DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN

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1 1 MEISTERSCHAFTSEINTEILUNG 1) Oberösterreichische Nachwuchsmeisterschaften werden in den folgenden Alterskategorien ausgetragen U15 U13 U11 U9 U8 (Jahrgänge 2002 und jünger) (Jahrgänge 2004 und jünger) (Jahrgänge 2006 und jünger) (Jahrgänge 2008 und jünger) (Jahrgänge 2009 und jünger) 2) Die U15-Meisterschaft wird mit folgenden Mannschaften ausgetragen Black Wings Linz U14 (BWL) EC WinWin Wels (ECW) SPG Traunsee Sharks Gmunden/EC Oilers Salzburg (TSG) 3) Die U13-Meisterschaft wird mit folgenden Mannschaften ausgetragen SPG ATSV Steyr Panther/Ice Cats (STP) Black Wings Linz U12 (BWL) EC WinWin Wels (ECW) SPG Traunsee Sharks Gmunden / EC Oilers Salzburg (TSG) 4) Die U11-Meisterschaft wird mit folgenden Mannschaften ausgetragen DHC Ice Cats Linz (ICE) ATSV Steyr Panther (STP) EC WinWin Wels (ECW) Black Wings Linz U10 (BWL) ECU Amstettner Wölfe (ECU) SPG Traunsee Sharks Gmunden / EC Oilers Salzburg (TSG) EC Red Bull Salzburg (RBS) 5) Die U9-Turniere werden wie folgenden Mannschaften ausgetragen 6) U8- Turniere SPG ATSV Steyr Panther/ Ice Cats (STP) Black Wings Linz (BWL) EC WinWin Wels (ECW) SPG Traunsee Sharks Gmunden/EC Oilers Salzburg (TSG) ECU Amstettner Wölfe (ECU) EC Red Bull Salzburg (RBS) DOÖNM 2016/17 September 2016 Seite 1 10

2 2 TEILNAHMEPFLICHT UND TEILNAHMEBERECHTIGUNG 1) Bei Nachwuchsbewerben du rfen zweite Mannschaften keine Spieler doppelt spielen lassen. Der Kader der ersten und zweiten Mannschaft ist acht Tage vor Beginn der Meisterschaft namentlich dem ÖEHV bekannt zu geben, ein Spielerwechsel innerhalb der Mannschaften sind nicht erlaubt. Der Kader sollte nach Jahrgängen oder nach Leistungsstärke erstellt werden. Nehmen zwei Mannschaften eines Vereins an einer Meisterschaft teil, so kann in das Playoff bzw. in das Finalturnier nur eine Mannschaft des Vereins kommen. Sollte auch die zweite Mannschaft sich fu r die obere Gruppe bzw. das Finalturnier qualifizieren oder fu r das Play-off, so ru ckt der nächst bestplatzierte Verein anstelle der zweiten Mannschaft nach. 2) Jeder teilnehmende Verein ist verpflichtet, mit seiner jeweils spielstärksten Mannschaft am Meisterschaftsbewerb teilzunehmen.( Ausnahme BWL) 3) Jene Vereine die mit mehr als den zulässigen Transferkartenspielern (LoA Spieler) an der Meisterschaft teilnehmen sowie ausländische Vereine die an österreichischen Nachwuchsmeisterschaften teilnehmen, spielen außer Konkurrenz. D.h. in entscheidenden Meisterschaftsphasen bzw. bei Spielen um die Teilnahme im Play-off scheiden diese Mannschaften aus der laufenden Meisterschaft aus bzw. ru cken die entsprechenden Vereine nach. 4) Der reisende Verein hat für die Anreise prinzipiell die öffentlichen Verkehrsmittel (d.s. ÖBB, öffentliche Autobusunternehmen und behördlich konzessionierte Reiseunternehmen) zu benützen. Benützung privater Verkehrsmittel können Verspätungen, Fahrzeugschäden, Unfälle etc. nicht als "höhere Gewalt" gewertet werden. Im Land werden private Fahrzeuge akzeptiert! Sobald die Mindestspieleranzahl von (6+1) Spielern anwesend ist, muss das Spiel unverzüglich nach 10 minütiger Aufwärmzeit begonnen werden. 5) Der Veranstalter ist weiter verpflichtet, seinen Gegner sowie den zuständigen Schiedsrichterreferenten mittels über den Spielort und die Beginn Zeiten des angesetzten Wettspieles bzw. über eine allfällige Nichtaustragung des Wettspieles wegen einer über ihn verhängten Vereinssperre mindestens 8 Tage vor dem Spieltag zu informieren. 6) Die Kadermeldung der Nachwuchsmeisterschaften U15/U13/U11/ U9 erfolgen über das vom ÖEHV bereitgestellte Meldesystem My Team. Die teilnahmeberechtigten Spielermüssen bis spätestens Freitag16:00 in den jeweiligen Kadern ergänzt werden. Später eingetroffene Meldungen können vor dem Wochenende nicht mehr berücksichtigt DOÖNM 2016/17 September 2016 Seite 2 10

3 werden. Für Spiele unter der Woche gilt als späteste Nachmeldefrist 16:00 des jeweiligen Tages, mindestens jedoch 3 Stunden vor Spielbeginn. Sollte es im Laufe der Saison weitere Ergänzungen in den DÖM (DOÖM) oder DÖONAM geben, werden diese auf der letzten Seite angeführt und die Bestimmungen erneut ausgesendet. In den Bestimmungen sind diese Änderungen jedoch immer schon berücksichtigt. 3 AUSTRAGUNGSMODUS Spiele an Wochentagen müssen so rechtzeitig angesetzt werden, dass das Spiel bis spätestens 21:00 Uhr beendet ist. U15-Meisterschaft Einfache Hin und Rückrunde + einfache Runde / Spielzeit 3x 15 Minuten mit Körperkontakt Je Mannschaft ist 1 overaged Spieler erlaubt Männliche overaged Spieler 1 Jahrgang älter Weibliche overaged Spieler 1 Jahrgang älter U13-Meisterschaft Einfache Hin und Rückrunde + einfache Runde / Spielzeit 3x 15 Minuten mit Körperkontakt Es dürfen maximal 2 overaged Spieler und 1 overaged Torhüter pro Spiel spielberechtigt Männliche overaged Spieler 1 Jahrgang älter Weibliche overaged Spieler 2 Jahrgänge älter U11-Meisterschaft Im November wird Querfeld gespielt, Pflichtwechsel nach 60 Sekunden Anstatt kleiner Strafe, Penaltyschuss für den gefaulten Spieler, Vergehen des Fouls wird am Spielbericht eingetragen Ganze Eisfläche, Spielzeit 3x 12 Minuten mit Pflichtwechsel nach 60 Sekunden, ohne Körperkontakt. DOÖNM 2016/17 September 2016 Seite 3 10

4 2 overaged Spieler erlaubt alle Männliche overaged Spieler 1 Jahrgang älter Weibliche overaged Spieler 2 Jahrgänge älter Vereinsturniere Querfeld Einfache Hin und Rückrunde Finalturnier Großfeld Beim ertönen des Signales, fahren alle Feldspieler zum Wechsel, wenn der letzte Spieler die Bande vor der Spielerbank berührt, darf der Wechsel vollzogen werden. Der Torhüter darf während des Wechsels als einziger den Puck Spielen. Es gibt in den Dritteln keinen Seitenwechsel der Torhüter, er spielt des ganze Spiel im gleichen Tor. Die U9-Meisterschaft Pflichtwechsel nach 60 Sekunden Bis Weihnachten Mischturniere, danach Vereinsturniere Gespielt wird 4 gegen 4, kann auch 3 gegen 3 sein Die Gruppeneinteilungen können nach Bedarf und Zweckmäßigkeit vom Verbandsvorstand geändert werden. Finalturnier 4 EHRENZEICHEN Ehrenzeichen werden nur beim Finalturnier überreicht. 5 SPIELBERECHTIGUNG Da es keine Spielerpässe mehr gibt, stattdessen die Spieler elektronisch erfasst werden, Spielberechtigt sind alle Spieler die im myteam ordnungsgemäß gemeldet und vom ÖEHV freigegeben worden sind. a) Jugendliche: das sind jene Spieler, die am 01. Jänner des laufenden Verbandsjahres das 20. Lebensjahr nicht u berschritten haben. Das Verbandsjahr erstreckt sich jeweils vom 01. Mai bis 30. April des folgenden Kalenderjahres. b) Eishockeyösterreicher sind jene ausländische oder staatenlose Nachwuchsspieler die vor Erreichen des 17. Geburtstages fu nf Saisonen in ununterbrochener Reihenfolge bei Vereinen des ÖEHV gemeldet und nachweislich in der Meisterschaft eingesetzt wurden. DOÖNM 2016/17 September 2016 Seite 4 10

5 Eishockeyösterreicher gelten nicht als sogenannte Transferkartenspieler. Sie werden danach wie inländische Spieler behandelt und sind in der Folge fu r Vereine unbeschränkt spielberechtigt. Den Status eines Eishockeyösterreichers behält ein Spieler auch dann, wenn er seine Karriere unterbricht oder aus dem Ausland wieder nach Österreich zuru ckkehrt. Eishockeyösterreichern gleichgestellt, sind Nachwuchsspieler, die EU-Bu rger sind und deren Familie (zumindest ein Elternteil) vor Erreichen des 17. Geburtstages des Spielers nachweislich nach Österreich u bersiedelt ist, in Österreich den Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt hat, sowie zumindest ein Elternteil in Österreich sozialversicherungspflichtig ist. Der Nachwuchsspieler muss mit den Eltern oder zumindest dem in Österreich lebenden und hier sozialversicherten Elternteil im gemeinsamen Haushalt leben. Die Einschätzung als Eishockeyösterreicher obliegt dem ÖEHV und ist zwingend von Vereinsseite zu beantragen. c) Pro Altersklasse du rfen in der Saison 2016/17 nur 3 Transferkartenspieler (LoA Spieler) gemeldet und zum Einsatz gebracht werden. d) Nur in der Zeit von 1. Mai bis 31. Jänner (des Folgejahres) können die An- und Abmeldungen von Spielern aller Klassen sowie die Anmeldung von Leihvertragsspielern durchgefu hrt werden. Dies gilt auch fu r ausländische Nachwuchsspieler die noch nie in Österreich gemeldet waren. e) Weibliche Spielerinnen können gemeinsam mit männlichen Spielern bis einschließlich Schu leralter (U15) an Meisterschaftsspielen teilnehmen. Bis zur Altersgruppe U16 du rfen weibliche Spielerinnen pro Altersklasse jeweils um einen Jahrgang älter sein. In OÖ dürfen weibliche Spielerinnen bis zur U13 Meisterschaft um zwei Jahrgänge älter sein. f) Jeder Verein ist verpflichtet für alle Nachwuchsspieler einen in Österreich ausgestellten positiven Tauglichkeitsbefund bei allen Spielen mitzuführen. Dieser darf nicht vor dem 1. Mai des laufenden Kalenderjahres datiert sein. Nachwuchsspieler ohne Tauglichkeitsbefund du rfen an keinem Wettspiel teilnehmen. Ein Jugendlicher, der einen positiven ärztlichen Tauglichkeitsbefund hat, darf o an Jugendbewerben je nach Ausschreibung mitwirken; o in Verbandsspielen (Meisterschafts-, Cupspielen u.dgl.) nur dann mitwirken, wenn diese im Rahmen eines Jugendbewerbes abgehalten werden. o Ein Jugendlicher kann auch in Senioren Meisterschaften teilnehmen, wenn er dafu r vom Arzt einen positiven Tauglichkeitsbefund vorweisen kann. DOÖNM 2016/17 September 2016 Seite 5 10

6 g) Sämtliche Nachwuchsspieler sind verpflichtet, mit einem von der IIHF approbierten Kopf und Vollgesichtsschutz zu spielen. Der Vollgesichtsschutz muss aufklappbar sein. Während des Spieles sind der Vollgesichtsschutz und das Kinnband geschlossen zu tragen. Kunststoff-Vollvisiere sind fu r Torhu ter nicht gestattet. Die Vollgesichtsschutzmasken mu ssen so konstruiert sein, dass weder der Puck noch eine Stockschaufel die Schutzvorrichtung durchdringen können. Alle Nachwuchsspieler ab Jahrgang 1997 und ju nger sind verpflichtet, einen Nacken- und Halsschutz zu tragen (mit Zertifikat). Außerdem ist fu r alle Nachwuchsspieler inklusive Torhu ter ein Mundschutz (auch fu r Zahnspangenträger) verpflichtend. Dies wird vom Schiedsrichter u berpru ft und wird bei Missachtung geahndet. h) Folgende Ausrüstungsgegenstände können vor oder während eines Spieles vermessen oder kontrolliert werden: o Spielerstöcke o Tormannstöcke o Vollgesichtsmasken Das Vermessen der Torhu terausru stung (Schienen, Fanghand und Stockhand, Hose) kann nur auf Antrag des Gegners unmittelbar nach Ende eines Spieldrittels verlangt werden (IIHF Regel 41). i) Nachwuchsspieler du rfen an einem Tag zwei Spiele bestreiten (z.b.: U20 und U18), sofern das zweite Spiel nicht schon begonnen hat, bevor das erste beendet wurde. Fu r die Meisterschaften U14 und ju nger gelten die entsprechenden Sonderbestimmungen, ausgenommen Turniere. j) Schiedsrichter können Stichproben von Arztbestätigungen durchzuführen. Sollte dies von dem Schiedsrichter verlangt werden, muss diese der Funktionär vom jeweiligen Spieler dem Schiedsrichter vorlegen werden. 6 SCHIEDSRICHTER U11 1 Mann bei Spielen auf das Großfeld U13 + U15 2 Mann Der Spielbericht wird online nach den Spiel mittels einem SMS-Tan vom Schiedsrichter abgesendet Zusätzliche allfällige Berichte sind durch die Schiedsrichter unmittelbar, spätestens an dem Spieltag folgenden Tag dem Referenten für das Melde-, Ordnungs- und Beglaubigungswesen des OÖEHV mittels vorgesehenen Beiblatt einzusenden. Bei einer entsprechenden Nichteinhaltung tritt die Disziplinarordnung des ÖEHV in Kraft. Den Spielbericht ergänzende Berichte (Anzeigen) mit Spielberichtskopie sind ebenfalls in obiger Frist den Vereinen zu übermitteln. DOÖNM 2016/17 September 2016 Seite 6 10

7 Verantwortlich für die Spielberichte sind: Im 1 Mann-System Im 2 Mann-System der SR beide SR Zusatzberichte sind via an den MOBA OÖ und zeitgleich an den (die) betroffenen Vereine spätestens am Spieltag folgenden Tag bis 12:00 Uhr zu senden! moba@ooeehv.at Bei einer entsprechenden Nichteinhaltung tritt die Disziplinarordnung des ÖEHV in Kraft. 7 SONDERBESTIMMUNGEN Die Spielzeit eines U16 -Spieles beträgt je 3 x 20 Minuten, die Pausen betragen jeweils max. 15 Minuten. Dem Gastverein soll vor dem Spiel eine Einlaufzeit von 15 Minuten ermöglicht werden. Die Spielzeit eines U14- und U13 Spieles beträgt je 3 x 15 Minuten netto, die Pausen betragen jeweils max. 2 Minuten. Das Aufwärmen findet max. 5 Minuten ohne Pucks statt. Die Spielzeit eines U12- und U11 Spieles beträgt je 3 x 15 Minuten netto, die Pausen betragen jeweils max. 2 Minuten. Das Aufwärmen findet max. 5 Minuten ohne Pucks statt. Der Spielbeginn eines Nachwuchsmeisterschaftsspieles darf nur in der Zeit von Uhr bis Uhr angesetzt werden. Sollte aus zwingenden Gru nden die Verlegung eines Spieltermins auf einen Tag, auf welchen ein Arbeitstag folgt, notwendig werden, ist der Spieltermin so anzusetzen, dass der Gastverein bis spätestens Uhr (U14/U13) bzw Uhr (U12 und U11) seinen Heimatort erreicht. U20-Spiele du rfen an Sonn- oder Feiertagen, denen ein normaler Arbeits- bzw. Schultag folgt, nur so angesetzt werden, dass der Spielbeginn spätestens mit Uhr anberaumt wird. Die Anberaumung eines Nachwuchsmeisterschaftsspieles vor Uhr ist gestattet, wenn der reisende Verein vorher zustimmt. Bei allen Nachwuchsspielen muss eine Rettung bzw. ausgebildeter Sanitäter (mit Notfallausbildung) vor Ort anwesend sein. Die Überpru fung findet durch das Schiedsrichterteam statt, bei Nichtvorhandensein gilt die aktuelle Fassung der Disziplinarordnung des ÖEHV ( 55). 8 SUBVENTIONEN Alle Vereine, die an österreichischen Nachwuchsmeisterschaften (U16, U14, U13, U12 und U11) teilnehmen und bei welchen die Hin- und Ru ckfahrt mehr als 300 km beträgt, erhalten50% Fahrtkostenzuschuss pro teilnehmenden Spieler und einer Begleitperson (ausgenommen Nachwuchsteams der EBEL Vereine, laut gu ltiger EBEL Vereinbarung). DOÖNM 2016/17 September 2016 Seite 7 10

8 Bei Strecken unter 300 km erhalten die Vereine keinen Fahrtkostenzuschuss. Bei den Finalturnieren der U14, U13, U12 und U11 Meisterschaft sind die Aufenthaltskosten (Übernachtung, Verpflegung etc.) von den teilnehmenden Vereinen zu tragen. Schiedsrichterkosten sind vom Veranstalter zu tragen, es kann im nach hinein um Subvention beim OÖEHV angesucht werden. Bedingungen Alle Rechnungen mu ssen im Zeitraum vom bis ausgestellt und bezahlt worden sein. Bar bezahlte Rechnungen sind seitens der Firma mit Unterschrift und Firmenstampiglie zu bestätigen und haben den Vermerk "bar bezahlt" oder "dankend erhalten" sowie das Zahlungsdatum zu enthalten. Fu r die Zuerkennung der Nachwuchsfahrtkostensubvention ist die Verpflichtung nachstehender Trainer bzw. Lehrwarte erforderlich: Nachwuchsvereine 1 Lehrwart (B-Lizenz) mit Lizenzverlängerung 1 Trainer in Ausbildung 9 SPIELVERSCHIEBUNGEN, SPIELAUSFÄLLE UND SPIELBERICHTE Spielverschiebungen und nicht ausgetragene Spiele: Absagen und Verschiebungen von Meisterschaftsspielen müssen der gegnerischen Mannschaft, dem Wettspielreferenten, dem SR- Besetzungsreferenten und dem MOBA des OÖEHV schriftlich (Formblatt) gemeldet werden. Alle infolge "höherer Gewalt oder aus irgendwelchen anderen Gru nden nicht Zu Stande gekommenen Spiele mu ssen spätestens bis zu dem vom Wettspielreferenten festgesetzten Endtermin nachgetragen werden. Nach diesen Terminen ausgetragene Spiele werden fu r die Wertung in der Meisterschaft nicht mehr beru cksichtigt, weiters werden der oder die Vereine nach der österreichischen Disziplinarordnung bestraft. Ist dem reisenden Verein aus irgendwelchen Gründen bis zur Abreise keine Verständigung gemäß 8 Abs. 2 zugegangen und bringt eine telefonische Rückfrage beim zuständigen Wettspielreferenten auch keine Aufklärung, hat der reisende Verein ungeachtet dessen bei einer angenommenen Beginnzeit von Uhr zum Spielort anzureisen. Alle aus einem solchen Versäumnis entstandenen Kosten hat der Heimverein zu tragen. Absagen oder Nichtantreten aus irgendwelchen Gründen (Erkrankung von Spielern, Urlaubsschwierigkeiten etc.) ziehen Punkteverlust, Ersatz der nachgewiesenen Kosten für die Vorbereitung des Spieles, für Plakate, für Rundfunk und Presse, für Platzmieten etc. an den Veranstalter nach sich (siehe 32 DO des ÖEHV). DOÖNM 2016/17 September 2016 Seite 8 10

9 Spielabsagen infolge, Erkrankung bzw. Verletzung, oder Urlaubsbedingt, stellen ausdrücklich keinen Verschiebungsgrund dar. Sollte es trotz alle dem zu Spielabsagen kommen, muss das Spiel innerhalb von zwei Wochen nachgetragen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt nur auf Anordnung des Wettspielreferenten des OÖEHV eine Strafbeglaubigung dieser Wettspiele. Spielberichte Jeder Verein ist verpflichtet den On Line Spielbericht (e-grep) des OÖEHV zu verwenden. Bei Nichteinhaltung tritt die Disziplinarordnung ( 55) des ÖEHV in Kraft und wird eine Strafe in der Höhe von 20,- ausgesprochen. 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 1) Die Durchfu hrungsbestimmungen der oberösterreichischen Meisterschaft im Eishockey fu r das Spieljahr 2016/17(DÖM 2016/17) finden, soweit nicht besondere Vorschriften fu r Nachwuchsbewerbe gelten, hilfsweise Anwendung. 2) Die Bestimmungen der vorliegenden Durchfu hrungsbestimmungen gelten in Verbindung mit der Disziplinarordnung des ÖEHV. 3) Disziplinarstrafen (3 x 10 Minuten) ziehen folgende Geldstrafen nach sich: Nachwuchs 70,--. Bei weiteren 3 Disziplinarstrafen (3 x 10 Minuten) in derselben Spielsaison werden diese Strafsätze automatisch verdoppelt. 4) In allen diesen Bestimmungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Vorstand des OÖEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, auszulegen und zu entscheiden. Änderungen des Zusatzes zu den Durchführungsbestimmungen des OÖEHV sind ausschließlich dem Vorstand des OÖEHV vorbehalten. 5) Spiele gegen nicht Verbandsvereine sind nicht gestattet und werden lt. Disziplinarordnung des ÖEHV bestraft. Oberösterreichischer Eishockeyverband DOÖNM 2016/17 September 2016 Seite 9 10

10 Ergänzungen zu den DOÖNAM 2015/16 Folgend werden an dieser Stelle etwaige Ergänzungen im Zuge des Spielbetriebs festgehalten. In der vorliegenden Fassungen der DOÖM wurden diese Ergänzungen bereits korrigiert. Datum Paragraf Alt Neu DOÖNM 2016/17 September 2016 Seite 10 10

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