UVV Die Unfallverhütungsvorschriften. Eine lästige Pflichtübung im Jahr?
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- Nora Mona Sommer
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2 Die Unfallverhütungsvorschriften Eine lästige Pflichtübung im Jahr?
3 Gliederung 1. Geltungsbereich 1 Geltungsbereich 2. Begriffsbestimmungen 2 Begriffsbestimmungen 3. Bau und Ausrüstungen 3 Allgemeines 4 Bauliche Anlagen 5 Feuerwehrfahrzeuge 6 Leitern, usw. 7 Kraftbetriebene Aggregate 8 Sprungrettungsgeräte 9 Luftheber 10 Hydraulische Rettungsgeräte 11 Kleinboote 12 Persönliche Schutzausrüstung 4. Betrieb 13 Allgemeines 14 Persönliche Anforderungen 15 Unterweisung 16 Instandhaltung 17 Verhalten im Feuerwehrdienst 18 Feuerwehranwärter, JF Wasserförderung 20 Betrieb von Verbrennungsmotoren 21 Sprungrettung 22 Abseilübung 23 Luftheber 24 Hydraulisch betriebene Rettungsgeräte 25 Dienst an und auf Gewässern 26 Tauchereinsatz 27 Einsatz mit Atemschutzgeräten 28 Einsturz- und Absturzgefahren 29 Gefährdung durch elektrischen Strom 5. Prüfungen 30 Sichtprüfungen 31 Regelmäßige Prüfungen 6. Ordnungswiedrigkeiten 32 Ordnungswiedrigkeiten 7. Übergangsregelungen
4 Geltungsbereich und Bestimmungen Warum gibt es die UVV? Die Freiwilligen Feuerwehren gelten versicherungsrechtlich als Unternehmen zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen Wer erlässt die UVV? Der Verband der Gemeinde- Unfallver-sicherungen Welchen Einfluss hat die UVV auf das Dienstgeschehen? Die UVV hat Gesetzescharakter Jeder Angehöriger der FF ist verpflichtet die UVV zu beachten und danach zu handeln Vorgesetzte sind verantwortlich für die Einhaltung der UVV Die Feuerwehrangehörigen sollen über die Gefahren im Dienst informiert sein
5 Art, Anzahl und Häufigkeit von Verletzungen Stolpern, Umknicken, Ausrutschen 4% 4% 3% 6% 31% Der FM wird von einem bewegten Gegenstand (Schlauchkupplung) getroffen Der FM klemmt oder quetscht sich 6% Der FM erleidet Verletzungen durch Atemgifte Der FM schneidet sich an spitzen Gegenständen 8% Der FM wird von herabfallenden Gegenständen getroffen Der FM fällt von einem erhöhten Standplatz (Leiter, Dach, in Grube) 10% 14% 14% Der FM erleidet Verbrennungen Unfall im Straßenverkehr Sonstige
6 Die persönliche Schutzausrüstung! Die persönliche Schutzausrüstung kann je nach Einsatzlage und Weisung des Gruppenführers angepaßt werden.! Die Mindestausrüstung ist der Helm, der Dienstanzug, die Handschuhe sowie die Feuerwehrstiefel.! Feuerwehrüberjacken dienen trotz Reflexionstreifen nicht als Ersatz für Warnkleidung nach DIN.
7 Unfallschwerpunkt Fließender Verkehr Einsatzstellen im Verkehrsraum sind vorrangig durch Warn- und Absperrmaßnahmen zu sichern! An Einsatzstellen im Verkehrsraum ist grundsätzlich Warnkleidung an-zulegen! Einsatzstellen sind bei nicht aus-reichendem Tageslicht auszu-leuchten! Einsatzfahrzeuge sind so auf-zustellen, daß die Einsatzstelle gegen den fließenden Verkehr und gegen Auffahrunfälle geschützt wird!
8 Unfallschwerpunkt Motorkettensäge Arbeiten, die nicht unmittelbar der Gefahrenabwehr dienen, sind keine Aufgaben der Feuerwehr! Die persönliche Schutzausrüstung ist zu erweitern: Helm mit Visier, Schnittschutzhose, Gehörschutz! Niemals von unsicheren Arbeits-plätzen arbeiten, wie z.b. Ästen, tragbaren Leitern und mechanischen Leitern ohne Korb! Faserspannungen im Sägequerschnitt beachten: A) Entlastungsschnitt an der Druckseite B) Trennschnitt an der Zugseite
9 Unfallschwerpunkt Ein- und Absturzgefahren Nach Brandeinwirkungen haben Bauteile oftmals nicht mehr die ausreichende Tragfähigkeit! Besondere Vorsicht bei Stahl-konstruktionen und Spannbeton (insbesondere bei Deformationen)! Abnahme des tragenden Querschnitts (50%) bei Holzkon-struktionen (Knotenpunkte Fach-werk)! Bei freistehenden Kaminen und Giebelwänden ist der Trümmer-schatten zu beachten! Zur Sicherung gegen Durchbruch sind tragbare Leitern, Bohlen (mind. 0,5m breit) einzusetzen!
10 Unfallschwerpunkt Ein- und Absturzgefahren Nicht begehbare Bauteile : Astbestzement- Wellplatten Lichtplatten abgehängte Zwischendecken Oberlichter Lüftungskanäle Schiebleitern im Freistand nicht über den Stützstand hinaus besteigen! Belastungsmaxima: Anstellleiter je ein Mann pro zwei Leiterteile Schiebleitern je ein Mann pro Leiterteil Leitern, die als 2. Rettungsweg oder Angriffsweg dienen, niemals entfernen!
11 Unfallschwerpunkt Elektrizität Die 5 Sicherheitsregeln: Freischalten Wiedereinschalten Gegen sichern Spannungsfreiheit feststellen Erden und kurzschließen Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken! Druck am Strahlrohr> 5 bar +2 m Mundstücksöffnung >12mm0,75 m/mm
12 Unfallschwerpunkt Elektrizität Abstände für Mannschaft und Gerät Fahrleitungen der Bahn15.000V/Wechselstrom Abstände zu Fahrleitungen mind. 3m Bei Rettungseinsätzen kann u.u. 1,5m zulässig sein
13 Unfallschwerpunkt Atemschutzeinsatz Atemgifte mit Reiz- und Ätzwirkung: Chlor Amoniak Nitrose Gase (Achtung: Wasselöslichkeit verursacht Latenzzeit) Atemgifte mit erstickender / sauerstoffverdrängender Wirkung: Stickstoff Methan Edelgase Atemgifte mit Wirkung auf Blut, Nerven oder Zellen: CO und CO 2 Blausäure Benzol
14 Einsatzgrundsätze Atemschutzeinsatz Truppweises Vorgehen (außer in engen Kanälen und Schächten, gesonderte Sicherung erforderlich) Anlegen der Geräte außerhalb des Gefahrenbereichs Eigenkontrolle: Fülldruck mind. 90%, Keine Filtergeräte Maskendichtheit, ständige Kontrolle durch Truppführer bei starker Rußund Staubbildung Der Trupp unterstütz sich gegenseitig beim Anlegen der Geräte Bereitstellung von Rettungstrupps Atemschutzregistrierung Rückwegsicherung durch Schlauch oder Fangleinen Regelmäßiger Funkkontakt mit Führungskraft Für den Rückweg ist die doppelte Atemluftmenge wie für den Hinweg einzuplanen Keine Filtergeräte bei unbekannten Atemgiften! Keine Filtergeräte bei O 2 <17%
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