SCHEIDUNGSVEREINBARUNG. zwischen. Markus Muster, geb , von Wohlen/AG, whft. Mausstrasse 8, 8400 Winterthur. und

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1 SCHEIDUNGSVEREINBARUNG zwischen Markus Muster, geb , von Wohlen/AG, whft. Mausstrasse 8, 8400 Winterthur Gesuchstellerin, und Susanne Muster, geb , von Wohlen/AG, whft. Mausstrasse 8, 8400 Winterthur Gesuchsteller

2 1. Die Gesuchsteller beantragen dem Gericht gemeinsam die Scheidung ihrer Ehe gestüzt auf Art. 111 ZGB. 2. Die beiden Gesuchsteller beantragen gemäss Art. 133 Abs. 3 ZGB das gemeinsame Sorgerecht für XY, geb , YZ, geb , Der Hauptwohnsitz von ist bei der Mutter, der Nebenwohnsitz beim Vater. 3. Die gemeinsamen Kinder sind alle volljährig. Diesbezügliche Regelungen fallen deshalb ausser acht. Der Vater soll berechtigt sein, die Kinder jedes zweite Wochenende sowie in geraden Jahren über beide Osterfeiertage, in ungeraden Jahren über beide Pfingstfeiertage und in jedem Jahr am zweiten Weihnachtstag auf eigene Kosten zu sich oder mit sich auf Besuch zu nehmen. Er soll ferner berechtigt sein, die Kinder während zwei Wochen pro Jahr auf eigene Kosten zu sich oder mit sich in die Ferien zu nehmedie Interessen der Kinder wurden während der Mediation gebührend berücksichtigt. Die Gesuchsteller ersuchen das Gericht daher, auf eine persönliche Anhörung der Kinder zu verzichten. 4. Die Gesuchstellerin erzielt zur Zeit ein Nettoeinkommen von Fr. /Mt., der Gesuchsteller ein solches von Fr. zuzüglich Fr. Anteil 13. Salär/Mt. Die Kinderzulage von derzeit Fr. sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Vor diesem Hintergrund verpflichtet sich der Gesuchsteller, der Gesuchstellerin für die Kinder monatliche Unterhaltsbeiträge von je Fr..-- zuzüglich Fr..-- Kinderzulage zu bezahlen, zahlbar jeweils im voraus auf den Ersten eines Monates ab Rechtskraft des Scheidungsurteils bis zur vollen Erwerbsfähigkeit bzw. bis zur Mündigkeit der Kinder. Art. 276 ZGB und Art. 277 Abs. 2 ZGB bleiben vorbehalten.

3 5. Der Gesuchsteller verpflichtet sich, der Gesuchstellerin gestützt auf Art. 125 ff. ZGB die folgenden monatlichen Unterhaltsbeiträge zu bezahlen, zahlbar ab Rechtskraft des Scheidungsurteils, monatlich im voraus auf den Ersten jedes Monates: - Vom... bis... Fr.... (Erwerbsfähigkeit/Einkommen Beklagte: 30%/Fr.... ), - Vom... bis... Fr.... (Erwerbsfähigkeit/Einkommen Beklagte: 50%/Fr.... ), - Vom... bis... Fr.... (Erwerbsfähigkeit/Einkommen Beklagte: 100%/Fr.... ), 6. Die Gesuchsteller verzichten gegenseitig auf Unterhaltsbeiträge. 7. Die Beträge gemäss Ziffer sind indexgebunden; sie basieren auf dem Landesindex der Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik. Sie werden jeweils jährlich auf den 1. Januar dem Indexstand vom vorangegangenen 30. November proportional angepasst. Eine Erhöhung des Beitrages unterbleibt in dem Masse, als der Kläger nachweist, dass sich sein Einkommen nicht entsprechend der Teuerung erhöht hat. Demnach berechnet sich der Beitrag wie folgt: ursprünglicher Unterhaltsbeitrag x neuer Indexstand ursprünglicher Indexstand 8. Die Pflicht zur Bezahlung der persönlichen Unterhaltsbeiträge für die Gesuchstellerin gemäss Ziff. Dieser Vereinbarung reduziert sich um die Hälfte des jeweiligen Mietzinses, wenn die Gesuchstellerin länger als 6 Monate mit einem anderen Mann in Haushaltgemeinschaft zusammenlebt. Lebt sie mehr als 5 Jahre ununterbrochen mit demselben Mann zusammen, so entfällt ihr persönlicher Unterhaltsanspruch vollständig, falls die Kinder Der Gesuchsteller verpflichtet sich, aus seinem Pensionskassenguthaben bei der Pensionskasse... Fr.... auf die Vorsorgeeinrichtung der Gesuchstellerin zu übertragen, und er ersucht das Bezirksgericht..., seine Pensionskasse gestützt auf Art. 22 FZG anzuweisen, Fr.... von seinem BVG-Konto Nr...., auf das BVG-Konto Nr...., der Beklagten bei der Personalvorsorgestiftung... zu überweisen.

4 10. Der Gesuchsteller verpflichtet sich, sämtliche noch ausstehenden Beträge der gemeinsamen Bundessteuern zu bezahlen. 11. Die Gesuchstellerin verpflichtet sich, gegenüber der... Lebensversicherung (Police Nr.... ) unwiderruflich zu erklären, dass der Gesuchsteller im Falle ihres Ablebens vor dem... betreffend Todesfallkapital neben den gemeinsamen Kindern begünstigt sein soll. Der Gesuchsteller verpflichtet sich seinerseits, gegenüber der... Lebensversicherung (Police Nr.... ) unwiderruflich zu erklären, dass die Gesuchstellerin im Falle seines Ablebens vor dem... betreffend Todesfallkapital im Umfange der in diesem Zeitpunkt noch bestehenden Ansprüche auf Unterhaltsbeiträge für sich persönlich (Ziff.... dieser Konvention) und für die beiden Kinder (Ziff.... dieser Konvention) begünstigt sein soll. 12. Grundstückabtretung a) Der Gesuchsteller tritt der Gesuchstellerin seine Hälfte am Miteigentum an folgendem Grundstück zu Eigentum ab: In der Gemeinde... Kat.-Nr.... Wohnhaus Assek.-Nr...., Schätzungswert 19.. der Gebäudeversicherung: Fr.... mit... m2 (... Aren und... Quadratmeter) Gebäudegrundfläche,..., in (Ortschaft). Grenzen laut Grundbuchplan Nr.... Dienstbarkeiten laut Grundbuch: Grundpfandrechte Fr.... Namenschuldbrief,... Fr.... Inhaberschuldbrief,... b) Uebernahmepreis Die Gesuchsteller gehen übereinstimmend von einem Verkehrswert ihres Miteigentumes von Fr.... (Franken... ) aus. Zum Kaufpreis von Fr. hat beigesteuert Der Uebernahmepreis für die Hälfte des Miteigentums des G. berechnet sich

5 demnach wie folgt: - Verkehrswert: - Hypothekarschulden: - Verbleibendes Eigengut der Miteigentümer: Gestützt auf diese Rechnung vereinbaren die Gesuchsteller einen Uebernahmepreis für die Hälfte des Miteigentums der G. am vorgenannten Grundstück von Fr. Im Hinblick auf eine mögliche Wertsteigerung des Grundstückes in den kommenden Jahren, verpflichtet sich der G. zudem, der G. Fr. zusätzlich zu bezahlen. Die Zahlungen werden wie folgt geleistet: Auf Anrechnung hieran übernimmt der Gesuchsteller die Grundpfandschulden gemäss Namenschuldbrief bei. lastend auf der Liegenschaft Kat. Nr., für welche er bisher mit der Gesuchstellerin solidarisch haftete zur alleinigen Verzinsung und dannzumaligen Bezahlung mit Zinspflicht gegenüber der Gläubigerin soweit ausstehend, auf eigene Rechnung per Rechtskraft des Scheidungsurteils. c) Weitere Bestimmungen Der Gesuchsteller verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die G. aus der solidarischen Haftung aus dem Namenschuldbrief der, lastend auf der Liegenschaft Kat. Nr. per Rechtskraft des Scheidungsurteils entlassen wird. Er übergibt der G. bei Unterzeichnung der Scheidungsvereinbarung, spätestens jedoch anlässlich der gerichtlichen Anhörung die schriftliche Entlassungsbestätigung der Bank. Namenschuldbrief Inhaberschuldbrief Besitzesantritt mit Uebergang von Rechten und Pflichten, Nutzen und Gefahr auf... erfolgt am... Die Gewährleistung für allfällige Rechts- und Sachmängel... Die Gebühren und Auslagen des Grundbuchamtes... bezahlen die Gesuchsteller gemeinsam je zur Hälfte (unter solidarischer Haftung)... Ueber die mit dem Vertragsgrundstück verbundenen öffentlich-rechtlichen Abgaben usw. rechnen die Gesuchsteller ausseramtlich, Wert Antrittstag, ab.

6 d) Einräumung Wohnrecht/Vorkaufsrecht e) Die Gesuchsteller ersuchen das Gericht, das Grundbuchamt... anzuweisen, nach Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils die Hälfte des Miteigentums... zu übertragen das Vorkaufsrecht... vorzumerken für die Dauer von... bis Die Gesuchstellerin verpflichtet sich, dem Gesuchsteller unter güterrechtlichem Titel Fr.... zu bezahlen. 13. Im übrigen behalten die Gesuchsteller, was sie derzeit besitzen bzw. was zur Zeit auf ihren Namen lautet. 14. Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung sind die Gesuchsteller in ehe- und güterrechtlicher Hinsicht per Saldo aller gegenseitigen Ansprüche vollständig auseinandergesetzt. 15. Die Gesuchsteller übernehmen die Gerichtskosten je zur Hälfte. Sie verzichten gegenseitig auf Umtriebs-/Prozessentschädigung. Verlangt einer von beiden die Begründung des Scheidungsurteils, trägt er/sie die dadurch entstehenden Mehrkosten alleine. Die Gesuchsteller erklären sich mit obiger Scheidungsvereinbarung einverstanden, und sie ersuchen das Gericht, diese vollumfänglich zu genehmigen. Gesuchsteller Ort, Datum Gesuchstellerin Ort, Datum

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