Kriterien für die Vergabe von. Fortbildungspunkten

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1 Kriterien für die Vergabe von Fortbildungspunkten

2 Präambel Pflegefachberufe nehmen eine zentrale Rolle in den Gesundheitsversorgungssystemen ein. Ihr Handlungsrahmen ist durch das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz definiert. Laut dem International Council of Nurses - Ethikkodex ist es ihr Ziel Gesundheit zu fördern, Krankheit zu verhüten, Gesundheit wiederherzustellen und Leiden zu lindern. Zur Gewährleistung einer gleichbleibend hohen Qualität der Pflegeleistungen sind alle Berufsangehörigen verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden. Der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) bekennt sich im Sinne des lebenslangem Lernens zur permanenten Entwicklung der fachlichen Inhalte des Fortbildungsangebotes aller Berufsangehörigen. Als qualitätssichernde Maßnahme des Fortbildungsangebotes können durch das ÖGKV- Fortbildungspunktesystem das erworbene Wissen und die erworbene Qualifikation sowie die Fortbildungsdauer dokumentiert werden. Gesetzliche Grundlage Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie PflegehelferInnen sind dazu verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden, um am aktuellen Stand über neueste Entwicklungen und Erkenntnisse zu sein sowie auch ihre fachlich erworbenen Kompetenzen zu bewahren und zu vertiefen. Gesetzliche Grundlage für die Fortbildungsverpflichtung ist das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz 1997 i.d.g.f. ( 63 GuKG für Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege und 104 GuKG für PflegehelferInnen). Dieses schreibt vor, dass alle Berufsangehörigen innerhalb von jeweils fünf Jahren Fortbildungen in der Dauer von mindestens 40 Stunden zu besuchen haben.

3 Quantitätskriterium Vergleichbar zu anderen nichtärztlichen Gesundheitsberufen wurde folgendes Qualitätskriterium festgelegt 1 Punkt = 1 Unterrichtseinheit (45 min) Qualitätskriterien Unabhängiges Programm und fachlich fundierte Inhalte Kompetente, erfahrene TrainerInnen und ReferentInnen TeilnehmerInnengerechtes Setting und Service auf dem aktuellen Stand Klare und nachvollziehbare Informationsprozesse Qualitätssicherung

4 Unabhängiges Programm und fachlich fundierte Inhalte Für die Programmentwicklung, Programmdurchführung und Programmevaluierung ist fachlich befähigtes und pädagogisch ausgebildetes Personal verantwortlich. Fortbildungsveranstaltungen des ÖGKV werden nach aktuellem Stand der Wissenschaft gestaltet. Die inhaltliche Gestaltung von Fortbildungsveranstaltungen des ÖGKV liegt grundsätzlich in der alleinigen Verantwortung des ÖGKV und der ReferentInnen. Es ist klar deklariert, wenn fallweise externe Partner/Dienstleister für die inhaltliche Gestaltung und/oder die organisatorische Abwicklung von Fortbildungsveranstaltungen herangezogen werden. Inhalte orientieren sich an der Pflegepraxis, den Kompetenzen und/oder an Bedürfnissen der Pflegepersonen gemäß GuKG. Wenn für Fortbildungsveranstaltungen des ÖGKV Sponsoring beansprucht wird, so ist das im Programm klar ausgewiesen. Wenn bei Fortbildungsveranstaltungen des ÖGKV Produktwerbung vorgesehen ist, so macht die dafür aufgewendete Zeit maximal 5% der Gesamtzeit der Veranstaltung aus. Kompetente und erfahrene TrainerInnen und ReferentInnen TrainerInnen/ReferentInnen in den Fortbildungsveranstaltungen sind ausgewiesene ExpertInnen in den zu vermittelnden Inhalten/Lernergebnissen Praxisbezug, praktische Erfahrung Formale Qualifikation: - Ausbildung (mindestens auf Niveau der Zielgruppe) - Lehrberechtigung in Bezug auf den Inhalt - Pädagogisch didaktische Kompetenz Teilnehmergerechtes Setting und Service auf dem aktuellen Stand Räume entsprechen in Größe und Ausstattung den Inhalten/Zielen der Fortbildungsveranstaltung, sowie den Ansprüchen der Erwachsenenbildung Bei jeder Fortbildungsveranstaltung des ÖGKV werden den TeilnehmerInnen Unterlagen (Papierform oder elektronisch) zur Verfügung gestellt.

5 Klare und nachvollziehbare Informationsprozesse Ein detailliertes Programm für jede Fortbildungsveranstaltung des ÖGKV ist Interessierten zugänglich. Ein detailliertes Programm für jede Fortbildungsveranstaltung des ÖGKV enthält folgende Angaben (Minimum für die Homepage ist zu definieren): - Teilnahmebedingungen - Rücktritts/Stornobedingungen - Inhalte, Lernergebnisse, Ziele - Art der Vermittlung der Inhalte: Seminare. Kleingruppen, Vorträge, Möglichkeit der Interaktion zwischen TrainerIn/ReferentIn - Genaue Adresse und Erreichbarkeit des Ortes - Datum und genaue Angabe zum Zeitrahmen - Anzahl der Fortbildungspunkte, die mit der Fortbildungsveranstaltung erworben werden - Maximale TeilnehmerInnenzahl - Kosten und eventuelle Nebenkosten (z. B. Material) Teilnahmebestätigung wird ausgefolgt und enthält folgende Angaben: - Name der teilnehmenden Person - Titel der Fortbildungsveranstaltung - Datum, Ort der Durchführung der Fortbildungsveranstaltung - Vermittelte Inhalte, Lernergebnisse, Ziele - ReferentInnen der Fortbildungsveranstaltung - Workload für Teilnehmer z. B. zusätzliche Praxisaufgaben, Literaturstudium - Datum der Ausstellung - ÖGKV Stempel - Unterschrift der für die Fortbildungsveranstaltung verantwortlichen Person Qualitätssicherung Die Erhebung der TeilnehmerInnenzufriedenheit erfolgt nach einem einheitlichen System. Die Resultate der TeilnehmerInnenzufriedenheit bei der Fortbildungsveranstaltung des ÖGKV werden gesammelt und veröffentlicht.

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