte Beschäftigte können den Personalrat und seine Interessenvertretungsarbeit gegenüber der Dienststelle wirksam unterstützen. Gleichermaßen muss der Personalrat wissen, was in den Dienststellen vor sich geht und wo die Beschäftigten der Schuh drückt. Unser Seminar befasst sich mit den Rechtsgrundlagen der Öffentlichkeitsarbeit, mit Medien und Formen, mit inhaltlicher Gestaltung bis hin zur Entwicklung systematischer, strategischer Arbeitsansätze. Rechtliche Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit Typische Kommunikationssituationen in der Dienststelle/im Betrieb, Anlässe für Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Was ist Kommunikation? Wie muss eine erfolgreiche Kommunikationsstrategie angelegt sein? Möglichkeiten und Grenzen der Informationsarbeit Die schriftliche Personalratsinformation journalistische Stilmittel, Inhalt, Gliederung und Gestaltung Darstellung der Arbeit in Personalversammlungen und betrieblicher Öffentlichkeit Organisation und Zeitaufwand der Öffentlichkeitsarbeit betriebliches Kommunikationsmanagement Berlin (b+b) Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten vertretung, Frauenvertreterinnen 46 Abs. 6 BPersVG, 42 Abs. 3 PersVG Berlin, 46 Abs. 1 PersVG Bbg, 96 Abs. 4 SGB IX, 16 Abs. 3 LGG Berlin, 10 BerlHG 525,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 117

118 Kommunikation und Zusammenarbeit Mehr Präsenz im Betrieb schaffen! Strategische Öffentlichkeitsarbeit für die gesetzliche Interessenvertretung Der Respekt vor der Interessenvertretung wächst mit der Aufmerksamkeit und Beachtung, die sich das Gremium durch die Arbeit bei den Kolleginnen und Kollegen verschaffen kann. Das gilt auch gegenüber dem Arbeitgeber. Wirksame Interessenvertretung lebt von der Qualität der Informationen, die ihr zufließen, und der spürbaren öffentlichen Unterstützung in Verhandlungen. Wir machen Mut zu systematischer Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb und bieten Ihnen in diesem Seminar eine Reihe hilfreicher Instrumente der Informationspolitik an, wie z.b. die Vernetzung von Informationen und Informationswegen, rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Informationsbeschaffung und die adäquate Kommunikationsgestaltung. Anhand von Übungen lernen Sie, das Erlernte passgenau in Ihrer alltäglichen Praxis einzusetzen. Die Rechte der Interessenvertretung bei der Informationsgewinnung und Öffentlichkeitsarbeit ausschöpfen Informationsnetze aufbauen, nutzen und pflegen Kommunikation auf Wirksamkeit ausrichten Medien: Formen und Gestaltung betrieblicher Information Informationsstrategie des Arbeitgebers: Stil, Zielsetzung und Wirkung analysieren und angemessene Antworten entwickeln Eine eigene Unternehmenskommunikation der Interessenvertretung aufbauen und gestalten Berlin (Paula-Thiede-Ufer) BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 995,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 118

119 Kommunikation und Zusammenarbeit Erfolgreich verhandeln Verhandlungen überlegt vorbereiten und durchführen Verhandlungen müssen gezielt vorbereitet und konsequent durchgeführt werden, wenn sie erfolgreich sein sollen. Auch wenn die Emotionen hochgehen, dürfen die Verhandlungsziele nicht aus den Augen geraten. Interessenvertretungsmitglieder müssen ständig verhandlungsbereit sein: Monatsgespräche, Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellen, Sozialpläne u.a. gehören zu ihrem normalen Arbeitsspektrum. In dem Seminar wird es unter anderem um die Frage gehen, wie Sie zu einem in der Sache harten, aber die beteiligten Personen wertschätzenden Verhandlungsstil finden und dabei die Interessen der Beschäftigten optimal vertreten können. Taktik und Strategie in Verhandlungen Die Bedeutung von Verhandlungszielen Die Zusammenarbeit im Verhandlungsteam Die Einbeziehung der Beschäftigten Was tun bei unfairen Methoden? Rechtliche Aspekte von Verhandlungen Berlin (Siemensstadt) BE Berlin (Siemensstadt) Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 1.020,00 119

120 Kommunikation und Zusammenarbeit Mediation der konstruktive Weg zur Einigung Der Umgang mit unterschiedlichsten Konfliktfeldern gehört zur täglichen Arbeitssituation von Betriebs- und Personalräten: Bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, in ihren Beziehungen zu Kolleginnen/Kollegen und auch beim Schlichten von Streitigkeiten unter den Kolleginnen/Kollegen werden häufig besonderes diplomatisches Geschick und Einfühlungsvermögen benötigt. Mediation bietet Ihnen einen hilfreichen Leitfaden, wie Konflikte eigenverantwortlich bearbeitet werden können, ohne dass kostenintensive und langwierige Gerichtsverfahren eingeleitet werden müssen. Durch eine gezielte Interessenfindung werden starre Positionen aufgehoben und eine konstruktive Kommunikation ermöglicht. Hierdurch entstehen erweiterte Handlungsspielräume, die es erlauben, auch verfahrene Konflikte aufzulösen und Win-win-Situationen herbeizuführen. Wo ist das Problem? Erkennen von Konflikten und Konfliktanalyse Was hilft uns weiter? Mediationsphasen und Gesprächstechnik Geht das überhaupt? Bedingungen für eine erfolgreiche Mediation Schlicht und einfach? Unterschiede zwischen Mediation, Einigungsstellenverfahren, Gerichtsverfahren und Schlichtung Gelungene Vermittlung! Konkrete Fallarbeit aus der betrieblichen Praxis Berlin (Ostbahnhof) BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 1.050,00 Bemerkungen Das Seminar beinhaltet keine Ausbildung zur Mediatorin/zum Mediator. 120

121 Kommunikation und Zusammenarbeit Überzeugend argumentieren als gesetzliche Interessenvertretung Wer die besten Argumente hat, setzt sich durch?! Oft stellen wir aber fest: Entscheidend für den Erfolg in Verhandlungen und Diskussionen sind ganz andere Faktoren. Sie lernen in dieser Woche den Aufbau von Argumentationen kennen und analysieren zudem verschiedene Verhandlungsstrategien. Ziel ist es, dass Sie anschließend sicherer in Verhandlungen agieren und reagieren können, indem Sie die Situation und die Strategie des jeweiligen Gegenübers klarer einschätzen können. Darüber hinaus können Sie Ihre persönliche Strategie erfolgreich optimieren. Starke und schwache Argumente Strukturiert argumentieren spontan argumentieren Umgang mit Einwänden, Angriffen und Manipulationsversuchen Wo ist die Grenze zwischen Überzeugungs- und Streitgespräch? Überzeugen statt besiegen BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwer behindertenvertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, 96 Abs. 4 SGB IX 1.020,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 121

122 Kommunikation und Zusammenarbeit Chancen hören, Wege sehen, Klartext reden Konstruktiv Gespräche führen und Konflikte lösen Ob in der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, mit den Kolleginnen und Kollegen oder im Gremium selbst: Es kann schwierig sein, sich zu verständigen. Dabei liegt der Schlüssel, besondere Situationen zu meistern, in der eigenen Person. Denn am eigenen Kommunikationsverhalten kann man etwas ändern. Im Seminar werden individuelle Lösungen für mitgebrachte besondere Situationen gesucht. Es werden Konzepte vermittelt und es wird ausprobiert, wie man die eigene Art zu kommunizieren und zu agieren verändern kann. Konstruktiv kommunizieren Fünf Möglichkeiten, zu kommunizieren Angemessene Reaktion auf Angriffe und Provokationen Aus sich wiederholenden negativen Situationen aussteigen Angemessen konfrontieren Beratungs- und Problemlösungsgespräche führen Berlin (b+b) Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 825,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 122

123 Kommunikation und Zusammenarbeit Sicher auftreten klar formulieren gut informieren Sprachkompetenz für Interessenvertreter/-innen Für Mitglieder von Betriebs- bzw. Personalräten und Mitarbeitervertretungen sind kommunikative Fähigkeiten von zentraler Bedeutung. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags müssen sie permanent Gespräche führen, komplexe Sachverhalte verständlich darstellen und Fragen klar beantworten. Durch verständliche Sprache, visualisierte Moderation und Präsentation von Redebeiträgen sowie durch professionelles Auftreten und Sachkompetenz in Sitzungen und Verhandlungen werden Betriebs- und Personalratsmitglieder sicherer und durchsetzungsfähiger. Dies gilt für Gespräche mit Einzelnen, für Beiträge auf Versammlungen oder vor Gruppen und bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Rede- und Gesprächssituationen aus dem Alltag der Interessenvertretung werden thematisiert und simuliert. Durch die Analyse aufgezeichneter Beiträge wird rhetorische Kompetenz theoretisch und praktisch eingeübt. Sprachkompetenz in Gesprächen und Verhandlungen Aufbau und Planung unterschiedlicher Wortbeiträge Moderation und Präsentation Wirkung im Gespräch und in der Rede Klar und verständlich sprechen Körpersprache Stilistik und Stimmführung Praktische Übungen Berlin (Mitte) Vorsitzende und stellv. Vorsitzende von Betriebs-/ Personalräten oder Mitarbeiter vertretungen Referentin Bärbel Stut Teilnahmevoraussetzungen Empfehlung: Besuch des BR-/PR-Grund seminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 1.050,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 123

124 Kommunikation und Zusammenarbeit Mensch, ärger mich nicht! Konstruktive Klärungstechniken für Betriebs- und Personalräte (Grundlagenseminar) Ärgern Sie sich im Alltag oft über blöde Sprüche, unmögliches Verhalten und respektlosen Umgang von Kolleginnen und Kollegen, im Gremium und im Kontakt mit dem Arbeitgeber? Was tun mit dem Ärger? Er raubt Energie und Motivation, die Sie dringend benötigen, um Ihre Aufgaben wahrzunehmen. Und er verhindert eine sachliche und zielorientierte Klärung. Ignorieren, verdrängen und sich aufregen sind beliebte, aber nicht besonders nachhaltige Strategien. Wenn wir uns ärgern, ist oft nicht mehr klar: Geht es noch um inhaltliche Differenzen, oder ist die Beziehung zu der Person bereits gestört? Ein tatsächliches oder gefühltes Machtgefälle erschwert ein klärendes Gespräch. Im Seminar wollen wir ein Verständnis darüber erarbeiten, wie Menschen ticken (insbesondere wenn sie gestresst sind), wie es zu Verhärtungen und Eskalation kommt, welche menschlichen und organisatorischen Faktoren zusammenwirken und was klärende Gespräche schwierig macht. In Ihrer Rolle als Interessenvertreter/-in bewegen Sie sich bereits in einem Spannungsfeld. Sie entscheiden, ob Sie sich davon lähmen lassen oder aktiv einen souveränen Umgang damit finden. Definition des Begriffs Konflikt, Konfliktarten und -ursachen Konstruktive Kommunikationstechniken und kreative Lösungsstrategien Mein persönlicher Konfliktstil Systemische Zusammenhänge: Betriebskultur und Lösungsformen Reflexion: Rolle des Betriebs-/Personalratsmitglieds und persönliches Konfliktverhalten Weiterführende Angebote sind Konfliktlösung als Prozess und Mediation der konstruktive Weg zur Einigung BE Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 1.050,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 124

125 Kommunikation und Zusammenarbeit Konfliktlösung als Prozess Konfliktmanagement für die gesetzliche Interessenvertretung (Aufbauseminar) Die bereits erworbenen Konfliktlösungskompetenzen und praktischen Erfahrungen werden reflektiert und durch vertiefende Modelle erweitert. Der Blick auf das eigene Konfliktverhalten und auf innere Prozesse erhellt das Verständnis und ermöglicht eine klarere Sicht auf mich und mein Gegenüber. Gewaltfreie Kommunikation kann eine Brücke in verfahrenen Situationen schlagen und wirkt auf die innere Haltung r Beteiligten. Bei der Bearbeitung Ihrer Praxisfälle werden Faktoren des Konflikts (die Menschen, die Bedingungen im Betrieb, die Vorgeschichte etc.) in den Blick genommen und in die Erarbeitung der Lösungsstrategie mit einbezogen. An einem Projekttag werden individuelle betriebliche Lösungsschritte erarbeitet. Männliche/weibliche Konfliktkultur Harvard-Konzept: Hart in der Sache, weich zum Menschen auch im Streit? Gewaltfreie Kommunikation Das innere Team zur inneren Klärung und Stärkung BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Grundlagenseminars Mensch, ärger mich nicht! empfohlen 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 975,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 125

126 Kommunikation und Zusammenarbeit Gesund bleiben im Konflikt Meinungsverschiedenheiten oder ernsthafte Streitigkeiten gehören zum Alltag. Wenn Konflikte aber mit Ärger, Wut oder gar Verletztheiten enden, bleibt immer etwas zurück. Oft hat man dann einen Kloß im Hals. Oder die Auseinandersetzung liegt einem schwer im Magen. Konflikte können die Gesundheit angreifen. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied können Sie sich Konflikte oft nicht aussuchen und wollen sie klären und auflösen. Aber dabei ist es auch wichtig, auf die eigene Gesundheit zu achten. In diesem Seminar lernen Sie, Ihre Handlungsfähigkeit im Umgang mit Konflikten zu erweitern und dabei auf die eigene Gesundheit und die der Beteiligten zu achten. Sensibilisierung bei der Wahrnehmung von Konflikten Kompetenzerweiterung im Umgang mit (Arbeits-)Konflikten Gesundheitsprävention im Arbeitsleben Handlungsfähigkeit in Konflikten erweitern BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grund seminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 755,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 126

127 Kommunikation und Zusammenarbeit Klare Rede, starke Wirkung! Teil 1 Redesituationen vor großen Gruppen meistern Die Arbeit als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert mehr als einen professionellen Umgang mit Gesetzestexten. Auch an die Art und Weise Ihres Auftretens und an Ihr rhetorisches Geschick werden hohe Ansprüche gestellt, z.b. beim Auftritt auf der Betriebs-/Personalversammlung, bei der Gestaltung kurzer Redebeiträge oder längerer Überzeugungsreden und bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber. Neben den Inhalten und dem Aufbau entscheiden der Redestil, die Körpersprache und die innere Haltung über die Wirkung von Redebeiträgen. Dieses Seminar vermittelt Ihnen praxisnah und mit Spaß die Grundlagen erfolgreicher Rhetorik, angefangen bei der Überwindung von Lampenfieber und Sprachhemmungen, dem bestmöglichen Aufbau einer Rede, der angemessenen und persönlich stimmigen Körperhaltung, dem richtigen Stimmeinsatz bis hin zum souveränen Umgang mit möglichen Störungen. Wie formuliere ich zündend, überzeugend und verständlich? Wie gehe ich produktiv mit meiner Redeangst um? Wie setze ich Sprache und Körpersprache zielgerichtet ein? Wie gehe ich mit Störungen um? BE BE BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 1.050,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 127

128 Kommunikation und Zusammenarbeit 128 Klare Rede, starke Wirkung! Teil 2 Besondere rhetorische Herausforderungen Rhetorisches Geschick und Feingefühl sind für die freie Rede ebenso wichtig wie bei der Gremienarbeit, in Sitzungen und am Arbeitsplatz. Alle von uns ausgehenden (nicht-)verbalen Signale beeinflussen nachhaltig die Kommunikation mit unseren Mitmenschen. Besondere Situationen, wie z.b. die politische Rede im Freien oder die Überzeugungsrede vor andersdenkendem Publikum werden in diesem Seminar genauer unter die Lupe genommen und gezielt vorbereitet. Die innere Haltung zu mir selbst, zu meinem Gegenüber und zum Inhalt meiner Rede kann den Erfolg entscheidend beeinflussen. In freundlicher und unterstützender Atmosphäre können Sie hier Ihre seit dem Grundseminar gemachten Redeerfahrungen reflektieren und Ihre Redekompetenz weiterentwickeln. Differenzierung von Redeanlässen dem Anlass gemäße Beiträge vorbereiten Präsenz vor Publikum Tipps und Tricks ausprobieren. Feedback und Ideen zur Schärfung des persönlichen Redeprofils Mit (unangenehmen) Reaktionen aus dem Publikum umgehen Wege finden, gelassen und humorvoll zu bleiben Lebendige Dramaturgie und unterstützende Visualisierung von längeren Redebeiträgen BE BE BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeiter vertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars Klare Rede, starke Wirkung Teil 1 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 1.050,00 Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in Den Preis für die Seminare in 2018 finden Sie ab dem unter Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.

129 Kommunikation und Zusammenarbeit Öffentlichkeitsarbeit 4.0 Das betriebliche Intranet und das Internet bieten Möglichkeiten der Kommunikation oder der Darstellung von Menschen sowie von politischen und betrieblichen Themen mithilfe von Videoclips. Für gesetzliche Interessenvertretungen scheint das audiovisuelle Medium aber noch keine große Rolle zu spielen. Warum nicht die neue Dienst- oder Betriebsvereinbarung mit einem kleinen Clip im Intranet anschaulich und verständlich erläutern? Warum nicht mit einem Film für die nächste Betriebsversammlung werben oder auf dieser sogar einige Parts filmisch gestalten? In diesem Seminar wird gezeigt, wie eine audiovisuelle Darstellung von speziellen Themen der gesetzlichen Interessenvertretung möglich ist und zwar von A-Z. Von der Idee über die Umsetzung bis zum Schnitt werden dabei Schritte praktisch durchlaufen und ausprobiert. Entwicklung von Ideen für die audiovisuelle Darstellung Dramaturgie für Filme, speziell abgestellt auf die Anforderungen der betrieblichen Arbeit Vermittlung von Grundfertigkeiten zur Produktion von Kurzfilmen Rechtliches zur audiovisuellen Öffentlichkeitsarbeit BE BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 1.050,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 129

130 Kommunikation und Zusammenarbeit Zeitungen und Informationsblätter der Interessenvertretung Schreiben und Gestalten Fast täglich müssen Interessenvertreter/-innen (Betriebsräte, Personalräte, MAV, SBV usw.) Informationsschriften und Artikel verfassen. Im Mittelpunkt dieses Seminars steht die Frage: Wie formuliere ich so, dass die Informationen angenommen und verstanden werden? Sie erwerben hier umfassende Kenntnisse und Kniffe in Bezug auf journalistische und marketingpsychologische Grundbegriffe und erhalten kompetente Tipps zu ihrer kreativen Anwendung im Alltag. Lebendige und informative Artikel für die Zeitung und das Infoblatt verfassen Journalistische Formen und Methoden nutzen Trockene Themen interessant vermitteln Tricks und Tipps, die das Schreiben leichter machen Zeitungsseiten und Informationsblätter gestalten Zündende Überschriften entwickeln und das Titelblatt gestalten Rechtliche Grundlagen (BetrVG, PersVG, Presserecht, Urheberrecht usw.) werden praxisnah vermittelt BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 1.020,00 130

131 Themen zur sozialen Kompetenz Humor als Ressource Instrumente zur Konfliktbewältigung Die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung ist sehr konfliktreich egal, ob es nun um Verhandlungen mit dem Arbeitgeber geht oder um die Arbeit im Gremium selbst. Humor kommt hierbei fast gar nicht mehr vor. Dabei bietet Humor eine Möglichkeit, Distanz zu seinem eigenen Problem zu bekommen und so neue Lösungsmöglichkeiten zu finden und anzunehmen. Dabei geht es nicht um Schenkelklopfer und Schotenreißer, sondern um den wohldosierten und empathisch eingesetzten Humor, der entspannend und entschärfend wirkt. Wie funktioniert Humor? Grundlagen humorvoller Kommunikation Humorvolles Selbstmanagement Aufmerksam machen und überzeugen durch humorvolle rhetorische Mittel Konfliktsituationen aus dem Alltag der Interessenvertretung erfolgreich mit Humor bearbeiten Gemeinsam kreative Problemlösungen finden BE Betriebs-/Personalratsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 775,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 131

132 Themen zur sozialen Kompetenz... aber bitte mit Wirkung! Bewertung betrieblicher Konfliktbearbeitungsprogramme Die Zahl der Betriebe und Dienststellen, die über Vereinbarungen die gelebte Konfliktkultur konstruktiv beeinflussen wollen, steigt. Jedoch gibt es unterschiedlichste Verfahren zur Bearbeitung und Lösung von Konflikten. Die entscheidende Frage ist: Welche Kriterien existieren, um sicherstellen zu können, dass Konfliktregulierung in Betrieb und Dienststelle tatsächlich stattfindet und konstruktiver Umgang mit Konflikten vorgelebt wird? Wie kann der Erfolg von Konfliktbearbeitungsprogrammen gemessen werden? In diesem Seminar können Sie die jeweiligen guten Absichten des Konfliktmanagements mit den betrieblichen Realitäten vergleichen. Es richtet sich daher vor m an Teilnehmende, die häufig mit betrieblichem Konfliktmanagement zu tun haben. Standards der betrieblichen Konfliktbearbeitung Implementierung und Förderung von Konfliktbearbeitungsprogrammen Beispiele für unterschiedliche qualitativ interessante Verfahren Verlässlichkeit und Wirkung von Konfliktbearbeitungsprogrammen BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 755,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 132

133 Arbeitsrecht Einführung in das Arbeitsrecht 1 Begründung des Arbeitsverhältnisses Gesetzliche Interessenvertretungen sind in ihrem Arbeitsalltag mit einer Vielzahl juristischer Probleme und Aufgabenstellungen konfrontiert. Die Arbeit in einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert deshalb grundlegende Kenntnisse über die Inhalte der einschlägigen Gesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung sowie über den Umgang damit. Bei der Vielzahl der Gesetze ist es jedoch oft schwer, sich zurechtzufinden und den Überblick zu behalten. In Teil 1 dieser Seminarreihe wird zunächst das Basiswissen über die Strukturen des vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt, und es werden arbeitsrechtliche Grundbegriffe geklärt. Im Anschluss werden die rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung, der Begründung sowie dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses (Rechte und Pflichten) ergeben können, besprochen. Darüber hinaus werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Rechtsquellen des Arbeitsrechts, Geschichte und Aufbau des Arbeitsrechtssystems Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe, Rechtsquellen Abgrenzung zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht Begründung des Arbeitsverhältnisses Inhalte des Arbeitsvertrags Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag Weisungsrecht des Arbeitgebers Praxisfälle aus der aktuellen Rechtsprechung BE BE Berlin (Siemensstadt) BE Erkner Berlin (Siemensstadt) BE Betriebs-/Personalratsmitglieder Referent/-in Fachanwältinnen/Fachanwälte für Arbeitsrecht, Juristinnen/Juristen 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 1.020,00 Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in Den Preis für die Seminare in 2018 finden Sie ab dem unter 133

134 Arbeitsrecht Einführung in das Arbeitsrecht 2 Inhalt des Arbeitsverhältnisses Es existiert eine schon fast unüberschaubare Zahl von Gesetzen, die Mindeststandards für Arbeitsverträge festlegen. Außerdem sind viele arbeitsrechtliche Grundsätze durch die Rechtsprechung entwickelt worden (Richterrecht). Dieses Seminar gibt insbesondere einen Überblick über die bestehenden Schutzgesetze, über die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und die Ansprüche der Beschäftigten aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Schutznormen für die Beschäftigten und die jeweiligen Rechte aus den Gesetzen werden unter Berücksichtigung und im Zusammenhang mit den Beteiligungsrechten der gesetzlichen Interessenvertretung erläutert. Behandelt werden u.a. folgende Themen: Mindeststandards, die ein Arbeitsvertrag erfüllen muss (AGB-Kontrolle, Verhältnis zum Tarifvertrag) Vergütung und Gratifikation Überblick über die wichtigsten Schutzgesetze Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung Bezahlte und unbezahlte sansprüche im Arbeitsverhältnis Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses Berlin (Mitte) BE Berlin (Siemensstadt) BE BE Berlin (Ostbahnhof) BE Betriebs-/Personalratsmitglieder Referent/-in Fachanwältinnen/Fachanwälte für Arbeitsrecht, Juristinnen/Juristen Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Grund seminars Einführung in das Arbeitsrecht 1 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 1.020,00 Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in Den Preis für die Seminare in 2018 finden Sie ab dem unter 134

135 Arbeitsrecht Einführung in das Arbeitsrecht 3 Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Egal auf welche Art ein Arbeitsverhältnis beendet wird: In n Fällen ist die Interessenvertretung aufgefordert, darauf zu achten, dass s mit rechten Dingen zugeht. Zumeist existieren echte Mitbestimmungsrechte bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht. Gegebenenfalls müssen den betroffenen Kolleginnen und Kollegen daher individuelle Reaktionsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Wie das funktionieren kann, wird in diesem Seminar vermittelt. Dazu werden ergänzend Grundzüge des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erarbeitet, die praktisch durch den Besuch eines Verhandlungstags bei einem Arbeitsgericht abgerundet werden. Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Aufhebungsvertrag Ordentliche Kündigung Außerordentliche Kündigung Besonderer Kündigungsschutz Befristung von Arbeitsverhältnissen Pflichten des Arbeitgebers bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses BE Berlin (Mitte) BE Berlin (Siemensstadt) BE Bad Belzig Betriebs-/Personalratsmitglieder Referent/-in Fachanwältinnen/Fachanwälte für Arbeitsrecht, Juristinnen/Juristen Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Grund seminars Einführung in das Arbeitsrecht 1 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 1.020,00 Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in Den Preis für die Seminare in 2018 finden Sie ab dem unter 135

136 Arbeitsrecht Arbeitsrecht bei Anwendung des TVöD und verwandter Tarifverträge Beschäftigte werden mit vielen arbeitsrechtlichen Fragen konfrontiert, zu denen sie qualifizierte Beratung durch ihre Betriebs- bzw. Personalratsmitglieder erwarten. Dieses Seminar unterstützt Sie bei dieser Beratung. Neben allgemein geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen gibt es bei Anwendung des TVöD und verwandter Tarifverträge (u.a. TV-L, TV-H) auch Besonderheiten, die aus diesen Tarifverträgen resultieren. Sie erhalten einen kompakten Überblick über die generellen sowie über die TVöD-spezifischen Regelungen. Von der Einstellung über Entgeltfragen, Urlaubsanspruch und Haftungsrecht bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden Ihnen die rechtlichen Grundlagen verständlich erläutert. Anhand praktischer Fälle können Sie sich die jeweiligen Möglichkeiten für die Interessenvertretung erarbeiten. Begründung des Arbeitsverhältnisses (u.a. Abschluss befristeter Verträge nach TzBfG und TVöD) Umfang des Direktions- und Weisungsrechts Rechte und Pflichten der Beschäftigten nach 2-4 TVöD (u.a. Nebenabreden, Versetzung, Abordnung, Zuweisung) Urlaubsregelungen, Krankenbezüge Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Grundzüge des Kündigungsrechts Betätigungsfelder des Betriebs-/Personalrats Berlin (Mitte) Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwer behindertenvertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grund seminars, Teilnahme am Grundseminar zum Arbeitsrecht 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, 96 Abs. 4 SGB IX 750,00 136

137 Arbeitsrecht Teilzeit- und Befristungsgesetz Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte Viele Menschen arbeiten in Teilzeit. Teilzeitarbeitsverhältnisse erlauben es, private Verpflichtungen und Erwerbsarbeit miteinander zu verbinden. Gleichzeitig gibt es Strategien der Arbeitgeber, Vollzeitarbeitsplätze abzubauen und durch Teilzeitarbeitsplätze zu ersetzen. Immer mehr Teilzeitarbeitsverhältnisse sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse, da die Beschäftigten von dem Verdienst in nicht leben können. Zudem werden neue oder auf bisherige Arbeitsverhältnisse folgende Verträge verstärkt befristet abgeschlossen. Für Teilzeitarbeit und auch für die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist das Teilzeitund Befristungsgesetz die Rechtsgrundlage. Das Gesetz wird im Seminar ausführlich dargestellt. Erläutert werden aber auch Strategien und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung, um prekäre Beschäftigung im Betrieb zu verhindern. Rechtliche Grundlagen zur Teilzeitarbeit und Befristung aus Gesetz und Tarifverträgen (beispielhaft) Formen und Zulässigkeit von Teilzeitarbeit und Befristung Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung bei Teilzeit und Befristung von Arbeitsverhältnissen Aktuelle Rechtsprechung zur Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverträgen (EuGH und Arbeitsgerichte) Berücksichtigung von Teilzeitarbeit und Befristung beim Abschluss von Betriebs-/ Dienstvereinbarungen Berlin (Siemensstadt) BE Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Siemensstadt: 780,00 Wannsee: 755,00 137

138 Arbeitsrecht Arbeitnehmerhaftung im Betrieb Ein Sprichwort sagt: Wo gehobelt wird, fn Späne. Wann und in welcher Form haften Arbeitnehmer/-innen? Das Seminar gibt Antworten auf diese Frage und erläutert anhand von Praxisbeispielen die Rechtslage. Was geschieht, wenn ein Beschäftigter den Generalschlüssel einer Schließanlage verliert? Haftet die Pflegekraft, wenn ein Patient nach einer Injektion ein Spritzenabszess bekommt? Wird ein Kraftfahrer in Regress genommen, wenn er einen Unfall durch erhöhte Geschwindigkeit verursacht? Muss eine Erzieherin Schmerzensgeld zahlen, wenn sich ein Kind aus ihrer Kita-Gruppe beim Spielen verletzt? Wer kommt für die Kosten auf, wenn technische Geräte am Arbeitsplatz vom Schreibtisch fn und defekt sind? Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und Haftung des Arbeitgebers Haftet der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber? Ist die Haftung beschränkt? Besteht eine Versicherungspflicht des Arbeitgebers? Haftung gegenüber Arbeitskollegen Haftung gegenüber Betriebsfremden (Kunden, Besuchern usw.) Umfang der Schadensersatzpflicht; Schadensberechnung Wie wird der Schadensersatzanspruch durchgesetzt? Berlin (b+b) Berlin (b+b) Betriebs-/Personalratsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 325,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. 138

139 Arbeitsrecht Leiharbeit, Werkverträge und Mini-Jobs: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei prekärer Beschäftigung Der Umfang der Leiharbeit steigt von Jahr zu Jahr. Aufgrund der arbeitgeberfreundlichen rechtlichen Rahmenbedingungen verdienen Leiharbeitnehmer/-innen deutlich weniger, und rechtliche Schutzbestimmungen werden faktisch umgangen. Um die leicht verschärften Bedingungen des veränderten AÜG zu umgehen, setzen Arbeitgeber auf (Schein-)Werkverträge, auf Solo-Selbstständige (Crowdworker) oder Freelancer. Darüber hinaus nimmt die Anzahl der Mini-Jobs im Nebenerwerb stetig zu. Grund dafür ist u.a., dass das Entgelt aus dem Haupterwerb nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten ausreicht. Oft werden von Arbeitgebern auch nur noch Teilzeitarbeitsverhältnisse angeboten. Beschäftigte würden zur Einkommenssicherung gern mehr arbeiten, können dies in ihrem derzeitigen Arbeitsverhältnis aber nicht. Im Seminar werden die rechtlichen Vorschriften dargestellt und die möglichen Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretung erörtert, um prekäre Beschäftigung soweit es geht zu verhindern. Unterschiede in der Arbeitnehmerüberlassung am Beispiel von Leiharbeit und Werkverträgen Zuständigkeit der gesetzlichen Interessenvertretung Umgang mit Spannungen im Betrieb zwischen der Stamm- und der Randbelegschaft Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Personalbedarfsplanung und beim Personaleinsatz Tarifvertragliche Regelungen (z.b. MTV Zeitarbeit) Gesetzliche Vorgaben (AÜG, TzBfG, SGB III, SGB IV; EU-Richtlinie 2008/104/EG) Möglichkeiten des Betriebsrats, prekäre Beschäftigung einzudämmen Timmendorfer Strand Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 830,00 139

140 Arbeitsrecht Wir brauchen mehr Personal! Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf und -einsatz Wirtschaftliche Zwänge führen zu immer weiteren Einsparungen beim Personal. Dies hat für die Beschäftigten Auswirkungen: z.b. Leistungsverdichtung, regelmäßige Mehrarbeit und nicht ausreichende Erholungs- und Ruhezeiten, aber auch prekäre Beschäftigung. Psychische und physische Belastungen nehmen zu, ebenso wie lang andauernde Arbeitsunfähigkeiten oder gar Erwerbsminderungen. Das gesundheitliche, aber auch finanzielle Risiko bei z.b. Langzeiterkrankungen tragen dabei mitunter die Beschäftigten selbst. Was kann die gesetzliche Interessenvertretung dem zum Schutz der Beschäftigten entgegensetzen? Gibt es Möglichkeiten und Instrumente, so auf den Arbeitgeber einzuwirken, dass mehr Personal eingestellt wird und Arbeitsverhältnisse im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gestaltet werden? Überblick über die rechtlichen Grundlagen Beteiligungsrechte als Gestaltungsinstrumente zur Steuerung des Personalbedarfs und -einsatzes Folgen der Ausübung der Mitbestimmung zu Fragen der Arbeitszeit und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Personalbedarfsermittlung und Jahresnettostunden einer Vollzeitkraft Möglichkeiten der Einbeziehung der Beschäftigten (z.b. Nutzung des Beschwerderechts, Überlastungsanzeigen) Indirekte Steuerung und Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten Beteiligungs- und Gestaltungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei Personaleinsatz, Personalbedarf und Personalsteuerung Ziele und Strategien der gesetzlichen Interessenvertretung Walsrode Gladenbach Betriebsratsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG 780,00 Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. 140

141 Arbeitsrecht Zielvereinbarungen und Mitarbeitergespräche Ein Führungsinstrument in vielen Betrieben und Dienststellen Hoch motivierte und engagierte Beschäftigte sind sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Um die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Arbeitnehmer/-innen zu stärken, spielen in vielen Organisationen Mitarbeiter(innen)gepräche und Zielvereinbarungen zunehmend eine zentrale Rolle. Häufig werden sie als Steuerungsinstrument zur Umsetzung der Arbeitgeberziele und als Mittel zur Einführung neuer Formen der Entlohnung eingesetzt. Zur Vereinbarung der Ziele werden meist Mitarbeiterbeurteilungen und -gespräche genutzt. Betriebs- und Personalräte, die mit der Einführung von Mitarbeiter(innen)gesprächen und Zielvereinbarungen konfrontiert werden, sollten deshalb wissen, welche Anforderungen zu stellen sind, damit entsprechende Konzepte sozialverträglich geregelt werden können. In dem Seminar werden Chancen und Risiken vorgestellt, Kriterien für Zielvereinbarungen erarbeitet sowie Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung behandelt. Die Ausgestaltung des 18 TVöD ist nicht Inhalt des Seminars. Die Kriterien von Zielvereinbarungen Zielvereinbarungen mit/ohne Bezug zum Entgelt Datenermittlung bei Zielvereinbarungen Regelung von Zielvereinbarungen und Mitarbeiter(innen)gesprächen Tarifvertragliche und betriebsverfassungs-/personalvertretungsrechtliche Handlungsmöglichkeiten Rechte der einzelnen Beschäftigten BE Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 750,00 141

142 Arbeitsrecht Beurteilungssysteme als Motivationsinstrumente? Ziel und Bedeutung der Personalbeurteilung und der Leistungsbewertung Beurteilungen sollen zur Information und Motivation sowie zur Förderung und Entwicklung der Leistungsbereitschaft von Beschäftigten dienen. Voraussetzungen sind objektive Beurteilungsverfahren und Bewertungskriterien, die der Mitbestimmung der Interessenvertretung unterliegen. Der Gestaltungsrahmen für Beurteilungssysteme und Zielvereinbarungen basiert auf den Beteiligungsrechten gemäß Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungsgesetz. Im Gespräch zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern werden die Leistungen der Beschäftigten im Beurteilungssystem erfasst und gewertet. Das Beurteilungssystem trifft Aussagen zur quantitativen und qualitativen Arbeitsleistung in der Vergangenheit und Zukunft. Beschäftigte und Interessenvertretungen stehen den Personalbeurteilungen, Leistungsbewertungen und Zielvereinbarungen kritisch gegenüber mit Recht! Im Seminar werden Handlungsmöglichkeiten für den betrieblichen Alltag entwickelt, die das Erstellen von Beurteilungsbögen und Bewertungsgrundsätzen vereinfachen. Inhalte und Ziele der Personalbeurteilung Beurteilungsgrundsätze und ihre Gestaltungsmöglichkeiten Beurteilungssysteme und die Erarbeitung von Bewertungskriterien Beurteilungsfehler und ihre Folgen Vor- und Nachteile von Zielvereinbarungen Beurteilungen und Zeugnisse richtig lesen und interpretieren anhand von aktuellen Beispielen Beteiligungsrechte der Interessenvertretung Berlin (Siemensstadt) BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 795,00 142

143 Arbeitsrecht Es geht auch anders: Betriebe/Dienststellen ohne Diskriminierung Grundlagenseminar zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Der Kern des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist die Verankerung eines umfassenden Diskriminierungsverbots im Arbeitsrecht. Dadurch sollen Benachteiligungen und Belästigungen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Identität, einer Behinderung sowie der sozialen Herkunft verhindert werden. Den benachteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern räumt es unter anderem das Recht ein, sich bei den zuständigen Stellen zu beschweren. Dazu gehört auch die gesetzliche Interessenvertretung. Grundlagen des AGG (Umsetzung der EU-Richtlinien) Ziele und Anwendungsbereich Formen der Diskriminierung Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung (Verbot der Benachteiligung, Pflichten des Arbeitgebers, Rechte der Beschäftigten, Rechte und Pflichten der Interessenvertretung und der Tarifvertragsparteien) Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr Rechtsschutz Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse Antidiskriminierungsstelle Hamm - Mercure Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 570,00 143

144 Arbeitsrecht Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung! Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennen und umsetzen Jeder Mensch hat das Recht auf einen diskriminierungsfreien Alltag. Im Arbeitsleben ist der Schutz vor Diskriminierungen wegen Abstammung, Herkunft, Alter, körperlicher Beeinträchtigung oder sexueller Identität eine wichtige Aufgabe von Betriebs-/Personalräten. Mit dem AGG gibt der Gesetzgeber ihnen dafür ein weiteres Instrument an die Hand. In diesem Seminar lernen Sie die Beteiligungsrechte kennen, die sich für Ihre Arbeit ergeben. Ferner werden aktuelle gerichtliche Entscheidungen zum AGG besprochen und Strategien für die eigene Arbeit entwickelt. Überblick über das AGG Was ist Benachteiligung, was ist Diskriminierung? Rechtliche Pflichten und Möglichkeiten Personalfragebögen, Einstellungspraxis, Betriebs-/Dienstvereinbarungen auf dem Prüfstand Mustervereinbarung zur Einrichtung einer Beschwerdestelle BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeiter vertretung, Gleichstellungsbeauftragte 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV und Gleichstellungsbeauftragte 755,00 144

145 Arbeitsrecht Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund als Aufgabe der gesetzlichen Interessenvertretung Umgang mit Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb/in der Dienststelle Rechtspopulistische und ausgrenzende Einstellungen haben nicht nur gesamtgesellschaftlich zugenommen, sondern sind auch in Betrieben und Dienststellen ein zunehmendes Problem. Insbesondere wenn Beschäftigte nichtdeutscher Herkunft am Arbeitsplatz, in den sozialen Netzwerken oder in der Kantine ausgegrenzt bzw. verächtlich gemacht werden. Im Seminar werden die gesetzlichen Grundlagen für die Integrationsarbeit im Betrieb/ in der Dienststelle erarbeitet und konkrete Handlungsperspektiven insbesondere für die gesetzliche Interessenvertretung entwickelt. Begriffsklärungen: Rassismus/Diskriminierung versus Integration und interkulturelle Verständigung im Betrieb Rechtliche Möglichkeiten gegen diskriminierendes/rassistisches Verhalten im Betrieb/in der Dienststelle, Pflichten des Arbeitgebers zur Integration der Beschäftigten mit Migrationshintergrund Maßnahmen und Strategien zur Integration, rechtlichen Gleichstellung, sozialen Partizipation (z.b. durch Öffentlichkeitsarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung und Kommunikation mit den Kolleginnen und Kollegen) Argumente und Aktionen gegen diskriminierendes/rassistisches Verhalten und fremdenfeindliche Tendenzen Übersicht: Netzwerke und Beratungsstellen zur Unterstützung gegen Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung im Betrieb Aufgaben und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Walsrode Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/ Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 800,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 145

146 Arbeitsrecht Einstellung und Beschäftigung von Geflüchteten in Betrieben und Unternehmen der Privatwirtschaft Vertreter der deutschen Wirtschaft starteten im Februar 2016 eine Initiative zur Integration von Geflüchteten: Finanzdienstleistungs-, Post- und Telekommunikations- sowie Luftverkehrsbetriebe bieten Ausbildungs-, Praktikums- und Arbeitsplätze. Andererseits gibt es Forderungen, Geflüchtete aus dem Geltungsbereich des Mindestlohns herauszunehmen und Tarifstandards abzusenken. Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Beschäftigung von Geflüchteten? Wie können geeignete Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten identifiziert werden? Welche Qualifikationen sind Voraussetzung, und wie können diese erworben werden? Wie kann Lohndumping verhindert werden? Was kann man gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus im Betrieb tun? Wie kann Integration am Arbeitsplatz aktiv gestaltet werden? Im Seminar werden diese und andere Fragen zur Beschäftigung und Integration von Geflüchteten behandelt und die Beteiligungsrechte des Betriebsrats dargestellt (z.b. bei der Feststellung des Personalbedarfs, bei Stellenausschreibungen, Eingruppierungen, der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen usw.). Rechte und Aufgaben des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Beschäftigung und Integration ausländischer Arbeitnehmer/-innen Rechtliche Voraussetzungen der Ausbildung oder Beschäftigung von Geflüchteten Möglichkeiten und Instrumente, um Personalbedarf festzustellen (z.b. Demografieanalyse, Arbeitszeitstatistiken) Qualifizierungskonzepte zur Integration von Geflüchteten im Betrieb (z.b. zur interkulturellen Zusammenarbeit) Musterbetriebsvereinbarung zur Integration und Beschäftigung von Geflüchteten BE Walsrode Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der JAV Referent Herbert Bühl 37 Abs. 6 BetrVG, 65 Abs. 1 i.v.m. 37 Abs. 6 BetrVG 795,00 146

147 Arbeitsrecht Eingliederung von und Arbeit mit Geflüchteten im öffentlichen Dienst und in sozialen Einrichtungen Im öffentlichen Dienst wurden in der Vergangenheit enorm viele Vollzeitstellen abgebaut. Die Aufgaben, die mit der Aufnahme, Betreuung und Integration von Flüchtlingen verbunden sind, haben die Arbeitsbelastung zusätzlich erhöht. Viele Beschäftigte haben nun ihre Belastungsgrenze erreicht. In den letzten Monaten hat der öffentliche Dienst reagiert; Bund, Länder und Kommunen sowie soziale Dienstleister haben neue Beschäftigte eingestellt. Auch für Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund sollen Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst entstehen. Dies darf jedoch nicht über zusätzliche Arbeitsgelegenheiten, Ein-Euro-Jobs oder unter Absenkung des gesetzlichen Mindestlohns erfolgen. Die gesetzliche Interessenvertretung muss daher bei Einstellungen prüfen, ob die Eingruppierung stimmt und ob die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Regelungen und den Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz entsprechen. Überblick: Gesetzliche und tarifvertragliche Regelungen (z.b. zu Eingruppierung oder zum Arbeits- und Gesundheitsschutz) bei der Ausgestaltung der Arbeits bedingungen in der Arbeit mit Flüchtlingen Überblick: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Integration von Geflüchteten am Arbeitsplatz Zulässigkeit von Ein-Euro-Beschäftigung Programm zur sozialen Teilhabe am Arbeitsmarkt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Möglichkeiten der Förderung der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten und Geflüchteten Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/ Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 795,00 147

148 Arbeitsrecht Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsbzw. Personalrats Der Umfang der Leiharbeit in den Betrieben und Dienststellen steigt von Jahr zu Jahr. Aufgrund der arbeitgeberfreundlichen rechtlichen Rahmenbedingungen verdienen Leiharbeitnehmer/-innen deutlich weniger, und rechtliche Schutzbestimmungen werden faktisch umgangen. Um die leicht verschärften Bedingungen des veränderten AÜG zu umgehen, setzen Arbeitgeber auf (Schein-)Werkverträge. In dem Seminar werden die rechtlichen Vorschriften dargestellt und die möglichen Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretung erörtert. Definitionen und Unterschiede in der Arbeitnehmerüberlassung am Beispiel von Leiharbeit und Werkverträgen Zuständigkeit der gesetzlichen Interessenvertretung Umgang mit Spannungen im Betrieb zwischen der Stamm- und der Randbelegschaft Mitwirkungsrechte und -möglichkeiten der Interessenvertretung Tarifvertragliche Regelungen (z.b. MTV Zeitarbeit) Gesetzliche Vorgaben (AÜG, SGB III, EU-Richtlinie 2008/104/EG) Aktuelle Rechtsprechung BE Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 755,00 Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. 148

149 Arbeitsrecht (Zu) lange krank (zu) häufig krank: Ende der Beschäftigung? Krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern und zwangsweise Versetzungen in den vorzeitigen Ruhestand von Beamtinnen und Beamten nehmen zu. Betriebs- und Personalräte sind bereits im Vorfeld von Kündigungen oder Einleitungen von Zurruhesetzungsverfahren gefordert, denn die betroffenen Beschäftigten benötigen Unterstützung. Für die Interessenvertretung ist es wichtig, genau darauf zu achten, eine Zustimmungsverweigerung richtig zu begründen. Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung Auskunfts- und Mitwirkungspflichten der Beschäftigten Welche Rolle spielt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)? Beteiligung r im Betrieb/in der Dienststelle vertretenen Interessenvertretungen Verfahren beim Integrationsamt Voraussetzungen des Zurruhesetzungsverfahrens Rechte und Möglichkeiten des Betriebs-/Personalrats im Beteiligungsverfahren Die richtige Zustimmungsverweigerung und das Verfahren bei Nichteinigung BE Betriebs-/Personalratsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 755,00 149

150 Arbeitsrecht Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretungsarbeit Das kollektive und individuelle Arbeitsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend interpretiert und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die praktische Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung. Auch Gesetzesänderungen können die Arbeit erheblich beeinflussen. Deshalb ist es für Mitglieder der Interessenvertretung wichtig, über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein. Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche) Gesetzesänderungen dar, unter Einbeziehung der konkreten betrieblichen Problemstellung der Teilnehmenden. Themenbereiche sind: Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung zum (u.a.) Arbeitsvertragsrecht, Befristungs-, Arbeitszeit-, Kündigungsschutzrecht, zur Leiharbeit, zum Betriebsübergang sowie zum Urlaubsrecht. Die einzelnen individual- und kollektivrechtlichen Themen werden anhand der aktuellen Rechtsprechung und erfolgter Gesetzesänderungen kurzfristig festgelegt BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/ Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung Referent/-in Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grund seminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 975,00 150

151 Arbeitsrecht Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht In diesem Seminar wird die aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht sowie deren Umsetzung in die behördliche und betriebliche Praxis erläutert. Die Teilnehmenden lernen die wichtigsten aktuellen Entscheidungen und Tendenzen der Rechtsprechung kennen. Die Entwicklung des Beamtenrechts vor dem Hintergrund neuer Bestrebungen und aktueller Entwicklungen in der öffentlichen Verwaltung und im Dienstrecht bildet dabei einen weiteren Schwerpunkt BE Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 750,00 151

152 Arbeitsrecht Seminarreihe: Recht haben und Recht bekommen Praktische Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte Wirksame Interessenvertretung besteht u.a. in der situationsangemessenen Anwendung rechtlicher Normen. Beteiligungsrechte im Personalvertretungsgesetz und im Betriebsverfassungsgesetz normieren betriebliche Situationen, die in ihrer personalen, sozialen, organisationskulturellen und politischen Beschaffenheit erst verstanden werden müssen, damit rechtliche Bestimmungen situationsangemessen angewendet werden können. Es genügt nicht, rechtliche Bestimmungen zu kennen. Die betriebliche Situation muss in ihren verschiedenen thematischen Facetten erkannt werden, um rechtlich abgesicherte und betriebspolitisch wirksame Handlungsmöglichkeiten zu finden BE Teil BE Teil 2 Betriebs-/Personalratsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Teil 1: 975,00 Teil 2: 795,00 Bemerkungen Eine verbindliche Teilnahme an beiden, aufeinander aufbauenden Seminaren wird vorausgesetzt. 152

153 Arbeitsrecht Seminarreihe: Betriebsübergänge, Umstrukturierungen und Rechtsformänderungen Ein zweiteiliges Angebot für die Interessenvertretung Was können Betriebs- und Personalräte bei einer anstehenden unternehmensinternen Umstrukturierung, bei einer Rechtsformänderung oder bei Outsourcing tun? Welche Handlungsmöglichkeiten bieten ihnen die Gesetze? Diese Seminarreihe, bestehend aus zwei aufeinander aufbauenden Seminaren, bietet Ihnen eine aktuelle Zusammenstellung von Gestaltungsoptionen aus den Bereichen Weiterbildung, Beratung und Projektarbeit an BE Teil BE Teil 2 Betriebs-/Personalratsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Teil 1: 975,00 Teil 2: 795,00 Bemerkungen Eine verbindliche Teilnahme an beiden, aufeinander aufbauenden Seminaren wird vorausgesetzt. 153

154 Sozialrecht Grundlagenseminar zum Sozialrecht für die gesetzliche Interessenvertretung Angefangen von der Mitbestimmung bei der Einstellung bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses überall bestehen Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht. Damit Sie sicher in den unterschiedlichen Rechtsgebieten agieren können, bietet Ihnen dieses Seminar einen grundlegenden Einstieg in die Hauptaspekte des Sozialrechts und deren Umsetzung in die Interessenvertretungsarbeit. Grundlagen der sozialen Sicherung, Regelungsschwerpunkte und Aufbau Stellung des Sozialrechts im Rechtssystem Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die sozialrechtlichen Folgen Beschäftigungssichernde Regelungen und soziale Folgen, z.b. Kurzarbeit, Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften Sozialrechtliche Aspekte bei Leiharbeit, Minijobs und Befristungen Transfermaßnahmen Sozialrecht und Möglichkeiten der Beteiligung, Mitwirkung und Mitbestimmung der gesetzlichen Interessenvertretung Aktuelle Rechtsprechung BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 975,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 154

155 Sozialrecht Renten- und Sozialversicherungsrecht Was die gesetzliche Interessenvertretung über das Renten- und Sozialversicherungsrecht wissen sollte! Meine Rente muss zum Leben reichen. Traum oder Wirklichkeit? Stimmt es noch: Die Rente ist sicher? Betriebs- und Personalräte müssen wissen, was im Rentenrecht gespielt wird, um die Kolleginnen/Kollegen informieren zu können und pragmatische Lösungen zu finden. Dies Seminar befasst sich gezielt mit den Kernthemen des Renten- und Sozialversicherungsrechts. Alle Aspekte, die für die täglichen Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung wichtig sind, werden leicht verständlich vermittelt. Anhand konkreter Berechnungsbeispiele werden wertvolle Tipps gegeben, um die Kollegen in der betrieblichen Praxis kompetent zu beraten und zu unterstützen. Dabei geht es nicht nur um den normalen Übergang ins schöne Leben als Rentner/ -in. Was passiert z.b. mit der Rentenhöhe bei Arbeitslosigkeit wegen betriebsbedingter oder sonstiger Kündigung? Wie beeinflusst lange Krankheit meine Rentenansprüche? Was erwartet uns im Fall von Berufsunfähigkeit? Ob Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung: Dieses Seminar hilft, die wichtigsten Leistungen der Sozialversicherung zu überschauen und zu verstehen. Sozialversicherung als Bestandteil der sozialen Sicherung Die Versicherungsträger: Welche Risiken sind wo versichert? Die Anspruchsberechtigten: Wer ist versichert? Mini- und Midi-Jobs: Wie sind diese Kollegen versichert? Wie funktioniert die Finanzierung der Sozialversicherung und von Leistungsfällen? Wie werden sozialversicherungsrechtliche Ansprüche durchgesetzt? Spezialfälle: Sozialrechtliche Folgen der Beendigung oder des Ruhens eines Arbeitsverhältnisses Flexibel in die Rente Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwer behindertenvertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, 96 Abs. 4 SGB IX 975,00 155

156 Betriebliche Sozialpolitik Vereinbarkeit von Familie und Beruf Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Zeit ist ein knappes Gut, dessen Organisation und Verteilung weitreichende Konsequenzen für Lebensbereiche hat. Es verwundert daher nicht, dass das Thema Arbeitszeit bei Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern und ihren Interessenvertretungen einen hohen Stellenwert hat. Ziel dieses Seminars ist es, die Gestaltungsspielräume für eine vereinbarkeitsgerechte Arbeitszeitpolitik aufzuzeigen sowie die Beteiligungsrechte und die Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung darzustellen. Darstellung des rechtlichen Anspruchs auf Berücksichtigung der familiären Interessen von Beschäftigten im Beruf Praktische Umsetzung des Anspruchs durch Arbeitszeitmodelle, Einrichtung von betrieblichen Kindergärten etc. Ansprüche im Rahmen von Rückkehrrechten aus der Elternzeit bzw. Pflegezeit Arbeitszeitreduzierung gesetzliche und tarifliche Ansprüche Familiengerechte Arbeitszeiten individuelle Ansprüche und kollektive Gestaltungsmöglichkeiten Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Berlin (Paula-Thiede-Ufer) * BE Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Paula-Thiede-Ufer: 755,00 Wannsee: 975,00 Bemerkungen * intensiv 156

157 Arbeitszeit Entgrenzung von Arbeit und Freizeit wenn aus Selbstbestimmung Selbstausbeutung wird Die Grenzen zwischen Arbeitsort, Arbeitszeit und Freizeit verschieben sich. Moderne Kommunikationstechnologien ermöglichen eine permanente Erreichbarkeit von Beschäftigten sowie die Arbeit zu jeder Zeit und von jedem Ort. Arbeitgeber fordern die Auflösung der Regelarbeitszeit sowie das Aufweichen des Achtstundentags. Feste und aus Sicht der Arbeitgeber starre Arbeitszeitmodelle gelten als Bremse für die immer wieder angeführte dringend benötigte Flexibilität, die das Zeitalter der Digitalisierung und das Arbeiten 4.0 mit sich bringen, und auch die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz seien nicht mehr zeitgemäß und müssten angepasst werden. Für die Beschäftigten kommt es zur räumlichen und zeitlichen Vermischung der verschiedenen Lebensbereiche und zu einer Einschränkung des Privatlebens; gesundheitliche Belastungen nehmen zu. Entgrenzung der Arbeit durch unternehmerische Entscheidungen, indirekte Steuerung, Digitalisierung und Einsatz neuer Arbeitsinstrumente Auswirkungen auf die Beschäftigten Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der flexiblen Arbeitszeit- und Arbeitsortgestaltung Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse und Empfehlungen, z.b. für arbeits organisatorische Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf Modelle der beschäftigtenorientierten flexiblen und sozialverträglichen Arbeitszeit, Maßnahmen der Arbeitsorganisation Kommunikation und Zusammenarbeit der Beschäftigten unter den Bedingungen der entgrenzten Arbeit Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung zur Stärkung der Abgrenzung der Erwerbsarbeit vom Privatleben BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeiter vertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 755,00 157

158 Arbeitszeit Einführung in das Arbeitszeitrecht Das Seminar wendet sich an Betriebs- und Personalratsmitglieder, die in das Thema Arbeitszeitrecht einsteigen möchten und sich einen Überblick über Rechtsgrundlagen, relevante Arbeitszeitmodelle sowie Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte verschaffen wollen. Sie erwerben im Seminar rechtliche Grundkenntnisse rund um das Thema Arbeitszeit. Begriffe (z.b. Pausen, Ruhezeiten, Überstunden) werden erläutert und die Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Die vermittelten Inhalte geben Ihnen Orientierung und Sicherheit bei der Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten und versetzen Sie in die Lage, das rechtliche Instrumentarium im Rahmen der Beteiligung bei der Einführung und Umsetzung betrieblicher Arbeitszeitregelungen aktiv nutzen zu können. Übersicht über die rechtlichen Grundlagen Eckpfeiler der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung Überblick: Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, Inhalt und Begriffsbestimmungen Tarifverträge als mögliche Grundlage arbeitszeitrechtlicher Regelungen (mit Beispielen) Definition des Begriffs Arbeitszeit : Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Überstunden, Mehrarbeit usw. Arbeits- und Gesundheitsschutz und betriebliche Arbeitszeitregelungen Darstellung von möglichen praxisrelevanten Arbeitszeitmodellen (Vor- und Nachteile) Mitbestimmungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats und ihre Durchsetzung BE Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 1.020,00 Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. 158

159 Arbeitszeit Arbeitszeit spezial: Alles nach Plan! Alle zufrieden? Grundzüge der Dienstplangestaltung Heute Früh-, morgen Spät-, übermorgen Nachtschicht? Kann ich mich auf meine Dienst- bzw. Schichteinteilung verlassen? Wie lange im Voraus kann ich meine Arbeitsund Freizeit planen? Macht mein Körper das noch lange mit? Klare und verlässliche Regelungen zur Arbeitszeit spielen in Betrieben und Dienststellen mit Schichtdiensten eine wesentliche Rolle für die Beschäftigten. Sie entscheiden über Belastung und Erholung, Zufriedenheit oder Krankheiten. Deshalb ist es wichtig, dass Interessenvertretungen ihre Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung der Arbeitszeiten wahrnehmen. In dem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen für das Handeln der Interessenvertretung besprochen. Unterschiedliche Arbeitszeitmodelle werden vorgestellt und deren Vor- und Nachteile für die Arbeitnehmer/-innen gemeinsam erarbeitet. Daraus entwickeln sich Eckpunkte für Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zur Dienst- und Schichtplangestaltung. Grundlagen der Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz, Tarifverträge: Basis für die Gestaltung von Dienst- oder Schichtplänen Gesundheitsgefährdung durch Arbeitszeit: Krank machende Faktoren und Veränderungsmöglichkeiten Überblick: Arbeitszeitmodelle im Schichtdienst Grundlagen für die Dienstplanerstellung und -gestaltung Eckpunkte für eine Betriebs-/Dienstvereinbarung Absichern der Einhaltung der Vereinbarungen Berlin (Mitte) Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeiter vertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 1.050,00 Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. 159

160 Arbeitszeit Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung Die Flexibilisierung der Arbeitszeit beschäftigt bereits seit vielen Jahren die Arbeitswelt. Unübersehbar ist der Wandel weg von festen und langfristigen Vorgaben hin zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit. Die damit verbundenen Risiken für die Arbeitnehmer/-innen (überquellende Arbeitszeitkonten, entgrenzte Arbeitszeiten, Selbstausbeutung bei Vertrauensarbeitszeit) sind n bekannt und lösen vielfältige Diskussions-, Handlungs- und Korrekturbedarfe aus. Ziel des Seminars ist es, sich mit den Chancen und Risiken moderner Arbeitszeitinstrumente auseinanderzusetzen. Zu diesem Zweck werden Grundkenntnisse vermittelt und Gestaltungsspielräume für die gesetzliche Interessenvertretung aufgezeigt. Geschichte der Flexibilisierung der Arbeitszeit in Europa und speziell in Deutschland Überblick über die rechtlichen Grundlagen zum Arbeitszeitrecht Darstellung von bestehenden Modellen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit (z.b. Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit) Möglichkeiten der Sicherung der Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten Arbeitszeitkonten als Gestaltungsinstrument flexibler Arbeitszeit Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung BE Betriebs-/Personalratsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 995,00 Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. 160

161 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag Grundlagen des Tarifvertragsrechts: Verhältnis von Tarifverträgen zu betrieblichen und arbeitsvertraglichen Regelungen Werden Arbeitsbedingungen, Entgelt etc. abschließend in Tarifverträgen geregelt, haben diese Vorrang vor betrieblichen Regelungen, es sei denn, Öffnungsklauseln lassen ausdrücklich spezielle betriebliche Regelungen zu. Häufig ist aber nicht ganz klar, wie weit die Regelungskompetenz der Betriebsparteien geht und was genau Inhalt von Betriebs-/Dienstvereinbarungen im Verhältnis zum Tarifvertrag sein kann. Tarifwidrig zustande gekommene Betriebs-/Dienstvereinbarungen können im schlimmsten Fall unwirksam sein, und mögliche Ansprüche von Beschäftigten können verloren gehen. Für den Abschluss von betrieblichen Regelungen ist es für die gesetzliche Interessenvertretung notwendig, Folgendes zu wissen: Wie weit gehen Tarifvorbehalt und Tarifvorrang? Wie kann man erkennen, wann eine Regelung abschließend ist oder wann eine Öffnungsklausel vorliegt? Welche betrieblichen Regelungen sind zulässig? Kompakter Überblick über die Grundlagen des Tarifvertragsrechts Begriffsklärung: Günstigkeitsprinzip, Öffnungsklausel, Tarifvorbehalt, Regelungssperre und Tarifvorrang Tarifvertragliche Regelungsgrenzen einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Folgen des Überschreitens der Regelungsgrenzen für das Bestehen der Betriebs-/ Dienstvereinbarung Wirksamkeit von Ansprüchen der Beschäftigten aus tarifwidrigen Betriebs-/Dienstvereinbarungen Rechtsprechung zum Verhältnis Tarifvertrag Betriebs-/Dienstvereinbarung Zuständigkeit der Einigungsstelle in mitbestimmungspflichtigen, aber tarifwidrigen Angelegenheiten Soltau Betriebs-/Personalratsmitglieder Referent Dr. Peter Renneberg 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 760,00 161

162 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag Der Betriebsrat in Tarifauseinandersetzungen Tarifverhandlungen gehören zum Alltagsgeschäft der Gewerkschaften und beeinflussen auch die Arbeit von Interessenvertretungen. Wie ist die Stellung des Betriebsrats, wenn in Tarifverhandlungen durch Arbeitskampfmaßnahmen Druck gemacht werden soll? Das Seminar befasst sich ausführlich mit n Fragen, die im Zusammenhang mit Tarifrunden, Warnstreik und Streik entstehen können. Funktionsfähigkeit und Tätigkeit des Betriebsrats im Arbeitskampf Friedenspflicht des Arbeitgebers und der Interessenvertretung gemäß 74 Abs. 2 BetrVG Zugangsrecht der Gewerkschaft vor und während des Arbeitskampfs Die Mitbestimmung der Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten während des Arbeitskampfs Die Mitbestimmung der Interessenvertretung in sozialen Angelegenheiten w ährend des Arbeitskampfs: Arbeitszeitfragen, Überstunden, Kurzarbeit Abmahnung und Kündigung wegen Teilnahme an Arbeitskämpfen und W arnstreiks BE Berlin (Ostbahnhof) BE Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 795,00 162

163 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag Tarifverträge: Handlungsfeld der gesetzlichen Interessenvertretung Probleme, Lösungswege und Perspektiven Tarifverträge gehören für Betriebsräte und Personalvertretungen zu ihrer täglichen Arbeit. Sie lernen in unserem Seminar die wichtigsten Funktionen und Inhalte von Tarifverträgen in ihrer derzeitigen und geschichtlichen Bedeutung kennen. Das Ziel ist nicht in die Erweiterung Ihres Fachwissens, sondern ein sicherer Umgang mit dem Thema durch praxisnahe Vermittlung. Dabei wird der Frage nachgegangen, welche Rolle Tarifverträge für die abhängig Beschäftigten und für die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretungen in der Zukunft spielen können und sollen. Tarifverträge: Rechtliche und historische Grundlagen Die Bedeutung der Tarifverträge für abhängig Beschäftigte und für die I nteressenvertretungen Missachtung der Tarifverträge: Aktuelle Probleme bei der Einhaltung von Tarifverträgen und der Ausgestaltung der betrieblichen und behördlichen Praxis Öffnungsklauseln und Verbandsaustritt des Arbeitgebers was bedeutet das? BE Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 975,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 163

164 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag Betriebe ohne Tarifbindung Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Viele Betriebe fn nicht unter den Anwendungsbereich eines Tarifvertrags, etwa weil der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist. Was heißt das für die Beschäftigten und die Arbeit des Betriebsrats? Welche rechtlichen Normen zur Arbeitszeit, zur Entgeltgestaltung oder zum Urlaub kommen zur Anwendung? Welche Möglichkeiten und Rechte zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen hat der Betriebsrat, und wie kann er diese durchsetzen? Können tarifvertragliche Regelungen auch über den Arbeitsvertrag oder über Betriebsvereinbarungen gelten? Im Seminar werden die rechtlichen Voraussetzungen der Anwendung von Tarifverträgen bei Arbeitgebern ohne Tarifbindung oder bei Verbandsaustritt erläutert. Die Beteiligungsrechte, Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats zur Schaffung von fairen Arbeitsbedingungen (zum Beispiel durch Betriebsvereinbarungen) werden dargestellt. Unterschiede zwischen Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen bezüglich Geltung und Inhalt Besonderheiten und Folgen bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers Unterschied zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Betrieben Möglichkeit der Geltung von Tarifverträgen über arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln oder über Betriebsvereinbarungen Umfang und Reichweite der Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte in nicht tarifgebundenen Betrieben (z.b. bei der Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten) Regelungsabreden und Betriebsvereinbarungen als Gestaltungsinstrumente für das Arbeitsentgelt sowie für faire Arbeitsbedingungen Durchsetzbarkeit der Rechte des Betriebsrats in Betrieben ohne Tarifbindung Berlin (Ostbahnhof) Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 795,00 164

165 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse bei Bund, Gemeinden und weiteren TVöD-Anwendern. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordert umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben für Personal- und Betriebsräte. Das setzt die gründliche Kenntnis dieses Tarifvertrags voraus. Das Seminar bietet Ihnen neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TVöD in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden Themenbereiche bearbeitet. Stellung des TVöD im Rechtssystem Überblick über den Aufbau und die Inhalte des Tarifvertrags Darstellung der Regelungen aus den Abschnitten des TVöD Aktuelle Rechtsprechung zum TVöD und Praxisfälle Umsetzung tariflicher Regelungen im Betrieb/in der Dienststelle Hinweis: Für Vertiefungen z.b. zu den Themen Arbeitszeit und leistungsorientierte Bezahlung verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote Berlin (b+b) BE Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 895,00 165

166 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die Entgeltordnung Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der 12, 13 TVöD-Bund und der Entgeltordnung. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Das Seminar Eingruppierungsrecht vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltordnung des Bundes sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-Bund. Außerdem werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats erläutert Berlin (b+b) BE Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 895,00 166

167 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-VKA Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der 12, 13 TVöD-VKA und der Entgeltordnung. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Das Seminar Eingruppierungsrecht vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltordnung VKA sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-VKA. Außerdem werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats erläutert BE Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 895,00 167

168 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen Für die Tarifwerke des TV-Länder und des TV-Hessen gelten nach jeweils langjährigen Verhandlungen mit den Arbeitgebern nun Entgeltordnungen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die 12, 13 TV-Länder bzw. TV-Hessen aufgenommen. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Das Seminar Eingruppierungsrecht vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung, über Aufbau und Systematik der Entgeltordnung und den Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TV-L/TV-H. Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats Berlin (b+b) BE Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 895,00 168

169 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD-/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2 Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung Die Tarifwerke TVöD und TV-L mit ihren Ablegern sind einige Jahre in Kraft, zeitverzögert wurden die dazugehörigen Entgeltordnungen als Grundlage der Eingruppierung abgeschlossen. Der Umgang mit Stellenbeschreibungen und -bewertungen gestaltet sich inhaltlich in beiden Fällen ähnlich, es gelten weitgehend die gleichen Systematiken und Regeln. Der Grundsatz der Tarifautomatik sowie der sichere Umgang mit dem System der auszuübenden Tätigkeit, der Arbeitsvorgänge und ihrer Zeitanteile nehmen eine zentrale Rolle ein. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit; Sie müssen Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin überprüfen. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung können Sie im Seminar üben, Stellen zu beschreiben und zu bewerten, um auf dieser Grundlage Eingruppierungen und ihre Zuordnung in den TVöD bzw. TV-L korrekt beurteilen zu können. Ihre Fragen zur Eingruppierung in besonderen Fällen werden beantwortet. Dieses Seminar vermittelt Ihnen vertiefende Kenntnisse über das Eingruppierungsrecht und schafft Sicherheit im Umgang mit dieser komplexen Materie. Damit baut es auf den Inhalten des Seminars Eingruppierungsrecht 1 auf Berlin (b+b) BE Berlin (b+b) Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars Eingruppierungsrecht 1 nach TVöD bzw. TV-L 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 895,00 169

170 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD-/TV-L-Aufbau: Tarifvertragliche Grundlagen der Stufenzuordnung bei Neueinstellung von Beschäftigten Das Tabellenentgelt der Beschäftigten im öffentlichen Dienst setzt sich aus der Entgeltgruppe sowie der Stufe innerhalb der Entgeltgruppe zusammen. Eine erstmalige Zuordnung zu einer Stufe erfolgt bei der Neueinstellung. Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes enthalten dafür verbindliche Regeln, bei deren Anwendung der Arbeitgeber kein Ermessen hat. Dennoch erfolgt in vielen Fällen einer falsche Stufenzuordnung oft zum Nachteil der Beschäftigten. Das Seminar stellt die tarifvertraglichen Grundlagen zur Stufenzuordnung bei der Neueinstellung von Beschäftigten dar und erläutert das System der Stufenaufstiege sowie die aktuelle Rechtsprechung (z.b. Europäischer Gerichtshof, Bundesarbeitsgericht). Die Beteiligungsrechte des Personalrats werden aufgezeigt, und anhand von Praxisfällen wird geübt, wie der Personalrat die richtige Zuordnung überprüfen kann und wie und mit welchen Gründen gegebenenfalls die Zustimmung zur Stufenzuordnung wirksam verweigert werden kann. Einordnung der tarifvertraglichen Regelungen zur Stufenzuordnung in das Gesamtarbeitsrechtssystem Regelungen zur Stufenzuordnung im TVöD/TV-L und Klärung von Begriffen Durchführungshinweise der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst zur Anwendung der Stufenzuordnung Darstellung der aktuellen Rechtsprechung und deren betrieblicher Umsetzung Bedeutung der Stufenzuordnung für die Beschäftigten sowie Möglichkeiten der Geltendmachung einer tarifkonformen Stufenzuordnung Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats nach BPersVG sowie den jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzen BE Personalratsmitglieder analog LPersVG 895,00 170

171 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Der TVöD trägt mit einer Reihe von Regelungen zu Arbeitszeit, Arbeitszeitmodellen und -gestaltung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst bei. Neben der Einführung in die Arbeitszeitproblematik vermittelt Ihnen das Seminar einen Überblick über die im TVöD getroffenen Vereinbarungen. Sie lernen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Arbeitszeitgestaltung kennen sowie die Definitionen und Erläuterungen der unterschiedlichen Regelungen und Begriffe des TVöD zu diesem Thema. Im Fokus stehen dabei Ihre Aufgaben und Beteiligungsrechte als Interessenvertretungsmitglied und die Gestaltung einer möglichen Dienst-/Betriebsvereinbarung. Gesetzliche und tarifliche Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung Regelungen und Begriffe zur Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit, Wechselschicht und Bereitschaftsdienste, Überstunden und Mehrarbeit, Arbeitszeitkorridor, Rahmenarbeitszeit und Gleitzeit, Arbeitszeitkonten und Arbeitszeitfaktorisierung Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern bei der Arbeitszeitgestaltung Regelungsnotwendigkeiten und Mitbestimmungsgrundlagen bei der Arbeitszeitgestaltung Formen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung, Kernpunkte von Betriebs-/Dienstvereinbarungen Berlin (b+b) * BE Betriebs-/Personalratsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Berlin (b+b): 720,00 : 895,00 Bemerkungen * intensiv 171

172 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten bei den meisten Ländern (TdL) und weiteren TV-L-Anwendern. Teilweise wird er durch landesbezirkliche Regelungen ergänzt. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln führt dazu, dass Personal- und Betriebsräte umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben wahrnehmen müssen. Das setzt die gründliche Kenntnis eben dieses Tarifvertrags voraus. Das Seminar bietet neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TV-L in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden Themenbereiche bearbeitet. Für Vertiefungen verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote BE Berlin (b+b) Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 895,00 172

173 Arbeits- und Gesundheitsschutz Gesunde Arbeit gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen Der Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen Interessenvertretung. In diesem Seminar können Sie Ihre Rolle und Handlungsmöglichkeiten als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung herausarbeiten, auch vor dem Hintergrund steigender Belastungen der Beschäftigten. Dazu werden betriebliche Beispiele von gesunder Arbeit dargestellt und Lösungswege für konkrete betriebliche Gesundheitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt. Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsrat, Personalrat, MAV, SBV, Arbeitsschutzausschuss Arbeit Gesundheit Krankheit: Zusammenhänge und Trends Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Das Arbeitsschutzsystem Gefährdungsbeurteilung nach 5 ArbSchG Elemente eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) Systematisches Vorgehen und Praxisbeispiele Berlin (Siemensstadt) BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grund seminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 975,00 173

174 Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vertiefung und Praxisoptimierung für Fortgeschrittene Sie haben in Ihrem Betrieb bereits Initiativen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gestartet? Sie sind dabei aber als Interessenvertretung auf Umsetzungsbarrieren gestoßen und suchen nun nach wirksamen Hebeln, den Prozess voranzutreiben? Sie verfügen auch über Erfahrungen und Kenntnisse im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und möchten diese vertiefen? Dann ist dieses Seminar genau das richtige für Sie! Hier erhalten Sie hilfreiche Hinweise für wirksame Instrumente und Vorgehensweisen. Ausgehend von den betrieblichen Bedingungen der Teilnehmenden werden im Seminar passgenaue Umsetzungsstrategien entwickelt. Bestandsaufnahme zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben der Teilnehmenden Fördernde und hemmende Faktoren Sensibilisieren, überzeugen, Mitbestimmungsrechte durchsetzen Gesundheits- und Prozessmanagement, Prävention, Gesundheitsförderung, BEM, Unfallverhütung, Arbeitssicherheit, Demografiefestigkeit o.ä. Handlungsschwerpunkte im Betrieb auswählen: Problembrennpunkte? Arbeitsschutzorganisation? Gefährdungsbeurteilung? Was ist zur Verbesserung notwendig? Entwicklung eines Umsetzungsplans für das Gremium Betriebs-/Dienstvereinbarungen: Regelungsinhalte, Verhandlung, Einigungsstelle Neueste Rechtsprechung Bringen Sie Ihre evtl. bestehenden Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen bitte zwecks kritischer Überprüfung mit! Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung Teilnahmevoraussetzungen Vorkenntnisse und Erfahrungen im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 750,00 174

175 Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Überblick und Regelungsbedarf Die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), die 84 Abs. 2 SGB IX vorsieht, ist eine sinnvolle Verpflichtung für den Betriebs-/Personalrat und gilt für Beschäftigten. Das Eingliederungsmanagement soll Erkrankten bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz unterstützen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und die Beschäftigung bis zur Rente sichern. Betriebliches Eingliederungsmanagement ist somit ein Teilaspekt der betrieblichen Gesundheitsförderung und ist damit nicht nur für die Schwerbehindertenvertretung, sondern auch für den Betriebs-/Personalrat eine wichtige Aufgabe. Dieses Seminar bietet Ihnen eine Einführung in die Bestandteile und Abläufe des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Checklisten und beispielhafte Regelungen in Betriebs- und Dienstvereinbarungen werden vorgestellt und erläutert BE Berlin (Siemensstadt) BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwer behindertenvertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, 96 Abs. 4 SGB IX 1.020,00 175

176 Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement Aufbauseminar: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern Das Seminar wendet sich an Interessenvertreter/-innen, die über Erfahrungen mit der praktischen Durchführung des BEM verfügen. Es bietet weitere Anregungen und Ideen zur Optimierung des BEM, einschließlich der Bewältigung von Umsetzungsbarrieren. Sie tauschen Ihre gewonnenen Erfahrungen mit anderen Seminarteilnehmenden aus und bewerten sie gemeinsam. Darüber hinaus gibt es ein vertiefendes kommunikatives Training für Verhandlung und Beratungsgespräch. Außerdem wird über die aktuelle Rechtsprechung zu strittigen Fragen informiert. Betriebliche Umsetzung von BEM: Erfahrungen, gelungene Beispiele, Erfolgsfaktoren, Konsequenzen Rechtsprechungsübersicht: z.b. BEM und personenbedingte Kündigung; Rechte und Pflichten der Interessenvertretung Rechtliche und soziale Einschätzung von riskanten Gesprächssituationen Rhetorische Kompetenz in Verhandlung und Beratungsgespräch (Training: Erkennen, Vermeiden, Lösen von Konflikten; Grundzüge des Verhandelns nach dem Harvard-Konzept ) Präventionsauftrag BEM als Baustein eines betrieblichen Gesundheitsmanagements Möglichkeiten zur Nachbesserung einer bereits bestehenden Betriebs-/Dienstvereinbarung Wir bieten den Teilnehmenden an, ihre Betriebs-/Dienstvereinbarungen (bzw. Entwürfe dazu) im Seminar zu überprüfen BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mit - arbeiter vertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch eines BEM-Grundlagenseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 1.020,00 176

177 Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen Dieses Seminar wendet sich an Mitglieder von Interessenvertretungen, die vor dem Abschluss einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM stehen und ihre Entwürfe überprüfen wollen, oder die ihre bisherigen praktischen Erfahrungen mit einer bereits vereinbarten Regelung bewerten und diese ggf. nachbessern wollen. Bei der Regelung des BEM stoßen die Interessenvertretungen auf grundsätzliche Fragen wie z.b.: Wie lässt sich die betriebliche Handhabung des BEM im Rahmen einer Betriebs-/Dienstvereinbarung regeln? Ist dies überhaupt notwendig und sinnvoll oder eher riskant? Was sollten Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung sein? Das Seminar behandelt Fragen rund um das Thema Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM, von den juristischen Grundlagen über mögliche Eckpunkte einer Vereinbarung hin zu entsprechenden betrieblichen Beispielen. Ein Workshop zum Erfahrungsaustausch und zur Bewertung bestehender Vereinbarungen bzw. zur Beurteilung von Entwürfen (bitte mitbringen!) rundet das Seminar ab. Vorteile bzw. Risiken des Abschlusses einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM Welche Erfahrungen bestehen bereits mit dem Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen? Welche Schlussfolgerungen ziehen wir daraus? Rechtliche Möglichkeiten der Durchsetzbarkeit einer Vereinbarung; welche Beteiligungsrechte sind betroffen? Rechtsgrundlagen, Eckpunkte, Qualitätskriterien, Standards, Ansprüche an eine Vereinbarung Beispiele möglicher weiterer Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung: Wer organisiert den BEM-Prozess (wie)? Zusammensetzung des BEM-Zirkels, Aufgaben und Kompetenzen seiner Mitglieder Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mit - arbeiter vertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 1.020,00 177

178 Arbeits- und Gesundheitsschutz Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Grundlagen Arbeitsverdichtung, Personalabbau, Umstrukturierungen, schlechte Arbeitsorganisation sowie schlechte Personalführung und Ähnliches sind Ursachen für stetig steigende psychische und psychosomatische Erkrankungen von Beschäftigten. Nun konzentrieren sich Krankenkassen und die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie auf das Problem; erste Betriebe arbeiten an Präventionsmaßnahmen. Im Seminar lernen Sie verstehen, wie Arbeitsbedingungen, psychische Belastungen und ihre Folgen wie Stress, psychische Erschöpfung oder psychische Erkrankungen zusammenwirken. Bedeutung der Zunahme psychischer Belastungen in der Arbeitswelt für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Psychische Belastungen: Ursachen (z.b. Arbeitsverdichtung, indirekte Steuerung) und mögliche Folgen für die Beschäftigten Arbeitswissenschaftliche Hintergründe und rechtliche Grundlagen Gefährdungsbeurteilung im Überblick: Prozess, Methoden, Instrumente (Bedeutung, Qualitätskriterien, Praxisbeispiele, Beteiligungsmöglichkeiten der Beschäftigten) Rolle und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Mögliche Bündnispartner für die Beratung und Unterstützung von Interessenvertretungen Psychische Belastungen abbauen: Überblick über theoretische und praktische Präventionsansätze BE BE BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung Teilnahmevoraussetzungen Vorherige Teilnahme am Grund seminar Gesunde Arbeit gesunder Betrieb empfohlen 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 1.020,00 178

179 Arbeits- und Gesundheitsschutz Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Aufbau: Gefährdungsbeurteilungen Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten Dieses Aufbauseminar stellt bewährte Vorgehensweisen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vor. Diese schaffen die Grundlage für wirkungsvolle Maßnahmen gegen psychisch und körperlich krank machende Arbeitsbedingungen. Wie die Interessenvertretung auf die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen hinwirken kann, die dieser Anforderung gerecht werden, wird ebenso im Seminar diskutiert wie Möglichkeiten der Beteiligung der Beschäftigten. Die Teilnehmenden erwerben Handlungskompetenz für die Initiierung und Begleitung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Bisherige Erfahrungen mit psychischen Belastungen im Betrieb und deren Beurteilung Kriterien und Merkmalsbereiche psychischer Belastungen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: Methoden, Instrumente, Qualitätskriterien, Durchführende Prozessschritte bei einer Gefährdungsbeurteilung: Organisatorische Voraus setzungen, Gefährdungen erfassen, Ergebnisse beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, dokumentieren und kontrollieren Betriebs- bzw. Personalratsarbeit in diesem Kontext; Mitbestimmungsrechte durchsetzen Beschäftigtenbeteiligung, Unterweisung Betriebs-/Dienstvereinbarungen: Eckpunkte, Überprüfung vorhandener Vereinbarungen Berlin (Siemensstadt) BE Berlin (Mitte) Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung Teilnahmevoraussetzungen Empfehlung: Vorherige Teilnahme an einem Grundlagenseminar zu psychischen Belastungen 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 1.020,00 179

180 Arbeits- und Gesundheitsschutz Psychische Belastungen am Arbeitsplatz spezial: Maßnahmen durchsetzen! Mittlerweile werden die psychischen Belastungen häufiger in der Gefährdungsbeurteilung erfasst. Trotzdem stellt sich oft die Frage, wie mit den Ergebnissen umgegangen werden kann. Die aufwändige Arbeit der Erhebung steht bisweilen nicht im Verhältnis zu den geringen Verbesserungen, die mit den Regelungen erzielt werden. Die Interessenvertretung ist enttäuscht, die Beschäftigten reagieren verärgert. Dabei gibt es gute Möglichkeiten, auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung (oder auch unabhängig davon) Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die tatsächliche Veränderungen bewirken. Mit den weitgehenden Mitbestimmungsrechten der Interessenvertretung lassen sich Maßnahmen auch dort durchsetzen, wo die Arbeitgeberseite sich wenig einsichtig zeigt. Mitbestimmungsrechte bei der Gefährdungsbeurteilung, bei daraus abzuleitenden Maßnahmen sowie bei deren Durchsetzung Eckpunkte für ein sinnvolles Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung verstehen, sichten und bewerten Wo liegen Ursachen von Belastungen, und wie können sie beseitigt werden? Wie die verbleibenden Belastungen möglichst gering halten und die Ressourcen bei der Arbeit stärken? Verfahren zur Entwicklung von passenden betrieblichen Maßnahmen aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilungen Ein Seminar für Praktiker/-innen mit Vorkenntnissen im Bereich des Arbeitsschutzes Boltenhagen Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung Referent/-in Michael Gümbel, Anne Tenbruck Teilnahmevoraussetzungen Empfehlung: Vorherige Teilnahme an einem Seminar zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 890,00 180

181 Arbeits- und Gesundheitsschutz Time-out statt Burn-out: Interessenvertretungen in Aktion Der Wandel der Arbeitswelt hinterlässt seine Spuren: Die Folgen von Leistungsverdichtung am Arbeitsplatz, z.b. durch Mehrarbeit, kann heutzutage jede/-r Beschäftigte selbst spüren. Die negativen Konsequenzen daraus schlagen immer häufiger gesundheitlich und auch wirtschaftlich zu Buche Schäden, welche Arbeitgeber, Sozialversicherungen, Staat und letztlich Beschäftigten tragen müssen. Betriebsräten, Personalräten und SBVen, die hier aktiv werden wollen, bietet dieses Seminar einen Ansatz. Es führt Sie gezielt an das Thema Burn-out heran und und klärt, welche Verantwortung der/die Einzelne trägt und welche Verantwortung beim Arbeitgeber liegt. Zudem werden Ihnen Wege zur Prävention und Hilfsangebote für akut Betroffene aufgezeigt. Wenn nichts mehr geht: Theorie zur Burn-out-Symptomatik Symptome von Burn-out in Abgrenzung zu Depression und Sucht differenziert wahrnehmen Was wissen müssen: Aufklärung im Betrieb Präventionsmaßnahmen im Betrieb planen und durchführen Gestaltungs-, Hilfs- und Interventionsmöglichkeiten von gesetzlichen Interessenvertretungen bei der Burn-out-Problematik Chancen und Grenzen Gespräche mit Betroffenen führen: Krisenintervention, Notfallhilfe, Lotsen Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwer behindertenvertretung Teilnahmevoraussetzungen 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, 96 Abs. 4 SGB IX 1.020,00 181

182 Arbeits- und Gesundheitsschutz Wertschätzung und Anerkennung als Motivations- und Gesundheitsfaktoren im Arbeitsleben Der Mangel an Wertschätzung wird von Beschäftigten in Umfragen an erster Stelle beklagt. Betriebs- und Personalratsmitglieder sind als Interessenvertreter/-innen der Beschäftigten täglich mit diesem Problem konfrontiert. Doch wie können Sie entscheidend dazu beitragen, eine wertschätzende Unternehmenskultur im Interesse der Kolleginnen und Kollegen zu etablieren? Und warum lassen sich Folgen wie Burn-out, innere Kündigung, höhere Fehlzeiten, sinkende Leistungen und das Abwandern von Fachkräften durch ein wertschätzendes Miteinander nachhaltig abwenden? Diese Fragen beantwortet Ihnen das Seminar. Sie erlangen fundiertes Wissen über die Wirkzusammenhänge von Wertschätzung, Motivation, psychischer Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Wir erarbeiten konkrete Lösungsansätze für Ihre Aufgaben an der Schnittstelle zwischen den Beschäftigten und dem Arbeitgeber, mit denen Sie auch schwierige Situationen erfolgreich meistern können sei es bei Vermittlungsgesprächen oder in Veränderungsprozessen. Wertschätzung führt zu Wertschöpfung, die sich in der Zufriedenheit der Beschäftigten, im Sinken krankheitsbedingter Fehlzeiten sowie letztlich im Unternehmenserfolg widerspiegelt. Vermittlung von Wirkzusammenhängen zwischen Wertschätzung, Motivation und psychischer Gesundheit Ausdrucksformen der Wertschätzung kennenlernen Selbstwertschätzung als Basis entwickeln Wertschätzende Kommunikationstechniken an Fallbeispielen aus der Praxis erproben Konfliktsituationen wertschätzend meistern BE Betriebs-/Personalratsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 1.020,00 182

183 Arbeits- und Gesundheitsschutz Stimmt das Klima noch? Mobbing in Betrieb und Verwaltung Der Psychoterror am Arbeitsplatz nimmt ständig zu Kolleginnen oder Kollegen, die absichtlich wichtige Arbeitsinformationen vorenthalten, üble Gerüchte, die plötzlich gestreut werden... Was häufig so schleichend beginnt, kann sich im Geheimen oft ausweiten, bis plötzlich nichts mehr geht: Gesundheitliche Gefährdungen und wirtschaftliche Nachteile für Beteiligten sind die Folge. Häufige Ursachen für Mobbing am Arbeitsplatz sind Mängel in der Arbeitsorganisation und Personalführung sowie konkurrenzorientierte Umgangsformen. Die gesetzliche Interessenvertretung ist aufgefordert, den Beteiligten hilfreich zur Seite zu stehen. Daher werden Ihnen in diesem Seminar speziell dazu Hilfestellungen gegeben, um Mobbingsituationen zu erkennen und Möglichkeiten der Prävention zu erarbeiten. Ursachen und Verlaufsformen von Mobbingprozessen Bossing Möglichkeiten der Hilfe und Prävention Was können gesetzliche Interessenvertretungen tun? Elemente von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 1.020,00 183

184 Arbeits- und Gesundheitsschutz Jetzt wird s gefährlich jetzt ist es genug! Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen effektiv umsetzen Immer mehr Arbeitsbelastung durch Personalmangel, Defizite bei der Organisation des Personaleinsatzes durch den Arbeitgeber oder andauernde Mehrarbeit: Vor m in den Sozial-, Gesundheits- und Erziehungsberufen führt das zu Fehlern in der Erledigung von Arbeitsaufgaben und hat negative Folgen für Beteiligten. In diesem Seminar geht es darum, Ihnen aufzuzeigen, welche zivil-, straf- und arbeitsrechtlichen Folgen es haben kann, wenn Beschäftigte Fehler im Rahmen ihrer Arbeit machen und welche Möglichkeiten Sie den Kolleginnen und Kollegen bieten können, um sich effektiv zu schützen. Zivil-, Straf- und Arbeitsrecht wer haftet für Fehler durch Arbeitsüberlastung? Praktische Handlungsmöglichkeiten BE BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeiter vertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 755,00 184

185 Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss Für Ihre Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA) bietet dieses Einstiegsseminar eine fundierte Orientierungshilfe. Sie erhalten hier praktische Tipps und Anregungen für ein wirkungsvolles Engagement. Im Fokus stehen die Fragen: Was kann der Arbeitsschutzausschuss zur Verbesserung der Arbeits- und Gesundheitsbedingungen bewirken, und wie können die Arbeitnehmervertreter im ASA darauf hinwirken? Außerdem werden die betrieblichen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt etc.) vorgestellt: ihre Aufgaben, die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Unterstützung sowie der Mitbestimmung. Arbeitsschutzausschuss: Aufgaben, Rechte, Pflichten, Arbeitsweise Die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Überblick Mögliche Aktivitäten des ASA: Arbeitsbedingungen verbessern statt Krankheit verwalten, Bestandsaufnahme, erfolgversprechende Ansatzpunkte, realistische Zielsetzung, Umsetzungsschritte planen Rolle und Wirkungsmöglichkeiten der Arbeitnehmervertreter im ASA Zusammenarbeit zwischen gesetzlicher Interessenvertretung und übrigen Arbeitsschutz-Akteuren: Wer ist zuständig? Wer unterstützt uns? Wie können wir über die Akteure und deren Engagement mitbestimmen? Aufgaben der betrieblichen Arbeitsschutz-Akteure (Arbeitgeber, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt etc.) Umsetzung der DGUV Vorschrift 1 und 2 (Kurzüberblick) Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grund seminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 750,00 185

186 Arbeits- und Gesundheitsschutz Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Eine Herausforderung für die Interessenvertretung! Die Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt. Damit sollen Beschäftigte vor Gefährdungen, die aus dem Einrichten und Betreiben einer Arbeitsstätte entstehen, geschützt werden. Seit 2013 gibt es in Form der Technischen Regeln (welche die alten Arbeitsstättenrichtlinien abgelöst haben) konkrete Vorgaben für zentrale Fragen wie Raumabmessungen, Temperatur, Lüftung, Beleuchtung, Pausen- und Sanitärräume, Fluchtwege, Brandschutz u.a.m. Die gesetzliche Interessenvertretung ist nun gefordert, die Einhaltung der konkreten Vorschriften zu überwachen und im Rahmen ihrer Mitbestimmung Gestaltungsspielräume zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu nutzen. Überblick über die ArbStättV und Technische Regeln Arbeitsstätten (ASR) Grundlegendes Rechtsgefüge im Arbeitsschutz, rechtliche Verbindlichkeiten ASR: Raumabmessungen, Pausen- und Sanitärräume, Erste Hilfe, Verkehrswege, Fluchtwege, Lüftung, Raumtemperatur/Sommerhitze, Beleuchtung, Brandschutz u.a.m. Rechtsgrundlagen der Mitgestaltung durch die Interessenvertretung Mitbestimmungsrechte des Betriebs-/Personalrats bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen Zusammenarbeit mit inner-/außerbetrieblichen Arbeitssicherheitsfachleuten BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung Teilnahmevoraussetzungen Vorherige Teilnahme am Grund seminar Gesunde Arbeit gesunder Betrieb empfohlen 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 1.020,00 186

187 Arbeits- und Gesundheitsschutz Mutterschutz Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Novelliertes Mutterschutzgesetz: betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Für werdende oder stillende Mütter gelten spezielle Schutzvorschriften, um die Frau und das Kind vor arbeitsbedingten Gefahren und Gesundheitsschädigungen zu bewahren. Eine vorausschauende Umsetzung trägt dazu bei, Konflikte oder vorschnelle Beschäftigungsverbote zu verhindern, wenn eine Beschäftigte ihre Schwangerschaft bekannt gibt. Das Seminar erläutert in kompakter Form die entsprechenden arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften. Im Zentrum steht dabei das novellierte Mutterschutzgesetz mit zahlreichen wichtigen Änderungen, dessen Inkrafttreten für Anfang 2017 geplant ist. Möglichkeiten der praktischen betrieblichen Umsetzung (Schwerpunkt: Arbeitsgestaltung) werden anhand von Fragen der Teilnehmenden diskutiert. Daneben werden die Überwachungsaufgaben und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung sowie ihre Gestaltungsmöglichkeiten erläutert. Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Vorschriften zum Mutterschutz; novelliertes Mutterschutzgesetz Überblick über die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitgebers zum Schutz vor Gesundheitsschädigungen schwangerer Frauen und des werdenden Kindes Einbindung des Mutterschutzes in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gefährdungsbeurteilung Aufgaben, Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Weitere Schutzmaßnahmen, z.b. vor Benachteiligung am Arbeitsplatz Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/ Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung, Frauenund Gleichstellungs beauftragte Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/JAV-/ SBV-Grund seminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 10 Abs. 5 BGleiG, analog Regelungen der Länder 550,00 Bemerkungen Die Seminartermine werden veröffentlicht, sobald das n ovellierte Mutterschutzgesetz verabschiedet ist. 187

188 Arbeits- und Gesundheitsschutz Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen Aus Angst um ihren Arbeitsplatz gehen Beschäftigte krank zur Arbeit. Arbeitgeber nutzen Krankenrückkehrgespräche, um Druck auszuüben bzw. die Kündigung vorzubereiten. Krankendaten von Beschäftigten werden systematisch gesammelt; es gibt Krankenstandssenkung als Zielvorgabe, Prämien für Vorgesetzte, Leitfäden zum Umgang mit Kranken. Dennoch: Es bleibt illegal, den Gesundheitszustand auszuspionieren, vertrauliche Krankendaten zu erfragen und systematisch auszuwerten. Auch widersprechen Fehlzeitenmanagement, Krankenrückkehrgespräch u.ä. dem gesetzlichen Auftrag zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) in 84 Abs. 2 SGB IX. Wie kann sich die Interessenvertretung für den Schutz der Beschäftigten einsetzen? Was kann sie gegen eine missbräuchliche Praxis in ihrem Betrieb tun? Im Seminar informieren wir zu diesen Fragen und skizzieren kurz als Alternative das BEM-Verfahren. Zum Umgang mit Kranken im Betrieb: Was ist Unterstützung, was ist Erpressung? Krankenrückkehr-/Gesundheitsgespräche, Fehlzeitenmanagement u.ä.: Ziele, Grenzen zur Illegalität Arbeitsrechtliche Auswirkungen für Beschäftigte (z.b. krankheitsbedingte Kündigung); Persönlichkeitsrechte Datenschutz: Wie gegen Erhebung und Missbrauch von Krankendaten vorgehen? Gesetzliche Präventionspflicht des Arbeitgebers, Betriebliches Eingliederungsmanagement (Kurzüberblick) Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung, Rechte der Betroffenen Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung, Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit Berlin (b+b) Dresden - InterCityHotel Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 325,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. 188

189 Arbeits- und Gesundheitsschutz Präventionsgesetz 2015: Betriebliche Gesundheitsförderung erweitert Das Präventionsgesetz soll auch dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz neue Impulse verleihen. Dieser soll durch Maßnahmen der Gesundheitsförderung ergänzt und stärker mit der gesundheitlichen Aufklärung der Beschäftigten verzahnt werden. Hierzu erhalten die Krankenkassen eine neue, wichtige Funktion: Sie und die gesetzlichen Unfallversicherungen sind aufgefordert, Beschäftigte und Arbeitgeber intensiver als bisher mit konkreten Angeboten zu unterstützen und dabei eng zusammenzuarbeiten. Neben diesen Unterstützungsangeboten birgt die neue Ausrichtung rdings auch gewisse Risiken. So etwa bietet es sich für Arbeitgeber an, ihre Verantwortung für gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen auf die Beschäftigten abzuschieben (z.b. durch Trainingskonzepte/-modelle zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit/Resilienz gegen Belastungen am Arbeitsplatz), die sich halt gesundheitsbewusster verhalten sollten. Demgegenüber kann die Interessenvertretung über ihre Beteiligungsrechte dafür sorgen, dass die Priorität auf die Verhältnisprävention gesetzt wird. Anspruchsgrundlagen der Leistungen der Gesundheitsprävention Verantwortlichkeiten: Arbeitgeber, Betriebsarzt, Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherung Verknüpfung mit bestehenden Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Konsequenzen für die Betriebspraxis Maßnahmen zur betrieblichen Resilienzförderung durch Verhältnisprävention ( 4 Nr. 1 ArbSchG) Verhaltensprävention als Teil der betrieblichen Gesundheitsförderung? Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Bedarfsfeststellung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen, insbesondere zur Stärkung der Maßnahmen zur Verhältnisprävention Berlin (Ostbahnhof) Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 335,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. 189

190 Arbeits- und Gesundheitsschutz Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit Die aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz hat z.t. erhebliche Auswirkungen auf die betriebliche Praxis und damit auf die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung. Das Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung vor, unter Einbeziehung konkreter betrieblicher Problemstellungen der Teilnehmenden. Damit können Sie Ihre Kenntnisse auf den neuesten Stand bringen. Behandelt werden Entscheidungen zum Arbeitsschutzgesetz, insbesondere zur Gefährdungsbeurteilung, zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement, aber auch zu sozialrechtlichen Aspekten, z.b. zu Themen wie Arbeitsunfälle, Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeit sowie zu krankheitsbedingten Kündigungen. Daneben ist auch die grundsätzliche Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Thema. Die genauen Themen werden auf Basis der aktuellen Rechtsprechung zum Arbeitsund Gesundheitsschutz kurzfristig festgelegt Frankfurt am Main - Landessportbund Hessen Gerlingen (b. Stuttgart) Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/ Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung Referent/-in Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grund seminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 650,00 190

191 Arbeits- und Gesundheitsschutz Alter(n)sgerechtes Arbeiten Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun? Alle sollen länger arbeiten, um die Folgen des demografischen Wandels abzufangen. Doch wie können wir das angesichts des hohen Arbeitsdrucks bis zur Rente durchhalten, wo schon jetzt 20 Prozent der Beschäftigten gesundheitsbedingt frühverrentet werden? Die Betriebe müssen einerseits wertvolles Erfahrungswissen halten, andererseits damit umgehen, dass Ältere anders arbeiten: Work smarter not harder! Der Ansatz des alter(n)sgerechten Arbeitens bietet dafür verschiedene betriebliche Lösungsmöglichkeiten, die wir in unserem Seminar vorstellen: von der Personalplanung über menschengerechte Arbeits(zeit)gestaltung (auch für Beschäftigte unter 50) bis hin zur Qualifizierung. Das Seminar stellt Konzepte vor und erleichtert anhand erfolgreicher Praxisbeispiele die Übertragung in die eigene Interessenvertretungsarbeit. Konzept des alternsgerechten und des altersgerechten Arbeitens Beschäftigungs- und Arbeitsfähigkeit erhalten, Beschäftigungssicherung Prävention, menschengerechte Arbeitszeitregelung, betriebliches Gesundheitsmanagement, Gute Arbeit Vorteile für Belegschaft und Arbeitgeber Personalentwicklung, betriebliche Qualifizierungspolitik Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Praxishilfen, Methoden und betriebliche Beispiele für eine erfolgreiche Umsetzung Altersgerechte Arbeitsorganisation, altersgemischte Gruppen und Teams BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 1.020,00 191

192 EDV- und Technologieentwicklung Technische Entwicklungen als Herausforderung für die Interessenvertretung Technische Entwicklungen im Arbeitsumfeld, wie z.b. Cloud-Computing, VoIP (Voice over IP), BYOD (Bring your own device), stellen Mitglieder der Interessenvertretung vor immer neue Herausforderungen. Sie müssen herausfinden, welche Möglichkeiten die Neuentwicklungen dem Arbeitgeber bieten, klären, was die Unternehmens- bzw. Dienststellenleitung damit tun will und prüfen, inwieweit bestehende Betriebs-/Dienstvereinbarungen angepasst werden müssen. Dieses Seminar wird Ihnen Hilfestellungen für diese Aufgaben bieten. Übersicht über aktuelle technische Entwicklungen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung Regelungsbedarf ermitteln Überprüfung und Kontrolle bestehender Vereinbarungen Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Berlin (b+b) BE Betriebs-/Personalratsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 795,00 192

193 EDV- und Technologieentwicklung Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Die moderne Daten- und Informationstechnologie und die Digitalisierung der Arbeitswelt bieten ungeahnte Möglichkeiten für einen Informationsaustausch in Echtzeit, schnelle Datenerhebung und Datenspeicherung, Verhaltens- und Leistungskontrollen, Feststellung des Aufenthaltsortes der Beschäftigten und vieles mehr. Technisch ist dabei (fast) s möglich doch wo liegen die rechtlichen und aus Sicht der gesetzlichen Interessenvertretung betriebspolitischen Grenzen der Zulässigkeit der Nutzung von personenbezogenen Daten? Den Datenschutz im Betrieb/in der Dienststelle zugunsten der Beschäftigten zu gestalten und umzusetzen, ist zu einer wichtigen Aufgabe der gesetzlichen Interessenvertretung geworden. Das Seminar stellt die rechtlichen Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes vor und zeigt u.a. Möglichkeiten und Instrumente der Umsetzung eines an den Bedürfnissen der Beschäftigten orientierten Datenschutzsystems auf. Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen des Datenschutzes: EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundes-/Landesdatenschutzgesetze Anwendungsbeispiele von technischen Einrichtungen und IT-Systemen zur automatisierten Datenverarbeitung Zulässigkeit und Grenzen einer Verhaltens- und Leistungskontrolle von Beschäftigten (z.b. bei Personalinformationssystemen und Videoüberwachung) Formen und Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik Darstellung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Erarbeitung von Eckpunkten einer Rahmenbetriebs-/Dienstvereinbarung zum Datenschutz zum Einsatz von IuK-Technik BE Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 1.020,00 193

194 EDV- und Technologieentwicklung Arbeitnehmerdatenschutz 4.0: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Moderne Technologien sowie die weltweite Vernetzung der Unternehmen ermöglichen einen globalen Informations- und Datenaustausch sowie eine umfassende Verhaltensund Leistungskontrolle. Welche datenschutzrechtlichen Folgen haben moderne IT- Systeme? Wo sind aus Sicht des Betriebsrats die Grenzen der Zulässigkeit der Nutzung von personenbezogenen Daten? Ist es überhaupt noch möglich, den Austausch und das Speichern von Arbeitnehmerdaten zu begrenzen? Den Datenschutz im Betrieb zugunsten der Beschäftigten zu gestalten und umzusetzen, ist zu einer wichtigen Aufgabe des Betriebsrats geworden. Das Seminar stellt die rechtlichen Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes vor dem Hintergrund der Digitalisierung 4.0 im Überblick dar und zeigt Möglichkeiten und Instrumente der Umsetzung eines an den Bedürfnissen der Beschäftigten orientierten Datenschutzsystems. Rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen des Datenschutzes: EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz Grundbegriffe des Datenschutzrechts: Recht auf informationelle Selbstbestimmung, personenbezogene Daten, Nutzung von Daten usw. Aktuelle Entwicklung von IT-/Kommunikationssystemen (Einsatz von Transpondern, CloudComputing, cyber-physische Systeme in den Dienstleistungsbranchen usw.): Auswirkungen auf Beschäftigtendatenschutz und Datensicherheit Nutzung privater Endgeräte als Arbeitsgeräte, Einsatz sozialer Medien Datenschutz und Datensicherheit Rechte des Betriebsrats zur (rechtzeitigen) Mitgestaltung von IT-Systemen Möglichkeiten der (betrieblichen) Regulierung des Datenaustauschs und des Beschäftigtendatenschutzes Bad Soden-Salmünster - Kress Hotel Betriebsratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 870,00 194

195 EDV- und Technologieentwicklung Arbeitnehmerdatenschutz 4.0: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik im öffentlichen Dienst und Auswirkungen auf die Beschäftigten Moderne Daten- und Informationstechnologie und die Digitalisierung der Arbeitswelt bieten ungeahnte Möglichkeiten für schnellen Informationsaustausch, schnelle Datenerhebung und Datenspeicherung, Verhaltens- und Leistungskontrollen, Feststellung des Aufenthaltsorts der Beschäftigten und vieles mehr. Technisch ist dabei (fast) s möglich doch wo liegen die rechtlichen und aus Sicht des Personalrats betriebspolitischen Grenzen der Zulässigkeit der Nutzung von personenbezogenen Daten? Den Datenschutz in der Dienststelle zugunsten der Beschäftigten zu gestalten und umzusetzen, ist zu einer wichtigen Aufgabe der gesetzlichen Interessenvertretung geworden. Das Seminar stellt die rechtlichen Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen im öffentlichen Dienst im Überblick dar und zeigt Möglichkeiten der Umsetzung eines an den Bedürfnissen der Beschäftigten orientierten Datenschutzsystems. Rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen des Datenschutzes im öffentlichen Dienst: EU-Datenschutz- Grundverordnung, Bundes-/Landes datenschutzgesetze Anwendungsbeispiele von technischen Einrichtungen und IT-Systemen zur automatisierten Datenverarbeitung Zulässigkeit und Grenzen einer Verhaltens- und Leistungskontrolle von Beschäftigten (z.b. bei Personalinformationssystemen und Videoüberwachung) E-Government und Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik Informationstechnik: Gute Arbeit Darstellung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Personalrats Überblick: Digitaler Arbeits- und Gesundheitsschutz Erarbeitung von Eckpunkten einer Rahmendienstvereinbarung zum Datenschutz beim Einsatz von IuK-Technik Mosbach Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 870,00 195

196 EDV- und Technologieentwicklung Organisation des Datenschutzes im Betriebs-/Personalratsbüro Im Büro der Interessenvertretung werden viele personenbezogene Daten verarbeitet, sei es bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen oder im Rahmen des normalen Alltags. Die Mitglieder der Interessenvertretung haben sorgsam mit diesen Daten umzugehen. Im Seminar wird geklärt, welche Anforderungen Betriebs-/Personalräte aus datenschutzrechtlicher Sicht zu erfüllen haben und wie die technisch-organisatorische Umsetzung aussehen könnte. Dabei werden Handlungsmöglichkeiten für einen aktiven Datenschutz im Betriebs-/Personalratsbüro aufgezeigt. Datensicherheit Absicherung des PCs des Betriebs-/Personalrats, Zugriffsberechtigungen für Netzlaufwerke, Verschlüsselung Umgang mit Briefen, Akten, s, Veröffentlichungen im Intranet Die Zusammenarbeit des Betriebs-/Personalrats mit der/dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten Zulässigkeit der Speicherung von personenbezogenen Daten beim Betriebs-/Personalrat Datenschutzkonzept des Betriebs-/Personalrats Pflichten im Zusammenhang mit dem Datenschutz, z.b. Dokumentation, Auskunft, technisch-organisatorische Maßnahmen Berlin (Siemensstadt) Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 750,00 196

197 EDV- und Technologieentwicklung Arbeiten 4.0 gute digitale Arbeit gestalten Grundlagenseminar Gerade die Dienstleistungsbranchen sind vom digitalen Wandel besonders betroffen. Ca. 90 Prozent der Arbeitsplätze in den Medien, 80 Prozent in der Energiebranche und 70 Prozent im Handel sind bereits digital ausgestattet. Und der Trend beschleunigt sich: ob selbstfahrende Fahrzeuge, Selbstbedienungkassen im Handel oder Fintech Finance in der Finanzdienstleistungsbranche es gilt, als gesetzliche Interessenvertretung auf die Veränderungen vorbereitet zu sein und in die Prozesse einzugreifen. Dieses Seminar gibt nicht nur einen Überblick über die Trends, sondern benennt grundlegende Gestaltungsfelder und Regelungsbedarfe für die Interessenvertretung. Begriffsklärungen, Trends und Szenarien der Digitalisierung (u.a. Gute digitale Arbeit ) Überblick über die arbeitspolitischen Handlungsfelder (z.b. Dialogprozess Arbeiten 4.0 des BMAS mit dem Grün-/Weißbuch und Werkheft 01 zur Digitalisierung der Arbeitswelt) Gestaltung der Arbeitswelt (u.a. Beschäftigung, Arbeitsformen und -verhältnisse, Qualifizierung, Arbeits- und Gesundheitsschutz) Arbeiten 4.0 : Mitbestimmung und Mitgestaltung der gesetzlichen Interessenvertretung (u.a. rechtliche Grundlagen, aktuelle Rechtsprechung, Regelungsbeispiele, Notwendigkeit einer erweiterten Mitbestimmung, Beteiligung der Beschäftigten) BE Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 870,00 197

198 EDV- und Technologieentwicklung Kontrollen im Betrieb/in der Dienststelle und aktuelles Datenschutzrecht Mitarbeiter(innen)kontrolle und Datenschutz Kontrollen in Betrieben bzw. Dienststellen finden in vielfältiger Weise statt. Arbeitgeber sprechen häufig vom Tatort Betrieb und nehmen dieses als Rechtfertigung für möglichen Arten von Kontrollen technischer und nichttechnischer Art. Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus Mitbestimmungs- und Datenschutzgesetzen für die Interessenvertretungen einerseits und für die Beschäftigten andererseits? Welcher Regelungsbedarf ergibt sich für die Interessenvertretungen bei jeglicher Art von Kontrolle und Überwachung? Was muss bei der Erhebung, Speicherung, Auswertung und Weitergabe von Arbeitnehmerdaten beachtet werden? Welche Gestaltungsmöglichkeiten bietet das Instrument der prozesshaften Beteiligung? Welche betrieblichen Akteure sind in Datenschutzfragen beteiligt, wer kann dabei zusätzlich unterstützen? Neben den rechtlichen Grundlagen werden Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten besprochen; Fälle aus der Praxis und beispielhafte Betriebs-/Dienstvereinbarungen werden unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung bearbeitet. Das Mitbestimmungsrecht bei nichttechnischer Mitarbeiterüberwachung (z.b. Taschen- und Torkontrollen, Testkäufe, Privatdetektive) Krankenkontrolle/Suchtkontrolle (unangekündigter Hausbesuch, Rauchverbot, Alkoholverbot, Alkohol- und Drogentests) Begriffe aus dem Datenschutz Das Mitbestimmungsrecht bei möglicher Leistungs- und Verhaltenskontrolle Telefon- und Videoüberwachung Outsourcing von internen Dienstleistungen (Datenverarbeitung im Fremdauftrag, Fernwartung) Datenschutz bei Internet- und Intranet-Anwendungen sowie Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeiter vertretung, Datenschutzbeauftragte Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 750,00 198

199 EDV- und Technologieentwicklung E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) regelt die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung und ermöglicht Bund, Ländern und Kommunen, nutzerfreundliche und effiziente elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Droht neben dem gläsernen Bürger auch der gläserne Mitarbeiter durch verbesserte Möglichkeiten der Leistungs- und Verhaltenskontrolle? Denn Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung sind oft nur Synonyme für Arbeitsverdichtung und Aufgabenmehrung. Welche (zusätzlichen) Herausforderungen und Auswirkungen bringt das Gesetz für die Beschäftigten in der Verwaltung und für Personalräte? Welche Gestaltungsnotwendigkeiten und -chancen gibt es? Welche Rolle, Aufgaben und Beteiligungsmöglichkeiten hat der Personalrat? Überblick: Gesetzliche Grundlagen, Rahmenbedingungen und Grundsätze des Datenschutzes zur Nutzbarkeit von E-Government-Angeboten Darstellung der Regelungen und Kernpunkte des E-Government-Gesetzes und Folgeregelungen in anderen Gesetzen Umsetzungsverpflichtungen der Bundes-/Landes-/Kommunalbehörden aus dem Gesetz Regelungsanforderungen nach den Bundes-/Landesdatenschutzgesetzen Auswirkungen auf die Beschäftigten (z.b. auf die Arbeitsbedingungen/Tätigkeiten, auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz) Verhaltens- und Leistungskontrollen sowie Beweisverwertungsverbot Ziele, Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Personalräte Eckpunkte einer Rahmendienstvereinbarung Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 335,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. 199

200 EDV- und Technologieentwicklung Datenschutz aktuell Technische Entwicklungen, Rechtsprechung sowie neue Gesetze und Verordnungen sie verändern kontinuierlich den Datenschutz für Arbeitnehmer/-innen. Welche Konsequenzen hat die EU-Datenschutzverordnung? Kommt ein Beschäftigtendatenschutzgesetz? Dieses Seminar bietet Ihnen als Mitglied der Interessenvertretung einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in diesem Sektor und erläutert die Handlungsmöglichkeiten. Aktuelle Entwicklung beim Beschäftigtendatenschutzgesetz Auswirkungen der EU-Datenschutzverordnung auf den Arbeitnehmerdatenschutz Aktuelle Entwicklung im Bereich Datenschutz Aktuelle Rechtsprechung BE Betriebs-/Personalratsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 750,00 Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. 200

201 Wirtschaftliche Angelegenheiten Wirtschaftskompetenz Wirtschaftliches Grundwissen für Interessenvertretungen Spätestens bei der jährlichen Unterrichtung über die Lage des Unternehmens durch den Arbeitgeber werden Sie als Betriebsratsmitglied mit wirtschaftlichen Informationen konfrontiert. Nahezu betrieblichen Veränderungen werden mit ökonomischen Notwendigkeiten und Konkurrenzbedingungen begründet. Wirtschaftliche Informationen grundsätzlich zu verstehen und vor dem Hintergrund eigener betrieblicher Erfahrungen und externer Quellen interpretieren zu können, sind Voraussetzungen Ihrer Arbeit im Rahmen Ihrer Mitbestimmungsrechte und -pflichten. Dazu bietet Ihnen dieses Seminar den passenden Einstieg und ermöglicht Ihnen neben einer qualifizierten Grundinformation auch das Erörtern konkreter Fragen und eine Vertiefung durch Übungen anhand von Fallbeispielen. Grundlagen unternehmerischen Handelns; Leistungserstellung und Wertschöpfung in Betrieb und Unternehmen Wirtschaftliche Grundbegriffe klären: Umsatz, Ertrag, Kosten, Gewinn, Profit, Kapital, Rendite, Deckungsbeitrag, Shareholder Value Unternehmensverfassung: Rahmenbedingung wirtschaftlichen Handelns Wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens erkennen und bewerten Der wirtschaftliche Jahresbericht Externe und interne Informationsquellen nutzen Wirtschaftliche Informationen und Geheimhaltungspflichten Berlin (b+b) Betriebsratsmitglieder, die häufig mit wirtschaftlichen Angelegenheiten zu tun haben; Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten 37 Abs. 6 BetrVG 1.050,00 Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. 201

202 Wirtschaftliche Angelegenheiten Bilanzanalyse leicht gemacht kompakt Analyse und Auswertung von Jahresabschlüssen Angesichts aktueller Unternehmenskrisen wird erneut deutlich, dass die Kenntnis der wesentlichen Wirtschaftsdaten des Unternehmens Voraussetzung für frühzeitiges Handeln der Interessenvertretung ist. Die Teilnehmer/-innen erhalten einen Überblick über die Analysemethoden, mit denen sich Erkenntnisse über die wirtschaftliche Lage erzielen lassen. Das Seminar versetzt die Teilnehmer/-innen in die Lage, den Jahresabschluss analysieren und wirtschaftliche Probleme (Liquidität, Rentabilität, Bilanzstruktur, Verschuldung etc.) erkennen zu können. Hierzu werden zahlreiche Beispiele aus der Praxis dargestellt und erläutert. Dieses praxisorientierte Seminar ist speziell auf die Probleme der Interessenvertretungsmitglieder im Betrieb, im Wirtschaftsausschuss und im Aufsichtsrat abgestimmt. Die Teilnehmer/-innen erhalten mittels handlungsorientierter Seminarmethoden einen Überblick über den Jahresabschluss als wesentliche Informationsgrundlage für die Unternehmenssteuerung und die Früherkennung von Unternehmenskrisen. Die fünf wesentlichen Bilanzmerkmale Bilanzpolitik und Bilanzkritik Rentabilitätsanalyse Liquiditätsplanung, Finanzierung Früherkennung von wirtschaftlichen Problemen Aufbereitung des Jahresabschlusses und Betriebsanalyse Aussagewert von Kennziffern Cashflow Berlin (b+b) Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Mit arbeitervertretung, Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten 37 Abs. 6 BetrVG, analog Regelungen für MAV 750,00 Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. 202

203 Wirtschaftliche Angelegenheiten Den Wirtschaftsplan lesen und verstehen Das Einmaleins der Wirtschaftsplanung in Dienststellen und Betrieben des öffentlichen Dienstes Bei wirtschaftlichen Angelegenheiten der Dienststellen und Betriebe des öffentlichen Dienstes sind Personalräte auf ihr beharrliches Ringen um umfassende Informationen und ihre Sachkunde angewiesen. Sie können nur im Rahmen der Besprechungen mit der Dienststellenleitung die Maßnahmen und Vorgänge, die die Dienststelle oder die Beschäftigten wesentlich betreffen, nach wirtschaftlichen Aspekten hinterfragen und die Dienststelle zur Darlegung der entsprechenden Sachverhalte auffordern. Die Personalräte müssen daher in wirtschaftlichen Angelegenheiten und für die sich daraus ergebenden Informationsrechte über Grundkenntnisse der Wirtschaftsplanung im öffentlichen Dienst verfügen. Hier setzt dieses Seminar an. Rechtliche Aspekte der Informationsbeschaffung Wirtschaftliche Fachbegriffe und deren Bedeutung für die Arbeitnehmer/-innen und ihre Interessenvertretung Bestandteile des Jahresabschlusses: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht Kennzahlen zum Jahresabschluss und ihre Aussagekraft für den Personalrat Übertragung der Ergebnisse in die Gremienarbeit Berlin (b+b) Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten vertretung, Frauenvertreterinnen 46 Abs. 6 BPersVG, 42 Abs. 3 PersVG Berlin, 46 Abs. 1 PersVG Bbg, 96 Abs. 4 SGB IX, 16 Abs. 3 LGG Berlin, 10 BerlHG 525,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. 203

204 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Wirtschaftsausschuss 1 Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist das gesetzliche Instrument der Interessenvertretung zur Mitwirkung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten. In diesem Seminar werden neben der Darstellung der gesetzlichen Rechte und Pflichten des Wirtschaftsausschusses typische Probleme der Wirtschaftsausschusstätigkeit bearbeitet. Sie lernen die Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses praxisorientiert kennen. Ausgewählte betriebswirtschaftliche Fachbegriffe und ihre Bedeutung für die Interessenvertretung der Beschäftigten werden Ihnen erläutert. Sie setzen sich im Seminar mit der Struktur und den Inhalten des Jahresabschlusses und seiner Hauptbestandteile, der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), auseinander. Dabei wird die strategische Bedeutung des Wirtschaftsausschusses für die Arbeit der Interessenvertretung behandelt und diskutiert. Rechtliche Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses ( 106 ff. BetrVG) Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses Informationsrechte und -pflichten in wirtschaftlichen Angelegenheiten Durchsetzung der Informations- und Beratungsrechte Unternehmensplanung und -steuerung Überblick über die Struktur des Jahresabschlusses BE Berlin (Mitte) BE Berlin (Siemensstadt) Berlin (Mitte) Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG 1.050,00 Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in Den Preis für die Seminare in 2018 finden Sie ab dem unter 204

205 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Wirtschaftsausschuss 2 Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht Der Jahresabschluss gilt als undurchschaubares Zahlenwerk, ist jedoch für Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss eine zentrale Informationsquelle für die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. In diesem Seminar wird er Ihnen auf leicht verständliche Art und Weise erklärt und gut nachvollziehbar erläutert. Dabei werden seine Bestandteile Schritt für Schritt unter Verwendung eines Analyseschemas bearbeitet und die gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erklärt. Systematisch können Sie sich die einzelnen Positionen in der Bilanz und der Gewinnund Verlustrechnung, unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), erarbeiten und dabei den Stellenwert und die Bedeutung des Anhangs und des Lageberichts im Jahresabschluss klären. Im Seminar werden Ihnen ausgewählte Kennzahlen dargestellt und praktische Hinweise für die Erstellung eines Kennzahlensystems gegeben. Rechtsform sowie Prüf- und Veröffentlichungspflichten von Unternehmen Rechtliche Grundlagen und Bestandteile des Jahresabschlusses Erläuterung der Strukturen und Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Exemplarische Jahresabschlussanalyse eines Musterbetriebs Grenzen der Aussagekraft des Jahresabschlusses und Rolle des Wirtschaftsprüferberichts Kennzahlensystem zur Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung BE Erkner BE Berlin (Siemensstadt) Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars sowie des S eminars Wirtschaftsausschuss 1 37 Abs. 6 BetrVG 1.050,00 205

206 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Wirtschaftsausschuss 3 Wirtschaftliche Planung und Steuerung in Unternehmen Rechnungswesen, Controlling und Unternehmensplanung Sie werden, aufbauend auf den Inhalten der vorangegangenen Seminare Wirtschaftsausschuss 1 und 2, weitere Möglichkeiten kennenlernen, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens kompetent zu beurteilen und die betriebswirtschaftliche Logik der Unternehmensleitung besser zu verstehen. Sie können Ihre eigenen Vorstellungen im Interesse der Beschäftigten praxisgerecht entwickeln. Dazu können Sie sich die Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre aneignen, die Grundlagen von Unternehmensplanung und -strategie erfahren und das interne Rechnungs wesen und die daraus abgeleiteten Kennziffern kennenlernen. Betriebswirtschaftliche Grundlagen unternehmerischen Handelns Planungsprozesse, Unternehmensstrategien und ihre Umsetzung im Wandel Controllinginstrumente Das interne Rechnungswesen Kalkulation im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung Deckungsbeitragsrechnung Make-or-buy-Analysen BE Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen Teilnahmevoraussetzungen Vorherige Teilnahme an den Seminaren Wirtschaftsausschuss 1 und 2 37 Abs. 6 BetrVG 1.050,00 206

207 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 1 Personalratsmitglieder, die in den Verwaltungsrat gewählt wurden, haben eine wichtige Funktion. Sie können durch ihre speziellen Kenntnisse die Arbeit des Personalrats wirkungsvoll unterstützen. Die Personalratsmitglieder in Verwaltungsräten werden für ihre Aufgaben mit den in unserem Seminar erworbenen Kenntnissen umfassend gestärkt. Sie sind in der Lage, die bestehenden Einflussmöglichkeiten im Interesse der Arbeitnehmer/-innen effektiv und wirkungsvoll zu nutzen. In diesem praxisnah aufgebauten Grundseminar erfahren Sie, wie Sie sinnvoll mit den rechtlichen Rahmenbedingungen umgehen. Damit können Sie Ihren Handlungsspielraum im Verwaltungsrat ausloten und für die Arbeit der Interessenvertretung nutzen. Wirtschaftliche Grundbegriffe, die für die Ausübung der Kontrollfunktionen im Verwaltungsrat bedeutsam sind, werden an Praxisfällen erläutert. Das System der Interessenvertretung: Personalrat, Wirtschaftsausschuss, Verwaltungsrat Bestellung und Kontrolle von Vorstandsmitgliedern Einflussnahme auf wirtschaftliche Entscheidungen Rechtsstellung des Verwaltungsratsmitglieds (z.b. Geheimhaltungspflicht) Berlin (b+b) Personalratsmitglieder in Verwaltungsräten Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 795,00 207

208 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 2 Personalratsmitglieder, die in den Verwaltungsrat gewählt wurden, haben eine wichtige Position als Interessenvertreter/-in der Beschäftigten. Mit umfangreichen Kenntnissen ausgestattet und effektiv handelnd, sind sie eine bedeutende Unterstützung des Personalrats. Ihre Stellung innerhalb des Verwaltungsrats lässt jedoch für eine aktive Gestaltung der Unternehmenspolitik unter Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wenig Raum. Unsere Seminare leisten einen Beitrag dazu, die Arbeit als Personalratsmitglied im Verwaltungsrat gut bewältigen zu können. Sie helfen, die bestehenden Einflussmöglichkeiten im Interesse der Arbeitnehmer/-innen zu nutzen und sind praxisnah aufgebaut. In dem Expertenseminar kommen spezielle Problemfelder zur Sprache. Vor m für Verwaltungsratsmitglieder in verzweigten oder übergreifend operierenden Betrieben und Dienststellen werden Kenntnisse vermittelt, die sie in die Lage versetzen, Grundzüge einer Interessenvertretung zu entwickeln und zu verfolgen. Gesetzesentwicklung und neuere Rechtsprechung Rechte und Pflichten des Verwaltungsrats Informations- und Beteiligungsrechte bei Umstrukturierungen Berlin (b+b) Personalratsmitglieder in Verwaltungsräten Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 1 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 795,00 208

209 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1 Sichere Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind Prioritäten für die gesetzliche Interessenvertretung im Aufsichtsrat. Dabei stellen geänderte Gesetze sowie die aktuelle Rechtsprechung neue Anforderungen und erfordern ein größeres Verantwortungsbewusstsein. So etwa das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG), der Corporate-Governance-Kodex und das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG). Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten Grundsätze Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder Verantwortung des Aufsichtsrats für die Leistung des Vorstands bzw. der Geschäftsführung Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen Informationen an Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft Besondere Konfliktlagen rechtlich und taktisch bewältigen BE Betriebsratsmitglieder und andere Arbeit nehmerver treter/-innen im Aufsichtsrat 37 Abs. 6 BetrVG, 675 i.v.m. 670 BGB und Rechtsprechung des BGH 980,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. Angebote zur wirtschaftlichen Kompetenz finden Sie in der entsprechenden Themengruppe. 209

210 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Interessenvertretung im Aufsichtsrat 2 In diesem Seminar lernen Sie, Erfahrungen aus der Arbeit im Aufsichtsrat kritisch zu verarbeiten und anhand von Schwerpunkten Kompetenzen zu stärken. Damit Sie sicher und wirksam agieren können, bietet Ihnen dieses Seminar entsprechende Inhalte sowie praktische Übungen. Jahresabschluss, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Beauftragung des Jahresabschlussprüfers Controlling, Kennzahlen, Risikomanagement Corporate-Governance-Kodex Vertiefung Qualität der Informationsversorgung Zustimmungsbedürftige Geschäfte Wirksamkeit der Überwachung Gesellschaftsrecht, Konzernverhältnisse BE Betriebsratsmitglieder und andere Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars I nteressenvertretung im Aufsichtsrat 1 37 Abs. 6 BetrVG, 675 i.v.m. 670 BGB und Rechtsprechung des BGH 980,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. Angebote zur wirtschaftlichen Kompetenz finden Sie in der entsprechenden Themengruppe. 210

211 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Wahlvorstandsschulung: Aufsichtsratswahlen Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 Aufsichtsratswahlen rechtssicher zu bewältigen, ist die Aufgabe besonderer Wahlvorstände. Mitglieder von Wahlvorständen lernen in diesem Seminar die Besonderheiten des Verfahrens nach dem Mitbestimmungsgesetz kennen. Die drei unterschiedlichen Wahlordnungen werden erläutert. Geltungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes Wahlen im Betrieb, Unternehmen bzw. Konzern Geschäftsführung des Wahlvorstands (Betrieb, Unternehmen, Konzern) Bekanntmachungspflichten Abstimmung über die Art der Wahl Wahl von Delegierten, Wahl durch Delegierte Wählerliste, Wahlausschreiben, Wahlvorschläge Stimmabgabe, Stimmenauszählung; Niederschrift und Bekanntmachung des Wahlergebnisses Neben dem genannten Termin wird dieses Seminar auf Anfrage auch zu anderen Zeiten als Gremienseminar bzw. Inhouseschulung angeboten. Die näheren Vereinbarungen dafür treffen Sie bitte mit dem ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg in Berlin (Fon (030) ) BE Wahlvorstandsmitglieder 675 i.v.m. 670 BGB 755,00 211

212 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Wahlvorstandsschulung: Aufsichtsratswahlen Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen nach dem Drittelbeteiligungsgesetz Aufsichtsratswahlen rechtssicher zu bewältigen, ist die Aufgabe besonderer Wahlvorstände. Mitglieder solcher Wahlvorstände lernen in diesem Seminar die Besonderheiten des Verfahrens nach der Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz kennen. Geltungsbereich des Drittelbeteiligungsgesetzes Wahlen im Konzern Geschäftsführung des Wahlvorstands (Betrieb, Unternehmen, Konzern) Bekanntmachungspflichten Wählerliste, Wahlausschreiben, Wahlvorschläge Stimmabgabe, Stimmenauszählung Niederschrift und Bekanntmachung des Wahlergebnisses Neben dem genannten Termin wird dieses Seminar auf Anfrage auch zu anderen Zeiten als Gremienseminar bzw. Inhouseschulung angeboten. Die näheren Vereinbarungen dafür treffen Sie bitte mit dem ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg in Berlin (Fon (030) ) BE Wahlvorstandsmitglieder 675 i.v.m. 670 BGB 755,00 212

213 Unternehmenspolitik/Managementmethoden Zwischen Beschäftigungssicherung und Personalabbau Personalplanung und -entwicklung: Zentrales Instrument der Mitbestimmung Wirtschaftliche und technische Entwicklungen führen zu höheren Anforderungen an das Personal in den Betrieben und Verwaltungen. Moderne Personalplanungs- und Entwicklungskonzepte haben einen steigenden Stellenwert für den wirtschaftlichen Erfolg. Oft behaupten Arbeitgeber, sie hätten keine Personalplanung, dennoch sind die Stellen besetzt und die Arbeit wird getan. Als Mitglied im Betriebs-/Personalrat wollen Sie, dass die Beschäftigteninteressen angemessen berücksichtigt werden. Dazu ist es erforderlich, dass die Interessenvertretung Planung, Umsetzung und Controlling der Personalplanungsmaßnahmen im Rahmen der Personalentwicklung mitgestaltet. In diesem Seminar werden Ihnen die wichtigsten Instrumente betrieblicher Personalplanung und -entwicklung vorgestellt und Ihre Gestaltungsmöglichkeiten praxisorientiert erläutert. Methoden und Instrumente der Personalplanung und Personalbedarfsentwicklung Moderne Personalentwicklungs- und Qualifizierungskonzepte Was kann die gesetzliche Interessenvertretung zur Qualifizierung der Beschäftigten beitragen? Schnittstellen zur Organisationsentwicklung Rechtliche Grundlagen und Handlungsfelder der Interessenvertretung Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Betriebs-/Personalratsmitglieder 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 750,00 213

214 Unternehmenspolitik/Managementmethoden Compliance, Verhaltensregeln und Ethikrichtlinien Handlungsmöglichkeiten und Gestaltungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Compliance kann als Regeltreue übersetzt werden und ist in der betriebswirtschaftlichen Fachsprache der Begriff für die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien. Die praktische Umsetzung unternehmensweit Verhaltensstandards in Arbeitsverträgen, Richtlinien, Zielvereinbarungen zu implementieren hängt wesentlich von der langfristigen Verankerung der Compliance in der Unternehmenskultur und der aktiven Beteiligung, Mitbestimmung und letztlich der Akzeptanz durch Beteiligten ab. Grundlage und Bedingung für die praktische Umsetzung und Akzeptanz sind ausreichende Informationen und das Wissen um die Zusammenhänge. Bei der Einführung von Verhaltensregeln haben Betriebs- und Personalräte Mitbestimmungsrechte. Compliancestrategien oder Ethikrichtlinien/Verhaltensregeln sind oft für die Bereiche Datenschutz sowie Leistungs- und Verhaltenskontrolle bedeutsam. Hier gilt es, die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte zu nutzen. Wie die Interessenvertretung gestaltend eingreifen kann, wird im Seminar erörtert. Begriffsklärung: Compliance, Ethikrichtlinien, Verhaltensregeln usw. Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen nationale und internationale Vorgaben Betriebliche Regelungsbereiche: Beispiele, betriebliche Einführung und Organisation Vor- und Nachteile für die Belegschaft, arbeitsrechtliche Schutzvorschriften Arbeitsrechtliche Folgen von Nichteinhaltung der Regelungen für die Beschäftigten Mitbestimmung bei der Einführung und betrieblichen Umsetzung von Verhaltensund Ethikrichtlinien sowie bei Compliance Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 750,00 214

215 Unternehmenspolitik/Managementmethoden Wenn der Wind des Wandels weht Change-Prozesse als Grundlage für interessenorientiertes Handeln verstehen Fusionieren, umorganisieren, dezentralisieren, ausgliedern, zentralisieren, eingliedern Unternehmen sind ständig in Bewegung und Veränderung. Das Tempo ist bisweilen rasant, die Auswirkungen sind oft bedrohlich, und die Halbwertszeit von Managementkonzepten sinkt dabei beständig. Wie da als Betriebs- bzw. Personalrat noch den Überblick behalten oder sogar steuernd eingreifen? Mit diesem Seminar möchten wir Ihr Mitreden können und Mitgestalten stärken. Zum einen durch Aufzeigen aktueller Managementtrends bzw. das Einführen in zentrale Managementbegriffe, zum anderen durch die Betrachtung grundlegender Aspekte des Change Managements. Die Einflussmöglichkeiten der Interessenvertretung steigen, wenn sie den eigenen Gestaltungsrahmen gezielt absteckt und wenn sie sich bei Fragen der Veränderung und Neuausrichtung kompetent einbringen kann. Aktuelle Managementkonzepte und deren Effekte Begriffe und Grundprinzipien des Change Managements Die Architektur von Veränderungsprozessen Methoden und Instrumente des Change Managements Den Gestaltungsspielraum als Betriebs-/Personalrat ausloten und gezielt abstecken Kommunikationsstrategien BE Finanzdienstleistungen Vorsitzende, stellv. Vorsitzende und freigestellte Mitglieder von Betriebs-/Personalräten Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars oder vergleichbare Kenntnisse 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 795,00 Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 215

216 Frauen Frauen in Gremien der gesetzlichen Interessenvertretung Gleichbehandlung durchsetzen Dieses Seminar richtet sich an Frauen und soll sie befähigen, die Belange r weiblichen Beschäftigten kreativ und nachhaltig zu vertreten. Gemeinsam wollen wir Strategien entwickeln, wie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen die Situation r weiblichen Beschäftigten verbessert werden kann. Reflektiert werden soll auch die Rolle der Frau im Gremium. Praxisübungen (Verhandlungsführung, Präsentation und Aktionsplanung) sollen dafür sorgen, dass Frauen gehört und wahrgenommen werden und ihre Ziele umsetzen können. Sie kehren gestärkt und mit konkreten Projektideen ins Gremium zurück. Wichtige gesetzliche Grundlagen sind aufgefrischt und in praxistaugliche Pläne umgesetzt. Sie wissen außerdem, wie Sie Ihre Ideen überzeugend kommunizieren können. Einführung in die gesetzlichen Grundlagen ( 80, 75, 99 BetrVG, entsprechende Normen in den PersVG, AGG, 4 TzBfG) Gleichstellungs- und Genderpolitik als Aufgabe des gesamten Gremiums Ist-Analyse: Erfassung der betrieblichen Situation (unmittelbare und mittelbare Benachteiligungen) und Handlungsmöglichkeiten, Erstellung eines Konzepts Reflexion: Rollen und Zusammenarbeit im Gremium Strategien und Durchsetzungsmöglichkeiten Wie überzeuge ich die anderen im Gremium? Wie präsentiere ich gekonnt und selbstbewusst auf einer Betriebs- oder Personalversammlung? Entwicklung und Ausgestaltung von konkreten betrieblichen Projekten Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Weibliche Betriebs-/Personalratsmitglieder, weibliche Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/Mit arbeitervertretung 37 Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX 795,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 216

217 Frauen Gleichberechtigung durchsetzen Grundseminar für Frauenvertreterinnen Dieses Seminar gibt Frauenvertreterinnen, die neu gewählt wurden oder noch kein Seminar besucht haben, einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen ihrer Arbeit. Diese Veranstaltung ist ein Seminar von Praktikerinnen für Praktikerinnen. Grundlagen des Landesgleichstellungsgesetzes Berlin Arbeitsschwerpunkte der Frauenvertreterinnen nach dem Landesgleichstellungsgesetz Berlin Rolle und Aufgaben der Frauenvertreterinnen Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Frauenvertreterinnen nach LGG Berlin, Gleichstellungsbeauftragte, Personalratsmitglieder Referentin Susanna Brodersen 16 Abs. 3 LGG Berlin, 10 Abs. 5 BGleiG, 42 Abs. 3 PersVG Berlin 825,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. 217

218 Frauen Tatsächliche Gleichberechtigung durchgesetzt? Aufbauseminar für Frauenvertreterinnen Das Seminar vermittelt Kenntnisse für eine wirkungsvollere Wahrnehmung der Funktion als Frauenvertreterin. Es stellt die Erfahrungen mit Problemlösungen in den Vordergrund und gibt Anregungen für die betriebliche Praxis. Im Mittelpunkt des Seminars stehen Fragen einer effektiven Wahrnehmung des Beteiligungsrechts sowie der Beanstandungs- und Beschwerdemöglichkeiten. Diese Veranstaltung ist ein Seminar von Praktikerinnen für Praktikerinnen. Weitere Seminarinhalte in Stichworten: Landes- und bundesrechtliche Gleichstellungsregelungen (LGG und BGleiG) und angrenzende Rechtsgebiete Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Interessenvertretungen Personalentwicklungsplanung (Frauenförderplan) Frauenversammlung Sprechstunden und Beratungen Berlin (Paula-Thiede-Ufer) Frauenvertreterinnen nach LGG Berlin, Gleichstellungsbeauftragte, Personalratsmitglieder Referentin Susanna Brodersen 16 Abs. 3 LGG Berlin, 10 Abs. 5 BGleiG, 42 Abs. 3 PersVG Berlin 825,00 Die Tagesverpflegung ist in der bereits enthalten. 218

219 Frauen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Bundes- und Landesverwaltungen Frauen- und Gleichstellungspolitik scheint zurzeit trotz AGG kein aktuelles Thema beim Verwaltungshandeln zu sein. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten werden nicht selten spät oder zu spät in personalwirtschaftliche und organisationspolitische Vorgänge eingebunden. Auch die Zusammenarbeit mit den Personalräten könnte verbessert werden. So fehlt es oft an Verbündeten, wenn es um innerorganisatorisches Handeln der Beauftragten geht. In dem Seminar wollen wir eine Standortbestimmung vornehmen und neben rechtlichen Fragestellungen insbesondere auch betriebliche Handlungsstrategien entwickeln BE Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte 10 Abs. 5 BGleiG, analoge Regelungen der Länder 975,00 219

220 Frauen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Kommunen Frauen- und Gleichstellungspolitik scheint zurzeit trotz AGG kein aktuelles Thema beim Verwaltungshandeln zu sein. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten werden nicht selten spät oder zu spät in personalwirtschaftliche und organisationspolitische Vorgänge eingebunden. Auch die Zusammenarbeit mit den Personalräten könnte verbessert werden. So fehlt es oft an Verbündeten, wenn es um innerorganisatorisches Handeln der Beauftragten geht. In dem Seminar wollen wir eine Standortbestimmung vornehmen und neben rechtlichen Fragestellungen insbesondere auch betriebliche Handlungsstrategien entwickeln BE Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte 10 Abs. 5 BGleiG, analoge Regelungen der Länder 975,00 220

221 Branchenangebote: Ver- und Entsorgung Überblick: Seminarangebote für den Bereich Ver- und Entsorgung Tarifvertrag Versorgungsbetriebe Termin Ort TV-V-Grundlagen: Einführung und Überblick Mosbach Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung TV-V spezial: Arbeitszeitregelungen und Arbeitnehmerhaftung in der Energiewirtschaft Walsrode Schwerpunkt: Rufbereitschaft und Ruhezeit nach dem ArbZG TV-V-Aufbau: Eingruppierungsrecht Walsrode Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach 5 TV-V Mosbach TV-V-Aufbau: Eingruppierungsrecht Gladenbach Praxis des Eingruppierungsrechts Mosbach Abfallwirtschaft Termin Ort Demografieanalyse in Betrieben der Abfallwirtschaft folgt Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung TVöD spezial: Arbeitszeitregelungen und Arbeitnehmerhaftung in Entsorgungsbetrieben folgt Schwerpunkt: Rufbereitschaft und Ruhezeit nach dem ArbZG Interesse? Dann fordern Sie doch unseren Spezialflyer an: Fon (06131) meinhardt@rlp.verdi-bub.de 221

222 Branchenangebote: Gesundheits- und Sozialwesen Überblick: Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen Thema Termin Ort Personalnot im Sozial- und Gesundheitswesen Ohlstadt Leiharbeit und Werkvertrag Gewalt und Aggression gegen Beschäftigte in Sozial- und Gesundheitsberufen Ursachen, Auswirkungen und Handlungsmöglichkeiten Wirksam mitbestimmen bei der Dienstplanung (Teil 1) Arbeitszeitrecht und Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung Saalfeld Wirksam mitbestimmen bei der Dienstplanung (Teil 2) Organisation und Verfahren der Dienstplanprüfung im Sozial- und Gesundheitswesen Saalfeld Wirksam mitbestimmen bei der Dienstplanung (Teil 3) Rechtliche und betriebliche Durchsetzung der Mitbestimmung Saalfeld Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 1) Saalfeld Grundlagenseminar zu Aufgaben, Rechten und Strategien zur Überwachung von Unternehmensleitungen Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 2) Saalfeld Selbstorganisation des Aufsichtsrats sowie Sorgfalts- und Prüfpflichten Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen (Teil 1) Bielefeld-Sennestadt Rechtliches und betriebswirtschaftliches Grundwissen für die Arbeit im Wirtschaftsausschuss Walsrode Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen (Teil 2) Bielefeld-Sennestadt Informationsrechte und Grundwissen für die Analyse unternehmerischer Planung Walsrode Keine Angst vor Zahlen (Teil 1) Bielefeld-Sennestadt Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Krankenhaus und Psychiatrie Gladenbach Keine Angst vor Zahlen (Teil 2) Bielefeld-Sennestadt Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Krankenhaus und Psychiatrie Gladenbach Mitarbeitervertretungsrecht: Grundzüge des kirchlichen Arbeitsrechts

223 Branchenangebote: Gesundheits- und Sozialwesen Überblick: Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen zum TVöD und zur Entgeltordnung VKA Thema Termin Ort TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick Gesundheitswesen und soziale Dienste Brannenburg TVöD-Aufbau: Eingruppierung in Krankenhäusern Saalfeld Eingruppierung nach dem TVöD-K-VKA Die Überleitung in die neue Entgeltordnung des TVöD-VKA für Krankenhäuser und Saalfeld Psychiatrie Bielefeld-Sennestadt Gladenbach Koblenz Walsrode Mosbach Gladenbach Die Überleitung in die neue Entgeltordnung des TVöD-VKA für die Altenpflege Bielefeld-Sennestadt Walsrode Koblenz Gladenbach Saalfeld Mosbach Die Überleitung in die neue Entgeltordnung des TVöD-VKA für den Rettungsdienst Saalfeld Saalfeld Interesse? Dann fordern Sie doch das Spezialprogramm für den Bereich Gesundheits- und Sozialwesen an: Fon (069)

224 Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen Ergänzend zu den Angeboten in diesem Programm bieten wir Ihnen weiterführende Seminare als ein- oder mehrtägige Veranstaltungen. Diese Seminare greifen aktuelle Themen und Entwicklungen auf und richten sich an n oder an Interessenvertretungen aus bestimmten Betrieben oder Branchen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie mit einer separaten Ausschreibung bzw. aktuell auf unserer Homepage: und Unser Tipp: gewerkschaftspolitische Seminare Die ver.di-bildungszentren führen etliche Seminare mit Frei stellungsmöglich keiten nach Bildungsurlaubs ge setzen und Sonderurlaubsverordnungen durch. Die Kosten für gewerk schaftspolitische Seminare werden für ver.di-mitglieder von ver.di getragen. Bitte wenden Sie sich an: ver.di Abt. Gewerkschaftliche Bildung Paula-Thiede-Ufer Berlin die örtlichen ver.di-gliederungen bzw. den ver.di-landesbezirk oder unter Bildungsplanung mit System Wir definieren gemeinsam mit Ihnen die Aufgaben und Ziele Ihres Gremiums. Wir prüfen, inwieweit die dafür nötigen Kenntnisse bereits vorhanden sind. Auf Basis des Informationsbedarfs planen wir nun eine gezielte Weiterbildung mit Inhalten, die betriebliche Rahmenbedingungen selbstverständlich genauso berücksichtigen wie rechtliche Vorschriften. Vereinbaren Sie einen Kontakttermin mit uns; wir kommen gerne auch direkt zu Ihnen in die Sitzung. 224

225 Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen Maßgeschneiderte Seminare Wir entwickeln für Sie spezielle Seminare, die genau auf aktuelle Fragestellungen im Unternehmen und in Ihrer Interessenvertretung zugeschnitten sind und auf Wunsch als Inhouse-Seminare durchgeführt werden: wenn spezielle betriebsspezifische Probleme bestehen wenn aus aktuellem Anlass ein kurzfristiger Weiterbildungsbedarf entsteht wenn Sie die Zusammenarbeit im Gremium verbessern möchten. Mögliche Themenbeispiele: Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung Betriebsänderungen Betriebliches Eingliederungsmanagement Überlastungsanzeigen Stellenbewertung und Eingruppierung Arbeits- und Planungsklausuren Wahlvorstandsschulungen. Mit unserer Beratung zum passenden Seminar Sie möchten wissen, welches Seminar das richtige für Sie ist? Wir beraten Sie individuell, sorgfältig und gezielt, klären mit Ihnen spezifische Anforderungen und unterbreiten Ihnen ein Angebot. Rufen Sie uns einfach an: Fon (030) oder Fon (030) Individuelles Training für Vorsitzende und Gremien Sie wollen Ihre Arbeit effektiver gestalten? Sie wollen Konflikte klären? Sie wollen ein starkes Team formen? Ein Einzelcoaching für Sie als Vorsitzende/-n oder Stellvertreter/-in ist dabei möglicherweise genauso sinnvoll wie ein Workshop mit dem gesamten Gremium. In jedem Fall erhalten Sie nicht nur Denkanstöße und Anregungen für gezielte Veränderungen, sondern auch Unterstützung bei der schrittweisen Um setzung. Denn da Entwicklungsprozesse ihre Zeit benötigen und häufig nicht reibungslos verlaufen, begleiten wir Sie auch über einen längeren Zeitraum und beraten Sie bei auftretenden Schwierigkeiten. 225

226 Hinweise zu unseren Seminaren Melden Sie sich bei uns an Da einige Seminare erfahrungsgemäß schnell ausgebucht sind und die Teilnehmer(innen)zahl begrenzt ist, melden Sie sich am besten frühzeitig an. Bitte benutzen Sie dazu das Formular auf Seite 244. Nachdem wir Ihre Anmeldung erhalten haben, bekommen Sie von uns eine Anmeldebestätigung mit einem Themenplan. Die Reservierung erfolgt in der Reihenfolge der schriftlichen Anmeldungen. Sollten die Anmeldungen die festgelegte Teilnehmer(innen)zahl überschreiten, wird eine Warteliste angelegt. Wenn Sie nur noch einen Platz auf der Warteliste erhalten haben oder wenn ein Platz in einem Seminar frei wird, informieren wir Sie umgehend. Wir reservieren Hotels und Tagungsstätten Die Reservierung am Standort des Seminars übernehmen wir für Teilnehmer/-innen (siehe Teilnahmebedingungen). Da wir die Häuser mehrfach im Jahr belegen, erhalten wir günstige Pauschalen, die wir gerne an Sie weitergeben. Den vereinbarten Gesamtpreis rechnet die Tagungsstätte direkt mit Ihnen bzw. mit Ihrem Arbeitgeber ab. Wenn Sie stornieren müssen Sollten Sie gezwungen sein, eine Seminarbuchung zu stornieren, muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Hinweise zu den Stornofristen und -kosten finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen auf Seite 245. Bitte denken Sie in jedem Fall daran, Ihre Hotelbuchung ebenfalls zu stornieren, da Ihnen das Hotel andernfalls die Kosten in Rechnung stellt. Wenn wir absagen müssen Sollten wir aus wichtigen Gründen ein Seminar absagen müssen, teilen wir Ihnen dies umgehend mit. Wir bemühen uns schnellstmöglich um einen Ersatztermin. Sollten Sie diesen nicht wahrnehmen können, erhalten Sie die bereits gezahlte selbstverständlich in voller Höhe zurück. Ihre Einladung und Rechnung Vor Seminarbeginn erhalten Sie eine Einladung mit Anreisebeschreibung und weiteren Informationen zum Seminar sowie die Rechnung über die. Bitte leiten Sie die Rechnung an die zuständige Stelle Ihres Betriebs oder Ihrer Dienststelle weiter, damit die Zahlung noch vor dem Seminartermin erfolgen kann (siehe Teilnahmebedingungen). Bei Seminaren des ver.di Bildungs- und Begeg nungszentrums wird die Rechnung nach Ende des Seminars zugeschickt. Vom Hotel bzw. von der Tagungsstätte erhalten Sie eine weitere Rechnung über die Übernachtungs- und Verpflegungskosten. 226

227 Unsere Tagungsstätten von A Z Alt Ruppin Hotel Am Alten Rhin Alt Ruppin Friedrich-Engels-Str. 12 Preis (inkl. MwSt.): Alt Ruppin 2-Tages-Seminar: 70,00 Fon (03391) Unsere Tagungsstätten sind gut ausgestattete ver.di-bildungszentren oder Tagungshotels. Sie sind ganz auf den Seminarbetrieb eingestellt und bieten Ihnen optimale Arbeits- und Lernbedingungen. Darüber hinaus haben Sie dort viele Möglichkeiten, Ihre Freizeit zu gestalten und den Tag ausklingen zu lassen. Seminare mit Übernachtung Mehrtägige Seminare mit Übernachtung bieten einen hervorragenden Rahmen, um neues Wissen aufzunehmen. Da Sie während Ihres gesamten Aufenthalts rundum versorgt werden, können Sie sich ganz auf das Seminar konzentrieren. In der Freizeit lassen Sie die Erlebnisse des Tages Revue passieren, tauschen Erfahrungen und Meinungen aus oder entspannen sich einfach. Tagesseminare Bei den Tagungsstätten, in denen keine Übernachtung vorgesehen ist, sind bei eintägigen Seminaren die Kosten für die Tagesverpflegung bereits in der enthalten. Bad Belzig Hotel Springbach-Mühle Bad Belzig Mühlenweg 2 Preis (inkl. MwSt.): Bad Belzig Wochenseminar: 510,00 Fon (033841) Bad Soden-Salmünster (Kress Hotel) Kress Hotel Sprudele 26 Preise (inkl. MwSt.): Bad Soden-Salmünster 2-Tages-Seminar: 175,00 Fon (06056) Tages-Seminar: 295,00 Wochenseminar: 540,00 Berlin (b+b) ver.di Bildung + Beratung Köpenicker Str. 31 Preise (inkl. MwSt.): Berlin 3-Tages-Seminar: 90,00 Fon (030) Wochenseminar: 150,00 (nur Verpflegung, ohne Übernachtung) 227

228 Unsere Tagungsstätten von A Z Berlin (Köpenicker Str.) ver.di-landesbezirk Berlin-Brandenburg Preise (inkl. MwSt.): Köpenicker Str Tages-Seminar: 90, Berlin Wochenseminar: 150,00 Fon (030) (nur Verpflegung, ohne Übernachtung) Berlin (Mitte) Novotel Berlin Mitte Fischerinsel 12 Preise (inkl. MwSt.): Berlin 3-Tages-Seminar: 180,00 am U-Bahnhof Spittelmarkt Wochenseminar: 300,00 Fon (030) (nur Verpflegung, ohne Übernachtung) Berlin (Ostbahnhof) InterCityHotel Berlin Am Ostbahnhof 5 Preise (inkl. MwSt.): Berlin 3-Tages-Seminar: 150,00 Fon (030) Tages-Seminar: 200,00 Wochenseminar: 245,00 (nur Verpflegung, ohne Übernachtung) Berlin (Paula-Thiede-Ufer) ver.di-bundesverwaltung Paula-Thiede-Ufer 10 Preise (inkl. MwSt.): Berlin 3-Tages-Seminar: 90,00 Fon (030) Wochenseminar: 150,00 (nur Verpflegung, ohne Übernachtung) Berlin (Siemensstadt) Mercure Hotel Berlin City West Ohmstr. 4 6 Preise (inkl. MwSt.): Berlin 3-Tages-Seminar: 180,00 am U-Bahnhof Siemensdamm Wochenseminar: 295,00 Fon (030) (nur Verpflegung, ohne Übernachtung) ver.di-bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg Koblanckstr. 10 Preise (inkl. MwSt.): Berlin 2-Tages-Seminar: 150,00 Fon (030) Tages-Seminar: 270, Tages-Seminar: 395,00 Wochenseminar (Mo Fr): 515,00 Wochenseminar (So Fr): 610,00 Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 95,00 Berlin (Warschauer Str.) Upstalsboom Hotel Friedrichshain Gubener Str. 42 Preise (inkl. MwSt.): Berlin 3-Tages-Seminar: 145,00 Fon (030) Wochenseminar: 235,00 (nur Verpflegung, ohne Übernachtung) 228

229 Unsere Tagungsstätten von A Z Boltenhagen Seehotel Boltenhagen Ostseee 1 Preise (inkl. MwSt.): Boltenhagen 3-Tages-Seminar: 365,00 Fon (038825) Tages-Seminar: 520,00 Wochenseminar: 680,00 Dresden (Laubegast) ACHAT Premium Dresden Brünner Str. 11 Preise (inkl. MwSt.): Dresden 2-Tages-Seminar: 160,00 Fon (0351) Tages-Seminar: 275, Tages-Seminar: 390,00 Wochenseminar: 500,00 Eberswalde ver.di-bezirk Uckermark-Barnim Friedrich-Ebert-Str. 2 Preis (inkl. MwSt.): Eberswalde 2-Tages-Seminar: 60,00 Fon (03334) Erkner Seminar- und Tagungshotel Bildungszentrum Erkner Seestr. 39 Preise (inkl. MwSt.): Erkner 3-Tages-Seminar: 240,00 Fon (03362) 7690 Wochenseminar: 450,00 Flecken Zechlin DGB-Jugendbildungsstätte Kirsche Preis (inkl. MwSt.): Flecken Zechlin Wochenseminar: 455,00 Fon (033923) Frankfurt am Main (Landessportbund) Landessportbund Hessen Otto-Fleck-Schneise 4 Preise (inkl. MwSt.): Frankfurt am Main 2-Tages-Seminar: 190,00 Fon (069) Tages-Seminar: 330,00 Wochenseminar: 610,00 Frankfurt am Main (mainhaus Stadthotel) mainhaus Stadthotel Lange Str. 26 Preis (inkl. MwSt.): Frankfurt am Main 3-Tages-Seminar: 450,00 Fon (069) Frankfurt an der Oder ver.di-bezirk Frankfurt/Oder Zehmeplatz 11 Preis (inkl. MwSt.): Frankfurt an der Oder 2-Tages-Seminar: 60,00 Fon (0335)

230 Unsere Tagungsstätten von A Z Gerlingen Bonjour Tagungshotel Weilimdorfer Str. 70 Preise (inkl. MwSt.): Gerlingen bei Stuttgart 2-Tages-Seminar: 220,00 Fon (07156) Tages-Seminar: 385,00 Gladenbach ver.di-bildungszentrum Gladenbach Schloße 33 Preise (inkl. MwSt.): Gladenbach 2-Tages-Seminar: 155,00 Fon (06462) Tages-Seminar: 280, Tages-Seminar: 400,00 Wochenseminar (Mo Fr): 525,00 Wochenseminar (So Fr): 620,00 Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 100,00 Hamburg (Junges Hotel) Junges Hotel Hamburg Kurt-Schumacher-Allee 14 Preise (inkl. MwSt.): Hamburg 3-Tages-Seminar: 170,00 Fon (040) Wochenseminar: 280,00 (nur Verpflegung, ohne Übernachtung) Hamm Mercure Hotel Hamm Neue Bahnhofstr. 3 Preise (inkl. MwSt.): Hamm 3-Tages-Seminar: 335,00 Fon (02381) Wochenseminar: 610,00 Lübbenau Best Western Spreewald LPG-Str. 1 Preis (inkl. MwSt.): Lübbenau 2-Tages-Seminar: 120,00 Fon (03542) Mosbach ver.di-bildungszentrum Michael-Rott-Schule Am Wasserturm 1 3 Preise (inkl. MwSt.): Mosbach 2-Tages-Seminar: 165,00 Fon (06261) Tages-Seminar: 290, Tages-Seminar: 420,00 Wochenseminar (Mo Fr): 545,00 Wochenseminar (So Fr): 635,00 Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 95,00 230

231 Unsere Tagungsstätten von A Z Potsdam ver.di-bezirk Potsdam-Nordwestbrandenburg Havel-Nuthe-Center Preis (inkl. MwSt.): Konrad-Wolf-Allee Tages-Seminar: 60, Potsdam Fon (0331) Soltau Hotel Park Soltau Winsener Str. 111 Preise (inkl. MwSt.): Soltau 3-Tages-Seminar: 315,00 Fon (05191) 6050 Wochenseminar: 580,00 Timmendorfer Strand Maritim ClubHotel Timmendorfer Strand An der Waldkapelle 26 Preise (inkl. MwSt.): Timmendorfer Strand 3-Tages-Seminar: 335,00 Fon (04503) Tages-Seminar: 480,00 Wochenseminar: 620,00 Walsrode ver.di-bildungszentrum Walsrode Sunderstr. 77 Preise (inkl. MwSt.): Walsrode 2-Tages-Seminar: 155,00 Fon (05161) Tages-Seminar: 285, Tages-Seminar: 410,00 Wochenseminar (Mo Fr): 535,00 Wochenseminar (So Fr): 635,00 Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 100,00 Werneuchen Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein e.v. Freienwalder Allee 8 10 Preis (inkl. MwSt.): Werneuchen/Werftpfuhl Wochenseminar: 275,00 Fon (033398)

232 Unsere Referentinnen und Referenten Rudolf Aufhauser Rechtsanwalt und Fachautor für Arbeits- und Sozialrecht. Susanna Brodersen Trainerin, Beraterin und langjährige Frauenvertreterin. Schwerpunkte: Landesgleichstellungsgesetz und angrenzende Rechtsgebiete. Sonja Austermühle Fachanwältin für Arbeitsrecht. Jörg Cirulies Arbeits- und Organisationspsychologe, Trainer und Berater für Personalentwicklung, Geschäftsführer ABF e.v. Harald Beyling Freiberuflicher Trainer und Berater für gesetzliche Interessenvertretungen. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Wirtschaftsausschuss und Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat. Petra Bode Trainerin, Mediatorin, Qualitätsmanagementbeauftragte und ehemaliges Personal- sowie Betriebsratsmitglied. Schwerpunkte: Personalentwicklung, wirtschaftliche Kompetenz und Konfliktmanagement. Wolfgang Bräuer Mitglied des Hauptpersonalrats des Landes Berlin. Ina Colle Dipl.-Sozialarbeiterin, Personalentwicklerin, Betriebsratsmitglied bei Vivantes. Stefan Cors Trainer und Coach, langjähriger JAV-Vorsitzender. Wolfgang Daniels Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachautor. 232

233 Unsere Referentinnen und Referenten Wolfgang Dennier Sozialarbeiter, Supervisor, Mediator und langjähriges Personalratsmitglied. Christa Flierl Dipl.-Betriebswirtin, Dipl.-Soziologin, Lehramt an Berufsbildenden Schulen, ehemalige Gewerkschaftssekretärin, Coachin. Schwerpunkt: Arbeitsrecht. Ulrich Dombrowsky Mitarbeiter in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit, ehemaliges Betriebsratsmitglied. Stephan Freiberg Freigestelltes Personalratsmitglied des Bezirksamts Berlin-Pankow. Nele Dunsing Politikwissenschaftlerin (Magistra), Betriebsratsmitglied und Referentin. Schwerpunkte: Betriebsverfassungsrecht (BR und JAV) und politische Bildung. Anna Fuchs Referentin für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Personalwesen. Jule Endruweit Dipl.-Politologin, Transaktionsanalytikerin (DGTA), freie Moderatorin und Trainerin. Schwerpunkte: Betriebsverfassungsrecht, Organisations- und Teamentwicklung, Führungs-, Kommunikations- und Verhandlungstraining. Jonny Fichte Freier Trainer und langjähriger Betriebsratsvorsitzender. Schwerpunkt: betriebswirtschaftliche Beratung. Michael Gümbel Berater von Betriebs- und Personalräten, Unternehmen und Verwaltungen. Schwerpunkte: Veränderungsprozesse, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gleichstellung, Organisations- und Teamentwicklung. Gabrielle Haben Freiberufliche Kommunikationstrainerin und Beraterin. Schwerpunkte: Zeit- und Selbstmanagement, Kommunikation, Konfliktmanagement und Mobbingprävention. 233

234 Unsere Referentinnen und Referenten Katrin Hansmeier Dipl.-Schauspielerin sowie Humor- und Kommunikationstrainerin. Schwerpunkte: Kommunikation, Rhetorik und Präsentation. Dr. phil. Sabine Jambon Freie Trainerin, Beraterin und Moderatorin, ehrenamtliche Richterin. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Kommunikation und Strategie. Martina Hartung Freie Trainerin für Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie für Kommunikation, Beraterin für internationale Interessenvertretungsarbeit. Stefan Kempkens Freiberuflicher Trainer für Arbeitsrecht und Kommunikation, Moderator von Arbeits- und Planungsklausuren, Schulung von Betriebsräten. Helmfried Hauch Langjährige Gesamtvertrauensperson für schwerbehinderte Menschen, Disability-Manager (CDMP). Stefan Kirst Fachanwalt für Arbeitsrecht und Dipl.-Finanzwirt. Bärbel Hesse-Mundt Betriebswirtin, freiberufliche Trainerin und Moderatorin, langjährige Betriebsratsvorsitzende. Schwerpunkte: Betriebsverfassungsrecht. Wilhelm Knolle Rechtsanwalt, Referent, Dozent und Autor. Schwerpunkte: Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs-, Arbeits- und Beamtenrecht. Karl-Heinz Hörning Kommunikationstrainer, Trainer für Organisationsentwicklung, langjähriges Personalratsmitglied. Roland Koch Soziologe und Fachbuchautor. 234

235 Unsere Referentinnen und Referenten Uwe Kohfeld Freier Trainer und Coach, langjähriger Betriebsratsvorsitzender. Schwerpunkt: Grundqualifizierung für Betriebsräte. Frank Ludwig Freier Trainer und Berater für Betriebsräte. Katrin König Dipl.-Kauffrau (FH), freie Trainerin und Lehrbeauftragte im Bereich Personal- und Unternehmensführung. Schwerpunkt: Betriebsverfassungsrecht. Bernd Kursawe Mitarbeiter in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit. Hartmut Kuster Fachanwalt für Arbeitsrecht. Susanne Maier Dipl.-Sozialpädagogin, freie Moderatorin, Trainerin und langjähriges Betriebsratsmitglied. Schwerpunkte: Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsorganisation und Kommunikation. Hartwig Mallmann Freier Trainer, ehemaliger Gewerkschaftssekretär und ehemalig freigestelltes Betriebsratsmitglied. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Gleichstellung und betriebliche Gewerkschaftsarbeit. Lena Michler Rechtsanwältin. Eva Lieding Kommunikationstrainerin. Schwerpunkte: Rhetorik, Moderation und effektive Gremienarbeit. Beatrice Morgenthaler Soziologin und freie Trainerin. 235

236 Unsere Referentinnen und Referenten Andreas Müller Freier Trainer und Berater. Schwerpunkte: Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie Tarifrecht des öffentlichen Dienstes. Dr. Christian Paschke Rechtsanwalt, Dozent und Autor. Schwerpunkte: individuelles und kollektives Arbeitsrecht. Michaela Müller-Klang Geschäftsführerin für Personal und Organisation (tubit) an der Technischen Universität Berlin, langjährige Erfahrung als Personalratsvorsitzende. Dr. Claudia Neumann Fachärztin, Psychotherapeutin und beratende Sozialmedizinerin, Dozentin für Teambildung, Interaktion und Kommunikation an der Medizinischen Hochschule Brandenburg. Schwerpunkte: Psychische Gesundheit im Arbeitsleben, Teamsupervision. Detlev Nitsche Rechtsanwalt. Schwerpunkte: Arbeits- und Sozialrecht sowie Beratung gesetzlicher Interessenvertretungen. Henrik Paulsen Stellv. Betriebsratsvorsitzender, Betriebsratsmitglied in einem internationalen Gremium (SE-Betriebsrat), langjährige Erfahrung als Wahlvorstandsmitglied. Schwerpunkt: Grundqualifizierung für Betriebsräte (dt./engl.). Rebecca Riedel Juristin und freie Trainerin. Jörg Willem Ritter-Stütz Rechtsanwalt. Enrico Pätzel Fachanwalt für Arbeitsrecht, Spezialist im Beamtensowie Disziplinarrecht und Fachautor zum PersVG Berlin. Schwerpunkte: Personalvertretungsrecht. Ronny H. Rothe Dipl.-Politologe, freier Trainer und Dozent. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte sowie Öffentlichkeitsarbeit. 236

237 Unsere Referentinnen und Referenten Heike Rozek Freie Trainerin und Beraterin. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte und Arbeitnehmerdatenschutz. Rebekka Schmidt Fachanwältin für Arbeitsrecht. Dr. phil. Ortrud Rubelt Freie Trainerin, Coachin und Demografie-Beraterin. Schwerpunkte: Betriebsverfassungsrecht, Strategieentwicklung, Einzel- und Gruppen-Coaching. Irmhild Rüffer Beraterin für Organisations- und Personalentwicklung, zertifizierte DGB-Index-Beraterin. Meike Schwark Dipl.-Sozialökonomin, Dipl.-Juristin für Arbeits- und Wirtschaftsrecht, Konfliktmoderatorin und Kommunikationstrainerin. Schwerpunkte: psychische Belastungen sowie psycho-soziale Gefährdungen. Jürgen Siebers Freier Trainer und Moderator. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Kommunikationstraining und Projekt Gute Arbeit. Britta Rust Betriebswirtin, freie Trainerin, Beraterin, Moderatorin, Mediatorin, Coachin und ehrenamtliche Richterin. Schwerpunkte: Kommunikation, Konfliktmanagement und Arbeitsorganisation. Dr. rer. pol. Karl Michael Scheriau Dipl.-Sozialwirt (FH), Dipl.-Sozialökonom, freier Trainer und Berater, zertifizierter Qualitätsmanagementbeauftragter, Fachbuchautor. Schwerpunkt: Betriebsverfassungsrecht. Matthias Silze Theaterpädagoge und Kommunikationstrainer. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte sowie Kompetenztraining. Katharina Stahlenbrecher Dipl.-Theologin, Diversitätsberaterin und Mediatorin. Schwerpunkte: Kommunikation und Teambegleitung in konflikthaften Situationen. 237

238 Unsere Referentinnen und Referenten Gerd Stumpf Dipl.-Ing., langjähriges Personalratsmitglied. Schwerpunkte: Mitbestimmung bei Einführung von Informationstechnik sowie Datenschutz. Marko Witt Fachanwalt für Arbeitsrecht, Spezialist im Beamtenrecht und Fachautor zum PersVG Berlin. Schwerpunkte: Personal- und Mitarbeitervertretungsrecht. Dr. phil. Bärbel Stut Supervisorin und freie Trainerin. Schwerpunkte: Kommunikation, Konflikte, Gesundheitsschutz sowie psychische Belastungen. Annette Zimmermann Dipl.-Politikwissenschaftlerin und freie Trainerin in der Jugend- und Erwachsenenbildung. Klaus Teichgräber Langjähriger Personalratsvorsitzender und langjähriges Mitglied des Hauptpersonalrats des Bundesministeriums für Verkehr, freier Trainer. Schwerpunkt: Personalvertretungsrecht. Michael Zweig Rechtsanwalt. Werner Walter Beratender Betriebswirt, Qualitäts- und IT-Beauftragter. Daniel Weidmann Fachanwalt für Arbeitsrecht. 238

239 und Kostenübernahme für Betriebsrats-/JAV-Mitglieder gemäß 37 Abs. 6 BetrVG Das Betriebsverfassungsgesetz regelt, dass Mitglieder des Betriebsrats das Recht haben, zu ihrer Qualifizierung Seminare zu besuchen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber aus Kosten- oder sonstigen Gründen die Notwendigkeit von Seminaren bestreiten. Das ist auch deswegen nicht ungewöhnlich, weil sie in der Regel kein Interesse an gut qualifizierten Betriebsräten haben. Das Recht auf einen Seminarbesuch gem. 37 Abs. 6 BetrVG gilt für solche Seminare, in denen Kenntnisse vermittelt werden, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Was aber heißt erforderlich? Erforderlich im Sinne der Rechtsprechung sind auf jeden Fall Seminare, die Grundwissen vermitteln. Jedes Betriebsratsmitglied kann (sollte) sie besuchen. Dazu gehören z.b. die Seminare der Grundqualifizierung (siehe Seite 13) sowie unsere Seminarangebote zum allgemeinen Arbeitsrecht und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bei Themen, die über das sogenannte Grundwissen hinausgehen, muss immer ein aktueller betrieblicher Anlass vorliegen oder perspektivisch eintreten. Ein Seminar zum Sozialplanrecht wäre z.b. nur dann erforderlich (im Sinne der Rechtsprechung), wenn im Betrieb tatsächlich betriebsändernde Maßnahmen geplant sind. Will der Betriebsrat selbst initiativ werden und mit dem Arbeitgeber Regelungen treffen, besteht ebenfalls ein Anrecht auf Qualifizierung. Beabsichtigt der Betriebsrat z.b., eine Betriebsvereinbarung zur Arbeits zeit abzuschließen, hat er einen Anspruch, sich die entsprechenden Kenntnisse des rechtlichen Rahmens und möglicher Arbeitszeitmodelle anzueignen. Aus der Aufgabenverteilung im Betriebsrat oder aus der Mit arbeit in Ausschüssen können sich weitere Schulungsansprüche ableiten. Die Teilnahme an einem Seminar muss der Betriebsrat zuvor ordnungsgemäß beschließen. Das ist unbedingte Voraussetzung. Der Betriebsrat sollte kurz darlegen, aus welchem Grund das Seminar für ihn erforderlich ist. Fehlt ein solcher Beschluss, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die entstandenen Kosten einschließlich der Entgeltfortzahlung zu übernehmen. Teilen Sie dem Arbeitgeber also rechtzeitig Zeitpunkt und Dauer des Seminars, die Kosten sowie den Themenplan mit (wenn Sie sich für ein Seminar interessieren, senden wir Ihnen die Unterlagen um gehend zu). Bei seinen Entscheidungen hat der Betriebsrat einen Ermessensspielraum. Er entscheidet, wen und wie viele Mitglieder er zu einem Seminar entsendet und ob er ein Thema für erforderlich hält. Dabei ist zu beachten, dass der Betriebsrat als Gremium ausreichende Kenntnisse der Materie erlangt. Einer Genehmigung durch den Arbeitgeber bedarf es nicht. Der Betriebsrat entscheidet in dieser Frage selbst. Klar muss aber sein, dass das entsprechende Seminar im rechtlichen Sinne erforderlich ist. Betriebsratsarbeit muss in der Arbeitszeit stattfinden. Dazu gehört auch der Besuch eines Seminars. Nach der Neuregelung des Betriebsverfassungsgesetzes haben jetzt auch Betriebsrats mit glieder, die außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit (z.b. Teilzeit beschäftigte) ein Seminar besuchen, einen Ausgleichsanspruch, der begrenzt ist auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeit nehmers. Wenn Sie auf Beschluss des Betriebsrats an einem Seminar gem. 37 Abs. 6 BetrVG teilnehmen, muss der Arbeitgeber die Kosten tragen. Da zu gehören neben der die Kosten für Übernachtung und Verpflegung sowie die Reisekosten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen angemessenen Reisekostenvorschuss zu leisten. Bei n Fragen rund um unser Seminarangebot beraten wir Sie gern. Bei rechtlichen Problemen wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft oder an uns. 239

240 und Kostenübernahme Zusammenfassung Die und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgt gem. 37 Abs. 6 in Verbindung mit 40 Abs. 1 BetrVG. Danach hat der Arbeitgeber neben der Entgeltfortzahlung die durch den Besuch der Seminarveranstaltung anfnden Kosten zu tragen. Das sind u.a.: en, Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Voraussetzung hierfür ist gemäß 37 Abs. 6 BetrVG, dass die betreffende Schulung Kenntnisse vermittelt, die für die konkrete Arbeit des Betriebsrats im Betrieb erforderlich sind. Dies sind Grund- und Aufbauseminare, aber auch Seminare, die Spezialwissen vermitteln und einen direkten Bezug zu aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu. Der Betriebsrat muss jeweils einen Beschluss fassen, damit das einzelne Betriebsratsmitglied an der Schulung teilnehmen kann. Wir empfehlen, bei diesem Beschluss gleichzeitig Ersatzteilnehmer/-innen festzu legen. Bei Verhinderung ist der Betriebsrat berechtigt, ein anderes Betriebsratsmitglied zum Seminar zu entsenden. So können die eventuell fälligen Stornogebühren vermieden werden. Der Betriebsrat hat dem Arbeitgeber die Teilnahme und die zeitliche Lage des Seminars rechtzeitig bekannt zu geben. Dabei sind betriebliche Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Hält der Arbeitgeber diese für nicht ausreichend berücksichtigt, so kann er die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die ausgeführten Bestimmungen gelten grundsätzlich für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen ent - sprechend. Auch hier erfolgt die Beschlussfassung durch den Betriebs rat. für Personalrats-/JAV-Mitglieder gemäß 46 Abs. 6 BPersVG und 42 Abs. 3 PersVG Berlin/ 46 Abs. 1 PersVG Bbg Die Mitglieder des Personalrats sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die oben aufgeführten Hinweise für Betriebsratsmitglieder lassen sich weitestgehend auf die Regelungen des Bundes- und des Landespersonalvertretungsgesetzes übertragen. Eine Einigungsstelle ist rdings nicht vorgesehen. Die Genehmigung der Dienststelle ist nach dem BPersVG Voraussetzung für einen Seminar besuch. Bei rechtlichen Problemen oder einzelnen Fragen bzgl. des Landes personalvertretungsgesetzes wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft oder an uns. für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen gemäß 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Die und die Kostenübernahme für die entsprechend ausgewiesenen Seminare ergibt sich aus 96 Abs. 4 und 8 SGB IX. für Frauenvertreterinnen gemäß 16 Abs. 3 LGG Berlin Die der gewählten Frauenvertreterinnen durch die Dienststellen und Betriebe erfolgt auf der Grundlage des Beschlusses der Frauenvertretung. Die Frauenvertreterinnen sind unter Fortzahlung der Bezüge bzw. des Arbeitentgelts für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit als Frauenvertreterin erforderlich sind. Siehe auch die entsprechenden Hinweise auf unserer Homepage: und 240

241 Musterformular Beschluss Beschluss der Interessenvertretung Der Betriebsrat Der Personalrat Die Mitarbeitervertretung des Betriebs/der Dienststelle hat auf der Sitzung am das Mitglied der Interessenvertretung in der Zeit vom bis zur Teilnahme am Seminar der ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH zu dem Thema in in (Tagungsstätte) (Ort) zu einem Preis von (Kosten des Seminars und der Tagungsstätte) beschlossen, Euro zu entsenden. Vorsorglich benennt die Interessenvertretung als Ersatzteilnehmer/-in. Bei dem Seminar handelt es sich um eine Schulungsveranstaltung für: Betriebsratsmitgl. gem. 37 Abs. 6 BetrVG Personalratsmitgl. gem. 46 Abs. 6 BPersVG Personalratsmitgl. gem. 42 Abs. 3 PersVG Berlin/ 46 Abs. 1 PersVG Bbg JAV-Mitgl. gem. 65 Abs. 1 i.v.m. 37 Abs. 6 BetrVG JAV-Mitgl. gem. 62 i.v.m. 46 Abs. 6 BPersVG JAV-Mitgl. gem. 66 i.v.m. 42 Abs. 3 PersVG Berlin/ 81 Abs. 3 i.v.m. 46 Abs. 1 PersVG Bbg Sonstige die für die Tätigkeit der Interessenvertretung erforderlich ist. Die Interessenvertretung hat beschlossen, im F der Zahlungsverweigerung durch den Arbeit geber ein Beschlussverfahren einzuleiten. Begründung: (Ort/Datum) (Unterschrift Vorsitzende/-r der Interessenvertretung) (Ort/Datum) (Unterschrift eines weiteren Mitglieds der Interessenvertretung) 241

242 Musterformular Mitteilung Mitteilung an den Arbeitgeber/die Dienststelle Interessenvertretung des Betriebs/der Dienststelle An die Geschäftsleitung des Betriebs/den Leiter der Dienststelle zur Teilnahme am Seminar der ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH zu dem Thema in der/dem in (Ort) (Bildungsstätte/Seminarhotel) zu entsenden. Mitteilung der Interessenvertretung über die Entsendung eines Mit - glieds der Interessenvertretung zu einem Seminar für Betriebsratsmitgl. gem. 37 Abs. 6 BetrVG Personalratsmitgl. gem. 46 Abs. 6 BPersVG Personalratsmitgl. gem. 42 Abs. 3 PersVG Berlin/ 46 Abs. 1 PersVG Bbg JAV-Mitgl. gem. 65 Abs. 1 i.v.m. 37 Abs. 6 BetrVG JAV-Mitgl. gem. 62 i.v.m. 46 Abs. 6 BPersVG JAV-Mitgl. gem. 66 i.v.m. 42 Abs. 3 PersVG Berlin/ 81 Abs. 3 i.v.m. 46 Abs. 1 PersVG Bbg Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen gem. 96 Abs. 4 SGB IX Sonstige Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die Interessenvertretung in ihrer Sitzung am das Mitglied der Interessenvertretung beschlossen hat, Vorsorglich hat die Interessenvertretung als Ersatzteilnehmer/-in benannt. Da es sich hierbei um eine Schulungsveranstaltung handelt, die für unsere Interessenvertretungsarbeit erforder liche Kenntnisse vermittelt, ist gemäß 40 Abs. 1 i.v.m. 37 Abs. 6 BetrVG (BR) 44 Abs. 1 i.v.m. 46 Abs. 6 BPersVG (PR) 40 Abs. 1 i.v.m. 42 Abs. 3 PersVG Berlin/ 46 Abs. 1 PersVG Bbg (PR) 40 Abs. 1, 37 Abs. 6 i.v.m. 65 Abs. 1 BetrVG (JAV) 44 Abs. 1, 46 Abs. 6 i.v.m. 62 Satz 1 BPersVG (JAV) 40 Abs. 1, 42 Abs. 3 i.v.m. 66 PersVG Berlin/ 44 Abs. 1, 46 Abs. 1 i.v.m. 81 Abs. 3 PersVG Bbg (JAV) 96 Abs. 8 SGB IX (Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen) Sonstiges der Arbeitgeber/die Dienststelle verpflichtet, das Arbeitsentgelt während der Seminarzeit fortzuzahlen und die anfnden Kosten zu erstatten. Die Ausschreibung mit Angaben zu den Kostenarten, der Höhe der anfn den Kosten und der Themenplan liegen diesem Schreiben bei. in der Zeit vom bis (Ort/Datum) (Unterschrift Vorsitzende/-r bzw. Stellvertreter/-in der Interessenvertretung) 242

243 Musterformular Kostenübernahme/Vollmacht An die Interessenvertretung Kostenübernahme/Vollmacht Sehr geehrte Damen und Herren, die Mitteilung über den Beschluss der Interessenvertretung haben wir er - halten. Das Mitglied der Interessenvertretung wird in der Zeit vom bis zur Teilnahme am Seminar Seminar-Nr.: der ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH in unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt. Neben den anfnden Reisekosten werden von uns die Seminar ge bühren in Höhe von EUR (gem. 4 Nr. 22a UStG umsatzsteuerbefreit) und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von EUR inkl. MwSt. übernommen. Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer bzw. die/der Vorsitzende der Interessenvertretung* wird ermächtigt, in unserem Namen und in unserem Auftrag die Anmeldung zu der o.g. Bildungsmaßnahme vorzunehmen. Die Rechnung soll auf folgende Anschrift ausgestellt werden: Firma/Dienststelle: (Abteilung): Straße: PLZ/Ort: Stempel/Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person des Arbeitgebers/der Dienststelle Bitte eine Kopie dieser unterzeichneten Erklärung Ihrer Anmeldung beifügen oder per Post, per Fax oder per an das zu - ständige ver.di b+b-büro weiterleiten! * Nicht Zutreffendes bitte streichen. 243

244 Anmeldeformular Bitte zum Ausfüllen auf 141 % vergrößern!! 244 Anmeldung zum Seminar info@bb.verdi-bub.de Fax (030) Bitte aus dem Berliner Telefonnetz nicht die 030 vorwählen. Thema Seminar-Nr. von Seminarort Hinweise für die Tagungsstätte Zum Zeitpunkt der Teilnahme minderjährig Mitglied der Gewerkschaft ver.di andere kein Mitglied keine Angabe Funktion in BR PR JAV MAV SBV WV andere Hiermit widerspreche ich der Zusendung von Werbung per Die Teilnahme am o. g. Seminar wurde durch das Gremium am.. ordnungsgemäß beschlossen. Die Kostenübernahme/Vollmacht für die /Kosten der Tagungstätte durch den Arbeitgeber/die Dienststelle liegt vor und wurde als Kopie beigefügt. Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme der umseitig (ggf. auf einer 2. Seite) abgedruckten Datenschutzerklärung bestätigt. Ebenso werden mit der Anmeldung die umseitig (ggf. auf einer 2. Seite) abgedruckten Teilnahmebedingungen von ver.di b+b anerkannt. Datum/Unterschrift (Anmeldung) Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme der nebenstehenden Widerrufsbelehrung bestätigt: Datum/Unterschrift (Widerrufsbelehrung) bis Privatadresse der/des Teilnehmenden Frau Herr Name Vorname Straße/Nr. PLZ/Ort Telefon privat Telefon dienstlich privat dienstlich Adresse des Gremiums: Firma Straße/Nr. PLZ/Ort Telefon Fax Branche ggf. abweichende Rechnungsadresse: Firma Abteilung/Ansprechperson Straße/Nr. PLZ/Ort Kostenstelle/Bestellkennzeichen für elektronischen Rechnungsversand Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht ausüben zu können, müssen Sie uns, ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH, Mörsenbroicher Weg 200, Düsseldorf, Fax: , info@verdi-bub.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.b. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsfolgen: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

245 Teilnahmebedingungen/Datenschutzerklärung/Widerrufserklärung Teilnahmebedingungen Anmeldungen sind verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Einladung mit den erforderlichen Veranstaltungsunterlagen und der Rechnung. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu zahlen. Sollte die Veranstaltung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ausfn, überweisen wir die bereits gezahlte Veranstaltungsgebühr in voller Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen übernehmen wir für Teilnehmen den die Buchung der Tagungsstätte. Eine Teilnahme ist bei mehr tägigen Veranstaltungen nur bei gleichzeitiger Buchung der Tagungsstätte möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen und den Bezug r gastronomischen Leistungen für die gesamte Veranstaltungsdauer. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen der/dem Teilnehmenden und der Tagungsstätte zustande. Eine Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst in der Tagungsstätte vorzunehmen. Anmeldestornierung Veranstaltungsabsagen: Können Sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen gilt Folgendes: Bei einem Rücktritt, der uns spätestens am 28. Tag vor dem Veranstaltungsbeginn erreicht, erstatten wir die volle Veranstaltungsgebühr. Danach wird bis zum 7. Tag vor dem Veranstaltungsbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro, anschließend die volle Veranstaltungsgebühr erhoben. Die Tagungsstätte wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten entfn, wenn ein/-e Ersatzteilnehmende/-r benannt wird und an der Veranstaltung teilnimmt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf. Datenschutzerklärung Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Daten werden bei uns gewissenhaft vor Missbrauch, Verlust oder einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt. Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten und bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehören Informationen wie etwa Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer oder Ihre -Adresse. Werbewiderspruchsrecht: Sofern Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihnen Werbung per zu gesandt wird, können Sie widersprechen, indem Sie das entsprechende Feld auf der Anmeldung ankreuzen. Darüber hinaus können Sie auch nach Erhalt einer Werbe- jederzeit widersprechen. Weitergabe von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte übermittelt oder weitergegeben, wenn Sie vorher eingewilligt haben oder dieses für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Bei Anmeldungen zu Schulungen von Mitgliedern der Interessenvertretungen leiten wir Ihre Adresse und Ihre Bestell- bzw. Buchungsdaten an die Bildungs- bzw. Tag ungs stätten weiter. Datenspeicherung: Daten speichern wir nur so lange, wie eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen besteht oder es gesetzlich verpflichtend notwendig ist. Nach diesem Zeitraum werden Ihre Daten gelöscht und können nicht mehr mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden. Muster-Widerrufsformular Widerrufserklärung Bitte füllen Sie das Formular nur aus, wenn Sie Ihre Teilnahme widerrufen möchten und senden Sie es an: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH, Mörsenbroicher Weg 200, Düsseldorf, Fax: , info@verdi-bub.de Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (Veranstaltung): Veranstaltungs-Nr. Veranstaltungs-Thema Name der/des Teilnehmenden Vorname Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur erhoben oder verwendet, so fern dies für die inhaltliche Ausgestaltung oder für die Änderung eines Ver tragsverhält nisses (z.b. Veranstaltungsanmeldung) zwischen Ihnen und uns erforderlich ist. Zur Pflege der Kundenbeziehungen kann es außerdem erforderlich sein, dass wir diese personenbezogenen Daten verwenden, um Sie über Produkt angebote zu informieren, die für Ihre Tätigkeit nützlich sind. Straße/Nr. PLZ/Ort Datum/Unterschrift 245

246 Veranstalter für Seminare beginnend mit BEver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg Koblanckstr Berlin Fon (030) Fax (030) bbz.verdi.de Veranstalter für Seminare beginnend mit ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Regionalvertretung Berlin-Brandenburg Köpenicker Str Berlin Fon (030) /-15 Fax (030) info@bb.verdi-bub.de bb.verdi-bub.de bbz Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg

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