Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

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1 Pflegekarenz und Pflegeteilzeit wenn Angehörige Pflege brauchen Gerechtigkeit muss sein

2 Bin ich während des Bezugs von Pflegekarenzgeld versichert? Während des Pflegekarenzgeldbezugs werden Krankenund Pensionsversicherungsbeiträge durch den Bund übernommen. ArbeitnehmerInnen erwerben in dieser Zeit auch einen Abfertigungsanspruch. Gut, dass es seit die Pflegekarenz für pflegebedürftige Angehörige gibt, vorerst leider nur mit Zustimmung des/der ArbeitgeberIn. Noch besser wäre, wenn es einen echten Rechtsanspruch darauf gäbe. Wir von der AK setzen uns dafür ein. Rudi Kaske AK Präsident AK Infoservice

3 Pflegekarenz und Pflegeteilzeit Wird ein Angehöriger pflegebedürftig, fällt die bisherige Betreuungsperson aus oder ändert sich ein Pflegebedarf durch Verschlechterung des Gesundheitszustandes, stellt dieser Übergang Berufstätige vor besondere Herausforderungen. Um den Einstieg in die neue Situation zu erleichtern, gibt es seit die Möglichkeit, für einen befristeten Zeitraum Pflegekarenz und Pflegeteilzeit zu vereinbaren. Wie und unter welcher Voraussetzung kann ich Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit vereinbaren? Die Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit muss schriftlich zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn vereinbart werden. Vor Abschluss der Vereinbarung muss das Arbeitsverhältnis bereits ununterbrochen drei Monate gedauert haben. Für ArbeitnehmerInnen, die ein befristetes Arbeitsverhältnis in einem Saisonbetrieb ( 53 Abs 6 ArbVG) haben, ist die Anforderung an erforderliche Vordienstzeiten geringer. Für welche Angehörigen kann ich Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit beanspruchen? Eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit kann zum Zwecke der Organisation der Pflege oder Betreuung eines/einer nahen Angehörigen ab der Pflegestufe 3 nach 5 BPGG oder eines/einer demenziell erkrankten oder minderjährigen nahen Angehörigen ab Pflegestufe 1 vereinbart werden. Zum Zeitpunkt des Antritts der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit muss das Pflegegeld mit Bescheid zuerkannt sein. Ist der Bescheid noch nicht da, können Sie auf ein beschleunigtes Verfahren drängen. Als nahe Angehörige gelten der/die Ehegatte/Ehegattin und dessen/deren Kinder, Eltern, Großeltern, Adoptiv- und Pflegeeltern, Kinder, Enkelkinder, Stiefkinder, Adoptiv- und AK Infoservice

4 Pflegekinder, der/die Lebensgefährte/Lebensgefährtin und dessen/deren Kinder, der/die eingetragene Partner/ Partnerin und dessen/deren Kinder, Geschwister, Schwiegereltern und Schwiegerkinder. Ein gemeinsamer Haushalt mit dem/der nahen Angehörigen ist nicht erforderlich. Wie oft kann ich Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit in Anspruch nehmen? Die Vereinbarung kann grundsätzlich nur einmal pro Angehörigen getroffen werden. Im Fall einer wesentlichen Erhöhung des Pflegebedarfs zumindest um eine Pflegegeldstufe ( 9 Abs. 4 BPGG) ist jedoch einmalig eine neuerliche Vereinbarung der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit zulässig. Für eine zu pflegende oder zu betreuende Person können mehrere Arbeitnehmer Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit vereinbaren (zb Geschwister jeweils 3 Monate in unterschiedlichen Zeiträumen für denselben Elternteil). Mit welcher Dauer ist die Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit begrenzt? Da die Pflegekarenz und Pflegeteilzeit nur zur Überbrückung vorgesehen ist, ist sie mit 1 bis maximal 3 Monate beschränkt. Die in der Pflegeteilzeit vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit darf zehn Stunden nicht unterschreiten. Welche Rolle hat dabei mein Betriebsrat? In Betrieben, in denen ein für den/die Arbeitnehmer/in zuständiger Betriebsrat errichtet ist, ist dieser auf Verlangen des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin den Verhandlungen beizuziehen. Kann ich wegen einer Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit gekündigt werden? Nein. Wenn eine Kündigung durch den Arbeitgeber wegen einer beabsichtigten oder tatsächlich in Anspruch genommenen Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit ausgesprochen wird, kann diese bei Gericht angefochten werden.

5 Welche finanzielle Unterstützung gibt es? Pflegekarenzgeld ist grundsätzlich auf 3 Monate beschränkt, bei einer Erhöhung der Pflegegeldstufe ist aber ein erneuter Bezug des Pflegekarenzgelds möglich. Nehmen zumindest zwei Personen Pflegefreistellung oder Pflegeteilzeit für einen Angehörigen/eine Angehörige in Anspruch, kann Pflegekarenzgeld für bis zu 6 Monate bezogen werden. Wer kann Pflegekarenzgeld beziehen? Pflegekarenzgeld können beziehen ArbeitnehmerInnen, die eine Pflegekarenz/Pflegeteilzeit gem 14c bzw 14d AVRAG vereinbart haben. Personen, die eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit nach bundes- und landesgesetzlichen Regelungen vereinbart haben. Personen, die sich vom Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe zum Zweck der Inanspruchnahme der Pflegekarenz abgemeldet haben ( 32 Abs 1 Z 3 AlVG). Personen, die eine Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen. Ausgeschlossen vom Bezug von Pflegekarenzgeld sind geringfügig Beschäftigte. Wie hoch ist das Pflegekarenzgeld? Bei Pflegekarenz gebührt ein Pflegekarenzgeld in derselben Höhe wie das Arbeitslosengeld (55% des täglichen Nettoeinkommens) zuzüglich allfälliger Kinderzuschläge. Bei Pflegeteilzeit gebührt das Pflegekarenzgeld aliquot. Wo kann ich um Pflegekarenzgeld ansuchen? Über die Gewährung, Entziehung oder Neubemessung eines Pflegekarenzgeldes entscheidet das Sozialministeriumservice (Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen),

6 Wichtige Info In diesem Faltprospekt können wir nur die allgemeinen Bestimmungen erklären die konkrete Rechtslage in Ihrem Fall kann Ihnen verlässlich nur in einem Beratungsgespräch erläutert werden. Besuchen Sie uns auch auf: wien.arbeiterkammer.at. Alle aktuellen AK Broschüren finden Sie im Internet zum Bestellen und Download n wien.arbeiterkammer.at/publikationen Weitere Bestellmöglichkeiten: n bestellservice@akwien.at n Bestelltelefon: (01) Artikelnummer überarbeitete Auflage, Dezember 2015 wien.arbeiterkammer.at Impressum Medieninhaber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, Prinz Eugen Str , 1040 Wien, Telefon (01) Offenlegung gem. 25 MedienG: siehe wien.arbeiterkammer.at/impressum Zulassungsnummer: AK Wien 02Z34648 M Redaktion: Ruth Ettl, Abteilung Sozialpolitik Titelfoto: Fotolia.com - drubig-photo Foto Rudi Kaske: ReneeDelMissier Grafik: AK Wien Druck: Walla Druck Ges.m.b.H., 1050 Wien Verlags- und Herstellungsort: Wien Stand: Dezember 2015 wien.arbeiterkammer.at

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