Umweltverträglichkeitsprüfung im Kontext der Geothermie: Einführung und aktuelle Anmerkungen
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- Karlheinz Berg
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1 Für Mensch & Umwelt Geothermiekongress 2014 Umweltverträglichkeitsprüfung im Kontext der Geothermie: Einführung und aktuelle Anmerkungen Carsten Alsleben Fachgebiet I 3.5 / Nachhaltige Raumentwicklung, Umweltprüfungen
2 GLIEDERUNG 1. ANSTEHENDE NEUREGELUNG 2. UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - Zweck - Gegenstand - Ablauf - Nutzen - Kosten Geothermiekongress
3 AKTUELLE REGELUNGSVORHABEN DES BUNDES ZU FRACKING geplante Änderungen in: Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP V Bergbau), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Allgemeine Bundesbergverordnung (ABBergV) Ablauf: Ressortentwürfe t Ressortabstimmungen Beteiligung der Länder und Verbände (September?) Regelungen ins Kabinett ( nach der Sommerpause, November? wohl Frühjahr 2015?) Stand: Ressortabstimmungen laufen noch Geothermiekongress
4 AKTUELLE REGELUNGSVORHABEN DES BUNDES ZU FRACKING Eckpunkte für die Regelung von Fracking des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 4. Juni abfall boden/binnengewaesser/fracking regelung/ Bundestagsdrucksache 18/2478 vom 3. September 2014 Pläne der Bundesregierung zur Regulierung von Fracking Antwort auf Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag Bundestagsdrucksache 18/2984 vom 27. Oktober 2014 Geplante Regulierung von Fracking Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Ki Krischer, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/ Geothermiekongress
5 AKTUELLE REGELUNGSVORHABEN DES BUNDES ZU FRACKING Eckpunkte Ek kt für die Regelung des Fracking des BMWi/BMUB 1. Fracking oberhalb m zur Gasförderung verboten (WHG) Erprobungsmaßnahmen möglich, Überprüfung Fracking für Tight Gas möglich, zusätzliche Regelungen 2. Fracking jeglicher Art in WSG, Heilquellen SG, bei Talsperren und Seen der Trinkwassergewinnung guntersagt in NSG und Natura 2000 Gebieten: keine Fracking Anlagen Geothermiekongress
6 AKTUELLE REGELUNGSVORHABEN DES BUNDES ZU FRACKING Eckpunkte Ek kt Für alle noch möglichen Fracking Vorhaben: 4. Beweislast für Bergschäden: Unternehmen bei allen Tiefbohrungen umfassende UVP umfassender Ausgangszustandsbericht sämtliche eingesetzten Stoffe und Menge offenlegen Grund und Oberflächenwassermonitoring ( ) 5. Vorgaben g auch für zurückgeförderte Frackflüssigkeiten und das Lagerstättenwasser Geothermiekongress
7 AKTUELLE REGELUNGSVORHABEN DES BUNDES ZU FRACKING UVP Richtlinie 2011/92 Umsetzungsdefizit Erwägungsgrund 9: Projekte ( ) sollten einer Prüfung unterzogen werden, wenn sie nach Auffassung der Mitgliedstaaten möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Artikel 4 Abs. 2 i.v.m. Anhang II Nr. 2: Einzelfallprüfungen oder Schwellenwerte für d) Tiefbohrungen, insbesondere: i) Bohrungen zur Gewinnung von Erdwärme Geothermiekongress
8 ZUSAMMENFASSUNG ZU REGELUNGSVORHABEN alle Tiefbohrungen (Aufsuchung und Gewinnung) )für Geothermie unter Anwendung der Fracking Technologie UVP pflichtig Tiefbohrung nach geltendem Recht ab m Teufe ( 1 Nr. 8 UVP V Bergbau) Informationen zu eingesetzten Stoffen sowie zu Grund und Oberflächenwassermonitoring i werden in die UVP einfließen Auffangregelungen für UVPbei sonstigen Tiefbohrungen Übergangsregelungen für begonnene Verfahren Geothermiekongress
9 2. UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG EINFÜHRUNG Zweck 1. Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermitteln, beschreiben und bewerten 2. Ergebnisse der durchgeführten UVP bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit itvon Vorhaben so füh früh wie möglich berücksichtigen Geothermiekongress
10 2. UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG EINFÜHRUNG Schutzgüter 1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie 4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern Geothermiekongress
11 2. UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG EINFÜHRUNG Zu erwartende Rechtsänderungen aufgrund UVP RL Novelle Schutzgüter (Bevölkerung) Fläche Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit des Projekts für schwere Unfälle/Katastrophen zu erwarten sind Qualität des UVP Berichts Projektträger stellt sicher, dass der UVP Bericht von kompetenten Fachleuten erstellt wird Behörde stellt sicher, dass sie über Fachpersonal verfügt oder Fachkenntnisse einholt ggf. fordert die zuständige Behörde vom Projektträger zusätzl. Informationen Geothermiekongress
12 2. UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG EINFÜHRUNG Charakter der UVP gemäß UVPG 1. unselbständiger Verfahrensbestandteil von Zulassungsverfahren 2. Instrument zur Informationsbereitstellung 3. erhöht nach h.m. nicht die Schutzstandards (materielle Anforderungen andasschutzniveau regeln Fachgesetze) 4. gewährleistet transparentes und partizipatives Verfahren Geothermiekongress
13 2. UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG EINFÜHRUNG Ablauf: Folge festgelegter Prüfschritte 1. Feststellung der UVP Pflichtigkeit 2. Scoping g( (Unterlagen, Gegenstand, Umfang, Methoden, TÖB) 3. UVP Bericht (UVU, UVS) 4. TÖB Beteiligung (ggf. auch grenzüberschreitend) 5. Öffentlichkeitsbeteiligung (ggf. auch grenzüberschreitend) 6. zusammenfassende Darstellung 7. Bewertung der Umweltauswirkungen 8. Berücksichtigung bei der Entscheidung 9. öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung Geothermiekongress
14 2. UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG EINFÜHRUNG UVS (künftig UVP Bericht ) 1. Beschreibung des Vorhabens (Standort, Art, Flächenbedarf etc.) 2. Vermeidungs, Minderungs, Ersatzmaßnahmen) 3. erhebliche hbl h nachteilige Umweltauswirkungen 4. Beschreibung der Umwelt und Angaben zur Bevölkerung 5. geprüfte anderweitigelösungsmöglichkeiten, Auswahlgründe 6. allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung soweit nach der Art des Vorhabens erforderlich: 7. Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren 8. Art und Umfang der zu erwartenden Emissionen, i der Abfälle, des Anfalls von Abwasser, der Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft ( ) Geothermiekongress
15 2. UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG EINFÜHRUNG UVS (künftig UVP Bericht ) Detailbeispiel (Auszug) 1. Beschreibung des Vorhabens (Standort, Art, Flächenbedarf etc.) Beispiel: UVS Fracking Inhalte zu 1., z.b. Infrastruktur des Bauplatzes (Flächenbedarf für den Bauplatz sowie für die Zufahrtswege) fh wichtigste Merkmale der verwendeten technischen Verfahren Wasserbedarf und Wasserbereitstellung Angaben zur Tiefe und horizontalen Ausdehnung der Bohrung, Art und Anzahl der geplanten gp Fracs Angabe der voraussichtlichen Dauer der Tätigkeit konkurrierende andere unterirdische Nutzungen Entsorgung des Flowbacks Geothermiekongress
16 2. UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG EINFÜHRUNG Nutzen Transparenz, Partizipation (ggf. gesteigerte Akzeptanz) Rechtssicherheit h h h (Vermeidung von Zeitverlusten und Rechtsdurchsetzungskosten) bessere Berücksichtigung der Umweltbelange etabliertes Verfahren seit einem Vierteljahrhundert Geothermiekongress
17 2. UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG EINFÜHRUNG Kosten abhängig vom Einzelfall empirische Daten? "Im Allgemeinen betragen die UVP Kosten weniger als 05% 0,5 der gesamten Investitionskosten eines Bauvorhabens. Kosten, die über 1 % hinausgehen, sind eine Ausnahme. (EU Kommission 2006) ) Prozentsatz sinkt bei hohen Investitionskosten Fazit: geringer bis sehr geringer Anteil der Investitionskosten Geothermiekongress
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit k Carsten Alsleben Carsten.Alsleben@uba.de / Hier steht der Veranstaltungstitel in 12 Punkt 18
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