Richtlinien Arbeitspapier zu den Lenk und Ruhezeiten, Arbeitszeitgesetz und Haftung der Verkehrsunternehmen

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1 2008 Richtlinien Arbeitspapier zu den Lenk und en, Arbeitszeitgesetz und Haftung der Verkehrsunternehmen - Lenk- und en Nach VO = (EG) 561 / 2006 Gültig ab 11. April Arbeitszeitgesetz - Haftung von Verkehrsunternehmen Nach Art. 10 der VO (EG) Nr. 561 / 2006 Datex-Systems OHG

2 Lenk- und en Verordnungen gültig ab nach VO (EG) 561/2006 en / Tageslenkzeit Tageslenkzeit ist die zwischen zwei en! Die Wochenlenkzeit ist auf 56 festgeschrieben! (Annahme einer 6 Tage Woche) Normale Tageszeit () unterbrechung 45 min Nach spätestens muss eine unterbrechung von 45 min folgen. Verlängerung der Tageslenkzeit (10 ) Nur 2 mal die Woche erlaubt unterbrechung 45 min unterbrechung 45 min Verlängerung der Tageslenkzeit auf 10, unterbrechungen dürfen nach den üblichen Regeln geteilt werden. Daraus ergibt sich eine maximale Wochenlenkzeit von 56 : 4 x 9 und 2 x 10. unterbrechung in Blöcken Die unterbrechung kann in zwei Abschnitte aufgeteilt werden 2 unterbrechung 15 min 2, unterbrechung 30 min 1. Block muss 15 min und der 2. Block 30 min betragen. Diese Reihenfolge ist festgelegt und muss so erfolgen! Nach der unterbrechung von 30 min beginnt ein neuer block von 2

3 in Doppelwochen Die Wochenlenkzeit ergibt sich aus der der Vorwoche. In dieser Doppelwoche darf die Gesamtlenkzeit 90 nicht überschreiten. 1. Doppelwoche Doppelwoche Woche 2. Woche 3. Woche 4. Woche 5. Woche Doppelwoche 7 1. Doppelwoche 9 en/ Normale Normale 1n am Stück 1n Innerhalb von 24 nach einer Wochen- oder, muss die 1 x eingelegt worden sein. Eine kann nur im Fahrzeug genommen werden, wenn das Fahrzeug steht und eine Schlafkabine hat. Zur Arbeitszeit gehören:, sonstige Tätigkeiten und Arbeitszeit. Die ist keine Arbeitszeit! Unterbrechung der Die tägliche darf 2 x unterbrochen werden. Insgesamt dürfen die Unterbrechungen nicht länger als dauern. Unterbrechung Oder Unterbrechung Unterbrechung 0, 0, Beide Möglichkeiten sind nur beim Verladen auf Fähre oder Eisenbahn erlaubt. 3

4 Verkürzung der 3 x zwischen zwei en erlaubt: Verkürzung von 1n auf. Verkürzte 2 Diese 2 fallen weg! Hierfür ist kein Ausgleich erforderlich! Aufteilung der Die darf in 2 Blöcke geteilt werden: Dann aber 12 in 24 nach einer oder! Arbeitsschicht 3 Arbeitsschicht Anfang 24 Zeitraum Ende 1. Block muss 3 und 2. Block muss betragen! (Zwei Fahrerbesetzung) Fahrer 1 Sonstige Arbeits- Zeit Tagesruhe zeit Fahrer 2 Sonstige Arbeits- Zeit Tagesruhe zeit 30 Zeitraum Innerhalb eines 30 Zeitraumes muss eine von liegen! 4

5 Normale Nach spätestens 6 Tageslenkzeiten ist eine einzulegen! Montag Samstag Verkürzung auf 24 möglich Beginn neue Woche Max. 6 Tageslenkzeiten 6 Tages- en 24 6 Tages- en Vorherige und folgende muss betragen Ausgleich bei Verkürzung der Die verkürzte Zeit muss nachgeholt werden! Dies kann durch Anhängen an eine mind. 9 stündige oder erfolgen! Beispiel: 1.Woche 6 Tageslenkzeiten 24 2n verkürzt 2. Woche 6 Tageslenkzeiten 24 3.Woche 6 Tageslenkzeiten 24 4.Woche 6 Tageslenkzeiten 24 2n anhängen Spätestens vor Ablauf der dritten auf die Verkürzung folgenden Wochen hat der Ausgleich zu erfolgen! 5

6 Arbeitszeitgesetz Arbeitszeitgesetz gesondertes Dokument Neben der Berücksichtigung der Vorschriften für den Straßenverkehr ist auch das Arbeitszeitgesetz für angestellte Fahrer zu beachten. Zulässige wöchentliche Arbeitszeit: 48 (täglich 8 ) Maximale wöchentliche Arbeitszeit: 60 (täglich 10 ) WENN In 4 Monaten durchschnittlich nur 48 gearbeitet werden. Bereitschaft ist keine Arbeitszeit und keine! en 1. Die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereit halten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen. 2. Die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer bereit halten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zu müssen. 3. Für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit. Für die Zeiten nach Ziffer 1 und 2 glt dies nur, wenn der Zeitraum und dessen voraussichtliche Dauer im Voraus, spätestens unmittelbar vor Beginn des betreffenden Zeitraums bekannt ist. Die in Ziffer 1 bis 3 genannten Zeiten sind keine en. Die unter Ziffer 1 und 2 ausgeführten Zeiten sind keine Ruhepausen. Nach 21 a Arbeitszeitgesetz Darf die tägliche Arbeitszeit nicht mehr als 10 betragen. (Arbeitszeit ist die Zeitspanne zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende, ohne und Ruhepausen) Als Arbeitszeit gelten: Die reine, Be- und Entladen, Reinigung und Wartung. Folgendes ist zu beachten: Die Verantwortlichen müssen nun verstärkt darauf achten, dass die durchschnittlichen täglichen Arbeitszeiten sowie auch die wöchentlichen Arbeitszeiten eingehalten werden. Die Verpflichtung Arbeitszeiten. 6

7 Haftung von Verkehrsunternehmen Nach Art. 10 der VO (EG) Nr. 561 / Das Verkehrsunternehmen organisiert die Arbeit der oben genannten Fahrer so, dass diese die gesetzlichen Bestimmungen einhalten können. - Das Verkehrsunternehmen hat den Fahrer ordnungsgemäß anzuweisen und die Einhaltung der Vorschriften regelmäßig zu überprüfen (mind. Einmal wöchentlich). - Das Verkehrsunternehmen haftet für Verstöße von Fahrern des Unternehmens. - Die Haftung kann davon abhängig gemacht werden, inwieweit das Unternehmen seiner Organisationspflicht nachgekommen ist. 7

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