Medizinische Task Force Rahmenkonzept Teil 10 Teileinheit Patiententransport

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1 Medizinische Task Force Rahmenkonzept Teil 10 Teileinheit Patiententransport Stand xx.2014 BBK. GemeinsamVorläufiger handeln. Sicher leben. unter Vorbehalt der Zustimmung Konzeptstand 1

2 Autor: Holger Schmidt und Frank Beissel Unter der Mitarbeit von den Mitgliedern des Pilotstandortes 1 der MTF 34, sowie den Teilnehmern der Bund/Länder offenen Arbeitsgruppe MTF Ausbildung Bilder und Grafiken : BBK. Ausgabe: 1 Stand: 2

3 3

4 Inhaltsverzeichnis 10. Patiententransportgruppe (PtGr) Aufgabenbeschreibung Leistungsbeschreibung Stärke und Gliederung Aufgaben und Funktion der Einsatzkräfte Gruppenführer der Patiententransportgruppe (GrFü PtGr) stellvertretender Gruppenführer der Patiententransportgruppe (stv. GrFü PtGr) Rettungssanitäter der Patiententransportgruppe (RS PtGr) Kraftfahrer Krankentransportwagen KTW-B/KTW 4 (Kf KTW-B) Materialausstattung Fahrzeugausstattung Krankentransportwagen Typ B/4-Tragen (KTW-B/KTW 4-Tragen)

5 10. Patiententransportgruppe (PtGr) Die PtGr ist die minimale sofortige Transportkapazität der MTF. Abbildung?: Taktisches Zeichen der MTF Patiententransportgruppe, hier MTF 34 Kassel Aufgabenbeschreibung Im Falle einer katastrophenmedizinischen Schadenlage oder im Zivilschutz steht bei einem Massenanfall von Verletzten/Erkrankten (MANV), die PtGr für den Patiententransport zur Verfügung. Die Besatzung des KTWs sucht Verletzte/Erkrankte auf rettet und führt lebensrettende Sofortmaßnahmen durch übernimmt oder legt bei Bedarf eine Patientenablage an registriert verletzte/erkrankte Personen transportiert verletzte/erkrankte Personen von der Patientenablage zum Behandlungsplatz transportiert verletzte/erkrankte Personen von der Dekontaminationsstelle Verletzter zum Behandlungsplatz transportiert verletzte/erkrankte Personen vom Behandlungsplatz in weiterführende medizinische Behandlungseinrichtungen kann im Bedarfsfall an Krankenhäusern unterstützen kann bei der Räumung und Evakuierung mitwirken 10.2 Leistungsbeschreibung Die Patiententransportgruppe kann lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen, leistet Erste Hilfe sowie sanitätsdienstliche Maßnahmen gleichzeitig für mehrere verletzte/erkrankte Personen bis zu 12 Verletzte/Erkrankte liegend (oder sechs liegend und sechs sitzend) unter medizinischer Beobachtung notfallmäßig transportieren Stärke und Gliederung Die PtGr besteht aus sechs Krankentransportwagen vom Typ KTW B/KTW 4. Die Patiententransportgruppe besteht aus einem Gruppenführer, einem Stellvertreter sowie zehn weiteren Einsatzkräften. 5

6 Abbildung 8: Einsatzkräfte der PTGr, GrFü PtGr = Gruppenführer Patiententransportgruppe stv. GrFü PtGr = stellvertretender Gruppenführer Patiententransportgruppe RS PtGr = Rettungssanitäter Patiententransportgruppe Kf KTW-B = Kraftfahrer Krankentransportwagen Stärke: 0/2/10/ Aufgaben und Funktion der Einsatzkräfte Gruppenführer der Patiententransportgruppe (GrFü PtGr) Der Gruppenführer der Patiententransportgruppe ist dem Führungsassistenten der Patiententransportgruppe in der Führungsgruppe unterstellt. Der Gruppenführer ist der Vorgesetzte aller Helfer seiner Gruppe. Er wird durch den stv. Gruppenführer der PtGr vertreten. Der GrFü PTGr führt die PtGr zum Einsatzort. Dort leitet er die PtGr auf Weisung der Führungsgruppe MTF. Der GrFü PtGr übernimmt folgende Aufgaben der Teileinheit PtGr: Sicherstellung der Einsatzbereitschaft seiner Gruppe Überwachung der Vollzähligkeit und des ordnungsgemäßen Zustandes der PtGr. Im Einsatz fordert der GrFü PtGr zusätzliche Kräfte und Material nach Bedarf für die Teileinheit PtGr nach. Der Gruppenführer gehört im Einsatz zur Besatzung (Rettungssanitäter - RS) eines KTWs. 6

7 stellvertretender Gruppenführer der Patiententransportgruppe (stv. GrFü PtGr) Der stv. Gruppenführer der Patiententransportgruppe (stv. GrFü PtGr) ist dem Gruppenführer der Patiententransportgruppe unterstellt. Im Einsatz unterstützt er den GrFü PtGr bei der Ausübung seiner Aufgaben, bei Abwesenheit übernimmt er dessen Aufgaben. Der stv. Gruppenführer gehört im Einsatz zur Besatzung (RS) eines KTWs Rettungssanitäter der Patiententransportgruppe (RS PtGr) Bis zum Eintreffen am Einsatzort und weiterer Weisung sind die Rettungssanitäter der KTW B/KTW 4-Tragen der PtGr dem GrFü bzw. stv. GrFü PtGr unterstellt. Der Rettungssanitäter Patiententransportgruppe (RS PtGr) ist der Einsatzführer des KTWs und leitet den Einsatz seines Fahrzeugs auf Weisung. Die Rettungssanitäter sind für die Erstversorgung verletzter Personen sowie für die Überwachung während des Transports zuständig. Jeder der RS ist für die Vollzähligkeit und die vorschriftsmäßige Verladung der medizinischen Ausstattung des KTWs verantwortlich. Er führt Wartungs- und Pflegearbeiten an der medizinischen Ausstattung auf dem KTW durch und meldet seinem Vorgesetzten Mängel. Er ist insbesondere zuständig für die Einhaltung des Medizinproduktegesetzes und erforderlicher Qualitätssicherungen Kraftfahrer Krankentransportwagen KTW-B/KTW 4 (Kf KTW-B) Der Kraftfahrer Krankentransportwagen KTW-B/KTW 4-Tragen ist dem jeweiligen Rettungssanitäter seines KTWs unterstellt. Der Kf KTW-B unterstützt diesen bei der Patientenversorgung. Er ist für die Einsatzbereitschaft (Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Instandhaltung) seines Fahrzeuges verantwortlich und führt das Fahrtenbuch. Darüber hinaus stellt er die Erreichbarkeit seines Fahrzeuges über Funk sicher. Der Kraftfahrer ist für die Vollzähligkeit, für die vorschriftsmäßige Verladung und Ausgabe der auf seinem Fahrzeug verlasteten Ausstattung verantwortlich. Er unterstützt den RS bei Wartungs- und Pflegearbeiten an der medizinischen Ausstattung. Des Weiteren führt er Wartungs- und Pflegearbeiten an dem Kraftfahrzeug und verlasteter Ausstattung durch und meldet seinem Vorgesetzten Mängel Materialausstattung Siehe Anlage 7

8 10.6 Fahrzeugausstattung Krankentransportwagen Typ B/4-Tragen (KTW-B/KTW 4-Tragen) Siehe Typenblatt Abbildung??: KTW Typ B Abbildung??: KTW 4-Tr. 8

9 Anlagen Allgemein Anlage Abkürzungsverzeichnis AFü AAO ASB BAO BBK BHP CBRN Dekon V DLRG DRK DV EL FüAss FüGr FwDV GG GrFü GrFü Pt He JUH Kf KRITIS KTW B Log MANV Me MHD MTF Abteilungsführer Alarm- und Ausrückeordnung Arbeiter-Samariter-Bund Besondere Aufbauorganisation Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Behandlungsplatz chemisch, biologisch, radiologisch und nuklear Dekontamination Verletzter Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Deutsches Rotes Kreuz Dienstvorschrift Einsatzleitung Führungsassistent Führungsgruppe Feuerwehrdienstvorschrift Grundgesetz Gruppenführer Gruppenführer der Patiententransportgruppe Helfer Johanniter-Unfall-Hilfe (e. V.) Kraftfahrer Kritische Infrastrukturen Notfall Krankentransportwagen Typ B Logistik Massenanfall von Verletzten Melder Malteser Hilfsdienst (e. V.) Medizinische Task Force 9

10 ÖEL PA PSO Pt PtGr RK MTF RS SpFu SSK stv AFü stv GrFü stv ZF TEL ZF ZSKG örtliche Einsatzleitung Patientenablage Pilotstandort Patiententransport Patiententransportgruppe Rahmenkonzept MTF Rettungssanitäter Sprechfunker Strahlenschutzkommission stellvertretender Abteilungsführer stellvertretender Gruppenführer stellvertretender Zugführer technische Einsatzleitung Zugführer Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz 10

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